CH435558A - Behälter aus Kunststoff - Google Patents
Behälter aus KunststoffInfo
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Description
Behälter aus Kunststoff Die Erfindung bezieht sich auf einen Behälter mit Garantieverschluss aus Kunststoff, z. B. für die Verpackung von Pharmazeutika, wie Tabletten oder Dragees. Es gibt zahlreiche Präparate der chemisch-pharma- zeutischen Industrie, die mit einem sogenannten Garantieverschluss in Verkehr gebracht werden müssen. Der Abnehmer hat durch diesen Verschluss die Gewähr, dass der Inhalt der Verpackung auch vom Hersteller stammt und nicht ausgetauscht worden ist. Der gebräuchlichste Garantieverschluss besteht aus sogenannten Faltklebeschachteln. Das Röhrchen aus Glas, Aluminium oder Kunststoff mit den Tabletten, Dragees od. dergl. ist in einer Faltschachtel aus Kartonage verpackt, deren vorzugsweise vier Verschlusslaschen an den beiden Kopfenden der Verpackung maschinell verklebt worden sind, so dass der Inhalt der Verpackung versiegelt ist. Es lässt sich somit leicht feststellen, ob die Verpackung unversehrt oder beschädigt an den Abnehmer gelangt. Die Faltschachtel dient dar über hinaus auch noch zum Aufbringen von Beschriftungen und bei Röhrchen aus Glas ferner noch zu deren Schutz gegen Beschädigungen. Obwohl Röhrchen aus Aluminium oder Kunststoff ohne weiteres mit Aufklebeetiketten versehen oder selbst bedruckt werden könnten, macht der Garantieverschluss nach wie vor deren Verpackung in einer versiegelten Faltschachtel erforderlich. Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, für Röhrchen aus Kunststoff einen Garantieverschluss zu vermitteln, welcher von einer Faltschachtel aus Kartonage unabhängig ist. Die Lösung der gestellten Aufgabe besteht bei einem Behälter der eingangs geschilderten Art darin, dass er erfindungsgemäss an seiner Innenwandung mit einer Schulter versehen ist, der Innendurchmesser des Behälters oberhalb der Schulter dem Griffwulst eines Verschlusstopfens, unterhalb derselben dem Halsstück desselben, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Dichtlamellen, entspricht, der Verschlusstopfen in dem Behälter versenkt angeordnet ist und der Behälter im Bereich seiner den Griffwulst umschliessenden Wandung mit Sollbruchstellen versehen ist. Die Erfindung vermittelt den Vorteil, dass die Faltschachtel als solche und infolgedessen auch der Arbeitsgang des Verpackens des Röhrchens in die Faltschachtel und schliesslich der maschinelle Arbeitsgang des Verklebens eingespart werden können. Die übliche Bedruckung kann auf den Behälter aus Kunststoff unmittelbar erfolgen. Ein Schutz gegen Beschädigung ist auf Grund des gewählten Werkstoffes nicht mehr erforderlich. Der Garantieverschluss kann in einfacher Weise von Hand, z. B. mit dem Fingernagel, geöffnet werden, indem die oberhalb der Schulter liegende Wandung des Behälters, welche den Griffwulst des Verschlusstopfens umgibt, entlang den Sollbruchstellen von dem übrigen Behälter abgebrochen wird. Die Sollbruchstellen können dabei vom offenen Ende des Behälters zur Schulter hin und/oder im Bereich der Schulter in Umfangsrichtung des Behälters verlaufen. Eine zusätzliche Sicherung des Garantieverschlusses gegen ein unbefugtes Öffnen kann dadurch herbeigeführt werden, dass der Behälter an seinem offenen Ende beispielsweise durch Warmbehandlung über den Verschlusstopfen umgebördelt ist. Die gestellte Aufgabe lässt sich aber auch in einer anderen, allerdings weniger vorteilhaften Weise lösen, indem der Garantieverschluss aus einem Verschlussstopfen und Behälter verbindende Etikett od. dgl. besteht. Auch bei diesem Lösungsweg kann der Garantieverschluss nur aufgebrochen werden, so dass der unbefugte Eingriff ohne weiteres festzustellen ist. Weniger vorteilhaft als die im vorstehenden beschriebene Lösung ist dieser Lösungsweg deshalb, weil der Garantiever schluss neben dem Behälter und dem Verschlusstopfen ein weiteres Bauelement bildet, welches darüber hinaus auch noch in einem besonderen Arbeitsgang mit dem Behälter und dem Verschlusstopfen verbunden werden muss. Die Erfindung ist in der nachstehenden Beschreibung an Hand der Zeichnung in fünf verschiedenen Ausführungsformen beispielhaft erläutert. Es zeigen jeweils im Schnitt: Fig. 1 einen erfindungsgemässen Behälter mit glatter Aussenwandung, nicht geschnittenem Verschlussstopfen und zusätzlicher Sicherung mittels Umbördelung; Fig. 2 einen erfindungsgemässen Behälter mit aussen abgesetzter Wandung, geschnittenem Verschlussstopfen und ohne Umbördelung; Fig. 3 einen erfindungsgemässen Behälter einer Ausführungsform gemäss Fig. 1, jedoch ohne Verschlussstopfen; Fig. 4 die gleiche Darstellung wie in Fig. 1, jedoch einer Ausführungsform mit aussen abgesetzter Wandung und Fig. 5 einen erfindungsgemässen Behälter, dessen Garantieverschluss aus einem Verschlusstopfen und behälterverbindenden Etikett besteht, jedoch in Ansicht. Der Behälter 1 besteht aus Kunststoff und ist in der Nähe seines oberen Endes 2 an seiner Innenwandung mit einer Schulter 3 versehen. Der Innendurchmesser des Behälters 1 ist oberhalb der Schulter 3, also in dem mit der Bezugszahl 4 versehenen Bereich dem Aussendurchmesser des Griffwulstes 5 eines Verschlusstopfens 6 angepasst. Unterhalb der Schulter 3 ist der Innendurchmesser des Behälters, d. h. also in dem mit der Bezugszahl 7 versehenen Bereich, dem Halsstück 8 des Verschlusstopfens 6 angepasst. Ist das Hals stück mit Dichtlamellen versehen, liegt das Hals stück selbstverständlich mit den Dichtlamellen an der Innenwandung des Behälters 1 im Bereich 7 an. Der Verschlusstopfen 6 ist, wie sich ohne weiteres aus den Zeichnungen ergibt, in den Behälter 1 versenkt angeordnet, so dass dieser den Verschlusstopfen 6 auch im Bereich des Griffwulstes 5 umschliesst. Der Verschlusstopfen 6 kann infolgedessen ohne Beschädigung der Behälterwandung nicht entfernt werden. In seinem den Griffwulst 5 umschliessenden Bereich 4 der Wandung des Behälters sind sich in Längsrichtung des Verschlusses erstreckende Sollbruchstellen, z. B. 9, vorgesehen, die vom offenen Ende 2 des Behälters 1 zur Schulter 3 hin verlaufen. Der Behälter 1 kann zusätzlich oder auch wahlweise mit weiteren Sollbruchstellen versehen sein, die im Bereich der Schulter 3 in Umfangsrichtung des Behälters 1 verlaufen. Wenn sowohl in Umfangsrichtung als auch in Längsrichtung des Behälters verlaufende Sollbruchstellen vorgesehen sind, kann der Garantieverschluss leichter aufgebrochen werden. Wie sich aus den verschiedenen zeichnerisch dargestellten Ausführungsformen der Erfindung ergibt, kann der Aussendurchmesser des Behälters 1 trotz der Schulter 3 glatt gespritzt werden. Andererseits ist es aber auch möglich, die Schulter auch derart auszubilden, aass auch auf dem Aussendurchmesser des Behälters eine schulterartige Versetzung in Erscheinung tritt. Diese Ausführungsform wird insbesondere dann zweck mässig sein, wenn Verschlusstopfen zur Anwendung kommen müssen, bei welchen der Griffwulst einen erheblich grösseren Durchmesser als das Halsstück aufweist. Schliesslich ist der Behälter 1 an seinem offenen Ende 2 mit einem den Verschlusstopfen überragenden Kragen 10 versehen, welcher beispielsweise durch Warmbehandlung über den Verschlusstopfen umgebördelt wird. Hierdurch ist eine weitere Sicherung gegen ein unbemerktes und unbefugtes Aufbrechen des Garantieverschlusses gegeben. In der Ausführungsform gemäss Fig. 5 ist der versenkte Verschlusstopfen nicht zu sehen, weil es sich um eine Ansichtdarstellung handelt. Mit 12 ist der sowohl den Verschlusstopfen als auch den Behälter einschliessende Bogen aus Papier, z. B. ein Etikett, und mit 11 die Perforation bezeichnet, entlang welcher der Garantieverschluss aufgebrochen werden soll.
Claims (1)
- PATENTANSPRUCH Behälter mit Garantieverschluss aus Kunststoff, z. B. für die Verpackung von Pharmazeutika, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (1) an seiner Innenwandung mit einer Schulter (3) versehen ist, der Innendurchmesser des Behälters im Bereich (4) oberhalb der Schulter (3) dem Griffwulst (5) eines Verschlusstopfens (6), im Bereich (7) unterhalb derselben (3) dem Halsstück (8) desselben entspricht, der Verschlusstopfen (6) in dem Behälter (1) versenkt angeordnet ist und der Behälter (1) im Bereich seiner den Griffwulst (5) umschliessenden Wandung (4) mit Sollbruchstellen (9) versehen ist.UNTERANSPRÜCHE 1. Behälter nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Sollbruchstellen (9) vom offenen Ende (2) des Behälters (1) zur Schulter (3) hin verlaufen.2. Behälter nach Patentanspruch oder Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sollbruchstellen im Bereich der Schulter (3) in Umfangsrichtung des Behälters (1) verlaufen.3. Behälter nach Patentanspruch und den Unteransprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass er an seinem offenen Ende (2) mit einem den Verschlusstopfen (6) überragenden Kragen (10) versehen ist, welcher über den Verschlusstopfen umgebördelt ist.4. Behälter nach Patentanspruch und den Unteransprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass er eine glatte Aussenwandung ohne Absätze aufweist.5. Behälter nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Garantieverschluss aus einem Verschlusstopfen und Behälter verbindenden Etikett besteht.
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