Verfahren zur Vereinfachung des Kassier- und Verpackungsvorganges sowie Einrichtung zur Ausführung dieses Verfahrens Einrichtungen, an welchen sowohl das Kassieren als auch das Verpacken der Waren vorgenommen wird, sind bekannt und werden in den Selbstbedienungsläden schon seit geraumer Zeit benutzt.
Die die Kasse bedienende Person nimmt dabei gewöhnlich die in dem vom Käufer an der Kasse abgestellten Korb oder Einkaufswagen ent haltenen Waren einzeln heraus, tippt deren Preis auf der Registrierkasse und legt sie auf ein kleines Förderband, von wo sie zu einer Packstelle weitertransportiert werden. Dort muss jede einzelne gekaufte Ware nochmals ergrif fen und in einen Papiersack oder einen ähnlichen Ver packungsbehälter gelegt werden.
Durch diese Trennung des Kassiervorganges vom Verpackungsvorgang wird un nötig Zeit vergeudet und mehr Ladenfläche beansprucht; es entstehen Stockungen, da der eine Käufer oft mit dem Verpacken seiner Ware noch nicht fertig ist, wenn die Wa ren des nachfolgenden Käufers von dem Transportband angeliefert werden. In Stosszeiten ist zum reibungslosen Ablauf des Kassier- und Verpackungsvorganges meistens eine zusätzliche, nur mit dem Verpacken der Ware be traute Hilfskraft erforderlich.
Diese Nachteile werden durch das vorliegende Patent behoben.
Das Patent betrifft demgemäss Bein Verfahren zur Ver einfachung des Kassier- und Verpackungsvorganges, wel ches sich dadurch kennzeichnet, dass die leeren Verpak- kungsbehälter der Kasse automatisch zugeführt und die von den Käufern zur Kasse gebrachten Waren von der die Kasse bedienenden Person nach dem Tippen des Preises in die Behälter gelegt werden.
Auf der beiliegenden Zeichnung ist ein Ausführungs- beispiel der ebenfalls Gegenstand des Patentes bildenden, kombinierten Kassier- und Verpackungseinrichtung ver- anschaulicht.
Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht einer kombi nierten Verpack- und Kassiereinrichtung. _ Fig. 2 zeigt an einem Detail der in Fig. 1 dargestellten Einrichtung eine Möglichkeit zum Vorschub der Ver packungsbehälter. Fig. 3 ist die Frontalansicht eines zum Verpacken der Ware dienenden Sackes.
Fig. 4 zeigt eine weitere Möglichkeit des Vorschubes der Verpackungsbehälter.
Die in Fig. 1 dargestellte Einrichtung weist eine Re gistrierkasse 1 und einen seitlich an dieser angebauten, in seiner Gesamtheit mit 2 bezeichneten Packtisch auf.
Der an die Registrierkasse 1 angrenzende Teil 3 des Pack tisches ist im wesentlichen quaderförmig ausgebildet; an diesen :schliesst sich ein etwa die halbe Höhe des erst genannten Teiles 3 aufweisender Absatz 4 an, an dessen einer Ecke eine Säule 5 angeordnet ist.
An seiner dem Ladeninnern zugekehrten Stirnseite besitzt der Packtisch 2 eine Konsole 6, welche zum Ab stellen der vollen Warenkörbe der vor der Kasse warten den Käufer dient.
Der quaderförmige Teil 3 des Packtisches 1 ist als Hohlkörper ausgebildet und weist auf der dem Laden innern entgegengesetzten Stirnseite eine rechteckige öff- nung 7 auf. Im oberen Teil des Hohlkörpers sind zwei parallele, in einer gemeinsamen Horizontalebene Regende Führungsschienen 8a und 8b vorgesehen, deren vordere Enden aus. der Öffnung 7 herausragen und jeweils zwei Abkröpfungen 9 und 10 aufweisen.
Auf den Schienen 8a und 8b sind im Innern des Teils 3 leere, zum Verpacken der Waren vorgesehene Säcke 9 (Papiersäcke, Netzsäcke, Kunststoffsäcke) verschiebbar aufgereiht (Fig. 2). Ein in axialer Richtung durch ein schematisch angedeutetes Lager 11 geführter, mit einer vorderen Stossplatte 12 ver- sehener Stössel 13 wird durch eine Spiralfeder 14 ständig gegen die Papiersäcke 9 gedrückt,
so dass der vorderste dieser Säcke .stets gegen die Abkröpfungen 9 der Schie nen 8a und 8b anliegt.
Die Säcke 9 besitzen am oberen Rand zweier einander gegenüberliegender Sackwände 9a und 9b (Fig.2) je einen Verstärkungsstreifen 15 (Fig. 3), welcher seitlich über die Sackwände 9a und 9b hinausragt und' im Ab stand der Schienen 8a und 8b angeordnete, nach unten offene Aussparungen 16a und 16b besitzt, so dass die Säcke auf die Schienen aufgesetzt und auf diesen in Rich tung der Längsachse der Schienen verschoben werden können.
Der durch die vorbeschriebene Einrichtung wesent lich vereinfachte Kassier- und Verpackungsvorgang spielt sich nun folgendermassen ab: Das im Teil 3 des Pack tisches 1 vorgesehene Magazin wird zunächst mit Säcken 9 gefüllt, die zu diesem Zweck einfach mit :ihren Ausspa rungen 16a und 16b auf die Schienen 8a und 8b auf gesetzt werden.
Der federbelastete Stössel drückt den Stapel der Pa piersäcke ständig gegen die Öffnung 7, so dass sich stets mindestens ein Sack ausserhalb des Magazins befindet und dort ergriffen werden kann. Der zunächst auf der Konsole 6 befindliche Warenkorb des Käufers wird nun auf den Packtisch neben die Registrierkasse gestellt. Die die Kasse bedienende Person zieht die vordere Wand 9b <B>Mg.</B> 2)
des vordersten Sackes bis zur Abkröpfung 10 (Fig. 1) der Führungsschienen, so dass der Sack voll ständig geöffnet auf den vorderen Enden der Schienen 8a und\ 8b hängt und von den Abkröpfungen 9 und 10 in dieser Lage gehalten wird.
Anschliessend nimmt der Kas sierer die Waren einzeln aus dem Warenkorb, tippt deren Preis auf der Registrierkasse 1 und legt sie gleich danach selbst in den in :seiner unmittelbaren Nähe befindlichen offenen Sack.
Der Käufer braucht somit nur noch die bei 17 vorgesehene Summenanzeige zu kontrollieren, sein Retourgeld und eventuell die Rabattmarken bei 18 in Empfang zu nehmen und kann die fertig verpackte Ware mitnehmen, während sich der Kassierer bereits dem näch- sten Käufer zuwendet. Bei Verwendung von Einkaufs wagen stellt der Kunde die Säcke in den Wagen und be gibt sich damit zum Ausgang, resp. zum Parkplatz.
In Fig. 4 ist eine weitere Möglichkeit der Zuführung der Papiersäcke zur Packstelle dargestellt. Die Papier- Säcke 9 sind hier durch eine leicht abreissbare Verbindung 19 aneinandergereiht und zu einer Rolle 20 aufgerollt.
Die Rolle 20 ist innerhalb des Packtisches 2 auf einer Achse 21 drehbar gelagert, so dass die Säcke 9 der Reihe nach von der Rolle 20 abgezogen, zu dem :strichpunktiet angedeu teten Profil 22 ausgebreitet und abgefüllt werden können.
Auch ist es möglich, die Papiersäcke mit ihren oberen Enden verschiebbar auf Führungsschienen aufzuhängen und einander benachbarte Säcke durch eine geeignete Faltung der Traggriffe so aneinander zu kop-pein, dass durch Wegziehen eines Sackes der nächste Sack mitge zogen wird.
leeren Verpackungsbehälter der Kasse automatisch zu geführt und die von den Käufern zur Kasse gebrachten Waren von der die Kasse bedienenden Person nach dem Tippen des Preises in die Behälter gelegt werden.
II. Kombinierte Kassier- und Verpackeinrichtung zur Ausführung des Verfahrens nach Patentanspruch I, mit einer Registrierkasse und einem in deren unmittelbarer Nähe angeordneten Packtisch, gekennzeichnet durch mindestens ein zur Aufnahme der leeren Verpackungs- behälter dienendes Magazin,
das in nächster Nähe der Registrierkasse eine Öffnung zum Entnehmen der Ver packungsbehälter besitzt, sowie eine Vorrichtung zum automatischen Zuführen der Behälter von dem genannten Magazin bis in die Nähe der die Kasse bedienenden Per son.
UNTERANSPRÜCHE 1. Einrichtung nach Patentanspruch II, dadurch ge kennzeichnet, dass das Magazin innerhalb des Packtisches untergebracht ist.
2. Einrichtung nach Patentanspruch II und Unter- anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, d'ass im Oberteil des Magazins mindestens eine waagrechte Führungsschiene angeordnet ist und die Verpackungsbehälter an ihrem Oberteil mindestens ein Aufhängeorgan aufweisen,
mit- tels dessen die Behälter an der Schiene aufhängbar und auf letzterer waagrecht verschiebbar sind'.
3. Einrichtung nach Unteranspruch 2, dadurch ge kennzeichnet, dass zwei in einer gemeinsamen Horizontal ebene angeordnete Führungsschienen vorgesehen sind und die Behälter an den oberen Rändern zweier einander gegenüberliegender Seitenwände jeweils einen Verstär- kungsstreifen aufweisen,
der zu beiden Seiten über die entsprechenden Behälterseitenwinde hinausragt und an seiner Unterseite im Abstand der Führungsschienen an geordnete Aussparungen aufweist.
4. Einrichtung nach Patentanspruch II und einem der Unteransprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb des Magazines ein federndes Organ vorgesehen ist, welches die im Magazin verschiebbar aufgehängten Behälter ständig gegen einen an dem der genannten öff- nung benachbarten Ende der Führungsschiene(n) ange ordneten Anschlag drückt.
5. Einrichtung nach Patentanspruch 1I, dadurch ge- kennzeichnet, dass die leeren Behälter durch ein leicht ab reissbares Organ miteinander verbunden sind und eine in dem Magazin drehbar angeordnete Rolle bilden.