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Beschreibung betreffend Kassentisch für Selbstbedienungsläden.
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Die Erfindung betrifft einen Kassentisch für Selbstbedienungsläden
mit einer Stützfläche für die Registrierkasse, einer dahinter befindlichen Sitznische,
einem seitlich angeordneten, schrittweise betätigbaren und im wesentlichen waage
rechten Förderband und mindestens zwei am hinteren Förderbandende hinter der Sitznische
angeordneten Einpackstationen.
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Ein solcher Kassentisch ist bereits bekannt. Die am vorderen Ende
des Kassentisches ggf. vom Käufer selbst dem Einkaufskorb oder -wagenentnommenen
Waren werden unter der Kontrolle der in der Sitznisch$befindlichen Kassiererin mittels
des Förderbandszum hinteren Ende des Kässentisches bewegt, und der Käufer geht nach
dem Bezahlen der Ware seitlich am Pöbrband vorbei, um die gekauften Waren einzupacken.
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Um zu verhindern, daß währenddessen das Förderband blockiert ist und
eine Stockung beim Abfertigen der nachfolgenden Käufer auftritt, sind in Querrichtung
nebeneinander zwei oder drei jeweils eine Einpackstation bildende Warenzellen angeordnet,
die über eine Rutsche oder ein anderes Fördermittel an das hintere Ende des Förderbandes
angeschlossen sind. Die Warenzellen können abwechselnd beschickt werden, indem mindestens
eine den Warenstrom seitlich begrenzende Führungswand,
die sich
zwischen dem hinteren Ende des Förderbandes und den Begrenzungs oder Trennwänden
zwischen den Warenzellen erstreckt, in eine entsprechende Lage verschwenkt wird.
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Ggf. kann auch das zwischen dem Förderband und den Warenzellen eingeschaltete
Fördermittel insgesamt verschwenkt und auf die betreffende Warenzelle ausgerichtet
werden.
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Diesem bekannten Kassentisch haftet nicht nur der Nachteil an, daß
sich die Einkaufskörbe vor dem Kassentisch ansammeln und von Zeit zu Zeit durch
eine Bedienungsperson weggeschafft werden müssen, wobei für den Fall, daß die Kassiererin
diese Aufgabe zusätzlich wahrnimmt, sie ihre Sitznische verlassen muß. Insbesondere
hat sich gezeigt, daß immer wieder Stockungen im Warenfluß vom Förderband in die
Warenzellen bzw. Einpackstationen auftreten, weil es an einem glatten, von Hindernissen
freien Strömungsweg für die Waren fehlt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß sich
unter den Waren üblicherweise auch sperrige oder längliche Erzeugnisse wie Flaschen
oder dergleichen befinden, die beim Auftreffen auf schräggestellte seitliche Führungswände
leicht in eine störende Querlage kommen. Dabei ist auch im Falle der Ausführung
mit einer Rutsche eine starke Rutschenneigung erforderlich, um Warenstauungen möglichst
zu vermeiden. Dafür muß aber eine erhöhte Bruchgefahr in Kauf genommen werden. Wird
anstelle einer Rutsche mit einem angetriebenen Fördermittel gearbeitet, so steigt
nicht nur der Aufwand sondern ebenso die Störanfälligkeit. Ferner ist zu bedenken,
daß die Kassiererin durch die erforderliche Umstellung auf verschiedene Warenzellen
zusätzlich belastet wird und daß nebeneinander angeordnete Warenzellen zu einer
Verbreiterung des Kassentisches führen, was aus Platzgründen und insbesondere dann
unerwünscht sein kann, wenn mehrere Kassentische unter Freilassung eines Käuferdurchgangs
nebeneinander angeordnet werden sollen, wie es häufig zweckmäßig ist.
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Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde einen Kassentisch der
eingangs genannten Art zu schaffen, der bei geringem baulichem Aufwand und zweckmäßigen
Abmessungen einen glatten und schonenden Transport der Waren zu den Einpackstationen
gewährleistet.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, däß die Einpackstationen
in Förderrichtung hintereinander angeordnet sind, das Förderband sich durch die
Einpackstationen im wesentlichen bis zum hinteren Ende des Kassentisches erstreckt
und über dem Förderband eine den Einpackstationen zugeordnete waagerechte Ablagefläche
vorgesehen ist.
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Bei dieser Ausführung ist zwar ein verhältnismäßig langes Förderband
erforderlich, jedoch entfallen Rutschen und besondere Warenzellen, weil die Einpackstationen
von entsprechenden Abschnitten des Förderbandes bzw. des Fördertrums gebildet werden.
Die Waren werden somit ausschließlich in Förderrichtung bewegt und haben keinen
Höhenunterschied zu überwinden. Beschädigungen und Stauungen der Waren vor Erreichen
der vorgesehenen Einpackstation sind daher nicht zu befürchten. Um die Waren eines
Käufers in eine vordere oder eine hintere Einpackstation zu fördern, ist lediglich
das Förderband während einer entsprechenden Zeitspanne zu betätigen, so daß zusätzliche
Handgriffe entfallen. Auf der Ablagefläche können Einkaufstaschen und dergleichen
abgestellt werden, wodurch das Einpacken erleichtert und beschleunigt wird0 In diesem
Zusammenhang ist es wichtig, daß die Ablagefläche im die Warenabmessungen berücksichtigenden
Mindestabstand nahe dem Förderband in handlicher Höhe angeordnet ist. Außerdem gibt
die Ablagefläche die Zahl und die Anordnung der verschiedenen Einpackstationen vor.
Der vergleichsweise schmale Kassentisch beansprucht eine geringe Stellfläche und
läßt sich im allgemeinen auch bei schwierigen räumlichen Verhältnissen gut aufstellen,
insbesondere mit mehreren parallelen Einheite'n
Bei einer zweckmäßigen
Ausführungsform schließt die Ablagefläche im wesentlichen mit der käuferseitigen
Längskante des Förderbandes ab, springt jedoch über die kassiererseitige Längskante
des Förderbandes vor. Auf diese Weise ergibt sich eine große Ablagefläche mit einer
die Förderbandbreite übersteigenden Tiefe, so daß in vorteilhaffier Weise zusätzliche
Abstellfläche gewonnen wird, ohne daß der Kassentisch eine erhöhte Stellfläche beansprucht
und ohne daß die Ablagefläche stört.
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Bei einer zweckmäßigen Weiterbildung ist kassiererseitig neben dem
Förderband ein schrittweise betätigbarer Rollenförderer für den Abtransport der
entleerten Einkaufskörbe vorgesehen, der hinter der Sitznische beginnt. In diesem
Fall kann die Kassiererin, ohne ihren Sitz verlassen zu müssen, die entleerten Einkaufskörbe
auf das ihr benachbarte Ende des Rollenförderers stellen bzw. stapeln, wobei sie
nach Erreichen der vorgesehenen Stapelhöhe auch den Rollenförderer betätigt, um
mit einem neuen Stapel beginnen zu können. Bei dieser Ausführung kann der Rollenförderer
sich bis an eine Stelle erstrecken, an der sich der Eingang zum Selbstbedienungsladen
befindet, so daß keine weitere Bedienungsperson für den Korbtransport vorgesehen
werden13.
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Bei der letztgenannten Weiterbildung ist es zweckmäßig, -wenn die
Ablagefläche sich im wesentlichen über die samte Breite des Förderbandes und des
benachbarten Rollxnv förderers erstreckt.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Maßnahme sind den Einpackstationen
getrennte Ablageflächen zugeordnet.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer schematischen Zeichnung
näher erläutert, die in perspektivischer Sicht von vorne und oben eine Ausführungsform
des Kassentisches zeigt.
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Der Kassentisch umfaßt im wesentlichen ein vorderes kastenförmiges
Element 1 sowie ein unmittelbar anschließendes Förderelement 2, die eine gemeinsame
Seitenwand 3 aufweisen, die einen Käuferdurchgang begrenzt. Die Seitenwand 3 ist
mit einer Stoßleiste 4 versehen. Das Element 1 besitzt eine vordere Stirnwand 5
mit einer Stoßleiste 6.' Die Oberseite 7 des Elementsl bildet eine Stützfläche 8
für eine Registrierkasse sowie eine bis zur Seitenwand 3 reichende Stellfläche 9
für die Einkaufskörbe der zur Kasse kommenden Käufer. Der Kassentisch kann in nicht
dargestellter aber bekannter Weise auf einzelnen Füßen abgestützt sein oder einen
abgesetzten Sockel aufweisen.
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Hinter dem die Stützfläche 8 bildenden Teil des Elements 1 ist eine
Sitznische 10 vorgesehen, deren Grundfläche 11 gestrichelt angedeutet ist. Die Nische
10 dient zur Aufnahme eines Drehstuhls für die Kassiererin.
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Das Förderelement 2 umfaßt einen Bandförderer 12, dessen Obertrum
in der durch einen Pfeil gekennzeichneten Richtung waagerecht innerhalb einer nach
oben etwas vorspringenden Umrandung 13 umläuft. Die hintere Stirnwand 14 der Umrandung
13 kann ggf. weiter nach oben vorragen, um eine Staufläche zu bilden, die ein Abwerfen
von Waren am hinteren Ende des Förderbandes 12 ausschließt.
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An der Kassiererseite des Förderbandes 12 bzw. der Umrandung 13 ragt
mit Abstand vom hinteren Ende des Förderbandes 12 ein Stützbrett 15 senkrecht empor,
das eine im wesentlichen waagerechte Platte 16 mit einer oberen Ablagefläche 17
trägt. Zur Versteifung sind nicht dargestellte Winkel stücke zwischen dem Stützbrett
15 und der Platte 16 vorgesehen, und ggf. können anste-lle des Stützbretts 15 einzelne
Tragstützen vorgesehen sein. Die Platte 16 besitzt in Querrichtung etwa dieselben
Abmessungen wie das
kastenförmige Element 1 und liegt mit seiner
käuferseitigen, also in der Figur rechten Kante etwa in der Ebene der Seitenwand
3. Vor und hinter der Ablagefläche 17 sind auf dem Förderband 12 zwei Einpackstationen
A und B gebildet.
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Ferner ist kassiererseitig neben dem Förderband 12 in Bodennähe ein
Rollenförderer 18 angeordnet, der die gleiche Förderrichtung wie das Förderband
12 aufweist und wie dieses durch die Kassiererin betätigbar ist, beispielsweise
mittels Fußschaltung.
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Das kastenförmige Element 1 besitzt übliche Abmessungen.
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Gleiches gilt für die Sitznische 10. Das Förderband 12 besitzt eine
Länge von etwa 3 m, und sein Obertrum ist in einer Höhe von etwa 75 cm angeordnet.
Der Rollenförderer18, der eine etwa gleiche Breite von beispielsweise 40 oder 50
cm aufweist, ist mit seiner Oberseite mir etwa 15 cm über dem Boden angeordnet.
Ggf. kann der Rollenförderer 18 weiter als das Förderband 12 nach hinten durchgeführt
sein. Die Platte 16 mit der Ablagefläche 17 ist in einer Höhe von etwa 100 cm angeordnet
und überdeckt in Querrichtung das Förderband 12 und den benachbarten Rollenförderer
18, ohne seitlich darüberhinaus vorzuspringen. In Förderrichtung besitzt die Platte
16 eine Länge von etwa 100 cm, wobei ihre Hinterkante einen Abstand vom hinteren
Ende des Bandförderers 12 aufweist, der etwa 50 cm beträgt. Die Platte 16 kann ggf.
aus zwei mit Längsabstand zueinander angeordneten Teilen bestehen, zwischen denen
eine (zusätzliche) Einpackstation gebildet ist.
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Entsprechendes ist möglich, wenn die Platte 16 einen käuferseitigen
Feinschnitt besitzt, dessen Tiefe in Querrichtung etwa der Breite des Förderbandes
12 gleich ist.
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Im Betrieb spielen sich folgende Vorgänge am Kassentisch ab: Der zum
Kassentisch kommende Käufer stellt seinen Einkaufskorb auf der Stellfläche 9 ab
und stellt dann die Waren auf das vordere Ende des still stehenden Förderbandes
12, während
die Kassiererin die Kasse bedient und dann die Zahlung
entgegen nimmt. Sie betätigt dann das Förderband 12 in solchem Ausmaß, daß die Waren
bis in die Station A gelangen, worauf das Förderband zum Stillstand kommt. Jetzt
kann der nachfolgende Käufesr-inaentsprechender Weise zahlen, während der erste
Käufer an der Station A seine Waren einpackt, wozu er seine- Einkaufstasche auf
die Ablagefläche 17 stellt.
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Ggf-. kann er auch die gekauften Waren zunächst nur auf das benachbarte
Ende der Ablagefläche 17 stellen, um daS Förderband 12 schnell frei zu machen, und
dann die erforderliche Zeit zum Einpacken zu haben. Befinden sich noch Waren des
ersten Käufers auf dem Förderband 12, nachdem der nachfolgende Käufer bereits bezahlt
hat, so kann trotzdem das Förderband bereits erneut betätigt werden; wobei die Waren
des nachfolgenden Käufers in die Station A und die Restwaren des ersten Käufers
in die Station B gelangen.
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Die Kassiererin nimmt jeden entleerten Korb von der Stellfläche 9
und stapelt die Körbe auf dem ihr benachbarten Ende des Rollenförderers 18. Haben
die leeren Körbe eine zweckmäßige Stapelhöhe erreicht, so betätigt die Kassiererin
den Rollenförderer- 18 um einen Schritt, wodurch an dem ihr benachbarten Ende des
Rollenförderers 18 Platz für den Aufbau eines weiteren Korbstapels geschaffen wird
und die zuvor aufgebauten Stapel um einen Schritt weiter gefördert werden.
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-Ansprüche-