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CH417129A - Vorrichtung zum Feststellen von Oberflächen-Unebenheiten - Google Patents

Vorrichtung zum Feststellen von Oberflächen-Unebenheiten

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Publication number
CH417129A
CH417129A CH772663A CH772663A CH417129A CH 417129 A CH417129 A CH 417129A CH 772663 A CH772663 A CH 772663A CH 772663 A CH772663 A CH 772663A CH 417129 A CH417129 A CH 417129A
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CH
Switzerland
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contact
backdrop
line
dependent
film material
Prior art date
Application number
CH772663A
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English (en)
Inventor
Nash Paul
Original Assignee
Nash Paul
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Filing date
Publication date
Application filed by Nash Paul filed Critical Nash Paul
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    • G01N21/84Systems specially adapted for particular applications
    • G01N21/88Investigating the presence of flaws or contamination
    • G01N21/89Investigating the presence of flaws or contamination in moving material, e.g. running paper or textiles
    • G01N21/8901Optical details; Scanning details
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
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    • G01B11/00Measuring arrangements characterised by the use of optical techniques
    • G01B11/30Measuring arrangements characterised by the use of optical techniques for measuring roughness or irregularity of surfaces
    • G01B11/303Measuring arrangements characterised by the use of optical techniques for measuring roughness or irregularity of surfaces using photoelectric detection means

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Description


  
 



  Vorrichtung zum Feststellen von   Oberflächen-Unebenheiten   
Die Erfindung bezieht sich auf   die    durch   vorzug,    weise photoelektrische Mittel erfolgende Feststellung von Oberflächen-Unebenheiten in vorwärtsbewegtem Folienmaterial, wie z. B. Papier.



   Bei einer bekannten Vorrichtung liegt das Funktionsprinzip darin, dass eine Lichtspaltkulisse die Oberfläche der bewegten Folienbahn auf einer Berührungslinie nachgiebig abtastet, welche in Abwesenheit irgendwelcher unerwünschter Oberflächen Unebenheiten einen ununterbrochenen Verlauf auf der ganzen an der Kulisse vorbeilaufenden Länge des Folienmaterials und quer zur Bewegungsrichtung desselben zeigt. Diese Lichtspaltkulisse verhindert normalerweise den   Lichtdurchgang    von einer Lichtquelle, welche die Berührungslinie anleuchtet, zu photoelektrischen Mitteln, weicht   jedoch    von der Oberfläche auf mindestens einem Teil ihrer Länge zurück, wenn eine Oberflächen-Unebenheit, wie z.

   B. eine Runzel, die Berührungslinie erreicht, wodurch die fortlaufende Berührung unterbrochen, und dem Licht ermöglicht wird, von der Lichtquelle zu den photoelektrischen Mitteln zu gelangen, welche dann ansprechen und ein Ausgangssignal erzeugen.



   Der Strom in einer Photozelle lässt sich einfach und wirksam modulieren, indem die Bahn des bewegten Folienmaterials auf wenigstens einem Teil seiner Länge in Richtung der Bahnbewegung gekrümmt wird, welche Krümmung bei an der Krümmungsstelle angeordneter Lichtspaltkulisse dem Licht, welches von den Beleuchtungsmitteln ausgestrahlt wird und unter der Lichtspaltkulisse   durchtritt,    die photoelektrischen Vorrichtungen zu erreichen, indem es sich in derjenigen an die gekrümmte Bahnoberfläche gelegten Tangentialebene ausbreitet, welche   Idurch    die Berührungslinie zwischen der Lichtspaltkulisse und der Materialoberfläche   geht.   



   Bei der bekannten Vorrichtung ist die Lichtspaltkulisse derart federnd montiert, dass, wenn irgendein Teil der ungefähr 10 cm breiten, als Lichtspaltkulisse dienenden Platte durch eine Oberflächen-Unebenheit der Papierbahn berührt und gehoben wird, alle Teile der Kulisse um den gleichen Betrag über die Tangentialebene   angehoben    werden, d. h. dass die Form der Öffnung oder des Lichtspaltes rechteckig und die Berührungslinie an der gehobenen Kulisse parallel zur makellosen Papieroberfläche ist.



   Dieser Funktionsvorgang ergibt eine gleichmässige Modulation der Photozelle, gleichgültig wo sich die Stelle der Oberflächen-Unebenheit bezüglich der Stelle der federnden Befestigungsmittel für die Kulisse befindet.



   Da jedoch wenigstens zwei federnde Befestigungsmittel für   jede    Lichtspaltkulisse verwendet werden müssen, ist die Ausrichtung der Befestigungsmittel, welche bei der bekannten Vorrichtung aus Schraubenmuttern, Bolzen und Puffern bestehen,   ullr    gewiss und erforderte häufige Nachkontrolle, um die    benötigte ununterbrochene und d glatte Berührungsli-    nie zwischen der Lichtspaltkulisse und dem Folienmaterial in Abwesenheit einer   Oberflächen-Uneben    heit zu liefern. Im Falle ungenauer Einstellung ergibt diese bekannte Vorrichtung häufig nicht eine bei Abwesenheit einer Oberflächen-Unebenheit ununterbrochene Berührungslinie.



   Andere Arten von federnd nachgiebigen Befestigungsmitteln, wie Nieten, Schwenklager, Federn usw. können eine weniger   fragwllrdige    federnde Befestigung ergeben.



     Mit der    vorliegenden Erfindung wird bezweckt, eine Lichtspaltkulisse vorzusehen, welche sich selbst fluchtend einstellt, indem sie derart konstruiert ist, dass sie unter normalen Betriebsbedingungen und  beim Fehlen fortgesetzter kritischer Einstellung sich selbst fortwährend auf die Flucht des unter ihr vorbeibewegten Folienmaterials einzustellen sucht, um die erforderliche ununterbrochene Berührungslinie zustande zu bringen.



   Bei den Ausführungsbeispielen der Erfindung können die Befestigungsmittel ihrerseits die Gleichmässigkeit der Modulation der Photozellen beeinflussen, doch werden die Schwankungen der Modulation als Funktion einer fehlerhaften Stellung in vernünftigen und erträglichen Grenzen gehalten. Anschliessend sind Ausführungsbeispiele der Erfindung in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen beschrieben, in welchen in den verschiedenen Figuren gleiche Bezugsziffern gleiche Teile bezeichnen.



   Fig. 1 zeigt in perspektivischer Ansicht mit weggebrochenen Teilen ein Beispiel einer vorbekannten Vorrichtung;
Fig. 2 zeigt einen teilweisen Vertikalschnitt längs der Linie 2-2 in Fig. 1;
Fig. 3 ist eine Draufsicht mit einigen weggebrochenen Teilen eines ersten Ausführungsbeispiels ;
Fig. 4 zeigt einen teilweisen Vertikalschnitt längs   der Linie i1 t1 in Fig. 3;   
Fig. 5 ist eine Draufsicht mit einigen weggebrochenen Teilen eines zweiten   Ausführungsbeispiels;   
Fig. 6 zeigt einen teilweisen Vertikalschnitt längs der   Linie    6-6 in Fig. 5;
Fig. 7 zeigt einen teilweisen   Vertikalschnitt    längs der Linie 7-7 in Fig.   5;

     
Fig. 8 zeigt einen teilweisen Vertikalschnitt eines dritten Ausführungsbeispiels,   und   
Fig. 9 ist eine vergrösserte, perspektivische Ansicht in einer Einzelheit der Fig. 8 mit Teilen im Schnitt.



   In der vorbekannten Vorrichtung nach Fig. 1 und 2 läuft das Folienmaterial 1 über eine Walze 2. Eine Photozelle 3 im Gehäuse 4 wird vom Lichteinfall einer Lampe 5 getroffen, wenn die Lichtspaltkulisse 6 durch eine Oberflächen-Unebenheit in der Folien bahn angehoben wird. Die beiden Löcher 7 in der Lichtspaltkulisse 6 gestatten den federnden Hub beider Enden der Kulisse 6.   Jsde    Befestigung besteht aus einer Schraube 8, einer Unterlagscheibe 9 und einem Kautschukpuffer 10. Die beiden Schrauben 8 müssen so eingestellt werden, dass sie einen ungefähr gleichmässigen Druck längs der Berührungslinie 11 ausüben, damit alle Teile des   Kontaktabschnittes    der Lichtspaltkulisse ungefähr gleichmässig auf das Folienmaterial drücken und somit den Lichtspalt längs der ganzen, Berührungslinie zuverlässig schliessen.

   Diese konstruktive Ausführung der Vorrichtung hat sich im Gebrauch als kritisch erwiesen.



   Bei der in Fig. 3 und 4 gezeigten, verbesserten federnden Befestigungsart ist an jedem Ende der Lichtspaltkulisse 6 eine Lagerspitze 12 in Form einer    eingepressten konischen Vertiefung g vorgesehen. Der    gleichmässige Berührungsdruck an der Berührungslinie 15 wird durch die Verwendung einer einzigen, in der Mitte zwischen den Lagerspitzen 12 angeordneten Schraube 13 erzielt, welche eine Schraubenfeder 14 derart in einstellbarer Kompression hält, dass dieselbe auf die Lichtspaltkulisse drückt. Die Schraube 13 ist mit ihrer Achse gegen die Berührungslinie 15 der Kulisse hin versetzt angeordnet.

   Wenn sich die Lagerspitzen 12 bezüglich ihrer Höhe in optimaler Stellung befinden, gewährleistet die einzige federbelastete Einstellschraube 13 ein gleichmässiges Schliessen des Licht spaltes an der Berührungslinie 15, welche in Abwesenheit von Oberflächen-Unebenheiten auf der darunter vorbeilaufenden Folien  bahn    in ununterbrochenem Verlauf aufliegt. Indem alle Schraubenfedern 14 der Lichtspaltkulissen gleich und verhältnismässig lang gemacht, beispielsweise in ihrem unkomprimierten Zustand 37,6 mm lang, und dann je auf eine axiale Länge von 25,4 mm zusammengedrückt werden, wind eine federnde Befestigung erzielt, welche einen   gleichmässigen    Berührungsdruck für alle Lichtspalt-Kulissenabschnitte quer über die zu überprüfende Folienbahn ergibt.



   Die Fig. 5, 6 und 7 zeigen eine andere Befesti  gungsform    für die   Lichtspaltkulissen    6, bei welcher die   Kulissen    sich automatisch ausrichten, um eine fortlaufende Berührungslinie zu ergeben, wenn die zu überprüfende Folienbahn in Bewegung ist. Hier werden nicht mehr Schrauben zum zuverlässigen Schliessen der   Lichtspaltkulissen    auf dem makellosen Filmmaterial benötigt. Jede Kulisse 6 ist nur mit der Berührungslinie 15 und einer in der Mitte angeordneten Stützwarze 16 abgestützt, während zwei Locher 7 an beiden Enden der Kulisse 6 auf der gleichen Fluchtlinie 17 mit der   Stützwarze    16 angeordnet sind.



   Die Löcher 7 sind von je einem Halterstift 18 durchquert, dessen Durchmesser kleiner als derjenige des Loches 7 ist, so dass die Kulisse in der Ebene des Lichtspaltes etwas Spiel hat, das sich in einer kreisenden Bewegung von geringem Ausmass um das Zentrum der Stützwarze   16. auswirken    kann.



   Das bewegte Papier sucht die Kulisse 6 infolge der dazwischen auftretenden Reibung in Richtung des Laufes der Papierbahn mitzunehmen, wobei die Kulissen je mit den Stellen 19 an den Halterstiften 18 anstehen und sich somit in die gewünschten Idealstellungen ausrichten, welche eine nadellose Schliessung   des    Lichtspaltes ergeben. Die Kulissen 6 sind mit Gewichten in Form von Platten 20 belastet, welche mittels Nieten 21 und Schrauben 22 montiert sind. Die Köpfe der Schrauben 18 und 22 besitzen grössere Durchmesser als die Löcher 7 in der Kulisse 6 und in den Platten 20, damit beim Hochschwenken des Kopfes der Prüfvorrichtung (um die Achse der Lagerbohrung 23 in Fig. 1), wenn die Papierbahn 1 über die Walze 2 eingezogen werden muss, die Kulissen 6 und Platten 20 nicht abfallen können.



   Die Platten 20 üben eine gleichmässige Kraft auf die   Kulissenberührungslinie    15 aus und dienen somit dem gleichen Zweck wie die federbelasteten Schrauben 13 des vorhergehenden Ausführungsbeispiels nach Fig. 3 und 4. Alle Platten 20 weisen gleiches   Gewicht auf, so dass bei allen Kulissen an der Berührungslinie der gleiche Druck gewährleistet ist.



   Es ist wichtig, dass die Kulissen fluchtgerecht die Oberfläche der Papierbahn bestreichen. Bei hohen   Papiergeschwindigkeiten    könnte eine kleine Oberflächen-Unebenheit in der Papierbahn eine falsche Anzeige verursachen, falls   die    Kulisse hüpft und somit mit ihrer Berührungslinie 15 für eine gewisse Zeit vom Folienmaterial abgehoben wird. Demzufolge ist das entsprechende, in der Photozelle erzeugte Signal in seiner Amplitude. grösser und in seiner Dauer länger als ein wirklichkeitsgetreues Signal, welches entsprechend und proportional zur kleinen Unebenheit in der Papierbahn hätte erzeugt werden sollen. Je höher die Geschwindigkeit des Folienmaterials 1 ist, umso grösser sind die kinetische Energie der wandernden Oberflächen-Unebenheiten im Folienmaberial und die Stosskräfte auf die Kulisse.

   Für grössere Geschwindigkeiten des Folienmaterials werden somit mehr Gewichtsplatten 20 benötigt. Das Gewicht der Platten 20, d. h. die längs der Kontaktlinie 15 gleichmässig verteilte Schwerkraft, muss gleich oder grösser als die ihr entgegenwirkende Stosskraft sein, damit die Kulissen 6 fluchtgerecht der Oberflächenkontur des Folienmaterials folgen.



   Die verwendeten Gewichte sollten nicht viel schwerer als unbedingt erforderlich sein, damit die genannte Bedingung der fluchtgerechten Berührung der Oberflächenkontur erfüllt wird, da die Abnützung der Kulissen an der Berührungslinie umso grösser ist, je schwerer die Gewichte sind. Um die Abnützung an den Kulissen zu vermindern, muss die Kontaktoberfläche der letzteren aus hartem Material bestehen.



   Auch liegt die Erscheinung vor, dass sich im Staub vorhandene harte Fremdkörper an der Berührungslinie der Kulisse sammeln und daran haften.



  Solche Partikel können die Oberfläche von gewissen Folienmatrialien, wie z. B. kaschierte Papiere oder Plastikfolien zerkratzen.   



   Für die Kulissen sind d mit Erfolg oxydierte Alu-    miniumplatten verwendet worden. Die sehr harte Oxydoberfläche wird durch das Folienmaterial auf Hochglanz poliert und sauber gehalten, wodurch das Auffangen harter Staubpartikel und eine übermässige Abnützung der Kulissen praktisch verhindert wird.



   Eine andere Möglichkeit zur Verhinderung der Ansammlung von Partikeln an der Berührungslinie 15 und zum Gewährleisten einer   fluchtgerechten    Oberflächenkontur-Abtastung, indem eine fortlau  felde    Berührungslinie in Abwesenheit von Oberflächen-Unebenheiten erzielt wird, ist in Fig. 8 und 9 veranschaulicht.



   In Fig. 8 und 9 bildet eine Rolle 23 die federnd montierte Lichtspaltkulisse. Die Rolle 23 ist mehrere Zentimeter lang und im Durchmesser klein, z. B. in der Grössenordnung von 9,5 mm. Für eine Prüfvorrichtung mit einer Kopfbreite von ungefähr 444 mm werden vorzugsweise vier axial nebeneinanderliegende Rollen rechtwinklig zur Papierbewegung verwendet, wobei die Länge jeder Rolle nur wenig kürzer als die entsprechende Breite des zu überprüfenden   Folienmaterials    ist. In einer solchen Vorrichtung überprüft jede Rolle eine Breite der Folienbahn von    444/4 = 111 mm. Jede Rolle ist jedoch nur    110,4 mm lang, so dass nur eine Breite von 0,6 mm des Folienmaterials nicht berührt und daher durch die Rollkulisse nicht überprüft wird. Somit wird eine kleine Erhöhung von nur 0,75 mm im Durchmesser stets durch diese Kulissen festgestellt.

   Eine solche Rollkulisse ist in Fig. 9 gezeigt.



   An den Enden jeder Rolle sind, wie Fig. 9 zeigt, Stirnzapfen 24 aus Polytetrafluoräthylen oder Nylon eingesetzt. Diese Zapfen 24 stehen nur wenige Hundertstel Millimeter über die Stirnenden der Rollen vor und schützen diese Enden vor Abnützung. Die Stirnzapfen 24 sind auswechselbar, doch ist deren Abnützung geringfügig, da selbst bei sehr hohen Laufgeschwindigkeiten des Folienmaterials die axialen Kontaktzentren praktisch stationär bleiben.



   Die Vermeidung der Abnützung der Oberfläche der Rollen 23 und Rollengehäuse 26, sowie die Selbstreinigung der Rollen gegen anhaftenden Staub und der erforderliche Druck zwischen den Rollkulissen und dem   Folienmaterial    zur getreuen Oberflächenabtastung wird mittels Luft oder eines anderen Gases erzielt, welches Medium durch die Leitungen 27, von welchen nur eine gezeigt ist, in das Gehäuse 26 eingeblasen wird.



   Das Gehäuse 26 ist an einer Halterplatte 28 befestigt, welche ihrerseits am Kopfstück 4 der Prüfvorrichtung mittels Lagerwarzen 29 und Schrauben 30, 31 montiert ist. Das Gehäuse 26 kann eine, zwei oder mehr Rollen 23 enthalten.



   Die Rollen 23 sind mit einem leichten Spiel in das Gehäuse eingepasst. Bei   Ider    Anfertigung des Gehäuses 26 wird die Weite des U-förmigen Gehäusekanals z. B. 9,65 mm gemacht, wenn der Durchmesser   der    Rollen 9,5 mm beträgt, so dass das Spiel zwischen dem Gehäuse und den Rollen ungefähr 0,15 mm beträgt. Daher hält der Austrittsspalt mit einer Breite von nur 0,15 mm den Luftverlust von durch die Leitungen 27 zugeführter Druckluft auf einem Minimum.



   Aus Fig. 9 ist ersichtlich, dass der ungekrümmte Wandabschnitt 32 des U-förmigen   Lagerkanals    der Rolle 23 eine Höhe von ungefähr 2,3 mm besitzt, so dass die beiden extrem möglichen Lagen der Rolle 23 um diesen Abstand voneinander entfernt sein können. In allen Lagen zwischen   diesen    beiden Extremlagen der Rolle wird der schmale Spalt beibehalten.



   Es ist auch ersichtlich, dass die Rückhaltzunge 33 für die Rolle deren freie Auf- und Abbewegung in der   Grüssenordnung    von   2,5 mm    zulässt und ein Herausfallen der Rolle aus dem Lagergehäuse verhindert, jedoch ohne die freie Bewegung der Rolle um 2,3 mm im U-förmigen Lagerkanal des Gehäuses einzuschränken.



   Gemäss Fig. 8 dreht das Folienmaterial 1 die Rolle 23 im Gegenuhrzeigersinn. Die Rollen können mit sehr hoher Drehgeschwindigkeit laufen, z. B. bei  300 m pro Minute   Bahngeschwindigkeit    (5 m pro Sekunde) ungefähr mit 12 000   Ulmin    (bei einem Rol  lendurchmesser    von 9,5 mm). Daher wird die Rolle an der Lagerzone 34 gegen das Gehäuse 26 gedreht und reisst infolge seiner hohen Oberflächengeschwindigkeit von 5 m pro Sekunde auch Luftpartikel mit in das Gehäuse 26, welche an der Lagerzone 34 in das Gehäuse eintreten und dasselbe an der schmalen Öffnung 35 auf der zur Berührungslinie 34 entgegengesetzten Seite verlassen.



   Wenn Blasluft unter Druck in das Gehäuse 26 geführt wird, und wenn angenommen wird, dass das   Folienmaterial stillsteht, und die Rollen n 23 somit    nicht drehen, entweicht die Luft durch die beiden praktisch gleichen Spälte zwischen den Lagerzonen 34, 35 und den Rollen 6, wobei gleichzeitig die Rollen gegen das Folienmaterial gedrückt werden.



   Wenn das Folienmaterial in Bewegung ist, wirkt die durch die rasch rotierenden Rollen 6 in das Gehäuse 26 mitgerissene Luft der durch die   Leitungen    27 zugeführten Druckluft entgegen, und im   B.ereich    der Lagerzone 34 entsteht eine Kompression. Dieser erhöhte Luftdruck hält die Rollen von der Gehäusewandung weg und ergibt einen   Luftfilm,    welcher die Rollen wirksam    schmiert ,    d. h. von der Lagerzone 34 verdrängt.



   Da beim Luftspalt 35 sowohl die mitgerissene Luft als auch die eingeblasene Luft die gleiche Strömungsrichtung aufweisen, entweicht auf dieser Seite des Lagergehäuses mehr Luft, welche die Rollen auch von den Lagerzonen 35 verdrängt. Es wurde festgestellt, dass bei hohen Bahngeschwindigkeiten die Luftschmierung ausreichend wirksam und am Gehäuse 26 nach langen Betriebszeiten praktisch   keine    Abnützung zu erkennen war. Der für die Gehäuse 26 verwendete Werkstoff ist von zweitrangiger Bedeutung, da die Rollen die Gehäuse im Betrieb nicht berühren. Aluminium, Messing, Bronze und kadmiertes Messing sind mit guten Ergebnissen verwendet worden. Die Rollen bestehen am besten aus poliertem Stahl. Standard-Werkzeugstahl ist durchaus annehmbar.



   Gemäss Fig. 8 ist die Halterplatte 28 an ihren beiden Enden mittels Schrauben 30 und 31 befestigt, welche dazu benützt werden können, die Platte 28 in jeder gewünschten Stellung relativ zur Horizontalebene zu nivellieren, wobei die Platte 28 um den Abstützpunkt 29 geschwenkt wird. Die Schrauben 31 können gleich wie die Schrauben 30 ausgebildet sein, in welchem Fall die Platte starr befestigt ist, so dass sich die Rollen (entsprechend dem durch die obgenannten Abmessungen wiedergegebenen Beispiel) in dem U-förmigen Lagerkanal um 0,5-2 mm frei bewegen können.   



   Gelegentlich kann n stark beschädigtes Folienmate-    rial Oberflächen-Unebenheiten von mehr als 2 mm aufweisen, weshalb zur Vermeidung einer Beanspruchung der   Platte 28    über ihre Elastizitätsgrenze hinaus die Schrauben 31 mit Schraubenfedern 36 kombiniert sein können, um der Platte beim Vorliegen von   besonders    grossen Oberflächen-Unebenheiten im Folienmaterial eine   ausreichende    Hubbewegung zu ermöglichen.



   Der Querschnitt einer Luftverteilleitung 37 muss grösser bemessen sein als die Summe aller Durch   gangsquerschn, itte der Luftleistungen 38, 39 und d 27,    damit die Druckverteilung überall in der Leitung 37 praktisch gleich ist. Gewöhnlich wird eine grosse Zahl Abzweigungen 38 usw. benötigt. Für eine fünf Einheiten umfassende Vorrichtung mit einer Prüfungsbreite von 222 cm werden z. B.



  5 x 4 X 2 = 40 Rohre verwendet, nämlich vierzig Leitungen 38 und vierzig Leitungen 27. Die Verbindungsleitungen 39 bestehen vorzugsweise aus biegsamem Plastik oder Kautschukmaterial. Die Luftzufuhr zur Verteilleitung 37 erfolgt am besten an ihren beiden Enden. Es wurde gefunden, dass das benötigte   Blasluftvolumen    für eine aus fünf Einheiten bestehende Vorrichtung   0, 28-0, 42 m3    pro Minute bei einem Druck von   0,53-1,07 atü,    am Auslass des Luftkompressors gemessen, betrug, welcher Auslass durch   3/4    Zoll-Leitungen von   1,83-2,75    m Länge an die beiden Einlassenden der Verteilleitung 37 angeschlossen war.



   Um einen gleichmässigen Druck auf die Rollen 23 auszuüben, mündet   jede    Zuleitung 27 in einen Kanal 40, welcher sich in Längsrichtung des Gehäuses 26 erstreckt. Aus Fig. 9 ist ersichtlich, dass der Kanal 40 in geringem Abstand von der Stirnseite des Gehäuses 26 endigt. An beiden Enden des Gehäuses 26 ist je ein L-förmiges Winkelstück 41 befestigt (in Fig. 9 ist nur das eine sichtbar),   welches    einem doppelten Zweck dient. Diese Winkelstücke verhindern den Luftaustritt an den Gehäusestirnseiten und dienen als   Stirnlager    für die Stirnzapfen 24 aus Polytetrafluoräthylen. Die Winkelstücke 41 sind mittels Schrauben 42 am Gehäuse befestigt und bestehen aus sehr dünnem Metall, damit die unüberprüfbaren, blinden Abschnitte der Breite des Folienmaterials schmal bleiben.   

Claims (1)

  1. PATENTANSPRUCH Vorrichtung zum Feststellen von Oberflächen- Unebenheiten an vorwärtsbewegtem Folienmaterial, insbesondere Papier, mit einer Lichtspaltkulisse, welche nachgiebig, an der einen Oberfläche. des bewegten Folienmaterials längs einer Berührungslinie anliegt, sofern sich keine Oberflächen-Unebenheiten an der Berührungsstelle vorfinden, wobei die Berührungslinie quer zur Bewegungsrichtung des Folienmaterials verläuft und die Kulisse beweglich haltende Abstütz mittel sowie Mittel zum m Feststellen des Vorliegens einer durch Berührung einer unerwünschten Unebenheit der Oberfläche des Folienmaterials mit der Kulisse verursachten Unstetigkeit ihrer Berührungslinie vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet,
    dass die Kulisse selbsttätig mit der berührten Oberfläche des Folienmaterials fluchtend angeordnet ist, um in Abwesenheit unerwünschter Oberflächen-Uneben heiten eine auf ihrer ganzen Länge ununterbrochene Berührungslinie mit der Oberfläche aufzuweisen.
    UNTERANSPRÜCHE 1. Vorrichtung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Lichtspaltkulisse einen nachgiebigen Druck ausübende Mittel vorgesehen sind, welche die Kulisse in Berührung mit dem Folienmaterial halten.
    2. Vorrichtung nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtspaltkulisse plattenförmig ausgebildet und mit einem Rand an den Abstützmitteln frei um eine zur Berührungslinie parallele Achse schwenkbar befestigt ist.
    3. Vorrichtung nach Unteranspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die den nachgiebigen Druck ausübenden Mittel federnd sind.
    4. Vorrichtung nach Unteranspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die den nachgiebigen Druck ausübenden Mittel durch ein an der Kulisse angebrachtes Gewicht gebildet sind.
    5. Vorrichtung nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die den nachgiebigen Druck ausübenden Mittel durch ein im Betrieb auf die Kulisse zuströmendes Druckmedium gebildet sind.
    6. Vorrichtung nach Unteranspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtspaltkulisse durch eine Rolle gebildet ist, welche in einem Gehäuse drehbar und gefangen gehalten und im Betrieb mittels dem Gehäuse dauernd zugeführten Druckmedium geschmiert ist.
    7. Vorrichtung nach Unteranspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass im Gehäuse mehrere Rollen axial fluchtend nebeneinander untergebracht sind und je an beiden Stirnseiten einen Kunststoff-Einsatzzapfen besitzen, welcher geringfügig über das betreffende Rollenende vorsteht.
    8. Vorrichtung nach Unteranspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Einsatzzapfen aus Polyte traffuoräthylen bestehen.
    9. Vorrichtung nach Unteranspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtspaltkuliss e mit wenigstens einer Lagerspitze versehen ist, mit welcher sie im Abstand von der Berührungslinie auf den Abstützmitteln aufliegt.
    10. Vorrichtung nach Unteranspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtspaltkulisse mit der Lagerspitze in gleicher, zur Berührungslinie paralleler Flucht zwei Durchbrechungen in der Nähe der Kulissenenden aufweist, welche mit Spiel von je einem freistehenden Schaft einer in die Abstützmittel eingeschraubten Schraube durchquert sind.
    11. Vorrichtung nach Unteranspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtspaltkulisse in der Mitte zwischen zwei in zur Berührungslinie paralleler Flucht angeordneten Lagerspitzen eine gegen die Berührungslinie hin versetzte Durchbrechung aufweist, die mit Spiel vom freistehen, den Schaft einer in die Abstützmittel eingeschraubten Schraube durchquert ist, welche auf dem Schaft eine auf der Kulisse anstehende Schraubenfeder trägt, die das druckausübende Mittel bildet.
CH772663A 1962-06-22 1963-06-22 Vorrichtung zum Feststellen von Oberflächen-Unebenheiten CH417129A (de)

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CA852213 1962-06-22

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