Verfahren und Vorrichtung zum maschinellen Umhüllen von Gegenständen unter Bildung eines aus einem Faden bestehenden Aufhängers
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum maschinellen Umhüllen von Gegenständen unter Bildung eines aus einem Faden bestehenden Aufhängers und betrifft auch einen nach dem Verfahren umhüllten Gegenstand.
Mit besonderem Vorteil soll die Erfindung in der Süsswarenindustrie Anwendung finden, wo es gilt, kleine Gegenstände aus Schokolade, Zucker- oder Backwerk mit geeignetem Hüllmaterial und einem Aufhänger zu versehen, um diese Gegenstände als Schmuck für Weihnachtsbäume oder ähnliches verwenden zu können.
Man hat bereits vorgeschlagen, beispielsweise Schokoladekörper, die mit Metallfolie umhüllt werden, mit einem Aufhängefaden in der Weise zu versehen, dass man in das Hüllmaterial zusammen mit dem Gegenstand einen Faden einlegte, der dann später aus der Verpackung herausragte und zu einem Aufhänger geformt werden konnte. Eine solche Verpackungsart hat den Mangel, dass der über den Gegenstand hinweglaufende Faden dessen Aussehen verunzierte, wenn das Hüllmaterial, beispielsweise Metallfolie, glatt um den Gegenstand herumgestrichen wurde, wie dies in solchen Fällen üblich ist. Ein weiterer Mangel der bekannten Verpackungsart bestand darin, dass der Faden an dem verpackten Gegenstand nur einen ungenügenden Halt hatte. Schon bei geringer Beanspruchung rutschte das Fadenende aus dem Hüllmaterial heraus.
Diese Mängel werden durch das erfindungsgemässe Verfahren behoben, indem erfindungsgemäss aus einem Faden eine Schlaufe gebildet und diese im geöffneten Zustand in einen offenen, über den Gegenstand vorstehenden Schlauch aus Hüllmaterial eingeführt und darauf ein Teil des Hüllmaterials in die offene Fadenschlaufe eingeschlagen wird, worauf das vollständige Schliessen des Hüllmaterials erfolgt.
Bei einer so hergestellten Packung liegt der Faden nicht mehr über den Gegenstand hinweg. Die Fadenschlaufe hinterfasst lediglich Teile des Packmaterialeinschlages, so dass auf diese Weise der aus dem Faden gebildete Aufhänger durch das Verpackungsmaterial gegen Loslösen von dem Gegenstand gesichert ist. Das den Gegenstand einhüllende Material, beispielsweise Metallfolie, Cellulosefolie, Seidenpapier oder dergleichen, kann fest auf den Gegenstand gestrichen werden, ohne dass der eingelegte Faden sichtbar wird.
Die aus dem verpackten Gegenstand herausreichenden Fadenenden können dabei z. B. entsprechend lang und offen sein, so dass beim Aufhängen des Gegenstandes diese Enden durch eine Klammer oder einen Knoten miteinander verbunden werden müssen, oder es können während der Verpackung des Gegenstandes die Fadenenden durch eine maschinelle Einrichtung mit einem Knoten, einem Siegel, einer Klammer, Plombe, Verklebung oder dergleichen miteinander verbunden werden.
Es ist ohne Bedeutung, ob das vorstehende Hüllmaterial mit Hilfe entsprechend gesteuerter Faltfinger in einer ordnungsgemässen Faltung geschlossen oder nach dem Einbringen der Fadenschlaufe nur zusammengedrückt und eingedreht wird.
Die erfindungsgemässe Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach der Erfindung kennzeichnet sich durch einen den Faden von einer Bobine abziehenden Greifer, der in Verbindung mit Leitund Spannorganen jeweils den Faden in Abstand quer vor dem teilweise umhüllten, aber am Stirnende noch offenen Gegenstand spannt und durch eine in Richtung zum Gegenstand hin und her bewegliche geteilte Schlaufenzange, die bei ihrer Bewegung zum Gegenstand hin den an seinem Ende von dem Greifer festgehaltenen Faden unter Bildung einer U-förmigen Schlaufe mitnimmt, dabei von der Bobine weiter abzieht und schliesslich die Schlaufe durch Aufspreizen der Zangenenden so weit aufzieht, dass sie bei der weiteren Vorwärtsbewegung der Schlaufenzange gerade noch in den an der Stirnseite offenen Schlauch des Verpackungsmaterials eingeführt werden und sich auf den Gegenstand auflegen kann,
worauf ein Faltfinger von oben oder unten her einen Teil des vorstehenden Verpackungsmaterials in die von der aufgespreizten Schlaufenzange offen gehaltene Schlaufe einschlägt, worauf die Schlaufenzange unter Belassung der Schlaufe in dem Einschlag zurückgeht und das Hüllmaterial durch weitere Faltund Schliessorgane vollständig um den Gegenstand unter Einschluss der Schlaufe herumgelegt wird und eine Trennvorrichtung die Fadenenden im Abstand vom Gegenstand abtrennt.
Das erfindungsgemässe Verfahren und die neue Vorrichtung sind nicht allein auf die Verpackung von Gegenständen aus der Süsswarenindustrie beschränkt, sondern können für alle Arten von aufzuhängenden Körpern, Christbaumschmuck und ähnliches, verwendet werden.
Der Erfindungsgedanke lässt die verschiedensten konstruktiven Ausführungsmöglichkeiten zu. Anhand der anliegenden Zeichnung werden Ausführungsbeispiele der Erfindung erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 bis 4 schematische Darstellungen über den wesentlichsten Teil des Arbeitsvorganges,
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung des teilweise eingehüllten und mit eingelegten Fadenschlaufen versehenen Gegenstandes,
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht der Zangenund Faltorgane,
Fig. 7 eine perspektivische Teilansicht des teilweise eingehüllten Gegenstandes,
Fig. 8 eine perspektivische Darstellung über weitere Faltorgane,
Fig. 9 eine perspektivische Teildarstellung des aus der Faltstation gemäss Fig. 8 kommenden Gegenstandes,
Fig. 10 eine perspektivische Darstellung der weiteren Schliessstation und
Fig.
11 eine perspektivische Teilansicht des fertiggepackten Gegenstandes mit dem daran befindlichen Anhänger.
In der üblichen Weise geht das maschinelle Umhüllen eines Gegenstandes mit geeignetem Verpakkungsmaterial, wie Staniol, Papier, Zellulosefolie oder dergleichen, in der üblichen Faltstation einer Packmaschine vor sich. Der Gegenstand wird in der üblichen Weise gehalten und schrittweise an Faltorganen vorbeibewegt, die die einzelnen Arbeitsoperationen ausführen, oder es wandern Falt- und Schliessorgane auf einem Träger an dem zu umhüllenden Gegenstand vorbei.
In der in Fig. 1 wiedergegebenen Station befindet sich der einzuwickelnde Gegenstand, beispielsweise ein Schokoladekörper 1, auf einem geeigneten Träger, und zwar ist das Hüllmaterial 2 schon teilweise um den Gegenstand in Form eines Schlauches herumgelegt. Die vordere Stirnseite ist offen, so dass sich ein überstehender Schlauch 3 aus Verpackungsmaterial bildet.
Gegenüber dem Gegenstand 1 befindet sich auf einem geeigneten Träger eine Bobine 4, auf der der Faden 5 aufgewickelt ist. Mit Hilfe eines entsprechend gesteuerten Fadengreifers 6 wird der Faden 5 von der Bobine 4 abgezogen und um ein Leitorgan 7 so herumgeführt, dass er mit seinem vordern Ende quer vor dem Gegenstand 1 bzw. vor dem darüber hinausreichenden Schlauch aus Verpackungsmaterial liegt. Sobald diese Fadenstellung erreicht ist, hält der Greifer 6 das Fadenende fest. Nunmehr kommt eine aus den beiden Teilen 8 und 8'gebildete Schlaufenzange zur Wirkung, die in Richtung zum Gegenstand 1 hin hin und her beweglich ist. Sie hinterfasst den Faden in der in Fig. 1 gezeigten Weise, wenn sie sich in ihrer rückwärtigen Endstellung befindet.
Die Vorderseite der Zange 8, 8' hat eine in Richtung des Fadens verlaufende Einkerbung, mit der sie den Faden erfasst, so dass er bei der weiteren Bewegung nicht von der Zange abrutschen kann. Nun bewegt sich die Zange 8, 8' in der in Fig. 1 eingezeichneten Pfeilrichtung. Dabei wird der Faden, wie es Fig. 2 zeigt, mitgenommen. Der Greifer 6 hält das Fadenende fest, so dass zur Bildung der Fadenschlaufe 9 weiteres Fadenmaterial von der Bobine 4 über entsprechende Leitorgane nachgezogen wird, sobald die Zange 8, 8' ihre Vorwärtsbewegung zum Gegenstand 1 hin beginnt. Leitorgane 10 oder andere geeignete Elemente führen den Faden zu beiden Seiten der Zange 8, 8', so dass sich eine im wesentlichen U-förmige Fadenschlaufe bildet.
Wie Fig. 2 erkennen lässt, bewegt sich die Zange 8, 8' so weit zum Gegenstand 1 hin, bis die Zangenenden in das Innere des Hüllmaterialschlauches 3 hineinreichen. Der querliegende Teil der Fadenschlaufe 9 wird unmittelbar bis auf den Gegenstand 1 gebracht. Gleichzeitig sind bei dieser Bewegung die beiden Teile 8 und 8' der Schlaufenzange auseinandergespreizt, so dass damit die Fadenschlaufe 9 ge öffnet ist.
Sobald die Zange 8, 8' ihre Endstellung gemäss Fig. 2 und 6 erreicht hat, kommt von unten her ein Faltfinger 11, der das überstehende Hüllmaterial 3 in der in Fig. 3 gezeigten Weise nach innen einschlägt, so dass es im Innern der Fadenschlaufe liegt, wie dies aus Fig. 3 und 5 deutlich erkennbar ist. Wenn sich nunmehr gemäss Fig. 4 die Zange 8, 8' in ihre Ausgangsstellung zurückbewegt, so wird die Fadenschlaufe durch den Einschlag 23 zurückgehalten.
Solange der Faden noch von der Zange gespannt ist, kann am rückwärtigen Ende der Schlaufe das Abtrennen von dem restlichen Faden erfolgen bzw. lassen sich die beiden Fadenenden durch ein Siegel oder eine Marke in noch später zu beschreibender Weise verbinden.
Sobald die Schlaufenzange 8, 8' sich in ihre Ausgangsstellung zurückbewegt hat, kommen seitliche Falter 12, 12' zur Wirkung, die das vorstehende Packmaterial von der Seite her einschlagen (Fig. 6).
Der nahezu vollständig umwickelte Gegenstand läuft nun zu der Station gemäss Fig. 8. Aus dem flachgedrückten Schlauch des Hüllmaterials, dem flachen Faltansatz 24, hängt die Fadenschlaufe 9 heraus. Der Gegenstand 3 wird in den Bereich der Falter 13 und
14 gebracht, die den Faltansatz von oben und unten her erfassen und ihn so weit zusammendrücken, dass sich aus dem über dem Körper vorstehenden Teil ein zusammengepresster Zylinder 15 bildet (Fig. 10), aus welchem die Fadenschlaufe 9 heraus reicht.
In der Faltstation gemäss Fig. 10 kommen nun zwei aneinandergelenkte Finger 16 und 16' zur Wirkung, die den Hüllmaterialzylinder 15 erfassen und die sich in der eingezeichneten Pfeilrichtung drehen.
Dabei wird das vorstehende Hüllmaterialende 15 in sich verdreht, so dass ein spitz auslaufender, in sich verdrehter Zapfen 17 gebildet ist, der die Fadenschlaufe 9 fest umschliesst.
Die eben beschriebene Einrichtung legt die Fadenschlaufe nur in den Einschlag der Packung ein, so dass beispielsweise bei Gegenständen aus Schokolade oder Zuckerwerk die Verpackungsfolie sauber und glatt um den zu umhüllenden Körper herumgestrichen werden kann, ohne dass der eingelegte Faden sichtbar ist oder aufträgt. Da Teile des Hüllmaterials beim Einschlag in die ursprünglich offene Fadenschlaufe eingelegt wurden, sitzt die Fadenschlaufe fest und sicher in der Umhüllung. Im allgemeinen soll die gezeigte Einrichtung Anwendung finden, um Christbaumschmuck oder ähnliche aufzuhängende Körper, Süssigkeiten, Backwerk usw. mit einem Aufhänger zu versehen.
Es ist dabei gleichgültig, ob die Fadenschlaufe nur abgetrennt ist, so dass sich zwei aus dem Hüllmaterial heraushängende Fadenenden bilden, die dann zum Zwecke des Aufhängens des Körpers noch miteinander verknotet werden müssen oder es erfolgt, wie dies in den Fig. 6 bis 11 dargestellt ist, schon maschinell ein Verbinden der beiden Fadenenden mittels eines Knotens, eines Siegels, einer Verklebung oder dergleichen.
Bei der gezeigten Ausführungsform wird die Fadenschlaufe 9 während des Einstossens in den offenen Hüllmaterialschlauch zwischen einen Trichterstempel 18 und einen Kühlstempel 19 hindurchgeführt. Sobald die Endstellung des Fadens erreicht ist, tritt aus dem Trichterstempel 18 eine geeignete Siegelmasse aus, beispielsweise in Form eines Stopfens, der die beiden Fadenenden verbindet. Zwischen Trichterstempel 18 und Kühlstempel 19 wird die ausgetropfte Siegelmasse verprägt und abgekühlt und damit ein die beiden Fadenenden verbindendes Siegel 20 geformt.
Selbstverständlich kann man anstelle des Siegels auch irgendeine andere Verbindung der Fadenenden wählen. Nach der Siegelung wird der nach der Bobine führende Faden mit Hilfe der Messerscheiben 21, 22 abgetrennt.
Wenn der Gegenstand fertig umhüllt ist, kann er in der üblichen Weise zum Maschinenauslauf wandern und dabei beispielsweise an Streichorganen, Bürsten oder dergleichen vorbeilaufen, die die Materialhülle glatt an den Gegenstand anstreichen.