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CH318212A - Leichenhülle - Google Patents

Leichenhülle

Info

Publication number
CH318212A
CH318212A CH318212DA CH318212A CH 318212 A CH318212 A CH 318212A CH 318212D A CH318212D A CH 318212DA CH 318212 A CH318212 A CH 318212A
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
corpse
film
another
loan
cover
Prior art date
Application number
Other languages
English (en)
Inventor
Lehner Herbert
Original Assignee
Lehner Herbert
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Lehner Herbert filed Critical Lehner Herbert
Publication of CH318212A publication Critical patent/CH318212A/de

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01KANIMAL HUSBANDRY; AVICULTURE; APICULTURE; PISCICULTURE; FISHING; REARING OR BREEDING ANIMALS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; NEW BREEDS OF ANIMALS
    • A01K1/00Housing animals; Equipment therefor
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G17/00Coffins; Funeral wrappings; Funeral urns
    • A61G17/007Coffins; Funeral wrappings; Funeral urns characterised by the construction material used, e.g. biodegradable material; Use of several materials
    • A61G17/0136Plastic material

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Zoology (AREA)
  • Animal Husbandry (AREA)
  • Biodiversity & Conservation Biology (AREA)
  • Agricultural Chemicals And Associated Chemicals (AREA)

Description


  



  Leichenhülle
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist. eine Leichenhülle, die sich insbesondere für Zwecke der   Aufbahrung,    der Besta-ttung, vorzugsweise auf hoher See, Konservierung, Überführung und dergleichen mehr eignet    und erlaubt, die Leiche so aufzubewahren, da#    ihre   Verwesung    gehemmt oder verhindert wird, dass sich   Verwesungsprodukte in dem    Aufbahrungsraume ausbreiten. Es ist bereits bekannt, Leichen in sackartigen Umhüllungen einzuschliessen, wobei diese Säcke z. B. aus    gummiert. en Geweben zwecks Erzielung eines    geruch- und feuchtigkeitsdichten Abschlusses bestehen. Das Verschliessen erfolgt durch Zubinden.



   Ferner sind Särge bekannt, deren Deckel   rnm    Zwecke der   Leiehenbeisiehtiglmg    aus Glasoder glasartigen Kunstharzen besteht.



   Die erfindungsgemässe Leichenhülle ist dadurch gekennzeichnet, ass sie aus gas-und flüssigkeitsdichter Kunststoffolie besteht und einen allseitig abgeschlossenen Raum begrenzt.



  Es kann ein mindestens annähernd gas-und   flüssigkeitsdichter    Verschluss vorgesehen sein, derart, dass die   Gas-und Flüssigkeitsdichte    hinreicht, um. einen gering überhöhten Gasdruck, der im Innern des abgeschlossenen Raumes unter Umständen auftreten konnte, auszuhalten.

   Ist der Verschluss ein Schiebeverschluss, also ein Reiss-oder   Gleitverschluss,    so ist es möglich,   erforderlichenfalLs d. ie HüJle    nochmals zu öffnen, bevor diese endgültig verschlossen wird.   Zusätzlich zu. einem Sehiebe-      verschlu#    oder gegebenenfalls an dessen Stelle kann ein Verschliessen durch Verkleben, Siegeln oder Verschweissen   des Schiebeveischlus-    ses und/oder der Ränder der er Öffnung der Hülle treten, zum Zwecke des Erhalts einer   ab, solut gas-und flüssigkeitsdiehten Hülle.    Die   erfindungsgemä#e Leichenhülle kann also    so ausgebildet sein,

   dass ihrer Verwendung eine breite   Basis gestiehert ist.    Sie kann eine allen   Anforderungen der Hygiene und    den gesetzlichen Verordnungen   geree. htwerdende    Auf   bahrung bzw. Aufbewahrung von Leichen er-    möglichen, da sie völlig dicht und hermetisch   verschlie#bar sein    kann und dann eine Aus  breitung    von Gerüchen,   Dünsten,    Keimen, Mikroorganismen usw., sowie einen Zutritt t von Kleinlebewesen, wie Insekten oder dergleichen, zur Leiche sicher verhindert und ausserdem die Verwesung der Leiche ver  zögert    bzw. verhindert.



   Die   Leichenhülle    kann mit Vorteil in hei ssen Jahreszeiten und in   südliehen    Ländern angewandt werden. Sie eignet sich ausserdem als Ersatz der teueren und schweren Metall  sä.    rge bei Überführungen.



   Das für die Herstellung der Hülle bestimmte Folienstück kann schlauchartig oder als ebene Plane Plane sein. Es kann aus einheitlichem Material bestehen oder   aus    Stükken   unterschiedlichen Materials zosamm. enge-    setzt sein. 



   Weiterhin   kann die Leichenhülle    die Form eines   Sarges    besitzen, oder so ausgebildet sein, dass sie der Form der Leiche angepasst ist.



     Beiliegende Zeichnung    zeigt einige   Aus-      führungsbeispiele    des   Erfindungsgegenstan-    des.



   Fig.   1    zeigt eine schla. uchartige, noch offene Leichenhülle,
Fig. 2 eine Hülle, die an drei Seiten ge öffnet werden kann,
Fig. 3   eine Leichenhülle,    die der   l'ors    eines Sarges angepasst ist, und
Fig.   4    bis 8 zeigen Schnitte durch versehiedene   Art. en    von Verschlüssen.



   Die in Fig.   1    dargestellte   Leichenhülle    besteht ans einem nahtlosen oder auch   gegebenen-    falls einem, mit einer Naht versehenen Schlauch 1 aus gas-und flüssigkeitsdichter Kunststoffolie, der an seinem Ende 2 durch die Schweissnaht 3 verschlossen ist. An den Kanten 4 der öffnung 5 sind   profilierte Reiss-    versehlussbänder 6 angeschweisst, die zum Schliessen mit Hilfe des Schiebers 7 mitein  ander verbunden werden, so dass    die   geschlos-    sene Hülle einen allseitig abgeschlossenen Raum begrenzt.



   Die Hülle nach Fig. 2 besteht aus den beiden ebenen Folienstücken 8 und 9 aus gasund flüssigkeitsdichtem Kunststoff, wobei das   latere    Stück 8 beispielsweise aus einer gefärbten, undurchsichtigen Polyvinycloridfolie, das obere Stück 9 aus einer glasklaren   Polyvinylchloridfolie    besteht. Die beiden Stücke sind längs der Linie 10 miteinander verschweisst. An den drei Kanten 11 bzw. 12    sind Reissverschlussbänder zum Verschliessen    der Hülle angeordnet, so dass die Hülle in gesehlossenem Zustande einen allseitig abge  schlossenen Baum begrenzt.   



   Zum Einsatz in   Särge    eignet sich besonders die e in Fig. 3 dargestellte Hülle in   Sarg-    form ; diese besteht aus ebenen gas-und flüssigkeitsdichten Folienstücken, indem diese entsprechend zugeschnitten und an den Kanten 13 bzw. 14 verschweisst, werden. Das obere Teil 15 ist mit dem untern Teil 16 durch die Naht 17 verbunden. Längs der Kanten 18 ist ein Reissverschluss   zur Öffnung und Schlie-    ssung der Hülle angebracht, so dass letztere in geschlossenem Zustande einen allseitig abgeschlossenen Raum begrenzt.



   Die verschiedenen   Verschlussartennach    den Fig.   4    bis 8 werden nachstehend kurz er  läutert.EssindAusführungsbeispiele,    die in beliebiger Weise abgeändert werden können.



   Eine einfache Art eines Verschlusses zeigt Fig. 4, bei dem die Kante 19 zu einer Rinne 20 gebogen ist, in die die Kante 21 des obern Teils der Hülle eingesteckt und Klebstoff oder ein Lösungsmittel zwecks fester Verbindung der beiden   Kanteneingebrachtist.   



   Nach Fig. 5 sind die beiden z. B. aus   Kunststoffbestehenden'Streifen22    und 23 eines Reissversehlusses an den   Kanten 24 und    25   angeschweisst.    Die ineinandergreifenden Profile des Verschlusses bilden eine Art Labyrinthdichtung, die den Anforderungen an Dichtheit genügt.



   Eine ähnliche Ausführungsform zeigt Fig.   6,    bei der jedoch die   Reissverschlussstrei-    fen 26 und   d 27    um einen geringen Betrag von der Kante zurückgesetzt sind, so dass die freien Kantenstreifen 28 und 29 so breit sind, dass sie durch Sehweissung, Klebung oder dergleichen fest miteinander verbunden werden können.



   Der Verschluss   gemä# Fig.    7 ist so ausgebildet, dass zwischen dem   Reissversehlussteil    30, der mit dem   untern Hüllenteil    31 verbunden ist und dem obern   Rei#verschlu#teil 32,    der an dem obern Teil 33 der Hülle befestigt   ist, eine Rinne 34 entst. eht,    in die zur Verklebung oder Siegelung des Verschlusses ein dichtendes Bindemittel eingefüllt ist. Man konnte auch nach Schliessung des   Reissver-    schlusses seine beiden Teile 30 und 32 miteinander verschweissen.



   Der Reissverschluss nach Fig. 8 besitzt, zwei   Verschlusslappen    35, die nach   Zusammen-      fügung    der beiden Streifen miteinander verschweisst werden.



   Anstatt die Hülle durch schiebeverschlüsse zu verschliessen, könnte   mandieRänderdurch      Verkleben, Sehweissen oder Siegeiin    mitein  ander verbinden. Das    Siegeln kann durch Zwischenfügung einer   erhärtenden, die Rän-    der fest verbindenden Masse erfolgen. Das Kleben   kann durch Auftragen eines Klebstof-    fes oder aber dadurch erfolgen, dass man als Folie   klebfähigen    Kunststoff verwendet, wobei die Ränder entweder kalt oder erwärmt   aufeinandergepresstwerden,woraufsie    anein  anderhaften.   



   Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit kann man ein weniger starkes Folienmaterial verwenden, was aber den Nachteil hat, nicht ausreichend steif genug zu sein, um einen   Hohl-    raum zu bilden. Es ist mitunter unerwünscht, insbesondere dort, wo gewohnheitsmässig Lei   chenbesiehtigungenerfolgen,dassderobere    Teil der Hülle unmittelbar auf der Leiche, insbesondere auf deren Gesicht aufliegt. Die  sen Nachteil    kann man entweder dadurch vermeiden, dass die   HüllezurFormungeines    Hohlraumes stellenweise aus stärkerem und steiferem laterial besteht, oder dass in diese Stützmittle, wie z. B. ein stützendes Gestell, Bügel z. B.   ausDrahtoderandereVerstei-      fungsmittel,eingesetztsind.   



   Die Leichenhülle kann überall oder stellenweise   ornamentale      Aufdrucke    oder   Verzierun-    gen besitzen. Sie kann anstatt, nur stellenweise wie in Fig. 2, auch ganz gefärbt sein.



   Ferner können in der Hülle Feuchtigkeit absorbierende   und/oder    die   Verwesung    und Gasbildung verzögernde bzw. verhindernde   und/oder      mumifizierend wirkende Stoffe    un  tergebraeht    sein.



   Das Verschliessen der Hülle kann, wenn erwünscht, mit solchen Chemikalien bewirkt werden, die nach einer gewissen Zeit, z. B. nach mehreren Wochen, zerstört sind, damit dann die normale   Verwesung    einsetzt.

Claims (1)

  1. PATENTANSPRUCH Leiehenhülle,dadurchgekennzeichnet,dass sie aus gas-und flüssigkeitsdichter Kunst stoffoliebestehtund einen allseitig abgeschlos- senen Baum begrenzt.
    UTNTERGSPRÜCEIE l. Leiehenhülle nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einer durch- sichtigen Kunststoffolie besteht.
    2. Leichenhülle nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem glas- klaren Material besteht.
    3. Leichenhülle nach Patentansp'ro.ch,da- durchgekennzeichnet,dasszurErzielungeines dichtenAbschlussesBänderder Folie durch Klebunmiteinanderverbundensind.
    4. Leichenhülle nach Patentanspruch, da- durch gekennzeichnet, dasszurErzielungeines 'dichten Abschlusses Bänder der Folie durch Siegelung miteinander verbunden sind.
    5. Leichenhalle nach Patentanspruch, da durchgekennzeichnjet,dasszurErzielungeines dichten Abschlusses Ränder der Folie durch Schweissung miteinander verbunden sind.
    6. Leiehenhülle nach Patentas, ge kennzeichnet durch einen Sehiebeverschluss.
    7. Leichenbülle nach Unteranspruch 6, dadurch gekennzeichnet,dassderVerschluss Eunststoffstreifen mit ineinandergreifenden Profilen aufweist.
    8. LeiehenhüllenachUnteranspruch 6, da- a durchgekennzeichnet,dassnebendemSehiebe- verschlu# Bänder der Folie miteinander ver- klebt sind.
    9. Leichenhülle nach Unteranspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dassnebendemSchiiebe- verschluss Ränder der Folie miteinander ver siegelt sind.
    10. Leichenhülle nach Unteranspruch 6, dadurch gekennzeichnet, da# neben dem Schiebe verschlwlss Ränder der Folie miteinander ver- schweisst sind.
    11. Leichenhülle nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass sie die Form eines an beiden Enden verschlossenenSchlauches hat, der mindestens an seinem einen Ende einen Verschlu# aufweist.
    12. Leichenhülle nach Patentanspruch, da- durch gekennzeichnet, da# sie aus zwei Teilen besteht, die längs einer Kante miteinander verbunden sind, unid an drei Seiten einen Verschluss aufweisen.
    13. Leichenhülle nach Unteranspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus zwei mit einanderlängs der genannten Kante ver- schweissten, ebenen Folienstücken besteht 14. LeichenhüllenachPatentanspruch,da- durchgekeimzeichnet,dasssiestützendeMit- tel zur Formung eines HohlraunMsaufweist.
    ] 5. Leichenhülle nach Patentanspruch, da- durch gekennzeichnet, dass sie ornamentale lnfdrucke besitzt.
    16. Leiehenhülle nach Patentansprueh, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens stel lenweise gefärbt ist.
CH318212D 1953-02-24 1954-02-22 Leichenhülle CH318212A (de)

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
AT318212X 1953-02-24

Publications (1)

Publication Number Publication Date
CH318212A true CH318212A (de) 1956-12-31

Family

ID=3671492

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
CH318212D CH318212A (de) 1953-02-24 1954-02-22 Leichenhülle

Country Status (1)

Country Link
CH (1) CH318212A (de)

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1190138B (de) * 1959-02-10 1965-04-01 Andre Pierre Osmond Bizet Sarg
WO1997036567A1 (en) * 1996-04-01 1997-10-09 Mcwilliams Edward L Odor-proof sealable container for bodily remains

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE1190138B (de) * 1959-02-10 1965-04-01 Andre Pierre Osmond Bizet Sarg
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