CH318212A - Leichenhülle - Google Patents
LeichenhülleInfo
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Description
Leichenhülle
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist. eine Leichenhülle, die sich insbesondere für Zwecke der Aufbahrung, der Besta-ttung, vorzugsweise auf hoher See, Konservierung, Überführung und dergleichen mehr eignet und erlaubt, die Leiche so aufzubewahren, da# ihre Verwesung gehemmt oder verhindert wird, dass sich Verwesungsprodukte in dem Aufbahrungsraume ausbreiten. Es ist bereits bekannt, Leichen in sackartigen Umhüllungen einzuschliessen, wobei diese Säcke z. B. aus gummiert. en Geweben zwecks Erzielung eines geruch- und feuchtigkeitsdichten Abschlusses bestehen. Das Verschliessen erfolgt durch Zubinden.
Ferner sind Särge bekannt, deren Deckel rnm Zwecke der Leiehenbeisiehtiglmg aus Glasoder glasartigen Kunstharzen besteht.
Die erfindungsgemässe Leichenhülle ist dadurch gekennzeichnet, ass sie aus gas-und flüssigkeitsdichter Kunststoffolie besteht und einen allseitig abgeschlossenen Raum begrenzt.
Es kann ein mindestens annähernd gas-und flüssigkeitsdichter Verschluss vorgesehen sein, derart, dass die Gas-und Flüssigkeitsdichte hinreicht, um. einen gering überhöhten Gasdruck, der im Innern des abgeschlossenen Raumes unter Umständen auftreten konnte, auszuhalten.
Ist der Verschluss ein Schiebeverschluss, also ein Reiss-oder Gleitverschluss, so ist es möglich, erforderlichenfalLs d. ie HüJle nochmals zu öffnen, bevor diese endgültig verschlossen wird. Zusätzlich zu. einem Sehiebe- verschlu# oder gegebenenfalls an dessen Stelle kann ein Verschliessen durch Verkleben, Siegeln oder Verschweissen des Schiebeveischlus- ses und/oder der Ränder der er Öffnung der Hülle treten, zum Zwecke des Erhalts einer ab, solut gas-und flüssigkeitsdiehten Hülle. Die erfindungsgemä#e Leichenhülle kann also so ausgebildet sein,
dass ihrer Verwendung eine breite Basis gestiehert ist. Sie kann eine allen Anforderungen der Hygiene und den gesetzlichen Verordnungen geree. htwerdende Auf bahrung bzw. Aufbewahrung von Leichen er- möglichen, da sie völlig dicht und hermetisch verschlie#bar sein kann und dann eine Aus breitung von Gerüchen, Dünsten, Keimen, Mikroorganismen usw., sowie einen Zutritt t von Kleinlebewesen, wie Insekten oder dergleichen, zur Leiche sicher verhindert und ausserdem die Verwesung der Leiche ver zögert bzw. verhindert.
Die Leichenhülle kann mit Vorteil in hei ssen Jahreszeiten und in südliehen Ländern angewandt werden. Sie eignet sich ausserdem als Ersatz der teueren und schweren Metall sä. rge bei Überführungen.
Das für die Herstellung der Hülle bestimmte Folienstück kann schlauchartig oder als ebene Plane Plane sein. Es kann aus einheitlichem Material bestehen oder aus Stükken unterschiedlichen Materials zosamm. enge- setzt sein.
Weiterhin kann die Leichenhülle die Form eines Sarges besitzen, oder so ausgebildet sein, dass sie der Form der Leiche angepasst ist.
Beiliegende Zeichnung zeigt einige Aus- führungsbeispiele des Erfindungsgegenstan- des.
Fig. 1 zeigt eine schla. uchartige, noch offene Leichenhülle,
Fig. 2 eine Hülle, die an drei Seiten ge öffnet werden kann,
Fig. 3 eine Leichenhülle, die der l'ors eines Sarges angepasst ist, und
Fig. 4 bis 8 zeigen Schnitte durch versehiedene Art. en von Verschlüssen.
Die in Fig. 1 dargestellte Leichenhülle besteht ans einem nahtlosen oder auch gegebenen- falls einem, mit einer Naht versehenen Schlauch 1 aus gas-und flüssigkeitsdichter Kunststoffolie, der an seinem Ende 2 durch die Schweissnaht 3 verschlossen ist. An den Kanten 4 der öffnung 5 sind profilierte Reiss- versehlussbänder 6 angeschweisst, die zum Schliessen mit Hilfe des Schiebers 7 mitein ander verbunden werden, so dass die geschlos- sene Hülle einen allseitig abgeschlossenen Raum begrenzt.
Die Hülle nach Fig. 2 besteht aus den beiden ebenen Folienstücken 8 und 9 aus gasund flüssigkeitsdichtem Kunststoff, wobei das latere Stück 8 beispielsweise aus einer gefärbten, undurchsichtigen Polyvinycloridfolie, das obere Stück 9 aus einer glasklaren Polyvinylchloridfolie besteht. Die beiden Stücke sind längs der Linie 10 miteinander verschweisst. An den drei Kanten 11 bzw. 12 sind Reissverschlussbänder zum Verschliessen der Hülle angeordnet, so dass die Hülle in gesehlossenem Zustande einen allseitig abge schlossenen Baum begrenzt.
Zum Einsatz in Särge eignet sich besonders die e in Fig. 3 dargestellte Hülle in Sarg- form ; diese besteht aus ebenen gas-und flüssigkeitsdichten Folienstücken, indem diese entsprechend zugeschnitten und an den Kanten 13 bzw. 14 verschweisst, werden. Das obere Teil 15 ist mit dem untern Teil 16 durch die Naht 17 verbunden. Längs der Kanten 18 ist ein Reissverschluss zur Öffnung und Schlie- ssung der Hülle angebracht, so dass letztere in geschlossenem Zustande einen allseitig abgeschlossenen Raum begrenzt.
Die verschiedenen Verschlussartennach den Fig. 4 bis 8 werden nachstehend kurz er läutert.EssindAusführungsbeispiele, die in beliebiger Weise abgeändert werden können.
Eine einfache Art eines Verschlusses zeigt Fig. 4, bei dem die Kante 19 zu einer Rinne 20 gebogen ist, in die die Kante 21 des obern Teils der Hülle eingesteckt und Klebstoff oder ein Lösungsmittel zwecks fester Verbindung der beiden Kanteneingebrachtist.
Nach Fig. 5 sind die beiden z. B. aus Kunststoffbestehenden'Streifen22 und 23 eines Reissversehlusses an den Kanten 24 und 25 angeschweisst. Die ineinandergreifenden Profile des Verschlusses bilden eine Art Labyrinthdichtung, die den Anforderungen an Dichtheit genügt.
Eine ähnliche Ausführungsform zeigt Fig. 6, bei der jedoch die Reissverschlussstrei- fen 26 und d 27 um einen geringen Betrag von der Kante zurückgesetzt sind, so dass die freien Kantenstreifen 28 und 29 so breit sind, dass sie durch Sehweissung, Klebung oder dergleichen fest miteinander verbunden werden können.
Der Verschluss gemä# Fig. 7 ist so ausgebildet, dass zwischen dem Reissversehlussteil 30, der mit dem untern Hüllenteil 31 verbunden ist und dem obern Rei#verschlu#teil 32, der an dem obern Teil 33 der Hülle befestigt ist, eine Rinne 34 entst. eht, in die zur Verklebung oder Siegelung des Verschlusses ein dichtendes Bindemittel eingefüllt ist. Man konnte auch nach Schliessung des Reissver- schlusses seine beiden Teile 30 und 32 miteinander verschweissen.
Der Reissverschluss nach Fig. 8 besitzt, zwei Verschlusslappen 35, die nach Zusammen- fügung der beiden Streifen miteinander verschweisst werden.
Anstatt die Hülle durch schiebeverschlüsse zu verschliessen, könnte mandieRänderdurch Verkleben, Sehweissen oder Siegeiin mitein ander verbinden. Das Siegeln kann durch Zwischenfügung einer erhärtenden, die Rän- der fest verbindenden Masse erfolgen. Das Kleben kann durch Auftragen eines Klebstof- fes oder aber dadurch erfolgen, dass man als Folie klebfähigen Kunststoff verwendet, wobei die Ränder entweder kalt oder erwärmt aufeinandergepresstwerden,woraufsie anein anderhaften.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit kann man ein weniger starkes Folienmaterial verwenden, was aber den Nachteil hat, nicht ausreichend steif genug zu sein, um einen Hohl- raum zu bilden. Es ist mitunter unerwünscht, insbesondere dort, wo gewohnheitsmässig Lei chenbesiehtigungenerfolgen,dassderobere Teil der Hülle unmittelbar auf der Leiche, insbesondere auf deren Gesicht aufliegt. Die sen Nachteil kann man entweder dadurch vermeiden, dass die HüllezurFormungeines Hohlraumes stellenweise aus stärkerem und steiferem laterial besteht, oder dass in diese Stützmittle, wie z. B. ein stützendes Gestell, Bügel z. B. ausDrahtoderandereVerstei- fungsmittel,eingesetztsind.
Die Leichenhülle kann überall oder stellenweise ornamentale Aufdrucke oder Verzierun- gen besitzen. Sie kann anstatt, nur stellenweise wie in Fig. 2, auch ganz gefärbt sein.
Ferner können in der Hülle Feuchtigkeit absorbierende und/oder die Verwesung und Gasbildung verzögernde bzw. verhindernde und/oder mumifizierend wirkende Stoffe un tergebraeht sein.
Das Verschliessen der Hülle kann, wenn erwünscht, mit solchen Chemikalien bewirkt werden, die nach einer gewissen Zeit, z. B. nach mehreren Wochen, zerstört sind, damit dann die normale Verwesung einsetzt.
Claims (1)
- PATENTANSPRUCH Leiehenhülle,dadurchgekennzeichnet,dass sie aus gas-und flüssigkeitsdichter Kunst stoffoliebestehtund einen allseitig abgeschlos- senen Baum begrenzt.UTNTERGSPRÜCEIE l. Leiehenhülle nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einer durch- sichtigen Kunststoffolie besteht.2. Leichenhülle nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem glas- klaren Material besteht.3. Leichenhülle nach Patentansp'ro.ch,da- durchgekennzeichnet,dasszurErzielungeines dichtenAbschlussesBänderder Folie durch Klebunmiteinanderverbundensind.4. Leichenhülle nach Patentanspruch, da- durch gekennzeichnet, dasszurErzielungeines 'dichten Abschlusses Bänder der Folie durch Siegelung miteinander verbunden sind.5. Leichenhalle nach Patentanspruch, da durchgekennzeichnjet,dasszurErzielungeines dichten Abschlusses Ränder der Folie durch Schweissung miteinander verbunden sind.6. Leiehenhülle nach Patentas, ge kennzeichnet durch einen Sehiebeverschluss.7. Leichenbülle nach Unteranspruch 6, dadurch gekennzeichnet,dassderVerschluss Eunststoffstreifen mit ineinandergreifenden Profilen aufweist.8. LeiehenhüllenachUnteranspruch 6, da- a durchgekennzeichnet,dassnebendemSehiebe- verschlu# Bänder der Folie miteinander ver- klebt sind.9. Leichenhülle nach Unteranspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dassnebendemSchiiebe- verschluss Ränder der Folie miteinander ver siegelt sind.10. Leichenhülle nach Unteranspruch 6, dadurch gekennzeichnet, da# neben dem Schiebe verschlwlss Ränder der Folie miteinander ver- schweisst sind.11. Leichenhülle nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass sie die Form eines an beiden Enden verschlossenenSchlauches hat, der mindestens an seinem einen Ende einen Verschlu# aufweist.12. Leichenhülle nach Patentanspruch, da- durch gekennzeichnet, da# sie aus zwei Teilen besteht, die längs einer Kante miteinander verbunden sind, unid an drei Seiten einen Verschluss aufweisen.13. Leichenhülle nach Unteranspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus zwei mit einanderlängs der genannten Kante ver- schweissten, ebenen Folienstücken besteht 14. LeichenhüllenachPatentanspruch,da- durchgekeimzeichnet,dasssiestützendeMit- tel zur Formung eines HohlraunMsaufweist.] 5. Leichenhülle nach Patentanspruch, da- durch gekennzeichnet, dass sie ornamentale lnfdrucke besitzt.16. Leiehenhülle nach Patentansprueh, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens stel lenweise gefärbt ist.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| AT318212X | 1953-02-24 |
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| CH (1) | CH318212A (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1190138B (de) * | 1959-02-10 | 1965-04-01 | Andre Pierre Osmond Bizet | Sarg |
| WO1997036567A1 (en) * | 1996-04-01 | 1997-10-09 | Mcwilliams Edward L | Odor-proof sealable container for bodily remains |
-
1954
- 1954-02-22 CH CH318212D patent/CH318212A/de unknown
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