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AT528007A4 - Anschlussprofil für an putz angrenzende bauteile mit selbstvernetzenden und/oder aushärtenden dichtmittel - Google Patents

Anschlussprofil für an putz angrenzende bauteile mit selbstvernetzenden und/oder aushärtenden dichtmittel

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Publication number
AT528007A4
AT528007A4 ATA50571/2024A AT505712024A AT528007A4 AT 528007 A4 AT528007 A4 AT 528007A4 AT 505712024 A AT505712024 A AT 505712024A AT 528007 A4 AT528007 A4 AT 528007A4
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AT
Austria
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sealing
leg
connecting profile
plaster
component
Prior art date
Application number
ATA50571/2024A
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English (en)
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AT528007B1 (de
Original Assignee
K Uni Kunststoffproduktions U Handels Gmbh
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by K Uni Kunststoffproduktions U Handels Gmbh filed Critical K Uni Kunststoffproduktions U Handels Gmbh
Priority to ATA50571/2024A priority Critical patent/AT528007B1/de
Priority to DE202024104305.7U priority patent/DE202024104305U1/de
Application granted granted Critical
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Publication of AT528007A4 publication Critical patent/AT528007A4/de

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    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Anschlussprofil für an Putz (14) angrenzende Bauteile (15), insbesondere für Fenster- oder Türstöcke sowie Rollladenprofile, mit einem Putzschenkel (1) wobei das Anschlussprofil ein verformbares und/oder expandierendes Dichtmittel (8) aufweist, welches in einen Aufnahmeraum (9) zwischen dem Putzschenkel (1) und dem Bauteil (15) angeordnet oder anordenbar ist und nach seiner Anordnung und vorzugsweise nach der zeitverzögerten Entfaltung am Bauteil (15) und dem Putzschenkel (1) dichtend anliegt, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (8) ein selbstvernetzendes und/oder aushärtendes Material ist.

Description

Die Erfindung betrifft ein Anschlussprofil für an Putz angrenzende Bauteile, insbesondere für Fenster- oder Türstöcke sowie Rollladenprofile, mit einem Putzschenkel wobei das Anschlussprofil ein verformbares und/oder expandierendes Dichtmittel aufweist, welches in einen Aufnahmeraum zwischen dem Putzschenkel und dem Bauteil angeordnet oder anordenbar ist und nach seiner Anordnung und vorzugsweise nach der zeitverzögerten Entfaltung am Bauteil und dem
Putzschenkel dichtend anliegt.
Sie betrifft auch ein Verfahren zum Anbauen eines Anschlussprofils, insbesondere für Fenster- oder Türstöcke sowie Rollladenprofile, an ein, vorzugsweise an Putz angrenzendes, Bauteil, wobei zuerst das Anschlussprofil an dem Bauteil angeordnet wird und dann ein verformbares und/oder expandierendes Dichtmittel in einen Aufnahmeraum zwischen einen Putzschenkel des Anschlussprofils und dem Bauteil angeordnet wird, wobei das Dichtmittel nach seiner Anordnung, und vorzugsweise nach seiner zeitverzögerten Entfaltung, am Bauteil und dem Putzschenkel dichtend
anliegt.
Anschlussprofile dieser Art werden oft beim Anschluss von Barrieren wie Mauern, Fenstern oder Türen an ein anliegendes Bauteil verwendet. Dabei bilden sie ebenso Teil der Barriere zwischen zwei Räumen, meist einem Außenbereich und einem
Innenbereich.
In der EP 2116683 B1 wird ein solches Anschlussprofil offenbart, welches zuerst an dem Bauteil angeordnet wird und danach ein festes Dichtband in den Aufnahmeraum eingebracht wird. Dieses feste Dichtband ist meist aus rückstellfähigen Schaumstoff wie ein Ein- oder Mehrkomponenten-Schaumstoff ausgeführt und wird nach dem Anbringen des Anschlussprofils an dem Bauteil zusammengedrückt und dann in den Aufnahmeraum eingelegt oder eingedrückt. Dies ermöglicht eine besonders gute und dauerhafte Abdichtung zwischen Anschlussleiste und Bauteil. Jedoch kann es mitunter schwierig sein, das Dichtband in die Aufnahmeöffnung einzubringen, insbesondere wenn die Öffnung zum Einbringen schmal ist bzw. wenn das Dichtband wenig kompressibel ist. Dies schränkt die Wahl des Materials für das Dichtband ein, da nur solche Materialien mit Expansionseigenschaften ausgewählt werden können, die für ein derartiges
nachträgliches Einbringen geeignet sind. Wird ein Dichtband mit falscher Dicke oder
den falschen Eigenschaften gewählt, kann es zu einer unvollständigen Abdichtung
kommen.
Aufgabe der Erfindung ist, ein Anschlussprofil mit verbesserter Abdichtung und
besseren thermischen Eigenschaften bereitzustellen, das einfacher verwendbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Dichtmittel ein
selbstvernetzendes und/oder aushärtendes Material ist.
Sie wird auch dadurch gelöst, dass das Dichtmittel in den Aufnahmeraum
eingebracht wird und in dem Aufnahmeraum aushärtet und/oder vernetzt.
Durch die Verwendung eines selbstvernetzenden und/oder aushärtenden Materials wird erreicht, dass das Dichtmittel einfach in einer zumindest teilweise unvernetzten oder unausgehärteten Form, vorzugsweise in flüssiger oder halbflüssiger Form, in den Aufnahmeraum zwischen Anschlussprofil und Bauteil eingebracht werden kann, beispielsweise eingespritzt oder eingeschäumt, beispielsweise mittels Kartuschenpresse. So muss das Dichtmittel nicht mehr vorher komprimiert werden, sondern kann direkt und einfach eingebracht werden. Dies beschleunigt und vereinfacht nicht nur den Anordnungsprozess, sondern bedingt auch, dass eine Vielzahl an verschiedenen Materialien oder Formulierungen als Dichtmittel verwendet werden können. Darüber hinaus wird so mit hoher Sicherheit erreicht, dass die möglichst durchgehende Verbindung zwischen Dichtmittel und einerseits dem Bauteil sowie andererseits der Anschlussleiste entlang der Länge der Anschlussleiste erreicht wird. Denn wenn der Aufnahmeraum aufgrund von Unebenheiten des Bauteils Abschnitte mit verschieden großen Querschnitten aufweist, so kann dies während des Einbringens des unvernetzten oder unausgehärteten Materials einfach ausgeglichen werden, indem mehr oder weniger Dichtmittel eingebracht wird.
Vorteilhaft ist, dass durch ein solches Dichtmittel eine stoffschlüssige Verbindung zwischen dem Dichtmittel und der Anschlussleiste und/oder dem Bauteil ermöglicht werden kann. Da das Dichtmittel zumindest teilweise nach dem Inkontakttreten mit der Anschlussleiste und/oder dem Bauteil aushärtet und/oder vernetzt, kann automatisch dieser Stoffschluss erreicht werden.
Das Material ist dabei vorzugsweise ein zumindest teilweise nach dem Anordnen zwischen dem Putzschenkel und dem Bauteil selbstvernetzendes und/oder aushärtendes Material.
Vorzugsweise ist das Material dazu eingerichtet, nach dem Anordnen zwischen dem Putzschenkel und dem Bauteil zumindest teilweise selbstzuvernetzen und/oder
auszuhärten.
Das selbstvernetzende und/oder aushärtende Material wird dabei vorzugsweise im flüssigen oder halbflüssigen Zustand in den Aufnahmeraum eingebracht, nachdem
die Anschlussleiste an dem Bauteil angeordnet wurde.
Mit selbstvernetzenden und/oder aushärtenden Material ist dabei ein Material gemeint, das nach dem Anordnen im Aufnahmeraum seinen Aggregatzustand und/oder seine physikalischen Eigenschaften so ändert, dass es eine höhere Härte und/oder Zähigkeit aufweist und damit dauerhaft an dem Bauteil und dem Putzschenkel dichtend anliegt. Es kann also vorgesehen sein, dass Dichtmittel seine Flexibilität und/oder Fließeigenschaft nach einem Aushärtezeitraum nach der Anordnung vermindert oder verliert. In der Regel erfolgt dies durch eine Vernetzung oder Quervernetzung von Monomeren oder Oligomeren zu Polymeren
und/oder Quervernetzung von Polymeren.
Es kann vorgesehen sein, dass das Material ein zeitverzögert selbstvernetzendes und/oder aushärtendes Material ist. Damit ist gemeint, dass die Vernetzung oder Aushärtung nicht direkt nach dem Einbringen in den Aufnahmeraum in einem wesentlichen Umfang startet, sondern erst nach einem bestimmten Zeitablauf. Dies kann das Einbringen und die Arbeit mit dem Dichtmittel verbessern.
Vorzugsweise härtet oder vernetzt sich das selbstvernetzende und/oder aushärtende Material durch Kontakt mit Luft. Alternativ oder zusätzlich kann die Vernetzung und/oder Aushärtung auch durch die Mischung zumindest zweier Komponenten des Materials und/oder durch Inkontaktbringen mit einem Aktivatormaterial wie Wasser gestartet oder beschleunigt werden.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Dichtmittel ein Silikon, Schaum, Ortsschaum, Montageschaum und/oder Isolierschaum umfasst und vorzugsweise
ein Silikon, Schaum, Ortsschaum, Montageschaum und/oder Isolierschaum ist. Mit
Schaum ist ein Material gemeint, das zumindest eine gasförmige Komponente als Bläschen verteilt in einem, bei der Verarbeitung meist flüssigen oder halbfesten, Grundmaterial aufweist. Dies bedingt eine schwammartige Struktur mit hohem Volumen und guten Isoliereigenschaften. Montageschaum wird im Bauwesen zur Abdichtung, zum Kleben und zum Dämmen verwendet. Als Ortschaum wird im Bauwesen - analog zum Ortbeton - ein Schaum bezeichnet, der erst am Einbauort hergestellt oder expandiert wird. Als Isolierschaum wird im Bauwesen ein Schaum, vorzugsweise ein Ortsschaum, verstanden, der eine hohe thermische
Isolierfähigkeit besitzt.
Vorzugsweise ist das Dichtmittel derart ausgebildet, dass es im ausgehärteten oder vernetzten Zustand zumindest teilweise Bewegungen zwischen Bauteil und Anschlussleiste ausgleicht. Dazu kann das Dichtmittel als elastisches Dichtmittel ausgeführt sein. Mit elastisch in diesem Sinne ist gemeint, dass das Dichtmittel während der bestimmungsgemäßen Verwendung übliche Bewegungen, insbesondere ein Auseinanderbewegen, zwischen Anschlussprofil und Bauteil zumindest teilweise elastisch ausgleichen kann. Meist sind das Bewegungen im Bereich von unter 1 mm bis mehrere Millimeter, beispielsweise bis zu 5 mm oder
bis zu 10 mm.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Dichtmittel Polyurethan, Silikon, MSPolymer-, Hybrid- und/oder Acryldichtstoffe umfasst. MS-Polymere sind silanmodifizierte Polymere.
Wie bereits ausgeführt ist es vorteilhaft, wenn das Dichtmittel in den Aufnahmeraum in flüssiger oder halbflüssiger Form eingebracht wird.
Weiters ist vorteilhaft, wenn der Aufnahmeraum mit dem Dichtmittel im Wesentlichen vollständig gefüllt wird und/oder ausgeschäumt wird. Analog ist auch vorteilhaft, wenn der Aufnahmeraum mit dem Dichtmittel im Wesentlichen vollständig gefüllt ist und/oder ausgeschäumt ist. Die ermöglicht eine möglichst vollständige und sichere Verbindung zwischen Dichtmittel und einerseits Bauteil und
andererseits Anschlussprofil.
Es ist vorteilhaft, wenn das Dichtmittel ein Einkomponenten-Dichtmittel oder ein Zwei- oder Mehrkomponenten-Dichtmittel ist, beispielsweise ein Ein-, Zwei- oder Mehrkomponentenschaum.
Weiters ist vorteilhaft, wenn das Dichtmittel zumindest zwei Komponenten aufweist, welche unmittelbar vor dem Anordnen in den Aufnahmeraum, bei und/oder nach dem Anordnen in den Aufnahmeraum in Kontakt gebracht oder vermischt werden. Dies ermöglicht das Vernetzen oder Aushärten des Dichtmittels erst in dem
Aufnahmeraum.
Vorteilhaft ist, wenn das Anschlussprofil eine in Richtung Bauteil ragende Haltekante zur Fixierung des Dichtmittels aufweist, welche vorzugsweise an einer Öffnung des Aufnahmeraums angeordnet ist. Vorzugsweise definiert die Haltekante zusammen mit dem Bauteil eine Einbringungsöffnung des Aufnahmeraums, durch den das Dichtmittel eingebracht werden kann. Diese Einbringungsöffnung ist vorzugsweise kleiner als eine Höhe des Aufnahmeraums im Querschnitt. Dies ermöglicht eine gute formschlüssige Fixierung des Dichtmittels im Aufnahmeraum, sobald dieses ausgehärtet oder vernetzt ist. Die Haltekante kann dabei aus einem anderen Material sein als die übrige Anschlussleiste, vorzugsweise weist sie eine höhere Elastizität auf als die übrige Anschlussleiste. Weiters kann vorgesehen sein, dass die Haltekante derart ausgeführt ist, dass sie in bestimmungsgemäßer
Einbaulage an dem Bauteil anliegt. Weiters kann sie als Lippe ausgeführt ist.
Es kann vorgesehen sein, dass das Anschlussprofil im Aufnahmeraum zumindest ein Halteelement zur Fixierung des Dichtmittels aufweist. Das Halteelement ist dabei dazu eingerichtet, das Dichtmittel nach seiner Vernetzung oder Aushärtung in Position, insbesondere im Aufnahmeraum zu halten. Beispiele für Halteelemente können Oberflächenstrukturierungen sein, beispielsweise Einkerbungen, Ausnehmungen, herausragende Teile wie Leisten, Noppen, Stäbe oder dergleichen.
Vorteilhaft ist auch, wenn vorgesehen ist, dass das Anschlussprofil einen Dichtschenkel aufweist, der bauteilseitige Befestigungsmittel aufweist, wobei der Dichtschenkel und der Putzschenkel über eine Dichtschlaufe verbunden sind und dass die Dichtschlaufe einen Anliegeabschnitt aufweist, der zumindest während der Montage des Anschlussprofils an einer Unterseite des Putzschenkels anliegt und dass das Dichtmittel nach dessen Anordnung und vorzugsweise Entfaltung am Bauteil und am Anliegeabschnitt dichtend anliegt.
Bewegt sich der Putzschenkel und Bauteil in geringem Maß auseinander, so wird diese Höhendifferenz durch die Dichtschlaufe sowie das Dichtmittel ausgeglichen.
Durch das dichtende Anliegen des Dichtmittels an der Dichtschlaufe wird zusätzlich
erreicht, dass das Anschlussprofil Bewegungen durchführen kann, die über die elastische Beweglichkeit des Dichtmittels hinausgehen. Denn selbst wenn das Dichtmittel nicht mehr den Spalt zwischen Bauteil und Putzschenkel ausfüllen kann, so setzt es keinen Spalt frei, sondern die Dichtschlaufe dichtet weiterhin diesen Teil ab. So kann eine dichte Verbindung sichergestellt und trotzdem eine bestmögliche thermische Isolierung erreicht werden. Darüber hinaus ermöglicht die Dichtschlaufe eine besonders gute Anhaftung am Dichtmittel.
Vorzugsweise weist die Dichtschlaufe zumindest im Bereich des Anliegens mit dem Dichtmittel eine strukturierte Oberfläche auf. Dies verbessert die Verbindung mit dem Dichtmittel. Diese strukturierte Oberfläche kann zumindest teilweise eine definierte Rauheit, Erhebungen, Vertiefungen, Rillen und/oder andere Oberflächenbeschaffenheiten aufweisen.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung kann insbesondere darin gesehen werden, dass das Material und die Beschaffenheit der Oberfläche des Bauteils weniger Einfluss
auf die Dichtheit nimmt. Dies ermöglicht eine Unabhängigkeit der Verbaubarkeit
vom Material des Bauteils.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung kann insbesondere darin gesehen werden, dass durch eine solche Anordnung einfach sehr dichte Bauteilverschlüsse möglich sind, auch wenn mehrere Anschlussprofile aneinandergereiht werden müssen. Bei besonders großen Ausmaßen, beispielsweise bei Fenstern mit mehreren Quadratmetern Fläche, kann es sein, dass die Länge eines Anschlussprofils nicht für die Abdeckung der Gesamtlänge reicht. In diesem Fall werden mehrere Anschlussprofile hintereinander angeordnet, wodurch problematische Stirnfugen entstehen, die schlecht abdichtbar sind. Durch die nachträgliche Anordnung des Dichtmittels wird erreicht, dass sich dieses über mehrere Anschlussprofile hinaus erstrecken kann und so eine einheitliche Dichtung geschaffen wird. Durch die Anordnung des Dichtmittels auf der Dichtschlaufe wird dabei ein besonders guter Verschluss der erwähnten Stirnfugen erreicht, da die Dichtschlaufe besonders flexibel ist und so das Eindringen des Dichtmittels in die Stirnfuge und/oder das Anliegen an die Dichtfuge verbessert wird. Somit ergibt sich durch das Anliegen des Dichtmittels am Anliegeabschnitt der Dichtschlaufe eine besonders gute Abdichtung trotz Stirnfugen.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung kann insbesondere darin gesehen werden, dass eine einfache und dichte Ausführungsform auch bei Bauanordnungen großer Ausmaße gefunden wird. In der Regel werden Anschlussprofile mit Dichtschlaufen bei Bauanordnungen ab einer bestimmten Größe - beispielsweise bei Fenstern mit mehr als 10 m? -, nicht mehr verwendet, da die Verwendung von Anputzleisten mit drückender Abdichtung empfohlen wird. Anschlussprofile mit integrierten Fugendichtbändern verteuern den Aufbau, führen jedoch nur dann zur maximalen Dichtheit, solange der Fugeneinsatzbereich des Fugendichtbandes nicht überschritten wird. Durch die Erfindung wird den Anforderungen Rechnung getragen und zusätzlich eine verbesserte Dichtung erreicht.
Mit dicht anliegend ist dabei gemeint, dass das Dichtmittel die Verbindung zu Bauteil oder Dichtschlaufe wasser- und/oder luftdicht ist.
Mit „zumindest während der Montage des Anschlussprofils an einer Unterseite des Putzschenkels anliegt“ ist dabei gemeint, dass der Anliegeabschnitt direkt an der Unterseite des Putzschenkels anliegt oder indirekt, also an einem mit dem Putzschenkel verbundenen Bauteil, beispielsweise einem weiteren Dichtungsband,
das nicht zwangsläufig Teil des Putzschenkels sein muss.
Mit „während der Montage des Anschlussprofils“ ist dabei der bestimmungsgemäße Zustand des Anschlussprofils gemeint, direkt nachdem das Anschlussprofil an dem
Bauteil angeordnet und zumindest teilweise fixiert wurde.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Dichtmittel nach der Befestigung des Putzschenkels am Bauteil in einen Aufnahmeraum zwischen dem Putzschenkel und
dem Bauteil einsetzbar ist.
Es kann vorgesehen sein, dass der Anliegeabschnitt mit dem Putzschenkel —vorzugsweise flächig - fest verbunden ist. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass der Anliegeabschnitt mit dem Putzschenkel verklebt ist. Dabei ist nicht gemeint, dass der Anliegeabschnitt an dem, dem Putzschenkel zugewandten Ende mit dem Putzschenkel verbunden ist, sondern dass der Anliegeabschnitt derart mit dem Putzschenkel fest verbunden ist, dass er nicht oder nur unter Aufbringung größerer Kräfte, vom Putzschenkel lösbar ist.
Es kann aber auch vorgesehen sein, dass der Anliegeabschnitt bloß an dem Putzschenkel anliegt und zumindest der wesentliche Teil des Anliegeabschnitts vom Putzschenkel weg bewegbar ist. So kann sich bei einer extrem starken Auseinanderbewegung auch der Anliegeabschnitt vom Putzschenkel zumindest teilweise entfernen. Dabei ist unschädlich, wenn der Anliegeabschnitt an dem, dem
Putzschenkel zugewandten Ende, mit dem Putzschenkel verbunden ist.
Vorzugsweise erstreckt sich das Dichtmittel im Wesentlichen entlang der gesamten Länge des Anschlussprofils. Es kann aber auch vorgesehen sein, dass sich das Dichtmittel teilweise entlang der Länge des Anschlussprofils erstreckt. So kann Dichtmittel gespart werden und trotzdem deren positiven Effekte in besonders
beanspruchten Teilen genutzt werden.
Mit verformbar ist im Sinne der Erfindung gemeint, dass das Dichtmittel zumindest während einer Anordnung derart seine Form anpassen kann, dass es betriebsmäßig sowohl mit dem Bauteil als auch mit dem Anliegeabschnitt in eine dichtende Anliegestellung gebracht werden kann. In diesem Sinne kann auch von einer plastischen Verarbeitbarkeit gesprochen werden. Dies kann beispielsweise erreicht werden, indem das Dichtmittel zumindest während der Anordnung eine gewisse Flexibilität aufweist und/oder eine Fließeigenschaft aufweist und so in den Raum zwischen Bauteil und Anliegeabschnitt einfließen kann.
Die Dichtschlaufe ist dabei ein flexibles, bewegliches Element, das sowohl mit dem Dichtschenkel als auch mit dem Putzschenkel dicht verbunden ist. Es kann aus dem gleichen oder einem anderen Material sein als der Putzschenkel und/oder der Dichtschenkel und wird vorzugsweise zusammen mit dem Putzschenkel und/oder
dem Dichtschenkel extrudiert.
Die Dichtschlaufe ist vorzugsweise flansch- oder schlaufenförmig ausgeführt. Vorzugsweise ist die Dichtschlaufe länger ausgeführt als zumindest während der Montage des Anschlussprofils notwendig wäre. So wird erreicht, dass sich die Dichtschlaufe entfalten kann, während es zu einer Auseinanderbewegung von
Dichtschenkel und Putzschenkel kommt.
Die Dichtschlaufe ist vorzugsweise so wenig biegesteif, sodass sie die
Relativbewegungen zwischen Putzschenkel und Dichtschenkel ausgleichen kann.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Dichtschlaufe eine im Vergleich zum Dichtschenkel und/oder Putzschenkel höherer Elastizität aufweist. Durch die höhere Elastizität des Materials der Dichtschlaufe wird erreicht, dass es besser auf die
Relativbewegungen von Putzschenkel und Dichtschenkel reagieren kann.
Weiters ist vorteilhaft, wenn vorgesehen ist, dass die Dichtschlaufe eine im Vergleich zum Dichtschenkel und/oder Putzschenkel niedrigere Biegesteifigkeit aufweist. So kann die Dichtschlaufe die Verformung bei einer Relativbewegung übernehmen, während Dichtschenkel bzw. Putzschenkel im Wesentlichen ihre Form
behalten können.
Der Dichtschenkel dient zur festen Befestigung am Bauteil. Dazu weist er vorzugsweise Befestigungsmittel wie ein Fixiermittel zur festen Befestigung am Bauteil auf, besonders vorzugsweise zur abdichtenden Befestigung. In diesem Sinne kann vorgesehen sein, dass das Befestigungsmittel ein Fixiermittel umfasst, das an einer Unterseite des Dichtschenkels zur Fixierung am Bauteil, angeordnet ist und vorzugsweise ein Klebestreifen ist. Das Fixiermittel kann beispielsweise ein
Dichtmittel, vorzugsweise ein Polyethylen-Dichtmittel sein.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Dichtschenkel und der Putzschenkel über ein weiteres Dichtmittel, vorzugsweise ein weiteres Dichtmittel, verbunden sind. Das weitere Dichtmittel kann beispielsweise ein Dichtmittel, vorzugsweise ein
Polyethylen-Dichtmittel sein.
Weiters ist vorteilhaft, wenn an einer Kontaktfläche des weiteren Dichtmittels zum Putzschenkel erste Haft- oder Haltemittel angeordnet sind, deren Haltekraft kleiner ist als jene eines zweiten Haft- oder Haltemittel des weiteren Dichtmittels zur Befestigung am Dichtschenkel. So kann sichergestellt werden, dass das weitere Dichtmittel an der Seite des Putzschenkels von diesem abgeht, wenn dessen
elastische Verformbarkeit erledigt ist.
Es kann auch vorgesehen sein, dass die Haltekraft des ersten Haft- oder Haltemittels größer ist als jene des zweiten Haft- oder Haltemittel. So kann sichergestellt werden, dass das weitere Dichtmittel an der Seite des Dichtschenkels von diesem abgeht, wenn dessen elastische Verformbarkeit erledigt ist.
Weiters ist vorteilhaft, wenn vorgesehen ist, dass zumindest eine der Verbindungen, vorzugsweise alle Verbindungen, zwischen Putzschenkel und dem weiteren Dichtmittel oder dem weiteren Dichtmittel und dem Dichtschenkel eine geringere Haltekraft aufweist, als die Verbindung oder Verbindungen zwischen dem Dichtschenkel und dem Baukörper und/oder als die Haltekraft von Haft- oder Haltemittel zur Verbindung zwischen dem Dichtschenkel und dem Bauteil. So wird sichergestellt, dass die Verbindung zwischen Putzschenkel und Dichtschenkel bricht, bevor die Verbindung zwischen Dichtschenkel und Bauteil bricht. Dies sichert die abdichtende Wirkung der Dichtschlaufe. Es kann auch vorgesehen sein, dass das weitere Dichtmittel eine Sollbruchstelle aufweist, deren Haltekraft geringer ist als die Verbindung oder Verbindungen zwischen dem Dichtschenkel und dem Baukörper, beispielsweise wenn das weitere Dichtmittel mehrere Schichten
aufweist, die bei einem derartigen Bruch getrennt werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass zumindest eine der einander zugekehrten Kontaktflächen von weiteren Dichtmittel und Putzschenkel strukturiert ist und/oder dass zur Verminderung der Haftkraft zwischen dem Dichtschenkel und dem weiteren Dichtmittel zumindest eine der einander zugekehrten Kontaktflächen von weiterem Dichtmittel und Dichtschenkel strukturiert ist. Diese Strukturierung trägt zur Verminderung der Haftkraft zwischen dem Putzschenkel und dem weiteren Dichtmittel bei. In diesem Sinne kann vorgesehen sein, dass das Haltemittel zwischen Dichtungsschenkel und Dichtungsband aus einer Kleberschicht besteht, in welche eine Rillen- oder Nutenstruktur nur zum Teil eintaucht. Die Strukturierung umfasst vorzugsweise
Nuten oder Rillen.
Weiters ist vorteilhaft, wenn vorgesehen ist, dass der Putzschenkel zumindest eine in Richtung Bauteil ragende Dichtlippe und/oder zumindest einen Dichtsteg aufweist, welche einen sich öffnenden Spalt zwischen Putzschenkel und weiteren Dichtmittel überbrückt. So wird das Auftreten von Öffnungen und Spalten
vermieden.
Es kann vorgesehen sein, dass zumindest eine der Verbindungen, vorzugsweise alle Verbindungen, zwischen Putzschenkel und dem weiteren Dichtmittel oder dem weiteren Dichtmittel und dem Dichtschenkel zumindest eine formschlüssige
Verbindung umfassen. Beispielsweise kann das weitere Dichtmittel den
Dichtschenkel und/oder Putzschenkel umfassen.
Vorteilhaft ist, wenn das Befestigungsmittel und das weitere Dichtmittel entlang einer Querachse des Anschlussprofils auf gleicher Höhe angeordnet sind. Durch die Anordnung auf gleicher Höhe der Querachse wird eine vollständige weitere Barriere zwischen Bauteil und Putzschenkel erreicht, welche auch thermisch möglichst vorteilhaft ist.
Die Querachse ist dabei eine Achse im Querschnitt des Anschlussprofils, welche sich von einem Raum zum anderen Raum erstreckt, die voneinander durch das
Anschlussprofil getrennt werden.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Dichtschlaufe einen Streckungsabschnitt aufweist, der vorzugsweise flansch- oder schlaufenförmig ist und/oder vorzugsweise an dem Anliegeabschnitt anschließt. Dieser Streckungsabschnitt ist vorzugsweise zumindest während der Montage des Anschlussprofils gefaltet,
umgebogen und/oder umgeknickt. So wird die maximale Länge vergrößert.
Vorteilhaft ist, wenn ein Teil der Dichtschlaufe in einem Zwischenraum angeordnet ist, der zwischen dem Dichtschenkel und dem Dichtmittel angeordnet ist. So wird
der Teil der Dichtschlaufe geschützt vor äußerer Manipulation.
Weiters kann vorgesehen sein, dass der Aufnahmeraum nach der Entfaltung des Dichtmittels an beiden Seiten entlang einer Querachse des Anschlussprofils abgedichtet ist und vorzugsweise an einer Seite zumindest teilweise durch das Dichtmittel und an der gegenüberliegenden Seite zumindest teilweise durch das weitere Dichtmittel und/oder Befestigungsmittel abgedichtet ist. Dies ermöglicht
weitere Dichtbarrieren und vermindert das Risiko eines Durchbruchs.
Vorteilhaft ist, wenn der Dichtschenkel zumindest während der Montage des Anschlussprofils am Bauteil mit dem Putzschenkel verbunden ist. Dies erleichtert den Zusammenbau und die Anordnung der einzelnen Bauteile. Beispielsweise kann
dies durch das beschriebene weitere Dichtmittel erreicht werden.
Zum besseren Verbinden mit den umliegenden Schichten kann vorgesehen sein, dass der Putzschenkel eine Putzleiste mit einer Putzabzugsfläche aufweist. Die
Putzabzugsfläche dient zum guten Abziehen des Putzes. Die Putzleiste dient zur
Aufnahme des Putzes.
Es kann vorgesehen sein, dass die Putzleiste derart ausgeführt ist, dass sie im Querschnitt in bestimmungsgemäßer Einbaulage in Richtung des Bauteils geneigt ist und/oder dass sie in Bezug zu einem Einputzsteg des Anschlussprofils normal oder in einem Winkel größer oder kleiner 90° steht. Vorzugsweise ist ihr von dem Anschlussprofil wegzeigendes Ende in Richtung des Bauteils geneigt, es kann aber auch vorgesehen sein, dass ihr zum Anschlussprofil zeigenden Ende in Richtung des
Bauteils geneigt ist.
Weiters ist vorteilhaft, wenn die Putzleiste an einer Sollbruchlinie mit einer abtrennbaren Schutzlasche verbunden ist. Die Schutzlasche kann nach dem Einbau des Anschlussprofils abgetrennt werden. Dies ermöglicht eine einfachere Anordnung. Die Sollbruchlinie kann beispielsweise als Materialengstelle, Perforationslinie oder durch eine weich eingestellte Materialbrücke ausgebildet sein.
Vorteilhaft ist in diesem Sinne auch, wenn eine nach der Abtrennung der Schutzlasche entstehende Abrisskante oder Abrissfläche außerhalb der Putzabzugsfläche der Putzleiste angeordnet ist. So wird erreicht, dass eine scharfe, ungestörte Kante zwischen der Putzabzugsfläche und der Abrisskante oder Abrissfläche ausgebildet ist. Dies verbessert das optische Erscheinungsbild.
Es kann vorteilhaft sein, wenn vorgesehen ist, dass die Schutzlasche zumindest einen Abdeckbereich aufweist, und dass zumindest ein Teil der Dichtschlaufe zwischen Abdeckbereich und Putzschenkel angeordnet ist. Es kann vorgesehen sein, dass der Abdeckbereich zumindest teilweise im Aufnahmeraum angeordnet ist. So kann der Abdeckbereich die Dichtschlaufe vor und während des Einbaus schützen. Wird die Schutzlasche nach dem Zusammenbau abgetrennt, so gibt der Abdeckbereich den Platz frei für das Dichtmittel. Vorzugsweise erstreckt sich der Abdeckbereich bis zum Dichtschenkel und/oder bis auf Höhe des Dichtschenkels und/oder ist mit dem Dichtschenkel über eine Sollbruchstelle verbunden.
Zur besseren Verbindung mit den angrenzenden Schichten kann vorgesehen sein, dass der Putzschenkel einen Einputzsteg aufweist, welcher vorzugsweise mit einem
Armierungsgitter oder einem Gewebe verbunden ist, und dass der Einputzsteg und
das Dichtmittel entlang einer Querachse des Anschlussprofils vorzugsweise auf
gleicher Höhe angeordnet sind.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das weitere Dichtmittel eine Verbindungseinrichtung zwischen dem Dichtschenkel und dem Putzschenkel umfasst, welche zumindest während der Montage des Anschlussprofils im Eingriff steht und dass vorzugsweise die Verbindungseinrichtung zumindest großteils aus einem im Vergleich zum Dichtschenkel und/oder Putzschenkel weich eingestellten Extrudat besteht. Eine Verbindungseinrichtung ermöglicht eine Abdichtung, indem
sie eine Verbindung zwischen Dichtschenkel und Putzschenkel herstellt.
Es kann auch vorgesehen sein, dass das weitere Dichtmittel ein Dichtband umfasst.
Weiter kann vorgesehen sein, dass die Verbindungseinrichtung zwischen dem Dichtschenkel und dem Putzschenkel einen Verbindungssteg aufweist, der am Dichtschenkel oder am Putzschenkel bevorzugt durch Koextrusion befestigt ist und mit dem jeweils anderen Schenkel mittels einer Nut/Feder-Verbindung in Profillängsrichtung beweglich verbunden ist. Mit Nut/Feder-Verbindung ist dabei eine Verbindung gemeint, die eine, meist U-förmige, Nut aufweist, in die eine, meist längliche, Feder einsteckbar ist. Vorzugsweise handelt es sich dabei um eine Spundungs-Verbindung, also um eine Verbindung, bei der die Feder mit dem Dichtschenkel oder dem Putzschenkel betriebsmäßig untrennbar verbunden ist.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Verbindungssteg im Querschnitt H-förmig ausgebildet ist und eine U-förmige Aufnahme für die Feder aufweist.
Es kann vorgesehen sein, dass der Verbindungssteg im Querschnitt F-förmig ausgebildet ist und eine U-förmige Aufnahme für eine Feder und/oder einen
Endbereich des Putzschenkels oder Dichtschenkels aufweist.
Es kann vorgesehen sein, dass der Verbindungssteg im Querschnitt I-förmig ausgebildet ist und in eine U-förmige Aufnahme am Endbereich des Putzschenkels
oder Dichtschenkels eingreift.
Die Erfindung betrifft auch eine Bauanordnung umfassend ein Bauteil sowie zumindest zwei Anschlussprofile, die an dem Bauteil angeordnet sind, wobei
zumindest ein erstes Anschlussprofil und ein zweites Anschlussprofil in
Längsrichtung hintereinander angeordnet sind, wobei zumindest ein Anschlussprofil, vorzugsweise zumindest das erste und das zweite Anschlussprofil, erfindungsgemäß ausgeführt ist oder sind, wobei das Dichtmittel nach dessen Anordnung und vorzugsweise Entfaltung am ersten Anschlussprofil sowie am zweiten Anschlussprofil dichtend anliegt. Dabei liegt das Dichtmittel vorzugsweise zumindest an einem Anschlussprofil an dem Anliegeabschnitt an. Diese Bauanordnung ermöglicht eine besonders dichte Ausführungsform auch bei
besonders großen Bauanordnungen, beispielsweise bei übergroßen Fenstern.
Vorzugsweise zeigen Stirnseiten vom ersten und zweiten Anschlussprofil zueinander und bilden zwischen sich eine Stirnfuge aus, wobei sich das Dichtmittel über die
Stirnfuge hinaus erstreckt.
In weiterer Folge wird die Erfindung anhand nicht einschränkender
Ausführungsformen in den Figuren näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch einen Fensteraufbau mit einer erfindungsgemäßen
erste Ausführungsform eines Anschlussprofils;
Fig. 2a einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße zweite
Ausführungsform eines Anschlussprofils im unverbauten Zustand;
Fig. 2b eine perspektivische Ansicht der zweiten Ausführungsform;
Fig. 3 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße dritte
Ausführungsform eines Anschlussprofils im unverbauten Zustand;
Fig. 4 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße vierte
Ausführungsform eines Anschlussprofils im unverbauten Zustand;
Fig. 5 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße fünfte
Ausführungsform eines Anschlussprofils im unverbauten Zustand;
Fig. 6 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße sechste
Ausführungsform eines Anschlussprofils im unverbauten Zustand;
Fig. 7 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße siebte
Ausführungsform eines Anschlussprofils im unverbauten Zustand;
Fig. 1 zeigt einen typischen Fensteraufbau in einer Wand mit einem eingebauten Bauteil 15, das in dieser Ausführungsform als Fensterrahmen ausgeführt ist. In Fig. 1 ist sichtbar, dass im Übergang zwischen Bauteil 15 und Wandaufbau 20 eine
erfindungsgemäßes Anschlussprofil zum Einsatz kommt.
Die in der Figur 1 gezeigte Ausführungsform der Erfindung weist einen Putzschenkel 1 und einen Dichtschenkel 2 auf, welche sich jeweils im Wesentlichen parallel zu einer Querachse Q des Anschlussprofils erstrecken. Er ist kurz nach der Montage am Bauteil und kurz nach der darauffolgenden Einspritzung und Entfaltung des
Dichtmittels 8 in Form eines Ortsschaumes dargestellt.
Der Putzschenkel 1 weist einen Einputzsteg 10 auf, welcher sich quer zum Hauptkörper des Putzschenkels 1 erstreckt und mit einem Armierungsgitter 11 verbunden ist. An den Einputzsteg 10 schließt an einer Seite eine Putzleiste 12 an, welche eine Putzabzugsfläche 13 aufweist. Putz 14 kann oberhalb der Putzleiste 12
aufgetragen werden.
Der Dichtschenkel 2 ist mit einem Bauteil 15 fest verbunden. Dazu ist auf einer Unterseite des Dichtschenkels 2 ein Befestigungsmittel 3 in Form eines Dichtmittels angeordnet, welches über Klebstoff jeweils mit dem Dichtschenkel 2 und dem Bauteil 15 dicht verbunden ist.
Der Dichtschenkel 2 ist an der gegenüberliegenden Seite über ein weiteres Dichtmittel 4 mit dem Putzschenkel 1 verbunden. Dabei ist das weitere Dichtmittel 4 und das Befestigungsmittel 3 auf gleicher Höhe entlang der Querachse Q angeordnet. Das weitere Dichtmittel 4 ist ebenso als Polyethylen-Dichtband ausgeführt.
Der Putzschenkel 1 weist an einer Unterseite eine dem weiteren Dichtmittel 4 zugewandte, strukturierte Kontaktfläche 1a auf, welche eine Vertiefung aufweist und damit strukturiert ist. Dadurch ist die Haltekraft dieser Verbindung kleiner als
die Haltekraft zwischen weiterem Dichtmittel 3 und Dichtschenkel 2.
Der Putzschenkel 1 ist entlang der Querachse Q an dem Dichtschenkel 2 gegenüberliegenden Ende, vorzugsweise im Bereich der Putzabzugsfläche 13, mit einer Dichtschlaufe 5 fest und dicht verbunden. Diese weist einen Anliegeabschnitt 6 auf, welcher an einer Unterseite des Putzschenkels 1 an diesem anliegt. An den Anliegeabschnitt 6 schließt ein Streckungsabschnitt 7 an, welcher an seinem gegenüberliegenden Ende mit dem Dichtschenkel 2 fest und dicht verbunden ist. Der Anliegeabschnitt 6 ist im Wesentlichen gestreckt, während der Streckungsabschnitt gefaltet ist. Bei einer Auseinanderbewegung von Putzschenkel 1 und Dichtschenkel 2 quer zur Querachse Q kann sich der Streckungsabschnitt
elastisch verformen und strecken, ohne zu reißen.
Zwischen dem Anliegeabschnitt 6 und dem Bauteil 15 ist ein Aufnahmeraum 9 angeordnet, in dem ein Dichtmittel 8 angeordnet ist, welches in der Figur im entfalteten Zustand dargestellt ist. Dabei erstreckt es sich vom Bauteil 15 bis zum Anliegeabschnitt 6 und dichtet den Bereich dazwischen vollständig ab.
Der Putzschenkel 1 weist eine Haltekante 16 auf, welche sich in Richtung des Bauteils 15 erstreckt und eine Öffnung 22 des Aufnahmeraums 9 begrenzt. So wird verhindert, dass sich das Dichtmittel 8 während der Entfaltung aus dem Aufnahmeraum 9 herausbewegt. Dies kann auch bei anderen Ausführungsformen vorteilhaft sein.
Das Dichtmittel 8 begrenzt einen Zwischenraum 17 an der einen Seite, an der gegenüberliegenden Seite wird er durch das Befestigungsmittel 3, den Dichtschenkel 2 und das weitere Dichtmittel 4 begrenzt. Die besagten Teile dichten den Zwischenraum 17 auch ab. In diesem Zwischenraum ist der
Streckungsabschnitt 7 angeordnet, der den Zwischenraum 17 in zwei Teile teilt.
Die in Fig. 2a bis 7 gezeigten Ausführungsformen sind der ersten sehr ähnlich. Daher wird hier nur auf die wesentlichsten Unterschiede eingegangen, das oben Gesagte gilt, soweit anwendbar, auch bei ihnen. Zur besseren Ansicht sind die Anschlussprofile ohne angrenzende Bauteile dargestellt.
In Fig. 2a und 2b wird eine Ausführungsform mit einer Schutzlasche 18 gezeigt. Die Schutzlasche 18 weist einen Abdeckbereich 18a auf, welche über eine Sollbruchstelle 18a oder Sollbruchlinie mit der Anschlussleiste verbunden ist. Die Sollbruchlinie ist dabei an der Putzleiste 12, vorzugsweise an der Putzabzugsfläche
13 angeordnet. Die Schutzlasche 18 weist an der vom Bauteil 15 weg zeigenden Seite ein doppelseitiges Klebeband auf. Dieses kann zum Anbringen einer Fensterschutzfolie dienen.
Die Anschlussleiste weist im Aufnahmeraum 9 Halteelemente 21 auf, welche in Form von Leisten ausgeführt sind. Sie erstrecken sich vorzugsweise entlang der gesamten Länge der Anschlussleiste. In dieser Ausführungsform sind sie an der Putzleiste 12 angeordnet. Die Halteelemente 21 weisen einen keilförmigen Querschnitt auf, dessen Spitze von der Öffnung 22 des Aufnahmeraums 9 weg zeigt. Somit wird im Aufnahmeraum 9 ausgehärtetes oder vernetztes Dichtmittel formschlüssig vor dem Austreten aus der Öffnung 22 gehemmt.
Diese Ausführungsform weist keinen Dichtschenkel 2 auf, sondern der Putzschenkel 1 wird über ein Klebedichtmittel 4a mit dem Bauteil verbunden.
Die dritte Ausführungsform aus Fig. 3 weist einen Dichtschenkel 2 wie die erste Ausführung auf. Sie weist ein Halteelement 21 sowie eine Haltekante 16 auf, wobei die Haltekante 16 länger ausgeprägt ist als in Fig. 2a und 2b und die Öffnung 22 auf etwa die Hälfte der Höhe der Aufnahmeöffnung 9 begrenzt.
Die Schutzlasche 18 weist einen Abdeckbereich 18a auf, welche über eine Sollbruchstelle 18a oder Sollbruchlinie mit der Anschlussleiste verbunden ist. Die Sollbruchstelle 18a ist dabei bei dieser Ausführungsform auf der Haltekante 16 und nicht an der Putzabzugsfläche 13 angeordnet. Somit bleibt die Putzabzugsfläche 13 unverändert, wenn die Schutzlasche 18 abgerissen wird.
Die in Fig. 4 gezeigte vierte Ausführungsform weist einen besonders hohen Aufnahmeraum 9 auf. Dazu ist der Bereich 12a der Putzleiste 12, an dem das Klebedichtmittel 4a oder in anderen Ausführungsform das weitere Dichtmittel 4 angeordnet ist, im Querschnitt auf einer anderen Höhe angeordnet als der Bereich 12b der Putzleiste 12, der den Aufnahmeraum 9 an der, der Anschlussleiste zugewandten Seite, begrenzt. Diese Ausführungsform weist keine Haltekante 16 auf, sondern der Bereich 12b der Putzleiste erstreckt sich parallel zum Bauteil.
Die fünfte Ausführungsform aus Fig. 5 ist der vierten sehr ähnlich, jedoch weist dort die Haltekante 16 ein anderes, flexibleres Material auf als das Material der
Putzleiste 12. Die Haltekante 16 ist als Lippe ausgeführt, welche die gesamte
Öffnung 22 verschließen kann. Die Haltekante 16 ist so ausgeführt, dass sie in bestimmungsgemäßer Einbaulage an dem Bauteil 10 anliegt. Nach Anbringen der Anschlussleiste am Bauteil 10 kann die Haltekante 16 teilweise weggebogen werden
und das Dichtmittel in den Aufnahmeraum 9 eingebracht werden.
In der in Fig. 6 gezeigten Ausführungsvariante weist die Haltekante 16 wie in der fünften Ausführungsform ein anderes, elastischeres Material auf, als die Putzleiste 12. Jedoch erstreckt sie sich in senkrecht zur Putzleiste 12.
In der in Fig. 7 gezeigten Ausführungsform weist die Haltekante 16 einen Winkel von etwa 45° zur Putzleiste 12 auf. Im Querschnitt weist die Haltekante 16 entlang der Breite der Aufnahmeöffnung 9 in etwa die gleiche Erstreckung auf wie die Putzleiste 12.
PATENTANSPRÜCHE
Anschlussprofil für an Putz (14) angrenzende Bauteile (15), insbesondere für Fenster- oder Türstöcke sowie Rollladenprofile, mit einem Putzschenkel (1) wobei das Anschlussprofil ein verformbares und/oder expandierendes Dichtmittel (8) aufweist, welches in einen Aufnahmeraum (9) zwischen dem Putzschenkel (1) und dem Bauteil (15) angeordnet oder anordenbar ist und nach seiner Anordnung und vorzugsweise nach der zeitverzögerten Entfaltung am Bauteil (15) und dem Putzschenkel (1) dichtend anliegt, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (8) ein selbstvernetzendes und/oder aushärtendes Material ist.
Anschlussprofil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (8) ein Silikon, einen Schaum, Ortsschaum, Montageschaum und/oder Isolierschaum umfasst und vorzugsweise ein Silikon, ein Schaum,
Ortsschaum, Montageschaum und/oder Isolierschaum ist.
Anschlussprofil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (8) Polyurethan, Silikon, MS-Polymer-, Hybrid- und/oder Acryldichtstoffe umfasst.
Anschlussprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussprofil eine in Richtung Bauteil (15) ragende Haltekante (16) zur Fixierung des Dichtmittels (8) aufweist, welche vorzugsweise an einer Öffnung (22) des Aufnahmeraums (9) angeordnet ist.
Anschlussprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussprofil im Aufnahmeraum (9) zumindest
ein Halteelement (16) zur Fixierung des Dichtmittels (8) aufweist.
Anschlussprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussprofil einen Dichtschenkel (2) aufweist, der bauteilseitige Befestigungsmittel (3) aufweist, wobei der Dichtschenkel (2) und der Putzschenkel (1) über eine Dichtschlaufe (5) verbunden sind und dass die Dichtschlaufe (5) einen Anliegeabschnitt (6) aufweist, der zumindest während der Montage des Anschlussprofils an einer Unterseite des
Putzschenkels (1) anliegt und dass das Dichtmittel (8) nach dessen Anordnung
11.
12.
20
und vorzugsweise Entfaltung am Bauteil (15) und am Anliegeabschnitt (6)
dichtend anliegt.
Anschlussprofil nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtschlaufe (5) eine im Vergleich zum Dichtschenkel (2) und/oder Putzschenkel (1) höhere Elastizität und/oder niedrigere Biegesteifigkeit
aufweist.
Anschlussprofil nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (3) ein Fixiermittel umfasst, das an einer Unterseite des Dichtschenkels (2) zur Fixierung am Bauteil (15), angeordnet ist und
vorzugsweise ein Klebestreifen ist.
Anschlussprofil nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtschenkel (2) und der Putzschenkel (1) über ein weiteres Dichtmittel (4), vorzugsweise ein weiteres Dichtmittel, verbunden sind.
Anschlussprofil nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Kontaktfläche (1a) des weiteren Dichtmittels (4) zum Putzschenkel (1) erste Haft- oder Haltemittel angeordnet sind, deren Haltekraft kleiner ist als jene eines zweiten Haft- oder Haltemittel des weiteren Dichtmittels (4) zur Befestigung am Dichtschenkel (2) oder, dass die Haltekraft des ersten Haft-
oder Haltemittels größer ist als jene des zweiten Haft- oder Haltemittel.
Anschlussprofil nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der einander zugekehrten Kontaktflächen (1a) von weiteren Dichtmittel (4) und Putzschenkel (1) strukturiert ist und/oder dass zur Verminderung der Haftkraft zwischen dem Dichtschenkel (2) und dem weiteren Dichtmittel (4) zumindest eine der einander zugekehrten Kontaktflächen von weiterem Dichtmittel (4) und Dichtschenkel (2)
strukturiert ist.
Anschlussprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Putzschenkel (1) eine Putzleiste (12) mit einer Putzabzugsfläche (13) aufweist.
14.
15.
16.
17.
21
Anschlussprofil nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Putzleiste (12) an einer Sollbruchlinie mit einer abtrennbaren Schutzlasche (18) verbunden ist.
Anschlussprofil nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass eine nach der Abtrennung der Schutzlasche (18) entstehende Abrisskante oder Abrissfläche außerhalb der Putzabzugsfläche (13) der Putzleiste (12) angeordnet ist, derart, dass eine scharfe, ungestörte Kante zwischen der
Putzabzugsfläche (13) und der Abrisskante oder Abrissfläche ausgebildet ist.
Bauanordnung umfassend zumindest ein Bauteil (15) sowie zumindest zwei Anschlussprofile, die an dem zumindest einen Bauteil (15) angeordnet sind, wobei zumindest ein erstes Anschlussprofil und ein zweites Anschlussprofil in Längsrichtung hintereinander angeordnet sind, wobei zumindest ein Anschlussprofil, vorzugsweise zumindest das erste und das zweite Anschlussprofil, gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche ausgeführt ist oder sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (8) nach dessen Anordnung und vorzugsweise Entfaltung am ersten Anschlussprofil sowie am
zweiten Anschlussprofil dichtend anliegt.
Verfahren zum Anbauen eines Anschlussprofils, insbesondere für Fenster- oder Türstöcke sowie Rollladenprofile, an ein, vorzugsweise an Putz (14) angrenzendes, Bauteil (15), wobei zuerst das Anschlussprofil an dem Bauteil (15) angeordnet wird und dann ein verformbares und/oder expandierendes Dichtmittel (8) in einen Aufnahmeraum (9) zwischen einen Putzschenkel (1) des Anschlussprofils und dem Bauteil (15) angeordnet wird, wobei das Dichtmittel (8) nach seiner Anordnung, und vorzugsweise nach seiner zeitverzögerten Entfaltung, am Bauteil (15) und dem Putzschenkel (1) dichtend anliegt, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (8) in den Aufnahmeraum (9) eingebracht wird und in dem Aufnahmeraum (9) aushärtet
und/oder vernetzt.
Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (8) in den Aufnahmeraum (9) in flüssiger oder halbflüssiger Form
eingebracht wird.
18. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (8) ein Silikon, Schaum, Ortsschaum, Montageschaum und/oder Isolierschaum ist umfasst und vorzugsweise ein Silikon, ein Schaum,
Montageschaum und/oder Isolierschaum ist.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeraum (9) mit dem Dichtmittel (83) im Wesentlichen vollständig gefüllt wird und/oder ausgeschäumt wird.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (8) zumindest zwei Komponenten aufweist, welche unmittelbar vor dem Anordnen in den Aufnahmeraum (9), bei und/oder nach dem Anordnen in den Aufnahmeraum in Kontakt gebracht oder vermischt
werden.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (8) Polyurethan, Silikon und/oder MS-Polymer-, Hybrid
und Acryldichtstoffe umfasst.
10.07.2024 MT/iv

Claims (1)

  1. PATENTANSPRÜCHE
    Anschlussprofil für an Putz (14) angrenzende Bauteile (15), insbesondere für Fenster- oder Türstöcke sowie Rollladenprofile, mit einem Putzschenkel (1) wobei das Anschlussprofil ein verformbares und/oder expandierendes Dichtmittel (8) aufweist, welches in einen Aufnahmeraum (9) zwischen dem Putzschenkel (1) und dem Bauteil (15) angeordnet oder anordenbar ist und nach seiner Anordnung und vorzugsweise nach der zeitverzögerten Entfaltung am Bauteil (15) und dem Putzschenkel (1) dichtend anliegt, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (8) ein selbstvernetzendes und/oder aushärtendes Material ist.
    Anschlussprofil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (8) ein Silikon, einen Schaum, Ortschaum, Montageschaum und/oder Isolierschaum umfasst und vorzugsweise ein Silikon, ein Schaum,
    Ortschaum, Montageschaum und/oder Isolierschaum ist.
    Anschlussprofil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (8) Polyurethan, Silikon, MS-Polymer-, Hybrid- und/oder Acryldichtstoffe umfasst.
    Anschlussprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussprofil eine in Richtung Bauteil (15) ragende Haltekante (16) zur Fixierung des Dichtmittels (8) aufweist, welche vorzugsweise an einer Öffnung (22) des Aufnahmeraums (9) angeordnet ist.
    Anschlussprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussprofil im Aufnahmeraum (9) zumindest
    ein Halteelement (21) zur Fixierung des Dichtmittels (8) aufweist.
    Anschlussprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussprofil einen Dichtschenkel (2) aufweist, der bauteilseitige Befestigungsmittel (3) aufweist, wobei der Dichtschenkel (2) und der Putzschenkel (1) über eine Dichtschlaufe (5) verbunden sind und dass die Dichtschlaufe (5) einen Anliegeabschnitt (6) aufweist, der zumindest während der Montage des Anschlussprofils an einer Unterseite des
    Putzschenkels (1) anliegt und dass das Dichtmittel (8) nach dessen Anordnung
    (ZULETZT VORGELEGTE ANSPRÜCHE ]
    11.
    12.
    20
    und vorzugsweise Entfaltung am Bauteil (15) und am Anliegeabschnitt (6)
    dichtend anliegt.
    Anschlussprofil nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtschlaufe (5) eine im Vergleich zum Dichtschenkel (2) und/oder Putzschenkel (1) höhere Elastizität und/oder niedrigere Biegesteifigkeit
    aufweist.
    Anschlussprofil nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (3) ein Fixiermittel umfasst, das an einer Unterseite des Dichtschenkels (2) zur Fixierung am Bauteil (15), angeordnet ist und
    vorzugsweise ein Klebestreifen ist.
    Anschlussprofil nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtschenkel (2) und der Putzschenkel (1) über ein weiteres Dichtmittel (4), vorzugsweise ein weiteres Dichtband, verbunden sind.
    Anschlussprofil nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Kontaktfläche (1a) des weiteren Dichtmittels (4) zum Putzschenkel (1) erste Haft- oder Haltemittel angeordnet sind, deren Haltekraft kleiner ist als jene eines zweiten Haft- oder Haltemittel des weiteren Dichtmittels (4) zur Befestigung am Dichtschenkel (2) oder, dass die Haltekraft des ersten Haft-
    oder Haltemittels größer ist als jene des zweiten Haft- oder Haltemittel.
    Anschlussprofil nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der einander zugekehrten Kontaktflächen (1a) von weiteren Dichtmittel (4) und Putzschenkel (1) strukturiert ist und/oder dass zur Verminderung der Haftkraft zwischen dem Dichtschenkel (2) und dem weiteren Dichtmittel (4) zumindest eine der einander zugekehrten Kontaktflächen von weiterem Dichtmittel (4) und Dichtschenkel (2)
    strukturiert ist.
    Anschlussprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Putzschenkel (1) eine Putzleiste (12) mit einer Putzabzugsfläche (13) aufweist.
    [ ZULETZT VORGELEGTE ANSPRÜCHE ]
    14.
    15.
    16.
    17.
    21
    Anschlussprofil nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Putzleiste (12) an einer Sollbruchlinie mit einer abtrennbaren Schutzlasche (18) verbunden ist.
    Anschlussprofil nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass eine nach der Abtrennung der Schutzlasche (18) entstehende Abrisskante oder Abrissfläche außerhalb der Putzabzugsfläche (13) der Putzleiste (12) angeordnet ist, derart, dass eine scharfe, ungestörte Kante zwischen der
    Putzabzugsfläche (13) und der Abrisskante oder Abrissfläche ausgebildet ist.
    Bauanordnung umfassend zumindest ein Bauteil (15) sowie zumindest zwei Anschlussprofile, die an dem zumindest einen Bauteil (15) angeordnet sind, wobei zumindest ein erstes Anschlussprofil und ein zweites Anschlussprofil in Längsrichtung hintereinander angeordnet sind, wobei zumindest ein Anschlussprofil, vorzugsweise zumindest das erste und das zweite Anschlussprofil, gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche ausgeführt ist oder sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (8) nach dessen Anordnung und vorzugsweise Entfaltung am ersten Anschlussprofil sowie am
    zweiten Anschlussprofil dichtend anliegt.
    Verfahren zum Anbauen eines Anschlussprofils, insbesondere für Fenster- oder Türstöcke sowie Rollladenprofile, an ein, vorzugsweise an Putz (14) angrenzendes, Bauteil (15), wobei zuerst das Anschlussprofil an dem Bauteil (15) angeordnet wird und dann ein verformbares und/oder expandierendes Dichtmittel (8) in einen Aufnahmeraum (9) zwischen einen Putzschenkel (1) des Anschlussprofils und dem Bauteil (15) angeordnet wird, wobei das Dichtmittel (8) nach seiner Anordnung, und vorzugsweise nach seiner zeitverzögerten Entfaltung, am Bauteil (15) und dem Putzschenkel (1) dichtend anliegt, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (8) in den Aufnahmeraum (9) eingebracht wird und in dem Aufnahmeraum (9) aushärtet
    und/oder vernetzt.
    Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (8) in den Aufnahmeraum (9) in flüssiger oder halbflüssiger Form
    eingebracht wird.
    (ZULETZT VORGELEGTE ANSPRÜCHE ]
    18. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (8) ein Silikon, Schaum, Ortschaum, Montageschaum und/oder Isolierschaum ist umfasst und vorzugsweise ein Silikon, ein Schaum,
    Montageschaum und/oder Isolierschaum ist.
    19. Verfahren nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeraum (9) mit dem Dichtmittel (83) im Wesentlichen vollständig gefüllt wird und/oder ausgeschäumt wird.
    20. Verfahren nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (8) zumindest zwei Komponenten aufweist, welche unmittelbar vor dem Anordnen in den Aufnahmeraum (9), bei und/oder nach dem Anordnen in den Aufnahmeraum in Kontakt gebracht oder vermischt
    werden.
    21. Verfahren nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (8) Polyurethan, Silikon und/oder MS-Polymer-, Hybrid
    und Acryldichtstoffe umfasst.
    21.05.2025 MT/iv
    [ ZULETZT VORGELEGTE ANSPRÜCHE )
ATA50571/2024A 2024-07-10 2024-07-10 Anschlussprofil für an putz angrenzende bauteile mit selbstvernetzenden und/oder aushärtenden dichtmittel AT528007B1 (de)

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