AT528000B1 - Anschlussprofil für an putz angrenzende bauteile mit dichtschlaufe - Google Patents
Anschlussprofil für an putz angrenzende bauteile mit dichtschlaufeInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Anschlussprofil für an Putz (14) angrenzende Bauteile (15), insbesondere für Fenster- oder Türstöcke sowie Rollladenprofile, mit einem Putzschenkel (1) und einem Dichtschenkel (2), der bauteilseitige Befestigungsmittel (3) aufweist, wobei der Dichtschenkel (2) und der Putzschenkel (1) über eine Dichtschlaufe (5) verbunden sind, wobei das Anschlussprofil ein verformbares und/oder expandierendes Dichtmittel (8) aufweist, welches in einen Aufnahmeraum (9) zwischen dem Putzschenkel (1) und dem Bauteil (15) angeordnet oder anordenbar ist und nach der zeitverzögerten Entfaltung am Bauteil (15) dichtend anliegt, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtschlaufe (5) einen Anliegeabschnitt (6) aufweist, der zumindest während der Montage des Anschlussprofils an einer Unterseite des Putzschenkels (1) anliegt und dass das Dichtmittel (8) nach dessen Entfaltung am Bauteil (15) und am Anliegeabschnitt (6) dichtend anliegt.
Description
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[0001] Die Erfindung betrifft ein Anschlussprofil für an Putz angrenzende Bauteile, insbesondere für Fenster- oder Türstöcke sowie Rollladenprofile, mit einem Putzschenkel und einem Dichtschenkel, der bauteilseitige Befestigungsmittel aufweist, wobei der Dichtschenkel und der Putzschenkel über eine Dichtschlaufe verbunden sind, wobei das Anschlussprofil ein verformbares und/oder expandierendes Dichtmittel aufweist, welches in einen Aufnahmeraum zwischen dem Putzschenkel und dem Bauteil angeordnet oder anordenbar ist und nach seiner Anordnung und vorzugsweise nach der zeitverzögerten Entfaltung am Bauteil dichtend anliegt.
[0002] Anschlussprofile dieser Art werden oft beim Anschluss von Barrieren wie Mauern, Fenstern oder Türen an ein anliegendes Bauteil verwendet. Dabei bilden sie ebenso Teil der Barriere zwischen zwei Räumen, meist einem Außenbereich und einem Innenbereich.
[0003] In der EP 2116683 B1 wird ein Anschlussprofil offenbart, welches ein - vorzugsweise nachträglich eingebrachtes - Dichtmittel aufweist, das in einer U-förmigen Ausnehmung des Anschlussprofils anordenbar ist. Dadurch können einerseits eine dauerhafte Abdichtung zwischen der Fassade und den angrenzenden Bauteilen erreicht und andererseits Relativbewegungen zwischen Putz und Bauteil in ausreichendem Ausmaß kompensiert werden. Bei Relativbewegungen, die die Elastizität des Dichtmittels übersteigen, kommt es jedoch dennoch zu einem ungewollten Durchlass und die Abdichtung ist nicht mehr gegeben. Darüber hinaus stellt ein solcher Bruch der Abdichtung eine Kältebrücke / Wärmebrücke dar.
[0004] In der EP 3702548 A1 wird eine alternative Ausführungsform offenbart, in der eine Dichtfolie vorgesehen ist, die das Anschlussprofil mit dem Bauteil verbindet. Bewegt sich das Anschlussprofil weg, so entfaltet sich die Dichtfolie und stellt weiterhin eine abgedichtete Verbindung sicher. Jedoch entsteht in so einem Fall mitunter trotzdem eine Brücke mit sehr geringer thermischer Isolierung.
[0005] Aufgabe der Erfindung ist, ein Anschlussprofil mit verbesserter Abdichtung und besseren thermischen Eigenschaften bereitzustellen.
[0006] Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Dichtschlaufe einen Anliegeabschnitt aufweist, der zumindest während der Montage des Anschlussprofils an einer Unterseite des Putzschenkels anliegt und dass das Dichtmittel nach dessen Anordnung und vorzugsweise Entfaltung am Bauteil und am Anliegeabschnitt dichtend anliegt.
[0007] Bewegt sich der Putzschenkel und Bauteil in geringem Maß auseinander, so wird diese Höhendifferenz durch die Dichtschlaufe sowie das Dichtmittel ausgeglichen. Durch das dichtende Anliegen des Dichtmittels an der Dichtschlaufe wird zusätzlich erreicht, dass das Anschlussprofil Bewegungen durchführen kann, die über die elastische Beweglichkeit des Dichtmittels hinausgehen. Denn selbst wenn das Dichtmittel nicht mehr den Spalt zwischen Bauteil und Putzschenkel ausfüllen kann, so setzt es keinen Spalt frei, sondern die Dichtschlaufe dichtet weiterhin diesen Teil ab. So kann eine dichte Verbindung sichergestellt und trotzdem eine bestmögliche thermische Isolierung erreicht werden. Darüber hinaus ermöglicht die Dichtschlaufe eine besonders gute Anhaftung am Dichtmittel.
[0008] Vorzugsweise weist die Dichtschlaufe zumindest im Bereich des Anliegens mit dem Dichtmittel eine strukturierte Oberfläche auf. Dies verbessert die Verbindung mit dem Dichtmittel. Diese strukturierte Oberfläche kann zumindest teilweise eine definierte Rauheit, Erhebungen, Vertiefungen, Rillen und/oder andere Oberflächenbeschaffenheiten aufweisen.
[0009] Ein weiterer Vorteil der Erfindung kann insbesondere darin gesehen werden, dass das Material und die Beschaffenheit der Oberfläche des Bauteils weniger Einfluss auf die Dichtheit nimmt. Dies ermöglicht eine Unabhängigkeit der Verbaubarkeit vom Material des Bauteils.
[0010] Ein weiterer Vorteil der Erfindung kann insbesondere darin gesehen werden, dass durch eine solche Anordnung einfach sehr dichte Bauteilverschlüsse möglich sind, auch wenn mehrere Anschlussprofile aneinandergereiht werden müssen. Bei besonders großen Ausmaßen, bei-
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spielsweise bei Fenstern mit mehreren Quadratmetern Fläche, kann es sein, dass die Länge eines Anschlussprofils nicht für die Abdeckung der Gesamtlänge reicht. In diesem Fall werden mehrere Anschlussprofile hintereinander angeordnet, wodurch problematische Stirnfugen entstehen, die schlecht abdichtbar sind. Durch die nachträgliche Anordnung des Dichtmittels wird erreicht, dass sich dieses über mehrere Anschlussprofile hinaus erstrecken kann und so eine einheitliche Dichtung geschaffen wird. Durch die Anordnung des Dichtmittels auf der Dichtschlaufe wird dabei ein besonders guter Verschluss der erwähnten Stirnfugen erreicht, da die Dichtschlaufe besonders flexibel ist und so das Eindringen des Dichtmittels in die Stirnfuge und/oder das Anliegen an die Dichtfuge verbessert wird. Somit ergibt sich durch das Anliegen des Dichtmittels am Anliegeabschnitt der Dichtschlaufe eine besonders gute Abdichtung trotz Stirnfugen.
[0011] Ein weiterer Vorteil der Erfindung kann insbesondere darin gesehen werden, dass eine einfache und dichte Ausführungsform auch bei Bauanordnungen großer Ausmaße gefunden wird. In der Regel werden Anschlussprofile mit Dichtschlaufen bei Bauanordnungen ab einer bestimmten Größe - beispielsweise bei Fenstern mit mehr als 10 m? -, nicht mehr verwendet, da die Verwendung von Anputzleisten mit drückender Abdichtung empfohlen wird. Anschlussprofile mit integrierten Fugendichtbändern verteuern den Aufbau, führen jedoch nur dann zur maximalen Dichtheit, solange der Fugeneinsatzbereich des Fugendichtbandes nicht überschritten wird. Durch die Erfindung wird den Anforderungen Rechnung getragen und zusätzlich eine verbesserte Dichtung erreicht.
[0012] Mit dicht anliegend ist dabei gemeint, dass das Dichtmittel die Verbindung zu Bauteil oder Dichtschlaufe wasser- und/oder luftdicht ist.
[0013] Mit „zumindest während der Montage des Anschlussprofils an einer Unterseite des Putzschenkels anliegt“ ist dabei gemeint, dass der Anliegeabschnitt direkt an der Unterseite des Putzschenkels anliegt oder indirekt, also an einem mit dem Putzschenkel verbundenen Bauteil, beispielsweise einem weiteren Dichtungsband, das nicht zwangsläufig Teil des Putzschenkels sein muss.
[0014] Mit „während der Montage des Anschlussprofils“ ist dabei der bestimmungsgemäße Zustand des Anschlussprofils gemeint, nachdem
[0015] Vorzugsweise vorgesehen ist, dass das Dichtmittel nach der Befestigung des Putzschenkels am Bauteil in einen Aufnahmeraum zwischen dem Putzschenkel und dem Bauteil einsetzbar ist.
[0016] Es kann vorgesehen sein, dass der Anliegeabschnitt mit dem Putzschenkel - vorzugsweise flächig - fest verbunden ist. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass der Anliegeabschnitt mit dem Putzschenkel verklebt ist. Dabei ist nicht gemeint, dass der Anliegeabschnitt an dem, dem Putzschenkel zugewandten Ende mit dem Putzschenkel verbunden ist, sondern dass der Anliegeabschnitt derart mit dem Putzschenkel fest verbunden ist, dass er nicht oder nur unter Aufbringung größerer Kräfte, vom Putzschenkel lösbar ist.
[0017] Es kann aber auch vorgesehen sein, dass der Anliegeabschnitt bloß an dem Putzschenkel anliegt und zumindest der wesentliche Teil des Anliegeabschnitts vom Putzschenkel weg bewegbar ist. So kann sich bei einer extrem starken Auseinanderbewegung auch der Anliegeabschnitt vom Putzschenkel zumindest teilweise entfernen. Dabei ist unschädlich, wenn der Anliegeabschnitt an dem, dem Putzschenkel zugewandten Ende, mit dem Putzschenkel verbunden ist.
[0018] Vorzugsweise erstreckt sich das Dichtmittel im Wesentlichen entlang der gesamten Länge des Anschlussprofils. Es kann aber auch vorgesehen sein, dass sich das Dichtmittel teilweise entlang der Länge des Anschlussprofils erstreckt. So kann Dichtmittel gespart werden und trotzdem deren positiven Effekte in besonders beanspruchten Teilen genutzt werden.
[0019] Das Dichtmittel kann bereits vor Anordnen des Anschlussprofils an dem restlichen Anschlussprofil angeordnet sein. Es kann aber auch vorgesehen sein, dass das Dichtmittel nachträglich, nach Anordnen des Dichtschenkels und/oder Putzschenkels an dem Bauteil, in den Aufnahmeraum einsetzbar ist. Dies flexibilisiert und beschleunigt den Zusammenbau und ermöglicht die ideale Wahl des Dichtmittels abhängig von den Gegebenheiten beim Einbau.
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[0020] Das Dichtmittel kann beispielsweise nach dem Anordnen des Anschlussprofils an dem Bauteil in den Aufnahmeraum angeordnet, beispielsweise eingespritzt werden, beispielsweise mittels Kartuschenpresse. Es kann auch beispielsweise ein Kompriband sein, dass in den Aufnahmeraum, vor oder nach dem Anordnen des Anschlussprofils an dem Bauteil, angeordnet wird. Das verformbare oder expandierbare Dichtmittel liegt bevorzugt als Rollware vor und kann ohne wesentlichen Verschnitt an die jeweilige Profillänge angepasst werden und fugenlos in den Aufnahmeraum des Basisprofils eingedrückt werden. Es ist auch möglich, ein - beispielsweise elastisches - Dichtmittel, welches beispielsweise eine Hohlkammer aufweist, in den Aufnahmeraum des Basiselementes einzuschieben, welches nach dem Einbringen durch seine Rückstellkraft elastisch am Bauteil und am Haltesteg des Basisprofils anliegt. Weiters kann das Dichtmittel als Ein- oder Mehrkomponenten-Schaumstoff in den Aufnahmeraum eingebracht werden.
[0021] Mit verformbar ist im Sinne der Erfindung gemeint, dass das Dichtmittel zumindest während einer Anordnung derart seine Form anpassen kann, dass es betriebsmäßig sowohl mit dem Bauteil als auch mit den Anliegeabschnitt in eine dichtende Anliegestellung gebracht werden kann. In diesem Sinne kann auch von einer plastischen Verarbeitbarkeit gesprochen werden. Dies kann beispielsweise erreicht werden, indem das Dichtmittel zumindest während der Anordnung eine gewisse Flexibilität aufweist und/oder eine Fließeigenschaft aufweist und so in den Raum zwischen Bauteil und Anliegeabschnitt einfließen kann.
[0022] Es kann vorgesehen sein, dass das Dichtmittel aushärtbar ist. Damit ist gemeint, dass das Dichtmittel seine Flexibilität und/oder Fließeigenschaft nach einem Aushärtezeitraum nach der Anordnung vermindert oder verliert.
[0023] Die Dichtschlaufe ist dabei ein flexibles, bewegliches Element, das sowohl mit dem Dichtschenkel als auch mit dem Putzschenkel dicht verbunden ist. Es kann aus dem gleichen oder einem anderen Material sein als der Putzschenkel und/oder der Dichtschenkel und wird vorzugsweise zusammen mit dem Putzschenkel und/oder dem Dichtschenkel extrudiert.
[0024] Die Dichtschlaufe ist vorzugsweise flansch- oder schlaufenförmig ausgeführt. Vorzugsweise ist die Dichtschlaufe länger ausgeführt als zumindest während der Montage des Anschlussprofils notwendig wäre. So wird erreicht, dass sich die Dichtschlaufe entfalten kann, während es Zu einer Auseinanderbewegung von Dichtschenkel und Putzschenkel kommt.
[0025] Die Dichtschlaufe ist vorzugsweise so wenig biegesteif, sodass sie die Relativbewegungen zwischen Putzschenkel und Dichtschenkel ausgleichen kann.
[0026] Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Dichtschlaufe eine im Vergleich zum Dichtschenkel und/oder Putzschenkel höherer Elastizität aufweist. Durch die höhere Elastizität des Materials der Dichtschlaufe wird erreicht, dass es besser auf die Relativbewegungen von Putzschenkel und Dichtschenkel reagieren kann.
[0027] Weiters ist vorteilhaft, wenn vorgesehen ist, dass die Dichtschlaufe eine im Vergleich zum Dichtschenkel und/oder Putzschenkel niedrigere Biegesteifigkeit aufweist. So kann die Dichtschlaufe die Verformung bei einer Relativbewegung übernehmen, während Dichtschenkel bzw. Putzschenkel im Wesentlichen ihre Form behalten können.
[0028] Der Dichtschenkel dient zur festen Befestigung am Bauteil. Dazu weist er vorzugsweise Befestigungsmittel wie ein Fixiermittel zur festen Befestigung am Bauteil auf, besonders vorzugsweise zur abdichtenden Befestigung. In diesem Sinne kann vorgesehen sein, dass das Befestigungsmittel ein Fixiermittel umfasst, das an einer Unterseite des Dichtschenkels zur Fixierung am Bauteil, angeordnet ist und vorzugsweise ein Klebestreifen ist. Das Fixiermittel kann beispielsweise ein Dichtmittel, vorzugsweise ein Polyethylen-Dichtmittel sein.
[0029] Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Dichtschenkel und der Putzschenkel über ein weiteres Dichtmittel, vorzugsweise ein weiteres Dichtmittel, verbunden sind. Das weitere Dichtmittel kann beispielsweise ein Dichtmittel, vorzugsweise ein Polyethylen-Dichtmittel sein.
[0030] Weiters ist vorteilhaft, wenn an einer Kontaktfläche des weiteren Dichtmittels zum Putzschenkel erste Haft- oder Haltemittel angeordnet sind, deren Haltekraft kleiner ist als jene eines
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zweiten Haft- oder Haltemittel des weiteren Dichtmittels zur Befestigung am Dichtschenkel. So kann sichergestellt werden, dass das weitere Dichtmittel an der Seite des Putzschenkels von diesem abgeht, wenn dessen elastische Verformbarkeit erledigt ist.
[0031] Es kann auch vorgesehen sein, dass die Haltekraft des ersten Haft- oder Haltemittels größer ist als jene des zweiten Haft- oder Haltemittel. So kann sichergestellt werden, dass das weitere Dichtmittel an der Seite des Dichtschenkels von diesem abgeht, wenn dessen elastische Verformbarkeit erledigt ist.
[0032] Weiters ist vorteilhaft, wenn vorgesehen ist, dass zumindest eine der Verbindungen, vorzugsweise alle Verbindungen, zwischen Putzschenkel und dem weiteren Dichtmittel oder dem weiteren Dichtmittel und dem Dichtschenkel eine geringere Haltekraft aufweist, als die Verbindung oder Verbindungen zwischen dem Dichtschenkel und dem Baukörper und/oder als die Haltekraft von Haft- oder Haltemittel zur Verbindung zwischen dem Dichtschenkel und dem Bauteil. So wird sichergestellt, dass die Verbindung zwischen Putzschenkel und Dichtschenkel bricht, bevor die Verbindung zwischen Dichtschenkel und Bauteil bricht. Dies sichert die abdichtende Wirkung der Dichtschlaufe. Es kann auch vorgesehen sein, dass das weitere Dichtmittel eine Sollbruchstelle aufweist, deren Haltekraft geringer ist als die Verbindung oder Verbindungen zwischen dem Dichtschenkel und dem Baukörper, beispielsweise wenn das weitere Dichtmittel mehrere Schichten aufweist, die bei einem derartigen Bruch getrennt werden.
[0033] In einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass zumindest eine der einander zugekehrten Kontaktflächen von weiteren Dichtmittel und Putzschenkel strukturiert ist und/oder dass zur Verminderung der Haftkraft zwischen dem Dichtschenkel und dem weiteren Dichtmittel zumindest eine der einander zugekehrten Kontaktflächen von weiterem Dichtmittel und Dichtschenkel strukturiert ist. Diese Strukturierung trägt zur Verminderung der Haftkraft zwischen dem Putzschenkel und dem weiteren Dichtmittel bei. In diesem Sinne kann vorgesehen sein, dass das Haltemittel zwischen Dichtungsschenkel und Dichtungsband aus einer Kleberschicht besteht, in welche eine Rillen- oder Nutenstruktur nur zum Teil eintaucht. Die Strukturierung umfasst vorzugsweise Nuten oder Rillen.
[0034] Weiters ist vorteilhaft, wenn vorgesehen ist, dass der Putzschenkel zumindest eine in Richtung Bauteil ragende Dichtlippe und/oder zumindest einen Dichtsteg aufweist, welche einen sich öffnenden Spalt zwischen Putzschenkel und weiteren Dichtmittel überbrückt. So wird das Auftreten von Öffnungen und Spalten vermieden.
[0035] Es kann vorgesehen sein, dass zumindest eine der Verbindungen, vorzugsweise alle Verbindungen, zwischen Putzschenkel und dem weiteren Dichtmittel oder dem weiteren Dichtmittel und dem Dichtschenkel zumindest eine formschlüssige Verbindung umfassen. Beispielsweise kann das weitere Dichtmittel den Dichtschenkel und/oder Putzschenkel umfassen.
[0036] Vorteilhaft ist, wenn das Befestigungsmittel und das weitere Dichtmittel entlang einer Querachse des Anschlussprofils auf gleicher Höhe angeordnet sind. Durch die Anordnung auf gleicher Höhe der Querachse wird eine vollständige weitere Barriere zwischen Bauteil und Putzschenkel erreicht, welche auch thermisch möglichst vorteilhaft ist.
[0037] Die Querachse ist dabei eine Achse im Querschnitt des Anschlussprofils, welche sich von einem Raum zum anderen Raum erstreckt, die voneinander durch das Anschlussprofil getrennt werden.
[0038] Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Dichtschlaufe einen Streckungsabschnitt aufweist, der vorzugsweise flansch- oder schlaufenförmig ist und/oder vorzugsweise an dem Anliegeabschnitt anschließt. Dieser Streckungsabschnitt ist vorzugsweise zumindest während der Montage des Anschlussprofils gefaltet, umgebogen und/oder umgeknickt. So wird die maximale Länge vergrößert.
[0039] Vorteilhaft ist, wenn ein Teil der Dichtschlaufe in einem Zwischenraum angeordnet ist, der zwischen dem Dichtschenkel und dem Dichtmittel angeordnet ist. So wird der Teil der Dichtschlaufe geschützt vor äußerer Manipulation.
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[0040] Weiters kann vorgesehen sein, dass der Aufnahmeraum nach der Entfaltung des Dichtmittels an beiden Seiten entlang einer Querachse des Anschlussprofils abgedichtet ist und vorzugsweise an einer Seite zumindest teilweise durch das Dichtmittel und an der gegenüberliegenden Seite zumindest teilweise durch das weitere Dichtmittel und/oder Befestigungsmittel abgedichtet ist. Dies ermöglicht weitere Dichtbarrieren und vermindert das Risiko eines Durchbruchs.
[0041] Vorteilhaft ist, wenn der Dichtschenkel zumindest während der Montage des Anschlussprofils am Bauteil mit dem Putzschenkel verbunden ist. Dies erleichtert den Zusammenbau und die Anordnung der einzelnen Bauteile. Beispielsweise kann dies durch das beschriebene weitere Dichtmittel erreicht werden.
[0042] Zum besseren Verbinden mit den umliegenden Schichten kann vorgesehen sein, dass der Putzschenkel eine Putzleiste mit einer Putzabzugsfläche aufweist. Die Putzabzugsfläche dient zum guten Abziehen des Putzes. Die Putzleiste dient zur Aufnahme des Putzes.
[0043] Es kann vorgesehen sein, dass die Putzleiste derart ausgeführt ist, dass sie im Querschnitt in bestimmungsgemäßer Einbaulage in Richtung des Bauteils geneigt ist und/oder dass sie in Bezug zu einem Einputzsteg des Anschlussprofils normal oder in einem Winkel größer oder kleiner 90° steht. Vorzugsweise ist ihr von dem Anschlussprofil weg zeigendes Ende in Richtung des Bauteils geneigt, es kann aber auch vorgesehen sein, dass ihr zum Anschlussprofil zeigenden Ende in Richtung des Bauteils geneigt ist.
[0044] Weiters ist vorteilhaft, wenn die Putzleiste an einer Sollbruchlinie mit einer abtrennbaren Schutzlasche verbunden ist. Die Schutzlasche kann nach dem Einbau des Anschlussprofils abgetrennt werden. Dies ermöglicht eine einfachere Anordnung. Die Sollbruchlinie kann beispielsweise als Materialengstelle, Perforationslinie oder durch eine weich eingestellte Materialbrücke ausgebildet sein.
[0045] Vorteilhaft ist in diesem Sinne auch, wenn eine nach der Abtrennung der Schutzlasche entstehende Abrisskante oder Abrissfläche außerhalb der Putzabzugsfläche der Putzleiste angeordnet ist. So wird erreicht, dass eine scharfe, ungestörte Kante zwischen der Putzabzugsfläche und der Abrisskante oder Abrissfläche ausgebildet ist. Dies verbessert das optische Erscheinungsbild.
[0046] Es kann vorteilhaft sein, wenn vorgesehen ist, dass die Schutzlasche zumindest einen Abdeckbereich aufweist, und dass zumindest ein Teil der Dichtschlaufe zwischen Abdeckbereich und Putzschenkel angeordnet ist. Es kann vorgesehen sein, dass der Abdeckbereich zumindest teilweise im Aufnahmeraum angeordnet ist. So kann der Abdeckbereich die Dichtschlaufe vor und während des Einbaus schützen. Wird die Schutzlasche nach dem Zusammenbau abgetrennt, so gibt der Abdeckbereich den Platz frei für das Dichtmittel. Vorzugsweise erstreckt sich der Abdeckbereich bis zum Dichtschenkel und/oder bis auf Höhe des Dichtschenkels und/oder ist mit dem Dichtschenkel über eine Sollbruchstelle verbunden.
[0047] Zur besseren Verbindung mit den angrenzenden Schichten kann vorgesehen sein, dass der Putzschenkel einen Einputzsteg aufweist, welcher vorzugsweise mit einem Armierungsgitter oder einem Gewebe verbunden ist, und dass der Einputzsteg und das Dichtmittel entlang einer Querachse des Anschlussprofils vorzugsweise auf gleicher Höhe angeordnet sind.
[0048] Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das weitere Dichtmittel eine Verbindungseinrichtung zwischen dem Dichtschenkel und dem Putzschenkel umfasst, welche zumindest während der Montage des Anschlussprofils im Eingriff steht und dass vorzugsweise die Verbindungseinrichtung zumindest großteils aus einem im Vergleich zum Dichtschenkel und/oder Putzschenkel weich eingestellten Extrudat besteht. Eine Verbindungseinrichtung ermöglicht eine Abdichtung, indem sie eine Verbindung zwischen Dichtschenkel und Putzschenkel herstellt.
[0049] Es kann auch vorgesehen sein, dass das weitere Dichtmittel ein Dichtband umfasst.
[0050] Weiter kann vorgesehen sein, dass die Verbindungseinrichtung zwischen dem Dichtschenkel und dem Putzschenkel einen Verbindungssteg aufweist, der am Dichtschenkel oder am Putzschenkel bevorzugt durch Koextrusion befestigt ist und mit dem jeweils anderen Schenkel
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mittels einer Nut/Feder-Verbindung in Profillängsrichtung beweglich verbunden ist. Mit Nut/FederVerbindung ist dabei eine Verbindung gemeint, die eine, meist U-förmige, Nut aufweist, in die eine, meist längliche, Feder einsteckbar ist. Vorzugsweise handelt es sich dabei um eine Spundungs-Verbindung, also um eine Verbindung, bei der die Feder mit dem Dichtschenkel oder dem Putzschenkel betriebsmäßig untrennbar verbunden ist.
[0051] Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Verbindungssteg im Querschnitt H-förmig ausgebildet ist und eine U-förmige Aufnahme für die Feder aufweist.
[0052] Es kann vorgesehen sein, dass der Verbindungssteg im Querschnitt F-förmig ausgebildet ist und eine U-förmige Aufnahme für eine Feder und/oder einen Endbereich des Putzschenkels oder Dichtschenkels aufweist.
[0053] Es kann vorgesehen sein, dass der Verbindungssteg im Querschnitt I-förmig ausgebildet ist und in eine U-förmige Aufnahme am Endbereich des Putzschenkels oder Dichtschenkels eingreift.
[0054] Die Erfindung betrifft auch eine Bauanordnung umfassend ein Bauteil sowie zumindest zwei Anschlussprofile, die an dem Bauteil angeordnet sind, wobei zumindest ein erstes Anschlussprofil und ein zweites Anschlussprofil in Längsrichtung hintereinander angeordnet sind, wobei zumindest ein Anschlussprofil, vorzugsweise zumindest das erste und das zweite Anschlussprofil, erfindungsgemäß ausgeführt ist oder sind, wobei das Dichtmittel nach dessen Anordnung und vorzugsweise Entfaltung am ersten Anschlussprofil sowie am zweiten Anschlussprofil dichtend anliegt. Dabei liegt das Dichtmittel vorzugsweise zumindest an einem Anschlussprofil an dem Anliegeabschnitt an. Diese Bauanordnung ermöglicht eine besonders dichte Ausführungsform auch bei besonders großen Bauanordnungen, beispielsweise bei übergroßen Fenstern.
[0055] Vorzugsweise zeigen Stirnseiten vom ersten und zweiten Anschlussprofil zueinander und bilden zwischen sich eine Stirnfuge aus, wobei sich das Dichtmittel über die Stirnfuge hinaus erstreckt.
[0056] In weiterer Folge wird die Erfindung anhand nicht einschränkender Ausführungsformen in den Figuren näher beschrieben. Es zeigen:
[0057] Fig. 1a einen Schnitt durch einen Fensteraufbau mit einer erfindungsgemäßen erste Ausführungsform eines Anschlussprofils ;
[0058] Fig. 1b einen Schnitt entlang der Linie A-A in Fig. 1;
[0059] Fig. 2a einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße zweite Ausführungsform eines Anschlussprofils im unverbauten Zustand;
[0060] Fig. 2b einen Querschnitt durch die zweite Ausführungsform im verbauten Zustand ohne angrenzende Elemente;
[0061] Fig. 3a einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße dritte Ausführungsform eines Anschlussprofils im unverbauten Zustand;
[0062] Fig. 3b einen Querschnitt durch die dritte Ausführungsform im verbauten Zustand ohne angrenzende Elemente;
[0063] Fig. 4a einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße vierte Ausführungsform eines Anschlussprofils im unverbauten Zustand;
[0064] Fig. 4b einen Querschnitt durch die vierte Ausführungsform im verbauten Zustand ohne angrenzende Elemente;
[0065] Fig. 5a einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße fünfte Ausführungsform eines Anschlussprofils im unverbauten Zustand;
[0066] Fig. 5b einen Querschnitt durch die fünfte Ausführungsform im verbauten Zustand ohne angrenzende Elemente.
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[0067] Fig. 1a zeigt einen typischen Fensteraufbau in einer Wand 21 mit einem eingebauten Bauteil 15, das in dieser Ausführungsform als Fensterrahmen ausgeführt ist. In Fig. 1b ist sichtbar, dass im Übergang zwischen Bauteil 15 und Wandaufbau 20 eine erfindungsgemäßes Anschlussprofil zum Einsatz kommt.
[0068] Die In der Figur 1b näher gezeigte Ausführungsform der Erfindung weist einen Putzschenkel 1 und einen Dichtschenkel 2 auf, welche sich jeweils im Wesentlichen parallel zu einer Querachse Q des Anschlussprofils erstrecken. Er ist kurz nach der Montage, also kurz nach der Entfaltung des Dichtmittels 8 dargestellt.
[0069] Der Putzschenkel 1 weist einen Einputzsteg 10 auf, welcher sich quer zum Hauptkörper des Putzschenkels 1 erstreckt und mit einem Armierungsgitter 11 verbunden ist. An den Einputzsteg 10 schließt an einer Seite eine Putzleiste 12 an, welche eine Putzabzugsfläche 13 aufweist. Putz 14 kann oberhalb der Putzleiste 12 aufgetragen werden.
[0070] Der Dichtschenkel 2 ist mit einem Bauteil 15 fest verbunden. Dazu ist auf einer Unterseite des Dichtschenkels 2 ein Befestigungsmittel 3 in Form eines Polyethylen-Dichtmittels auf, welches über Klebstoff jeweils mit dem Dichtschenkel 2 und dem Bauteil 15 dicht verbunden ist.
[0071] Der Dichtschenkel 2 ist an der gegenüberliegenden Seite über ein weiteres Dichtmittel 4 mit dem Putzschenkel 1 verbunden. Dabei ist das weitere Dichtmittel 4 und das Befestigungsmittel 3 auf gleicher Höhe entlang der Querachse Q angeordnet. Das weitere Dichtmittel 4 ist ebenso als Polyethylen-Dichtband ausgeführt.
[0072] Der Putzschenkel 1 weist an einer Unterseite eine dem weiteren Dichtmittel 4 zugewandte, strukturierte Kontaktfläche 1a auf, welche eine Vertiefung aufweist und damit strukturiert ist. Dadurch ist die Haltekraft dieser Verbindung kleiner als die Haltekraft zwischen weiterem Dichtmittel 3 und Dichtschenkel 2.
[0073] Der Putzschenkel 1 ist entlang der Querachse Q an dem Dichtschenkel 2 gegenüberliegenden Ende, vorzugsweise im Bereich der Putzabzugsfläche 13, mit einer Dichtschlaufe 5 fest und dicht verbunden. Diese weist einen Anliegeabschnitt 6 auf, welcher an einer Unterseite des Putzschenkels 1 an diesem anliegt. An den Anliegeabschnitt 6 schließt ein Streckungsabschnitt 7 an, welcher an seinem gegenüberliegenden Ende mit dem Dichtschenkel 2 fest und dicht verbunden ist. Der Anliegeabschnitt 6 ist im Wesentlichen gestreckt, während der Streckungsabschnitt gefaltet ist. Bei einer Auseinanderbewegung von Putzschenkel 1 und Dichtschenkel 2 quer zur Querachse Q kann sich der Streckungsabschnitt elastisch verformen und strecken, ohne zu reißen.
[0074] Zwischen dem Anliegeabschnitt 6 und dem Bauteil 15 ist ein Aufnahmeraum 9 angeordnet, in dem ein Dichtmittel 8 angeordnet ist, welches in der Figur im entfalteten Zustand dargestellt ist. Dabei erstreckt es sich vom Bauteil 15 bis zum Anliegeabschnitt 6 und dichtet den Bereich dazwischen vollständig ab.
[0075] Der Putzschenkel 1 weist eine Haltekante 16 auf, welche sich in Richtung des Bauteils 15 erstreckt und den Aufnahmeraum 9 begrenzt. So wird verhindert, dass sich das Dichtmittel 8 während der Entfaltung aus dem Aufnahmeraum 9 herausbewegt. Dies kann auch bei anderen Ausführungsformen vorteilhaft sein.
[0076] Das Dichtmittel 8 begrenzt einen Zwischenraum 17 an der einen Seite, an der gegenüberliegenden Seite wird er durch das Befestigungsmittel 3, den Dichtschenkel 2 und das weitere Dichtmittel 4 begrenzt. Die besagten Teile dichten den Zwischenraum 17 auch ab. In diesem Zwischenraum ist der Streckungsabschnitt 7 angeordnet, der den Zwischenraum 17 in zwei Teile teilt.
[0077] Die in Fig. 2a bis 5b gezeigten Ausführungsformen sind der ersten sehr ähnlich. Daher wird hier nur auf die wesentlichsten Unterschiede eingegangen, das oben Gesagte gilt, soweit anwendbar, auch bei ihnen. Zur besseren Ansicht sind die Anschlussprofile ohne angrenzende Bauteile dargestellt.
[0078] Die zweite Ausführungsform weist im Wesentlichen den gleichen Aufbau auf wie die erste
A ‚hes AT 528 000 B1 2025-09-15
Ss N
Ausführungsform. Die Putzleiste 12 ist jedoch über eine Sollbruchlinie mit einer abtrennbaren Schutzlasche 18 verbunden. Sie weist an der vom Bauteil 15 weg zeigenden Seite ein doppelseitiges Klebeband auf. Dieses kann zum Anbringen einer Fensterschutzfolie dienen. Die Sollbruchlinie ist dabei an der Unterseite der Putzleiste 12, außerhalb der Putzabzugsfläche 13 angeordnet, sodass eine beim Abriss entstehende Abrisskante oder Abrissfläche ebenso außerhalb der Putzabzugsfläche 13 angeordnet ist. Dies ist in Fig. 2b sichtbar, die einen Zustand nach Anordnen des Dichtmittels 8 und nach Entfernung der Schutzlasche 18 zeigt.
[0079] In Fig. 2a ist sichtbar, dass die Dichtschlaufe über ihre gesamte Länge beweglich und flexibel ist. Wenn das Dichtmittel 8 in den Aufnahmeraum 9 eingebracht wurde - wie in Fig. 2b dargestellt, so legt es sich teilweise an die Putzleiste 12 an.
[0080] Die in Fig. 3a und 3b gezeigte dritte Ausführungsform weist ein weiteres Dichtmittel 4 auf, das den Putzschenkel 1 umgreift und so eine formschlüssige Verbindung mit ihm herstellt. Weiters ist die Verbindung zwischen Dichtschenkel 2 und weiteren Dichtmittel 4 wesentlich dünner als die Verbindungen des Befestigungsmittels 3.
[0081] Somit wird sichergestellt, dass bei zu weitem Auseinanderbewegen von Putzschenkel 1 und Dichtschenkel 2 die Verbindung zwischen Dichtschenkel 2 und weiteren Dichtmittel 4 zuerst bricht.
[0082] Die Schutzlasche 18 weist einen Abdeckbereich 18a auf, welche bis zur Dichtleiste 2 reicht und vorzugsweise mit ihr über eine Sollbruchlinie verbunden ist. Dies kann auch bei anderen Ausführungen vorteilhaft sein. So wird die Dichtschlaufe 5 bis zum Verbau vor Beschädigung geschützt.
[0083] Die Haltekante 16 kann in Bezug zur Putzleiste 12 im Wesentlichen normal stehen, wie beispielsweise in der ersten, zweiten und fünften Ausführungsform gezeigt. Sie kann aber auch geneigt sein, wie in der dritten du vierten Ausführungsform gezeigt und vorzugsweise auf der dem Bauteil 15 zugewandten Seite einen Winkel größer 90° zur Putzleiste 12 aufweisen.
[0084] In der in Fig. 4a und 4b gezeigten vierten Ausführungsform weist das weitere Dichtmittel 4 eine formschlüssige Verbindung mit der Dichtleiste 2 auf. Zusätzlich oder in anderen Ausführungsformen stattdessen kann eine solche formschlüssige Verbindung auch zwischen weiterem Dichtmittel 4 und der Putzleiste angeordnet sein.
[0085] Die formschlüssige Verbindung wird über einen Fortsatz der Dichtleiste 2 bedingt, der in eine Ausnehmung des weiteren Dichtmittels 4 aufgenommen ist. Weiters ist die Verbindung zwischen Putzschenkel 1 und weiteren Dichtmittel 4 wesentlich dünner als die Verbindungen des Befestigungsmittels 3.
[0086] Die in der Fig. 5a und 5b gezeigten fünften Ausführungsform weist eine verkürzte Putzleiste 12 auf.
[0087] Die Putzleiste 12 der gezeigten Ausführungsform weist einen Winkel 19 zur Einputzsteg 10 auf, der in etwa 130° beträgt.
Claims (19)
1. Anschlussprofil für an Putz (14) angrenzende Bauteile (15), insbesondere für Fenster- oder Türstöcke sowie Rollladenprofile, mit einem Putzschenkel (1) und einem Dichtschenkel (2), der bauteilseitige Befestigungsmittel (3) aufweist, wobei der Dichtschenkel (2) und der Putzschenkel (1) über eine Dichtschlaufe (5) verbunden sind, wobei das Anschlussprofil ein verformbares und/oder expandierendes Dichtmittel (8) aufweist, welches in einen Aufnahmeraum (9) zwischen dem Putzschenkel (1) und dem Bauteil (15) angeordnet oder anordenbar ist und nach seiner Anordnung und vorzugsweise nach der zeitverzögerten Entfaltung am Bauteil (15) dichtend anliegt, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtschlaufe (5) einen Anliegeabschnitt (6) aufweist, der zumindest während der Montage des Anschlussprofils an einer Unterseite des Putzschenkels (1) anliegt und dass das Dichtmittel (8) nach dessen Anordnung und vorzugsweise Entfaltung am Bauteil (15) und am Anliegeabschnitt (6) dichtend anliegt.
2. Anschlussprofil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtschlaufe (5) eine im Vergleich zum Dichtschenkel (2) und/oder Putzschenkel (1) höherer Elastizität aufweist.
3. Anschlussprofil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtschlaufe (5) eine im Vergleich zum Dichtschenkel (2) und/oder Putzschenkel (1) niedrigere Biegesteifigkeit aufweist.
4. Anschlussprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (3) ein Fixiermittel umfasst, das an einer Unterseite des Dichtschenkels (2) zur Fixierung am Bauteil (15), angeordnet ist und vorzugsweise ein Klebestreifen ist.
5. Anschlussprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtschenkel (2) und der Putzschenkel (1) über ein weiteres Dichtmittel (4), vorzugsweise ein weiteres Dichtmittel, verbunden sind.
6. Anschlussprofil nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Kontaktfläche (1a) des weiteren Dichtmittels (4) zum Putzschenkel (1) erste Haft- oder Haltemittel angeordnet sind, deren Haltekraft kleiner ist als jene eines zweiten Haft- oder Haltemittel des weiteren Dichtmittels (4) zur Befestigung am Dichtschenkel (2) oder, dass die Haltekraft des ersten Haft- oder Haltemittels größer ist als jene des zweiten Haft- oder Haltemittel.
7. Anschlussprofil nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der einander zugekehrten Kontaktflächen (1a) von weiteren Dichtmittel (4) und Putzschenkel (1) strukturiert ist und/oder dass zur Verminderung der Haftkraft zwischen dem Dichtschenkel (2) und dem weiteren Dichtmittel (4) zumindest eine der einander zugekehrten Kontaktflächen von weiterem Dichtmittel (4) und Dichtschenkel (2) strukturiert ist.
8. Anschlussprofil nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (3) und das weitere Dichtmittel (4) entlang einer Querachse (Q) des Anschlussprofils auf gleicher Höhe angeordnet sind.
9. Anschlussprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtschlaufe (5) einen Streckungsabschnitt (7) aufweist, der vorzugsweise flansch- oder schlaufenförmig ist und/oder vorzugsweise an dem Anliegeabschnitt (6) anschließt.
10. Anschlussprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil der Dichtschlaufe (5) in einem Zwischenraum (17) angeordnet ist, der zwischen dem Dichtschenkel (2) und dem Dichtmittel (8) angeordnet ist.
11. Anschlussprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeraum (9) nach der Entfaltung des Dichtmittels (8) an beiden Seiten entlang einer Querachse (Q) des Anschlussprofils abgedichtet ist und vorzugsweise an einer Seite zumindest teilweise durch das Dichtmittel (8) und an der gegenüberliegenden Seite zumindest teilweise durch das weitere Dichtmittel (4) und/oder Befestigungsmittel (3) abgedichtet ist.
12. Anschlussprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtschenkel (2) zumindest während der Montage des Anschlussprofils am Bauteil (15) mit dem Putzschenkel (1) verbunden ist.
13. Anschlussprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Putzschenkel (1) eine Putzleiste (12) mit einer Putzabzugsfläche (13) aufweist.
14. Anschlussprofil nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Putzleiste (12) an einer Sollbruchlinie mit einer abtrennbaren Schutzlasche (18) verbunden ist.
15. Anschlussprofil nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass eine nach der Abtrennung der Schutzlasche (18) entstehende Abrisskante oder Abrissfläche außerhalb der Putzabzugsfläche (13) der Putzleiste (12) angeordnet ist, derart, dass eine scharfe, ungestörte Kante zwischen der Putzabzugsfläche (13) und der Abrisskante oder Abrissfläche ausgebildet ist.
16. Anschlussprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Putzschenkel (1) einen Einputzsteg (10) aufweist, welcher vorzugsweise mit einem Armierungsgitter (11) oder einem Gewebe verbunden ist, und dass der Einputzsteg (10) und das Dichtmittel (8) entlang einer Querachse (Q) des Anschlussprofils vorzugsweise auf gleicher Höhe angeordnet sind.
17. Anschlussprofil nach einem der Ansprüche 5 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das weitere Dichtmittel (5) eine Verbindungseinrichtung zwischen dem Dichtschenkel (11) und dem Putzschenkel (12) umfasst, welche zumindest während der Montage des Anschlussprofils (10) im Eingriff steht und dass vorzugsweise die Verbindungseinrichtung zumindest großteils aus einem im Vergleich zum Dichtschenkel (2) und/oder Putzschenkel (1) weich eingestellten Extrudat besteht.
18. Anschlussprofil nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung (25) zwischen dem Dichtschenkel (2) und dem Putzschenkel (1) einen Verbindungssteg aufweist, der am Dichtschenkel (2) oder am Putzschenkel (1) bevorzugt durch Koextrusion befestigt ist und mit dem jeweils anderen Schenkel (1,2) mittels einer Nut/Feder-Verbindung in Profillängsrichtung beweglich verbunden ist.
19. Bauanordnung umfassend zumindest ein Bauteil (15) sowie zumindest zwei Anschlussprofile, die an dem zumindest einen Bauteil (15) angeordnet sind, wobei zumindest ein erstes Anschlussprofil und ein zweites Anschlussprofil in Längsrichtung hintereinander angeordnet sind, wobei zumindest ein Anschlussprofil, vorzugsweise zumindest das erste und das zweite Anschlussprofil, gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche ausgeführt ist oder sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (8) nach dessen Anordnung und vorzugsweise Entfaltung am ersten Anschlussprofil sowie am zweiten Anschlussprofil dichtend anliegt.
Hierzu 10 Blatt Zeichnungen
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|---|---|---|---|---|
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Family Cites Families (2)
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|---|---|---|---|---|
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Patent Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1698742A2 (de) * | 2004-12-29 | 2006-09-06 | Peter Kassmannhuber | Laibungsanschlussprofil für an Putz und an eine Dämmschicht angrenzende Bauteile |
| EP3708735A1 (de) * | 2019-03-12 | 2020-09-16 | all-tech Profile GmbH | Anschlussprofil für an putz angrenzende bauteile mit mehrteiligem dichtschenkel |
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