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DE10204864A1 - Selbstklebendes Anschlußband - Google Patents

Selbstklebendes Anschlußband

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DE10204864A1
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Schmid Baukunststoffe GmbH
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Abstract

Zum Anschließen von Fenster- oder Türstöcken an die umgebenden Wandflächen des zugehörigen Fenster- bzw. Türausschnitts eines Gebäudes wird ein selbstklebendes Anschlußband (10) vorgeschlagen, welches eine weich-plastische Klebeschicht (3) zum Ankleben des Anschlußbandes (10) an Wandflächen (31) des Gebäudes und eine an der Klebeschicht (3) anhaftende Dichtfolie (5) zum Befestigen an einer Kontaktfläche (21a) des Fenster- oder Tüstocks (21) aufweist. Die freie Klebefläche der Klebeschicht (3) ist mit einer Abziehfolie (4) bedeckt. Das Anschlußband (10) weist ferner eine Trägerschicht (2) in Form eines Maschengebildes mit weiten Maschenöffnungen auf, welche mit einem ersten, relativ kurzen Längenabschnitt (2a) beidseitig in die relativ dicke, weich-plastische Klebschicht (3) eingebettet ist und mit einem zweiten, relativ langen Längenabschnitt (2b) unbedeckt ist. Der zweite, relativ lange Längenabschnitt (2b) ist als Putz- oder Gipsmörtelträger vorgesehen.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein selbstklebendes Anschlußband zum Anschließen von Fenster- oder Türstöcken an Wandflächen eines Gebäudes. Ein Anschlußband dieser Art ist beispielsweise aus der DE 296 05 456 U1 bekannt.
  • Zu Anschließen von Fenster- oder Türstöcken an die umgebenden Wandflächen des zugehörigen Fenster- bzw. Türausschnitts ist aus der DE 296 05 456 U1 bekannt, bei der Montage des Fenster- oder Türstocks ein selbstklebendes Band zwischen der inneren Fläche des Fenster- bzw. Türausschnitts und der daran verankerten Stirnfläche des Fenster- oder Türstocks anzubringen. Das bekannte Anschlußband besteht aus einem klebrigen Butylkautschukstreifen, der auf seiner ersten Klebefläche mit einer abziehbaren Schutzschicht und auf seiner zweiten, gegenüberliegenden Klebefläche mit einer Schicht aus Textilvlies bedeckt ist. An ihrem einem Außenrand trägt die Textilschicht eine schmale Klebeschicht, welche durch eine Abziehfolie geschützt ist. Bei der Montage werden nach Entfernen der Schutzschicht und der Abziehfolie die schmale Klebeschicht an der zu verankernden Stirnfläche des Fenster- oder Türstocks angeklebt und die freigelegte erste Klebefläche des Butylkautschukstreifens gegen die innere Fläche des Fenster- bzw. Türausschnitt gedrückt. Beim anschließenden Verputzen des Fenster- bzw. Türausschnitts wird das Anschlußband durch den Putzmörtel überdeckt.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht demgegenüber darin, ein Anschlußband der eingangs erwähnten Art dahingehend zu verbessern, daß das Anschlußband nach dessen Montage zusätzlich als Träger für den anschließend aufgebrachten Putz- oder Gipsmörtel dient.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Anschlußbandes ergibt sich aus den Unteransprüchen.
  • Die Erfindung beruht auf der Überlegung, als Träger für die zur Abdichtung und Klebeverbindung mit dem Fenster- bzw. Türstock dienenden Schichten einen Streifen aus einem Maschengebilde mit weiten Maschenöffnungen zu verwenden, dessen Länge ein Mehrfaches der Länge daran befestigten Abdichtungs- und Klebeschichten beträgt. Das Maschengebilde erstreckt sich damit im montierten Zustand des Anschlußbandes über die gesamte Fenster- bzw. Türleibung und stellt - insbesondere bei Betonwänden - einen idealen Putz- bzw. Gipsmörtelträger dar. Auf diese Weise läßt sich der gesamte Fenster- bzw. Türanschluß im Innen- und Außenbereich in einem einzigen Arbeitsgang anbringen. Der Gipser braucht nur noch auf das verlegte Anschlußband den Putz- oder Gipsmörtel aufzutragen, worauf der Fenster- bzw. Türeinbau fugendicht und handwerklich perfekt abgeschlossen ist. Das Maschengebilde gleicht dabei auch Dehnungen im Anschlußbereich aus und unterstützt dabei die aus beispielsweise Butylkautschuk bestehende Klebeschicht in der elastischen Abdichtung des Fenster- bzw. Türanschlusses.
  • Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels in den Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
  • Fig. 1 einen vergrößerten Querschnitt durch ein Anschlußband nach der Erfindung, und
  • Fig. 2 das Anschlußband nach Fig. 1 in eingebautem Zustand.
  • Das in Fig. 1 im Querschnitt dargestellte Anschlußband 10 weist eine Trägerschicht 2 in Form eines Maschengebildes mit weiten Maschenöffnungen auf. Auf einem ersten, relativ kurzen Längenabschnitt 2a ist die Trägerschicht 2 beidseitig in eine weich- plastische, relativ dicke Klebeschicht 3 aus beispielsweise Butylkautschuk eingebettet, die sich auf beiden Oberflächen sowie in den Maschenöffnungen der Trägerschicht 2 erstreckt. Ein zweiter, relativ langer Längenabschnitt 2b der Trägerschicht 2 ist dagegen völlig unbedeckt, um mit seinem Maschengebilde als idealer Putz- bzw. Gipsmörtelträger zu dienen.
  • Die mit dem Material der Klebeschicht 3 bedeckten Oberflächenabschnitte der Trägerschicht 2 sind zum einen mit einer Abziehfolie 4 und zum anderen mit einer Dichtfolie 5 bedeckt. Als Dichtfolie 5 ist vorzugsweise ein Vliesstreifen vorgesehen.
  • In Fig. 2 ist eine Montage eines Fensters 20 in einer entsprechenden Leibung 31 einer Gebäudewand 30 unter Verwendung des Anschlußbandes 10 nach der Erfindung veranschaulicht. Die Gebäudewand 30 kann aus beliebigen Baustoffen wie Mauerwerk oder Beton oder Trockenbauwerkstoffen bestehen, wie sie beispielsweise im Fertighausbau verwendet werden. Das Fenster 20 weist im dargestellten Beispielsfall einen Fensterstock 21 mit abgestuftem Profil auf, in welchen ein Rahmen 22 eines beweglichen Fensterflügels eingepaßt ist. Der Rahmen 22 des Fensterflügels trägt eine mehrschichtige Glasscheibe 23. Der Fensterstock 21 ist in nicht gezeigter Weise mittels Langschrauben in der Leibung 31 fixiert. Zwischen dem Fensterstock 21 und der Leibung 31 befindet sich das Anschlußband 10. In einem Vormontageschritt wird zuerst das Anschlußband 10 am Fensterstock 21 fixiert. Dabei wird die Dichtfolie 5 an eine Kontaktfläche 21a des Fenster- bzw. Türstocks 21 festgeklebt. Hierzu kann die Kontaktfläche 21a des Fenster- oder Türstocks 21 mit einem geeigneten Kleber, beispielsweise einem Kautschuk- oder Acrylkleber beschichtet werden. Alternativ kann, wie in Fig. 1 gezeigt ist, auf der Dichtfolie 5 eine mit Abziehfolie 6 bedeckte Klebezone 7 aufgebracht sein, deren Länge auf die Abmessung der Kontaktfläche des Fenster- oder Türstocks 21 zugeschnitten ist. Zum Ankleben der Dichtfolie 5 braucht in diesem Falle lediglich die Abziehfolie 6 entfernt und die freigelegte Klebezone 7 gegen die Kontaktfläche 21a des Fenster- oder Türstocks 21 gedrückt zu werden.
  • Als nächster Montageschritt wird die Klebeschicht 3 durch Entfernen der Abziehfolie 4 freigelegt und an das Mauerwerk 30 der Fenster- bzw. Türleibung 31 angeklebt. Damit ist die Fuge zwischen dem Mauerwerk 30 der Fenster- bzw. Türleibung 31 und dem Fenster- bzw. Türstock 21 vollständig gegen Feuchtigkeitseintritt von außen abgedichtet.
  • Nach erfolgter Montage des Anschlußbandes 10 im Bereich der Fenster- bzw. Türfuge wird der freie Längenabschnitt 2b der Trägerschicht 2 auf der übrigen Oberfläche der Fenster- bzw. Türleibung 31 fixiert. Das Maschengebilde erstreckt sich damit im fertig montierten Zustand des Anschlußbandes über die gesamte Fenster- bzw. Türleibung und stellt - insbesondere bei Betonwänden - einen idealen Putz- bzw. Gipsmörtelträger dar. Abschließend wird Putz- oder Gipsmörtel auf das Maschengebilde des fixierten freien Längenabschnitts 2b der Trägerschicht 2 sowie auf die freie Oberfläche der Dichtfolie 5 aufgetragen. Die Verwendung eines Vliesstreifens als Dichtfolie 5 ist hier besonders vorteilhaft, weil Putz- oder Gipsmörtel gut auf Vlies haftet.
  • Als Trägerschicht 2 ist vorzugsweise ein Metallgewebe, beispielsweise ein Streckmetallstreifen, vorgesehen, welches sich leicht an alle baulichen Gegebenheiten anpassen läßt. Anstelle von Metallgewebe kann auch ein Kunststoffgewebe, beispielsweise ein Polyestergewebe verwendet werden, welches gegenüber Metallgewebe den Vorteil hat, daß es absolut rostfrei ist. Die weich-plastische Klebeschicht 3 kann, wie bereits erwähnt, aus Butylkautschuk bestehen. Butylkautschuk besitzt eine besonders hohe Klebewirkung auf Mauerwerk und nimmt wegen seiner weich-plastischen Eigenschaften Dehnungen im Anschlußbereich hervorragend auf, so daß eine sichere Abdichtung des Fenster- bzw. Türstocks 21 auch im Langzeitbetrieb gewährleistet ist. Anstelle von Butylkautschuk eignet sich auch ein Kautschukkleber oder ein Acrylkleber für die Klebeschicht 3. Der als Dichtfolie 5 vorzugsweise vorgesehene Vliesstreifen kann aus Textilmaterial, Polyester, Acryl oder einem anderen Kunststoff bestehen.
  • Das erfindungsgemäße Anschlußband 10 kann in Form einer Rollenware oder in Form einer Stangenware in den Handel gelangen.

Claims (9)

1. Selbstklebendes Anschlußband zum Anschließen von Fenster- oder Türstöcken an Wandflächen eines Gebäudes, mit einer weich-plastischen Klebeschicht (3) zum Ankleben des Anschlußbandes (10) an Wandflächen des Gebäudes und mit einer an der Klebeschicht (3) anhaftenden Dichtfolie (5) zum Befestigen an einer Kontaktfläche (21a) des Fenster- oder Türstocks (21), wobei die freie Klebefläche der Klebeschicht (3) mit einer Abziehfolie (4) bedeckt ist, gekennzeichnet durch eine Trägerschicht (2) in Form eines Maschengebildes mit weiten Maschenöffnungen, welche mit einem ersten, relativ kurzen Längenabschnitt (2a) beidseitig in die relativ dicke, weich-plastische Klebeschicht (3) eingebettet ist und mit einem zweiten, relativ langen Längenabschnitt (2b) unbedeckt ist, welcher als Putz- oder Gipsmörtelträger vorgesehen ist.
2. Selbstklebendes Anschlußband nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Dichtfolie (5) eine mit einer Abziehfolie (6) bedeckte Klebezone (3) aufgebracht ist, deren Länge an die Abmessung der Kontaktfläche (21a) des Fenster- oder Türstocks (20) angepaßt ist.
3. Selbstklebendes Anschlußband nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Trägerschicht (2) ein Metall- oder Kunststoffgewebe vorgesehen ist.
4. Selbstklebendes Anschlußband nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Metallgewebe ein Streckmetallstreifen vorgesehen ist.
5. Selbstklebendes Anschlußband nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Kunststoffgewebe ein Polyestergewebe vorgesehen ist.
6. Selbstklebendes Anschlußband nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß als Dichtfolie (5) ein Vliesstreifen vorgesehen ist.
7. Selbstklebendes Anschlußband nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Vliesstreifen (5) aus Textilmaterial, Polyester, Acryl oder einem anderen Kunststoff besteht.
8. Selbstklebendes Anschlußband nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die weich-plastische Klebeschicht (3) aus Butylkautschuk, einem Kautschukkleber oder einem Acrylkleber besteht.
9. Selbstklebendes Anschlußband nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußband (10) in Form einer Rollenware oder in Form einer Stangenware ausgebildet ist.
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