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AT524332A4 - Anordnung zur Führung eines bewegbaren Möbelteils - Google Patents

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AT524332A4
AT524332A4 ATA51103/2020A AT511032020A AT524332A4 AT 524332 A4 AT524332 A4 AT 524332A4 AT 511032020 A AT511032020 A AT 511032020A AT 524332 A4 AT524332 A4 AT 524332A4
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arrangement
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Blum Gmbh Julius
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Abstract

Anordnung (1) zur Führung eines bewegbaren Möbelteils (2), vorzugsweise einer Schiebetür oder Falt-Schiebetür, an einem feststehenden Möbelteil (3), vorzugsweise einem Möbelkorpus, mit zumindest einem an dem feststehenden Möbelteil (3) zu befestigenden Führungssystem (4, 5), einem Träger (6), an welchem das bewegbare Möbelteil (2) schwenkbar gelagert oder lagerbar ist, einer Kompensationsvorrichtung (7) zur Kompensation eines Kippmoments des Trägers (6) oder des daran angeordneten bewegbaren Möbelteils (2) um eine Kippachse durch ein Rückstellmoment, wobei die Kompensationsvorrichtung (7) wenigstens eine Seilzugvorrichtung (8) mit zumindest einem Seil (8a) umfasst, und einer Seilspannvorrichtung (9) zum Spannen des zumindest einen Seils (8a), wobei die Seilspannvorrichtung (9) eine Anzeigevorrichtung (10) zum Anzeigen einer Seilspannung umfasst.

Description

Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Führung eines bewegbaren Möbelteils, vorzugsweise einer Schiebetür oder Falt-Schiebetür, an einem feststehenden Möbelteil, vorzugsweise einem Möbelkorpus, mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Möbel mit einer solchen Anordnung sowie ein Verfahren zur Montage einer solchen Anordnung.
Anordnungen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sind bereits bekannt. Nachteilig bei solchen Lösungen gemäß dem Stand der Technik ist, dass die richtige Spannung des Seils nur sehr schwer oder gar nicht überprüft werden kann. Wenn das Seil nicht ausreichend oder aber zu fest gespannt ist, so hat dies negative Auswirkungen auf die Funktion einer Seilzugvorrichtung. Im schlechtesten Fall funktioniert die Seilzugvorrichtung nicht ordnungsgemäß, was zu einer Beschädigung eines bewegbaren und/oder feststehenden Möbelteils bzw. eines Möbels führen kann.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, die beschriebenen Nachteile gemäß dem Stand der Technik zu vermeiden und eine gegenüber dem Stand der Technik verbesserte Anordnung zur Führung eines bewegbaren Möbelteils, vorzugsweise einer Schiebetür oder Falt-Schiebetür, an einem feststehenden Möbelteil, vorzugsweise einem Möbelkorpus, ein Möbel mit zumindest einer solchen Anordnung
und ein Verfahren zur Montage einer solchen Anordnung anzugeben.
Diese Aufgaben werden gelöst durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche 1, 18 und 19.
Erfindungsgemäß ist es demnach vorgesehen, dass die Seilspannvorrichtung eine Anzeigevorrichtung zum Anzeigen einer Seilspannung umfasst. Über die Anzeigevorrichtung kann abgelesen werden, ob sich die Seilspannung des Seils in einem für die Funktion der Seilzugvorrichtung geeigneten Rahmen befindet. Ist dies der Fall, so kann das Seil festgestellt und somit unter Spannung gehalten werden. Über die Anzeigevorrichtung wird somit eine Kontrolle der Seilspannung ermöglicht, was die Montage und auch Überprüfung einer erfindungsgemäßen Anordnung signifikant
erleichtert.
Es ist weiters ein erfindungsgemäßes Möbel mit zumindest einem feststehenden Möbelteil, zumindest einem bewegbaren Möbelteil und wenigstens einer Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, vorzugsweise wobei das Möbel zumindest einen schachtförmiger Hohlraum aufweist, in welchem das zumindest eine bewegbare
Möbelteil anordenbar ist, vorgesehen.
Außerdem ist ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Montage einer Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche vorgesehen, wobei - in einem ersten Verfahrensschritt das zumindest eine Führungssystem an dem feststehenden Möbelteil befestigt wird, - in einem zweiten Verfahrensschritt der Träger mit dem zumindest einen Führungssysteme bewegungsgekoppelt verbunden wird, und - in einem dritten Verfahrensschritt das Seil der Seilzugvorrichtung mittels des Seilspannvorrichtung gespannt wird.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung werden in den abhängigen Ansprüchen definiert.
Besonders bevorzugt kann vorgesehen sein, dass die Anzeigevorrichtung ein Anzeigeelement mit einem Indikator umfasst. Dadurch lässt sich eine
Anzeigevorrichtung einfach realisieren.
Es kann vorgesehen sein, dass die Anzeigevorrichtung einen Kraftspeicher, bevorzugt eine Feder, besonders bevorzugt eine Zugfeder, umfasst, wobei der Kraftspeicher das Anzeigeelement mit einer Kraft beaufschlagt.
Weiters kann vorgesehen sein, dass das Anzeigeelement ein Spannelement aufweist, über welches das Anzeigeelement in, vorzugsweise unmittelbarer, Wirkverbindung mit
dem zumindest einen Seil steht.
Dadurch kann eine einfache Koppelung des Anzeigeelements mit dem Seil erreicht
werden.
In einem Ausführungsbeispiel der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Anzeigeelement einstückig ausgebildet ist. Dies begünstigt einen unkomplizierten
Aufbau und eine kostengünstige Fertigung einer erfindungsgemäßen Anordnung.
Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung kann es vorgesehen sein, dass die Seilspannvorrichtung zumindest zwei Feststellelemente zum Feststellen des
zumindest einen Seils umfasst.
Zusätzlich dazu kann vorgesehen sein, dass die Seilspannvorrichtung zumindest ein Betätigungselement, vorzugsweise zumindest zwei Betätigungselemente, zum
Betätigen der Feststellelemente aufweist.
Dadurch wird ein unkompliziertes Feststellen des Seils ermöglicht.
Bevorzugt kann vorgesehen sein, dass die Seilspannvorrichtung ein Gehäuse aufweist, wobei besonders bevorzugt vorgesehen sein kann, dass Teile der Seilspannvorrichtung und/oder die Anzeigevorrichtung zumindest teilweise innerhalb des Gehäuses angeordnet sind/ist.
Das Gehäuse schützt somit Teile der Seilspannvorrichtung und/oder die Anzeigevorrichtung vor äußeren Einflüssen, insbesondere vor Transportschäden oder dergleichen.
Weiters kann vorgesehen sein, dass das Gehäuse eine Seilführung zur Führung des zumindest einen Seils aufweist. Dadurch kann das Seil einfach und kostengünstig im Bereich der Seilspannvorrichtung geführt werden.
Besonders bevorzugt kann vorgesehen sein, dass zusätzlich zur wenigstens einen Seilzugvorrichtung wenigstens einen Schwenkhebelmechanismus aufweist, wobei der wenigstens eine Schwenkhebelmechanismus wenigstens zwei gelenkig miteinander verbundene Schwenkhebel umfasst, welche bei einer Bewegung des Trägers am
feststehenden Möbelteil relativ zueinander verschwenkbar sind.
Hinsichtlich eines erfindungsgemäßen Verfahrens kann vorgesehen sein, dass der
dritte Verfahrensschritt folgende Schritte umfasst:
- Einbringen des Seils in die Seilspannvorrichtung,
- Spannen des Seils, bis die Anzeigevorrichtung eine ausreichende Seilspannung attestiert,
- Feststellen des gespannten Seils mittels der zumindest zwei Feststellelemente der Seilspannvorrichtung, und
- Verstauen eines Seilendes des Seils im oder am Träger.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand der Figurenbeschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen im Folgenden näher
erläutert. Darin zeigen:
Fig. 1 ein Möbel mit einer erfindungsgemäßen Anordnung in einer perspektivischen Ansicht,
Fig. 2 eine Explosionsdarstellung eines Möbels mit einer erfindungsgemäßen Anordnung in einer perspektivischen Ansicht,
Fig. 3 einen Teil eines Möbels mit einer erfindungsgemäßen Anordnung,
Fig. 4 eine Explosionsdarstellung einer erfindungsgemäßen Seilspannvorrichtung,
Fig. 5a-h eine erfindungsgemäße Seilspannvorrichtung in einer perspektivischen Frontansicht während eines Schritts eines erfindungsgemäßen Verfahrens,
Fig. 6a-h eine erfindungsgemäße Seilspannvorrichtung perspektivischen Hinteransicht während eines Schritts eines erfindungsgemäßen Verfahrens, und
Fig. 7 ein Ablaufdiagramm eines erfindungsgemäßen Verfahrens.
In der Figur 1a ist schematisch in einer perspektivischen Ansicht ein Möbel 100 dargestellt, welches unterschiedliche Bestandteile umfassen kann, beispielsweise mehrere Fächer im Inneren des Möbels 100. Das feststehende Möbelteil 3 wird durch einen Möbelkorpus gebildet.
Seitlich vom Möbel 100 ist ein Hohlraum 101 vorgesehen, welcher aus zwei
voneinander beabstandeten Möbelwänden 101a gebildet wird. In den Hohlraum 101
ist ein bewegbares Möbelteil 2 in Form einer Falt-Schiebetür im zusammengefalteten Zustand versenkbar. Ist die Falt-Schiebetür aufgespreizt, so verdeckt sie das Innere des Möbels 100.
Die Falt-Schiebetür ist aus zwei Teilklappen zusammengesetzt, die in der Stellung gemäß der Figur 1 zusammengefaltet sind. Aus dieser zusammengefalteten Stellung können die Falt-Schiebetüren 2 in eine aufgespreizte Stellung überführt werden, in
welche die Teilklappen einen Winkel einschließen, welche größer als 0° ist.
An den Hohlraum 101 anschließend ist ein weiterer Teil des Möbels 100 angeordnet, beispielsweise ein Schrank. Befindet sich die Falt-Schiebetür in einer aufgespreizten Stellung und ist der weitere Teil des Möbels 100 geschlossen, so bilden die FaltSchiebetür und der weitere Teil des Möbels 100 eine durchgängige Möbelfront.
Figur 2 zeigt eine Explosionsdarstellung eines Möbels 100 mit einer erfindungsgemäßen Anordnung 1 in einer perspektivischen Ansicht. Zum besseren Verständnis ist die zweite Möbelwand 101a des Hohlraums 101 nicht dargestellt. Es ist ersichtlich, dass sich die Falt-Schiebetüre in einer vollständig aufgespreizten Stellung befindet. Es sind weiters ein zwei Führungssysteme 4, 5 und eine Möbelwand 3 erkennbar. Auch ein Träger 6 ist ersichtlich.
Die Figur 3 zeigt einen Teil eines Möbels 100 mit einer erfindungsgemäßen Anordnung 1. Es ist wiederum ein Träger 6 erkennbar, welcher an den zwei Führungssystemen 1, 5 verschiebbar gelagert ist.
Eine Kompensationsvorrichtung 7 bestehend aus einer Seilzugvorrichtung 8 und einem Schwenkhebelmechanismus 12 ist ebenfalls dargestellt. Der Schwenkhebelmechanismus besteht aus eine ersten 12a und einem zweiten Schwenkhebel 12b. Der erste Schwenkhebel 12a ist am Führungssystem 4 und verschiebbar am Träger 6 angeordnet. Der zweite Schwenkhebel 12b ist am Träger 6 und mittig am ersten Schwenkhebel 12a angeordnet. Die Seilzugvorrichtung 8 umfasst ein Seil 8a und Umlenkrollen 8b, welche an der Möbelwand 101a und/oder an einem
der beiden Führungssysteme 1, 5 angeordnet sind.
Die Seilspannvorrichtung 9 ist an der Rückseite des Trägers 6 angeordnet und daher nicht ersichtlich.
Die Figur 4 zeigt eine Explosionsdarstellung einer erfindungsgemäßen Seilspannvorrichtung 9. Es ist ein Grundkörper 9c erkennbar, an welchem ein Anzeigeelement 11 drehbar gelagert ist.
Das Anzeigeelement 11 weist einen Indikator 11a, ein Spannelement 11b sowie einen Betätigungshebel 11c auf. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das Anzeigeelement einstückig ausgebildet. Es kann aber auch ein mehrteiliges Anzeigeelement vorgesehen
sein.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das einstückige Anzeigeelement 11 in jener Farbe ausgeführt, welche auch der Indikator 11a aufweisen soll. Es kann aber auch vorgesehen sein, dass der Indikator 11a extra eingefärbt ist oder aber Aufkleber 0.a.
aufweist.
Das Anzeigeelement 11 ist über eine Zugfeder 10a mit einer Kraft beaufschlagt. Über den Betätigungshebel 11c kann das Anzeigeelement 11 händisch verdreht werden.
Es ist weiters ein Gehäuse 9d erkennbar, welches eine Ausnehmung 10b aufweist. In der Ausnehmung 10b wird im zusammengebauten Zustand bei ausreichender
Seilspannung der Indikator 11a sichtbar.
Am Grundkörper 9a ist weiters ein Feststellelement 9a ausgebildet ist. Das zweite Feststellelement 9a wird über Betätigungselemente 9b in Form von Schrauben am ersten Feststellelement 9a angeordnet. Das Seil kann zwischen den Feststellelementen
9a geklemmt und somit festgestellt werden.
Die Figuren 5a bis 5h zeigen eine erfindungsgemäße Seilspannvorrichtung in einer perspektivischen Front- und die Figuren 6a bis 6h in einer perspektivischen
Hinteransicht während eines Schritts eines erfindungsgemäßen Verfahrens.
Die Figuren 5a bis 5f und 6a bis 6f zeigen, wie ein Seil 8a in die Seilspannvorrichtung 9 eingeführt wird. Das Seil 8a wird zuerst durch eine Öffnung im Gehäuse 9d durchgeführt und anschließend in das Gehäuse 9d eingeführt (Fig. 5a bis 5c bzw. 6a bis 6c). Das Gehäuse 9d dient dabei auch als Seilführung für das Seil 8a.
In den Figuren 6a bis 6c ist jeweils der Grundkörper 9c nicht dargestellt Es ist
erkennbar, dass das Anzeigeelement 11 nicht bewegt wird.
In einem nächsten Schritt wird das Anzeigeelement 11 über den Betätigungshebel 11c entgegen der durch den Kraftspeicher 10 aufgebrachten Kraft verdreht. Danach kann das Seil 8a zwischen dem Indikator 11a und dem Spannelement 11b durchgeführt werden (Fig. 5d und 6d).
Anschließend wird das Seil 8a zwischen den Klemmelementen 9a hindurch und aus dem Gehäuse 9d herausgeführt (Fig. 5e/f und 6e/f). Währenddessen wird das
Anzeigeelement 11 über den Betätigungshebel 11c in der verdrehten Position gehalten.
Ist das Seil 8a derart in der Seilspannvorrichtung 9 angeordnet, so kann der Betätigungshebel 11c losgelassen werden. Das Anzeigeelement 11 wird aufgrund des Kraftspeichers 10a in Richtung der ursprünglichen Position verdreht. Dabei drückt das Spannelement 11b gegen das Seil 8a und stellt somit eine Wirkverbindung zwischen dem Anzeigeelement 11 und dem Seil 8a dar. Gleichzeitig wird das Seil 8a dadurch leicht geklemmt, was ein herausrutschen des Seils 8a aus der Seilspannvorrichtung 9,
beispielsweise bei einem Transportvorgang, verhindert.
Wird das Seil 8a nun gespannt, so drückt das Seil aufgrund der Spannung gegen das Spannelement 11b und verdreht dabei das Anzeigeelement 11 gegen die durch den Kraftspeicher 10a aufgebrachte Kraft. Ist die Seilspannung ausreichend groß, so ist das Anzeigeelement 11 soweit verdreht, dass der Indikator 11a durch die Ausnehmung 10b erkennbar ist. Die Anzeigevorrichtung 10 zeigt eine ausreichende Seilspannung an.
Nun kann das Seil unter Aufrechterhaltung der Seilspannung, durch Betätigung der Betätigungselemente 9b, über die Klemmelemente 9a festgestellt werden (Fig. 59/69). Ein Seilende des Seils 8a kann im letzten Schritt in einer Öffnung des Trägers 6
verstaut werden (Fig. 5h/6h). Die Figur 7 zeigt ein Flussdiagramm eines bevorzugten Verfahrens 200 zur Montage
einer erfindungsgemäßen Anordnung 1 an einer Möbelwand 3. Es ist die Reihenfolge
der Verfahrensschritte 201 bis 204 des Verfahrens 200 zu erkennen.
Bezugszeichenliste: 1 Anordnung 2 Bewegbares Möbelteil 3 Feststehendes Möbelteil 4 Führungssystem 5 Führungssystem 6 Träger 7 Kompensationsvorrichtung 8 Seilzugvorrichtung 8a Sell 8b Umlenkrolle 9 Seilspannvorrichtung 9a Feststellelemente 9b Betätigungselement 9c Grundkörper 9d Gehäuse 10 Anzeigevorrichtung 10a Kraftspeicher 10b Ausnehmung 11 Anzeigeelement 11a Indikator 11b Spannelement 11c _Betätigungshebel 12 Schwenkhebelmechanismus 12a erster Schwenkhebel 12b zweiter Schwenkhebel 100 Möbel 101 Hohlraum 101a Möbelwand
Innsbruck, am 17. Dezember 2020

Claims (1)

  1. Patentansprüche:
    Anordnung (1) zur Führung eines bewegbaren Möbelteils (2), vorzugsweise einer Schiebetür oder Falt-Schiebetür, an einem feststehenden Möbelteil (3), vorzugsweise einem Möbelkorpus, mit
    - zumindest einem an dem feststehenden Möbelteil (3) zu befestigenden Führungssystem (4, 5)
    - einem Träger (6), an welchem das bewegbare Möbelteil (2) schwenkbar gelagert oder lagerbar ist,
    - einer Kompensationsvorrichtung (7) zur Kompensation eines Kippmoments des Trägers (6) oder des daran angeordneten bewegbaren Möbelteils (2) um eine Kippachse durch ein Rückstellmoment, wobei die Kompensationsvorrichtung (7) wenigstens eine Seilzugvorrichtung (8) mit zumindest einem Seil (8a) umfasst, und
    - einer Seilspannvorrichtung (9) zum Spannen des zumindest einen Seils (8a),
    dadurch gekennzeichnet, dass die Seilspannvorrichtung (9) eine
    Anzeigevorrichtung (10) zum Anzeigen einer Seilspannung umfasst.
    Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung (10) ein Anzeigeelement (11) mit einem Indikator (11a)
    umfasst.
    Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung (10) einen Kraftspeicher (10a), bevorzugt eine Feder, besonders bevorzugt eine Zugfeder, umfasst, wobei der Kraftspeicher (10a) das Anzeigeelement (11) mit einer Kraft beaufschlagt.
    Anordnung nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Anzeigeelement (11) ein Spannelement (11b) aufweist, über welches das Anzeigeelement (11) in, vorzugsweise unmittelbarer, Wirkverbindung mit dem
    zumindest einen Seil (8a) steht.
    11.
    12.
    13.
    2 86919 24/jl
    Anordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Anzeigeelement (11) einen Betätigungshebel (11c) zum manuellen
    Betätigen des Anzeigeelements (11) umfasst.
    Anordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Anzeigeelement (11) einstückig ausgebildet ist.
    Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Seilspannvorrichtung (9) zumindest zwei Feststellelemente (9a) zum Feststellen des zumindest einen Seils (8a) umfasst.
    Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Seilspannvorrichtung (4) zumindest ein Betätigungselement (9b), vorzugsweise zumindest zwei Betätigungselemente (9b), zum Betätigen der Feststellelemente (9a) aufweist.
    Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Seilspannvorrichtung (9) einen Grundkörper (9c) umfasst.
    Anordnung nach Anspruch 9 und Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Anzeigeelement (11) bewegbar, vorzugsweise drehbar, am Grundkörper (9c) gelagert ist.
    Anordnung nach einem der Ansprüche 9 oder 10 und Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der zumindest zwei Feststellelemente
    (9a) am Grundkörper (9c) ausgebildet ist.
    Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Seilspannvorrichtung (9) ein Gehäuse (9d) aufweist.
    Anordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die
    Anzeigevorrichtung (1) eine Ausnehmung (10d) in dem Gehäuse (9c) umfasst.
    14. Anordnung nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (9c) eine Seilführung zur Führung des zumindest einen Seils
    (13a) aufweist.
    15. Anordnung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass Teile der Seilspannvorrichtung (9) und/oder die Anzeigevorrichtung (10)
    zumindest teilweise innerhalb des Gehäuses (9c) angeordnet sind/ist.
    16. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich zur wenigstens einen Seilzugvorrichtung (8) wenigstens ein Schwenkhebelmechanismus (12) vorgesehen ist, wobei der wenigstens eine Schwenkhebelmechanismus (12) wenigstens zwei gelenkig miteinander verbundene Schwenkhebel (12a, 12b) umfasst, welche bei einer Bewegung des Trägers (6) am feststehenden Möbelteil (3) relativ zueinander verschwenkbar sind.
    17. Anordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 16, wobei die Kompensationsvorrichtung (7) in einem Auslieferungszustand der Anordnung (1)
    zumindest teilweise, vorzugsweise vollständig, am Träger (6) vormontiert ist.
    18. Möbel (100) mit zumindest einem feststehenden Möbelteil (3), zumindest einem bewegbaren Möbelteil (2) und wenigstens einer Anordnung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, vorzugsweise wobei das Möbel (100) zumindest einen schachtförmiger Hohlraum (101) aufweist, in welchem das zumindest eine
    bewegbare Möbelteil (2) anordenbar ist.
    19. Verfahren (200) zur Montage einer Anordnung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei - in einem ersten Verfahrensschritt (201) das zumindest eine Führungssystem (4, 5) an dem feststehenden Möbelteil (3) befestigt wird,
    - In einem zweiten Verfahrensschritt (202) der Träger (6) mit dem zumindest einen Führungssysteme (4, 5) bewegungsgekoppelt verbunden wird, und
    - In einem dritten Verfahrensschritt (203) das Seil (8a) der Seilzugvorrichtung (8) mittels des Seilspannvorrichtung (9) gespannt wird.
    20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der dritte Verfahrensschritt (203) folgende Schritte umfasst:
    - Einbringen des Seils (13a) in die Seilspannvorrichtung (9),
    - Spannen des Seils (13a), bis die Anzeigevorrichtung (10) eine ausreichende Seilspannung attestiert,
    - Feststellen des gespannten Seils (13a) mittels der zumindest zwei Feststellelemente (9a) der Seilspannvorrichtung (9), und
    - Verstauen eines Seilendes des Seils (13a) im oder am Träger (6).
    21. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Zwischenschritt (202a) zumindest einer der wenigstens zwei Schwenkhebel (12a, 12b) mit dem zumindest einen Führungssystem (4, 5) und/oder mit dem feststehenden Möbelteil (3) verbunden wird.
    22. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 21, wobei in einem weiteren Verfahrensschritt (204) ein bewegbares Möbelteil (2), vorzugsweise eine Schiebetür oder Falt-Schiebetür, am Träger (6) montiert wird.
    Innsbruck, am 17. Dezember 2020
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