DE10016243A1 - Betätigungsanordnung für ein Schloß, insbesondere ein Kraftfahrzeug-Türschloß, mit einem schwenkbar gelagerten Zuggriff - Google Patents
Betätigungsanordnung für ein Schloß, insbesondere ein Kraftfahrzeug-Türschloß, mit einem schwenkbar gelagerten ZuggriffInfo
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Abstract
Bekannte Betätigungsanordnungen für Kraftfahrzeug-Türschlösser (1) enthalten zwischen einem einenends an einem türfesten Lagerbügel (7) schwenkbar gelagerten Zuggriff (6) und dem Schloß (1) einen Bowdenzug (4), dessen Mantel (12) am Lagerbügel (7) abgefangen ist und dessen Seele (3) in Antriebsverbindung mit dem Griff (6) steht. Ist der Bowdenzug (4) längenmäßig überdimensioniert, verhindert diese Konstruktion unerwünschte Schloßbetätigungen bei crashbedingten Türverformungen. Bei beengten Platzverhältnissen in der Tür sind solche mit Schlaufenbildung verbundenen Überlängen des Bowdenzugs (4) aber schwer ohne kritische Biegungen desselben unterzubringen. Daher sieht die Erfindung zwischen Griff (6) und Bowdenzugseele (3) einen am Lagerbügel (7) schwenkbar gelagerten Umlenkhebel (11) vor, der über einen Zapfen-Langloch-Eingriff (9, 10) in Schwenkantriebsverbindung mit dem Griff (6) steht. Zur Erleichterung der Herstellung dieses Eingriffs (9, 10) bei der Montage des Griffs (6) ist eine Feder (18) vorgesehen, die mit einem ihrer Schenkel (20) den Umlenkhebel (11) während der Montage gegen einen ortsfesten Anschlag drückt, durch eine definierte Schwenkbewegung des danach mit dem Umlenkhebel (11) in Verbindung stehenden Griffs (6) aber außer Eingriff mit dem Umlenkhebel (11) gelangt.
Description
Die Erfindung betrifft eine Betätigungsanordnung gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
Betrachtet man zur Veranschaulichung den bevorzugten Einsatzfall der Erfindung,
nämlich eine Betätigungsanordnung für ein Kraftfahrzeug-Türschloß, so enthält diese
einen einenends schwenkbar an einem türfesten Lagerbügel gelagerten Zuggriff, dessen
anderes Ende mit der Seele eines Bowdenzugs in Antriebsverbindung steht; dieser
überträgt durch Ziehen an dem Griff erzeugte Schwenkbewegungen desselben als
Betätigungsbefehle auf das Schloß. Der Mantel des Bowdenzugs ist ortsfest an dem
Lagerbügel abgefangen, der seinerseits ortsfest an der Tür festgelegt ist.
Ist der Bowdenzug bei einer derartigen beispielsweise aus der DE 198 08 375 A1 und
dem dort diskutierten Stand der Technik bekannten Anordnung längenmäßig
überdimensioniert, führen auch crashbedingte Türverformungen nicht zu unerwünschten
Schloßbetätigungen, d. h. Wölbungen der Tür nach außen nicht zur Schloßentriegelung,
zumal die dem Griff zugewandten Enden von Seele und Mantel des Bowdenzugs letztlich
beide am türfesten Lagerbügel - die Seele indirekt über den Zuggriff - gehalten sind.
Bei beengten Platzverhältnissen innerhalb der Türen und/oder geringer "Dicke"
derselben ist es jedoch schwierig, einen Bowdenzug mit Überlänge ohne scharfe
Biegungen desselben zu verlegen, die seine Lebensdauer beeinträchtigen können. Auch
ist die relative Anordnung von Zuggriff und Schloß häufig durch andere Gesichtspunkte
vorgegeben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Betätigungsanordnung
unter Wahrung ihrer vorteilhaften Eigenschaften zu schaffen, die Probleme hinsichtlich
der Verlegung des Bowdenzugs auch mit Überlänge vermeidet, ohne daß
Schwierigkeiten bei der Montage in Kauf genommen werden müssen.
Die erfindungsgemäße Lösung der Aufgabe besteht in den kennzeichnenden Merkmalen
des Anspruchs 1, vorteilhafte Ausbildungen beschreiben die Unteransprüche.
Ein besonderer Vorteil der Erfindung ist darin zu sehen, daß sie in keiner Weise die die
Arbeitsweise der Betätigungsanordnung bestimmenden konstruktiven Merkmale
derselben beeinflußt. Daher läßt sie diesbezüglich dem Konstrukteur auch absolute
Freiheit. Die Erfindung löst die definierte Aufgabe allein durch Vorsehen eines am
Lagerbügel schwenkbar gelagerten Umlenkhebels in Verbindung mit einer derart
ausgelegten und dimensionierten Feder, daß diese in der Lage ist, während der Montage
oder genauer: während der Herstellung des Zapfen-Langloch-Eingriffs, also während des
Einführens des Zapfens in das Langloch, eine definierte Winkelstellung des
Umlenkhebels und damit eine definierte Position des Langlochs in ihm zu garantieren.
Sobald dieser Zapfen-Langloch-Eingriff hergestellt ist und sobald danach erstmals eine
definierte Schwenkbewegung des nunmehr fertig montierten Türgriffs erfolgt, also in der
Regel ein Hineindrücken des Türgriffs in seine Ruhelage, gelangt die Feder außer
Eingriff mit dem Umlenkhebel, wobei sich ihr bis dahin in Berührung mit dem
Umlenkhebel stehendes Ende an dem Lagerbügel abstützt. Die Feder ist dann also
wirkungslos; theoretisch kann sie sogar entfernt werden.
An dieser Stelle sei eingefügt, daß bei der Beschreibung der Erfindung zwar stets von
einem Langloch die Rede ist, darunter aber auch jede andere geeignete kulissenartige
Einrichtung verstanden sein soll. Auch ist darauf hinzuweisen, daß zwar, wie beim Stand
der Technik üblich, bei dem im folgenden zu beschreibenden Ausführungsbeispiel der
Erfindung der Zapfen des Zapfen-Langloch-Eingriffs am Griff und das zugehörige
Langloch am Umlenkhebel vorgesehen ist. Grundsätzlich ist jedoch auch eine
Vertauschung möglich, d. h. der Zapfen kann am Umlenkhebel und das Langloch kann
am Griff vorgesehen sein.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nunmehr anhand der Zeichnung erläutert. In
dieser zeigen
Fig. 1 perspektivisch von der Türinnenseite her die Verhältnisse nach
Beendigung der Montage und
Fig. 2 eine entsprechende Darstellung der Verhältnisse während der Montage,
Fig. 3 einen Horizontalschnitt nach Beendigung der Montage und
Fig. 4 einen entsprechenden Horizontalschnitt während der Montage des Griffs.
Betrachtet man zunächst Fig. 1, in der zur Erleichterung des Verständnisses auch das
am Türinnenblech befestigte eigentliche Schloß 1 mit der Angriffsstelle 2 für die Seele 3
des allgemein mit 4 bezeichneten Bowdenzugs dargestellt ist, so dient zur Betätigung
des Schlosses 1 der um die Schwenkachse 5 einenends schwenkbar gelagerte Zuggriff
6, der den Türaußengriff darstellt. Die Schwenkachse 5 ist an dem Lagerbügel 7
gehalten, der mit der nur in Fig. 2 ersichtlichen Ausnehmung 8 zum Durchtritt des in
den Figuren linken Endes des Griffs 6 sowie für den Schließzylinder S versehen ist.
An einem nach innen, d. h. in Richtung auf das Schloß 1, weisenden Steg des Griffs 6
erkennt man den Zapfen 9, der parallel zur Längserstreckung des Griffs 6 weist und in
das Langloch 10 hineinragt, das in den einen Schenkel des am Lagerbügel 7
schwenkbar gelagerten Umlenkhebels 11 hineinragt. An diesem Umlenkhebel ist die
Seele 3 des Bowdenzugs 4 mit ihrem freien Ende befestigt; der Mantel 12 des
Bowdenzugs 3 ist bei 14 am Lagerbügel 7 abgefangen.
Im unteren Teil der Fig. 1 ist ferner ein bekannter Toleranzausgleich 15 gezeichnet mit
dem Profilbolzen 16 an der Bowdenzugseele 3, der von der Profilhülse 17 aufgenommen
wird. Je nach den vorliegenden Längenverhältnissen kommen unterschiedliche
Profilrillen der Teile 16 und 17 in gegenseitigen Eingriff zur Übertragung von Zugkräften
in der Bowdenzugseele auf den schloßseitigen Angriff 2.
Diese Kräfte werden durch Ziehen am Griff 6 und damit Schwenken desselben um seine
Schwenkachse 5 hervorgerufen; über den Zapfen-Langloch-Eingriff 9, 10 wird der
Umlenkhebel 11 in der Darstellung der Fig. 1 entgegen dem Uhrzeigersinn
verschwenkt, so daß er eine Zugkraft auf die Bowdenzugseele 3 ausübt.
Die Montage des Griffs erfolgt so, daß dieser in der Darstellung der Fig. 1 und 4 von
links her so verschoben wird, daß einerseits die Schwenklagerung bei 5 und andererseits
der Eingriff des Zapfens 9 in dem Langloch 10 hergestellt werden. Dazu ist es
verständlicherweise erforderlich, daß sich der Umlenkhebel 11 in einer definierten
Schwenklage und ebenfalls das Langloch 10 in einer definierten Lage befinden. Wird der
Bowdenzug 4 bereits vor der Montage des Griffs 6 und damit vor der Herstellung des
Zapfen-Langloch-Eingriffs 9, 10 festgelegt, so wird er in der Regel den Umlenkhebel 11
im Sinne einer Schwenkbewegung in den Fig. 1 und 2 im Uhrzeigersinn
verschwenken. Dies erschwert verständlicherweise die Längsbewegung des Griffs 6 zur
Herstellung sowohl seiner Schwenklagerung bei 5 als auch bei der Herstellung des
Eingriffs 9, 10. Aber auch dann, wenn von dem Bowdenzug 4 keine definierte
Schwenkstellung des Umlenkhebels 11 erzwungen wird, sind die Verhältnisse bei der
Montage ungünstig, weil dann die Schwenkstellung des Umlenkhebels 11 nicht definiert
ist.
Um diese Montageschwierigkeiten zu vermeiden, ist erfindungsgemäß eine Feder, hier
eine Schenkelfeder 18, vorgesehen, die auf dem Stift 19 an dem Lagerbügel 7 gelagert
ist und mit ihrem einen Schenkel 20 - siehe Fig. 2 und 4 - während der Montage des
Griffs auf den Umlenkhebel 11 ein Moment ausübt, das seinen nach oben weisenden
Schenkel zur Anlage an dem Lagerbügel 7 bringt. Wie Fig. 2 zeigt, ist also der
Umlenkhebel 11 jetzt federnd in einer Schwenklage gehalten, die durch seine Anlage an
dem bereits in die Tür eingebauten Lagerbügel 7 definiert ist. Wie Fig. 4 zeigt, ist es
dann relativ einfach, den Griff 6 einzubauen, insbesondere in Längsrichtung so zu
verschieben, daß gleichzeitig seine Schwenklagerung bei 5 als auch der Zapfen-
Langloch-Eingriff 9, 10 hergestellt werden.
Damit durch die Feder 18 nach Beendigung der Montage des Griffs 6 dieser nicht stets in
seine Zugstellung gemäß Fig. 4 herausgeschwenkt wird, sieht die Erfindung eine solche
Auslegung und Gestaltung der Feder 18 vor, daß ihr Schenkel 20 nur während der
Montage des Griffs 6 (Fig. 2 und 4) in Berührung mit dem Umlenkhebel 11 steht,
dagegen durch erstmaliges Schwenken des Griffs 6 in seine Ruhelage (Fig. 1 und 3)
außer Eingriff mit dem Umlenkhebel 11 gebracht wird. Dann wird der Schenkel 20 der
Feder 19 gleichsam zur Ablage auf dem türfesten Lagerbügel 7 gebracht. Auf diesem
stützt sich der andere Schenkel 21 der Feder 18 dauernd ab. Die Vorspannung der
Feder ist verständlicherweise so gewählt, daß auch nach erfolgter Montage des Griffs 6
(Fig. 1 und 3) beide Federschenkel 20 und 21 mit Vorspannung auf dem Lagerbügel
7 aufliegen, damit störende Klappergeräusche vermieden sind.
Mit der Erfindung ist also durch einfache Maßnahmen ohne Beeinträchtigung der
Konstruktion der Betätigungsanordnung an sich eine zuverlässige Lösung der eingangs
definierten Aufgabe geschaffen.
Claims (6)
1. Betätigungsanordnung für ein Schloß, insbesondere ein Kraftfahrzeug-Türschloß,
mit einem einenends an einem ortsfesten, insbesondere türfesten, Lagerbügel
schwenkbar gelagerten Zuggriff, der anderenends in Antriebsverbindung mit der
Seele eines zum Schloß führenden Bowdenzugs steht, dessen Mantel am
Lagerbügel abgefangen ist, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Zuggriff (6) und
Bowdenzugseele (3) ein am Lagerbügel (7) schwenkbar gelagerter Umlenkhebel
(11) angeordnet ist, der mit dem Zuggriff (6) über einen Zapfen-Langloch-Eingriff (9,
10) in Schwenkantriebsverbindung steht, und daß dem Umlenkhebel (11) eine Feder
(18) solcher Auslegung zugeordnet ist, daß sie beim während der Montage der
Betätigungsanordnung erfolgenden Einführen des Zapfens (9) in das Langloch (10)
den Umlenkhebel (11) in einer definierten Montagestellung federnd nachgiebig
arretiert, dagegen nach Herstellung des Zapfen-Langloch-Eingriffs (9, 10) durch eine
definierte Schwenkbewegung des Griffs (6) außer Eingriff mit dem Umlenkhebel (11)
gelangt.
2. Betätigungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder
(18) während der Herstellung des Zapfen-Langloch-Eingriffs (9, 10) den
Umlenkhebel (11) gegen einen Anschlag am Lagerbügel (7) drückt.
3. Betätigungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Feder eine Schenkelfeder (18) ist, die mit einem ihrer Schenkel (20) während der
Herstellung des Zapfen-Langloch-Eingriffs (9, 10) ausrastbar am Umlenkhebel (11)
angreift, während sich ihr anderer Schenkel (21) dauernd ortsfest abstützt.
4. Betätigungsanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich der
andere Schenkel (21) der Feder (18) dauernd am Lagerbügel (7) abstützt.
5. Betätigungsanordnung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schenkelfeder (18) am Lagerbügel (7) gelagert (19) ist.
6. Betätigungsanordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schenkelfeder (18) auf einen Lagerstift (19) am Lagerbügel (7) aufgeschoben ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10016243A DE10016243A1 (de) | 2000-03-31 | 2000-03-31 | Betätigungsanordnung für ein Schloß, insbesondere ein Kraftfahrzeug-Türschloß, mit einem schwenkbar gelagerten Zuggriff |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10016243A DE10016243A1 (de) | 2000-03-31 | 2000-03-31 | Betätigungsanordnung für ein Schloß, insbesondere ein Kraftfahrzeug-Türschloß, mit einem schwenkbar gelagerten Zuggriff |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10016243A1 true DE10016243A1 (de) | 2001-10-04 |
Family
ID=7637251
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE10016243A Withdrawn DE10016243A1 (de) | 2000-03-31 | 2000-03-31 | Betätigungsanordnung für ein Schloß, insbesondere ein Kraftfahrzeug-Türschloß, mit einem schwenkbar gelagerten Zuggriff |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10016243A1 (de) |
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