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Vorrichtung an Giessformen zur Herstellung von Muffenrohre aus Beton
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung an Giessformen zur Herstellung von Muffenrohren aus Beton zwischen einer elastisch dehnbaren Aussenform und einer Innenform, die aus einer um einen starren zylindrischen Kern angebrachten, durch Flüssigkeitsdruck dehnbaren Hülle besteht, die sich im schlaffen Zustand an den Kern anschmiegt. Die Vorrichtung ist in erster Linie zur Verwendung bei Giessformen zur Herstellung von Rohren mit vorgespannter Bewehrung bestimmt.
Bei der im deutschen Patent Nr. 1012555 beschriebenen Giessform dieser Art ist zum Formen der inneren Muffenfläche der Rohre eine besondere Muffen-Innenform vorgesehen, die aus einem starren Kern und einer auf dessen Aussenseite angeordneten, dehnbaren Hülle besteht, welche von der erstgenannten Hülle getrennt ist, jedoch in der gleichen Weise und gleichzeitig wie diese durch Flüssigkeitsdruck ausgedehnt werden kann. Im Vergleich hiezu sieht die Erfindung, ausser einer Vereinfachung der Ausführung desjenigen Formteils, der zum Zusammenpressen und Verformen des Betons am Muffenende dient, auch andere wichtige Verbesserungen vor, die unten näher erläutert sind.
Es ist auch eine Vorrichtung bekannt, bei der Rohre aus Asbestzement oder anderem formbarem Material zwischen einer unnachgiebigen Aussenform und einer durch Flüssigkeitsdruck dehnbaren Innenform oder Kern hergestellt werden, der am einen Ende einen aus Gummi hergestellten Ring zum Formen der inneren Muffenfläche der Rohre besitzt. Dieser Ring wird durch einen gegen die Innenwand der Aussenform anliegenden Flansch zentriert gehalten, was notwendig ist, weil der Ring keine zentrierende Unterstützung von dem aus biegsamem Material (Gummi) bestehenden dehnbaren Kern erhält, der sogar selbst einer Unterstützung durch die Aussenform über den Ring und dessen Flansch bedarf, um eine zentrierte Lage aufrechterhalten zu können.
Diese Ausbildung des Kerns und des Ringes hat zur Folge, dass es nicht möglich ist, die bekannte Vorrichtung zum Giessen von Betonrohren durch Einbringen von Betonmasse in den Zwischenraum zwischen der Aussenform und der Innenform zu verwenden. Diese Vorrichtung ist tatsächlich auch nur für die Verwendung von einem blattförmigen Ausgangs- material aus Asbestzement bestimmt, welches vor dem Einsetzen des Kernes in die Aussenform um den Kern herum angelegt werden kann.
Aus dem Anliegen des Ringes gegen die Innenwand der Aussenform ergibt sich als weitere
Folge, dass die bekannte Vorrichtung nicht zur Herstellung von Rohren mit längslaufender, insbesondere vorgespannter Bewehrung verwendet werden kann, denn es besteht keine Möglichkeit, die Bewehrungseisen zu fixieren und schon gar nicht, sie vorzuspannen.
Ferner lässt sich eine Vorrichtung der beschriebenen Art schon deswegen nicht zum Giessen von Betonrohren verwenden, weil die Innenform nur aus dem dehnbaren Kern besteht, der keine in ihrer Gestalt bestimmte Fläche bildet, nach der die Innenfläche eines Betonrohres geformt werden könnte.
Die erfindungsgemässe Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Innenform an einem Ende einen dicht um die Innenformhülle passenden, gegebenenfalls mit dieser zusammenhängenden, jedoch überall durch einen ringförmigen Zwischenraum von der Aussenform getrennten, dehnbaren Kragen mit einer der Hülle gegenüber erheblichen Wanddicke zum Formen der inwendigen Muffenfläche der Rohre besitzt.
Im Gegensatz zu der letztgenannten bekannten Vorrichtung wird die Innenform der erfindunggemässen Vorrichtung nicht von einer seitlichen Unterstützung durch die Aussenform für das Zentrieren abhängig. Die Innenform selbst bietet dem dehnbaren Kragen die nötige Unterstützung, damit dieser an der Innenform zentriert gehalten wird, u. zw. dadurch, dass die Innenform einen starren zylindrischen Kern hat und dass der Kragen dicht auf die dehnbare Hülle der Innenform passt (gegebenenfalls mit dieser Hülle zusammenhängt). Nach dem Zusammensetzen der Giessform kann die Betonmasse ungehindert in den ringförmigen Zwischenraum der Giessform an deren nach oben gekehrtem Ende eingebracht werden. Das Einsetzen von vorgespannten Längsbewehrungseisen im Zwischenraum kann leicht vorgenommen werden, wie im deutschen Patent Ni.'1012 555 beschrieben.
Auch im
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Gegensatz zur bekannten Vorrichtung bieten die dehnbare Hülle und der Kragen eine Innenform- fläche, die vor dem Dehnen der Hülle und somit auch des Kragens im wesentlichen unnachgiebig vom zylindrischen Kern unterstützt ist. Dies ist von praktischer Bedeutung beim Giessen von Betonrohren, wobei die Betonmasse in der
Giessform gerüttelt und gepackt wird, und die
Rohre daher, wenn die Innenform keinen vom starren Kern bestimmten Mindestdurchmesser hätte, einen völlig unkontrollierbaren und un- gleichförmigen Innendurchmesser erhalten wür- den.
In den beigefügten Zeichnungen zeigt Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine Giessform, bei der die erfindungsgemässe Vorrichtung Ver- wendung gefunden hat, und Fig. 2 einen Längs- schnitt in grösserem Massstab durch den Innenformteil dieser Giessform mit dem dazugehörigen, dehnbaren Kragen zum Formen der inneren
Muffenfläche von Betonrohren.
Die gezeigte Giessform hat eine Innenform, die ähnlich wie im Patent Nr. 1012555 aus einem starren, rohrförmigen Kern 1 und einer diesen umgebenden, dehnbaren Hülle 2 aus Gummi besteht, deren Enden nach innen gebogen und mit ringförmigen Wülsten 3 versehen sind, mit denen die Hülle in Endscheiben 4 und 5 auf dem Kern 1 eingespannt ist. Der Kern 1 ist doppelwandig und mit Einlassleitungen 6 für Wasser unter Druck in den Zwischenraum zwischen den Wänden und einer Anzahl nicht dargestellter, durch die Aussenwand hindurchgehender Löcher versehen, damit der Wasserdruck auf die Gummihülle 2 wirken und sie dehnen kann. Gegebenenfalls kann der Kern jedoch nur eine Wand haben und mit Löchern in dieser Wand versehen sein, durch welche der Druck von in das Innere des Kerns geleitetem Wasser auf die Hülle 2 wirken kann.
Die Giessform hat auch eine zylindrische Aussenform 7, welche die Innenform umgibt und damit einen ringförmigen Giesshohlraum bildet. Die Aussenform 7 ist in derselben Weise aufgebaut wie im Patent Nr. 1012555 beschrieben, in dem sie aus wenigstens zwei Hälften besteht, die untereinander elastisch verbunden sind.
Ein starrer, an beiden Enden offener Ring 8 ist auf die Aussenform aufgesetzt und bildet eine Fortsetzung der letzteren, indem der Ring das benachbarte Ende der Innenform 1 für das Formen des Endes des Betonrohres umgibt.
Zwei Befestigungsringe 9 und 10 sind gegen das untere Ende der Aussenform 7 bzw. gegen das freie Ende des starren Ringes 8 angelegt und dienen zur Befestigung von Längsarmierungs- eisen 11, die sich zwischen den Ringen 9 und 10 durch den Hohlraum der Giessform erstrecken, vorzugsweise in einem vorgespannten Zustand, wobei die Längsarmierungseisen 11 ihrerseits eine Ringarmierung 12 unterstützen. Am unteren
Ende der Innenform, wo das Muffenende der
Rohre geformt werden soll, ist rund um die
Gummihülle 2 ein dieser gegenüber dickwandiger
Kragen 13 aus dehnbarem Material, z. B. Gummi, vorgesehen.
Dieser Kragen, der aus einem aussen an der Gummihülle vorgesehenen, losen Ring oder einem mit dieser zusammenhängenden Teil bestehen kann, dient zum Formen der inneren
Muffenfläche der Rohre. Der Kragen 13 ist an seinem unteren Ende mit einem kegelig erweiterten Teil 14 versehen, der gegen die innere abgeschrägte Umfangsoberfläche des Befestigungs- ringes 9 anliegt, um die Innenform 1 und den
Kragen 13 im Verhältnis zum Befestigungsring 9 und der Aussenform 7 richtig festzulegen. Bei Dehnung der Gummihülle 2 erfährt auch der
Kragen 13 eine Dehnung, und allein durch das Einführen von Druckmittel innerhalb der Hülle 2 erhält man somit eine Zusammenpressung des Betons im gesamten Rohr zwischen der Innenform und der Aussenform.
In den Kragen 13 kann gegebenenfalls ein Federelement eingegossen sein, welches dazu beiträgt, den Kragen wieder zusammenzuziehen, wenn der Dehnungsdruck aufhört.