AT15922U1 - Sicherheitsvorrichtung für eine Förderanlage - Google Patents
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Abstract
Sicherheitsvorrichtung (1) für eine Förderanlage (4), insbesondere für eine Aufstiegshilfe für den Personentransport, umfassend zumindest einen Sensor (2, 2´, 2´´) zur Erfassung einer in einem Erfassungsbereich (6) der Förderanlage (4) befindlichen Person oder eines Gegenstandes, zumindest eine Abschaltvorrichtung (3) zum Abschalten eines Antriebes (50) der Förderanlage (4) bei einem Kontakt zur Person oder des Gegenstandes, zumindest eine Steuervorrichtung (10) zur Steuerung des Antriebes der Förderanlage (4), wobei in einem ersten Betriebsmodus die Förderanlage (4) mit einer durch die Steuervorrichtung (10) vorgebbaren Betriebsgeschwindigkeit (Vbet) betreibbar ist, wobei der Erfassungsbereich (6) des zumindest einen Sensors (2, 2´, 2´´) der zumindest einen Abschaltvorrichtung (3) in der Bewegungsrichtung der Förderanlage (4) vorgelagert ist, wobei bei Erfassung einer Person oder eines Gegenstandes durch den zumindest einen Sensor (2, 2´, 2´´) die Geschwindigkeit des Antriebes (50) der Förderanlage (4) in einem zweiten Betriebsmodus durch die zumindest eine Steuervorrichtung (10) von der Betriebsgeschwindigkeit (Vbet) auf eine gegenüber der Betriebsgeschwindigkeit (Vbet) reduzierte Reduktionsgeschwindigkeit (Vred) reduzierbar ist und im Falle eines Kontaktes der Person oder des Gegenstandes mit der zumindest einen Abschaltvorrichtung (3) der Antrieb (50) der Förderanlage (4) anhaltbar ist.
Description
Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft eine Sicherheitsvorrichtung für eine Förderanlage mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
[0002] Weiters soll eine Förderanlage mit einer Sicherheitsvorrichtung und ein Verfahren zum Betreiben einer Förderanlage mit einer Sicherheitsvorrichtung angegeben werden.
[0003] Förderanlagen der eingangs genannten Art zählen bereits zum Stand der Technik und werden beispielsweise in der AT 413275 B gezeigt. Nachteilig ist bei der in der Patentschrift angeführten Personenförderanlage jedoch, dass eine permanente Überwachung der Anlage durch Betriebspersonal erfolgen muss. Beispielsweise erfolgt eine schlagartige oder sehr rasche Reduktion der Geschwindigkeit der Anlage, sobald eine Person in den Erfassungsbereich der Sensoren der Sicherheitseinrichtung gelangt. Die restlichen an der Personenförderanlage befindlichen Personen werden schlagartig mit dem Stillstand des Förderbandes konfrontiert, was zu zusätzlichen Stürzen von Personen am Förderband führen kann. Eine kontinuierliche Reduktion der Geschwindigkeit erfolgt nicht. Verweilt die Person länger im Erfassungsbereich der Sensoren, bewegt sich die Förderanlage nicht weiter. Somit kommt es zu Start-Stop-Bewegungen an der Personenförderanlage, welche für die restlichen zu befördernden Personen sehr unangenehm sind. Weiters kommt es zu Verzögerungen bei der Verwendung der Aufstiegshilfe. Diese Verzögerungen sorgen für längere Wartezeiten für die zu befördernden Personen. Auch wenn die gestürzte oder im Erfassungsbereich verweilende Person sich bereits von der Förderanlage wegbewegt, bleibt die Personenförderanlage im Stillstand und muss durch das Betriebspersonal wieder in Betrieb geschaltet werden.
[0004] Aufgabe der Erfindung ist es, die vorbeschriebenen Nachteile zu vermeiden und eine gegenüber dem Stand der Technik verbesserte Sicherheitsvorrichtung, eine verbesserte Förderanlage und ein verbessertes Verfahren zum Betreiben einer Förderanlage anzugeben.
[0005] Dies wird bei der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung durch die Merkmale des Anspruchs 1, bei der verbesserten Förderanlage durch die Merkmale des Anspruchs 16 und bei dem verbesserten Verfahren zum Betreiben der Förderanlage durch die Merkmale des Anspruchs 17 erreicht.
[0006] Wenn der Erfassungsbereich des zumindest einen Sensors der zumindest einen Abschaltvorrichtung in der Bewegungsrichtung der Förderanlage vorgelagert ist, wobei bei Erfassung einer Person oder eines Gegenstandes durch den zumindest einen Sensor die Geschwindigkeit des Antriebes der Förderanlage durch die zumindest eine Steuervorrichtung von einer Betriebsgeschwindigkeit auf eine Reduktionsgeschwindigkeit reduzierbar ist und im Falle eines Kontaktes der Person oder des Gegenstandes mit der zumindest einen Abschaltvorrichtung der Antrieb der Förderanlage anhaltbar ist, so werden die restlichen Personen an der Förderanlage nicht bei jedem Sturz oder bei jedem längeren Verweilen einer Person oder eines Gegenstandes an der Förderanlage schlagartig bis zum Stillstand abgebremst und im Anschluss wieder auf die Betriebsgeschwindigkeit beschleunigt. Für eine im Erfassungsbereich verweilende Person, die entweder gestürzt ist oder den Ausstieg verabsäumt hat, bleibt genügend Zeit, um sich noch von der mit einer reduzierten Geschwindigkeit bewegten Förderanlage entfernen zu können, bevor diese im Falle von tatsächlicher Gefahr endgültig stoppt. Für die restlichen Benutzer der Förderanlage wird die Weiterbewegung mit reduzierter Geschwindigkeit nicht so unangenehm empfunden, wie ein tatsächlicher abrupter Stillstand. Weiters werden die Wartezeiten reduziert.
[0007] Wenn die Abschaltvorrichtung zwischen einer Auslösestellung und einer Betriebsstellung wechselnd schaltbar ist, wobei die Aktivierung der Betriebsstellung automatisch erfolgt, sobald der Kontakt zwischen der Person oder des Gegenstandes und der Abschaltvorrichtung aufgehoben ist, ist gewährleistet, dass die Abschaltvorrichtung automatisch wieder in die Betriebsstellung zurückgeht und der Betrieb der Förderanlage somit ebenfalls wieder automatisch erfolgt. [0008] Wenn die Steuervorrichtung den Antrieb der Förderanlage nach dem Aufheben des
Kontaktes der an der Förderanlage befindlichen Person oder des Gegenstandes mit der Abschaltvorrichtung automatisch wieder in Bewegung setzt, wird kein zusätzliches Betriebspersonal benötigt, welches die Fördervorrichtung nach einem Sturz einer Person oder einer zu langen Verweildauer im Erfassungsbereich aktiviert. Das Betriebspersonal ist somit nicht permanent mit der Wiederinbetriebnahme der Förderanlage belastet. Solange die Abschaltvorrichtung beispielweise durch eine gestürzte Person in der Auslösestellung bleibt, kann die Förderanlage nicht in Betrieb genommen werden. Dies gilt auch, wenn eine Person durch den zumindest einen Sensor erfasst wird während die Abschaltvorrichtung nicht mehr ausgelöst wird. Für die Person, welche die Abschaltvorrichtung aktiviert hat, besteht somit keine Gefahr.
[0009] Wenn das automatische in Bewegung setzen der Förderanlage nach dem Zurückstellen der Abschaltvorrichtung in die Betriebsstellung mit einem Zeitverzögerungswert zeitlich verzögert erfolgt, so ist es für die im Erfassungsbereich oder an der Abschaltvorrichtung angekommene Person einfacher, sich schnell genug von der Förderanlage zu entfernen, bevor weitere Personen am Ausstieg oder im Erfassungsbereich der Förderanlage ankommen. Weiters wird es für die Person, welche die Sicherheitsvorrichtung ausgelöst hat, als angenehmer empfunden, wenn sich die Förderanlage nicht sofort nach dem Zurückstellen der Abschaltvorrichtung in die Betriebsstellung bewegt. Sonst könnte die Person erneut von der Abschaltevorrichtung erfasst werden und ein weiteres Stoppen der Förderanlage würde geschehen. Als vorteilhaft hat es sich dabei herausgestellt, dass der Zeitverzögerungswert zwischen 3 bis 10 Sekunden, vorzugsweise zwischen 4 und 8 Sekunden, besonders bevorzugt 5 Sekunden beträgt. Dieser Zeitabschnitt ermöglicht es, der Person genügend Zeit zu bieten, sich von der Förderanlage zu entfernen. Weiters wird die Wartezeit nicht als zu lange empfunden. Dabei haben sich 5 Sekunden als optimaler Wert herausgestellt.
[0010] Wenn die Geschwindigkeitsreduktion des Antriebes von der Betriebsgeschwindigkeit auf die Reduktionsgeschwindigkeit zumindest 35 % beträgt, erfolgt eine zumutbare Restgeschwindigkeit im Falle einer Erfassung einer Person im Erfassungsbereich. Dabei wird die Geschwindigkeit für die im Erfassungsbereich befindliche Person nicht als zu schnell empfunden und die Geschwindigkeit für die Personen, welche sonst an der Förderanlage verweilen, nicht als zu langsam. Als vorteilhaft hat es sich dabei herausgestellt, dass die Betriebsgeschwindigkeit der Förderanlage in einem Bereich zwischen 0,7 bis 1,5 m/sec, bevorzugt in einem Bereich zwischen 0,9 bis 1,4 m/sec, besonders bevorzugt in einem Bereich zwischen 1,1 bis 1,3 m/sec liegt. Diese Geschwindigkeiten haben sich als für die auf der Förderanlage befindlichen Personen als sehr günstig erwiesen. Im Falle eines Sturzes von oder auf der Förderanlage wird diese Geschwindigkeit nicht als zu hoch empfunden. Sie wird auch im Falle der eigentlichen Beförderung nicht als zu langsam angesehen.
[0011] Wenn die Reduktion von der Betriebsgeschwindigkeit der Förderanlage auf die Reduktionsgeschwindigkeit in mehreren Schritten oder kontinuierlich erfolgt, sodass eine schlagartige Reduktion ausgeschlossen ist, werden zusätzliche Stürze im Falle einer Geschwindigkeitsreduktion oder eines Stoppens der Förderanlage verhindert. Ein abruptes Stehenbleiben oder Stoppen der Förderanlage führt dazu, dass die an der Förderanlage befindlichen Personen das Gleichgewicht verlieren könnten, was unter Umständen zu einem Sturz führen könnte. Die nicht schlagartig ausgeführte Reduktion verhindert dies.
[0012] Auch die Beschleunigung von der Reduktionsgeschwindigkeit der Förderanlage auf die Betriebsgeschwindigkeit erfolgt in mehreren Schritten oder kontinuierlich, sodass eine schlagartige Beschleunigung ausgeschlossen ist. Auch hier könnten Personen, welche sich auf der Förderanlage befinden, das Gleichgewicht verlieren und stürzen. Durch das nicht-schlagartige in Bewegung setzen der Förderanlage wird dieses Risiko reduziert oder verhindert. Auch nach einem Stoppen mit anschließender Beschleunigung der Förderanlage erfolgt die Beschleunigung aus dem Stillstand der Förderanlage bis zur Betriebsgeschwindigkeit in mehreren Schritten oder kontinuierlich, sodass eine schlagartige Beschleunigung ausgeschlossen ist.
[0013] Als vorteilhaft hat es sich herausgestellt, dass ein Erfassungsbereich des zumindest einen Sensors ab einem Bereich von maximal 3 m bis minimal 0,3 m, bevorzugt maximal 2 m bis minimal 0,4 m, besonders bevorzugt maximal 1 m bis minimal 0,5 m vor der Abschaltvorrichtung beginnt, wobei der Erfassungsbereich vor oder im Wirkbereich der Abschaltvorrichtung endet. Die angegebenen Werte schaffen genügend Abstand zur Abschaltvorrichtung, um es einer Person zu ermöglichen, sich noch rechtzeitig vor dem Auslösen der Abschaltvorrichtung von der Förderanlage zu entfernen. Der Abstand zusammen mit der reduzierten Geschwindigkeit der Förderanlage tragen zum sicheren Aussteigen der Person bei, welche sich im Erfassungsbereich befindet.
[0014] Wenn der zumindest eine Sensor durch einen optischen Sensor ausgebildet wird, erfolgt ein berührungsloses Detektieren der Person, welche sich im Erfassungsbereich befindet. Optische Sensoren sind wartungsfreundlich, einfach zu überprüfen und schwer überbrückbar oder manipulierbar. Optische Sensoren tragen aus diesem Grund zu einem hohen Maß an Sicherheit an der Sicherheitsvorrichtung bei.
[0015] Wenn die Sicherheitsvorrichtung an einem oberen Ende einer an einer Steigung befindlichen Förderanlage angeordnet ist, wobei die Sicherheitsvorrichtung in einem Gehäuse angeordnet ist, so erfolgt die Erfassung der Sicherheitsvorrichtung an der Stelle, an der auch Unfälle oder Stürze geschehen können. Dies schließt jedoch auch nicht aus, dass die Förderanlage in einem flachen Gelände eingesetzt wird. Zudem kann die Sicherheitsvorrichtung auch am unteren Ende einer an einer Steigung befindlichen Förderanlage angeordnet sein. Das Gehäuse deckt die Sicherheitsvorrichtung entsprechend ab und schützt dieses vor Beschädigungen, um ein langfristiges, fehlerfreies Arbeiten der Sicherheitsvorrichtung und somit auch der Förderanlage gewährleisten zu können. Zudem werden Komponenten, die beispielsweise zum Antrieb der Förderanlage verwendet werden, abgeschottet. Beispielsweise könnte der Antrieb oder die Umlenkvorrichtung zu schweren Verletzungen führen, wenn eine Person mit diesem in Kontakt tritt. Vom Körper der Person abstehende Gegenstände wie beispielsweise Schals oder andere Kleidungsstücke, sowie Haare oder sonstiges könnten ins Innere der Förderanlage gelangen und im schlimmsten Fall zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen. Das Gehäuse schützt somit die Person und auch die im Gehäuse untergebrachten Komponenten vor Umwelteinflüssen oder anderen Einflüssen von außen.
[0016] Wenn die Abschaltvorrichtung durch eine - vorzugsweise zwischen einer Auslösestel-lung und einer Betriebsstellung - mechanisch betätigbaren Klappe in oder an dem Gehäuse ausgebildet wird, wird die Klappe bei Kontakt zu einer Person oder zu einem Gegenstand ausgelöst. Nach dem Entfernen der Person oder des Gegenstandes stellt sich diese automatisch wieder zurück in die Betriebsstellung. Eine mechanische Klappe lässt sich einfach kontrollieren. Sie weist keine komplizierten Merkmale auf, die Funktion der Klappe ist auch für Laien einfach nachvollziehbar. Zudem ist die Klappe ein sichtbares Element, was zum besseren Verständnis des Benutzers der Förderanlage beitragen kann. Dieser sieht die Klappe als Barriere und weiß, dass diese in einer Notsituation auslöst. Die Klappe suggeriert dem Benutzer somit ein Gefühl von Sicherheit. Hinter der Klappe kann beispielsweise ein Schalter angeordnet sein, der beim Betätigen der Klappe das Signal an die Sicherheitsvorrichtung weitergibt. Es wäre jedoch auch jede andere Art von Schaltelement, wie beispielsweise ein optischer Sensor, der die Position der Klappe erkennt, denkbar. Die Klappe selbst kann auch ein Schaltelement ausbilden, indem direkt an der Klappe Schaltkontakte angebracht werden.
[0017] Wenn der Erfassungsbereich des für den Ausstieg der Personen vorgesehenen Abschnittes der Förderanlage nachgereiht ist, sodass eine vor dem Erfassungsbereich aussteigende Person keine über die Sicherheitsvorrichtung geregelte Reduktion der Betriebsgeschwindigkeit der Förderanlage bewirkt, so ist ein ordnungsgemäßer Betrieb der Förderanlage gewährleistet, solang keine Person in den Erfassungsbereich hineinkommt. Nur im Falle eines Sturzes oder eine zu lange auf der Förderanlage verweilenden Person oder Gegenstandes wird die Geschwindigkeitsreduktion vorgenommen. Es ist auch nicht notwendig, dass die Anlage permanent durch Betriebspersonal überwacht wird. Wird der Ausstieg gekennzeichnet, beispielsweise durch einen Torbogen oder einfach durch eine Farbgebung, ist es für den Benutzer der Förderanlage leicht erkennbar, wo sich der Erfassungsbereich der Förderanlage befindet. Der Erfassungsbereich könnte z. B. auch durch einen flexiblen Vorhang dem Ausstieg nachge reiht sein. Somit wird eine Barriere vom Benutzer der Förderanlage erkannt, welche jedoch im Fall eines Sturzes nachgibt.
[0018] Als vorteilhaft haben sich dabei folgende Verfahrensschritte zum Betreiben einer Förderanlage ergeben: [0019] - Befördern zumindest einer Person oder eines Gegenstandes in Bewegungsrich tung der Förderanlage mit der Betriebsgeschwindigkeit, angetrieben durch den Antrieb, - Erfassen zumindest einer zu Person oder eines Gegenstandes im Erfassungsbereich durch zumindest einen Sensor, falls die zumindest eine Person oder der Gegenstand nicht an einem Ausstieg die Förderanlage verlassen hat, - schrittweise oder kontinuierliche Reduktion der Betriebsgeschwindigkeit auf die Reduktionsgeschwindigkeit durch den Antrieb, sobald die zumindest Person oder der zumindest eine Gegenstand den Erfassungsbereich erreicht hat, - schrittweise oder kontinuierliche Reduktion der Reduktionsgeschwindigkeit bis zum Stillstand des Antriebes, sobald die zumindest eine Person oder der zumindest eine Gegenstand die Abschaltvorrichtung von einer Betriebsstellung in eine Auslösestellung betätigt, - automatische Inbetriebnahme des Antriebes der Förderanlage mit Betriebsgeschwindigkeit, nachdem die Abschaltvorrichtung von der Auslösestellung in die Betriebsstellung gebracht wurde.
[0020] Wenn die automatische Inbetriebnahme des Antriebs der Förderanlage mit einem Zeitverzögerungswert zeitlich verzögert erfolgt, nachdem die Abschaltvorrichtung selbsttätig von der Auslösestellung in die Betriebsstellung gebracht wurde, muss kein Betriebspersonal die Förderanlage überwachen. Der sichere Betrieb mit einer ausreichenden Betriebsgeschwindigkeit und einer sicheren Reduktionsgeschwindigkeit und einem Abschalten im Falle eines Sturzes ist gewährleistet.
[0021] Weitere Einzelheiten und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der Figurenbeschreibung unter Bezugnahme auf die in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele im Folgenden näher erläutert. Darin zeigen: [0022] Fig. 1a, 1b Förderanlage mit einer Sicherheitsvorrichtung in Seitenansicht und der Draufsicht mit stehendem Gehäuse, [0023] Fig. 2 Förderanlage in Seitenansicht mit versenktem Gehäuse und liegender Abschaltvorrichtung, [0024] Fig. 3 Förderanlage mit hinter der Umlenkvorrichtung befindlicher Abschaltvorrichtung, [0025] Fig. 4 Geschwindigkeitsdiagramm, und [0026] Fig. 5 auf das Geschwindigkeitsdiagramm bezogene, schematische Darstellung der Förderanlage.
[0027] Fig. 1a zeigt einen Teil einer Förderanlage 4 in der Seitenansicht. Das Band der Förderanlage 4 ist normalerweise durch Schnee oder durch eine Verkleidung von der Umgebung abgetrennt. Somit läuft die Förderanlage entweder im Boden oder abgeschottet durch in der Fig. 1a nicht sichtbare Verkleidungselemente. Am oberen Ende der Förderanlage 4 befindet sich die Umlenkvorrichtung 5, welche durch einen Antrieb 50 angetrieben werden kann. Der Antrieb 50 kann jedoch auch an einer anderen Stelle der Förderanlage 4 das umlaufende Band der Förderanlage 4 antreiben. Oberhalb der Umlenkvorrichtung 5 befindet sich das Gehäuse 13, welches die Steuervorrichtung 10 beinhaltet. Weiters ist direkt am Gehäuse 13 die Abschaltvorrichtung 3 angeordnet, die bei einem Kontakt einer Person oder einem Gegenstand nach innen ins Gehäuse 13 einklappen kann und somit das Signal zum Stoppen des Antriebes 50 abgibt. Der Erfassungsbereich 6 des zumindest einen Sensors 2 erstreckt sich über einen Bereich vor der Abschaltvorrichtung 3. Vor dem Erfassungsbereich 6 befindet sich der Ausstieg 51, der für die Benutzer der Förderanlage 4 als solcher gekennzeichnet ist. Verabsäumt ein Benutzer der Förderanlage 4 das Aussteigen aus der Förderanlage 4 am Ausstieg 51 und bewegt sich in den Erfassungsbereich 6, wird die Geschwindigkeit von der Betriebsgeschwindigkeit Vbet auf die Reduktionsgeschwindigkeit Vred reduziert. Der zumindest eine Sensor 2 kann beispielsweise auch am Gehäuse 13 angeordnet sein, der zumindest eine Sensor 2 kann jedoch auch beispielsweise in einem Bereich neben der Förderanlage 4 durch ein eigenständiges Montagemittel an der Förderanlage 4 oder in dessen Umgebung angeordnet sein. Der zumindest eine Sensor 2 kann jedoch auch ein Berührungssensor im Inneren der Förderanlage 4 sein, wie z. B. ein plattenförmiges Schaltelement, das sich unter dem Förderband befindet und durch das Gewicht des Benutzers aktiviert wird. In anderen Worten kann auch anstelle eines berührungslosen Sensors, wie einer Lichtschranke oder eines optischen Sensors, ein mechanischer Sensor eingesetzt werden. Im Bereich des Ausstieges 51 kann eine Ausstiegshilfe 52 angeordnet sein, z. B. ein Handlauf oder eine Reling.
[0028] Am Gehäuse 13 ist die Abschaltvorrichtung 3 angeordnet. In diesem Fall ist dies eine bewegliche Klappe, die ein Schaltelement aufweist, um ein Signal an die Steuervorrichtung 10 abgeben zu können. Sowohl der zumindest eine Sensor 2 und die Klappe 3 geben somit ihre Signale an die Steuervorrichtung 10 weiter, welche darauffolgend die Geschwindigkeit der Förderanlage 4 regelt oder den Betrieb der Förderanlage 4 stoppt. Hierzu steht die Steuervorrichtung 10 in Kontakt mit dem Antrieb 50.
[0029] Fig. 1b zeigt die Förderanlage 4 von oben. Der Ausstieg 51 und der Erfassungsbereich 6 sind nacheinander in der Bewegungsrichtung der Förderanlage 4 angeordnet. In der Fig. 1b wird gezeigt, dass mehrere Sensoren 2, 2‘, 2“ zum Herstellen des Erfassungsbereiches 6 genutzt werden. Durch die Verwendung mehrerer Sensoren 2, 2', 2” kann beispielsweise eine höhere Genauigkeit oder Auflösung an der Sicherheitsvorrichtung 1 erzielt, der Erfassungsbereich 6 vergrößert oder eine Redundanz hergestellt werden, falls einer der Sensoren 2, 2', 2” ausfällt.
[0030] Fig. 2 zeigt eine Sicherheitsvorrichtung 1, deren Abschaltvorrichtung 3 liegend oder im Wesentlichen parallel zur Oberfläche des Bandes der Förderanlage 4 ausgerichtet ausgeführt ist. Der Erfassungsbereich 6 erstreckt sich dabei in einem Bereich vor der Abschaltvorrichtung 3 bis an das Ende der Abschaltvorrichtung 3. Eine Person wird somit verlangsamt an die Abschaltvorrichtung 3 herangeführt und erst beim endgültigen Erreichen der Abschaltvorrichtung 3 wird der Antrieb 50 der Förderanlage 4 gestoppt. Die Gefahr, dass die Person in den Antrieb 50 oder in die Umlenkvorrichtung 5 hineingezogen wird, besteht dabei nicht. Dies wird durch die reduzierte Geschwindigkeit, durch die Form der Abschaltvorrichtung 3 und durch deren bewegliche Lagerung über ein Anschlagmittel 7 verhindert. Im Bereich hinter der Umlenkvorrichtung 5 befindet sich das Gehäuse 13, in dem sich die Steuervorrichtung 10 befindet.
[0031] Die Fig. 3 zeigt eine weitere Variante der Sicherheitsvorrichtung 1. Dabei ist die Abschaltvorrichtung 3 in einem Bereich nach oder hinter dem Einzug der Umlenkvorrichtung 5 angeordnet. Der Erfassungsbereich des zumindest einen Sensors 2 muss sich dabei nicht bis ans Ende der Abschaltvorrichtung 3 erstrecken, da die Abschaltvorrichtung 3 wesentlich früher reagiert als beispielsweise in der Fig. 2 oder der Fig. 1a, 1b. Erreicht die Person die in der Fig. 3 gezeigte Abschaltvorrichtung 3, muss diese sofort reagieren, um ein Einziehen in den Spalt zwischen der Abschaltvorrichtung 3 und der Umlenkvorrichtung 5 verhindern zu können. Die in der Fig. 3 gezeigte Lösung wird verwendet, wenn die zu befördernde Person die Förderanlage 4 über die Abschalteinrichtung 3 verlassen sollte, ähnlich wie bei einer Rolltreppe.
[0032] Fig. 4 zeigt ein Diagramm, welches den Verlauf der Geschwindigkeit der Förderanlage 4 im Zuge eines Erfassungs-Events grafisch darstellt. Vergleichsweise kann die direkt darunter befindliche Fig. 5 als Referenz verwendet werden. Eine Person, welche sich auf der Förderanlage 4 befindet, fährt entlang dieser bis zum Scheitelpunkt der Förderanlage 4 und gelangt zum Ausstieg 51. Stürzt die Person vorher, verlässt die Förderanlage 4 nicht am dafür vorgesehenen Ausstieg 51 oder es bleibt ein Gegenstand auf der Förderanlage 4 liegen, wird die Person oder der Gegenstand durch den zumindest einen Sensor 2 registriert. In diesem Fall liegt der Erfas- sungsbereich 6 hinter dem zumindest einen Sensor 2, der beispielsweise als einfache Lichtschranke ausgeführt sein kann.
[0033] Die in der Fig. 5 gezeigte Variante der Platzierung des zumindest einen Sensor 2 ist jedoch auch anders lösbar, wie bereits vorhin beschrieben, kann der Sensor 2 auch an einer anderen Stelle untergebracht sein und den Erfassungsbereich 6 vor der Abschaltvorrichtung 3 herstellen. Im Falle der Fig. 5 jedoch markiert der zumindest eine Sensor 2 den Beginn des Erfassungsbereiches 6. Bleibt die Person oder der Gegenstand so lange an der Förderanlage 4, bis dieser neuralgische Punkt des Beginns des Erfassungsbereichs 6 erreicht wird, wird die Geschwindigkeit in Stufen oder kontinuierlich von der Betriebsgeschwindigkeit Vbet zur Reduktionsgeschwindigkeit Vred reduziert, wie in Fig. 4 ersichtlich. Nun bleibt der Person genügend Zeit, um sich aus dem Erfassungsbereich 6 der Förderanlage 4 zu entfernen. Liegt ein Gegenstand auf der Förderanlage 4, wird es beispielsweise dem Betriebspersonal erleichtert, diesen rechtzeitig vor der Erfassung durch die Abschaltvorrichtung 3 zu entfernen, da die Geschwindigkeit der Förderanlage 4 auf die Reduktionsgeschwindigkeit Vred heruntergesetzt ist. Wird die Abschaltvorrichtung 3 durch zumindest eine Person oder zumindest einen Gegenstand ausgelöst, beispielsweise die als Klappe ausgeführte Abschaltvorrichtung 3 nach innen ins Gehäuse 13 geschwenkt, wird dies durch die Steuervorrichtung 10 verarbeitet und der in den Fig. 1a und 1b gezeigte Antrieb 50 abgeschaltet. Im Diagramm ist ersichtlich, dass die Geschwindigkeit V auf null reduziert worden ist. Wird die Abschaltvorrichtung 3 wieder in die Betriebsstellung zurückgesetzt, was bekanntlich automatisch erfolgt, nachdem die Person oder der Gegenstand von der Förderanlage 4 entfernt worden ist, setzt sich nach einer gewissen Zeit, dem Zeitverzögerungswert Tv, die Förderanlage 4 wieder in Bewegung. Hierzu kann die in Fig. 4 gezeigte Grafik rückwärts betrachtet angesehen werden. Aus dem Stillstand wird die Fördervorrichtung 4 wieder kontinuierlich oder in kleinen Schritten auf die Betriebsgeschwindigkeit Vbet erhöht. Falls ein erneuter Zwischenfall geschehen sollte, erfolgt die Funktion der Sicherheitsvorrichtung 1, wie vorhin beschrieben, erneut. Verlässt eine Person den Erfassungsbereich 6 früh genug, bevor die Abschaltvorrichtung 3 aktiviert wird, wird die Geschwindigkeit von der Reduktionsgeschwindigkeit Vred wieder automatisch auf die Betriebsgeschwindigkeit Vbet erhöht, was ebenfalls in kleinen Schritten oder kontinuierlich erfolgt, um eine abrupte Beschleunigung verhindern zu können. Die Betriebsgeschwindigkeit Vbet kann als Maximalgeschwindigkeit der Förderanlage 4 angesehen werden.
Claims (18)
- Ansprüche1. Sicherheitsvorrichtung (1) für eine Förderanlage (4), insbesondere für eine Aufstiegshilfe für den Personentransport, umfassend: - zumindest einen Sensor (2, 2', 2”) zur Erfassung einer in einem Erfassungsbereich (6) der Förderanlage (4) befindlichen Person oder eines Gegenstandes, - zumindest eine Abschaltvorrichtung (3) zum Abschalten eines Antriebes (50) der Förderanlage (4) bei einem Kontakt zur Person oder des Gegenstandes, - zumindest eine Steuervorrichtung (10) zur Steuerung des Antriebes der Förderanlage (4), wobei in einem ersten Betriebsmodus die Förderanlage (4) mit einer durch die Steuervorrichtung (10) vorgebbaren Betriebsgeschwindigkeit (Vbet) betreibbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Erfassungsbereich (6) des zumindest einen Sensors (2, 2', 2”) der zumindest einen Abschaltvorrichtung (3) in der Bewegungsrichtung der Förderanlage (4) vorgelagert ist, wobei bei Erfassung einer Person oder eines Gegenstandes durch den zumindest einen Sensor (2, 2', 2”) die Geschwindigkeit des Antriebes (50) der Förderanlage (4) in einem zweiten Betriebsmodus durch die zumindest eine Steuervorrichtung (10) von der Betriebsgeschwindigkeit (Vbet) auf eine gegenüber der Betriebsgeschwindigkeit (Vbet) reduzierte Reduktionsgeschwindigkeit (Vred) reduzierbar ist und im Falle eines Kontaktes der Person oder des Gegenstandes mit der zumindest einen Abschaltvorrichtung (3) der Antrieb (50) der Förderanlage (4) anhaltbar ist.
- 2. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschaltvorrichtung (3) zwischen einer Auslösestellung und einer Betriebsstellung wechselnd schaltbar ist, wobei die Aktivierung der Betriebsstellung automatisch erfolgt, sobald der Kontakt zwischen der Person oder des Gegenstandes und der Abschaltevorrichtung (3) aufgehoben ist.
- 3. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung (10) den Antrieb (50) der Förderanlage (4) nach dem Aufheben des Kontaktes der an der Förderanlage (4) befindlichen Person oder des Gegenstandes mit der Abschaltvorrichtung (3) automatisch wieder in Bewegung setzt.
- 4. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das automatische in Bewegung setzen der Förderanlage (4) nach dem Zurückstellen der Abschaltvorrichtung (3) in die Betriebsstellung mit einem Zeitverzögerungswert (Tv) zeitlich verzögert erfolgt.
- 5. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Zeitverzögerungswert (Tv) zwischen 3 bis 10 Sekunden, vorzugsweise zwischen 4 bis 8 Sekunden, besonders bevorzugt 5 Sekunden beträgt.
- 6. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Geschwindigkeitsreduktion des Antriebes (50) von der Betriebsgeschwindigkeit (Vbet) auf die Reduktionsgeschwindigkeit (Vred) zumindest 35% beträgt.
- 7. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Betriebsgeschwindigkeit (Vbet) der Förderanlage (4) in einem Bereich zwischen 0,7 bis 1,5 m/sec, bevorzugt in einem Bereich zwischen 0,9 bis 1,4m/sec, besonders bevorzugt in einem Bereich zwischen 1,1 bis 1,3 m/sec liegt.
- 8. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Reduktion von der Betriebsgeschwindigkeit (Vbet) der Förderanlage (4) auf die Reduktionsgeschwindigkeit (Vred) in mehreren Schritten oder kontinuierlich erfolgt, sodass eine schlagartige Reduktion ausgeschlossen ist.
- 9. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschleunigung von der Reduktionsgeschwindigkeit (Vred) der Förderanlage (4) auf die Betriebsgeschwindigkeit (Vbet) in mehreren Schritten oder kontinuierlich erfolgt, sodass eine schlagartige Beschleunigung ausgeschlossen ist.
- 10. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass nach einem Stoppen mit anschließender Beschleunigung der Förderanlage (4) die Beschleunigung aus dem Stillstand der Förderanlage (4) bis zur Betriebsgeschwindigkeit (Vbet) in mehreren Schritten oder kontinuierlich erfolgt, sodass eine schlagartige Beschleunigung ausgeschlossen ist.
- 11. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein Erfassungsbereich (6) des zumindest einen Sensors (2, 2', 2”) ab einem Bereich von maximal 3m bis minimal 0,3m, bevorzugt maximal 2m bis minimal 0,4m, besonders bevorzugt maximal 1 m bis minimal 0,5m vor der Abschaltvorrichtung (3) beginnt, wobei der Erfassungsbereich (6) vor oder im Wirkbereich der Abschaltvorrichtung (3) endet.
- 12. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Sensor (2, 2', 2”) durch einen optischen Sensor ausgebildet wird.
- 13. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitsvorrichtung (1) an einem oberen oder einem unteren Ende einer an einer Steigung befindlichen Förderanlage (4) angeordnet ist, wobei die Sicherheitsvorrichtung (1) im einem Gehäuse (13) angeordnet ist.
- 14. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschaltvorrichtung (3) durch eine - vorzugsweise zwischen einer Auslösestellung und einer Betriebsstellung - mechanisch betätigbare Klappe in oder an dem Gehäuse (13) ausgebildet wird.
- 15. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Erfassungsbereich (6) des für den Ausstieg (51) der Personen vorgesehenen Abschnittes der Förderanlage (4) nachgereiht ist, sodass eine vor dem Erfassungsbereich (6) aussteigende Person keine über die Sicherheitsvorrichtung (1) geregelte Reduktion der Betriebsgeschwindigkeit (Vbet) der Förderanlage (4) bewirkt.
- 16. Förderanlage (4) mit einer Sicherheitsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 15.
- 17. Verfahren zum Betreiben einer Förderanlage (4) nach Anspruch 16 mit einer Sicherheitsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, durch folgende Schritte gekennzeichnet: - Befördern zumindest einer Person oder eines Gegenstandes in Bewegungsrichtung der Förderanlage (4) mit der Betriebsgeschwindigkeit (Vbet), angetrieben durch den Antrieb (50), - Erfassen zumindest einer zu Person oder eines Gegenstandes im Erfassungsbereich (6) durch zumindest einen Sensor (2, 2', 2”), falls die zumindest eine Person oder der Gegenstand nicht an einem Ausstieg (51) die Förderanlage (4) verlassen hat, - Schrittweise oder kontinuierliche Reduktion der Betriebsgeschwindigkeit (Vbet) auf die Reduktionsgeschwindigkeit (Vred) durch den Antrieb (50), sobald die zumindest Person oder der zumindest eine Gegenstand den Erfassungsbereich (6) erreicht hat, - Schrittweise oder kontinuierliche Reduktion der Reduktionsgeschwindigkeit (Vred) bis zum Stillstand des Antriebes (50), sobald die zumindest eine Person oder der zumindest eine Gegenstand die Abschaltvorrichtung (3) von einer Betriebsstellung in eine Auslösestellung betätigt, - Automatische Inbetriebnahme des Antriebes (50) der Förderanlage (4) auf Betriebsgeschwindigkeit (Vbet) nachdem die Abschaltvorrichtung (3) von der Auslösestellung in die Betriebsstellung gebracht wurde.
- 18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die automatische Inbetriebnahme des Antriebes (50) der Förderanlage (4) auf Betriebsgeschwindigkeit (Vbet), nachdem die Abschaltvorrichtung (3) selbsttätig von der Auslösestellung in die Betriebsstellung gebracht wurde, mit einem Zeitverzögerungswert (Tz) zeitlich verzögert erfolgt. Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| ATGM50109/2017U AT15922U1 (de) | 2017-05-31 | 2017-05-31 | Sicherheitsvorrichtung für eine Förderanlage |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| ATGM50109/2017U AT15922U1 (de) | 2017-05-31 | 2017-05-31 | Sicherheitsvorrichtung für eine Förderanlage |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| AT15922U1 true AT15922U1 (de) | 2018-09-15 |
Family
ID=63529144
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| ATGM50109/2017U AT15922U1 (de) | 2017-05-31 | 2017-05-31 | Sicherheitsvorrichtung für eine Förderanlage |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| AT (1) | AT15922U1 (de) |
Citations (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| GB2050984A (en) * | 1979-05-29 | 1981-01-14 | Otis Elevator Co | Variable speed passenger transit device |
| US4588065A (en) * | 1984-08-27 | 1986-05-13 | Westinghouse Electric Corp. | Escalator with controlled brake |
| AT8338U1 (de) * | 2005-03-29 | 2006-06-15 | Bruckschloegl Ges M B H | Fördereinrichtung für schiläufer oder snowboardfahrer |
| EP2226286A1 (de) * | 2009-03-03 | 2010-09-08 | Ficap | Vorrichtung zum Schutz von Personen oder Skifahrern für Transportlaufband |
-
2017
- 2017-05-31 AT ATGM50109/2017U patent/AT15922U1/de unknown
Patent Citations (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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