AT13283U1 - Hagelschutzvorrichtung für Autos - Google Patents
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Abstract
Eine Vorrichtung zum Schutz eines Autos vor Wettereinflüssen, insbesondere vor Hagel, weist eine doppelwandige, aufblasbare und am Auto befestigbare Abdeckung für den oberen Bereich des Autos, einschließlich der Fenster, mit einem Einlass in den Innenraum des Autos (2) auf, welcher durch einen um eine horizontale Klappachse (9) oberhalb des Fensters (5) der Tür (6) aufklappbaren Abschnitt (8) der Abdeckung (1) an der Tür (6) des Autos (2) gebildet wird. Zwischen dem aufklappbaren Abschnitt (8) und der übrigen Abdeckung ist eine Gaszufuhr vorgesehen, durch die das Gas beim Aufblasen der Abdeckung (1) aus der übrigen Abdeckung in den aufklappbaren Abschnitt (8) strömt.
Description
österreichisches Patentamt AT13 283U1 2013-09-15
Beschreibung
HAGELSCHUTZVORRICHTUNG FÜR AUTOS
[0001] Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Schutz eines Autos vor Wettereinflüssen, insbesondere vor Hagel und dergleichen wetterbedingten Aufschlägen mit einer doppelwandigen, aufblasbaren und am Auto befestigbaren Abdeckung für das Autos, einschließlich aller Fenster.
[0002] Eine derartige Schutzvorrichtung ist aus DE 43 16 504 A1 bekannt. Sie bietet insbesondere bei Wetterstürzen Schutz vor Hagel und dergleichen Aufschlägen, beispielsweise von Ästen, auf die Karosserie.
[0003] Zum Aufblasen der doppelwandigen Abdeckung ist bei der bekannten Schutzvorrichtung eine Gaspatrone oder eine Pumpe vorgesehen, oder sie wird mit dem Mund oder den Auspuffgasen aufgeblasen.
[0004] Das Aufblasen mit dem Mund oder einer Luftpumpe ist mühsam und zeitaufwändig. Das Aufblasen mit einer Gaspatrone oder mit den Auspuffgasen ist zwar einfach, weil es keiner körperlichen Anstrengung bedarf. Jedoch ist eine Gaspatrone nicht immer gleich zur Hand, und um die Abdeckung mit den Auspuffgasen aufzublasen muss der Motor laufen, das heißt der Fahrer befindet sich dann im Auto und kann das mit der befestigten Abdeckung versehene Auto nicht verlassen.
[0005] Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine solche Schutzvorrichtung bereit zu stellen, die, auch wenn der Fahrer das Auto verlassen hat, auf einfache Weise aufblasbar ist.
[0006] Dies wird erfindungsgemäß mit der im Anspruch 1 gekennzeichneten Vorrichtung erreicht.
[0007] Bei der Tür kann es sich auch um eine Hecktür z.B. eines Kombis handeln.
[0008] Der aufklappbare Abschnitt ist vorzugsweise an der Fahrer- oder der Beifahrertür des Autos vorgesehen. Der aufklappbare Abschnitt weist eine horizontale Klappachse oberhalb des Fensters der jeweiligen Tür auf. Der aufklappbare Abschnitt der Abdeckung an der Tür kann durch einen Reißverschluss, Druckknöpfe, einen Klettverschluss oder dergleichen an der Abdeckung fixiert werden.
[0009] Die Abdeckung ist doppelwandig ausgebildet und mit Luft oder einem anderen Gas aufblasbar. Im aufgeblasenen Zustand kann die Abdeckung eine Dicke von beispielsweise 2 bis 20, insbesondere 7 bis 15, Zentimeter aufweisen. Die außenliegende Wandung der Abdeckung besteht aus einem schlag- und reißfesten Material, insbesondere aus Gummi oder Kunststoff, vorzugsweise verstärkt mit einem Gewebe. Die auf dem Auto aufliegende Innenwand kann beispielsweise durch eine Kunststofffolie gebildet sein. Der Innenraum der Abdeckung kann durch Abstands-Haltebänder oder Zwischenwände in Kammern unterteilt sein. In gleicher Weise ist der aufklappbare Abschnitt der Abdeckung ausgebildet. Dabei ist zwischen dem aufklappbaren Abschnitt und der übrigen Abdeckung eine Luft- bzw. Gaszufuhr, beispielsweise eine Leitung vorgesehen, durch die das Gas beim Aufblasen der Abdeckung aus der übrigen Abdeckung in den aufklappbaren Abschnitt strömt.
[0010] Der aufklappbare Abschnitt der Abdeckung kann beispielsweise über ein Filmscharnier mit der außenliegenden und/oder der Innenwand der doppelwandigen Abdeckung verbunden sein.
[0011] Da erfindungsgemäß der Innenraum des Autos durch den aufklappbaren Abschnitt auch dann zugänglich ist, wenn die Abdeckung aufgeblasen wird, kann der Innenraum des Autos jederzeit verlassen und wieder betreten werden. Damit kann die Abdeckung beispielsweise durch die Auspuffabgase bei laufendem Motor oder bei eingeschalteter Zündung durch einen an die Autoelektrik, beispielsweise den Zigarettenanzünder angeschlossenes Gebläse oder Kompressor jederzeit, also vor, nach oder während des Aufblasens der Abdeckung verlassen 1 /4 österreichisches Patentamt AT 13 283 Ul 2013-09-15 und wieder betreten werden.
[0012] Zur sturmfesten Befestigung der Abdeckung an dem Auto ist vorzugsweise ein Zugmittel vorgesehen, das am unteren Randbereich über den gesamten Umfang der Abdeckung geführt und so ausgebildet ist, dass es beim Zusammenziehen unter die Karosserie des Autos eingezogen wird, und zwar insbesondere im Bereich der vier Radhäuser der Karosserie, also insbesondere unter die vier Ecken der Karosserie zwischen den beiden Längsseiten und der Vorder-und Rückseite der Karosserie.
[0013] Um den Auspuff zum Aufblasen der Abdeckung freizuhalten, ist die Abdeckung am Heck des Autos vorzugsweise zur Führung des Zugmittels mit einer Lasche versehen, die sich seitlich neben dem Auspuffrohr, vorzugsweise in der Mitte der Rückseite der Karosserie von der Abdeckung nach unten erstreckt.
[0014] Das unter die Karosserie des Autos einziehbare Zugmittel kann ein Kunststoff- oder Stahlseil, eine Kette oder dergleichen sein. Zur Führung des Zugmittels können Ösen oder Führungskanäle, beispielsweise Laschen an dem unteren Nahtbereich der Abdeckung vorgesehen sein sowie in der erwähnten Lasche.
[0015] Neben Hagel und dergleichen Aufschlägen bietet die Vorrichtung auch Schutz vor anderen Wettereinflüssen, z.B. Schutz vor Sonneneinstrahlung.
[0016] Nachstehend ist die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung beispielhaft näher erläutert, deren einzige Figur schematisch einen PKW mit der erfindungsgemäßen aufgeblasenen Abdeckung aufweist; und zwar in perspektivischer Darstellung von unten gesehen.
[0017] Die aufgeblasene Abdeckung 1, die eine Außenwand 3 und eine Innenwand 4 aufweist, ist in der Zeichnung im aufgeblasenen Zustand dargestellt. Sie bedeckt den gesamten oberen Bereich der Karosserie des PKW 2, einschließlich aller Fenster, also auch des Fensters 5 an der Fahrertür 6 des linksgesteuerten PKW 2.
[0018] Im Bereich der Tür 6 weist die aufgeblasene Abdeckung 1 eine Aussparung 7 auf. In die Aussparung 7 ist ein ebenfalls aufblasbarer Abschnitt 8 klappbar, der in der Zeichnung im aufgeklappten und aufgeblasenen Zustand dargestellt ist.
[0019] Die Abdeckung 1, einschließlich des aufklappbaren Abschnittes 8 kann beispielsweise mit einem nicht dargestellten, an die Autoelektrik angeschlossenen Kompressor oder mit dem Abgas des nicht dargestellten Auspuffs des Autos aufgeblasen werden. Der aufklappbare Abschnitt 8 kann mit einem Filmscharnier 9 mit der übrigen Abdeckung 1 verbunden sein.
[0020] An dem Heck des PKW 2 ist eine Lasche 10 vorgesehen, die sich von der Abdeckung 1 nach unten erstreckt und beispielsweise aus einer Folie bestehen kann; also nicht aufblasbar ist.
[0021] Zur Befestigung der Abdeckung 1 an dem PKW 2 ist ein gestrichelt dargestelltes Zugmittel 11, beispielsweise ein Drahtseil vorgesehen, das im unteren Randbereich der Abdeckung 1 entlang der Seiten des PKW 2 in nicht dargestellten Ösen oder dergleichen Führungen und am Heck durch das untere Ende der Lasche 10 geführt ist. Beim Anziehen des Zugmittels 11 wird das Zugmittel 11 insbesondere im Bereich der Radkästen 12 bis 15, also an den Ecken zwischen den Längsseiten, der Vorderseite und der Heckseite des PKW 2 unter die Karosserie an der Unterseite des PKW 2 gezogen und damit die Abdeckung 1 am PKW 2 fixiert. 2/4
Claims (5)
- österreichisches Patentamt AT13 283U1 2013-09-15 Ansprüche 1. Vorrichtung zum Schutz eines Autos vor Wettereinflüssen, insbesondere vor Hagel und dergleichen Aufschlägen mit einer doppelwandigen, aufblasbaren und am Auto befestigbaren Abdeckung für den oberen Bereich des Autos, einschließlich der Fenster, wobei die Abdeckung (1) an wenigstens einer Tür (6) des Autos (2) einen Einlass in den Innenraum des Autos (2) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Einlass durch einen um eine horizontale Klappachse (9) oberhalb des Fensters (5) der Tür (6) aufklappbaren Abschnitt (8) der Abdeckung (1) an der Tür (6) des Autos (2) gebildet wird, wobei zwischen dem aufklappbaren Abschnitt (8) und der übrigen Abdeckung eine Gaszufuhr vorgesehen ist, durch die das Gas beim Aufblasen der Abdeckung (1) aus der übrigen Abdeckung in den aufklappbaren Abschnitt (8) strömt.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (1) zum Aufblasen mit einem von der Autoelektrik angetriebenen Kompressor oder Gebläse ausgebildet ist.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung zum Aufblasen mit den Auspuffgasen des Autos (2) ausgebildet ist.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (1) zur Befestigung an dem Auto (2) ein an ihrem unteren Randbereich über den gesamten Umfang der Abdeckung (1) geführtes, unter die Karosserie des Autos (2) einziehbares Zugmittel (11) aufweist.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (1) an dem Heck des Autos (2) zur Führung des Zugmittels (11) neben dem Auspuffrohr eine sich nach unten erstreckende Lasche (10) aufweist. Hierzu 1 Blatt Zeichnungen 3/4
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2011
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