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Beobaehtullgseinrichtung für Fahrzeuge aller Art, insbesondere Kraftfahrzeuge.
Fährt ein Kraftfahrzeug, dessen Lenkrad überdies noch an der dem Strassenrande zugekehrten Wagenseite angeordnet ist, hinter einem die freie Aussicht behindernden andern Fahrzeuge und hat der Lenker die Absicht, zwecks Verfahrens Einblick in die andere Strassenhälfte zu gewinnen, so bleibt ihm bloss die Möglichkeit, mit seinem Fahrzeug die für seine Fahrtrichtung bestimmte Fahrbahn zu verlassen und in die für entgegenkommende Fahrzeuge bestimmte Fahrbahn auszubiegen.
Mit dieser Art der Feststellung, ob die Strasse für das Vorfahren frei ist, ist die Gefahr verbunden, dass im Augenblick des Abweichens von der für die eine Richtung bestimmten Fahrbahn plötzlich in allernächster Nähe ein bisher von dem vorherfahrenden Fahrzeug verdecktes, entgegenkommendes Fahrzeug auftaucht und ein Zusammenstoss erfolgt.
Den Gegenstand der Erfindung bildet nun eine Beobaehtungseinrichtung, welche den vorgenannten Übelstand beseitigt, indem am Fahrzeug zweckmässig verstellbare Spiegel derart angeordnet sind, dass sie dem Fahrer schon vor dem Umfahren eines Verkehrshindernisses nach vorne Einblick in die für entgegenkommende Fahrzeuge bestimmte Fahrbahnhälfte gewähren.
Spiegelanordnungen an Fahrzeugen sind zwar schon vielfach bekannt, so beispielsweise eine Vor- richtung zur Beseitigung der Siehtbehinderung des Fahrers durch die vorderen Karosserieecken sowie eine Durchfahrtsmessvorrichtung, doch vergrössern dieselben nicht das Gesichtsfeld des Fahrers in dem durch die erfindungsgemässe Anordnung erzielten Umfange, weshalb durch die bekannten Vorrichtungen das beim Vorfahren bisher erforderliche Abweichen von der Fahrtrichtung, Staffelfahren genannt, nicht behoben wurde.
Auf der Zeichnung ist eine beispielsweise Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes dargestellt, u. zw. zeigt Fig. 1 die an einem Fahrzeug angebrachte Beobachtungseinrichtung in Draufsicht und Fig. 2 die Wirkungsweise der Einrichtung in schematischer Draufsicht bei der Sichtbarmachung eines das Vorfahren verhindernden Verkehrshindernisses.
Die Beobachtungseinrichtung besteht aus beiderseits der Schutzscheibe 1 des Fahrzeuges A seitlich vorspringenden Tragarmen 2, auf deren winkelig nach vorne abgebogenem Ende je ein um ein geeignetes Gelenk 3, z. B. eine vertikale Achse, drehbarer und in jeder gewünschten Lage feststellbarer Spiegel 4 bzw. 5 vorgesehen ist. Die Spiegel 4, 5 werden derart eingestellt, dass der auf der inneren Fahrbahnseite des Fahrzeuges A befindliche Spiegel-bei dem veranschaulichten linksgesteuerten und links fahrenden Fahrzeug ist dies der Spiegel 4-das Bild der vor dem Fahrzeuge A befindlichen, für entgegenkommende Fahrzeuge bestimmten Hälfte der Fahrbahn erfasst, auf den im Gesichtsfeld des Fahrers gelegenen Gegenspiegel 5 wirft, von wo es in das Auge des Fahrers gelangt.
Um dies zu erreichen, ist der Spiegel 4 schräg nach vorne, der Gegenspiegel 5 jedoch schräg nach hinten gegen das Fahrzeug A
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Linienzuge verläuft, so muss allenfalls zwischen den Spiegeln 4,5 eine entsprechende Anzahl von Zwischenspiegeln eingeschaltet sein. Als Spiegel 4,5 können nicht nur Planspiegel, sondern auch Vergrösserungsoder Verkleinerungsspiegel zur Anwendung gelangen, doch wird man zweckmässigerweise den Spiegel 4 als Verkleinerungsspiegel ausbilden, um ein möglichst grosses Siehtfeld zu erfassen.
Aus Fig. 2, ist ersichtlich, dass der Fahrer des mit der Beobachtungseinrichtung ausgestatteten Fahrzeuges A, welches einem andern Fahrzeug B unmittelbar folgt, auf dem durch den Winkel a angedeuteten Bereich ungehindert Einblick in die für entgegenkommende Fahrzeuge C bestimmte Fahrbahnhälfte erhält ; der Fahrer sieht demnach, ohne sein Fahrzeug A gegen die Mitte der Fahrbahn ablenken
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fernungen, obgleich dasselbe tatsächlich noch lange Zeit von dem vorherfahrenden Fahrzeug B ver- deckt ist.
Da einerseits der Spiegel 4 möglichst seitwärts am Fahrzeug A angeordnet sein soll, anderseits dies einen dauernd über das Lichtraumprofil des Fahrzeuges hinausragenden Spiegel 4 und Tragarm 2 bedingen würde, kann der Tragarm 2 als teleskopartig verlängerbares Rohrstück ausgebildet sein, dessen Teile durch geeignete Übertragungsorgane vom Fahrersitz aus auseinander bzw. ineinander geschoben werden.
Der Gegenspiegel 5 kann auch an einer andern Stelle befestigt sein, wesentlich ist nur, dass er die vom Spiegel 4 auf ihn reflektierten Lichtstrahlen an das Auge des Fahrers weitergibt.
Die Spiegel 4,5 können bei entsprechender Änderung ihrer Lage auch einzeln oder gemeinsam als Rüekspiegel dienen.