AT12541U1 - Schubkarre - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Fahrgestell für eine Schubkarre, welches zumindest zwei Standstützen (4) mit daran angebrachten Lenkrädern (5) umfasst, wobei das Fahrgestell (1) eine Vorderachse (2) mit zumindest zwei Laufrädern (3) umfasst, sowie eine Schubkarre mit einem derartigen Fahrgestell.
Description
österreichisches Patentamt AT 12 541 U1 2012-07-15
Beschreibung
SCHUBKARRE
[0001] Die Erfindung bezieht sich auf ein Fahrgestell für eine Schubkarre welches zumindest zwei Standstützen mit daran angebrachten Lenkrädern umfasst und eine Schubkarre mit einem erfindungsgemäßen Fahrgestell.
[0002] Fahrgestelle für Schubkarren sind aus dem Stand der Technik bekannt. Im allgemeinen verfügen derartige Fahrgestelle über ein in Fahrtrichtung vorne angebrachtes Laufrad und zwei in Fahrtrichtung hinten angebrachte Standstützen, sowie in der Regel zwei in Fahrtrichtung hinten angebrachte Handgriffe. Auf das Fahrgestell aufgesetzt und daran befestigt befindet sich üblicherweise eine Wanne aus Metall oder Kunststoff. Bestimmungsgemäß wird das Fahrgestell bei befüllter Wanne an den Handgriffen angehoben und über das Laufrad verfahren.
[0003] Es ist jedoch bei der Handhabung insbesondere großer Lasten vorteilhaft, wenn die Schubkarre bewegt werden kann, ohne die Last anheben zu müssen. Zu diesem Zweck ist es bekannt, an den Standstützen Lenkräder anzubringen, die insbesondere arretierbar sein können, um eine unerwünschte Bewegung der Schubkarre zu vermeiden.
[0004] Ein Problem derartiger Fahrgestelle für Schubkarren besteht darin, dass die jeweiligen Räder, also das in Fahrtrichtung vorne angebrachte Laufrad und die in Fahrtrichtung hinten angebrachten Lenkräder, bei der Bewegung ohne Anhebung der Last unterschiedliche Spuren ausbilden. Bei der Bewegung auf weichem oder instabilem Untergrund, beispielsweise Erde, Kies oder Schotter, führt dies zu einem zusätzlichen Kraftaufwand beim Komprimieren des Untergrundes, der vom Benutzer erforderlich ist.
[0005] Ein weiteres Problem herkömmlicher Schubkarren entsteht beim Auskippen der Last, wobei die Handgriffe angehoben werden bis der Schwerpunkt der Schubkarre über das Vorderrad reicht und die Last nach vorne entladen wird. In diesem Zustand lastet kurzfristig das gesamte Gewicht der Ladung auf dem Vorderrad und es besteht die Tendenz, dass die Schubkarre nach rechts oder links wegkippt, insbesondere wenn der Untergrund nicht eben ist. Ein derartiges Wegkippen muss vom Benutzer kräfteraubend entgegengewirkt werden.
[0006] Diese und andere Probleme bekannter Schubkarren werden erfindungsgemäß durch ein Fahrgestell für eine Schubkarre gelöst, welches zumindest zwei Standstützen mit daran angebrachten Lenkrädern umfasst, wobei das Fahrgestell eine Vorderachse mit zumindest zwei Laufrädern umfasst.
[0007] Indem an der Vorderachse zwei Laufräder angebracht sind, wird zunächst das oben genannte Problem des Wegkippens beim Entladen gelöst. Die Schubkarre lastet beim Auskippen auf zwei Laufrädern und kann dadurch nicht unbeabsichtigt wegkippen.
[0008] Es kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass diese beiden Laufräder symmetrisch rechts und links von einer Längsachse des Fahrgestells angebracht sind.
[0009] Darüber hinaus kann vorgesehen sein, dass die Lenkräder einen geringeren Durchmesser und/oder eine geringere Profilbreite als die Laufräder aufweisen.
[0010] Weiters kann vorgesehen sein, dass die Spur der Lenkräder in der Spur der Laufräder verläuft. Dadurch wird das oben genannte Problem vermieden, dass beim Bewegen der Schubkarre im nicht angehobenen Zustand mehr als zwei Spuren im Untergrund ausgebildet werden: Die Spur der Lenkräder verläuft in der Spur der Laufräder, somit ist kein zusätzlicher Kraftaufwand erforderlich, da die Spur der Laufräder bereits komprimierten und damit tragfähigen Untergrund aufweist.
[0011] Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, dass das Fahrgestell ein Gestellrohr umfasst, welches einen Durchmesser von 30mm bis 36mm, vorzugsweise 33,7mm, aufweist.
[0012] Weiters kann vorgesehen sein, dass zumindest zwei Handgriffe vorgesehen sind, sowie 1 /6 österreichisches Patentamt AT 12 541 U1 2012-07-15 dass genau zwei Handgriffe vorgesehen sind, die einen Abstand von 600mm bis 700mm, vorzugsweise 660mm, aufweisen. Der Abstand dieser Handgriffe zur Vorderachse kann 1300mm bis 1600mm, vorzugsweise 1440mm, betragen.
[0013] Weiters kann der Abstand zwischen der Vorderachse und den Achsen der Lenkräder 600mm bis 800mm, vorzugsweise 700mm, betragen. Die Spurbreite der Lenkräder kann 600mm bis 650mm, vorzugsweise 625mm, betragen. Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, dass die Spurbreite der Laufräder im Wesentlichen den gleichen Wert aufweist.
[0014] Das Fahrgestell kann aus zwei miteinander verbundenen rohrförmigen Gestellelementen gebildet sein, wobei jedes Gestellelement an einem Ende einen Handgriff aufweist und am anderen Ende mit der Vorderachse verbunden ist. Die Standstützen können als Enden eines nach außen weisenden, an den Gestellelementen angebrachten Stützrohres ausgeführt sein.
[0015] Weiters erstreckt sich die Erfindung auf eine Schubkarre mit einer Wanne zur Aufnahme von Ladegut und einem erfindungsgemäßen Fahrgestell. Der Schwerpunkt der Schubkarre kann im Stand einen Abstand von 200mm bis 270mm, vorzugsweise 230mm bis 250mm, zur Vorderachse aufweisen.
[0016] Weitere erfindungsgemäße Merkmale ergeben sich aus den Ansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen.
[0017] In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand in einem Ausführungsbeispiel schematisch dargestellt. Es zeigen [0018] Fig. 1: eine schematische dreidimensionale Darstellung einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrgestells; [0019] Fig. 2: eine schematische dreidimensionale Darstellung einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrgestells mit daran befestigter Wanne.
[0020] Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Ausführungsform des Fahrgestells 1 für eine Schubkarre. Das Fahrgestell umfasst eine Vorderachse 2 mit zwei daran angebrachten Laufrädern 3. Die Laufräder 3 sind in Fahrtrichtung vorne symmetrisch zu einer Längsachse des Fahrgestells angebracht. In Fahrtrichtung hinten verfügt das Fahrgestell 1 über Lenkräder 5, die sowohl einen geringeren Durchmesser, als auch eine geringere Profilbreite als die Laufräder 3 aufweisen. Im Betrieb verläuft die Spur der Lenkräder 5 innerhalb der Spur der Laufräder 3.
[0021] Das Fahrgestell 1 umfasst ein Gestellrohr 6, welches einen Durchmesser von 33,7mm aufweist. Darüber hinaus sind zwei Handgriffe 7 vorgesehen, die einen Abstand von 660mm aufweisen. Der Abstand der Handgriffe 7 zur Vorderachse 2 beträgt 1440mm. Der Abstand zwischen der Vorderachse 2 und den Achsen der Lenkräder 5 beträgt 700mm. Die Spurbreite der Lenkräder beträgt 625mm.
[0022] Weiters ist aus Fig. 1 ersichtlich, dass das Fahrgestell 1 zwei miteinander verbundene, insbesondere verschweißte, rohrförmige Gestellelemente 8a, 8b umfasst, wobei jedes Gestellelement 8a, 8b an einem Ende einen Handgriff 7 aufweist und am anderen Ende mit der Vorderachse 2 verbunden ist. Die Standstützen 4 sind als Enden eines nach außen weisenden, an den Gestellelementen 8a, 8b angebrachten Stützrohres 9 ausgeführt sind. Zwischen den Gestellelementen 8a, 8b und zwischen den Gestellelementen 8a, 8b und dem Stützrohr 9 sind Verstrebungen 11 vorgesehen.
[0023] Weiters verfügen die rohrförmigen Gestellelemente 8a, 8b über Schiebebügel 13 zur einfacheren Handhabung der Schubkarre. Bei Fortbewegung beträgt die Höhe der Schiebebügel 13 etwa 950mm.
[0024] Fig. 2 zeigt ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel einer Schubkarre mit einer Wanne 12 und einem erfindungsgemäßen Fahrgestell 1. Die Wanne 12 ist auf das Fahrgestell 1 aufgesetzt und daran befestigt, beispielsweise mit Schrauben, Nieten, oder dergleichen. Der Schwerpunkt der Schubkarre weist im Stand einen Abstand von 230mm bis 250mm zur Vorderachse 2 auf. Im angehobenen Zustand befindet sich der Schwerpunkt der Schubkarre nahezu 2/6
Claims (13)
- österreichisches Patentamt AT 12 541 U1 2012-07-15 auf der Vorderachse 2, wodurch eine einfache Fortbewegung der Schubkarre im beladenen Zustand ermöglicht wird. [0025] Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel des Fahrgestells oder der Schubkarre beschränkt und umfasst insbesondere auch Schubkarren einem erfindungsgemäßen Fahrgestell und anders ausgeformten Wannen. BEZUGSZEICHENLISTE 1 Fahrgestell 2 Vorderachse 3 Laufrad 4 Standstütze 5 Lenkrad 6 Gestellrohr 7 Handgriff 8a Gestellelement 8b Gestellelement 9 Stützrohr 10 Verstrebung 11 Verstrebung 12 Wanne 13 Schiebebügel Ansprüche 1. Fahrgestell für eine Schubkarre, welche zumindest zwei Standstützen (4) mit daran angebrachten Lenkrädern (5) sowie eine Vorderachse (2) mit zumindest zwei Laufrädern (3) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Lenkräder (5) einen geringeren Durchmesser und eine geringere Profilbreite als die Laufräder (3) aufweisen, und die Spur der Lenkräder (5) in der Spur der Laufräder (3) verläuft.
- 2. Fahrgestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrgestell ein Gestellrohr (6) umfasst, welches einen Durchmesser von 30mm bis 36mm, vorzugsweise 33,7mm, aufweist.
- 3. Fahrgestell nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei Handgriffe (7) vorgesehen sind.
- 4. Fahrgestell nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Handgriffe (7) vorgesehen sind, die einen Abstand von 600mm bis 700mm, vorzugsweise 660mm, aufweisen.
- 5. Fahrgestell nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand der Handgriffe (7) zur Vorderachse (2) 1300mm bis 1600mm, vorzugsweise 1440mm, beträgt.
- 6. Fahrgestell nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen der Vorderachse (2) und den Achsen der Lenkräder (5) 600mm bis 800mm, vorzugsweise 700mm, beträgt.
- 7. Fahrgestell nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Spurbreite der Lenkräder 600mm bis 650mm, vorzugsweise 625mm, beträgt.
- 8. Fahrgestell nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrgestell (1) zwei miteinander verbundene rohrförmige Gestellelemente (8a, 8b) umfasst, wobei jedes Gestellelement (8a, 8b) an einem Ende einen Handgriff (7) aufweist und am anderen Ende mit der Vorderachse (2) verbunden ist. 3/6 österreichisches Patentamt AT 12 541 U1 2012-07-15
- 9. Fahrgestell nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Standstützen (4) als Enden eines nach außen weisenden, an den Gestellelementen (8a, 8b) angebrachten Stützrohres (9) ausgeführt sind.
- 10. Fahrgestell nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Gestellelementen (8a, 8b) Verstrebungen (10) vorgesehen sind.
- 11. Fahrgestell nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Gestellelementen (8a, 8b) und dem Stützrohr (9) Verstrebungen (11) vorgesehen sind.
- 12. Schubkarre mit einer Wanne (12) und einem Fahrgestell (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 1 1.
- 13. Schubkarre nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwerpunkt der Schubkarre im Stand einen Abstand von 200mm bis 270mm, vorzugsweise 230mm bis 250mm, zur Vorderachse (2) aufweist. Hierzu 2 Blatt Zeichnungen 4/6
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- 2012-04-13 DE DE202012003755U patent/DE202012003755U1/de not_active Expired - Lifetime
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