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Schutzvorrichtung für Rasenflächen.
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schutze von Rasenflächen und Rasenstreifen und besteht diese Vorrichtung aus einem Rost, der entweder auf der Grasnarbe aufliegt oder mit einem Teil seiner Höhe aus dieser herausragt und zufolge der Anordnung der Roststäbe in entsprechend geringen Abständen durch diese Stäbe ein Betreten bzw. Beschädigen der Grasnarbe verhindert. Die Vorrichtung gemäss der Erfindung kann zweckmässig derart angebracht werden, dass der sich dem Profil der Grasnarbe anschliessende Rost auf einer in das Erdreich eingesetzten Unterlage, z. B. auf in die Erde getriebenen Pflöcken, aufruht und mit dieser Unterlage fest oder gelenkig verbunden ist.
Die Stäbe des Rostes, welche untereinander solchen Abstand aufweisen, dass ein Hindurchtreten mit dem Fusse verhindert wird, sind an der oberen Seite abgerundet oder mit Rillen oder Wellen versehen, damit die über den Rost hinauswachsenden Grashalme beim Betreten des Rostes nur umgebogen, jedoch nicht umgebrochen oder gar abgeschnitten werden, wie dies ohne eine solche Vorkehrung leicht möglich wäre. Sind die Stäbe mit den erwähnten Rillen oder Wellen versehen, so schmiegen sich die umgebogenen Halme in diese Rillen, wodurch sie gegen Beschädigung durch die auf den Rasen tretende Last geschützt sind. Selbstverständlich können die Stäbe des Rostes auch gleichzeitig abgerundet und mit Rillen oder Wellen versehen sein.
Auf der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes dargestellt. Fig. 1 stellt einen in einen Rasenstreifen fest eingebauten Rost im Querschnitt dar, der in seiner halben Höhe in die Grasnarbe bzw. in das gewachsen Erdreich eingesenkt ist ; Fig. 2 zeigt den Querschnitt eines aus dem Rasen durch Drehung aushebbaren Rostes, der so verlegt ist, dass der gesamte Rost auf der Grasnarbe aufliegt ; Fig. 3 und Fig. 4 stellen Draufsichten zu Fig. 1 bzw. Fig. 2 dar.
Durch die strichpunktierte Linie in den Fig. 1-4 wird die Grenze des Erdreiches angedeutet.
Darunter befindet sich die in der Zeichnung durch Schaffen angedeutete Grasnarbe. In diese eingedrückt liegt gemäss Fig. 1 der Rost BI aus hochkantig gestelltem Bandeisen od. dgl. mit deren Schmalseiten, die Rillen oder Wellen kl tragen, nach oben. Die Abstände der Roststäbe voneinander können beliebig gewählt werden, sollen jedoch kleiner als fussbreit sein. Der Rost schmiegt sich der Form des Rasenbeetes an und wird mit Schrauben s an Holzpflöcken. P befestigt, die entlang des Rasenbeetes vollständig in das Erdreich getrieben sind. In das Rasenbeet ist parallel zur ersten Pflockreihe eine weitere Schar von Pflöcken PI eingetrieben, die den auf ihnen aufliegenden Rost stützen. Auch diese Pflöcke sind in das Erdreich versenkt.
Für Anbringung des Rostes als Vorrichtung zum Schutze des Rasens ist es belanglos, ob der Rasen bereits besteht oder erst gebaut wird.
Die Fig. 2 und 3 zeigen den Rost B2, der vollständig über den gewachsenen Boden verlegt und nicht
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Rundstab w, der entlang des Beetes, knapp über dem Boden, durch den Rost gezogen ist ; dadurch wird erreicht, dass der Rost um den Rundstab in der Richtung des Pfeiles aus dem Rasen herausgedreht werden kann.
Die Anordnung kann auch so getroffen sein, dass auf den Rost ein Drahtgeflecht gelegt wird.
Dies hat den Vorteil, dass die Abstände der Roststäbe vergrössert werden können. Es muss dann nur darauf geachtet werden, dass der zwischen vier Roststäben liegende Teil des Drahtgeflechte nur eine solche Fläche hat, dass er durch das Gewicht einer auf das Drahtgeflecht tretenden Person nicht durchgedrückt wird. Es wird jedoch auf alle Fälle möglich sein, die Roststäbe im grösseren Abstand anzuordnen als dies bei den vorher beschriebenen Ausführungsformen der Fall ist. Ein solches Drahtgeflecht kann bei beiden beschriebenen Ausführungsformen des Rostes verwendet werden.
PATENT-ANSPRÜCHE :
1. Schutzvorrichtung für Rasenflächen, gekennzeichnet durch einen dem Rasenprofil angepassten Rost, der entweder auf der Grasnarbe aufliegt oder mit einem Teil seiner Höhe aus dieser herausragt.
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