AT11517U1 - Hangelleiter - Google Patents
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Hangelleiter (1) mit zwei parallel zueinander angeordneten Seilen (2) und zwischen den Seilen (2) angeordneten Sprossen (3) mit Mitteln zur Befestigung der Seile (2) an zwei gegenüberliegenden Anlenkpunkten (4a, 4b) unter Orientierung der Seile (2) in im Wesentlichem horizontaler Ausrichtung.
Description
österreichisches Patentamt AT11517U1 2010-12-15
Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft eine Mangelleiter.
[0002] Seilanordnungen als Sport- und Spielgeräte, wie Strickleitern oder dergleichen Trainingssysteme in der Art von Hängebahnen sind bekannt.
[0003] Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Leiteranordnung zu schaffen, die eine Übungsbelastung der Arm-, Schulter- oder Rückenmuskulatur der jeweiligen Benutzer gestattet und vielseitig im Freien wie auch in Innenräumen verwendbar ist.
[0004] Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Hangelleiter mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
[0005] Bei der erfindungsgemäßen Hangelleiter lässt sich in vorteilhafter Weise eine Höhe bestimmen, in der die Hangelleiter über einem Untergrund installiert wird. Die Hangelleiter ist ähnlich einer Strickleiter aufgebaut mit zwei parallel zueinander angeordneten Seilen oder Gurten und zwischen den Seilen angeordneten Sprossen. Die Seile weisen freie Enden auf, mit denen jeweils ein Gurtband verbindbar ist. Mittels dieser Gurtbänder ist die Hangelleiter in horizontaler Ausrichtung an gegenüberliegenden Anlenkpunkten (vertikalen Stützen, wie Bäumen, Säulen oder sich gegenüberliegende Wände) befestigbar und spannbar.
[0006] Je nach Ausbildung eines Anlenkpunktes ist die Installationshöhe der Hangelleiter über dem Untergrund variabel. Die Hangelleiter kann somit auch als Balanciersteg in geringer Höhe über dem Boden in im Wesentlichen horizontaler Anordnung installiert verwendet werden. Vorzugsweise dient sie jedoch zum Hangeln, so dass der Bodenabstand etwas größer als die Größe der Benutzer unter Berücksichtigung der ausgestreckten Armlänge ist.
[0007] Vorteilhafterweise werden als Anlenkpunkte einander gegenüberstehende Bäume, Pfähle, Säulen oder dergleichen benutzt, die eine variable Anlenkung gewährleisten und zudem stabil genug sind, die Hangelleiter mitsamt einem Benutzer zu tragen. Alternativ ist die Hangelleiter auch an entsprechenden Haken zwischen zwei sich gegenüberliegenden Wänden zu befestigen. Generell kann die Hangelleiter überall da installiert werden, wo sich Möglichkeiten für gegenüberliegende Fixierpunkte ergeben.
[0008] Zur Vermeidung von Unfällen ist vorzugsweise vorgesehen, die Hangelleiter in einem gespannten Zustand nicht höher als einer durchschnittlichen Körpergröße des Benutzers entsprechend, der seine Arme ausgestreckt nach oben hält, plus ca. 20 cm, anzuordnen.
[0009] Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind jeweils zwei benachbarte Enden der Seile mit jeweils einem Gurtband miteinander und/oder mit einem Anlenkpunkt verbindbar. Die Verbindung des Gurtbandes mit den Seilenden ist zumindest einseitig lösbar, wodurch eine leichtere Anlenkung bzw. Umwickelung des Baumes, Pfahls oder Pfostens ermöglicht wird. Auch ist durch die lösbare, vorzugsweise längenverstellbare, Verbindung von Seil und Gurtband eine Länge der Hangelleiter zwischen den Anlenkungspunkten einstellbar. Die Gurtbänder sind derart bemessen, dass ein Abstand der gegenüberstehenden Anlenkungspunkte variabel sein kann. Alternativ ist ein Ende des Gurtbandes mit einem freien Ende des Gurtes fest verbunden, so dass lediglich ein Seil der Hangelleiter mit dem Gurtband lösbar verbunden ist. Eine Einsteilbarkeit der wirksamen Länge des Gurtbandes ergibt sich auch durch die Ausgestaltung des Anlenkpunktes, d.h. die Anzahl der Umschlingungen z. B. eines Baumes oder Pfahles bzw. eines Durchmessers desselben.
[0010] Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weisen die Seile an zumindest einer Seite, benachbart zu einem Anlenkpunkt, Schlaufen auf, wobei das Gurtband mit zumindest einer Schlaufe (ggf. auch mit beiden) vorzugsweise über einen Verbindungsbeschlag, wie einen Karabinerhaken mit Schraubensicherung lösbar verbunden ist. Das andere Seil ist mit seiner Schlaufe am Seilende vorzugsweise unverlierbar mit einer Schlaufe des Gurtbandes verbunden, wobei Seilschlaufe und Gurtbandschlaufe, unverlierbar ineinander gehängt, einander durchdringen. 1/9 österreichisches Patentamt AT11517U1 2010-12-15 [0011] Gemäß einer vorteilhaften Ausbildung der Erfindung weisen die Gurtbänder jeweils Schlaufen zur Verbindung mit den Seilenden, bzw. Beschlägen (Spannvorrichtung, Verbindungsvorrichtung), auf, und dienen der Anlenkung der Hangelleiter zwischen den Anlenkpunkten. Zur Stabilisierung der Hangelleiter werden vorteilhafterweise die Gurtbänder mehrmals um den jeweiligen Anlenkpunkt gewickelt. Darüber hinaus sind die Sprossen in etwa rechtwinklig zu den Seilen angeordnet, wobei die Gurtbänder derart um die Anlenkpunkte gelegt sind, dass die Sprossen parallel zueinander und etwa rechtwinklig zu den im Wesentlichen horizontal verlaufenden Seilen angeordnet sind. Weiterhin sind die Enden des Gurtbandes zwischen Anlenkpunkt und Verbindung mit den, vorzugsweise schlaufenförmigen, Seilenden praktisch gleich lang, so dass die beiden Seile parallel und in gleicher Höhe über dem Boden zueinander verlaufen.
[0012] Die Hangelleiter ist spannbar, vorzugsweise zumindest eines der Gurtbänder und/oder eines der Seile derselben, höchst vorzugsweise beide Seile, bzw. beide Enden eines Gurtbandes derselben, d.h. es greifen vorzugsweise die beiden Enden eines Gurtbandes über Spannvorrichtungen, vorzugsweise Ratschen, an den beiden benachbarten Seilenden benachbart zu einem Anlenkpunkt an. Zwischen den freien Enden der Seile und zumindest einem der freien Enden der Gurtbänder (vorzugsweise beiden) ist daher zumindest eine Spanneinrichtung (vorzugsweise sind zwei Spanneinrichtungen, je eine für jedes Seile) angeordnet, mit deren Hilfe die Hangelleiter zwischen den beiden Anlenkpunkten spannbar ist. Die Spanneinrichtung ist vorzugsweise eine Ratsche, mit der leicht das Gurtband bzw. Seil gespannt werden kann. Neben der Ratsche, die zwischen einem Ende des Gurtbandes und einem Seilende angeordnet ist, sind auch andere Typen von Schnell-Spannvorrichtungen denkbar, mit deren Hilfe die Hangelleiter zwischen den Anlenkpunkten (Fixpunkten) gespannt wird.
[0013] Nach einer bevorzugten Ausführungsform sind die Sprossen aus einem festen Material gebildet, insbesondere aus Holz, Kunststoff, Aluminium oder dergleichen. Darüber hinaus sind die Sprossen ergonomisch geformt, lassen sich auch von Kinderhänden leicht umgreifen. Vorzugsweise sind die Sprossen leicht konkav, d. h. im Bereich der Seile ein wenig dicker ausgebildet, als in einer Sprossenmitte. Das Material ist derart gewählt, dass die Sprossen leicht und sicher und ohne Rutschen greifbar sind. Gegebenenfalls können die Sprossen auch profiliert sein, um das Hangeln und einen sicheren Griff zu erleichtern.
[0014] Bei einer alternativen Gestaltung können die Sprossen auch im Wesentlichen zylindrisch ausgestaltet sein. Um Verletzungen durch scharfe Kanten im Stirnbereich zu vermeiden, können die Sprossen stirnseitig angefast sein.
[0015] Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung sind die Seile aus Tauwerk oder dergleichen gebildet. Das Material kann sowohl synthetisch als auch ein Naturprodukt oder ein Zugmittel aus Verbundwerkstoff (Fasergemisch) hoher Zugfestigkeit und z. B. geflochten sein, in die die Sprossen eingespleißt sind, sein. Hingegen ist es vorteilhaft, wenn die Gurtbänder gewebt sind und/oder aus Schlauchmaterial, z. B. gewebtem Kunststoffmaterial hoher Zugfestigkeit bestehen. Die Gurtbänder werden um die entsprechenden Anlenkpunkte gelegt und bedürfen einer hohen Haftreibung. Flache gewebte Gurtbänder oder Gurtbänder aus Schlauchmaterial sind hierfür besonders geeignet. Um die Reibung zwischen Gurtband und Anlenkpunkt zusätzlich zu erhöhen ist es in einem Ausführungsbeispiel vorgesehen, in die Gurtbänder Gummifäden einzuarbeiten, die keine Tragfunktion übernehmen, sondern allein die Reibung zwischen den Gurtbändern und beispielsweise einem Stahlmasten zusätzlich erhöhen. Vorzugsweise weisen die Seile und Gurtbänder geringe Dehneigenschaften auf. Zusätzlich sind die Materialien derart gewählt, dass die Seile und Gurtbänder insbesondere wetterbeständig sind.
[0016] Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert. In diesen zeigen: [0017] Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer montierten Hangelleiter, [0018] Fig. 2 eine Draufsicht auf benachbarte Seilenden einer in Fig. 1 rechten Seite der Han gelleiter, 2/9 österreichisches Patentamt AT11517U1 2010-12-15 [0019] Fig. 3 eine schematische Darstellung der Verbindung der Seilenden mit einem Gurt band nach Fig. 2, [0020] Fig. 4 einen Verbindungsbeschlag als Karabinerhaken mit Schraubverschluss zur Ver bindung von Gurtband und Seilende gemäß Fig. 2, und [0021] Fig. 5 eine schematische Darstellung einer Spann- und Verbindungseinrichtung auf einer zu der Darstellung in Fig. 2 gegenüberliegenden Seite der Hangelleiter.
[0022] In Fig. 1 ist eine Hangelleiter 1 in perspektivischer Ansicht dargestellt. Die Hangelleiter 1 umfasst zwei nebeneinander angeordnete Seile 2, die parallel verlaufen. Zwischen den parallel verlaufenden Seilen 2 sind Sprossen 3 angeordnet, die die Seile 2 voneinander beabstanden und als Hangei- und Turnelemente dienen.
[0023] Die Sprossen 3 sind in den Seilen 2 fest angeordnet, vorzugsweise in diese eingespleißt. Je nach Beschaffenheit der Seile 2 kann eine Anlenkung der Sprossen 3 zur Verbindung mit den Seilen 2 unterschiedlich ausgeführt sein. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die beiden Seile 2 in Anlenkungsbereichen mit den Sprossen 3 aufgespleißt, wobei die Sprossen 3 nahe ihrer jeweiligen Enden in einem Spleiss angeordnet und mit dem Seil 2 fest verbunden sind. Vorzugsweise weisen die Sprossen in diesem Bereich Umfangsnuten auf, in die Seile 2 partiell eingelegt und mit einem partiellen Formschluss aufgenommen sind, was die Haltbarkeit der Verbindung fördert. Die Sprossen 3 sind gleich lang, so dass hierdurch die Parallelität der Gurte 2 gewährleistet ist. Zudem sind die Sprossen 3 gleichmäßig über eine Längserstreckung der Hangelleiter 1 beabstandet. Dadurch ist die Griffweite beim Hangeln entlang der Hangelleiter 1 gleichmäßig.
[0024] Obwohl dies in Fig. 1 nicht konstruktiv gezeigt ist, enden die beiden Seile 2 rechtseitig in Schlaufen 2a, 2b (siehe Fig. 2) zur Verbindung mit den beiden Enden 6a', 6a" eines Gurtbandes 6a.
[0025] Diese sind ebenfalls schlaufenförmig ausgebildet, wobei die Schlaufe am Ende 6a' des Gurtbandes 6a untrennbar eingreifend mit der Schlaufe 2a des Seiles 2 verbunden ist, während, wie Fig. 4 zeigt, das zweite, schlaufenartige Ende 6a" des Gurtbandes 6a gegenüberliegend zur Schlaufe 2b des Endes 2b des weiteren Seiles 2 in den Karabinerhaken 5 mit Schraubensicherung 5a eingreift. Nach Umschlingen des Anlenkpunktes 4a durch das Gurtband 6a wird dessen schlaufenförmiges, zweites Ende 6a" in den Karabinerhaken 5 aufgenommen und der Schraubverschluss des Karabinerhakens geschlossen wird.
[0026] Wie der Fig. 1 zu entnehmen ist, ist das Gurtband 6a um den Anlenkpunkt 4a, wie einen Baum oder Pfahl, gewickelt. Aus Sicherheitsgründen und zur Stabilisierung des Gurtbandes 6a und somit auch der Hangelleiter 1 ist das Gurtband 6a wenigstens zweimal um den Pfahl 4a gewickelt. Dadurch erhöht sich eine Auflagefläche des Gurtbandes 6a auf dem Pfahl 4a. Im Falle, dass das Gurtband 6a um eine besonders glatte und damit rutschgeneigte Oberfläche gewickelt ist, wird das Gurtband 6a entsprechend häufiger um den Pfahl 4a oder dergleichen Anlenkpunkt gewickelt. Das Gurtband 6a hat vorzugsweise eine Länge von ca. 4 m.
[0027] Auf der gegenüberliegenden Seite (vgl. Fig. 5) sind beide Enden der Seile 2 mit je einer Ratsche 7 als Spanneinrichtung mit den Enden 6b', 6b" des auf dieser Seite vorgesehenen zweiten Gurtbandes 6b verbunden.
[0028] Vorzugsweise sind die beiden Ratschen 7 als Seilspanner über kurze Gurtbandstücke, die fest in die Schlaufen 2c, 2d der Seile 2 eingreifen, mit den schleifenförmigen Enden 2c, 2d der Seile 2 fest verbunden. Das zweite Gurtband (Länge vorzugsweise ca. 15 m) greift einerseits fest mit einem Ende 6b' an einer Halteachse einer Ratsche 7 an, während das andere Ende 6b" des Gurtbandes 6b lösbar mit der anderen Ratsche 7 verbindbar ist.
[0029] Dabei ist ein Ende 6b' des Gurtbandes 6b mit einer Schlitzwelle der in Fig. 5 oberen Ratsche 7 in Eingriff gebracht und nach mehrfachem Umschlingen das freie Ende 6b" des Gurtbandes 6b mit der Schlitzwelle der anderen Ratsche (in Fig. 5 unten) in Eingriff gebracht und nach mehrfachem Spannen des Ratschenhebels dieser in die Schließstellung gebracht. 3/9
Claims (9)
- österreichisches Patentamt AT11517U1 2010-12-15 Auf diese Weise ist ein einfaches Spannen der gesamten Hängeleiteranordnung möglich. [0030] Bei Anwendung von je einer Ratsche 7 pro Seil 2 kann eine hohe und gleichmäßige Spannung der Hangelleiter 1 in im Wesentlichen horizontaler Anordnung erreicht werden. [0031] Für bestimmte Anwendungen kann sie als Balanciersteg auch knapp über dem Boden angebracht werden. Generell ist auf gleiche Höhe der Anordnung der Hangelleiter 1 an den Anlenkpunkten, z. B. Bäumen, zu achten. [0032] Mit Hilfe der Spanneinrichtungen (Ratschen 7 als. Seilspanner) wird die Hangelleiter 1 zwischen den beiden Anlenkpunkten 4a, 4b gespannt. Hierzu wird die Hangelleiter 1 mit den Gurtbändern 6a, 6b in einer vorgesehenen Höhe mit dem in der Fig. 2 dargestellten linken Anlenkpunkt 4b (Pfahl, Baum oder dergleichen) verbunden. [0033] Des Weiteren ist vorgesehen, die Spanneinrichtungen 7 mittels einer Schutzeinrichtung während des Gebrauchs der Hangelleiter 1 abzudecken. Hierzu ist entweder auf dem Seil 2 oder dem Gurtband 6 ein kurzes Schlauchstück aus einem flexiblen Material (Kunststoff oder auch Stoff) angeordnet, das nach Spannen der Hangelleiter 1 über die Ratschen 7 gestülpt wird. Hierdurch wird eine Unfallgefahr, resultierend aus den Ratschen 7, vermieden. [0034] Die Schutzhülsen werden an ihren offenen Enden, zumindest an einem durch z. B. einen Klettverschluss zusammengefasst. [0035] Der Abstand der Gurtband-Befestigungen an den Anlenkpunkten 4a, 4b soll zwischen 4, 5 und 10 m betragen. Als Durchmesser der Anlenkpunkte, z. B. Bäume, wird ein Wert von ca. 30 cm empfohlen. Die gespannte Hangelleiter soll nicht höher sein, als 20 cm über der ausgestreckten Körpergröße des Benutzers und bei Verwendung als Balanciersteg nicht mehr als 60 cm über dem Boden angebracht werden, um Gefährdungen zu vermeiden. [0036] Die erfindungsgemäße Hangelleiter 1 wird als Sportgerät eingesetzt, um die Muskulatur in Armen, Schultern und Rücken der jeweiligen Benutzer zu kräftigen. [0037] Sie dienen auch zum Turnen und zum Training der Geschicklichkeit, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Ansprüche 1. Hangelleiter (1) mit zwei parallel zueinander angeordneten Seilen (2) und zwischen den Seilen (2) angeordneten Sprossen (3), mit Mitteln zur Befestigung der Seile (2) an zwei gegenüberliegenden Anlenkpunkten (4a, 4b) unter Orientierung der Seile (2) in im Wesentlichem horizontaler Ausrichtung.
- 2. Hangelleiter (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass benachbarte Enden der Seile (2) mittels eines Gurtbandes (6a) miteinander und/oder mit einem ersten Anlenkpunkt (4a) verbindbar sind.
- 3. Hangelleiter (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Seile (2) an einem ersten Ende Schlaufen (2a, 2b) bilden und mit der Schlaufe (2a) des einen Seiles (2), insbesondere unverlierbar, ein erstes Ende (6a') des Gurtbandes (6a) verbunden ist, während ein zweites Ende (6a") des Gurtbandes (6a) mit der benachbarten Schlaufe (2b) des anderen Seiles (2) über einen Verbindungsbeschlag (5) verbunden ist.
- 4. Hangelleiter (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Seile (2) an einem, dem ersten Ende gegenüberliegenden zweiten Ende mittels Spannvorrichtungen (7) mit einem zweiten Gurtband (6b) miteinander und/oder mit einem, dem ersten Anlenkpunkt (4a) gegenüberliegenden, zweiten Anlenkpunkt (4b) verbunden sind. 4/9 österreichisches Patentamt AT11517U1 2010-12-15
- 5. Hangelleiter (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Seile (2) an einem zweiten Ende Schlaufen (2c, 2d) bilden, die über ein fest verbundenes Gurtbandstück mit Ratschen (7) und über diese mit dem zweiten Gurtband (6b) verbunden sind, wobei vorzugsweise das zweite Gurtband (6b) fest mit einer ersten Ratsche (7) und lösbar mit einer zweiten Ratsche (7) verbindbar ist.
- 6. Hangelleiter (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Sprossen (3) in etwa rechtwinklig zu den Seilen (2) angeordnet sind, vorzugsweise in diese eingespleißt sind.
- 7. Hangelleiter (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Sprossen (3) aus einem starren Material gebildet sind, insbesondere aus Holz, Kunststoff, Aluminium oder Edelstahl.
- 8. Hangelleiter (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Seile (2) aus Tauwerk gebildet sind und/oder die Gurtbänder (6a, 6b) aus gewebtem Kunststoffmaterial, insbesondere Band- oder Schlauchmaterial, sind.
- 9. Hangelleiter (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 8 als Balanciersteg in einer bodennahen Anordnung. Hierzu 4 Blatt Zeichnungen 5/9
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