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Technisches Gebiet
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Die Erfindung betrifft ein Mittel zum Installieren von insbesondere mindestens einer Slackline zwischen zwei Fixpunkten. Ferner umfasst die Erfindung eine Einrichtung zum Balancieren auf der mit diesen Mitteln ausgerüsteten Slackline. Die Verwendung einer speziell ausgebildeten Einrichtung mit mindestens einer Slackline, die zwischen zwei Fixpunkten installiert ist, ist insbesondere für den sport- und physiotherapeutischen Bereich geeignet und ebenfalls Bestandteil dieser Erfindung.
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Stand der Technik
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Unter dem Begriff Slackline wird eine Vorrichtung verstanden, die im Allgemeinen aus drei Elementen besteht. Für die Installation ist ein erster Fixpunkt und ein weiterer Fixpunkt vorgesehen, wobei zwischen den beiden Fixpunkten ein Band, eine sogenannte „Line” angeordnet wird. Diese Line kann dabei mit einem seiner beiden Enden an dem ersten Fixpunkt und mit dem anderen Ende an dem zweiten Fixpunkt befestigt werden. Um die entsprechende Spannung zwischen den einzelnen Fixpunkten herbeizuführen, sind Spannmechanismen, wie beispielsweise Spannratschen oder Flaschenzüge vorgesehen. Derartige Slacklines werden zu Sport- und Übungszwecken im Allgemeinen niedrig über den Boden gespannt, beispielsweise in Knie- oder Hüfthöhe, sodass darauf nahezu gefahrlos balanciert werden kann.
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Um solche Lines zu spannen, sind die Fixpunkte notwendig. In der Natur werden für das Spannen von Slacklines Bäume verwendet, wobei entsprechende Mittel vorgesehen sind, um diese gefahrlos und schadensfrei an Bäumen anzubringen. Auch wenn Bäume, baumartige Gebilde oder Pfosten nicht vorhanden sind, sind Mittel bekannt, die dazu geeignet sind, Slacklines zwischen zwei Fixpunkten zu installieren. Für solche Ausführungen sind beispielsweise Bodenanker vorgesehen.
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Aus der
EP 2 065 077 A1 ist ein Set für die Installation einer Slackline, bestehend aus einem Rundschlingenset sowie der Line selbst, bekannt. Der erste Fixpunkt wird hier beispielsweise durch eine Rundschlinge gebildet, die an einem Baum befestigt wird, in dem diese mittels einer Öse und einem Schliesselement geschlossen wird. In diese Öse selbst ist dann die Line wiederum einfädelbar. Die Verbindung der Line mit dem zweiten Fixpunkt, der ebenfalls mit einer Rundschlinge an einem Baum befestigt wird, erfolgt durch ein Spannelement, welches ebenfalls in die Öse der Rundschlinge eingeklickt wird. Als Alternative kann zum Spannen der Line eine Ratsche oder auch ein Flaschenzug vorgeschlagen werden.
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Aus Gründen zur Durchführung eines besseren Körpertrainings sind ferner Standgeräte bekannt, die aus zwei Pfosten bestehen, die über ein Gestell miteinander verbunden sind. Die beiden Pfosten bilden ein Aufnahmeelement für vorzugsweise zwei Lines, die parallel und im Abstand zueinander angeordnet sind, wobei der Abstand der beiden Lines derart gewählt ist, dass er ungefähr der Schulterbreite eines Benutzers entspricht. Solche Standgeräte werden gerne zu Trainingszwecken für Skiläufer und ähnlichen Sportkategorien verwendet.
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Allgemein erfreut sich die Slackline einer grossen Beliebtheit im Freizeitsport, zumal diese neben seiner Vielfältigkeit an Bewegungsmöglichkeiten sehr unterhaltsam und motivierend sein kann. Zudem bieten unterschiedliche Slacklineanordnungen verschiedene therapeutische Anreize, weswegen auch der Einsatz und die Vielfältigkeit in diesen Bereichen immer mehr Einzug hält.
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So ist beispielsweise aus der
DE 20 2010 000 018 U1 eine Slackline bekannt. Sie umfasst Mittel zum Befestigen dieser Slackline an einer Wand. Dieses Mittel besteht aus einem an einer Wand besfestigbaren Hakenelement sowie einem Spannelement in der Ausbildung einer Ratsche, die zum Spannen die Slackline zumindest teilweise aufnimmt.
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Aufgabe der Erfindung
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Mittel zum Installieren einer Slackline zwischen zwei Fixpunkten bereitzustellen, die es ermöglichen, eine Line nicht an Bäumen oder Pfosten anzuordnen, sondern variabel an einer Wand zu befestigen.
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Lösung der Aufgabe
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Der Grundgedanke der Lösung besteht darin, die Fixpunkte der jeweiligen Slackline variabel zu gestalten, sodass die Einsatzmöglichkeiten noch vielfältiger sind. Insbesondere soll die Variabilität derart ausgestaltet sein, dass die Anbringung von Bäumen, Pfosten oder Ähnlichem unabhängig wird.
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Vorteile der Erfindung
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Der Grundgedanke der Erfindung besteht darin, Mittel zum Installieren bereitzustellen, die aus einem Trägerprofil mit einem in das Trägerprofil einsetzbaren Halteglied bestehen. Das Halteglied selbst ist innerhalb des Trägerprofils an beliebigen Stellen, die für den jeweiligen Anwendungszweck ausgewählt werden können, anbringbar. Solche Trägerprofile mit Haltegliedern sind in vielfältigen Ausführungsformen bekannt. Die aus dem Stand der Technik bekannten Trägerprofile, bei denen es sich in der Regel um im Querschnitt ausgebildete U-Profilschienen handelt, deren Halteglied entweder innerhalb des U-Profils oder am Umfang des Trägerprofils (ein Beispiel hierfür ist die Genuaschiene) anbringbar sind, haben jedoch den Nachteil, dass sie in der Regel nicht für die entsprechenden Zugkräfte ausgelegt sind.
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Um den entsprechenden auftretenden Kräften gerecht zu werden, sind so genannte Zurrschienen bekannt, die beispielsweise bei Transportfahrzeugen üblich sind. Um diese Zurrschienen für den gewünschten Verwendungsbereich anwendbar zu gestalten, werden diese über mindestens zwei, vorzugsweise mehreren Punkten auf ein tragfähiges Element, ein Trägerelement, angeordnet. Dieses Trägerelement ist eine plattenförmige Gestalt, die vorzugsweise eben ausgerichtet ist. Sie besteht entweder aus einem Mehrschichtholz oder aus Metall und weist neben den Aufnahmeelementen für mindestens eine Zurrschiene, mehrere Bohrungen beziehungsweise Durchgangsbohrungen auf, die zur Befestigung des Trägerelementes, beispielsweise an einer Wand, dienen. Dadurch können die auf die Zurrschiene aufgebrachten Kräfte über die Aufnahmepunkte der Zurrschiene auf das Trägerelement und somit auf die Haltepunkte des Trägerelementes übertragen werden.
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Eine alternative Befestigung des Trägerelementes sieht vor, dass im rechten Winkel zu dem Trägerelement vorzugsweise mit diesem klappbar verbunden, ein Stützelement vorhanden ist, das über Streben oder Seile mit dem Trägerelement verbunden ist. Das Stützelement lässt sich durch entsprechende Anker im Boden befestigen. Diese Anwendungsform dient dazu, ein Trägerelement zur Verspannung von Slacklines bereitzustellen, wenn keine tragfähigen Wände vorhanden sind. Dies bedeutet, dass das Trägerelement sowohl als Verankerungselement in Wänden als auch für Böden geeignet ist.
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Das Trägerelement bringt auch den Vorteil mit sich, dass mit wenigen Befestigungselementen, beispielsweise Ankern, ein solches Trägerelement anbringbar ist. Es ist flach an der Wand angeordnet und kann dadurch nicht zu entsprechenden Verletzungen führen. Wenn die Vorrichtung für den Einsatz einer Therapie- oder Sportübung oder eines Trainings eingesetzt werden möchte, so ist diese mit wenigen Handgriffen funktionsbereit.
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Insbesondere lässt sich ein solches Trägerelement auch in Sporthallen einbringen, insbesondere dann, wenn hinter der entsprechenden Wandverkleidung das Trägerelement auf die Trägerwand, beispielsweise aus Beton bestehend, angeordnet wird. Das Trägerelement lässt sich hinter der Verschalung anordnen und nur beim gewünschten Gebrauch entsprechend aktivieren. So kann ein solches multiflexibles Trägerelement nach Bedarf genutzt werden, ohne dass es störend bei anderen Sportarten an der Wand angeordnet ist und zu eventuellen Verletzungen führen könnte. Die davor angeordnete Prallwand verliert dadurch nicht ihre Funktion.
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Eine bevorzugte Weiterbildung sieht vor, dass auf dem Trägerelement nicht nur eine Zurrschiene, sondern mehrere Zurrschienen angeordnet sind. Dies ermöglicht eine höhere Variabilität und bringt auch den Vorteil mit sich, dass nicht nur eine Slackline gespannt werden kann, sondern auch beispielsweise zwei. Zwei Slacklines können unabhängig voneinander gespannt sein, aber auch umlaufend (d. h. an einem Stück ohne Unterbrechnung), sodass ein gegenseitiges Ausbalancieren möglich ist. Die Zurrschienen sind beispielsweise in horizontaler Ebene angeordnet. Dadurch ist es möglich, den Abstand der zueinander angeordneten Slacklines zu variieren, je nach entsprechendem Anwendungszweck. Es ist aber auch möglich, auf einem anderen Trägerelement die Zurrschienen senkrecht anzuordnen. Dadurch kann die entsprechende Höhe variiert werden. Noch einfacher ist es, das vorbereitete Trägerelement einfach zu drehen, beispielsweise um 90 Grad.
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Werden mehrere Zurrschienen horizontal untereinander oder auf einem anderen Trägerelement vertikal nebeneinander angeordnet, so können die entsprechenden Breiten und Höhen je nach Bedarf eingestellt werden. Eine andere Ausführungsform sieht vor, dass die Zurrschienen sowohl in senkrechter als auch in waagerechter Anordnung oder auch in beliebiger Anordnung auf dem Trägerelement fixiert sind.
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Die Fixierungen auf dem Trägerelement selbst können über Schraub- oder Schweissverbindungen oder sonst gleichhaltenden Mitteln erfolgen. Da die Zurrschienen aus dem Stand der Technik grundsätzlich für entsprechende Zugfälle ausgelegt sind, sind diese auch für den vorliegenden Anwendungsfall durchaus geeignet. Die damit verbundenen Normen (DIN-Norm) können auch für diese Anwendung herangezogen werden.
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Um die Einführung in das Slacklinen auch zu vereinfachen und insbesondere um diese Sportart auch im Schulsport zugänglich zu machen, eignen sich die zuvor beschriebenen Trägerelemente mit den angeordneten Trägerprofile sowie den Halteelementen sehr gut, da beispielsweise bei senkrechter Anordnung der Trägerschienen im unteren Bereich die Slackline gespannt werden kann und im oberen Bereich entweder auf derselben Trägerschiene oder auf einer parallel dazu angeordneten Trägerschiene ein Halteelement weit über der Slackline gespannt werden kann. Dieses Halteelement dient dazu, den Balanciervorgang auf der Line zu unterstützen, sodass sich der Benutzer, der die Line begeht, mit den Händen an der über oder neben ihm liegenden Halteline stabilisieren kann.
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Mit der Anordnung von Trägerschienen auf einem Trägerelement ist die Möglichkeit geschaffen worden, in unterschiedlichen Variationen Möglichkeiten bereitzustellen, die es erlauben, Slacklines sowohl im sport- als auch im physiotherapeutischen Bereich sehr variabel und in unterschiedlichen Formen für eine, mehrere oder viele Personen gleichzeitig einzusetzen. Die Mittel, die dazu bereit gestellt werden, sind geprüfte (von einer Zulassungsstelle überwacht) Normteile, die den Anforderungsprofilen, die für das Slacklinen herangezogen werden, entsprechen, sodass die notwendige Sicherheit auf jeden Fall gewährleistet ist. Insbesondere in Sporthallen oder aber auch im sonstigen Indoorbereich lassen sich solche Trägerelemente ohne weiteres mit wenigen nicht notwendigen fachmännischen Handgriffen an stabilen Wänden oder an Böden befestigen, sodass unmittelbar nach der Befestigung eine entsprechende Line zum Slacklinen zu sport- oder physiotherapeutischen Zwecken aufgebaut werden kann. Ein sehr kompaktes und nicht transportfähiges Stellelement, wie es aus dem Stand der Technik bekannt ist, ist nicht mehr notwendig.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen gehen aus der nachfolgenden Beschreibung, den Zeichnungen sowie den Ansprüchen hervor:
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Zeichnungen
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Es zeigen:
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1 eine perspektivische Ansicht auf das Trägerelement, angeordnet an einer Wand;
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2 einen Schnitt durch das Trägerelement entlang einer Linie II-II in 1;
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3 eine weitere perspektivische Ansicht auf das Trägerelement, angeordnet in einer anderen Variation an einer Wand;
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4a–4d eine schematische Darstellung der Verwendung des Trägerelementes in Verbindung mit einer Line;
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5 eine im Schnitt dargestellte Anwendung, des in den 1 bis 4 dargestellten Trägerelementes, angeordnet an einer Wand hinter einer Verschalung, insbesondere in einer Sporthalle;
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6 eine schematische Darstellung der Montage des Trägerelementes gemäss den 1 bis 4.
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Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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In der 1 ist in perspektivische Ansicht die Anbringung eines Trägerelementes 1 an einer tragfähigen Wand dargestellt. Das Trägerelement 1 stellt zusammen mit dem auf dem Trägerelement 1 angeordneten Trägerprofilen, in die die entsprechenden Halteglieder einbringbar sind, den Kern der Erfindung dar.
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Im Nachfolgenden wird der einfachheithalber von einem Trägerelement 1 gesprochen, wobei darunter ein Funktionselement zu verstehen ist, das geeignet ist, die Trägerprofile sachgerecht aufzunehmen und die auf die Trägerprofile wirkende Kraft auf das Trägerelement derart umzulenken, dass wiederum diese Kraft auf mehrere Haltepunkte, die zur Anbringung des Trägerelementes an einer Wand geeignet sind, umgelenkt wird.
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Das in 1 dargestellte Trägerelement 1 ist in seiner Form quadratisch ausgebildet, wobei auch andere geometrische oder auch willkürliche Formen denkbar sind. Das Trägerelement 1 besteht in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel aus mehreren Holzschichten 2, die miteinander verleimt sind, sodass eine kompakte und steife Plattenkonstruktion erreicht wird, die geeignet ist, die durch die Lines, insbesondere Slacklines, auftretenden Zugkräfte ohne Schaden aufzunehmen und weiterleiten zu können. Alternativ hierzu können auch gleichwirkende Materialien Anwendung finden. Das Trägerelement 1 weist an seinen jeweiligen vier Ecken Durchgangsbohrungen 3 auf, durch die zuvor in eine tragfähige Wand 4 eingebrachte Gewindebolzen 5 gesteckt werden können und zwar unter Zwischenschaltung von entsprechenden Abstandshaltern 6. Die Gewindebolzen 5 weisen eine derartige Länge auf, dass sie bei aufgestecktem Trägerelement 1 noch aus diesem, so, wie es auch in 2 dargestellt ist, herausragen, sodass mit einer Unterlegscheibe 7 und einer Mutter 8 das Trägerelement 1 fest an einer tragfähigen Wand angeordnet werden kann.
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Der Abstandshalter 6 ist bei dem hier vorliegenden Ausführungsbeispiel nur deswegen notwendig, damit ausreichend Raum zur Anbringung der Trägerprofile für entsprechende Befestigungsmittel vorhanden ist. Sofern eine andere Lösung vorgesehen ist, kann auch auf die Abstandshalter 6 verzichtet werden.
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Bei diesem Ausführungsbeispiel gemäss den 1 und 2 weist das Trägerelement 1 drei Trägerprofile 9 auf, die horizontal parallel übereinander in vorzugsweise gleichem Abstand zueinander angeordnet sind, wobei auch eine andere Zuordnung möglich ist, wie vertikal in der gleichen Anordnung. Die Trägerprofile 9 sind mit einer Reihe von Befestigungsmitteln 10, beispielsweise Senkschrauben an dem Trägerelement 1 befestigt, welche durch entsprechende Bohrungen in den Trägerprofilen 9 auf dem Trägerelement 1 gesteckt werden und zwar bevor das Trägerelement 1 an der Wand 4 befestigt wird. Dadurch ist es möglich, die Verschraubung auf der rückwärtigen Seite des Trägerelementes 1 derart durchzuführen, dass die Befestigungsmittel 10 mittels einer Unterlegscheibe 11 und einer Mutter 12 das Trägerprofil an dem Trägerelement 1 fixiert werden können.
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Die Trägerprofile 9 sind auch aus dem Lastenbereich, insbesondere für den Transport bei Lastkraftwagen bekannt. Dort werden sie mit dem Begriff „Zurrschienen” verwendet. Sie haben den Vorteil, dass sie einerseits nicht speziell für den Anwendungszweck angefertigt werden müssen, aber auch andererseits, dass hierüber bereits sachgerecht Datenblätter über deren Belastbarkeit existieren. Zudem bringt es den Vorteil mit sich, dass auf die Trägerprofile 9 abgestimmte Funktionselemente vorgesehen sind, die eine sehr flexible Handhabung ermöglichen. Das Trägerprofil 9 in der Ausbildung einer Zurrschiene ist ein schienenartiges Profil, in dem parallel zu dessen Längsachse (in den 1 und 2 bezeichnet mit dem Bezugszeichen 13) eine hinterschnittene nach aussen offene Längsnut 14 verläuft, die vorzugsweise in gleichen achsialen Abständen zueinander angeordneten Bohrungen vorsieht, von denen jedoch entsprechende Teilkreissegmente in der Draufsicht auf ein solches Trägerprofil 9 erkennbar sind.
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Die Anzahl der Befestigungsmittel 10, die zur Befestigung der Trägerprofile 9 an den Trägerelementen 1 dienen, sind derart gewählt, dass sie jeweils eine Bohrung 15 in dem Trägerprofil 9 überspringen, wohingegen die Bohrung hierfür in dem Trägerelement 1 selbst entsprechend der Anzahl der gesamten Bohrungen 15 in dem Trägerprofil 9 vorgesehen sind. In die Bohrungen 15 im Bereich der Kreissegmente 16 der Trägerprofile 9 können bekannte Funktionselemente, beispielsweise sogenannte „Quattro-Stud-Fittings” orts- und zugfest eingesetzt werden, die auch im Lastenbereich als Zurrösen bezeichnet werden. Diese Funktionselemente 17 weisen einen Klappgriff 18 auf, wobei es hierfür auch noch andere bekannte Fittings gibt, die beispielsweise in dem einen Trägerprofil 9 mit dem Bezugzeichen 19 dargestellt sind. Das hier dargestellte weitere Funktionselement 19 weist zusätzlich einen Karabinerhaken 20 auf.
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Die Funktionselemente 17 sind im Wesentlichen derart ausgebildet, dass sie mit ihrem Fussteil, bezeichnet mit Bezugszeichen 21, die Längsnut 14 des Trägerprofils 9 hintergreifen und mit einem beweglichen Haltekörper 22 in ihrer Längsverschiebung ortsfest fixiert werden können. Die sogenannten „Quattro-Stud-Fittings”, hier beschrieben als Funktionselemente 17 dienen dazu, in ihren Haltegriffen entsprechende Lines entweder direkt oder über Hilfsmittel aufzunehmen. Aufgrund dessen, dass diese verschwenkbar sind, können unterschiedliche Höhen erreicht werden. Auch ein lockeres Spannen ist dadurch möglich, da das Funktionselement 17 die Bewegung kompensiert und diese nicht an das Trägerprofil beziehungsweise Trägerelement weitergibt. Zudem sind auch die sogenannten Funktionselemente 17 sachgerecht ausgelegt. Entsprechende Datenblätter sichern die Verwendung derart, dass diese Funktionselemente auch mit dem entsprechenden Zug belastet werden dürfen. Aufgrund dessen, dass das Funktionselement 17 auf einer langgestreckten Breite das Trägerprofil 9 hintergreift, wird die durch die Zugkraft der Line aufgebrachten Kraft auf das Funktionselement über die gesamte Breite verteilt, sodass vermieden wird, dass die im Querschnitt klauenartige Öffnung des Trägerprofils 9 sich durch die aufgebrachte Zugkraft ungewollt öffnet und das Funktionselement 17 aus dem Trägerprofil 9 herausbricht.
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Eine Ausführungsform der erfindungsgemässen Anordnung ist in 1 gezeigt. Auf dem Trägerelement 1 sind im Abstand zueinander, vorzugsweise gleichmässig Trägerprofile 9 horizontal angeordnet, die mit entsprechenden Befestigungselementen 10 an dem Trägerelement 1 angeordnet sind. Die Funktionselemente 17 können wahlweise in die entsprechenden Trägerprofile 9 eingebracht werden.
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Um beispielsweise eine Slackline von einem Fixpunkt zu einem weiteren Fixpunkt zu spannen, ist vorgesehen, das Trägerelement 1 an einer festen Wand 4 anzuordnen. Die Höhe der Slackline wird insbesondere durch die Wahl des entsprechenden Trägerprofils bestimmt. Bei dem hier vorgegebenen Beispiel sind drei Höhen wählbar. Eine weitere Ausführungsform sieht vor, mehrere Funktionselemente, insbesondere zwei in ein und demselben Trägerprofil 9 anzuordnen, sodass mehrere Lines parallel angeordnet werden können.
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Eine weitere Ausführungsform ist in 3 dargestellt. Die auf einem Trägerelement 1 angeordneten Zurrschienen (Trägerprofile 9) sind nicht, wie in 1 dargestellt, waagerecht, sondern senkrecht angeordnet. Dadurch sind auch wiederum unterschiedliche Anordnungsmöglichkeiten der Lines möglich, die in den nachfolgenden Zeichnungen gemäss den Darstellungen 4a bis 4d gezeigt sind. In 4a ist die horizontale Anordnung der Trägerprofile 9 auf dem Trägerelement 1 vorgesehen. Die Funktionselemente 17 sind vorzugsweise in ein und demselben Trägerprofil angeordnet, wobei jedes Funktionselement 17 eine Line für sich aufnimmt.
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Um eine Balance aufzuüben, ist vorgesehen, die Funktionselemente 17 derart zu verwenden, dass die Line durch die bei den Funktionselementen 17 verwendeten Ösen durchgeschlauft wird und so eine Einheit bildet. Dies bedeutet, dass wenn das Gewicht auf der einen Line vergrössert wird, sich diese leicht senkt wohingegen sich die parallel dazu angeordnete Line leicht hebt. Dadurch ist ein Ausbalancieren notwendig. Der Abstand der beiden Lines zueinander, der an sich der Schulterbreite entsprechen sollte, kann aufgrund des Verschiebens der Funktionselemente 17 innerhalb des Trägerprofils 9 in definierten Abständen erfolgen.
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In 4d wird ein Kräftedreieck verwendet. Dieses dient dazu, insbesondere die Zugkraft, die durch eine Line aufgebracht wird, auf zwei Fixpunkte zu verteilen. Hierzu ist vorgesehen, ein Kräftedreieck aus Karabinerhaken und Seilen zu bilden, wie es beispielsweise in 4d vergrössert dargestellt ist. Eine Anordnung horizontal (4c) als auch vertikal (4d) ist möglich.
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In 5 ist eine Anordnung des erfindungsgemässen Trägerelements an einer feststehenden Wand 4 gezeigt. Diese Anordnung unterscheidet sich zu den vorherigen Darstellungen dadurch, dass das Trägerelement 1 im Rahmen einer Verschalung, beispielsweise einer Prallwand P, in einer Sporthalle eingelassen ist. Aufgrund dessen, dass das Trägerelement 1 sehr flach ausgebildet ist, kann es unmittelbar an einer Prallwand P angebracht werden, wobei die Prallwand P selbst aufgrund von Abstandselementen U vor der feststehenden Wand 4 angeordnet ist. Wird das Trägerelement 1 nicht benötigt, so kann die Prallwand flächig verschlossen werden und das Trägerelement 1 ist vollständig abgedeckt. Die Prallwand P behält weiterhin ihre Funktion und der mögliche Verletzungsgegenstand ist sicher abgedeckt.
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In 6 ist eine Anwendung des Trägerelements 1 dargestellt, bei dem es nicht möglich ist, dieses an einer festen Wand anzuordnen. Vielmehr ist vorgesehen, das Trägerelement 1 mit einem Bodenelement vorzugsweise über ein Scharnier zu koppeln. Spannelemente sorgen dafür, dass die auf das Trägerelement 1 wirkende Kraft auf das Bodenelement übertragen wird, welches wiederum über entsprechende Anker mit dem festen Boden verbunden sind. Insbesondere eignet sich diese Anordnung in solchen Räumen, bei denen keine tragenden Wände für das Anbringen der Trägerelemente geeignet sind.
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Insgesamt ist mit der vorliegenden Erfindung eine praktische und preiswerte Möglichkeit bereitgestellt, den Einsatz einer Slackline über die eigentliche sportliche Betätigung hinaus, auch gezielt für therapeutische Zwecke einzusetzen. Aus räumlichen Gründen können dabei insbesondere Indooranwendungen ermöglicht werden, die bisher für die Verwendung von Slacklines nur mit einem hohen Aufwand möglich gewesen sind.
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Aufgrund der Verwendung von Zurrschienen und Zurrösen können sicherheitsgeprüfte Bauelemente eingesetzt werden, die die Aufwendung dann erlauben.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Trägerelement
- 2
- Holzschichten
- 3
- Durchgangsbohrungen
- 4
- tragfähige Wand
- 5
- Gewindebolzen
- 6
- Abstandshalter
- 7
- Unterlegscheibe
- 8
- Mutter
- 9
- Trägerprofile
- 10
- Befestigungsmittel
- 11
- Unterlegscheibe
- 12
- Mutter
- 13
-
- 14
- Längsnut
- 15
-
- 16
- Kreissegment
- 17
- weiteres Funktionselement
- 18
- Klappgriff
- 19
- weiteres Funktionselement
- 20
- Karabinerhaken
- 21
- Fussteil
- 22
- Haltekörper