AT10905U1 - Gleistragplatte - Google Patents
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Description
österreichisches Patentamt AT 10 905 U1 2009-12-15
Beschreibung [0001] Die Erfindung bezieht sich auf eine Gleistragplatte, welche in Form einer Reihe solcher aufeinanderfolgend angeordneter Gleistragplatten eine Basis für die Schienen eines Gleises bildet und welche an ihrer Oberseite nutenartige Kanäle zur Aufnahme der Schienen des Gleises aufweist.
[0002] Gleistragplatten vorgenannter Art können anstelle von Schwellen als Basis für die Schienen von Gleisen vorgesehen werden, wobei in der Regel weniger Wartungsaufwand als bei Schwellen-gestützten Gleisen erforderlich ist, weil es auch bei schweren Belastungen kaum zu einem Einsinken der Platten in deren Bettung kommt. Überdies kann die Oberseite solcher Gleistragplatten unmittelbar eine Verkehrsfläche für Straßenverkehr und/oder Fußgängerverkehr bilden.
[0003] Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung eine Gleistragplatte eingangs erwähnter Art zu schaffen, welche bei verschiedenen Verlaufsformen von Gleisen zur Bildung der die Schienen tragenden Basis dieser Gleise eingesetzt werden kann.
[0004] Die erfindungsgemäß ausgebildete Gleistragplatte eingangs erwähnter Art ist dadurch gekennzeichnet, dass die Gleistragplatte, in Draufsicht gesehen, die Form eines gleichschenke-ligen Trapezes hat, dessen Schenkel den Verlauf der beiden Stirnflächen der Gleistragplatte, die jeweils einer, in der Reihe von Gleistragplatten an die betreffende Gleistragplatte anschließenden Gleistragplatte zugewandt sind, definieren, und dessen zueinander parallele Seiten den Verlauf der beiden sich in Gleislängsrichtung erstreckenden Seitenflächen der Gleistragplatte definieren, dass die zur Aufnahme der Schienen vorgesehenen nutenartigen Kanäle, welche von der einen Stirnfläche der Gleistragplatte zu deren anderen Stirnfläche verlaufen, einen geknickten oder bogenförmigen Verlauf haben, wobei der von einer Stirnfläche der Gleistragplatte aus zu sehende Durchblickquerschnitt des jeweiligen Kanals, der durch den geknickten oder bogenförmigen Kanalverlauf durch die Seitenflächen des Kanals eine seitliche optische Einengung erfährt, den Querschnitt einer Schiene des Gleises in sich aufnehmen kann und so eine solche gerade Schiene in den jeweiligen geknickt oder bogenförmig verlaufenden Kanal einfügbar ist, und dass, in Draufsicht gesehen, die Konkavseite des Verlaufes der zur Aufnahme der Schienen vorgesehenen Kanäle der kürzeren Seitenfläche der Gleistrag platte zugewandt ist. Durch diese Ausbildung kann der vorstehend angeführten Zielsetzung gut entsprochen werden. Diese Gleistragplatte kann sowohl als Basis für gerade verlaufende Gleisstrecken als auch als Basis für bogenförmig verlaufende Gleisstrecken Verwendung finden, wobei mit einer einzigen Bauform solcher Gleistragplatten einem in der Praxis wichtigen Bereich von Krümmungsradien Rechnung getragen werden kann. Als Basis für gerade verlaufende Gleisstrecken kann man dabei eine Reihe, wie vorstehend angeführt ausgebildeter, Gleistragplatten bilden, wobei in dieser Reihe aufeinanderfolgende Platten zueinander um 180° bezüglich einer senkrecht zur Plattenfläche verlaufenden geometrischen Achse gewendet sind. Zur Bildung einer Basis für bogenförmig verlaufende Gleisabschnitte kann man solche Gleistragplatten in einer Reihe gleichsinnig aufeinanderfolgend anordnen, wobei der im Bogen außen verlaufende Seitenrand der Reihe durch die langen Seitenränder der einzelnen Platten gebildet ist und der innere Bogenrand der Reihe durch die kurzen Seitenränder der einzelnen Platten gebildet ist.
[0005] Eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäß ausgebildeten Gleistragplatte, welche für die Bemessung der Abstände zwischen dem Schienenkopf und den seitlichen Rändern der Kanäle, und damit auch für die Bemessung der Spurkranzrille, vorteilhaft ist, ist dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt der zur Aufnahme der Schienen vorgesehenen Kanäle im Bereich der Oberseite der Gleistragplatte eingeengt ist, wobei an diesen Bereich nach unten anschließend sich dieser Querschnitt durch Hinterschneidung an den Seitenflächen dieser Kanäle aufweitet. Hierbei ergibt sich eine günstige Ausführungsform, wenn man vorsieht, dass die Seitenflächen der zur Aufnahme der Schienen vorgesehenen Kanäle von der im Bereich der Oberseite der Gleistragplatte vorgesehenen Einengung weg nach unten zunächst bezüglich der Mitte des jeweiligen Kanals nach außen geneigt und dann weiter zur Sohle des 1/11 österreichisches Patentamt AT 10 905 U1 2009-12-15 jeweiligen Kanals nach unten abfallend verlaufen. Eine Variante, welche eine breite Sohlenfläche für die zur Aufnahme der Schienen vorgesehenen Kanäle ergibt, ist dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenflächen der zur Aufnahme der Schienen vorgesehenen Kanäle von der im Bereich der Oberseite der Gleistragplatte vorgesehenen Einengung weg nach unten bezüglich der Mitte des jeweiligen Kanals nach außen geneigt abfallend zur Sohle des jeweiligen Kanals verlaufen. Eine weitere günstige Ausführungsform, die auch für die Unterbringung relativ hoch ausgebildeter Schienenbefestigungsklemmen günstig ist, ist dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenflächen der zur Aufnahme der Schienen vorgesehenen Kanäle von der im Bereich der Oberseite der Gleistragplatte vorgesehenen Einengung weg nach unten zunächst bezüglich der Mitte des jeweiligen Kanals horizontal nach außen und dann weiter zur Sohle des jeweiligen Kanals nach unten abfallend verlaufen. Eine weitere Variante hinsichtlich des Querschnittes der zur Aufnahme der Schienen vorgesehenen Kanäle ist dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenflächen der zur Aufnahme der Schienen vorgesehenen Kanäle von der im Bereich der Oberseite der Gleistragplatte vorgesehenen Einengung weg nach unten, sich bezüglich der Mitte des jeweiligen Kanals gewölbeartig erweiternd, zur Sohle verlaufen. Diese Variante ist hinsichtlich der Belastbarkeit der Oberseite der Gleistragplatte, welche Oberseite eine Verkehrsfläche bilden kann, von Vorteil.
[0006] Für die Positionierung und Lagejustierung der Gleistrag platten zueinander ist es weiter vorteilhaft, wenn man vorsieht, dass, von der Oberseite der Gleistragplatte ausgehend, an beiden Stirnflächen der Gleistragplatte jeweils eine in der Mitte zwischen den zur Aufnahme der Schienen vorgesehenen Kanälen angeordnete Markierungsnut vorgesehen ist.
[0007] Für die Höhennivellierung und für die Fixierung der gegenseitigen Positionen von in einer Reihe aufeinanderfolgend angeordneten Gleistragplatten ist es vorteilhaft, wenn man vorsieht, dass an den Seitenflächen der Gleistragplatten, an die Stirnflächen anschließend, in Längsrichtung der Gleistrag platten verlaufende Nuten vorgesehen sind, und weiter in diese Nuten zur gegenseitigen Höhennivellierung und Verbindung aneinanderschließend angeordneter Gleistragplatten dienende Keile eingefügt sind.
[0008] Wie erwähnt kann die Oberseite erfindungsgemäß ausgebildeter Gleistragplatten eine Verkehrsfläche bilden, wobei auch oft das Bedürfnis besteht, an solche Gleistragplatten seitlich weitere Verkehrsflächen anzuschließen, z.B. zur Bildung schienengleicher Bahnübergänge. Es ist dabei für den Anschluss des Schichtaufbaues von Verkehrsflächen, z.B. von Asphaltbetonschichten, an die Seitenflächen von Gleistragplatten hier in Rede stehender Art, von Vorteil, wenn man vorsieht, dass die Seitenflächen der Gleistragplatte, von der Oberseite der Gleistragplatte ausgehend, zunächst eine steil abfallende Zone und danach eine flacher abfallend nach außen gerichtete Zone aufweisen.
[0009] Für das Anbringen von Schienen an den Gleistragplatten kann man vorteilhaft an der Sohle der zur Aufnahme der Schienen vorgesehenen Kanäle Befestigungselemente zur Fixierung der Schienen vorsehen. Es können aber auch andere Maßnahmen zur Befestigung der Schienen vorgesehen werden, z.B. die Verwendung von Einguss-Massen, die die Schienen in den für ihre Aufnahme vorgesehenen Kanälen fixieren.
[0010] Die Sohle der zur Aufnahme der Schienen vorgesehenen Kanäle kann im Wesentlichen eben oder auch seitlich geneigt verlaufen, z.B. um eine Schrägstellung der Schienen zu erhalten. Eine solche Neigung kann auch nur in einem Teilbereich der Sohle, in dem die betreffende Schiene aufliegt, vorgesehen werden. Auch kann ein eingetieftes Schienenbett in einem Teilbereich der Sohle zur Lagerung der Schienen vorgesehen werden.
[0011] Die Erfindung wird nun anhand von Beispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung, in der solche Beispiele schematisch dargestellt sind, weiter erläutert.
[0012] In der Zeichnung zeigt Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäß ausgebil-deten Gleistragplatte in Draufsicht, und es zeigt Fig. 2 eine Stirnansicht der in Fig. 1 dargestellten Gleistragplatte; Fig. 3 zeigt in Draufsicht ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäß ausgebildeten Gleistragplatte; Fig. 4 zeigt in Draufsicht eine Gruppe erfindungsgemäß 2/11 österreichisches Patentamt AT 10 905 U1 2009-12-15 ausgebildeter Gleistragplatten, welche in Form einer Reihe aufeinanderfolgend angeordnet sind, um die Basis eines gerade verlaufenden Gleisabschnittes zu bilden, und es zeigt Fig. 5 in Draufsicht eine Reihe erfindungsgemäß ausgebildeter Gleistragplatten, welche polygonal aneinander anschließend eine Basis für einen bogenförmig verlaufenden Gleisabschnitt bilden; Fig. 6 zeigt eine Seitenansicht einer Reihe erfindungsgemäß ausgebildeter Gleistragplatten; Fig. 7 zeigt den Bereich eines zur Aufnahme einer Schiene eines Gleises dienenden Kanals einer erfindungsgemäß ausgebildeten Gleistragplatte im Schnitt; und es zeigen die Fig. 8, 9 und 10 je in einer zur Fig. 7 analogen Schnittdarstellung Varianten zu dem in Fig. 7 dargestellten Beispiel.
[0013] Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäß ausgebildeten Gleistragplatte 1, welche die Form eines gleichschenkeligen Trapezes hat, dessen Schenkel den Verlauf der beiden Stirnflächen 2, 3 dieser Gleistrag platte definieren und dessen zueinander parallele Seiten den Verlauf der beiden sich in Gleislängsrichtung 4 erstreckenden Seitenflächen 5, 6 der Gleistragplatte definieren. Die Stirnflächen 2, 3 sind bei einer Anordnung mehrerer Gleistragplatten in Form einer Reihe aufeinanderfolgend angeordneter Gleistragplatten der jeweils in der Reihe an die betreffende Gleistragplatte anschließenden Gleistragplatte zugewandt. Die Gleistragplatte 1 weist an ihrer Oberseite 7 zwei nutenartige Kanäle 8 zur Aufnahme von Schienen eines Gleises auf, wobei solche Schienen 9, welche in die genannten Kanäle 8 eingefügt sind, in Fig. 1 und Fig. 2 schematisch dargestellt sind.
[0014] Die nutenartigen Kanäle 8, welche von der einen Stirnfläche 2 zur anderen Stirnfläche 3 der Gleistragplatte 1 verlaufen, haben einen geknickten Verlauf, wobei in der Mitte ihrer Längserstreckung die Abweichung 11 von der jeweiligen Sehnenachse 10, die sich in Längsrichtung 4 erstreckt, am größten ist. Es ist in der Zeichnung im Interesse einer guten Erkennbarkeit das Ausmaß dieser Abweichung, das sich durch den geknickten Verlauf der Kanäle 8 ergibt, deutlich größer als bei der praktischen Ausführung dargestellt.
[0015] Der von einer Stirnfläche 2 der Gleistragplatte 1 bei Betrachtung im Sinne des Pfeiles 12 zu sehende Durchblickquerschnitt 13 des jeweiligen Kanals 8 erfährt durch den geknickten Kanalverlauf durch die Seitenflächen 14, 15 des Kanals 8 eine optische Einengung. Durch Wahl der Abmessungen des betreffenden Kanals 8 wird der Durchblickquerschnitt 13 so bemessen, dass er den Querschnitt einer Schiene 9 des Gleises in sich aufnehmen kann, sodass eine solche gerade Schiene in den jeweiligen geknickt verlaufenden Kanal 8 einfügbar ist.
[0016] Es ist in Draufsicht gesehen die Konkavseite 16 des Verlaufes der Kanäle 8 der kürzeren Seitenfläche 6 der Gleistragplatte 1 zugewandt.
[0017] An den beiden Stirnflächen 2, 3 der Gleistragplatte 1 sind Markierungsnuten 17, 18 vorgesehen, wobei diese Markierungsnuten von der Oberseite 7 der Gleistragplatte ausgehen und in der Mitte zwischen den Kanälen 8 angeordnet sind.
[0018] Fig. 3 zeigt eine Variante zu der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform einer erfindungsgemäß ausgebildeten Gleistragplatte, wobei bei dieser Variante die Kanäle 8 bogenförmig von der Stirnfläche 2 zur Stirnfläche 3 der Gleistragplatte verlaufen. Details, welche zu Details der Ausführungsform nach Fig. 1 analog sind, sind mit gleichen Bezugsziffern bezeichnet.
[0019] Die Seitenflächen 5, 6 der Gleistrag platte 1 weisen von der Oberseite 7 der Gleistragplatte ausgehend zunächst eine steil abfallende Zone 22 und danach eine flacher abfallend nach außen gerichtete Zone 23 auf. Dies ist für den Anschluss von Straßendecken vorteilhaft, insbesondere wenn diese aus Asphaltbeton hergestellt werden.
[0020] Fig. 4 zeigt in Draufsicht eine Reihe 27 von erfindungsgemäß ausgebildeten Gleistragplatten 1, T, welche zur Bildung einer Basis für ein gerade verlaufendes Gleis aneinander anschließend angeordnet sind, wobei die einander zugewandten Stirnflächen 2, 3 aufeinander folgend angeordneter Gleistrag platten aneinander liegen. Die in der Reihe jeweils auf eine Gleistragplatte folgende Gleistragplatte ist um eine senkrecht zur Plattenfläche verlaufende geometrische Achse 26 um 180° bezüglich der erstgenannten Gleistragplatte gewendet ange- 3/11 österreichisches Patentamt AT 10 905 U1 2009-12-15 ordnet, und es wird auf diese Weise die bezüglich einer geometrischen Mittellinie 20 der Gleistragplatten vorliegende Schrägstellung aneinander liegender Stirnflächen 2, 3 kompensiert und ein gerader Verlauf der Reihe 27 erhalten, der einem geraden Verlauf eines Gleises entspricht, dessen Schienen in die Kanäle 8 der die Reihe 27 bildenden Gleistrag platten aufgenommen sind. Es folgen sowohl an einem Seitenrand 28 als auch am anderen Seitenrand 29 der Reihe 27 jeweils abwechselnd lange Seitenflächen 5 und kurze Seitenflächen 6 der einzelnen Gleistragplatten 1,1' aufeinander und die Seitenränder 28, 29 verlaufen längs Geraden.
[0021] Fig. 5 zeigt, wieder in Draufsicht, eine Reihe 27' von erfindungsgemäß ausgebildeten Gleistragplatten 1, wobei in dieser Reihe 27', anders als bei der in Fig. 4 dargestellten Reihe 27, die Gleistragplatten in zueinander gleicher Stellung aufeinanderfolgen. Der eine Seitenrand 28' der Reihe 27' ist durch die langen Seitenflächen 5 der einzelnen Gleistragplatten 1 und der andere Seitenrand 29' der Reihe 27' durch die kurzen Seitenflächen 6 der einzelnen Gleistragplatten 1 gebildet. So wird durch die Trapezform der mit ihren Stirnflächen 2, 3 aneinanderliegenden Gleistragplatten 1 eine polygonal gekrümmt verlaufende Reihe 27' gebildet, wobei in die Kanäle 8 der diese Reihe bildenden Gleistragplatten bogenförmig gekrümmte Schienen eines bogenförmig verlaufenden Gleises eingefügt werden können.
[0022] Sohin ermöglicht es die erfindungsgemäße Ausbildung von Gleistragplatten unter Benutzung einer Plattenform sowohl eine Basis für gerade verlaufende Gleise als auch eine Basis für bogenförmig verlaufende Gleisabschnitte zu bilden.
[0023] Zur gegenseitigen Nivellierung der Gleistragplatten beim Zusammenfügen einer Reihe aneinander anschließender Gleistrag platten und zur Bildung eines Zusammenhaltes unter den Platten einer solchen Reihe sieht man vorzugsweise an den Seitenflächen 5, 6 der Gleistragplatten, an die Stirnflächen 2, 3 derselben anschließend, in Längsrichtung verlaufende Nuten 19 vor, in welche Keile 21 passend eingefügt sind, die die Stoßstelle zwischen den aneinander anschließenden Platten überbrücken. Dies ist in den Fig. 4 und 5 angedeutet und in Fig. 6 detaillierter dargestellt und in Fig. 2 als Fakultativmaßnahme strichliert angedeutet. Durch das Vorsehen geeignet geformter Schrägflächen an den Nuten 19 und/oder an den Keilen 21 können dabei zusammenführende, zusammenziehende, positionsangleichende bzw. nivellierende und zusammenhaltende Kräfte zur Wirkung gebracht werden.
[0024] Die in die Kanäle 8 der Gleistragplatte einzufügenden Schienen 9 können in diesen Kanälen auf verschiedene Weise befestigt bzw. fixiert werden. Eine bevorzugte Ausführungsform sieht vor, an der Sohle der zur Aufnahme der Schienen vorgesehenen Kanäle 8 Befestigungsklemmen zur Fixierung der Schienen anzuordnen. Es sind aber auch andere Techniken anwendbar, z.B. Einguss-Massen, welche an den Wänden der Kanäle haften und an den Schienen haften und/oder die Schienen umschließen. Man kann dabei vorzugsweise elastische Einguss-Massen anwenden, z.B. Verbundmaterialien aus Korkpartikeln und einem Elastomer; man kann dabei den Massen zur Abstimmung ihrer Eigenschaften auch kornförmige steife Partikel, wie z.B. Sande, zugeben.
[0025] Die Querschnittsform der Kanäle 8 kann unter Berücksichtigung des jeweils vorliegenden Schienenquerschnittes und der jeweils vorgesehenen Befestigungen für die Schienen unter verschiedenen Möglichkeiten gewählt werden, und man kann auch an verschiedenen Stellen der Längserstreckung dieser Kanäle voneinander abweichende Querschnittsformen vorsehen, z.B. an Stellen, an denen Befestigungselemente anzuordnen sind, wobei sowohl für die Unterbringung der Befestigungselemente entsprechend Raum in den Kanälen freizuhalten ist als auch erforderlichenfalls an den betreffenden Stellen ein freier Zugriff auf Stellelemente, z.B. Stellschrauben, die an den Befestigungselementen vorliegen, zu ermöglichen ist. Entsprechende Erweiterungen der Kanäle können, in Längsrichtung der Kanäle gesehen, verhältnismäßig kurz sein.
[0026] Es ist oft günstig, für die zur Aufnahme der Schienen vorgesehenen Kanäle eine Querschnittsform zu wählen, die im Bereich der Oberseite der Gleistragplatten eingeengt ist und die sich an diesen eingeengten Bereich nach unten anschließend durch Hinterschneidung an den Seitenflächen dieser Kanäle aufweitet. Ausführungsformen dieser Art sind in den Fig. 7, 8, 9 4/11
Claims (15)
- österreichisches Patentamt AT 10 905 U1 2009-12-15 und 10 dargestellt. [0027] Fig. 7 zeigt einen in einer Gleistragplatte 1 vorgesehenen Kanal 8, der im Bereich der Oberseite 7 der Gleistragplatte eine Einengung 25 hat und dessen Seitenflächen 31, 32 von dieser Einengung weg nach unten zunächst bezüglich der Mitte 33 des Kanals 8 nach außen geneigt und dann weiter zur Sohle 24 nach unten abfallend verlaufen. Die in den Kanal 8 eingefügte Schiene 9 ist mit einer elastischen Einguss-Masse 34 fixiert. [0028] Fig. 8 zeigt einen in einer Gleistragplatte 1 vorgesehenen Kanal 8, der im Bereich der Oberseite 7 der Gleistragplatte eine Einengung 25 hat, von der weg die Seitenflächen 31, 32 des Kanals bezüglich der Mitte 33 nach außen geneigt abfallend zur Sohle 24 verlaufen. Im Kanal 8 ist eine Schiene 9 angeordnet, welche mit einem Befestigungselement 35 fixiert ist. Dieses Befestigungselement 35 hat Spannschrauben 36. [0029] Fig. 9 zeigt einen in einer Gleistragplatte 1 vorgesehenen Kanal 8, der im Bereich der Oberseite 7 der Gleistragplatte eine Einengung 25 hat, von der weg nach unten die Seitenflächen 31, 32 des Kanals zunächst bezüglich der Mitte 33 des Kanals horizontal nach außen und dann weiter zur Sohle 24 des Kanals nach unten abfallend verlaufen. An der Sohle 24 sind Keile 37 angeordnet, welche eine seitliche Neigung der Schienen bewirken. Alternativ kann man die Sohle 24, mindestens in einem Teilbereich, seitlich geneigt ausbilden. [0030] Fig. 10 zeigt einen in einer Gleistragplatte 1 vorgesehenen Kanal 8, der im Bereich der Oberseite 7 der Gleistragplatte eine Einengung 25 hat, von der weg nach unten die Seitenflächen 31, 32, sich bezüglich der Mitte 33 des Kanals 8 gewölbeartig erweiternd, zur Sohle 24 verlaufen. Die Sohle 24 weist ein eingetieftes Schienenbett 38 zur Lagerung der Schienen auf. Ansprüche 1. Gleistragplatte, welche in Form einer Reihe solcher aufeinanderfolgend angeordneter Gleistragplatten eine Basis für die Schienen eines Gleises bildet und welche an ihrer Oberseite nutenartige Kanäle zur Aufnahme der Schienen des Gleises aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleistragplatte (1), in Draufsicht gesehen, die Form eines gleich-schenkeligen Trapezes hat, dessen Schenkel den Verlauf der beiden Stirnflächen (2, 3) der Gleistragplatte (1), die jeweils einer, in der Reihe von Gleistrag platten (1, T) an die betreffende Gleistragplatte (1; T) anschließenden Gleistragplatte (T; 1) zugewandt sind, definieren, und dessen zueinander parallele Seiten den Verlauf der beiden sich in Gleislängsrichtung (4) erstreckenden Seitenflächen (5, 6) der Gleistragplatte definieren, dass die zur Aufnahme der Schienen (9) vorgesehenen nutenartigen Kanäle (8), welche von der einen Stirnfläche (2) der Gleistragplatte zu deren anderen Stirnfläche (3) verlaufen, einen geknickten oder bogenförmigen Verlauf haben, wobei der von einer Stirnfläche (2) der Gleistragplatte aus zu sehende Durchblickquerschnitt (13) des jeweiligen Kanals (8), der durch den geknickten oder bogenförmigen Kanalverlauf durch die Seitenflächen (14, 15) des Kanals (8) eine seitliche optische Einengung erfährt, den Querschnitt einer Schiene (9) des Gleises in sich aufnehmen kann und so eine solche gerade Schiene (9) in den jeweiligen geknickt oder bogenförmig verlaufenden Kanal (8) einfügbar ist, und dass, in Draufsicht gesehen, die Konkavseite (16) des Verlaufes der zur Aufnahme der Schienen vorgesehenen Kanäle (8) der kürzeren Seitenfläche (6) der Gleistragplatte (1) zugewandt ist.
- 2. Gleistragplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt der zur Aufnahme der Schienen vorgesehenen Kanäle (8) im Bereich der Oberseite (7) der Gleistragplatte (1) eingeengt ist, wobei an diesen Bereich nach unten anschließend sich dieser Querschnitt durch Hinterschneidung an den Seitenflächen dieser Kanäle aufweitet.
- 3. Gleistragplatte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenflächen (31, 32) der zur Aufnahme der Schienen vorgesehenen Kanäle (8) von der im Bereich der Oberseite (7) der Gleistragplatte (1) vorgesehenen Einengung (25) weg nach unten zunächst bezüglich der Mitte (33) des jeweiligen Kanals (8) nach außen geneigt und dann weiter zur Sohle (24) des jeweiligen Kanals nach unten abfallend verlaufen. 5/11 österreichisches Patentamt AT 10 905 U1 2009-12-15
- 4. Gleistragplatte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenflächen (31, 32) der zur Aufnahme der Schienen vorgesehenen Kanäle (8) von der im Bereich der Oberseite (7) der Gleistrag platte (1) vorgesehenen Einengung (25) weg nach unten bezüglich der Mitte (33) des jeweiligen Kanals (8) nach außen geneigt abfallend zur Sohle (24) des jeweiligen Kanals verlaufen.
- 5. Gleistragplatte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenflächen (31, 32) der zur Aufnahme der Schienen vorgesehenen Kanäle (8) von der im Bereich der Oberseite (7) der Gleistragplatte (1) vorgesehenen Einengung (25) weg nach unten zunächst bezüglich der Mitte (33) des jeweiligen Kanals (8) horizontal nach außen und dann weiter zur Sohle (24) des jeweiligen Kanals nach unten abfallend verlaufen.
- 6. Gleistragplatte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenflächen (31, 32) der zur Aufnahme der Schienen vorgesehenen Kanäle (8) von der im Bereich der Oberseite (7) der Gleistrag platte (1) vorgesehenen Einengung (25) weg nach unten, sich bezüglich der Mitte (33) des jeweiligen Kanals (8) gewölbeartig erweiternd, zur Sohle (24) verlaufen.
- 7. Gleistragplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass, von der Oberseite (7) der Gleistragplatte (1) ausgehend, an beiden Stirnflächen (2, 3) der Gleistragplatte (1) jeweils eine in der Mitte zwischen den zur Aufnahme der Schienen vorgesehenen Kanälen (8) angeordnete Markierungsnut (17,18) vorgesehen ist.
- 8. Gleistragplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenflächen (5, 6) der Gleistragplatte (1), von der Oberseite (7) der Gleistragplatte ausgehend, zunächst eine steil abfallende Zone (22) und danach eine flacher abfallend nach außen gerichtete Zone (23) aufweisen.
- 9. Gleistragplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass an der Sohle (24) der zur Aufnahme der Schienen vorgesehenen Kanäle (8) Befestigungselemente 35 zur Fixierung der Schienen vorgesehen sind.
- 10. Reihe von aneinander anschließend angeordneten Gleistragplatten nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweils auf eine Gleistragplatte (1) folgende Gleistragplatte (1') um eine senkrecht zur Plattenfläche verlaufende geometrische Achse (26) um 180° bezüglich der erstgenannten Gleistragplatte gewendet angeordnet ist, und so an den Seitenrändern (28, 29) der Reihe (27) von Gleistragplatten (1, 1') jeweils abwechselnd kurze Seitenflächen (6) von Gleistragplatten und lange Seitenflächen (5) von Gleistragplatten aufeinanderfolgen und die Seitenränder (28, 29) der Reihe (27) längs Geraden verlaufen.
- 11. Reihe von aneinander anschließend angeordneten Gleistragplatten nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der eine Seitenrand (28') der Reihe (27') durch die langen Seitenflächen (5) der einzelnen Gleistragplatten (1) und der andere Seitenrand (29') der Reihe (27') durch die kurzen Seitenflächen (6) der einzelnen Gleistragplatten gebildet ist und die Gleistragplatten (1) der Reihe (27') so miteinander eine polygonal gekrümmt verlaufende Basis für die Schienen eines Gleises bilden.
- 12. Reihe von aneinander anschließend angeordneten Gleistragplatten nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass an den Seitenflächen (5, 6) der Gleistragplatten (1), an die Stirnflächen (2, 3) anschließend, in Längsrichtung der Gleistragplatten verlaufende Nuten (19) vorgesehen sind, und weiter in diese Nuten (19) zur gegenseitigen Höhennivellierung und Verbindung aneinanderschließend angeordneter Gleistragplatten dienende Keile (21) eingefügt sind.
- 13. Reihe von Gleistragplatten nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass bei der ersten und/oder letzten Gleistrag platte (1, 1') der Reihe (27; 27') die zur Aufnahme der Schienen vorgesehenen Kanäle (8) an ihrem an der freien Stirnfläche (2, 3) liegenden Ende horizontal erweiternde Aufweitungen (30) aufweisen. 6/11 österreichisches Patentamt AT 10 905 U1 2009-12-15
- 14. Gleistragplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Sohle (24) der zur Aufnahme der Schienen vorgesehenen Kanäle (8), mindestens in einem Teilbereich, seitlich geneigt verläuft oder dass an der Sohle (24) der Kanäle (8) eine seitliche Neigung der Schienen ergebende Keile (37) angeordnet sind.
- 15. Gleistragplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 9 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Sohle (24) ein eingetieftes Schienenbett (38) zur Lagerung der Schiene (9) aufweist. Hierzu 4 Blatt Zeichnungen 7/11
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