Ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten im Auftrag mehrerer Organisationen sieht Luft nach oben, wenn es um den antifaschistischen Auftrag in der Verfassung geht. Österreich habe das Konzept der wehrhaften Demokratie zu verwirklichen, meinte der Verfassungsjurist Heinz Mayer.
Das gelte nicht nur für nationalsozialistische Wiederbetätigung, sondern auch für faschistische Tendenzen. Antifaschistische Organisationen fordern daher, eine dem Verbotsgesetz ähnliche Regelung zu finden.
Auftraggeber des Rechtsgutachtens sind das Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ), das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) und das Oberösterreichische Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus.
Frage zu „antifaschistischem“ Rechtsstaat
Konkret wollten die drei Organisationen klären lassen, ob auch der demokratische Rechtsstaat selbst „antifaschistisch“ ist, ob also Österreichs Verfassung einen antifaschistischen Auftrag erteilt, und wenn ja, wie dieser aussieht.
Mayer verweist in seinem Gutachten auf den Staatsvertrag. In Artikel 9 hat sich Österreich verpflichtet, alle nationalsozialistischen Organisationen aufzulösen und aus der Gesellschaft alle Spuren des Nationalsozialismus zu entfernen.
Weit weniger bekannt ist, dass Artikel 9 auch die Verpflichtung enthält, alle Organisationen faschistischen Charakters aufzulösen sowie alle Organisationen, die bestrebt sind, der Bevölkerung ihre demokratischen Rechte zu nehmen.
Gesetz ausständig
Die Republik hat also laut Gutachten nicht nur gegen neonazistische Umtriebe vorzugehen, sondern gegen alle faschistischen und demokratiefeindlichen Aktivitäten. Für faschistische Organisationen ist ein vergleichbares Gesetz aber bis heute ausständig.
„Unsere Verfassung ist weltanschaulich nicht neutral, sondern gibt dem Staat einen umfassenden antifaschistischen Auftrag“, fasste MKÖ-Vorsitzender Willi Mernyi die Haupterkenntnis zusammen.
Auch für DÖW-Leiter Andreas Kranebitter geht es nicht um „abgehobene Verfassungstheorien“, sondern um konkrete Praxisfragen, wie das Thema der parlamentarischen Mitarbeiter von FPÖ-Abgeordneten zeige. Für Netzwerk-Sprecher Robert Eiter ist außerdem wichtig, dass das Verbotsgesetz evaluiert und dadurch wirksamer wird.
Kritik der FPÖ
FPÖ-Verfassungssprecher Michael Schilchegger nannte das Papier „ein von linken Organisationen in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten, das unter Berufung auf den Staatsvertrag weitreichende Eingriffe in Grundrechte fordert“.
Anders sah das die SPÖ: „Wer diese Gefahr verharmlost, ebnet Hass und Gewalt den Weg (…)“, so die rote Sprecherin für Erinnerungskultur, Sabine Schatz, auf das Rechtsgutachten. Verfassungsjurist Mayer zeige darin klar auf, dass es eine bedeutende Lücke im österreichischen Recht gebe.