WO2019037961A1 - Verfahren zur steuerung mindestens einer funktion eines haushaltsgerätes und steuervorrichtung - Google Patents
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Definitions
- the present invention relates to a method for controlling at least one function of a household appliance and a control device
- a gesture detection device for non-contact detection of positions and / or movements of an object is used in a detection space. By the detected gestures operating parameters of the household appliance are set.
- Such an operating device is described for example in DE 10 2014 007 172 A1.
- Object of the present invention is therefore to provide a solution by means of which this disadvantage is at least reduced and in particular the safety and / or the ease of use of the household appliance can be increased.
- the invention is based on the finding that this object can be achieved by further analyzing the hand to be detected for controlling the function of the household appliance, with respect to its position and movement.
- Control device the presence of a user's hand is detected without contact in a detection space.
- the method is characterized in that, in addition, at least one feature of the detected hand is recognized by the control device and at least one function of the household appliance is actuated using the at least one recognized feature.
- the security can be increased because, for example, a
- the detected feature is processed with data stored in the control device prior to activation.
- the user-related data may include a user profile. Functions that are to be executed for the user can be stored in the user profile. In particular, operating parameters of individual
- Control unit have their own user interface.
- This user interface can also be used to display multimedia content.
- this user interface can also be used, for example using a user profile
- Permissions may exist. For example, children are excluded from operating some devices. Online orders should only be made by the authorized person be performed. The information to the user can therefore be in one
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Steuerung mindestens einer Funktion eines Haushaltsgerätes (2, 3), bei dem von einer Steuervorrichtung (1) die Anwesenheit einer Hand (H) eines Benutzers in einem Erfassungsraum (10) berührungslos erfasst wird. Das Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass zudem durch die Steuervorrichtung (1) zumindest ein Merkmal der erfassten Hand (H) erkannt wird und unter Verwendung des mindestens einen erkannten Merkmales mindestens eine Funktion des Haushaltsgerätes (2, 3) angesteuert wird. Zudem betrifft die Erfindung eine Steuervorrichtung zur Steuerung von zumindest einer Funktion eines Haushaltsgerätes (2, 3), wobei die Steuervorrichtung (1) eine Erfassungseinheit (100) zum berührungslosen Erfassen der Anwesenheit einer Hand (H) eines Benutzers in einem Erfassungsraum (10) aufweist. Die Steuervorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung (1) zudem eine Erkennungseinheit (101) aufweist, durch die zumindest ein Merkmal der erfassten Hand (H) erkannt wird, und zumindest eine Ansteuerungseinheit (103) aufweist, durch die unter Verwendung des mindestens einen erkannten Merkmals mindestens eine Funktion des Haushaltsgerätes (2, 3) angesteuert wird.
Description
Verfahren zur Steuerung mindestens einer Funktion eines Haushaltsgerätes und Steuervorrichtung
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Steuerung mindestens einer Funktion eines Haushaltsgerätes und eine Steuervorrichtung
Zur Bedienung von Haushaltsgeräten sind Vorrichtungen bekannt, bei denen eine Gestenerfassungseinrichtung zur berührungsfreien Erfassung von Positionen und / oder Bewegungen eines Objektes in einem Erfassungsraum verwendet wird. Durch die erfassten Gesten werden Betriebsparameter des Haushaltsgerätes eingestellt. Eine solche Bedienvorrichtung ist beispielsweise in der DE 10 2014 007 172 A1 beschrieben.
Ein Nachteil dieser Bedienvorrichtung besteht darin, dass die Betriebsparameter unabhängig von dem aktuellen Benutzer eingestellt werden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Lösung zu schaffen, mittels derer dieser Nachteil zumindest verringert wird und insbesondere die Sicherheit und/oder der Bedienkomfort des Haushaltsgerätes gesteigert werden kann. Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass diese Aufgabe gelöst werden kann, indem die zur Steuerung der Funktion des Haushaltsgerätes zu erfassende Hand außer bezüglich deren Position und Bewegung weiter analysiert wird.
Gemäß einem ersten Aspekt wird die Aufgabe daher gelöst durch ein Verfahren zur Steuerung mindestens einer Funktion eines Haushaltsgerätes, bei dem von einer
Steuervorrichtung die Anwesenheit einer Hand eines Benutzers in einem Erfassungsraum berührungslos erfasst wird. Das Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass zudem durch die Steuervorrichtung zumindest ein Merkmal der erfassten Hand erkannt wird und unter Verwendung des mindestens einen erkannten Merkmales mindestens eine Funktion des Haushaltsgerätes angesteuert wird.
Das Haushaltsgerät, dessen Funktion mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens gesteuert wird, kann beispielsweise ein Herd, eine Dunstabzugshaube, ein Backofen, eine
Kaffeemaschine und/oder eine Waschmaschine sein. Die Funktion kann beispielsweise ein der Hauptfunktionen des Haushaltsgerätes, beispielsweise die Aktivierung und/oder Einstellung einer Stufe eines Kochfeldes, die Aktivierung und/oder Einstellung einer Lüfterstufe einer Dunstabzugshaube, die Aktivierung und/oder Einstellung der Temperatur in einem Backofen, die Aktivierung und/oder Einstellung eines
Kaffeezubereitungsprograms einer Kaffeemaschine oder die Aktivierung und/oder Einstellung eines Waschprogramms einer Waschmaschine sein. Zudem kann die
Funktion aber auch Zusatzfunktionen, wie beispielsweise eine Beleuchtung, eine Anzeige oder andere Ausgabe von Inhalten sein. Diese Zusatzfunktionen können auch teilweise durch Einheiten der Steuervorrichtung selber ausgeführt werden. Beispielsweise kann in der Steuervorrichtung eine Projektionseinheit zum Projizieren eines Bedienfeldes für ein Hausgerät integriert sein.
Die Steuervorrichtung, die hierzu erfindungsgemäß verwendet wird, kann in einem Haushaltsgerät zumindest teilweise integriert sein. Es liegt aber auch im Rahmen der Erfindung, dass die Steuervorrichtung eine zu dem oder den Haushaltsgeräten separate Vorrichtung darstellt, die mit einem Haushaltsgerät aber zumindest zur Signalübertragung verbunden ist. Der Erfassungsraum, in dem die Hand eines Benutzers berührungslos erfasst wird, stellt den Bereich oder Raum dar, in dem eine Erfassungseinheit der Steuervorrichtung die Anwesenheit von Objekten erfassen kann. Dies kann der Abdeckungsbereich einer Kamera oder eines anderen Sensors sein. Die Erfassungseinheit kann zu dem
Haushaltsgerät, dessen Funktionen gesteuert werden soll, separat ausgebildet sein. Beispielsweise kann die Erfassungseinheit oberhalb eines Herdes angeordnet sein und der Erfassungsraum wird durch den Raum zwischen der Erfassungseinheit und dem Herd definiert. Bei dieser Ausführungsform kann die Erfassungseinheit beispielsweise an einem weiteren Haushaltsgerät, insbesondere einer Dunstabzugshaube angeordnet oder in dieser integriert sein. Der Erfassungsraum kann vorzugsweise von der Erfassungseinheit oder einer anderen Einheit ausgeleuchtet werden, damit der Benutzer erkennt, wann sich seine Hand in dem Erfassungsraum befindet.
Das Erfassen der Hand in dem Erfassungsraum erfolgt berührungslos. Insbesondere kann das Erfassen mittels einer Kamera oder einem berührungslosen Sensor,
beispielsweise einem Bewegungssensor erfasst werden. Vorzugsweise umfasst die Erfassungseinheit eine 3D-Kamera, insbesondere eine 3D-Kamera, die im Infrarot- Bereich arbeitet. Zusätzlich zu dem Erfassen einer Hand des Benutzers wird erfindungsgemäß durch die Steuervorrichtung zumindest ein Merkmal der erfassten Hand erkannt. Als Erkennen eines Merkmals wird das Aufnehmen, Messen oder anderweitiges Bestimmen des Merkmales bezeichnet. Da die Merkmale in einer Verarbeitungseinheit vorzugsweise weiter verarbeitet werden, beispielsweise mit gespeicherten Daten verglichen werden, können die Merkmale auch als Filtermerkmale oder Filterparameter bezeichnet werden.
Als Merkmal der erfassten Hand wird somit insbesondere eine aufnehmbare, messbare oder anderweitig bestimmbare Eigenschaft der Hand bezeichnet. Hierbei handelt es sich um eine der Hand innewohnenden Eigenschaft. Die Position oder Bewegung der Hand in dem Erfassungsraum stellt somit kein Merkmal der Hand dar.
Unter Verwendung des mindestens einen erkannten Merkmals wird erfindungsgemäß die mindestens eine Funktion des Haushaltsgerätes angesteuert. Durch die Berücksichtigung des mindestens einen erkannten Merkmals kann die Ansteuerung der Funktion(en) individualisiert werden. Hierdurch kann eine Reihe von Vorteilen erzielt werden. Zum einen kann der Benutzerkomfort gesteigert werden, in dem die Funktionen in
Abhängigkeit von Benutzerwünschen oder anderen Vorgaben angesteuert werden können. Zudem kann die Sicherheit gesteigert werden, da beispielsweise eine
Identifizierung des Benutzers durchgeführt werden kann und somit die Benutzung für Unbefugte unterbunden werden kann.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird vor der Ansteuerung das erkannte Merkmal mit Daten, die in der Steuervorrichtung hinterlegt sind, verarbeitet. Die
Verarbeitung stellt vorzugsweise einen Vergleich mit anderen Daten oder eine Korrelation zu anderen Daten dar. Die Ansteuerung der mindestens einen Funktion erfolgt dabei in Abhängigkeit des Verarbeitungsergebnisses.
Gemäß einer Ausführungsform umfassen die Daten benutzerbezogene Daten und die Verarbeitung umfasst eine Korrelieren des erkannten Merkmales mit den
benutzerbezogenen Daten. Durch die Korrelation kann aus dem oder den erkannten Merkmalen die Person des Benutzers bestimmt werden. Hierzu stellen die
benutzerbezogenen Daten vorzugsweise Identifikationsdaten des Benutzers dar. Durch das Identifizieren des Benutzers kann überprüft werden, ob der Benutzer berechtigt ist eine oder mehrere Funktionen des Haushaltsgerätes anzusteuern und damit auszuführen. Der Benutzer kann dabei authentifiziert werden. Somit kann die Benutzung des
Haushaltsgerätes oder einzelner Funktionen des Haushaltsgerätes durch einen
Unbefugten verhindert werden. Die Benutzerdaten sind beispielsweise in der Steuervorrichtung hinterlegt. Alternativ sind die Benutzerdaten in einer Datenbank oder anderen Speichereinheit hinterlegt, die mit der Steuervorrichtung zumindest zeitweise verbunden ist.
Alternativ oder zusätzlich können die benutzerbezogenen Daten ein Benutzerprofil umfassen. In dem Benutzerprofil können Funktionen, die für den Benutzer ausgeführt werden sollen, hinterlegt sein. Insbesondere können Betriebsparameter einzelner
Funktionen oder Inhalte, die durch eine Funktion ausgegeben werden sollen, einem Benutzer zugeordnet sein. Somit können beispielsweise Multimedia-Inhalte, die von einem Haushaltsgerät ausgegeben werden sollen, für unterschiedliche Benutzer unterschiedlich sein. Zudem kann auch die Anzeige, die beispielsweise eine
Benutzeroberfläche eines der Haushaltsgeräte darstellt und von der Steuereinheit oder einer damit verbundenen Einheit ausgegeben wird, für jeden Benutzer anders erfolgen. Somit kann eine Personalisierung der Funktionen erfolgen. Zudem kann auch die
Steuereinheit eine eigene Benutzeroberfläche aufweisen. Auch diese Benutzeroberfläche kann zur Darstellung von Multimedia-Inhalten verwendet werden. Zudem kann auch diese Benutzeroberfläche, beispielsweise unter Verwendung eines Benutzerprofils
personalisiert werden.
Dies ist vorteilhaft, da sich für verschiedene Benutzer unterschiedliche Anforderungen an das Aussehen der Benutzeroberfläche, die auch als Bedienfeld oder Bedienschnittstelle bezeichnet werden kann, (z.B. Buttons, dem Alter angepasste Schrift- und Icon-Größe, Favoriten, Hintergrundbilder, Layout, Lieblingskaffee) und unterschiedliche
Berechtigungen bestehen können. Kinder sind beispielsweise von der Bedienung einiger Geräte ausgeschlossen. Online-Bestellungen sollten nur von der berechtigten Person
durchgeführt werden. Die Informationen zum Benutzer können daher in einem
Benutzerprofil gespeichert werden.
Zusätzlich oder alternativ zu Identifikationsdaten und einem Benutzerprofil können die Daten mindestens einen Grenzwert für mindestens ein Merkmal umfassen und die
Verarbeitung kann einen Vergleich mit dem mindestens einen Grenzwert umfassen. Als Grenzwert kann insbesondere ein Mindestwert für ein Merkmal angegeben sein.
Vorzugsweise wird ein Grenzwert für die Größe der Hand allgemein, für die Länge des Handrückens oder für die Länge der Finger angegeben. Indem die Größe der Hand oder von Teilen davon, die als Merkmale erkannt wurden, mit einem Mindestwert verglichen werden, kann beispielsweise die Benutzung des Haushaltsgerätes oder von einzelnen Funktionen des Haushaltsgerätes durch ein Kind erkannt und vorzugsweise verhindert werden. Dies ist insbesondere bei einem Haushaltsgerät, das einen Herd oder Backofen darstellt, vorteilhaft. Bei bekannten Haushaltsgeräten besteht die Kindersicherung darin, dass Bedienknöpfe an solchen Haushaltsgeräten abnehmbar sind. Bei einer solchen Kindersicherung ist dann aber das Haushaltsgerät auch für einen Erwachsenen nicht benutzbar beziehungsweise einstellbar. Mit der vorliegenden Erfindung hingegen kann erkannt werden, dass es sich um einen Erwachsenen handelt und dann gegebenenfalls nach Authentifizierung des Benutzers das Haushaltsgerät genutzt werden.
Das Ansteuern der mindestens einen Funktion eines Haushaltsgerätes kann das
Entsperren einer gesperrten Funktion, das Sperren einer ungesperrten Funktion, die Aufrechterhaltung der Sperrung einer Funktion, das Aktivieren einer Funktion und/oder das Einstellen von Betriebsparametern umfassen.
Das mindestens eine Merkmal der Hand ist vorzugsweise ein biometrisches Merkmal. Diese Art von Merkmalen ist insbesondere für die Authentifizierung des Benutzers und Personalisierung der Ansteuerung von Vorteil, da diese Merkmale eindeutig einer Person zugeordnet werden können.
Beispiele für biometrische Merkmale, die erfindungsgemäß erkannt werden können, sind die Höhe des Handrückens, die Breite des Handrückens, die Länge des Handrückens, die Höhe der Finger, die Breite der Finger, die Länge der Finger, die relative Lage der Finger, der Handabdruck und das Muster der Handvenen. Das Erkennen dieser Merkmale wird
auch als Handerkennung bezeichnet. Es können auch mehrere der beispielhaft genannten Merkmale zur Handerkennung verwendet werden. Die Verwendung des Handabdrucks (Palmprint) als Merkmal weist den Vorteil auf, dass dieses ein sehr stabiles Merkmal ist und zudem mehr Fläche bietet als ein Fingerabdruck. Somit wird die
Auswertbarkeit verbessert. Der Handabdruck eines Menschen ist ähnlich dem
Fingerabdruck einzigartig und es ist daher eine eindeutige Identifizierung möglich. Zwar ändert sich mit dem Alter das äußere Aussehen der Hand. In der Gesamtheit bleiben die Knochenstruktur, die relativen Lagen, Höhe und Breite des Handrückens und der Finger und der Handabdruck jedoch ab einem bestimmten Alter konstant. Ein Erkennen der Filtermerkmale kann durch das Erfassen der Aufnahme der flachen Hand erfolgen, beziehungsweise aus dieser Aufnahme können die Merkmale bestimmt werden.
Der Handabdruck sowie auch eine Kombination aus mehreren der anderen Merkmale kann zur Identifikation und Authentifizierung des Benutzers zuverlässig verwendet werden. Auch die Verifizierung anhand der Struktur von zwei Fingern ist möglich.
Das Handvenenmuster kann beispielsweise durch die Kamera erkannt werden, die auch zum Erfassen der Hand in dem Erfassungsraum dient. Diese Kamera stellt dabei eine Kamera dar, die im Infrarotbereich arbeitet. Hierbei genügt die Aufnahme des
Handrückens. Somit ist auch bei geballter Hand die Erkennung möglich.
Gemäß einer Ausführungsform wird das Erkennen des mindestens einen Merkmals einmalig nach dem Erfassen der Hand durchgeführt. Besonders bevorzugt wird nach dem Erfassen der Hand durch Erkennen der Merkmale der Hand der Benutzer dabei authentifiziert. Wird bei dem Vergleich mit
Identifikationsdaten erkannt, dass der Benutzer nicht autorisiert ist, kann eine oder können mehrere Funktionen des Haushaltgerätes gesperrt werden, das heißt diese können durch den aktuellen Benutzer nicht mehr aktiviert und eingestellt werden.
Alternativ ist es aber auch möglich, dass beim Erkennen, dass der Benutzer nicht autorisiert ist, das Haushaltsgerät oder die Steuervorrichtung in einen Modus übergeht, der die manuelle Eingabe eines Passwortes erfordert.
Gemäß einer Ausführungsform wird nach dem Erfassen der Hand zumindest die Größe der Hand kontinuierlich erkannt und gegenüber einem Grenzwert verglichen. Dieser Vergleich kann auch als Filtern bezeichnet werden. Diese Ausführungsform ist
insbesondere von Vorteil, da hierdurch auch nach dem Entsperren der Funktionen durch einen autorisierten Benutzer erkannt werden kann, wenn ein Kind die Bedienung übernimmt. Hierzu können insbesondere während des gesamten Betriebes des
Haushaltsgerätes die erkannten Merkmale beispielsweise nach der Fingerlänge gefiltert werden. Diese Parameter liegen während der gesamten Dauer des Betriebs des
Haushaltsgerätes mittels der Steuervorrichtung vor und es besteht daher kein zusätzlicher Rechenaufwand. Auch ist es möglich nach dem Erfassen der Hand kontinuierlich weitere Merkmale zu erkennen und diese zu verarbeiten. Dies stellt aber einen erhöhten
Rechenaufwand dar.
Gemäß einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung eine Steuervorrichtung zur Steuerung von zumindest einer Funktion eines Haushaltsgerätes, wobei die Steuervorrichtung eine Erfassungseinheit zum berührungslosen Erfassen der Anwesenheit einer Hand eines Benutzers in einem Erfassungsraum aufweist. Die Steuervorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung zudem eine Erkennungseinheit aufweist, durch die zumindest ein Merkmal der erfassten Hand erkannt wird, und zumindest eine Ansteuerungseinheit aufweist, durch die unter Verwendung des mindestens einen erkannten Merkmals mindestens eine Funktion des Haushaltsgerätes angesteuert wird.
Vorteile und Details, die zu dem erfindungsgemäßen Verfahren beschrieben wurden, gelten - soweit anwendbar - auch für die Steuervorrichtung und umgekehrt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist die Steuervorrichtung eine zusätzlich eine Verarbeitungseinheit auf, in der das erkannte Merkmal mit Daten, die in der
Steuervorrichtung hinterlegt sind, verarbeitet wird, und wobei die Verarbeitungseinheit so mit der Ansteuerungseinheit verbunden ist, dass die Ansteuerung in Abhängigkeit des Verarbeitungsergebnisses erfolgt. Es liegt aber auch im Rahmen der Erfindung, dass die Daten in einer Datenbank oder einer anderen Vorrichtung hinterlegt sind, die mit der Steuervorrichtung verbunden ist, und über die die Daten abgefragt werden können.
Zudem ist es erfindungsgemäß auch möglich, dass die Verarbeitungseinheit eine mit der
Steuervorrichtung verbundene Einheit darstellt, die mit der Steuervorrichtung
beispielsweise drahtlos kommunizieren kann.
Gemäß einer Ausführungsform sind zumindest die Erfassungseinheit und die
Erkennungseinheit in einem Modul zusammengefasst. Gemäß einer weiteren
Ausführungsform umfasst die Steuervorrichtung eine Gestenerkennungseinheit, mittels derer Gesten zur Einstellung von Betriebsparametern des Haushaltsgerätes oder weiterer Einheiten der Steuervorrichtung, beispielsweise einer Projektionseinheit, erkannt werden. Gemäß einer Ausführungsform umfasst die Steuervorrichtung eine Projektionseinheit zum Projizieren eines Inhaltes in der Umgebung des Haushaltsgerätes. Die Projektionseinheit stellt dabei eine Einheit dar, die vorzugsweise von der Steuervorrichtung, insbesondere der Ansteuerungseinheit angesteuert werden kann. Somit können die Projektion oder die Inhalte der Projektion unter Verwendung der erkannten Merkmale der Hand erfolgen und dadurch kann eine Personalisierung der Projektion erfolgen.
Vorzugsweise ist die Steuervorrichtung zur Ausführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens ausgelegt. Die Erfindung wird im Folgenden erneut unter Bezugnahme auf die beiliegenden
Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
Figur 1 : eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Steuervorrichtung;
Figur 2: eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Steuervorrichtung; Figur 3: eine schematische Blockdarstellung einer Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Steuervorrichtung;
Figur 4: ein schematisches Flussdiagram einer Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens; und
Figur 5: eine schematische Darstellung des Erkennens von Merkmalen einer Hand; und Figur 6: eine schematische Darstellung des Erkennens von Merkmalen einer Hand.
In der Figur 1 ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Steuervorrichtung 1 gezeigt. In der gezeigten Ausführungsform ist die Steuervorrichtung 1 an einer
Dunstabzugshaube 2 angebracht, die über einem Herd 3 angeordnet ist. Die
Steuervorrichtung 1 umfasst bei der gezeigten Ausführungsform eine Projektionseinheit
104 (siehe Figur 2). Mittels der Projektionseinheit 104 wird in der dargestellten
Ausführungsform zum einen ein Bedienfeld 1 1 neben dem Herd 3 dargestellt. Zum anderen werden in der dargestellten Ausführungsform Inhalte in einen Projektionsbereich 12 an der Wand hinter dem Herd 3 projiziert. In der Steuereinheit 1 ist zudem eine
Erfassungseinheit (nicht sichtbar) vorgesehen. Mittels dieser Erfassungseinheit 100 (siehe Figur 2) wird ein Erfassungsbereich 10 (siehe Figur 2) abgedeckt, innerhalb dessen eine Hand H des Benutzers erkannt werden kann. Vorzugsweise umfasst die Steuereinheit eine Gestenerkennungseinheit 105 (siehe Figur 2), mittels derer die Positionen und Bewegungen (Gesten) der Hand H erkannt werden können. Aufgrund der so erkannten Gesten, wird vorzugsweise der Herd H sowie die Projektion der Inhalte in dem
Projektionsbereich 12 und gegebenenfalls weiterhin die Dunstabzugshaube 2
angesteuert, nachdem die Steuervorrichtung 1 die entsprechenden Funktionen entsperrt hat und diese gegebenenfalls entsprechend einem hinterlegten Benutzerprofil eingestellt waren.
Wie sich aus Figur 3 ergibt, umfasst die Steuervorrichtung 1 eine Erfassungseinheit 100 sowie eine Erkennungseinheit 101. Zudem ist vorzugsweise in der Steuervorrichtung 1 oder mit dieser verbunden eine Verarbeitungseinheit 102 vorgesehen, die mit einer Ansteuereinheit 103 zur Ansteuerung der Funktionen eines Haushaltsgerätes 2, 3. Zudem ist in Figur 3 als weiterer Einheiten der Steuervorrichtung 1 eine Gestenerkennungseinheit
105 gezeigt, die Ergebnisse der Erfassungseinheit 100 und Erkennungseinheit 101 , beispielsweise erfasste Bilder nutzen kann. Weiterhin ist eine Projektionseinheit 104, gezeigt, mittels derer beispielsweise ein Bedienfeld 1 1 für ein Haushaltsgerät oder ein Inhalt 12, beispielsweise ein Multimediainhalt auf eine Wand projiziert werden kann. Die Projektionseinheit 104 kann so mit der Ansteuerungseinheit verbunden sein, dass die von der Projektionseinheit 104 ausgegebenen Inhalte durch die vorherige Verarbeitung der erkannten Merkmale definiert werden. Die Verwendung der erfindungsgemäßen Steuervorrichtung 1 wird im Folgenden unter Bezugnahme auf Figur 4 erneut erläutert. In Figur 4 ist ein Flussdiagram einer
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens gezeigt.
Bei deaktivierter Steuervorrichtung 1 , das heißt abgeschalteter Steuervorrichtung 1 kann beispielsweise durch einen Näherungssensor (nicht gezeigt) die Anwesenheit eines Benutzers erkannt werden und die Steuervorrichtung 1 in eine Stand-by-Stellung gebracht werden, in der diese noch gesperrt ist. Wird in dieser Stellung eine Hand H eines
Benutzers, die in den Erfassungsbereich 10 der Erfassungseinheit 100 der
Steuervorrichtung 1 gelangt, erfasst, so wird diese von der Erfassungseinheit 100 erfasst. Erfindungsgemäß kann nach dem Erfassen der Hand H zunächst die Größe der Hand bestimmt werden und diese gegenüber einem Grenzwert, der in der Steuervorrichtung 1 hinterlegt sein kann, verglichen werden. Ist die Größe der Hand kleiner als der Grenzwert, so wird die Sperre der Steuervorrichtung 1 nicht aufgehoben. Hierdurch kann verhindert werden, dass ein Kind das Haushaltsgerät, insbesondere den Herd 3 oder die
Dunstabzugshaube 2 bedienen kann.
Wird hingegen bei dem Vergleich festgestellt, dass die Größe der Hand größer ist als ein hinterlegter Grenzwert, so wird die Steuervorrichtung 1 entsperrt. In diesem Zustand erfolgt dann mittels einer Erkennungseinheit 101 der Steuervorrichtung 1 das Erkennen von Merkmalen der Hand H. Beispielsweise kann die Breite des Handrückens, die Länge des Handrückens, die relative Position der Finger zueinander erkannt werden. Die Erkennungseinheit 101 kann daher beispielsweise eine 3D-Kamera umfassen. Zusätzlich oder alternativ kann die Erkennungseinheit 101 auch das Venenmuster an dem
Handrücken als Merkmal der Hand H erkennen. Das oder die so erkannten Merkmale werden dann mit gespeicherten benutzerbezogenen Daten verarbeitet. Insbesondere werden die erkannten Merkmale mit gespeicherten Merkmalen verglichen und bei Übereinstimmung der Merkmale gegebenenfalls zusätzlich eine Authentifizierung des Benutzers durchgeführt. Stimmen die erkannten Merkmale mit den gespeicherten
Merkmalen überein, und wurde - sofern eine Authentifizierung des Benutzer durchgeführt wird - der Benutzer authentifiziert, so wird die Ansteuerung von Funktionen des
Haushaltsgerätes, insbesondere des Herdes 3, der Dunstabzugshaube 2 sowie gegebenenfalls der Projektionseinheit 104 aktiviert. Stimmen die erkannten Merkmale mit den gespeicherten Merkmalen nicht überein, so wird die Steuervorrichtung 1 wieder gesperrt. Alternativ kann vor einem Sperren der Steuervorrichtung auch noch eine Authentifizierungsanfrage an den Benutzer ausgegeben werden. Dies kann
beispielsweise mittels der Projektionseinheit 104 erfolgen. Wird auf die
Authentifizierungsanfrage beispielsweise ein gefordertes Passwort eingegeben, so kann die Aktivierung der Ansteuerung erfolgen.
Insbesondere wird nach der Authentifizierung des Benutzers in der Verarbeitungseinheit ein Benutzerprofil geladen. In diesem können Einstellungen für das oder die
Haushaltsgeräte 2, 3 und/oder Inhalte zur Anzeige in dem Projektionsbereich 12 oder für die Projektion des Bedienfeldes 1 1 gespeichert sein. Aufgrund dieser Einstellungen oder aufgrund von Gesten, die durch die Gestenerkennungseinheit 105 erkannt werden, werden dann die Funktionen des Haushaltsgerätes 2, 3 und/oder der Projektionseinheit 104 weiter angesteuert.
Auch nach dem Ansteuern der Funktionen des Haushaltsgerätes 2, 3 erfolgt
vorzugsweise bei Erfassen einer weiteren Hand oder in vorgegebenen Zeitabschnitten das Erfassen der Hand. Diese wird vorzugsweise bezüglich Ihrer Größe erkannt und die Größe wird mit einem Grenzwert verglichen. Ist die Größe kleiner als der Grenzwert wird die Steuereinheit 1 gesperrt und damit die weitere Ansteuerung von Funktionen des Haushaltsgerätes 2, 3 verhindert. Ist die Größe hingegen größer als der Grenzwert wird die Ansteuerung der Funktionen fortgesetzt. In den Figuren 5 und 6 sind unterschiedliche Arten der Erkennung von Merkmalen der Hand schematisch gezeigt. Aus dem beispielsweise mittels einer 3D-Kamera erfassten Bild einer Hand H, kann wie in Figur 5 gezeigt, die Breite des Handrückens B und/oder die Breite b eines oder aller Finger ermittelt werden. In Figur 6 ist gezeigt, dass die Länge des Handrückens L, die Länge der Finger I und / oder der Abstand a zwischen den Fingern aus einem erfassten Bild der Hand H ermittelt werden kann.
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die gezeigten Ausführungsformen beschränkt. Insbesondere können beispielsweise mehrere Einheiten der Steuervorrichtung zusammengefasst sein.
Mit der vorliegenden Erfindung kann eine Reihe von Vorteilen erzielt werden. Zum einen kann durch das Erkennen von Merkmalen der Hand, der interagierende Benutzer eindeutig identifiziert werden. Dies kann zur Autorisierung des Benutzers oder zur Personalisierung der Einstellungen verwendet werden. Mit der vorliegenden Erfindung ist
zudem ein expliziter Schritt zur Identifikation / Autorisierung des Benutzers nicht erforderlich. Dieser bei bekannten Systemen erforderliche Schritt kann bei den Systemen des Standes der Technik bewusst deaktiviert werden, allerdings auf Kosten der Sicherheit und eines personalisierten Profils. Auch die Eingabe eines Codes oder Passortes oder Entsperrmusters ist bei der vorliegenden Erfindung nicht zwangsweise notwendig. Diese kann allenfalls bei einer Differenz zwischen gespeicherten Merkmalen und erkannten Merkmalen der Hand abgefragt werden, um beispielsweise einem Besucher die
Benutzung der Haushaltsgeräte zu ermöglichen. Zudem sind bekannte als Kindersicherung abnehmbare Bedienelemente nicht
erforderlich. Dadurch kann der Nachteil behoben werden, dass dabei auf für autorisierte Personenkreise meistens eine Barriere entsteht und deren Arbeitsfluss und das
Kocherlebnis unterbrochen werden. Insbesondere bei der Ausführungsform, bei der die Steuerung der Funktionen der Haushaltsgeräte und projizierten Inhalte durch Gesten erfolgen, unterbricht die
erfindungsgemäße Identifizierung mit Hilfe der Steuervorrichtung den Arbeitsfluss nicht und wird vom Benutzer auch nicht als Unterbrechung wahrgenommen. Weiterhin wird im Vergleich zu anderen Verfahren, bei denen beispielsweise ein
Fingerabdrucksensor verwendet wird, bei dem erfindungsgemäßen Verfahren das Erkennen der Merkmale berührungslos ausgeführt. Dies bietet insbesondere im Umfeld des Kochens und Backens Vorteile, da die Hände zur Benutzung nicht gereinigt und getrocknet werden müssen.
Verglichen mit herkömmlichen Systemen lässt sich somit durch die vorliegende Erfindung eine Bedienschnittstelle realisieren, die ohne Unterbrechung des Arbeitsflusses und ohne Beeinträchtigung des Kocherlebnisses eine personalisierte Bedienung bei gleichzeitig hoher Sicherheit gegenüber unbefugter Bedienung ermöglicht.
Bezugszeichenliste
1 Steuervorrichtung
10 Erfassungsbereich
1 1 Projektion Bedienfeld
12 Projektionsbereich Inhalte
100 Erfassungseinheit
101 Erkennungseinheit
102 Verarbeitungseinheit
103 Ansteuerungseinheit
104 Projektionseinheit
105 Gestenerkennungseinheit
2 Haushaltsgerät (Dunstabzug)
3 Haushaltsgerät (Herd) H Hand
L Länge Handrücken
I Länge Finger
a Abstand Finger
B Breite Handrücken
B Breite Finger
Claims
Patentansprüche
Verfahren zur Steuerung mindestens einer Funktion eines Haushaltsgerätes (2, 3), bei dem von einer Steuervorrichtung (1 ) die Anwesenheit einer Hand (H) eines Benutzers in einem Erfassungsraum (10) berührungslos erfasst wird, dadurch gekennzeichnet, dass zudem durch die Steuervorrichtung (1 ) zumindest ein Merkmal der erfassten Hand (H) erkannt wird und unter
Verwendung des mindestens einen erkannten Merkmales mindestens eine Funktion des Haushaltsgerätes (2, 3) angesteuert wird.
Verfahren nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass vor der
Ansteuerung das erkannte Merkmal mit Daten, die in der Steuervorrichtung (1 ) hinterlegt sind, verarbeitet wird und die Ansteuerung in Abhängigkeit des Verarbeitungsergebnisses erfolgt.
Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Daten benutzerbezogene Daten umfassen und die Verarbeitung eine Korrelieren des erkannten Merkmales mit den benutzerbezogenen Daten umfasst.
Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die
benutzerbezogenen Daten Identifikationsdaten des Benutzers sind.
Verfahren nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die benutzerbezogenen Daten ein Benutzerprofil umfassen.
Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Daten mindestens einen Grenzwert für mindestens ein Merkmal umfassen und die Verarbeitung einen Vergleich mit dem mindestens einen Grenzwert umfasst.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Ansteuern der mindestens einen Funktion das Entsperren einer gesperrten Funktion, das Sperren einer ungesperrten Funktion, die Aufrechterhaltung der
Sperrung einer Funktion, das Aktivieren einer Funktion und/oder das Einstellen von Betriebsparametern umfasst.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Merkmal der Hand (H) ein biometrisches Merkmal ist.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine biometrische Merkmal die Höhe des Handrückens, die Breite des
Handrückens, die Länge des Handrückens, die Höhe der Finger, die Breite der Finger, die Länge der Finger, die relative Lage der Finger, der Handabdruck oder das Muster der Handvenen ist.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Erkennen des mindestens einen Merkmals einmalig nach dem Erfassen der Hand (H) durchgeführt wird.
1 1 . Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Erfassen der Hand (H) zumindest die Größe der Hand (H) kontinuierlich erkannt und gegenüber einem Grenzwert verglichen wird.
12. Steuervorrichtung zur Steuerung von zumindest einer Funktion eines
Haushaltsgerätes (2, 3), wobei die Steuervorrichtung (1 ) eine
Erfassungseinheit (100) zum berührungslosen Erfassen der Anwesenheit einer Hand (H) eines Benutzers in einem Erfassungsraum (10) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung (1 ) zudem eine Erkennungseinheit (101 ) aufweist, durch die zumindest ein Merkmal der erfassten Hand (H) erkannt wird, und zumindest eine Ansteuerungseinheit (103) aufweist, durch die unter Verwendung des mindestens einen erkannten Merkmals mindestens eine Funktion des Haushaltsgerätes (2, 3) angesteuert wird.
13. Steuervorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die
Steuervorrichtung (1 ) zusätzlich eine Verarbeitungseinheit (102) aufweist, in der das erkannte Merkmal mit Daten, die in der Steuervorrichtung (1 ) hinterlegt sind, verarbeitet wird, und die Verarbeitungseinheit (102) so mit der
Ansteuerungseinheit (103) verbunden ist, dass die Ansteuerung in
Abhängigkeit des Verarbeitungsergebnisses erfolgt.
14. Steuervorrichtung nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch
gekennzeichnet, dass zumindest die Erfassungseinheit (100) und die
Erkennungseinheit (101 ) in einem Modul zusammengefasst sind.
15. Steuervorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung (1 ) eine Gestenerkennungseinheit (105) umfasst, mittels derer Gesten zur Einstellung von Betriebsparametern des Haushaltsgerätes (2, 3) oder weiterer Einheiten (104) der
Steuervorrichtung (10) erkannt werden.
16. Steuervorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung (1 ) eine Projektionseinheit (104) zum Projizieren eines Inhaltes in der Umgebung des Haushaltsgerätes (2, 3) umfasst.
17. Steuervorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, dass diese zur Ausführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 1 1 ausgelegt ist.
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