WO2018184762A1 - Anlage sowie verfahren zum herstellen von verpackungsgebinden - Google Patents
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- WO2018184762A1 WO2018184762A1 PCT/EP2018/054493 EP2018054493W WO2018184762A1 WO 2018184762 A1 WO2018184762 A1 WO 2018184762A1 EP 2018054493 W EP2018054493 W EP 2018054493W WO 2018184762 A1 WO2018184762 A1 WO 2018184762A1
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- B65B63/00—Auxiliary devices, not otherwise provided for, for operating on articles or materials to be packaged
- B65B63/08—Auxiliary devices, not otherwise provided for, for operating on articles or materials to be packaged for heating or cooling articles or materials to facilitate packaging
Definitions
- the present invention relates to a plant for the production of
- the present invention further relates to a method for producing packaging containers according to the preamble of claim 12.
- the production of packaging containers takes place in such a way that in each case a plurality of packages are assembled into a packaging group in which the packages close together and that the respective packaging is then wrapped or enclosed preferably with a shrink film.
- Known methods usually use a shrink film, which reduces their dimensions by applying heat in a shrink tunnel so that the film applies voltage to the packaging of the respective packaging bundles and fixes them.
- shrink tunnel for shrinking shrink film is a hot air or hot gas flow, for example, laterally on the respective, with the
- Shrink shrink film onto the packaging container may also be directed to the underside of the shrink wrap wrapped packages of the package to seal the overlapping ends of the shrink film there, i. to be welded or glued.
- Packages which are arranged on a common carrier and connected by a shrunk shrinkable film blank together with the carrier to form a stable packaging unit.
- the in the known Cartridges used are preferably made of cardboard or paperboard, while the shrink film blanks of a shrink film
- plastic film are formed.
- direct heat is applied to the outer surface of the packaging, for example the PET bottle. This heat effect in the upper region of the packaging designed as a PET bottle, ie a heat in the
- Head portion of the PET bottle can at the transition from the liquid level to the overlying, unfilled free space to a possible deformation of the
- Liquid level which is several centimeters below the closure of a PET bottle.
- the consequence of the deformation or deformation of the PET bottle is that the closure is no longer concentric on the center vertical axis of the PET bottle with its center, but is inclined for example at an angle to the side.
- the object of the invention is an improved system for the manufacture of
- Packaging packaging from at least two filled with a liquid filling packaging show that eliminates the disadvantages of the prior art and in particular there is no deformation or deformation of the packaging of the packaging package in the shrink tunnel.
- the object is a system for producing packaging containers from at least two filled with a liquid filling packaging according to the
- Claim 1 is formed. A method for producing
- Packaging packaging is the subject of claim 12.
- Packing container from at least two filled with a liquid filling packaging is to be seen in the fact that the plant in the transport direction before second functional unit at least one Sprühvor rectification and / or cooling device for pressurizing the packaging with a spray medium and / or
- the packaging container is particularly advantageous with the acted upon by means of the spray device on the packaging in the upper area
- the packaging and / or the liquid filling material can be acted upon in the upper region by means of the cooling device, in particular locally cooled.
- Condensation in particular a moisture deposit, on the inner and / or outer circumferential surface of the package, in particular in the upper region.
- heat energy is released from the condensate to the environment. This heat of condensation can have the same or approximately the same value as the heat of vaporization.
- provision can be made for the area of the packaging not filled with liquid filling material to be acted upon by the at least one spraying device and / or cooling device with the spraying medium and / or cooling medium.
- At least that of the at least one spraying device and / or cooling device can be achieved by means of the at least one spraying device and / or cooling device an upper mouth region of the respective packaging can be acted upon by the spraying medium and / or cooling medium preferably up to 2 to 5 cm below a respective filling level of a corresponding packaging.
- the packages in the region of the first functional unit, in particular prior to the provision of a respective packaging group with the shrink film, with the at least one spray device and / or cooling device with the spray medium and / or cooling medium are acted upon.
- the packages in the region of the first functional unit in particular after the provision of a respective packaging group with the shrink film, and / or after the first functional unit and before the second functional unit with the at least one spray device and / or cooling device can be acted upon with the spray medium and / or cooling medium.
- the at least one spray device for generating a spray may be provided that the at least one spray device for generating a spray as
- Spray medium is formed, wherein the packaging can be acted upon at least in its upper region with the spray.
- the spray generated by the at least one spray device is directed in the direction of the respective packages conveyed along at least one feed conveyor along the treatment path in such a way that at least their respective upper region can be acted upon by the spray mist.
- the respective outer packaging of a packaging group formed from a plurality of packaging rows relative to a transverse axis along the treatment path before the second functional unit with the by the at least one
- the at least one cooling device is designed to produce a cooling medium in the form of a gaseous cooling atmosphere, preferably cold air, the packages being at least in their upper region with the gaseous
- Cooling atmosphere can be acted upon.
- Embodiment variant can be provided that in the second functional unit by means of a suction device resulting vapor of the heat of evaporation and / or condensation heat sucked and / or un-saturated air by means of a
- Blowing device is feasible.
- At least one of the spray devices in the altitude and / or with respect to the outlet angle or its inclination to the horizontal is adjustable in order to apply optimally to the container area to be cooled a fluid. It may also be useful that the spray device is oriented so that it can spray under an already launched or foil or foil section. In particular, when the spraying device is arranged at or after the film wrapping unit and directly from the entrance to a heat source, such as a shrink tunnel.
- packaging means in particular packaging materials filled with a product, for example in the form of containers, such as cans, bottles, tubes, metal pouches, glass and / or plastic, but also other packaging materials which are suitable for filling liquid or viscous containers
- packaging is understood as meaning PET bottles filled with a liquid filling material.
- the expression “essentially” or “approximately” or “approximately” in the sense of the invention means deviations from the exact value by +/- 10%, preferably by +/- 5% and / or deviations in the form of Function insignificant
- Embodiment of a plant according to the invention for producing packaging containers with at least one spray device Embodiment of a plant according to the invention for producing packaging containers with at least one spray device
- FIG 4 shows a schematic plan view of a packaging container along the treatment path in the second functional unit 5a and 5b in a schematic side view and plan view, respectively
- FIG. 6 in a schematic functional representation of another exemplary
- Embodiment of a plant according to the invention for producing packaging containers with at least one cooling device For identical or equivalent elements of the invention, identical reference numerals are used in the figures. Furthermore, for clarity, only reference numerals in the individual figures are shown, which are required for the description of the respective figure.
- 1 is generally a plant for the manufacture of
- the plant 1 is in particular as
- the treatment section BS of the system 1 shown in FIG. 1 is used in particular for assembling the packages 2 filled with the liquid filling material into packaging groups 4, i.a. using a shrink film 5, so that the packaging group 4 each after shrinking the shrink film
- Packaging container 3 each with a predetermined number of packaging 2 form.
- Appendix 1 includes i.a. at least one transporter 6, on the horizontal or substantially horizontal transport plane E, the packages 2 are conveyed in a transport direction A along the treatment line BS, for example as a four-lane packaging stream, ie as four transverse to
- Transport direction A side by side conveyed packaging 2, from which then the packing groups 4 are separated in the manner known to those skilled in the packaging in which the packages 2 are provided close to each other.
- the transport direction A extends in a longitudinal axis L of the at least one transport 6.
- Q denotes a transverse axis which is preferably perpendicular or substantially perpendicular to the transport direction A and parallel or in the
- the packages 2 in this case have a centrally extending central longitudinal axis MA, which is directed during the transport of the respective packages 2 along the treatment line BS perpendicular to the transport plane E of the at least one transport 6.
- the respective central longitudinal axes MA of the packaging 2 forming a packaging group 4 are preferably parallel or substantially parallel
- a packaging container 3 produced by means of the system 1 according to the invention has at least two packages 2 arranged next to one another transversely to the transport direction A, ie along the transverse axis Q.
- a packaging container 3 can be formed from a packaging group 4 of four packaging rows R1... R4 arranged respectively along the transverse axis Q of three packages 2 arranged along the transport direction A, ie of a total of 12 packages 2 be.
- the packaging bundles 3 can be arranged on an only schematically indicated, in plan view, for example, rectangular carrier 7, in particular in a tray, for example made of cardboard, on the already separated each packaging group 4 in the area in front of a first functional unit F1 along the treatment route BS example is postponed.
- the system 1 comprises a plurality of functional units, in particular at least the first functional unit F1 and a second
- Transport direction A connect to each other.
- the first functional unit F1 is designed as a packaging unit at least for applying a shrink film 5 to the packaging 2. It can the first functional unit F1 can also be designed to set up or insert the respective packaging groups 4 on the carrier 7 and then to provide the carrier 7 and the packaging group 4 with the shrink film 5. In principle, it is also possible for the first functional unit F1 to be already supplied with the carriers 7 with the packaging groups 4 or the packaging group 4 of the first functional unit F1 without carrier 7, and in the first functional unit F1 only the application of the
- Shrink film 5 is done.
- the second functional unit F2 can be connected to each other via the least one transporter 6.
- the second functional unit F2 is designed as a shrinking unit for shrinking the shrinking film 5 applied in the first functional unit F1 by heating.
- the action of heat in the second functional unit F2 can be done, for example, by hot air and / or heat or infrared radiation, so that the respective shrink film 5 shrunk onto the respective packaging group 4 and a transportable and storable packaging container 3 is formed.
- FIG. 4 in the second
- Functional unit F2 in particular the respective outer packaging 2, that is, the arranged in relation to the transverse axis Q in the first or last packing row R1 and R4, due to their spatial proximity to those in the second
- Function unit F2 provided heat sources WQ particularly large
- Deformations or deformations of the packaging 2 of the packaging container 3 in the second functional unit F2 comes is provided according to an essential aspect of the present invention that the system 1 in the transport direction A before the second functional unit F2 at least one spray device 20 and / or cooling device 30 for applying the packaging 2 with one
- spray medium and / or cooling medium at least in its upper region.
- the upper portion of the portion of the respective packaging 2 by means of at least one spray device 20 and / or
- Cooling device 30 is acted upon by the spray medium and / or cooling medium, which is not filled with liquid filling material, thus forming the upper, unfilled space of the respective packaging.
- that section of the respective packaging 2 can also be acted upon by the at least one spraying device 20 and / or cooling device 30 with the spraying medium and / or cooling medium extending from the upper mouth region MB of the respective packaging 2, in which
- the bottle opening and the rotary closure are located, preferably extending to liquid contents 2 to 5 cm below the respective filling level FP. Furthermore, it can be provided that the packages 2 along the
- Treatment path BS in the transport direction A before the first functional unit F1 with the at least one spray device 20 and / or cooling device 30 are acted upon with the spray medium and / or cooling medium.
- Evaporative heat and / or condensation heat is sucked, for example by means of a suction device and / or at the same time with a blower new, unsteady air is supplied.
- the at least one spraying device 20 is designed to generate a spray 21 as spraying medium and to act on the packs 2 to be supplied with the spray 21 at least in their upper area.
- the spray 21 may be at least partially formed from water and / or an emulsion with water.
- the spray 21 can be reflected at least in the upper region of the respective packaging 2 in such a way that on the outer circumferential surface of the corresponding
- Packaging Form 2 drops of water and / or emulsion.
- Packaging 2 directed, such that at least the respective upper portion of the spray 21 is acted upon.
- the at least one spraying device 20 may be provided such that at least a first half of the outer circumferential surface of the respective packaging 2 can be acted upon by the spray 21 in the respective upper region, ie via an outer circumferential surface section which extends over a circular sector relative to the central axis MA of the respective one Packaging 2 extends from at least 180 ° ( Figures 2a, 2b).
- at least two spray devices 20 may be provided such that the outer jacket surface of the respective package 2 can be acted upon by the spray mist 21 via its approximately complete outer circumferential surface circumference in the upper region (FIGS. 3a and 3b).
- the at least two spray devices 20 may preferably be arranged relative to one another on opposite sides, ie along an imaginary line intersecting the center axis MA, relative to the center axis MA of the respective packages 2.
- Spray device 20 laterally next to the treatment line BS, in particular laterally next to the at least one transport 6, before the second
- Functional unit F2 provided along the transport direction A, for example, by means of a machine frame, not shown, on the conveyor 6, is fixed.
- Transport level E be provided laterally next to the treatment line BS such that at least the respective upper portion of the respective along the
- Transporter 6 conveyed packages 2 with the spray 21
- the at least one spraying device 20 may also be provided above the respective packages 2 conveyed along the treatment path BS in the transport direction A on the at least one transporting gate 6, again such that at least their respective upper region can be acted upon by the spray 21.
- Packing row for example, the fourth packing row R4 arranged packaging 2 of a respective packaging group 4 along the
- the plant 1 in this case has a plurality of spraying devices 20 at the respective above-explained positions or areas along the
- the at least one cooling device 30 can be designed to produce a cooling medium in the form of a gaseous cooling atmosphere, preferably cold air, the packages (2) being in gaseous form at least in their upper region
- Cooling atmosphere can be acted upon.
- Cooling device 30 for this at least partially along the
- Treatment path BS extending along the longitudinal axis L oriented cooling zone 31 form with the gaseous cooling medium, which is separated via wall sections 32 a relation to the outside of the cooling zone 31 prevailing atmosphere.
- the wall sections 32 enclose the upper region of the respective packages 2 at least partially along the treatment path BS.
- the packages 2 can be separated by partitions 33 between the individual rows of packages R1... R4, in which only one row of packages is shown by way of example in FIGS. 5a and 5b.
- the cooling device 30 may have a separate cooling zone 31 for each packaging row R1... R4.
- a cooling temperature of the cooling medium can be generated in the cooling zone 31 of the cooling device 30, which depends on the temperature of the liquid contents of the packaging 2, preferably between 20 ° and 50 ° below the temperature of the liquid
- the gaseous cooling medium in the form of cold air have a temperature which is between 20 ° and 50 below the temperature of the liquid filling material of the packages 2.
Landscapes
- Engineering & Computer Science (AREA)
- Mechanical Engineering (AREA)
- Auxiliary Devices For And Details Of Packaging Control (AREA)
Abstract
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Anlage zum Herstellen von Verpackungsgebinden aus wenigstens zwei mit einem Füllpegel an flüssigem Füllgut gefüllten Verpackungen gemäß dem Oberbegriff Patentanspruch 1. Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Herstellen von Verpackungsgebinden gemäß Oberbegriff Patentanspruch 12. Der wesentliche Aspekt der erfindungsgemäßen Anlage zum Herstellen von Verpackungsgebinden aus wenigstens zwei mit einem flüssigen Füllgut gefüllten Verpackungen ist dabei darin zu sehen, dass die Anlage in Transportrichtung vor der zweiten Funktionseinheit zumindest eine Sprühvorrichtung und/oder Kühlvorrichtung zum Beaufschlagen der Verpackungen mit einem Sprühmedium und/oder Kühlmedium zumindest in ihrem oberen Bereich aufweist.
Description
Anlage sowie Verfahren zum Herstellen von Verpackungsgebinden
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Anlage zum Herstellen von
Verpackungsgebinden aus wenigstens zwei mit einem Füllpegel an flüssigem Füllgut gefüllten Verpackungen gemäß dem Oberbegriff Patentanspruch 1 . Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Herstellen von Verpackungsgebinden gemäß Oberbegriff Patentanspruch 12.
Grundsätzlich erfolgt die Herstellung von Verpackungsgebinden in der Weise, dass jeweils mehrere Verpackungen zu einer Verpackungsgruppe zusammengestellt werden, in der sich die Verpackungen dicht aneinander anschließen und dass die jeweilige Verpackung dann mit vorzugsweise einer Schrumpffolie umwickelt oder umschlossen wird. Bekannte Verfahren verwenden in der Regel eine Schrumpffolie, die durch eine Wärmebeaufschlagung in einem Schrumpftunnel ihre Abmessungen derart verringert, dass sich die Folie unter Spannung an die Verpackungen der jeweiligen Verpackungsgebinden anlegt und diese fixiert. Mit derartigen Schrumpftunnel zum Aufschrumpfen von Schrumpffolie wird ein Heißluft- oder Heißgasstrom beispielweise seitlich auf das jeweilige, mit der
Schrumpffolie bereits umhüllte Verpackungsgebinde aufgebracht, um die
Schrumpffolie auf das Verpackungsgebinde aufzuschrumpfen. Ferner kann der Schrumpfgasstrom auch auf die Unterseite der mit der Schrumpffolie umhüllten Verpackungen des Verpackungsgebindes gerichtet sein, um die dortigen, sich überlappenden Enden der Schrumpffolie zu versiegeln, d.h. zu verschweißen oder zu verkleben.
Auch bekannt sind aus dem Stand der Technik auch Verpackungsgebinde
bestehend aus mehreren einzelnen, eine Verpackungsgruppe bildenden,
Verpackungen, die auf einem gemeinsamen Träger angeordnet und durch einen aufgeschrumpften Schrumpffolienzuschnitt zusammen mit dem Träger zu einer stabilen Verpackungseinheit verbunden sind. Die bei den bekannten
Verpackungseinheiten verwendeten Träger bestehen vorzugsweise aus Karton oder Pappe, während die Schrumpffolienzuschnitte von einer als Schrumpffolie
ausgebildeten Kunststofffolie gebildet sind. Insbesondere während der Wärmebeaufschlagung im Schrumpftunnel findet dabei eine direkte Wärmeeinwirkung auf die äußere Mantelfläche der Verpackung, beispielweise der PET-Flasche, statt. Diese Wärmeeinwirkung im oberen Bereich der als PET-Flasche ausgebildeten Verpackung, also einer Wärmeeinwirkung im
Kopfbereich der PET-Flasche, kann am Übergang vom Flüssigkeitspegel zum darüber liegenden, unbefüllten Freiraum zu einer möglichen Verformung der
Verpackung in diesem Bereich führen. Weiterhin verstärkt wird dieser Effekt bei Verpackungen mit niedrigerem relativen Flüssigkeitspegel, also einem
Flüssigkeitspegel, der sich mehrere Zentimeter unterhalb des Verschlusses einer PET-Flasche befindet. Die Verformung bzw. Deformation der PET-Flasche hat zur Folge, dass sich der Verschluss nicht mehr konzentrisch auf der Mittelhochachse der PET-Flasche mit seinem Mittelpunkt befindet, sondern beispielsweise unter einem Winkel zur Seite geneigt ist. Es können aber auch lokal in dem oberen Bereich der Verpackung Verformungen auftreten, die keine Lageänderung des Verschlusses zur Folge haben, sich aber als Beule oder Delle an der Verpackung abzeichnen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte Anlage zum Herstellen von
Verpackungsgebinden aus wenigstens zwei mit einem flüssigen Füllgut gefüllten Verpackungen aufzuzeigen, die die Nachteile des Standes der Technik beseitig und bei der es insbesondere zu keiner Deformation oder Verformung der Verpackungen des Verpackungsgebindes in dem Schrumpftunnel kommt. Zur Lösung dieser
Aufgabe ist eine Anlage zum Herstellen von Verpackungsgebinden aus wenigstens zwei mit einem flüssigen Füllgut gefüllten Verpackungen entsprechend dem
Patentanspruch 1 ausgebildet. Ein Verfahren zum Herstellen von
Verpackungsgebinden ist Gegenstand des Patentanspruchs 12.
Der wesentliche Aspekt der erfindungsgemäßen Anlage zum Herstellen von
Verpackungsgebinden aus wenigstens zwei mit einem flüssigen Füllgut gefüllten Verpackungen ist dabei darin zu sehen, dass die Anlage in Transportrichtung vor der
zweiten Funktionseinheit zumindest eine Sprühvor chtung und/oder Kühlvorrichtung zum Beaufschlagen der Verpackungen mit einem Sprühmedium und/oder
Kühlmedium zumindest in ihrem oberen Bereich aufweist. Besonders vorteilhaft wird damit das Verpackungsgebinde mit dem mittels der Sprühvorrichtung auf die Verpackungen im oberen Bereich beaufschlagten
Sprühnebel in die zweite Funktionseinheit, nämlich dem Schrumpftunnel,
eingefahren. Alternativ oder zusätzlich können die Verpackungen und/oder das flüssige Füllgut im oberen Bereich mittels der Kühlvorrichtung beaufschlagt, insbesondere lokal abgekühlt, werden.
Damit kommt es auf Grund der Wärmebeaufschlagung zu einem Verdunsten der Wasseranteile des Sprühnebels der Sprühvorrichtung, was zu einem Abkühlen der Wasseranteile des Sprühnebels selbst und ihrer Umgebung führt. Diese Abkühlung wird dadurch verursacht, dass den Wasseranteilen des Sprühnebels und ihrer Umgebung die zum Verdunsten erforderliche„Verdunstungs- bzw.
Verdampfungswärme" entzogen wird, es sich mithin also um eine adiabatische Kühlung handelt. Im Falle der Kühlung im oberen Bereich der Verpackung mittels der Kühlvorrichtung kommt es durch die Wärmebeaufschlagung in der zweiten
Funktionseinheit auf Grund der auftretenden Temperaturdifferenz zu einer
Kondensation, insbesondere einem Feuchtigkeitsniederschlag, an der inneren und/der äußeren Mantelfläche der Verpackung insbesondere im oberen Bereich. Bei der Kondensation wird Wärmeenergie vom Kondensat an die Umgebung abgegeben. Diese Kondensationswärme kann den gleichen oder näherungsweise gleichen Wert wie die Verdampfungswärme aufweisen.
Gemäß einer Ausführungsvariante kann vorgesehen sein, dass mittels der zumindest einen Sprühvorrichtung und/oder Kühlvorrichtung der nicht mit flüssigem Füllgut gefüllte Bereich der Verpackungen mit dem Sprühmedium und/oder Kühlmedium beaufschlagbar ist.
Gemäß einer weiteren Ausführungsvariante kann vorgesehen sein, dass mittels der zumindest einen Sprühvorrichtung und/oder Kühlvorrichtung zumindest der sich von
einem oberen Mündungsbereich der jeweiligen Verpackung bis vorzugsweise 2 bis 5 cm unterhalb eines jeweiligen Füllpegels einer entsprechenden Verpackung mit dem Sprühmedium und/oder Kühlmedium beaufschlagbar ist. Gemäß einer nochmals weiteren Ausführungsvariante kann vorgesehen sein, dass die Verpackungen vor der ersten Funktionseinheit mit der wenigstens einen
Sprühvorrichtung und/oder Kühlvorrichtung mit dem Sprühmedium und/oder
Kühlmedium beaufschlagbar sind. Gemäß einer nochmals weiteren Ausführungsvariante kann vorgesehen sein, dass die Verpackungen im Bereich der ersten Funktionseinheit, insbesondere vor dem Versehen einer jeweiligen Verpackungsgruppe mit der Schrumpffolie, mit der wenigstens einen Sprühvorrichtung und/oder Kühlvorrichtung mit dem Sprühmedium und/oder Kühlmedium beaufschlagbar sind.
Gemäß einer nochmals weiteren Ausführungsvariante kann vorgesehen sein, dass die Verpackungen im Bereich der ersten Funktionseinheit, insbesondere nach dem Versehen einer jeweiligen Verpackungsgruppe mit der Schrumpffolie, und/oder nach der ersten Funktionseinheit und vor der zweiten Funktionseinheit mit der wenigstens einen Sprühvorrichtung und/oder Kühlvorrichtung mit dem Sprühmedium und/oder Kühlmedium beaufschlagbar sind.
Gemäß einer nochmals weiteren Ausführungsvariante kann vorgesehen sein, dass die wenigstens eine Sprühvorrichtung zur Erzeugung eines Sprühnebels als
Sprühmedium ausgebildet ist, wobei die Verpackungen zumindest in ihrem oberen Bereich mit dem Sprühnebel beaufschlagbar sind.
Gemäß einer nochmals weiteren Ausführungsvariante kann vorgesehen sein, dass der durch die wenigstens eine Sprühvorrichtung erzeugte Sprühnebel in Richtung der jeweiligen entlang der Behandlungsstrecke in Transportrichtung auf wenigstens einem Transporteur beförderten Verpackungen derart gerichtet ist, dass wenigstens deren jeweiliger oberer Bereich mit dem Sprühnebel beaufschlagbar ist.
Gemäß einer nochmals weiteren Ausführungsvariante kann vorgesehen sein, dass die bezogen auf eine Querachse jeweils äußeren Verpackungen einer aus mehreren Verpackungsreihen gebildeten Verpackungsgruppe entlang der Behandlungsstrecke vor der zweiten Funktionseinheit mit dem durch die wenigstens eine
Sprühvorrichtung erzeugten Sprühnebels in ihrem jeweils oberen Bereich
beaufschlagbar sind.
Gemäß einer nochmals weiteren Ausführungsvariante kann vorgesehen sein, dass die wenigstens eine Kühlvorrichtung zur Erzeugung eines Kühlmediums in Form von einer gasförmigen Kühlatmosphäre, vorzugsweise kalter Luft, ausgebildet ist, wobei die Verpackungen zumindest in ihrem oberen Bereich mit der gasförmigen
Kühlatmosphäre beaufschlagbar sind. Gemäß einer nochmals weiteren
Ausführungsvariante kann vorgesehen sein, dass in der zweiten Funktionseinheit mittels einer Saugeinrichtung entstehender Dampf der Verdunstungswärme und/oder Kondensationswärme absaugbar und/oder ungestättigte Luft mittels einer
Blaseinrichtung führbar ist.
Dabei ist mindestens eine der Sprühvorrichtungen in der Höhenlage und/oder bezüglich des Austrittwinkels oder ihrer Neigung zur Horizontalen verstellbar, um optimal auf den zu kühlenden Behälterbereich ein Fluid zu applizieren. Dabei kann es auch sinnvoll sein, dass die Sprühvorrichtung so ausgerichtet ist, dass diese unter eine bereits aufgelegte oder Folie oder Folienabschnitt sprühen kann. Insbesondere wenn die Sprühvorrichtung auf Höhe oder nach der Folieneinschlageinheit und unmittelbar von dem Eingang zu einer Wärmquelle, wie eines Schrumpftunnels, angeordnet ist.
Unter Verpackungen sind im Sinne der vorliegenden Erfindung insbesondere mit einem Produkt gefüllte Packmittel, beispielsweise in Form von Behältern, wie Dosen, Flaschen, Tuben, Pouchers aus Metall, Glas und/oder Kunststoff, aber auch andere Packmittel, die zum Abfüllen von flüssigen oder viskosen Produkten zu verstehen. Vorzugsweise werden unter Verpackungen mit einem flüssigen Füllgut befüllte PET- Flaschen verstanden.
Der Ausdruck„im Wesentlichen" bzw.„etwa" bzw.„ca." bedeutet im Sinne der Erfindung Abweichungen vom jeweils exakten Wert um +/- 10%, bevorzugt um +/- 5% und/oder Abweichungen in Form von für die Funktion unbedeutenden
Änderungen.
Weiterbildungen, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen und aus den Figuren. Dabei sind alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination grundsätzlich Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren
Rückbeziehung. Auch wird der Inhalt der Ansprüche zu einem Bestandteil der Beschreibung gemacht.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen: in schematischer Funktionsdarstellung eine beispielhafte
Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Anlage zum Herstellen von Verpackungsgebinden mit wenigstens einer Sprühvorrichtung,
Fig. 2a und 2b in schematischer Seitenansicht bzw. Draufsicht eine
Ausführungsvariante einer freigestellten Sprühvorrichtung mit exemplarischer Verpackung
Fig. 3a und 3b in schematischer Seitenansicht bzw. Draufsicht eine weitere
Ausführungsvariante einer freigestellten Sprühvorrichtung mit exemplarischer Verpackung Fig.4 in schematischer Draufsicht eine Verpackungsgebinde entlang der Behandlungsstrecke in der zweiten Funktionseinheit
Fig.5a und 5b in schematischer Seitenansicht bzw. Draufsicht eine
Ausführungsvariante einer freigestellten Kühlvorrichtung mit exemplarischer Verpackung und
Fig. 6 in schematischer Funktionsdarstellung eine weitere beispielhafte
Ausführungsvarianter einer erfindungsgemäßen Anlage zum Herstellen von Verpackungsgebinden mit wenigstens einer Kühlvorrichtung. Für gleiche oder gleich wirkende Elemente der Erfindung werden in den Figuren identische Bezugszeichen verwendet. Ferner werden der Übersichtlichkeit halber nur Bezugszeichen in den einzelnen Figuren dargestellt, die für die Beschreibung der jeweiligen Figur erforderlich sind. In den Figuren ist mit 1 allgemein eine Anlage zum Herstellen von
Verpackungsgebinden 3 aus wenigstens zwei mit einem flüssigen Füllgut gefüllten Verpackungen 2 bezeichnet. Die Anlage 1 ist dabei insbesondere als
Produktionsanlage für mit einem flüssigen Füllgut gefüllte Verpackungen 2, z.B. mit einem Getränk befüllte Flaschen, insbesondere PET-Flaschen, ausgebildet. Die in der Figur 1 dargestellte Behandlungsstrecke BS der Anlage 1 dient dabei speziell zum Zusammenstellen der mit dem flüssigen Füllgut befüllten Verpackungen 2 zu Verpackungsgruppen 4, u.a. unter Verwendung einer Schrumpffolie 5, sodass die Verpackungsgruppe 4 jeweils nach dem Aufschrumpfen der Schrumpffolie
Verpackungsgebinde 3 mit jeweils einer vorgegebenen Anzahl an Verpackungen 2 bilden.
Die Anlage 1 umfasst u.a. wenigstens einen Transporteur 6, auf dessen horizontalen oder im Wesentlichen horizontalen Transportebene E die Verpackungen 2 in einer Transportrichtung A entlang der Behandlungsstrecke BS befördert werden, und zwar beispielsweise als vierspuriger Verpackungsstrom, also als vier quer zur
Transportrichtung A nebeneinander beförderten Verpackungen 2, aus dem dann in der dem Fachmann bekannten Weise die Verpackungsgruppen 4 abgetrennt werden, in denen die Verpackungen 2 dicht aneinander anliegend vorgesehen sind.
Die Transportrichtung A erstreckt sich in einer Längsachse L des wenigstens einen Transporteuers 6. Mit Q ist eine Querachse bezeichnet, die vorzugsweise lotrecht oder im Wesentlichen lotrecht zur Transportrichtung A und parallel oder im
Wesentlichen parallel zur Transportebene E orientiert ist. Die Verpackungen 2 weisen dabei eine zentrisch verlaufende Mittellängsachse MA auf, die während des Transports der jeweiligen Verpackungen 2 entlang der Behandlungsstrecke BS lotrecht zur Transportebene E des wenigstens einen Transporteuers 6 gerichtet ist. Die jeweiligen Mittellängsachsen MA der eine Verpackungsgruppe 4 bildenden Verpackungen 2 sind vorzugsweise parallel oder im Wesentlichen parallel
zueinander entlang der Behandlungsstrecke BS orientiert. Vorzugsweise weist ein mittels der erfindungsgemäßen Anlage 1 hergestelltes Verpackungsgebinde 3 dabei wenigstens zwei quer zur Transportrichtung A, also entlang der Querachse Q nebeneinander stehende, Verpackungen 2 auf. Wie insbesondere aus der Figur 4 ersichtlich ist, kann ein Verpackungsgebinde 3 aus einer Verpackungsgruppe 4 von vier entlang der Querachse Q angeordneten Verpackungsreihen R1 ... R4 von jeweils drei entlang der Transportrichtung A angeordneten Verpackungen 2, also von in Summe 12 Verpackungen 2, gebildet sein.
Die Verpackungsgebinde 3 können dabei auf einem nur schematische angedeuteten, in Draufsicht beispielweise rechteckförmigen Träger 7, insbesondere in einem Tray zum Beispiel aus Karton, angeordnet sein, auf den die bereits jeweils abgetrennte Verpackungsgruppe 4 im Bereich vor einer ersten Funktionseinheit F1 entlang der Behandlungstrecke BS beispielweise aufgeschoben wird.
Die erfindungsgemäße Anlage 1 umfasst dabei mehrere Funktionseinheiten, insbesondere zumindest die erste Funktionseinheit F1 sowie eine zweite
Funktionseinheit F2, die sich entlang der Behandlungsstrecke BS in
Transportrichtung A aneinander anschließen.
Die erste Funktionseinheit F1 ist dabei als Verpackungseinheit wenigstens zum Aufbringen einer Schrumpffolie 5 auf die Verpackungen 2 ausgebildet. Dabei kann
die erste Funktionseinheit F1 auch dazu ausgebildet sein, die jeweiligen Verpackungsgruppen 4 auf den Träger 7 aufzusetzen bzw. einzusetzen und anschließend den Träger 7 und die Verpackungsgruppe 4 mit der Schrumpffolie 5 zu versehen. Grundsätzlich ist dabei auch möglich, dass der ersten Funktionseinheit F1 die Träger 7 bereits mit den in diesen platzierten Verpackungsgruppen 4 oder die Verpackungsgruppe 4 der ersten Funktionseinheit F1 ohne Träger 7 zugeführt werden und in der ersten Funktionseinheit F1 lediglich das Aufbringen der
Schrumpffolie 5 erfolgt. Dabei folgt auf die erste Funktionseinheit F1 in Transportrichtung A die zweite Funktionseinheit F2, die über den wenigsten einen Transporteur 6 miteinander verbunden sein können. Die zweite Funktionseinheit F2 ist dabei als Schrumpfeinheit zum Schrumpfen der in der ersten Funktionseinheit F1 aufgebrachten Schrumpffolie 5 durch Erhitzen ausgebildet. Die Hitzeeinwirkung in der zweiten Funktionseinheit F2 kann beispielweise durch Heißluft und/oder Wärme- bzw. Infrarotstrahlung erfolgen, so dass die jeweilige Schrumpffolie 5 auf die jeweilige Verpackungsgruppe 4 aufgeschrumpft und ein transport- und lagerfähiges Verpackungsgebinde 3 gebildet ist. Wie beispielweise aus der Figur 4 zu erkennen ist, werden in der zweiten
Funktionseinheit F2 insbesondere die jeweils äußeren Verpackungen 2, also die bezogen auf die Querachse Q in der ersten bzw. letzten Verpackungsreihe R1 und R4 angeordneten, auf Grund ihrer räumlichen Nähe zu den in der zweiten
Funktionseinheit F2 vorgesehenen Wärmequellen WQ besonders großer
Hitzeeinwirkung ausgesetzt. Damit es in diesem Herstellungsschritt der Verpackungsgebinden 3 zu keinen
Deformationen oder Verformungen der Verpackungen 2 des Verpackungsgebinde 3 in der zweiten Funktionseinheit F2 kommt ist nach einem wesentlichen Aspekt der vorliegenden Erfindung vorgesehen, dass die Anlage 1 in Transportrichtung A vor der zweiten Funktionseinheit F2 zumindest eine Sprühvorrichtung 20 und/oder Kühlvorrichtung 30 zum Beaufschlagen der Verpackungen 2 mit einem
Sprühmedium und/oder Kühlmedium zumindest in ihrem oberen Bereich aufweist.
Besonders vorteilhaft wird als oberer Bereich der Abschnitt der jeweiligen Verpackung 2 mittels der zumindest einen Sprühvorrichtung 20 und/oder
Kühlvorrichtung 30 mit dem Sprühmedium und/oder Kühlmedium beaufschlagt, der nicht mit flüssigem Füllgut gefüllt ist, also den oberen, ungefüllten Freiraum der jeweiligen Verpackung ausbildet.
Weiter kann als oberer Bereich auch derjenige Abschnitt der jeweiligen Verpackung 2 mittels der zumindest einen Sprühvorrichtung 20 und/oder Kühlvorrichtung 30 mit dem Sprühmedium und/oder Kühlmedium beaufschlagt werden, der sich von dem oberen Mündungsbereich MB der jeweiligen Verpackung 2, in dem sich
beispielweise bei einer PET-Flasche die Flaschenöffnung sowie der Drehverschluss befindet, bis vorzugsweise 2 bis 5cm unterhalb des jeweiligen Füllpegels FP an flüssigen Füllgut erstrecken. Ferner kann vorgesehen sein, dass die Verpackungen 2 entlang der
Behandlungsstrecke BS in Transportrichtung A vor der ersten Funktionseinheit F1 mit der wenigstens einen Sprühvorrichtung 20 und/oder Kühlvorrichtung 30 mit dem Sprühmedium und/oder Kühlmedium beaufschlagbar sind. Alternativ oder zusätzlich können die Verpackungen 2 entlang der
Behandlungsstrecke BS im Bereich der ersten Funktionseinheit F1 , insbesondere vor dem Versehen der jeweiligen Verpackungsgruppe 4 mit der Schrumpffolie 5, mit der wenigstens einen Sprühvorrichtung 20 und/oder Kühlvorrichtung 30 mit dem
Sprühmedium und/oder Kühlmedium beaufschlagt werden.
Alternativ oder zusätzlich können die Verpackungen 2 entlang der
Behandlungsstrecke BS im Bereich der ersten Funktionseinheit F1 , insbesondere nach dem Versehen der jeweiligen Verpackungsgruppe 4 mit der Schrumpffolie 5, oder nach der ersten Funktionseinheit F1 und vor der zweiten Funktionseinheit F2 mit der wenigstens einen Sprühvorrichtung 20 und/oder Kühlvorrichtung 30, also unmittelbar vor zum Überführen der jeweiligen Verpackungsgruppe 4 in die zweite Funktionseinheit F2, mit dem Sprühmedium und/oder Kühlmedium beaufschlagt werden. Insbesondere kann hierbei vorgesehen sein, dass die in der ersten
Funktionseinheit F1 aufgebrachte Schrumpffolie 5 Öffnungen und/oder eine
Perforation aufweist, und zwar vorzugsweise zumindest in dem Abschnitt, der den oberen Bereich der Verpackungen 2 zugeordnet ist, also den oberen Bereich der Verpackungen 2 abdeckt.
Um den Verdunstungsvorgang weitergehend zu begünstigen, kann vorgesehen sein, dass in der zweiten Funktionseinheit F2 der entstehende Dampf der
Verdunstungswärme und/oder Kondensationswärme beispielweise mittels einer Saugeinrichtung abgesaugt wird und/oder gleichzeitig mit einer Blaseinrichtung neue, ungestättigte Luft zugeführt wird.
Besonders vorteilhaft ist die wenigstens eine Sprühvorrichtung 20 dazu ausgebildet, als Sprühmedium einen Sprühnebel 21 zu erzeugen und dazu ausgebildet, die Verpackungen 2 zumindest in ihrem oberen Bereich mit dem Sprühnebel 21 zu beaufschlagen. Der Sprühnebel 21 kann dabei zumindest teilweise aus Wasser und/oder einer Emulsion mit Wasser gebildet sein. Insbesondere kann sich der Sprühnebel 21 zumindest im oberen Bereich der jeweiligen Verpackung 2 derart niederschlagen, dass sich an der Außenmantelfläche der entsprechenden
Verpackung 2 Wasser- und/oder Emulsionstropfen ausbilden.
Hierfür ist der durch die wenigstens eine Sprühvorrichtung 20 erzeugte Sprühnebel 21 in Richtung der jeweiligen entlang der Behandlungsstrecke BS in
Transportrichtung A auf dem wenigstens einen Transporteuer 6 beförderten
Verpackungen 2 gerichtet, derart, dass zumindest deren jeweiliger oberer Bereich mit dem Sprühnebel 21 beaufschlagbar ist.
Insbesondere kann die zumindest eine Sprühvorrichtung 20 derart vorgesehen sein, dass zumindest eine erste Hälfte der Außenmantelumfangsfläche der jeweiligen Verpackung 2 mit dem Sprühnebel 21 im jeweiligen oberen Bereich beaufschlagbar ist, also über einen Außenmantelumfangsflächenabschnitt, der sich über einen Kreissektor bezogen auf die Mittelache MA der jeweiligen Verpackung 2 von zumindest 180° erstreckt (Figuren 2a, 2b).
Alternativ oder zusätzliche können zumindest zwei Sprühvorrichtungen 20 derart vorgesehen sein, dass die Außenmantelfläche der jeweiligen Verpackung 2 über ihren näherungsweise vollständigen Außenmantelflächenumfang im oberen Bereich mit dem Sprühnebel 21 beaufschlagbar ist (Fig. 3a und 3b). Bevorzugt können die wenigstens zwei Sprühvorrichtungen 20 an, bezogen auf die Mittelachse MA der jeweiligen Verpackungen 2, gegenüberliegenden Seiten, also entlang einer die Mittelachse MA schneidenden gedachten Geraden, zueinander angeordnet sein.
Beispielsweise kann hierfür vorgesehen sein, dass die zumindest eine
Sprühvorrichtung 20 seitlich neben der Behandlungsstrecke BS, insbesondere seitlich neben dem wenigstens einen Transporteuer 6, vor der zweiten
Funktionseinheit F2 entlang der Transportrichtung A vorgesehen, beispielweise mittels eines nicht dargestellten Maschinenrahmens an dem Transporteur 6, befestigt ist.
Insbesondere kann die wenigstens eine Sprühvorrichtung 20 oberhalb der
Transportebene E seitlich neben der Behandlungsstrecke BS derart vorgesehen sein, dass zumindest der jeweils obere Bereich der jeweiligen entlang der
Behandlungsstrecke BS in Transportrichtung A auf dem wenigstens einen
Transporteuer 6 beförderten Verpackungen 2 mit dem Sprühnebel 21
beaufschlagbar sind.
Alternativ oder zusätzlich kann die zumindest einen Sprühvorrichtung 20 auch oberhalb der jeweiligen entlang der Behandlungsstrecke BS in Transportrichtung A auf dem wenigstens einen Transporteuer 6 beförderten Verpackungen 2 vorgesehen sein, und zwar wiederum derart, dass zumindest deren jeweiliger oberer Bereich mit dem Sprühnebel 21 beaufschlagbar ist.
Besonders vorteilhaft werden dabei die jeweils äußeren Verpackungen 2, also die bezogen auf die Querachse Q in der ersten Verpackungsreihe R1 und letzten
Verpackungsreihe, beispielsweise der vierten Verpackungsreihe R4, angeordneten Verpackungen 2 einer jeweiligen Verpackungsgruppe 4 entlang der
Behandlungsstrecke BS vor der zweiten Funktionseinheit F2 mit dem durch die
wenigstens eine Sprühvorrichtung 20 erzeugten Sprühnebel 21 in ihrem jeweiligen oberen Bereich beaufschlagt. Besonders vorteilhaft sind damit zumindest die den seitlichen Wärmequellen der zweiten Funktionseinheit F2 am nähersten liegenden und entlang der Behandlungsstrecke BS beförderten Verpackungen 2 mit dem Sprühnebel 21 der Sprühvorrichtung 20 beaufschlagt.
Vorteilhafterweise weist die Anlage 1 dabei mehrere Sprühvorrichtungen 20 an den jeweils oben stehenden erläuterten Positionen bzw. Bereichen entlang der
Behandlungstrecke BS auf.
Wie insbesondere aus den Figur 5a und 5b zu erkennen ist, kann die wenigstens eine Kühlvorrichtung 30 zur Erzeugung eines Kühlmediums in Form von einer gasförmigen Kühlatmosphäre, vorzugsweise kalter Luft, ausgebildet sein, wobei die Verpackungen (2) zumindest in ihrem oberen Bereich mit der gasförmigen
Kühlatmosphäre beaufschlagbar sind. Vorteilhaft kann die wenigstens eine
Kühlvorrichtung 30 hierfür eine sich zumindest teilweise entlang der
Behandlungsstrecke BS erstreckende entlang der Längsachse L orientierte Kühlzone 31 mit dem gasförmigen Kühlmedium ausbilden, die über Wandabschnitte 32 eine gegenüber der außerhalb der Kühlzone 31 herrschenden Atmosphäre abgetrennt ist.
Insbesondere umschließen die Wandabschnitte 32 den oberen Bereich der jeweiligen Verpackungen 2 zumindest teilweise entlang der Behandlungsstrecke BS. Dabei können die Verpackungen 2 während des Transports durch die Kühlzone 31 durch Trennwände 33 zwischen den einzelnen Verpackungsreihen R1 ... R4, in denen in den Figuren 5a und 5b exemplarisch nur eine Verpackungsreihe dargestellt ist, getrennt sein. Insbesondere kann die Kühlvorrichtung 30 für jede Verpackungsreihe R1 ... R4 eine separate Kühlzone 31 aufweisen.
Mittels eines nicht nähergehend dargestellten Kühlaggregates kann in der Kühlzone 31 der Kühlvorrichtung 30 eine Kühltemperatur des Kühlmediums erzeugt werden, die abhängig von der Temperatur des flüssigen Füllgutes der Verpackungen 2, vorzugsweise zwischen 20° und 50° unterhalb der Temperatur des flüssigen
Füllgutes der Verpackungen 2 liegt. Insbesondere kann das gasförmige Kühlmedium
in Form von kalter Luft eine Temperatur aufweisen, die zwischen 20° und 50 unterhalb der Temperatur des flüssigen Füllgutes der Verpackungen 2 liegt.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern kann innerhalb des Schutzbereichs der nachfolgenden Ansprüche beliebige variiert werden.
Bezugszeichenliste
1 Anlage
2 Verpackung
3 Verpackungsgebinde
4 Verpackungsgruppe
5 Schrumpffolie
6 Transporteur
7 Träger
20 Sprühvorrichtung
21 Sprühnebel 30 Kühlvorrichtung
31 Kühlzone
32 Wandabschnitte
33 Trennwände
A Transportrichtung
BS Behandlungsstrecke
E Transportebene
F1 erste Funktionseinheit
F2 zweite Funktionseinheit
FP Flüssigkeitspegel
L Längsachse
MA Mittelachse
MB Mündungsbereich
R1 ...R4 Verpackunsreihe
WQ Wärmequelle
Q Querachse
Claims
Patentansprüche
1 . Anlage zum Herstellen von Verpackungsgebinden (3) aus wenigstens zwei mit einem flüssigen Füllgut gefüllten Verpackungen (2), die eine Behandlungsstrecke (BS) aufweist, entlang der die Verpackungen (2) transportiert und zu
Verpackungsgebinden (3) verpackt werden, wobei ein Verpackungsgebinde (3) wenigstens zwei nebeneinander stehende Verpackungen (2) enthält,
umfassend wenigstens eine erste Funktionseinheit (F1 ), die als Verpackungseinheit zum Aufbringen einer Schrumpffolie (5) auf die Verpackungen (2) ausgebildet ist, wobei die Anlage (1 ) wenigstens eine zweite Funktionseinheit (2) umfasst, die der ersten Funktionseinheit (F1 ) in einer Transportrichtung (A) nachgeordnet und als Schrumpfeinheit zum Schrumpfen der in der Verpackungseinheit aufgebrachten Schrumpffolie (5) durch Erhitzen ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet,
dass die Anlage (1 ) in Transportrichtung (A) vor der zweiten Funktionseinheit (F2) zumindest eine Sprühvorrichtung (20) und/oder Kühlvorrichtung (30) zum
Beaufschlagen der Verpackungen (2) mit einem Sprühmedium und/oder Kühlmedium zumindest in ihrem oberen Bereich aufweist.
2. Anlage nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass mittels der zumindest einen Sprühvorrichtung (20) und/oder Kühlvorrichtung (30) der nicht mit flüssigem
Füllgut gefüllte Bereich der Verpackungen (2) mit dem Sprühmedium und/oder Kühlmedium beaufschlagbar ist.
3. Anlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der zumindest einen Sprühvorrichtung (20) und/oder Kühlvorrichtung (30) zumindest der sich von einem oberen Mündungsbereich (MB) der jeweiligen Verpackung (2) bis vorzugsweise 2 bis 5 cm unterhalb eines jeweiligen Füllpegels (FP) einer
entsprechenden Verpackung (2) mit dem Sprühmedium und/oder Kühlmedium beaufschlagbar ist.
4. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackungen (2) vor der ersten Funktionseinheit (F1 ) mit der wenigstens
einen Sprühvorrichtung (20) und/oder Kühlvorrichtung (30) mit dem Sprühmedium und/oder Kühlmedium beaufschlagbar sind.
5. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackungen (2) im Bereich der ersten Funktionseinheit (F1 ),
insbesondere vor dem Versehen einer jeweiligen Verpackungsgruppe (4) mit der Schrumpffolie (5), mit der wenigstens einen Sprühvorrichtung (20) und/oder
Kühlvorrichtung (30) mit dem Sprühmedium und/oder Kühlmedium beaufschlagbar sind.
6. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackungen (2) im Bereich der ersten Funktionseinheit (F1 ),
insbesondere nach dem Versehen einer jeweiligen Verpackungsgruppe (4) mit der Schrumpffolie (5), und/oder nach der ersten Funktionseinheit (F1 ) und vor der zweiten Funktionseinheit (F2) mit der wenigstens einen Sprühvorrichtung (20) und/oder Kühlvorrichtung (30) mit dem Sprühmedium und/oder Kühlmedium beaufschlagbar sind.
7. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Sprühvorrichtung (20) zur Erzeugung eines Sprühnebels
(21 ) als Sprühmedium ausgebildet ist, wobei die Verpackungen (2) zumindest in ihrem oberen Bereich mit dem Sprühnebel (21 ) beaufschlagbar sind.
8. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der durch die wenigstens eine Sprühvorrichtung (20) erzeugte Sprühnebel (21 ) in Richtung der jeweiligen entlang der Behandlungsstrecke (BS) in Transportrichtung (A) auf wenigstens einem Transporteur (6) beförderten Verpackungen (2) derart gerichtet ist, dass wenigstens deren jeweiliger oberer Bereich mit dem Sprühnebel (21 ) beaufschlagbar ist.
9. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die bezogen auf eine Querachse (Q) jeweils äußeren Verpackungen (2) einer aus mehreren Verpackungsreihen (R1 ... R4) gebildeten Verpackungsgruppe (4)
entlang der Behandlungsstrecke (BS) vor der zweiten Funktionseinheit (F2) mit dem durch die wenigstens eine Sprühvorrichtung (20) erzeugten Sprühnebels (21 ) in ihrem jeweils oberen Bereich beaufschlagbar sind. 10. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Kühlvorrichtung (30) zur Erzeugung eines Kühlmediums in Form von einer gasförmigen Kühlatmosphäre, vorzugsweise kalter Luft, ausgebildet ist, wobei die Verpackungen (2) zumindest in ihrem oberen Bereich mit der gasförmigen Kühlatmosphäre beaufschlagbar sind.
1 1 . Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der zweiten Funktionseinheit (F2) mittels einer Saugeinrichtung entstehender Dampf der Verdunstungswärme und/oder Kondensationswärme absaugbar und/oder ungestättigte Luft mittels einer Blaseinrichtung führbar ist.
12. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Sprühvorrichtung (20) in der Höhelage und/oder bezüglich des Austrittwinkels oder ihrer Neigung zur Horizontalen verstellbar ist, insbesondere motorisch angetrieben verstellbar ist.
13. Verfahren zum Herstellen von Verpackungsgebinden (3) aus wenigstens zwei mit einem flüssigen Füllgut gefüllten Verpackungen (2), bei dem die Verpackungen (2) entlang einer Behandlungsstrecke (BS) in einer Transportrichtung (A)
transportiert und zu einem Verpackungsgebinde (3) verpackt werden, wobei das Verpackungsgebinde (3) wenigstens zwei nebeneinander stehende Verpackungen (2) enthält,
wobei wenigstens in einer ersten Funktionseinheit (F1 ), die als Verpackungseinheit ausgebildet ist, zumindest eine Schrumpffolie (5) auf die Verpackungen (2) aufgebracht wird,
und wobei wenigstens einer zweite Funktionseinheit (2), die der ersten
Funktionseinheit (F1 ) in einer Transportrichtung (A) nachgeordnet und als
Schrumpfeinheit ist, die in der Verpackungseinheit aufgebrachte Schrumpffolie (5) durch Erhitzen geschrumpft wird, dadurch gekennzeichnet, dass
die Verpackungen (2) zumindest in ihrem oberen Bereich in Transportrichtung (A) vor der zweiten Funktionseinheit (F2) zumindest mittels einer Sprühvorrichtung (20) und/oder Kühlvorrichtung (30) mit einem Sprühmedium und/oder Kühlmedium beaufschlagt werden.
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