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WO2015058231A1 - Ährenheber - Google Patents

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Publication number
WO2015058231A1
WO2015058231A1 PCT/AT2014/050256 AT2014050256W WO2015058231A1 WO 2015058231 A1 WO2015058231 A1 WO 2015058231A1 AT 2014050256 W AT2014050256 W AT 2014050256W WO 2015058231 A1 WO2015058231 A1 WO 2015058231A1
Authority
WO
WIPO (PCT)
Prior art keywords
carrier
wear
fastening element
ear lifter
ramp part
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
PCT/AT2014/050256
Other languages
English (en)
French (fr)
Other versions
WO2015058231A8 (de
Inventor
Rüdiger Keinberger
Peter Eckerstorfer
Markus Ecker
Helmut Gumpenberger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Rochling Leripa Papertech & Co KG GmbH
Original Assignee
Rochling Leripa Papertech & Co KG GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from ATA50694/2013A external-priority patent/AT514991B1/de
Application filed by Rochling Leripa Papertech & Co KG GmbH filed Critical Rochling Leripa Papertech & Co KG GmbH
Priority to DE212014000204.4U priority Critical patent/DE212014000204U1/de
Publication of WO2015058231A1 publication Critical patent/WO2015058231A1/de
Publication of WO2015058231A8 publication Critical patent/WO2015058231A8/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D65/00Grain-crop lifters
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D65/00Grain-crop lifters
    • A01D65/02Lifting fingers

Definitions

  • the invention relates to an improved ear lifter for a mobile harvester such as typically a combine harvester and a mobile harvester equipped with an inventive ear lifter.
  • the ear lifters extend in the direction of travel on the mobile harvester before the mowing blades. Its front, upper surface is formed as an inclined plane, which increases against the direction of travel of the harvester approximately from the level of the ground above the level of Mähklingen. In the horizontal direction transverse to the direction of travel, ear lifters are made narrow and a plurality of ear lifters are juxtaposed in this direction at a small distance so that the ear lifters are moved between the blades of the crop as the comb travels as the harvester travels.
  • a fastener is mounted on the support, which supports the grain lifter on Mähfinger. This allows the ⁇ hrenheber be pressed up against the spring action of the wearer down the freedom of movement on the fastener, which rests on the top of Mähfingers limited.
  • the fastener is bolted to the carrier.
  • the ramp part which forms the said inclined plane and intended only comes with crop in contact, was formerly mainly made of steel. More recently, other materials such as abrasion-resistant plastic as shown in DE3904350 (AI) have increasingly been used. A considerable danger is based on the existing spring steel carrier. It happens again and again that this carrier breaks off during operation surprisingly. Broken parts get into the mower and sometimes to other parts of the harvester and often cause considerable mechanical damage and beyond very expensive life of the harvester.
  • the ramp member is not connected and held by its front, lower end via an elastic, horizontally extending support to the mower and held by its rear upper end and a rigid, short vertical support.
  • the required elasticity for bending around horizontal, normal to the direction of travel axes is achieved by a slim design of the middle part of the ramp part.
  • the ear lifters made of folded sheet metal and thus welded end pieces are made.
  • it is also mentioned that it can be made from "plastic casting.” In practice, the design has not puts.
  • the reason is that it is not sufficiently well possible for geometric reasons in this construction, the ramp on the one hand to soften upward elastic bending, on the other hand stiff against horizontally acting pressure forces, so that the ear lifter when impact with an obstacle not too easy down, bent back and broken. In order to avoid the horizontal impact with an obstacle, it is therefore necessary to place the front tip of the ear lifter very high above the ground, whereby the lifting action for heavily depressed crops fails.
  • US 5906091 A shows an ear lifter for a mobile harvester comprising a three-piece metal fastener and a plastic slide.
  • the fastening element consists of a carrier designed as a torsion spring, a holding element and a rigid body, which is firmly screwed in the region of the mowing finger with the carrier and the holding element.
  • the holding element is designed as a metal profile with a hole for receiving the Mähfingers, the holding element therefore has with respect to the Mähfingers no room for maneuver.
  • the carrier rests on the rigid body and is here provided with turns for forming the torsion spring.
  • the front leg of the carrier is designed as a hook, which projects into a hole in the slider and is additionally screwed via a U-hook with this.
  • a disadvantage is, in addition to the complex structure and the complex attachment, that the bending of the carrier is limited to the area in front of the mowing finger. If, for example, the rigid body encounters an obstacle, it can not deflect upwards.
  • Another disadvantage is that the foremost point of engagement is formed by the plastic of the sliding member, and therefore the ear lifter has a broad not too wear and shock resistant tip.
  • AT509579 (B1) describes a construction as in DE 10357178 Al and DE 202005003355 Ul, according to which the ear lifter is formed from a ramp part and a carrier, wherein the carrier extends below the ramp portion of the mower of the mobile harvester mainly horizontally forward, is connected at its rear end to the harvester and is connected at its front end to the lower end of the ramp portion.
  • the carrier and the ramp part are formed entirely and preferably from a common monolithic part made of wear-resistant plastic such as polyethylene, with an average molecular weight of at least 500 kg / mol, ie high molecular weight or ultra high molecular weight polyethylene and with polyurethanes reinforced with filler.
  • This construction has the advantage that the ear lifter has a good lifting effect even for highly depressed crop, light but still robust and in the event that it still breaks, poses a lower risk of damage to other parts of the harvester, as ⁇ hrenheber this in ⁇ hrenhebern in steel version of Case is.
  • the object underlying the invention is to further improve the improved ear lifter of AT509579 (Bl) to the extent that while maintaining the existing advantages, the advantage of a spring characteristic is created, which corresponds to that of a cereal lifter in steel design.
  • the ear lifter is formed from a ramp part and a carrier with fastener, wherein the carrier below the ramp portion of the mower of the mobile harvester mainly horizontally extends to the front, with its rear end connected to the harvester and is connected at its front end to the lower end of the ramp part.
  • the carrier is provided to form the carrier from spring steel, while at least the ramp part and the wear plate are made of wear-resistant plastic.
  • the carrier has at its rear end a holding device, with which it on the cutter bar, preferably on the fastening screw of the mower. fIngers is definable.
  • the carrier forms, seen in the direction of travel, the foremost point of engagement of the ear lifter.
  • the carrier preferably penetrates the fastening element, the wear plate and the lower end of the ramp part.
  • the carrier is preferably embedded in a form-fitting manner in the holding element, the wear plating and / or the ramp part.
  • the fastener may be made of any suitable material, in particular metal or plastic. Particularly preferably, the fastening element consists of wear-resistant plastic.
  • Preferred plastics which can be used are polyethylene, with an average molecular weight of at least 500 kg / mol, that is to say high molecular weight or ultrahigh molecular weight polyethylene, and polyurethanes reinforced with filler.
  • the ramp part, the fastener and the wear plate together are a monolithic part, so are not formed by subsequent assembly of two separately manufactured parts, but already made as a contiguous parts of a piece of material.
  • PE polyethylene
  • High molecular weight polyethylene (abbreviated “PE-HMW” for “polyethylene - high molecular weight”) has an average molecular weight of 500 to 1000 kg / mol.
  • Ultra high molecular weight polyethylene (Abbreviated PE-UHMW or UHMW-PE, where “UHMW” stands for "ultra high molecular weight”) has even longer chain molecules. It has an average molecular weight of up to 6000 kg / mol.
  • PE-UHMW and in particular PE-UHMW are very highly viscous. Therefore they can not (still) be injection-molded like conventional plastics and can only be extruded with severe restrictions.
  • parts are machined by machining made of a typically plate-shaped semi-finished product.
  • the semifinished product is normally formed by sintering a fine powder having an average particle diameter of typically 100 to 200 ⁇ m.
  • filler - such as e.g. Glass-fiber-reinforced polyurethanes or polyamides are easier to mold into the desired shape by injection or molding than polyethylene of the high average molecular weight discussed above.
  • wear resistance of such modified polyurethanes or polyamides is significantly better than that of almost all other plastics, it is not as good as that of polyethylene with, as discussed, a high average molecular weight. It may therefore be economically advantageous to use a much cheaper part of filler-reinforced polyurethane or polyamide instead of a more expensive and longer-lasting part made of high- or ultra-high molecular weight polyethylene and replace it with a new part in a shorter time.
  • PE-UHM is extremely resistant to wear. It can better withstand the wear stresses caused by friction of rather soft parts, as they predominantly occur in the present application, than most steels.
  • the ductility The plastics mentioned are much more ductile than those previously used for the application Steels. An existing from such a plastic ear lifter is therefore - unlike when it is made of steel - in the case of failure not suddenly break for the driver of the harvester largely unpredictable way, but so clearly visibly plastically deformed before breaking that the failure almost always can be detected in time before a part actually breaks away.
  • An advantage over the AT509579 (Bl) is that the grain lifter can be made thinner in the area between the fastener and the cutter bar, since the carrier is made of spring steel and not plastic, which is advantageous due to the low ground clearance of the cutter bar or mower.
  • the carrier has a spring characteristic which corresponds to those of many well-tried Stahlährenhebern, and is better followed by the contour of the soil.
  • the foremost point of engagement of the ear lifter is made of steel without providing a special insert which could eventually be knocked out of the plastic and cause damage to the harvester.
  • FIG. 1 shows an exemplary ⁇ hrenheber invention in an exemplary installation situation in side view.
  • Fig. 2 shows a particularly preferred embodiment of an inventive ⁇ hrenhebers in side view.
  • FIG. 3 shows the ear lifter according to the invention from FIG. 2 in plan view.
  • the ear lifter has a lower lying, substantially horizontally oriented carrier 1 made of spring steel or another metal alloy, an overlying ramp part 2, a fastener 3 and a wear plate 4 on.
  • the front lower surface area is curved convexly downwards and is formed by the wear plate 4, with which the ⁇ hrenheber slides in accordance with regulations in operation on the ground.
  • This particularly stressed to wear zone from which material is inevitably removed during operation, can be formed by a separate, advantageously as simple as possible interchangeable mounted plating of particularly well wear-resistant material.
  • only this wear cladding 4 consists of ultra-high molecular weight polyethylene, while the ramp portion 2 consists of high molecular weight polyethylene or only of polyurethane reinforced with filler.
  • the fastening element 3 may be made of metal, in particular steel or aluminum, or plastic, in particular high molecular weight polyethylene or reinforced with filler polyurethane.
  • a fastener 3 made of plastic acts due to the properties of the plastic as a damping element, does not corrode and is thus maintenance-free.
  • the front tip of the illustrated ⁇ hrenhebers is mainly claimed by frontally abutting objects, such as stones. It is formed by the tip 1.1 of the carrier 1 and thus in particular made of steel or another metal alloy.
  • the carrier 1 is formed of steel or other metal alloy.
  • the carrier 1 can be surface-treated in its entirety or in individual subregions, in particular hardened, coated or painted.
  • the carrier 1 is connected by means of a connecting element 1.2 to a rigid part of the harvester, typically a still henden part of the mower, in particular the cutter bar 7, or a rigidly connected to the cutter bar 7 element attached.
  • this attachment is - as symbolized by the drawing - designed such that the front part of the carrier 1 can be bent upwards relative to the cutter bar 7 of the harvester good, but against bending downward is held firm and stiff.
  • the carrier 1 is elastically biased by a three-point clamping to bending in that direction of curvature in which it should still be bendable in operation and against curvature in the opposite - unwanted - direction by the fastener 3, more precisely by a in the fastener 3 arranged dowel pin 5, locked.
  • the fastening element 3 has an open position
  • the fastening element 3 is connected at its lower basic body by screws to the carrier 1.
  • Two legs 3.1, 3.2 extend upward from this basic body, whereby these are preferably connected at its upper end in order to increase the stability of the fastening element 3.
  • the attachment of the ⁇ hrenhebers takes place by the carrier 1 is first pushed with the located at its rear end connecting element 1.2, which is formed as a groove over a recess on the fastening screw 8, whereby at the same time the mowing finger pushed into the space between the legs 3.1 and 3.2 becomes.
  • the front end of the cereal lifter is lifted upwards, as a result of which the carrier 1 is raised in the region between the fastening element 3 and the fastening screw 8. will be.
  • the carrier 1 is bent so far up until the bore 3.3, which runs through both legs 3.1, 3.2 of the fastener is above the mowing finger 6.
  • a locking element in the form of a clamping pin 5 in the bore 3.3 of the ear lifter is secured in the biased position.
  • the carrier 1 is designed angled at its end, which hooked in the prestressed state of this angled end with the recess on the mounting screw 8. The ear lifter is secured against lateral displacement or twisting by the legs 3.1, 3.2 on the mowing finger.
  • the fastening element 3 and the ramp part 2 are designed as a monolithic component.
  • a web 23 extends from the fastening element 3 forward to the lower end of the ramp portion 2.
  • the web 23 rests on the upper surface of the carrier 1 and has at least in the area by the wear plate 4 is attached the same width as the carrier. 1 on.
  • the wear plate 4 is formed in the example as seen from the front of a U-shaped profile, which surrounds the carrier 1 and the web 23.
  • the wear plate 4 is releasably connected to the web 23 with screws and can thus be replaced independently of the ramp part 2 and the fastener 3.
  • Fastening element 3 is screwed to the carrier 1 and the carrier 1 in its front region between the wear plate 4 and the web 23 and the ramp part 2 is clamped, a secure and detachable connection of the carrier 1 with the plastic parts 2, 3, 4 reached.
  • the ramp part 2, the fastening element 3 and the wear plate 4 are formed as a monolithic plastic part 12.
  • the upper end of the fastening element 3 is connected to the ramp part 2 and the lower end of the fastening element 3 with the wear plate 4.
  • the ramp part 2 is connected at its lower end with the wear plate 4.
  • a further advantage of the variant shown in FIGS. 2 and 3 is that the carrier 1 in the region of the fastening element 3 need not have any bores for receiving screws. As a result, a weak point is avoided here, which would favor a breaking of the carrier 1.
  • the present invention shows a lightweight and at the same time robust embodiment which, among other things, offers the following advantages over the prior art:
  • the foremost point of engagement is formed by the carrier and thus made of spring steel or the like,

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Harvester Elements (AREA)

Abstract

Ährenheber für eine ein Mähwerk aufweisende fahrbare Erntemaschine, wobei der Ährenheber aus einem Träger (1), einem Rampenteil (2), einem Befestigungselement (3) und einer Verschleißplattierung (4) gebildet ist, wobei sich der Träger (1) unterhalb des Rampenteils (2) vom Mähwerk der fahrbaren Erntemaschine aus vorwiegend in Fahrtrichtung nach vorne erstreckt und mit seinem hinteren Ende mit der Erntemaschine verbunden ist. Der Träger (1) ist dabei aus Metall insbesondere Federstahl gebildet. Der Rampenteil (2) und die Verschleißplattierung (4) bestehen aus Kunststoff, insbesondere einem verschleißfesten Kunststoff. Das vordere Ende des Trägers (1) ist der in Fahrtrichtung gesehen vorderste Eingriffspunkt des Ährenhebers.

Description

Ährenheber
Die Erfindung betrifft einen verbesserten Ährenheber für eine fahrbare Erntemaschine wie typischerweise einen Mähdrescher sowie eine mit einem erfindungsgemäßen Ährenheber ausgestattete fahrbare Erntemaschine.
Bei üblichen Mähdreschern sind entlang des Mähbalkens verteilt Mähfinger angeordnet die den Messerbalken führen und die Gegenschneide für die bewegten Mähklingen bilden. Die Mähfinger sind üblicherweise über eine Schraube am Mähbalken angebracht. Zwischen Mähfingern und Mähklingen wird bestimmungsgemäß das Mähgut, typischerweise also die Halme von Getreidepflanzen, abgeschnitten. Um auch abgeknickt am Untergrund liegendes Mähgut mähen zu können, werden Ährenheber verwendet, welche das Mähgut anheben bevor es in den Bereich des Messerbalkens gelangt.
Die Ährenheber erstrecken sich dazu in Fahrtrichtung an der fahrbaren Erntemaschine vor die Mähklingen. Ihre vordere, obere Fläche ist als schiefe Ebene ausgebildet, welche entgegen der Fahrtrichtung der Erntemaschine etwa vom Niveau des Untergrundes aus über das Niveau der Mähklingen ansteigt. In der horizontal, quer zur Fahrtrichtung liegenden Richtung sind Ährenheber schmal ausgebildet und eine Mehrzahl von Ährenhebern ist in dieser Richtung in einem kleinen Abstand nebeneinander angeordnet, sodass die Ährenheber bei Fahrt der Erntemaschine wie die Zähne eines Kammes zwischen die Halme des Mähgutes bewegt werden.
Die DE 10357178 AI und die DE 202005003355 Ul zeigen Ährenheber, wie sie gegenwärtig verbreitet eingesetzt werden. Vom Mähwerk aus ragt leicht nach unten geneigt und etwas geschwungen ein Träger aus flachem Federstahl nach vorne. Am vorderen Ende dieses Trägers ist ein Rampenteil befestigt, welcher von der Befestigungsstelle aus nach hinten oben ragt und die zuvor beschriebene schiefe Ebene bildet. Der Träger ist in einer vertikalen Ebene durch Biegung elastisch verformbar. Er streift oftmals am Untergrund und wird durch lokale Erhebungen am Untergrund elas- tisch nach oben gebogen. An jenem Längsbereich seiner Unterseite, mit der er am öftesten am Untergrund schleift, ist der Träger mit einer Verschleißplattierung versehen. Der Träger ist an seinem hinteren Ende mit einer Nut ausgestattet welche über die Befestigungsschraube des Mähfingers geschoben und dort mechanisch fixiert wird. Im Bereich der Spitze des Mähfingers ist auf dem Träger ein Befestigungselement angebracht, welches den Ährenheber am Mähfinger abstützt. Dadurch kann der Ährenheber nach oben gegen die Federwirkung des Trägers gedrückt werden, nach unten hin ist die Bewegungsfreiheit über das Befestigungselement, welches auf der Oberseite des Mähfingers anliegt begrenzt. Das Befestigungselement ist mit dem Träger verschraubt. Der Rampenteil, welcher die besagte schiefe Ebene bildet und bestimmungsgemäß nur mit Mähgut in Berührung kommt, wurde früher vorwiegend aus Stahl gefertigt . In jüngerer Zeit verwendet man dafür vermehrt auch andere Materialien, beispielsweise abriebfesten Kunststoff wie in der DE3904350 (AI) gezeigt. Eine erhebliche Gefahr geht von dem aus Federstahl bestehenden Träger aus. Es kommt immer wieder vor, dass dieser Träger während des Betriebes überraschend abbricht. Abgebrochene Teile gelangen in das Mähwerk und manchmal auch an weitere Teile der Erntemaschine und verursachen dort oftmals erhebliche mechanische Schäden und darüber hinaus sehr teure Standzeiten der Erntemaschine.
In der DE 102005006257 AI wird eine alternative Bauweise für einen Ahrenheber vorgeschlagen. Der Rampenteil ist nicht über sein vorderes, tieferes Ende über einen elastischen, sich horizontal erstreckenden Träger mit dem Mähwerk verbunden und an diesem gehalten, sondern über sein hinteres oberes Ende und einen starren, kurzen vertikalen Träger. Die erforderliche Elastizität für Biegung um horizontale, normal zur Fahrtrichtung liegende Achsen wird durch eine schlanke Ausführung des Mittelteils des Rampenteils erreicht. Bevorzugt soll der Ährenheber aus gefalztem Blech und damit verschweißten Endstücken gefertigt werden. Es ist aber auch erwähnt, dass man ihn aus „Kunststoffguss" fertigen kann. In der Praxis hat sich die Bauweise nicht durchge- setzt. Vermutlich ist der Grund dafür, dass es aus geometrischen Gründen bei dieser Bauweise nicht ausreichend gut möglich ist, die Rampe einerseits für Biegung nach oben elastisch weich zu machen, andererseits gegen horizontal angreifende Druckkräfte steif, damit der Ährenheber beim Stoß an eine Hindernis nicht zu leicht nach unten, hinten gebogen und gebrochen wird. Um das horizontale Anstoßen an ein Hindernis zu vermeiden ist es damit erforderlich die vordere Spitze des Ährenhebers sehr hoch über dem Untergrund anzuordnen, womit die Hebewirkung für stark niedergedrücktes Mähgut versagt.
Die US 5906091 A zeigt einen Ährenheber für eine fahrbare Erntemaschine, der ein dreiteiliges Befestigungselement aus Metall und ein Gleitelement aus Kunststoff aufweist. Das Befestigungselement besteht aus einem als Torsionsfeder ausgebildetem Träger, einem Halteelement und einem starrem Körper, welcher im Bereich des Mähfingers mit dem Träger und dem Halteelement fest verschraubt ist. Das Halteelement ist als Metallprofil mit einem Loch zur Aufnahme des Mähfingers ausgeführt, das Halteelement weist daher bezüglich des Mähfingers keinen Bewegungsspielraum auf. Im Bereich vor dem Mähfinger liegt der Träger auf dem starren Körper auf und ist hier mit Windungen zur Ausbildung der Torsionsfeder versehen. Der vordere Schenkel des Trägers ist als Haken ausgeführt, welcher in ein Loch im Gleitelement ragt und zusätzlich über einen U-Haken mit diesem verschraubt ist. Nachteilig ist, neben dem komplexen Aufbau und der aufwendigen Befestigung, dass die Biegung des Trägers auf den Bereich vor dem Mähfinger begrenzt ist. Stößt beispielsweise der starre Körper gegen ein Hindernis, kann diese nicht nach oben hin ausweichen. Nachteilig ist zudem, dass der vorderste Eingriffspunkt durch den Kunststoff des Gleitelements gebildet ist, und daher der Ährenheber eine breite nicht allzu verschleiß- und stoßbeständige Spitze aufweist.
In der AT509579 (Bl) wird eine Bauweise wie bei der DE 10357178 AI und die DE 202005003355 Ul beschrieben, wonach der Ährenheber aus einem Rampenteil und einem Träger gebildet ist, wobei sich der Träger unterhalb des Rampenteils vom Mähwerk der fahrbaren Erntemaschine aus vorwiegend horizontal nach vorne erstreckt, mit seinem hinteren Ende mit der Erntemaschine verbunden ist und mit seinem vorderen Ende mit dem unteren Ende des Rampenteils verbunden ist. Dabei sind Träger und den Rampenteil zur Gänze und bevorzugt aus einem gemeinsamen monolithischen Teil aus verschleißfestem Kunststoff ausgebildet wie Polyethylen, mit einer mittleren Molmasse von mindestens 500 kg/mol also hochmolekulares oder ultrahochmolekulares Polyethylen sowie mit Füllstoff verstärkte Polyurethane. Diese Bauweise hat den Vorteil, dass der Ährenheber eine gute Hebewirkung auch für stark niedergedrücktes Mähgut aufweist, leicht aber dennoch robust ist und im Fall dass er dennoch bricht, eine geringere Beschädigungsgefahr für andere Teile der Erntemaschine darstellt, als Ährenheber dies bei Ährenhebern in Stahlausführung der Fall ist.
Die der Erfindung zu Grunde liegende Aufgabe besteht darin, den verbesserten Ährenheber der AT509579 (Bl) dahingehend weiter zu verbessern, dass unter Wahrung der bestehenden Vorteile zusätzlich der Vorteil einer Federcharakteristik geschaffen wird, die der eines Ährenhebers in Stahlausführung entspricht .
Zum Lösen der Aufgabe wird von einer Bauweise wie bei der DE 10357178 AI und die DE 202005003355 Ul ausgegangen, wonach der Ährenheber aus einem Rampenteil und einem Träger mit Befestigungselement gebildet ist, wobei sich der Träger unterhalb des Rampenteils vom Mähwerk der fahrbaren Erntemaschine aus vorwiegend horizontal nach vorne erstreckt, mit seinem hinteren Ende mit der Erntemaschine verbunden ist und mit seinem vorderen Ende mit dem unteren Ende des Rampenteils verbunden ist. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, den Träger aus Federstahl zu bilden, während zumindest der Rampenteil und die Verschleißplattierung aus verschleißfestem Kunststoff ausgebildet sind. Der Träger weist an seinem hinteren Ende eine Haltevorrichtung auf, mit welcher er am Mähbalken, bevorzugt an der Befestigungsschraube des Mäh- fIngers festlegbar ist. Erfindungsgemäß bildet der Träger in Fahrtrichtung gesehen den vordersten Eingriffspunkt des Ährenhebers. Bevorzugt durchdringt der Träger dazu das Befestigungselement, die Verschleißplattierung und das untere Ende des Rampenteils. Der Träger ist dabei bevorzugt formschlüssig in das Halteelement die Verschleißplattierung und/oder den Rampenteil eingebettet .
Das Befestigungselement kann aus einem beliebigen geeigneten Material, insbesondere Metall oder Kunststoff bestehen. Besonders bevorzugt besteht das Befestigungselement aus verschleißfestem Kunststoff .
Bevorzugt dazu verwendbare Kunststoffe sind Polyethylen, mit einer mittleren Molmasse von mindestens 500 kg/mol also hochmolekulares oder ultrahochmolekulares Polyethylen sowie mit Füllstoff verstärkte Polyurethane.
In einer bevorzugten Ausführungsform sind der Rampenteil, das Befestigungselement und die Verschleißplattierung gemeinsam ein monolithischer Teil, sind also nicht durch nachträgliches Zusammenfügen zweier separat gefertigter Teile gebildet, sondern schon als zusammenhängende Teile aus einem Materialstück gefertigt .
Dass Polyethylen (PE) eine hohe Molmasse hat ist gleichbedeutend damit, dass es lang verkettete Moleküle aufweist. Hochmolekulares Polyethylen (abgekürzt „PE-HMW" für „Polyethylen - high molecular weight") hat eine mittlere Molmasse von 500 bis 1000 kg/mol. Ultrahochmolekulares Polyethylen (Abgekürzt PE-UHMW oder UHMW-PE, wobei "UHMW" für "ultra high molecular weight" steht) weist noch länger verkettete Moleküle auf. Es hat eine mittlere Molmasse von bis zu 6000 kg/mol.
Da mit der mittleren Molmasse die Viskosität des Polyethylens steigt, sind PE-UHMW und insbesondere PE-UHMW sehr hochviskos. Sie können daher (noch) nicht wie übliche Kunststoffe spritzgegossen werden und auch nur mit starken Einschränkungen extru- diert werden. Im Normalfall werden Teile durch spanabhebende Be- arbeitung aus einem typischerweise plattenförmigen Halbzeug hergestellt. Das Halbzeug wird im Normalfall durch Sintern eines feinen Pulvers mit einem mittleren Teilchendurchmesser von typischerweise 100 bis 200 μπι gebildet.
Mit der mittleren Verkettungslänge der einzelnen Moleküle, also mit der mittleren Molmasse steigt die Verschleißfestigkeit des Polyethylens. Bei vielen Anwendungen, kann UHMW-PE die Verschleißfestigkeit von Stahl bei weitem übertreffen.
Mit Füllstoff - wie z.B. Glasfasern - verstärkte Polyurethane oder Polyamide sind einfacher, nämlich durch Spritz- oder Form- guss in die gewünschte Form zu bringen als Polyethylen mit der besprochenen hohen mittleren Molmasse. Die Verschleißbeständigkeit derartig modifizierter Polyurethane bzw. Polyamide ist zwar deutlich besser als die fast aller anderen Kunststoffe, jedoch nicht so gut wie die von Polyethylen mit wie besprochen hoher mittlerer Molmasse. Es kann daher wirtschaftlich vorteilhaft sein, anstelle eines teureren und länger haltbaren Teils aus hoch- oder ultrahoch molekularem Polyethylen einen deutlich kostengünstigeren Teil aus mit Füllstoff verstärktem Polyurethan oder Polyamid zu verwenden und diesen in kürzerer Zeit durch einen neuen Teil auszutauschen.
Bei entsprechend dickwandiger Dimensionierung - welche im Rahmen des fachmännischen Handelns für den vorliegenden Anwendungsfall durchaus festlegbar ist - sind die genannten Kunststoffe für den vorliegenden Anwendungsfall ausreichend fest. Für den vorliegenden Anwendungsfall sind neben Steifigkeit und Festigkeit zwei weitere Materialeigenschaften von besonderer Bedeutung:
- Die Verschleißbeständigkeit: Insbesondere PE-UHM ist extrem gut verschleißbeständig. Es kann den Verschleißbeanspruchungen durch Reibung von eher weichen Teilen, wie sie im vorliegenden Anwendungsfall vorwiegend auftreten, besser standhalten als die meisten Stähle.
Die Duktilität: Die genannten Kunststoffe sind sehr viel stärker duktil als die bisher für den Anwendungsfall verwendeten Stähle. Ein aus einem derartigen Kunststoff bestehender Ährenheber wird daher - anders als wenn er aus Stahl besteht - im Fall des Versagens nicht in für den Fahrer der Erntemaschine weitgehend unvorhersehbarer Weise plötzlich brechen, sondern vor dem Brechen so deutlich sichtbar plastisch verformt, dass das Versagen fast immer rechtzeitig erkannt werden kann, bevor ein Teil tatsächlich weg bricht.
(Darüber hinaus würde selbst im Fall des Wegbrechens ein Teil aus Kunststoff an anderen Teilen der Erntemaschine auf Grund seiner geringeren Härte geringeren Schaden anrichten als ein vergleichbarer Stahlteil.)
Vorteilhaft gegenüber der AT509579 (Bl) ist, dass der Ährenheber im Bereich zwischen dem Befestigungselement und dem Mähbalken dünner ausgeführt werden kann, da der Träger aus Federstahl und nicht aus Kunststoff besteht, was aufgrund der geringen Bodenfreiheit des Mähbalkens bzw. des Mähwerks vorteilhaft ist. Zugleich besitzt der Träger eine Federcharakteristik die jener von vielerprobten Stahlährenhebern entspricht, und durch die der Kontur des Bodens besser gefolgt wird. Der vorderste Eingriffspunkt des Ährenhebers ist aus Stahl gebildet, ohne einen speziellen Einsatz vorzusehen, welcher eventuell aus dem Kunststoff herausgeschlagen werden könnte und Schäden an der Erntemaschine verursachen könnte.
Die Erfindung wird an Hand von Zeichnungen veranschaulicht:
Fig. 1: zeigt einen beispielhaften erfindungsgemäßen Ährenheber in einer beispielhaften Einbausituation in Seitenansicht.
Fig. 2: zeigt eine besonders bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Ährenhebers in Seitenansicht.
Fig. 3: zeigt den erfindungsgemäßen Ährenheber von Fig. 2 in Aufsicht . In der Darstellung gemäß Fig. 1 ist die Fahrtrichtung der fahrbaren Erntemaschine von rechts nach links. Der Ährenheber weist einen unten liegenden, im Wesentlichen horizontal ausgerichteten Träger 1 aus Federstahl oder einer anderen Metalllegierung, einen darüber liegende Rampenteil 2, ein Befestigungselement 3 und eine Verschleißplattierung 4 auf.
Der vordere untere Oberflächenbereich ist konvex nach unten gewölbt und wird durch die Verschleißplattierung 4 gebildet, mit der der Ährenheber bestimmungsgemäß im Betrieb am Untergrund gleitet. Diese besonders auf Verschleiß beanspruchte Zone, aus der zwangsläufig während des Betriebes Material abgetragen wird, kann durch einen separaten, vorteilhafter Weise möglichst einfach austauschbar montierten Plattierungsteil aus besonders gut verschleißfestem Material gebildet sein. In einer vorteilhaften Ausführungsform besteht nur diese Verschleißplattierung 4 aus ultrahochmolekularem Polyethylen, während der Rampenteil 2 aus hochmolekularem Polyethylen oder nur aus mit Füllstoff verstärktem Polyurethan besteht. Das Befestigungselement 3 kann aus Metall, insbesondere Stahl oder Aluminium, oder Kunststoff, insbesondere hochmolekularem Polyethylen oder aus mit Füllstoff verstärktem Polyurethan bestehen. Ein Befestigungselement 3 aus Kunststoff wirkt auf Grund der Eigenschaften des Kunststoffes als dämpfendes Element, korrodiert nicht und ist somit wartungsfrei .
Die vordere Spitze des dargestellten Ährenhebers, ist überwiegend durch frontal anstoßende Gegenstände, beispielsweise Steine beansprucht. Sie ist durch die Spitze 1.1 des Trägers 1 und somit insbesondere aus Stahl oder einer anderen Metalllegierung gebildet .
Der Träger 1 ist aus Stahl oder einer anderen Metalllegierung gebildet. Der Träger 1 kann zur Gänze oder in einzelne Teilbereichen oberflächenbehandelt, insbesondere gehärtet, beschichtet oder lackiert ausgeführt sein.
Der Träger 1 ist mittels eines Verbindungselements 1.2 an einem starren Teil der Erntemaschine, typischerweise einem stillste- henden Teil des Mähwerks, insbesondere dem Mähbalken 7, bzw. einem mit dem Mähbalken 7 starr verbundenem Element, befestigt. Vorteilhafter Weise ist diese Befestigung - wie durch die Zeichnung symbolisiert - derart ausgebildet, dass der vordere Teil des Trägers 1 relativ zum Mähbalken 7 der Erntemaschine gut nach oben gebogen werden kann, gegen Biegung nach unten jedoch fest und steif gehalten wird.
Die Biegefähigkeit nach oben ist erforderlich, damit der Ährenheber im Fall von lokalen Bodenerhebungen elastisch nach oben ausweichen kann; Biegung nach unten ist hingegen gefährlich, da sich damit der Ährenheber im Untergrund leicht verspießen kann und daraufhin zerstört wird.
Im dargestellten Beispiel der Fig. 1 ist der Träger 1 dazu durch eine Dreipunkteinspannung zu Biegung in jene Krümmungsrichtung elastisch vorgespannt in welche er im Betrieb noch biegbar sein soll und gegen Krümmung in die entgegengesetzte - unerwünschte - Richtung durch das Befestigungselement 3, genauer gesagt durch einem im Befestigungselement 3 angeordneten Spannstift 5, gesperrt. Für weitere Biegung des Trägers in die „erwünschte" Krümmungsrichtung weist das Befestigungselement 3 eine Freistellung auf. Das Befestigungselement 3 ist an seinem unteren Grundkörper über Schrauben mit dem Träger 1 verbunden. Von diesem Grundkörper erstecken sich zwei Schenkel 3.1, 3.2 nach oben, wobei diese an ihrem oberen Ende bevorzugt verbunden sind, um die Stabilität des Befestigungselements 3 zu erhöhen.
Die Befestigung des Ährenhebers erfolgt indem der Träger 1 zuerst mit dem an seinem hinteren Ende befindlichen Verbindungselement 1.2, welches als Nut ausgebildet ist, über eine Ausnehmung an der Befestigungsschraube 8 geschoben wird, wodurch gleichzeitig der Mähfinger in den Zwischenraum zwischen den Schenkel 3.1 und 3.2 geschoben wird. Die Befestigungsschraube 8 dient zur ortsfesten Befestigung des Mähfingers 6 am Mähbalken 7. Im zweiten Schritt wird das vordere Ende des Ährenhebers nach oben angehoben, wodurch der Träger 1 im Bereich zwischen Befestigungselement 3 und der Befestigungsschraube 8 nach oben gebo- gen wird. Der Träger 1 wird dabei so weit nach oben gebogen, bis die Bohrung 3.3, welche durch beide Schenkel 3.1, 3,2 des Befestigungselements verläuft, über dem Mähfinger 6 liegt. Durch Einsetzen eines Arretierelements in Form eines Spannstifts 5 in die Bohrung 3.3 wird der Ährenheber in der vorgespannten Position gesichert. Am hinteren Ende ist der Ährenheber durch die Vorspannung gegen Abziehen von der Ausnehmung an der Befestigungsschraube 8 gesichert. Um diesen Effekt zu verstärken, ist der Träger 1 an seinem Ende abgewinkelt ausgeführt, wodurch im vorgespannten Zustand dieses abgewinkelte Ende mit der Ausnehmung an der Befestigungsschraube 8 verhakt. Der Ährenheber ist gegen seitliches Verlagern, oder Verwinden durch die Schenkel 3.1, 3.2 am Mähfinger gesichert.
Eine Befestigungsvariante ohne Vorspannung ist denkbar, wenn die beiden Schenkel 3.1 und 3.2 in ihrem oberen Bereich durch ein im Wesentlichen parallel zum Träger 1 bzw. Mähfinger 3 liegendes Element verbunden sind und der Mähfinger im Betrieb an diesem Element anliegt. Die Bewegungsfreiheit des Ährenhebers nach unten ist dadurch eingeschränkt. Um ein Abziehen von der Befestigungsschraube 8 zu verhindern, ist es bei dieser Befestigungsvariante nötig das Ende des Trägers 1 manuell zu fixieren, zum Beispiel durch eine weitere Mutter an der Befestigungsschraube 8 die auf den Träger 1 wirkt .
Im Beispiel nach Fig. 1 sind das Befestigungselement 3 und der Rampenteil 2 als monolithischer Bauteil ausgeführt. Dazu erstreckt sich vom Befestigungselement 3 ein Steg 23 nach vorne bis zum unteren Ende des Rampenteils 2. Der Steg 23 liegt dabei an der oberen Fläche des Trägers 1 auf und weist zumindest in dem Bereich indem die Verschleißplattierung 4 angebracht wird dieselbe Breite wie der Träger 1 auf. Die Verschleißplattierung 4 ist im Beispiel als von vorne gesehen ein U-förmiges Profil ausgebildet, welches den Träger 1 und den Steg 23 umschließt. Die Verschleißplattierung 4 ist mit dem Steg 23 mit Schrauben lösbar verbunden und kann somit unabhängig vom Rampenteil 2 und dem Befestigungselement 3 ausgetauscht werden. Dadurch, dass das Befestigungselement 3 mit dem Träger 1 verschraubt ist und der Träger 1 im seinem vorderen Bereich zwischen der Verschleißplat- tierung 4 und dem Steg 23 bzw. dem Rampenteil 2 eingeklemmt ist, wird eine sichere und lösbare Verbindung des Trägers 1 mit den Kunststoffteilen 2, 3, 4 erreicht.
In Fig. 2 und Fig. 3 ist eine besonders vorteilhafte Variante des Ährenhebers gezeigt. Dabei sind das Rampenteil 2 das Befestigungselement 3 und die Verschleißplattierung 4 als ein monolithischer Kunststoffteil 12 gebildet. Dabei ist das obere Ende des Befestigungselements 3 mit dem Rampenteil 2 verbunden und das unteren Ende des Befestigungselements 3 mit der Verschleißplattierung 4. Das Rampenteil 2 ist an seinem unteren Ende mit der Verschleißplattierung 4 verbunden. So ergibt für den Kunststoffteil 12 eine dreieckige Grundform, wobei der Träger 1 vom unteren Schenkel des Dreiecks umschlossen ist. Somit liegt der Träger 1 nur an seiner vorderen Spitze 1.1 und im Bereich zwischen seinem hinteren Ende und dem Befestigungselement 3 frei. In seinem vom Kunststoffteil 12 umschlossenen Teil weist der Träger 1 einen abgewinkelten Bereich auf, sodass der Träger 1 formschlüssig mit dem Kunststoffteil 12 verbunden ist.
Vorteilhaft an dieser Ausgestaltung ist, dass die Biegefestigkeit des Trägers 1 im Bereich vor dem Befestigungselement 3 durch den Kunststoffteil 12 erhöht wird. Dadurch wird erreicht, dass der Träger 1 im Betreib nur in seinem hinteren, freiliegenden Bereich verbogen werden kann. Die Biegung im hinteren Bereich kann aufgrund der Dreipunkteinspannung nur nach oben erfolgen. Durch die dreieckige Ausgestaltung des Kunststoffteils 12 wird somit verhindert, dass sich der Träger 1 in seinem vorderen Bereich nach unten biegen könnte und somit ins Erdreich eingraben könnte. Somit kann der Träger 1 in seinem vorderen Bereich die gleiche Dicke und vergleichbaren Elastizität wie im hinteren Bereich aufweisen, was die Ausgestaltung und Fertigung des Trägers 1 deutlich vereinfacht. Natürlich wäre es auch denkbar die in Fig. 2 und 3 gezeigte Ausgestaltung mit einem dreieckigen Grundelement auf das Anwendungsbeispiel der Fig. 1 umzu- setzen. Dazu müsste das Befestigungselement 3 in Fig. 1 lediglich nach oben verlängert werden und an seinem oberen Ende eine Verbindung mit dem Rampenteil 2 aufweisen.
Ein weiterer Vorteil der in Fig. 2 und 3 gezeigten Variante ist, dass der Träger 1 im Bereich des Befestigungselements 3 keine Bohrungen zur Aufnahme von Schrauben aufweisen zu braucht. Dadurch wird hier eine Schwachstelle vermieden, welche ein Brechen des Trägers 1 begünstigen würde.
Die gegenständliche Erfindung zeigt eine leichte und zugleich robuste Ausführungsform die gegenüber dem Stand der Technik unter anderem die folgenden Vorteile bietet :
- Federcharakteristik eines Stahlährenhebers,
- Gewichtsersparnis von ca. 50% gegenüber herkömmlichen Stahlährenhebern,
- vorderster Eingriffspunkt ist durch den Träger und somit aus Federstahl oder ähnlichem gebildet,
- erhöhte Biegefestigkeit im Bereich vor dem Befestigungselement .

Claims

Patentansprüche
1. Ährenheber für eine ein Mähwerk aufweisende fahrbare Erntemaschine, wobei der Ährenheber aus einem Träger (1), einem Rampenteil (2), einem Befestigungselement (3) und einer Verschleißplattierung (4) gebildet ist, wobei sich der Träger (1) unterhalb des Rampenteils (2) vom Mähwerk der fahrbaren Erntemaschine aus vorwiegend in Fahrtrichtung nach vorne erstreckt und mit seinem hinteren Ende mit der Erntemaschine verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass
der Träger (1) aus Metall insbesondere Federstahl gebildet ist ,
der Rampenteil (2) und die Verschleißplattierung (4) aus Kunststoff, insbesondere einem verschleißfesten Kunststoff, bestehen
und das vordere Ende des Trägers (1) der in Fahrtrichtung gesehen vorderste Eingriffspunkt des Ährenhebers ist.
2. Ährenheber nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (3) aus Kunststoff, insbesondere einem verschleißfesten Kunststoff, besteht.
3. Ährenheber nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Rampenteil (2) und die Verschleißplattierung (4) miteinander verbunden sind.
4. Ährenheber nach einem der Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschleißplattierung (4) und das Befestigungselement (3) miteinander verbunden sind.
5. Ährenheber nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Rampenteil (2) und das Befestigungselement (3) miteinander verbunden sind.
6. Ährenheber nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (3) an seinem oberen Ende mit dem Rampenteil (2) verbunden ist.
7. Ährenheber nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Rampenteil (2), die Verschleißplattierung (4) und das Befestigungselement (3) jeweils aus einem anderen Kunststoff, insbesondere einem verschleißfesten Kunststoff gebildet sind.
8. Ährenheber nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der verschleißfeste Kunststoff Polyethylen, mit einer mittleren Molmasse von mindestens 500 kg/mol, insbesondere mindesten 1000 kg/mol ist.
9. Ährenheber nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der verschleißfeste Kunststoff Polyurethan, oder Polyamid ist, wobei dieser bevorzugt mit Füllstoff verstärkt ist.
10. Ährenheber nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass seine durch die Verschleißplattierung (4) gebildete untere Fläche konvex nach außen gewölbt ist.
11. Ährenheber nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschleißplattierung (4) oder ein Teil dieser austauschbar montiert ist.
12. Ährenheber nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Rampenteil (2), die Verschleißplattierung (4) und das Befestigungselement (3) aus einem monolithischen Kunststoffteil (12) gebildet sind.
13. Ährenheber nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (1) formschlüssig mit dem Rampenteil (2), der Verschleißplattierung (4) und/oder dem Befestigungselement (3) verbunden ist.
14. Ährenheber nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (1) in den unteren Teil des Rampenteils (2), in die Verschleißplattierung (4) und/oder in das Befestigungselement (3) eingebettet ist.
15. Ährenheber nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (1) im Bereich zwischen seiner den vordersten Ein- griffspunkt bildenden Spitze (1.1) und dem hinteren Ende des Befestigungselements (3) allseitig vom Kunststoff umschlossen ist .
16. Ährenheber nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (1) mit dem Rampenteil (2), mit der Verschleißplattierung (4) oder dem Befestigungselement (3) verschraubt ist.
17. Ährenheber nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass im Befestigungselement (3) ein Arretierelement angebracht ist, welches den Ährenheber im vorgespanntem Zustand des Trägers (1) am Mähfinger sichert.
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