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WO2015052022A1 - Umhüllungsmittel für ein langgestrecktes gut und dessen verwendung - Google Patents

Umhüllungsmittel für ein langgestrecktes gut und dessen verwendung Download PDF

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Publication number
WO2015052022A1
WO2015052022A1 PCT/EP2014/070740 EP2014070740W WO2015052022A1 WO 2015052022 A1 WO2015052022 A1 WO 2015052022A1 EP 2014070740 W EP2014070740 W EP 2014070740W WO 2015052022 A1 WO2015052022 A1 WO 2015052022A1
Authority
WO
WIPO (PCT)
Prior art keywords
carrier
wrapping means
holes
wrapping
edge region
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
PCT/EP2014/070740
Other languages
English (en)
French (fr)
Inventor
Marcus Söhngen
Christoph Frigge
Anastasios SARAKASIDIS
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Coroplast Fritz Mueller GmbH and Co KG
Original Assignee
Coroplast Fritz Mueller GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Coroplast Fritz Mueller GmbH and Co KG filed Critical Coroplast Fritz Mueller GmbH and Co KG
Priority to CN201480056033.6A priority Critical patent/CN105637272B/zh
Priority to US15/027,586 priority patent/US10204714B2/en
Publication of WO2015052022A1 publication Critical patent/WO2015052022A1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01BCABLES; CONDUCTORS; INSULATORS; SELECTION OF MATERIALS FOR THEIR CONDUCTIVE, INSULATING OR DIELECTRIC PROPERTIES
    • H01B7/00Insulated conductors or cables characterised by their form
    • H01B7/02Disposition of insulation
    • H01B7/0241Disposition of insulation comprising one or more helical wrapped layers of insulation
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R16/00Electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for; Arrangement of elements of electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for
    • B60R16/02Electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for; Arrangement of elements of electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for electric constitutive elements
    • B60R16/0207Wire harnesses
    • B60R16/0215Protecting, fastening and routing means therefor
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01BCABLES; CONDUCTORS; INSULATORS; SELECTION OF MATERIALS FOR THEIR CONDUCTIVE, INSULATING OR DIELECTRIC PROPERTIES
    • H01B13/00Apparatus or processes specially adapted for manufacturing conductors or cables
    • H01B13/06Insulating conductors or cables

Definitions

  • the invention relates to a wrapping means for an elongated product, in particular for an electrical harness, comprising a foldable, windable, archable or at least bendable carrier, which has a central region which serves for conditioning of the material to be wrapped and on both sides in each case by an edge region is limited. Furthermore, the invention relates to the use of such a wrapping agent.
  • the present invention has for its object to provide a wrapping means of the type mentioned, on the one hand, the function of
  • this is achieved in that at least one hole is located in each edge region, wherein a hole in the one edge region is assigned to each hole in the other edge region such that the holes by folding the support along or parallel to a through the middle Area of the carrier extending main axis or by a buckling or bending of the carrier about a parallel to this main axis extending, spaced from the carrier axis can be made to coincide.
  • the invention thus advantageously provides a means for wrapping elongate material, which at the same time offers the possibility of minimizing the cost of the material to be wrapped or wrapped, in particular of cable harnesses in the automotive industry.
  • Clips or similar fasteners such as those required for fastening cable harnesses in an automobile body, and which were previously involved in consuming extra to a possibly already wrapped harness, can now with advantage
  • the invention can be used advantageously both for the production of longer sleeves, where the function of protecting the material to be wrapped plays an essential role, as well as for short, serving only the attachment sheaths, which can also be referred to as clamps and
  • Another advantage of the invention is that it can be combined with all of the aforementioned, currently offered, different known systems for longitudinal wrapping, wherein the inventive
  • Encapsulation preferably as an adhesive tape - at least as a partially adhesive tape - may be formed.
  • at least one side of a full-surface or even discontinuously formed, consisting of a pressure-sensitive adhesive layer can be on the support. Since in the intended manner for fastening with the wrapping means according to the invention combinable fasteners, in particular the clips, if they are set in not too large distances, simultaneously serve the closure of the enclosure, it is possible in a particular embodiment, in a wrapping agent according to the invention entirely to dispense with the occlusive effect of an adhesive layer.
  • At least one of the pairs of forming holes is designed as a slot or that a hole in one edge region are associated with a plurality of mutually offset holes in the other edge region so that by means of a plaster then a belt-like closure of the envelope is made possible.
  • strip-coated carrier materials if according to the invention they are provided with holes through which the clips required for fastening can be inserted.
  • exclusively lateral fastening lugs optionally present on wrapping means according to the invention can be provided with the adhesive coating.
  • the invention since it is universally applicable to textile adhesive tapes, foil adhesive tapes and / or adhesive tapes with a composite support, to give a wrapping according to the invention in addition to the bundling function and the attachment function further desired additional functions corresponding to a given requirement profile.
  • different properties such as temperature resistance, abrasion protection or the attenuation of noise in the foreground.
  • the testing of adhesive tapes for the winding of cable harnesses in the automotive industry is usually carried out according to extensive standards, such as.
  • LV 312 (1/2009 - LV 312-1, concerning adhesive tapes; LV 312-2)
  • wraps can be obtained which can be used under normal bending stress, ie in particular in the case of a bending load such as occurs during the laying of cable harnesses in an automobile, up to temperature class D according to Table 1 above.
  • a bending load such as occurs during the laying of cable harnesses in an automobile
  • the LV 312 for cable protection systems provides for a five class division. This is shown in Table 2 below.
  • LV 312 provides the classification given in Table 3 below. It is used for testing mandrel, which has a diameter of 5 mm.
  • Table 3 Classification of the abrasion classes according to LV 312
  • a suitable structure and suitable materials for the carrier which may for example preferably consist of a polyethylene terephthalate (PET) or polyamide (PA) fabric, it can be achieved that an inventive coating at least the abrasion class C, preferably the class D. , reached to LV 312.
  • PET polyethylene terephthalate
  • PA polyamide
  • Radiation heat protection required suitability can preferably composite carrier with at least one carrier layer, which consists of a metallic material, can be used, without causing any negative effects in terms of about protruding after assembly ends of the wrapping agent.
  • FIG. 1 in a perspective view, a first embodiment of a wrapping agent according to the invention
  • FIG. 2 shows in a perspective view, the first embodiment of the wrapping means according to the invention with an elongated product enveloped by it
  • FIG. 4 shows in a perspective illustration, the second embodiment of the wrapping means according to the invention with an elongated product surrounded by it, in a first mounting state
  • 5 shows in a perspective illustration, the second embodiment of the wrapping means according to the invention with an elongated product surrounded by it, in a second mounting state
  • FIG. 6 is a perspective view, a third embodiment of a wrapping agent according to the invention.
  • FIG. 7 shows in a perspective illustration, the third embodiment of the wrapping means according to the invention with an elongated product surrounded by it, in a first mounting state
  • FIG. 10 is a perspective view, a fifth embodiment of a wrapping agent according to the invention.
  • FIG. 12 shows in a perspective view, the fifth embodiment of the wrapping means according to the invention with an elongated product enveloped by it, in a second mounting state,
  • FIG. 13 in a perspective view, a sixth embodiment of a wrapping agent according to the invention, 14 is a perspective view of the sixth embodiment of the wrapping means according to the invention with an elongated product enclosed by it, in a first mounting state,
  • FIG. 15 is a perspective view of the sixth embodiment of the wrapping means according to the invention with an elongated product enveloped by it, in a second mounting state,
  • FIG. 20 is a perspective view of the tenth embodiment of the wrapping means according to the invention with an elongated product enveloped by it,
  • Envelope means in an eleventh embodiment containing inventive tape Envelope means in an eleventh embodiment containing inventive tape.
  • an inventive wrapping means 1 for an elongate product 2 - in particular as such an electrical cable set shown - comprises a windable carrier.
  • the carrier 3 is single-layer in the first embodiment, z. B. from a film layer or from a layer of a textile fabric, constructed, but it can also, as the other embodiments show, be constructed in two or more layers, wherein it then comprises at least one layer layer consisting of a metallic or
  • Plastic film a woven fabric, knitted fabric or a nonwoven material is formed.
  • the carrier 3 has a central region 3c, which serves - in particular exclusively - to rest the material 2 to be wrapped and is delimited on both sides by an edge region 3a, 3b.
  • Fig. 1 shows an embodiment in which the coated Good 2 in the edge regions 3a, 3b does not come to rest. 2 shows that instead the two edge regions 3a, 3b together in the assembled state form together a fastening lug 5 lying laterally next to the central region 3c of the carrier 3. Also Fig. 5 and 12 are identically formed or similar mounting lugs 5 refer.
  • At least one hole 4a, 4b is located in each edge region 3a, 3b.
  • the main axis X-X passing through the carrier 3 is shown in FIG. 1, the axis Y-Y extending parallel thereto and spaced from the carrier 3 is shown in FIG. At the same time, the parallel axis Y-Y forms the central axis Y-Y through the longitudinal extension of the material 2 to be wrapped or enveloped.
  • the holes 4a, 4b may be punched holes in production engineering simpler and therefore preferred.
  • the first embodiment of the wrapping means according to the invention has two holes 4a, 4b in each edge region 3a, 3b, which respectively form pairs 4a / 4b with the holes 4b, 4a associated with them axially symmetrically in the other edge region 3b, 3a.
  • more than two pairs of holes 4a / 4b can also be provided in the edge regions 3a, 3b, the spacing thereof being variable.
  • a length L of the wrapping means 1 running in the direction of the major axis XX is greater than a width B of the wrapping means transverse to the direction of the major axis XX, whereby the wrapping means 1 can form a cuff M for the elongated product 2.
  • the first embodiment of the invention is a full-surface adhesive wrapping 1 - ie an adhesive tape or at least an adhesive tape section.
  • the carrier 3 is coated on one side over its entire area with an adhesive layer 6 consisting of a pressure-sensitive adhesive.
  • the pressure-sensitive adhesive may be a rubber adhesive or preferably an acrylate adhesive, particularly preferably a UV-crosslinkable acylate adhesive.
  • the adhesive layer 6 may have a basis weight in the range from 20 g / m 2 to 250 g / m 2 , with values in the range of 50 g / m 2 to 140 g / m 2 being preferred, and values in the range of 60 g / m 2 to 1 0 g / m 2 for textile carrier 3 are particularly preferred.
  • lower basis weights of the adhesive layer 6 in the range from 20 g / m 2 to 70 g / m 2 are particularly preferred.
  • the pressure-sensitive adhesive may advantageously have a chemical composition such that in the presence of a slight contact pressure on the superposed in the mounting lug 5 areas of the self-adhesive layer 6, which are located on the edge regions 3a, 3b of the support 3, with resolution of the interfaces and complete coalescence of the adhesive layer 6 in the lateral attachment lug 5 forms a homogeneous pressure-sensitive adhesive mass.
  • a longitudinal envelope (sleeve M) for the elongate product 2 is created, which by a special embodiment already has the possibility of simple attachment to the fastening means 7 on another component, for. B. in a vehicle body includes. The need for a subsequent attachment of fasteners 7 on the longitudinal enclosure M by additional adhesive tapes or the like is thereby eliminated.
  • the carrier 3 is arched about the axis Y-Y extending parallel to the main axis X-X, this being identical to the longitudinal axis of the elongated product 2.
  • the holes 4a, 4b which are assigned to one another in the edge regions 3a, 3b are brought into coincidence with one another and the fastening means 7 are inserted through the holes 4a, 4b.
  • the size and shape of the holes 4a, 4b should be matched to the size and shape of the fastening means 7 such that the fastening means 7 is held positively and non-positively in the holes 4a, 4b.
  • Wrapping means 1 differs from the first embodiment in that it comprises a two-layered carrier 3.
  • On the adhesive layer 6 of the wrapping means 1 according to the first embodiment is a second carrier layer 3e, wherein the first carrier layer corresponding to the entire carrier 3 in Fig. 1, in this
  • Embodiment denoted by the reference numeral 3d Embodiment denoted by the reference numeral 3d.
  • the second carrier layer 3e is designed in a width Be, which is smaller than the width B of the first
  • the carrier 3 can advantageously have at least one carrier layer 3d, 3e which consists of a polyethylene terephthalate (PET) or polyamide (PA) fabric. If a high noise attenuation required, at least one of the two
  • Carrier layers 3d, 3e preferably the second carrier layer 3e, made of a material stronger than a fabric damping material, such as a nonwoven material.
  • the second carrier layer 3e extends over the entire central region 3c of the carrier 3, but is somewhat larger in its width Be, so that it also forms on one side a part of the local edge region 3b, which designates the inner part R1 of the edge region 3b can be.
  • the outer part R2 of this edge region 3b is formed by the first carrier layer 3d.
  • the superimposed carrier layers 3d, 3e are interconnected by a pressure-sensitive adhesive, which is the same, which forms only the adhesive layer 6 in the first embodiment. In the one edge region 3a and in the outer part R2 of the other edge region 3b, this is still free even in the second embodiment of the invention.
  • a central adhesive-free region is formed on the wrapping means 1 according to the invention. This causes after the production of the sheath shown in Fig.
  • Wrapping means 1 is that a hole 4a, which is located in the one edge region 3a, two holes 4b in the other edge region 3b are assigned such that the holes 4a, 4b by folding the carrier 3 along or parallel to a running through the central region 3c of the carrier 3 main axis XX or by a buckling of the carrier 3 about a parallel to this main axis XX extending from the carrier 3 spaced axis YY can be made to coincide with each other.
  • a hole 4b in the inner, double-layered part R1 of the edge region 3b and a further hole 4b in the outer, single-layer part R2 of the edge region 3b are assigned to a hole 4a in the first edge region 3a.
  • FIG. 4 shows the first mounting state of the second embodiment of the wrapping means 1 according to the invention, is for wrapping the
  • Border area 3b brought to cover. After that, the outer part R2 of the second edge area 3b is folded onto the first edge area 3a, so that the further two holes 4b lying in it also coincide with the two holes 4a of the first edge area 3a. Then you can - like the second one
  • FIG. 5 Mounting state in Fig. 5 shows - through the superimposed holes 4b / 4a / 4b, the fastening means 7 are inserted.
  • the first edge region 3a is covered on the upper side and lower side by the inner part R1 and the outer part R2 of the second edge region 3b, and is adhesively bonded to the second edge region 3b by the adhesive coating 6 on the upper side and underside.
  • the outer edge K of the protruding flag is closed by the second edge portion 3b at its boundary between its inner part R1 and its outer part R2.
  • the envelope in particular its fastening lug 5
  • the envelope is extremely stable, which in turn is for the assembly of the covered elongate material 2 on other components of advantage.
  • FIGS. 6 to 8 With the third embodiment of a device according to the invention shown in FIGS. 6 to 8
  • Enveloping means 1 as with the second embodiment, a partially adhesive covering for the elongated product 2 are produced, but in contrast to the first and second embodiments without lateral attachment lug fifth
  • Longitudinal axis YY of the material 2 is curved in order to bring the mutually associated in the edge regions 3a, 3b holes 4a, 4b to cover, the edge portions 3a, 3b not with the side on which the adhesive coating 6 is brought against each other, but After the fastening means 7 has been inserted through a hole 4a in the one edge region 3a before arching of the carrier 3, this edge region 3a by means of the located on it
  • Adhesive layer 6 glued to the material to be wrapped 2. This is the first mounting state shown in FIG.
  • the holes 4b are guided in the other edge region 3b via the fastening means 7, and the second edge region 3b is glued by means of its adhesive layer 6 on the back of the already glued to the Good 2 edge region 3a, as this shows the second mounting state in Fig. 8.
  • the advantage of this third embodiment is that of the wrapped Good 2 no flag 5 protrudes, which is particularly advantageous when laying the wrapped goods 2, if little space is available. Flexibility, flexibility and flagging of the wrapping agent according to the invention play only a minor role, since the closure is not only by the bonding, but also by the fastening means 7, which hold in particular the second edge region 3b.
  • FIG. 9 which shows a fourth embodiment of the wrapping agent 1 according to the invention, illustrates that the adhesive layer 6 does not have to be applied over the entire surface but is also applied in discrete adhesive layer areas 6a, 6b, for example on the edge areas 3a, 3b can be.
  • the adhesive layer areas 6a, 6b can be glued during assembly in analogy to a full-surface adhesive layer 6 either to a mounting lug 5 - as in Fig. 2 - or according to the type of the third embodiment shown in Fig. 7 and 8.
  • the central region 3 c of the carrier 3 remains free of adhesive.
  • such adhesive layer areas may also be located on the opposite sides of the carrier 3, or only one of the edge areas 3a, 3b may be coated with adhesive.
  • the fifth embodiment of a wrapping agent 1 according to the invention shown in FIGS. 10 to 12 is one which is formed in no way at all without adhesive layer 6 and is suitable for producing a non-adhesive casing for the product 2 to be wrapped.
  • a wrapping agent 1 according to the invention shown in FIGS. 10 to 12 is one which is formed in no way at all without adhesive layer 6 and is suitable for producing a non-adhesive casing for the product 2 to be wrapped.
  • the sixth embodiment of a wrapping means 1 according to the invention is one without adhesive layer 6.
  • the Good 2 in analogy to that shown in Fig. 6 to 8 third embodiment without forming a lateral mounting lug 5 and wrapped in analogy to the fifth embodiment again without gluing.
  • a length L of the wrapping means 1 running in the direction of the main axis XX is not greater than a transverse length to the direction of the major axis XX extending width B of the wrapping means, whereby the wrapping means 1 can form a mounting clamp B for the elongate Good 2.
  • Fig. 20 shows by way of example a mounting state of the tenth embodiment, by a set in parentheses S at the reference numeral 1 in the drawing.
  • the seventh to tenth embodiments that only one hole 4a, 4b lies in each edge region 3a, 3b.
  • the seventh embodiment of the sixth embodiment (without adhesive layer 6), the eighth embodiment of the third embodiment (with adhesive layer 6) otherwise correspond to their equipment with or without adhesive layer 6, the design of edges 3a, 3b and middle region 3c and the mounting method ), and the ninth embodiment with respect to the present in the wrapping means 1 according to the invention two carrier layers 3d, 3e of the second embodiment.
  • the ninth embodiment is mounted like the first or the third embodiment.
  • the peculiarity of the tenth embodiment is that one of the holes 4b is designed as a slot.
  • the wrapping means 1 according to the invention is designed like that of the eighth embodiment in FIG. 17. Through the slot, it is advantageously possible to make the application of the wrapping means 1 according to the invention more universal by being usable for different diameters of the material to be wrapped 2.
  • a hole 4a which is located in the one edge region 3a is assigned more than one hole 4b in the other edge region 3b.
  • this assignment is not primarily to form a mounting lug 5, as shown in FIGS. 5 and 12, but allows by means of the fastening means 7 during assembly in adaptation to the Diameter of the goods 2 a belt-like closure of the envelope can be made.
  • the hole or the holes 4a, 4b for example, by punching
  • FIG. 21 also illustrates that with advantage from a plurality of wrapping means 1 according to the invention, a band 10 can be formed, which is also accorded inventive significance.
  • the wrapping means 1 lie next to each other, wherein the central regions 3c of the carrier 3 form the band center, and the edge regions 3a, 3b of the carrier 3 form the band edges.
  • Adjacent wrapping 1 can each case by a
  • the wrapping means 1 can - as shown - are located on a siliconized liner 14. Such a band, when the wrapping means 1 are separated by a cutting or punching edge 12 or by a gap, with liner 14, and when the wrapping means 1 are separated from each other only by a perforation, wound up without a liner 14 into a roll become. This is for the inventive
  • the typical values for the respective thickness and the specific weight of the carrier 3 or its carrier layers 3d, 3e are strongly dependent on the material. Material conditional Any low flexibility or flexibility of the carrier 3 can be compensated by a smaller thickness D selected.
  • a range of carrier thickness (only exemplarily denoted by the reference character D in FIG. 9) in the range of 20 pm to 300 pm can be regarded as characteristic, the thicknesses D of PET and aluminum foils being more in the lower range (below 160 pm ) and the thicknesses D of PVC and PE films tend to be found in the upper range (over 160 pm).
  • Carrier 3 made of fabric are usually characterized by its basis weight and thread structure.
  • the basis weight may preferably be in the range from 50 g / m 2 to 300 g / m 2 , wherein the fabric may have between 15 and 80 warp threads and between 10 and 50 weft threads and the denier of the threads may be in the range from 50 dtex to 500 dtex can.
  • the invention is not limited to the feature combinations defined in independent claims 1, 13 and 17, but may also be defined by any other combination of particular features of all individually disclosed features. This means that in principle virtually every single feature of the independent claims can be omitted or replaced by at least one individual feature disclosed elsewhere.

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • Package Frames And Binding Bands (AREA)
  • Adhesive Tapes (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Umhüllungsmittel (1 ) für ein langgestrecktes Gut (2), insbesondere für einen elektrischen Kabelsatz, umfassend einen faltbaren, wickelbaren, wölbbaren oder zumindest biegbaren Träger (3), welcher einen mittleren Bereich (3c) aufweist, der zur Anlage des zu umhüllenden Gutes (2) dient und auf beiden Seiten jeweils von einem Randbereich (3a, 3b) begrenzt ist. Um eine mit verringertem Aufwand durchführbare Befestigung bei der Montage des ummantelten Gutes (2) zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, dass sich in jedem Randbereich (3a, 3b) mindestens ein Loch (4a, 4b) befindet, wobei ein Loch (4a) in dem einen Randbereich (3a) jeweils einem Loch (4b) in dem anderen Randbereich (3b) derart zugeordnet ist, dass die Löcher (4a, 4b) durch ein Falten des Trägers (3) längs oder parallel zu einer durch den mittleren Bereich (3c) des Trägers (3) verlaufenden Hauptachse (X-X) oder durch ein Wölben oder Biegen des Trägers (3) um eine parallel zu dieser Hauptachse (X-X) verlaufende, vom Träger (3) beabstandete Achse (Y-Y) miteinander zur Deckung gebracht werden können.

Description

Coroplast Fritz Müller GmbH & Co. KG, Wittener Str. 271 , 42279 Wuppertal
„Umhüllungsmittel für ein langgestrecktes Gut und dessen Verwendung"
Die Erfindung betrifft ein Umhüllungsmittel für ein langgestrecktes Gut, insbesondere für einen elektrischen Kabelsatz, umfassend einen faltbaren, wickelbaren, wölbbaren oder zumindest biegbaren Träger, welcher einen mittleren Bereich aufweist, der zur Anlage des zu umhüllenden Gutes dient und auf beiden Seiten jeweils von einem Randbereich begrenzt ist. Des Weiteren betrifft die Erfindung die Verwendung eines derartigen Umhüllungsmittels.
Im Automobilbereich werden Kabelsätze oftmals mit Klebebändern umwickelt, wobei vor allem textile Klebebänder neben der reinen Bündelungsfunktion mittlerweile zahlreiche Zusatzfunktionen, wie den Schutz der Leitungen vor Abrieb oder die Dämpfung von Klapper- oder Vibrationsgeräuschen, übernommen haben.
Als Alternative zu einer schraubenförmigen Bewicklung von Kabelsätzen werden dabei heute zahlreiche Systeme zur Längsumhüllung angeboten, bei denen zumindest teilweise klebende Bänder als Umhüllungsmittel der eingangs genannten Art Anwendung finden. So beschreibt die DE 295 10 907 U1 eine innenseitig klebende Kabelummantelung mit seitlich überstehendem Verschluss, die DE 196 1 1 586 A1 ein Foliensleeve mit einseitigem, nicht überstehendem Verschlussklebeband, die EP 1 000 127 B1 vollflächig klebende Produkte zur Längsumhüllung, die EP 1 312 097 B1 und die EP 1 300 452 B1 Sleeves mit jeweils mindestens einem schmalem, seitlich überstehendem Verschlussklebebandstreifen, die DE 102 02 454 A1 eine Umhüllung aus zwei separaten Bändern, von denen mindestens eines ein Klebeband ist, die EP 1 723 210 B1 ein doppellagiges Abriebschutzband mit Eignung für die Längsverklebung, die EP 1 739 148 A2 ein Sleeve mit außen liegendem Klebstoff und die EP 2 034 576 A2 ein doppellagiges Sleeve mit zwei klebenden Seitenstreifen. Von den vorstehend genannten Produkten sind
insbesondere diejenigen, welche eine weitgehend klebfreie Innenseite aufweisen, zur Herstellung hochflexibler Umhüllungen für große Kabelsatzdurchmesser von Vorteil. Darauf wird z. B. in der genannten EP 1 315 781 B1 verwiesen, in welcher eine innenseitig klebfreie schraubenförmige Bewicklung beschrieben wird.
Um die ggf. schon umhüllten Kabelsätze in einer Maschine oder in einem Automobil definiert verlegen zu können, müssen diese an der Karosserie befestigt werden. Dies geschieht in der Regel mit Hilfe von an dem Kabelsatz angebrachten Clipsen, die dann ihrerseits in Bohrungen der Karosserie gesteckt werden. Die Befestigung dieser Clipse am Kabelsatz erfolgt bekanntermaßen durch zwei zusätzliche Wicklungen von schmalen Klebebändern. Dies ist vergleichsweise aufwändig und birgt in sich die Gefahr eines sogenannten Flagging, d. h. dass sich die Klebebandenden durch nicht sachgerechten Einbau lösen und von der Umhüllung abstehen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Umhüllungsmittel der eingangs genannten Art bereitzustellen, welches einerseits die Funktion der
Umhüllung erfüllt und gleichzeitig andererseits sowohl eine mit verringertem
Aufwand durchführbare Befestigung bei der Montage des ummantelten Gutes gewährleistet, als auch im Montagezustand ein Lösen der Klebebandenden wirksam unterbindet.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, dass sich in jedem Randbereich mindestens ein Loch befindet, wobei ein Loch in dem einen Randbereich jeweils einem Loch in dem anderen Randbereich derart zugeordnet ist, dass die Löcher durch ein Falten des Trägers längs oder parallel zu einer durch den mittleren Bereich des Trägers verlaufenden Hauptachse oder durch ein Wölben oder Biegen des Trägers um eine parallel zu dieser Hauptachse verlaufende, vom Träger beabstandete Achse miteinander zur Deckung gebracht werden können.
Durch die Erfindung wird somit in vorteilhafter Weise ein Mittel zur Umhüllung von langgestrecktem Gut geschaffen, das gleichzeitig die Möglichkeit einer aufwandsminimierten Befestigung des zu umhüllenden bzw. umhüllten Gutes, insbesondere von Kabelsätzen im Automobilbau, bietet. Clipse oder ähnliche Befestigungsmittel, wie sie beispielsweise zur Befestigung von Kabelsätzen in einer Automobilkarosserie erforderlich sind, und die bisher in aufwändiger Weise extra an einen ggf. schon umhüllten Kabelbaum anzuwickeln waren, können nun mit Vorteil
erfindungsgemäß direkt in die Umhüllungen integriert werden, indem sie durch die vorgefertigten Löcher gesteckt werden, und zwar zunächst durch eines der Löcher in dem einen Randbereich und dann bei der Montage durch das korrespondierende Loch im anderen Randbereich, so dass im Montagezustand jeweils ein Clip durch ein Paar von einander zugeordneten Löchern geführt ist.
Die Erfindung kann dabei mit Vorteil sowohl zur Herstellung längerer Manschetten eingesetzt werden, bei denen die Funktion des Schutzes des zu umhüllenden Gutes eine wesentliche Rolle spielt, als auch für kurze, lediglich der Befestigung dienende Umhüllungen, welche auch als Schellen bezeichnet werden können und
nachfolgend auch so bezeichnet werden.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass sie mit all den eingangs genannten, derzeit angebotenen, unterschiedlichen bekannten Systemen zur Längsumhüllung kombiniert werden kann, wobei das erfindungsgemäße
Umhüllungsmittel bevorzugt als ein Klebeband - zumindest als ein bereichsweise klebendes Band - ausgebildet sein kann. Bevorzugt kann sich dabei auf dem Träger mindestens einseitig eine vollflächige oder auch diskontinuierlich ausgebildete, aus einem Haftkleber bestehende Klebeschicht befinden. Da die in der vorgesehenen Weise zur Befestigung mit dem erfindungsgemäßen Umhüllungsmittel kombinierbaren Befestigungsmittel, insbesondere die Clipse, wenn sie in nicht zu großen Abständen gesetzt werden, gleichzeitig dem Verschluss der Umhüllung dienen, ist es in einer besonderen Ausführungsform möglich, in einem erfindungsgemäßen Umhüllungsmittel gänzlich auf die verschließende Wirkung einer Klebstoffschicht zu verzichten.
So ist mit dem Einsatz einer weitgehend klebfreien Innenseite die Möglichkeit der Herstellung hochflexibler Umhüllungen sowohl für kleine, als auch für große Kabelsatzdurchmesser gegeben. Zur einfachen Anpassung eines erfindungsgemäßen Umhüllungsmittels an unterschiedliche Durchmesser des langgestreckten Gutes kann dazu mit Vorteil vorgesehen sein, dass zumindest eines der jeweils Paare bildenden Löcher als Langloch ausgeführt ist oder dass einem Loch in dem einen Randbereich mehrere, zueinander versetzte Löcher in dem anderen Randbereich zugeordnet sind, so dass mittels eines Gipses dann ein gürtelähnlicher Verschluss der Umhüllung ermöglicht wird.
Möglich ist auch die Verwendung von verschiedenen Ausführungsformen von streifenbeschichteten Trägermaterialien, wenn diese erfindungsgemäß mit Löchern versehen werden, durch welche die zur Befestigung erforderlichen Clipse gesteckt werden können. Mit Vorteil können dabei insbesondere ausschließlich seitliche, optional an erfindungsgemäßen Umhüllungsmitteln vorhandene Befestigungsfahnen mit der Klebebeschichtung versehen sein.
Die Erfindung gestattet es, da sie universell bei textilen Klebebändern, bei Folienklebebändern und/oder bei Klebebändern mit einem Verbundträger anwendbar ist, einem erfindungsgemäßen Umhüllungsmittel neben der Bündelungsfunktion und der Befestigungsfunktion weitere gewünschte Zusatzfunktionen entsprechend einem je vorhandenen Anforderungsprofil zu verleihen. Dabei können unterschiedliche Eigenschaften, wie Temperaturbeständigkeit, Abriebschutz oder die Dämpfung von Geräuschen im Vordergrund stehen. Zur Feststellung der Eignung für ein bestimmtes Anforderungsprofil erfolgt die Prüfung von Klebebändern für die Bewicklung von Kabelsätzen in der Automobilindustrie zumeist nach umfangreichen Normenwerken, wie sie z. B. in der LV 312 (1/2009 - LV 312-1 , betreffend Klebebänder; LV 312-2 betreffend
Längsumhüllungen) als gemeinsame Prüfrichtlinie der Firmen Audi, BMW, DC und VW zusammengefasst sind.
So ist hinsichtlich der thermischen Beständigkeit in der LV 312 die in der
nachstehenden Tabelle 1 wiedergegebene Klassifizierung vorgesehen.
Tabelle V. Temperaturklassen nach LV 312
Figure imgf000007_0001
Die Einteilung in verschiedene Temperaturklassen erfolgt außerdem zum Einen gemäß der LV 312 nach ihrer Kompatibilität mit verschiedenen Leitungen, zum Anderen wird auch die Verschlussfestigkeit des Schutzsystems bei erhöhten
Temperaturen berücksichtigt. Letztere wird beim Vorhandensein von durch die Löcher gesteckten Befestigungsmitteln durch die Erfindung wesentlich verbessert.
Bei Einsatz von UV-vernetzten Acrylatklebstoffen mit hoher Temperaturbeständigkeit als Haftklebstoffe in der Klebeschicht können für das langgestreckte Gut im Rahmen der Erfindung Umhüllungen erhalten werden, die bei normaler Biegebeanspruchung, d. h. insbesondere bei einer Biegebeanspruchung, wie sie bei der Verlegung von Kabelsätzen in einem Automobil auftritt, bis zur Temperaturklasse D gemäß der vorstehenden Tabelle 1 einsetzbar sind. Grundsätzlich ist aber auch der Einsatz von kautschukbasierten Klebstoffen möglich, wenn nur eine niedrigere Temperaturbeständigkeit gefordert ist.
Auch hinsichtlich des Geräuschdämpfungsverhaltens sieht die LV 312 für Kabelschutzsysteme, wie sie durch die erfindungsgemäßen Umhüllungsmittel bereitgestellt werden können, eine Einteilung in fünf Klassen vor. Diese ist in der nachstehenden Tabelle 2 wiedergegeben.
Tabelle 2: Geräuschdämpfungsklassen nach LV 312
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Durch einen geeigneten Trägeraufbau, beispielsweise durch den Einsatz von Vliesmaterialien im Träger, welcher dabei gegebenenfalls auch zwei- oder mehrlagig aufgebaut sein kann, ist es möglich, dass eine mit einem erfindungsgemäßen Umhüllungsmittel hergestellte Umhüllung mindestens die Geräuschdämpfungsklasse C, vorzugsweise auch die Klasse D, nach LV 312 erreicht. Hinsichtlich der Abriebbeständigkeit ist in der LV 312 die in der nachstehenden Tabelle 3 wiedergegebene Klassifizierung vorgesehen. Dabei wird zur Prüfung Dorn eingesetzt, der einen Durchmesser von 5 mm aufweist.
Tabelle 3: Einteilung der Abriebklassen nach LV 312
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Durch die Auswahl eines geeigneten Aufbaus sowie geeigneter Materialen für den Träger, der beispielsweise bevorzugt aus einem Polyethylenterephthalat (PET)- oder Polyamid (PA)-Gewebe bestehen kann, kann erreicht werden, dass eine erfindungsgemäße Umhüllung mindestens die Abriebklasse C, vorzugsweise die Klasse D, nach LV 312 erreicht.
Als weitere anwendungstechnisch wichtige Prüfungen sind in der genannten Richtlinie, welche insbesondere den Charakter einer Liefervorschrift bzw. Norm hat, beispielsweise auch Prüfmethoden für die Kompatibilität von Klebebändern mit elektrischen Fahrzeugleitungen sowie für die Chemikalienbeständigkeit, das Fogging- sowie für das Flagging-Verhalten und den Strahlungshitzeschutz beschrieben.
Durch die Möglichkeit des Verzichts auf den Einsatz der bei bekannten breiten Sleeveumhüllungen vorgesehenen zusätzlichen schmalen Verschlussstreifen bzw. den Einsatz von zusätzlichen Klebebändern wird mit einem erfindungsgemäßen Umhüllungsmittel nicht nur eine einfachere Herstellung möglich, sondern das Umhüllungsmittel gewährleistet auch eine verbesserte Festigkeit des Verschlusses.
In erfindungsgemäßen Umhüllungsmitteln mit besonderer, für den
Strahlungshitzeschutz geforderter Eignung können dabei bevorzugt Verbundträger mit mindestens einer Trägerlage, die aus einem metallischen Material besteht, eingesetzt werden, ohne dass dadurch negative Auswirkungen im Hinblick auf etwa nach der Montage abstehende Enden des Umhüllungsmittels entstehen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen sowie der folgenden Beschreibung enthalten. Anhand mehrerer durch die beiliegende Zeichnung veranschaulichter erfindungsgemäßer Ausführungsbeispiele wird die Erfindung näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 in einer perspektivischen Darstellung, eine erste Ausführung eines erfindungsgemäßen Umhüllungsmittels
Fig. 2 in einer perspektivischen Darstellung, die erste Ausführung des erfindungsgemäßen Umhüllungsmittels mit einem von ihm umhüllten langgestreckten Gut,
Fig. 3 in einer perspektivischen Darstellung, eine zweite Ausführung
erfindungsgemäßen Umhüllungsmittels,
Fig. 4 in einer perspektivischen Darstellung, die zweite Ausführung des erfindungsgemäßen Umhüllungsmittels mit einem von ihm umhüllten langgestreckten Gut, in einem ersten Montagezustand, Fig. 5 in einer perspektivischen Darstellung, die zweite Ausführung des erfindungsgemäßen Umhüllungsmittels mit einem von ihm umhüllten langgestreckten Gut, in einem zweiten Montagezustand,
Fig. 6 in einer perspektivischen Darstellung, eine dritte Ausführung eines erfindungsgemäßen Umhüllungsmittels,
Fig. 7 in einer perspektivischen Darstellung, die dritte Ausführung des erfindungsgemäßen Umhüllungsmittels mit einem von ihm umhüllten langgestreckten Gut, in einem ersten Montagezustand,
Fig. 8 in einer perspektivischen Darstellung, die dritte Ausführung des erfindungsgemäßen Umhüllungsmittels mit einem von ihm umhüllten langgestreckten Gut, in einem zweiten Montagezustand,
Fig. 9 in einer perspektivischen Darstellung, eine vierte Ausführung eines erfindungsgemäßen Umhüllungsmittels,
Fig. 10 in einer perspektivischen Darstellung, eine fünfte Ausführung eines erfindungsgemäßen Umhüllungsmittels,
Fig. 1 1 in einer perspektivischen Darstellung, die fünfte Ausführung des erfindungsgemäßen Umhüllungsmittels mit einem von ihm umhüllten langgestreckten Gut, in einem ersten Montagezustand,
Fig. 12 in einer perspektivischen Darstellung, die fünfte Ausführung des erfindungsgemäßen Umhüllungsmittels mit einem von ihm umhüllten langgestreckten Gut, in einem zweiten Montagezustand,
Fig. 13 in einer perspektivischen Darstellung, eine sechste Ausführung eines erfindungsgemäßen Umhüllungsmittels, Fig. 14 in einer perspektivischen Darstellung, die sechste Ausführung des erfindungsgemäßen Umhüllungsmittels mit einem von ihm umhüllten langgestreckten Gut, in einem ersten Montagezustand,
Fig. 15 in einer perspektivischen Darstellung, die sechste Ausführung des erfindungsgemäßen Umhüllungsmittels mit einem von ihm umhüllten langgestreckten Gut, in einem zweiten Montagezustand,
Fig. 16 bis 19
in jeweils perspektivischer Darstellung, eine siebte, achte, neunte und zehnte Ausführung eines erfindungsgemäßen Umhüllungsmittels,
Fig. 20 in einer perspektivischen Darstellung, die zehnte Ausführung des erfindungsgemäßen Umhüllungsmittels mit einem von ihm umhüllten langgestreckten Gut,
Fig. 21 in einer perspektivischen Darstellung, ein mehrere erfindungsgemäße
Umhüllungsmittel in einer elften Ausführung enthaltendes erfindungsgemäßes Band.
Zu der anschließenden Beschreibung wird ausdrücklich betont, dass die Erfindung nicht auf das Ausführungsbeispiel und dabei auch nicht auf alle oder mehrere Merkmale der beschriebenen Merkmalskombinationen beschränkt ist. Vielmehr kann jedes einzelne Teilmerkmal eines Ausführungsbeispiels auch losgelöst von allen anderen im Zusammenhang damit beschriebenen Teilmerkmalen für sich und auch in Kombination mit beliebigen anderen Merkmalen eines anderen Ausführungsbeispiels eine erfinderische Bedeutung haben. In den Figuren der Zeichnung sind gleiche und einander entsprechende Teile auch stets mit denselben Bezugszeichen versehen, so dass sie in der Regel auch jeweils nur einmal beschrieben werden.
Wie zunächst Fig. 1 und 2 veranschaulichen, welche eine erste Ausführung der Erfindung zeigen, umfasst ein erfindungsgemäßes Umhüllungsmittel 1 für ein langgestrecktes Gut 2 - insbesondere ist als ein Solches ein elektrischer Kabelsatz dargestellt - einen wickelbaren Träger 3.
Der Träger 3 ist in der ersten Ausführung einlagig, z. B. aus einer Folienschicht oder aus einer Schicht eines textilen Flächengebildes, aufgebaut, er kann aber auch, wie die weiteren Ausführungen zeigen, zwei- oder mehrlagig aufgebaut sein, wobei er dann mindestens eine Schichtlage umfasst, die aus einer metallischen oder
Kunststofffolie, einem Gewebe, Gewirke oder aus einem Vliesmaterial gebildet ist.
Der Träger 3 weist einen mittleren Bereich 3c auf, der - insbesondere ausschließlich - zur Anlage des zu umhüllenden Gutes 2 dient und auf beiden Seiten jeweils von einem Randbereich 3a, 3b begrenzt ist.
Auch in den Randbereichen 3a, 3b kann im Montagezustand - wie nachstehend noch im Detail dargelegt werden wird - bei verschiedenen Ausführungsformen der Erfindung das umhüllte Gut 2 zur Anlage kommen, jedoch ist diese Anlage nur optional. Fig. 1 zeigt eine Ausführung, in der das umhüllte Gut 2 in den Randbereichen 3a, 3b nicht zur Anlage kommt. Fig. 2 zeigt, dass stattdessen die beiden Randbereiche 3a, 3b im Montagezustand jeweils zusammen eine seitlich neben dem mittleren Bereich 3c des Trägers 3 liegende Befestigungsfahne 5 bilden. Auch Fig. 5 und 12 sind gleichartig ausgebildete oder ähnliche Befestigungsfahnen 5 zu entnehmen.
Erfindungsgemäß befindet sich in jedem Randbereich 3a, 3b mindestens ein Loch 4a, 4b. Dabei ist ein Loch 4a in dem einen Randbereich 3a jeweils einem Loch 4b in dem anderen Randbereich 3b derart zugeordnet, dass die Löcher 4a, 4b durch ein Falten des Trägers 3 entlang einer durch den mittleren Bereich 3c des Trägers 3 verlaufenden Hauptachse X-X oder durch ein Wölben des Trägers 3 um eine parallel zu dieser Hauptachse X-X verlaufende, vom Träger 3 beabstandete Achse Y-Y miteinander zur Deckung gebracht werden können, wie dies Fig. 2 zeigt.
Die durch den Träger 3 verlaufende Hauptachse X-X ist in Fig. 1 , die parallel dazu verlaufende, vom Träger 3 beabstandete Achse Y-Y ist in Fig. 2 dargestellt. Die parallele Achse Y-Y bildet dabei gleichzeitig die Mittenachse Y-Y durch die Längserstreckung des zu umhüllenden bzw. umhüllten Gutes 2.
Bei den Löchern 4a, 4b kann es sich in fertigungstechnisch einfacher und daher bevorzugter Weise um Stanzlöcher handeln.
Konkret weist die erste Ausführung des erfindungsgemäßen Umhüllungsmittels jeweils in jedem Randbereich 3a, 3b zwei Löcher 4a, 4b auf, die jeweils Paare 4a/4b mit den ihnen axialsymmetrisch zugeordneten Löchern 4b, 4a im anderen Randbereich 3b, 3a bilden.
Je nach zu umhüllender Länge des Gutes 2 bzw. angestrebter Verschlussdichte in Längsrichtung Y-Y des Gutes 2 können auch jeweils mehr als zwei Lochpaare 4a/4b in den Randbereichen 3a, 3b vorgesehen sein, wobei deren Beabstandung variabel gewählt werden kann.
Bei der ersten Ausführung ist eine in Richtung der Hauptachse X-X verlaufende Länge L des Umhüllungsmittels 1 größer als eine quer zur Richtung der Hauptachse X-X verlaufende Breite B des Umhüllungsmittels, wodurch das Umhüllungsmittel 1 eine Manschette M für das langgestreckte Gut 2 bilden kann. Dies ist auch bei der zweiten bis fünften Ausführung der Erfindung der Fall und in Fig. 2, 4, 5, 8, 1 1 , 12 und 15 durch ein in Klammern gesetztes Bezugszeichen M hinter dem Bezugszeichen 1 in der Zeichnung zum Ausdruck gebracht. Bei der ersten Ausführung der Erfindung handelt es sich um ein vollflächig klebendes Umhüllungsmittel 1 - also um ein Klebeband bzw. zumindest um einen Klebebandabschnitt. Der Träger 3 ist dabei einseitig vollflächig mit einer aus einem Haftklebstoff bestehenden Klebeschicht 6 beschichtet.
Wie bereits eingangs erwähnt, kann der Haftklebstoff ein Kautschukklebstoff oder bevorzugt ein Acrylatklebstoff, besonders bevorzugt ein UV-vernetzbarer Acylat- klebstoff, sein. Die Klebeschicht 6 kann ein Flächengewicht im Bereich von 20 g/m2 bis 250 g/m2 aufweisen, wobei Werte im Bereich von 50 g/m2 bis 140 g/m2 bevorzugt, und Werte im Bereich von 60 g/m2 bis 1 0 g/m2 für textile Träger 3 besonders bevorzugt sind. Bei Trägern 3 aus Folien sind geringere Flächengewichte der Klebeschicht 6 im Bereich von 20 g/m2 bis 70 g/m2 besonders bevorzugt.
Der Haftklebstoff kann dabei mit Vorteil eine derartige chemische Zusammensetzung aufweisen, dass sich bei Vorhandensein eines leichten Anpressdruckes auf die in der Befestigungsfahne 5 aufeinander liegenden Bereiche der selbstklebenden Klebeschicht 6, die sich auf den Randbereichen 3a, 3b des Trägers 3 befinden, unter Auflösung der Grenzflächen und vollständiger Koaleszenz der Klebeschicht 6 in der seitlichen Befestigungsfahne 5 eine homogene Haftklebstoff-Masse bildet.
Da es sich in der dadurch entstehenden Adhäsionsverbindung um gleichartige Adhärenden handelt, spricht man in diesem Fall vom Auftreten einer Autoadhäsion. Durch eine entsprechend wählbare chemische Zusammensetzung des Haftklebers verwandelt sich diese Autoadhäsionsverbindung bei Vorhandensein eines leichten Anpressdruckes jedoch sofort in eine Kohäsionsverbindung der Klebeschichten. Die auf dem bandförmigen Träger befindlichen Klebstoffschichten "verschweißen" miteinander. Dieses "Selbstverschweißen" kann als eine intensive mikromechanische Verzahnung auf molekularer Ebene aufgefasst werden. Bei diesem Vorgang lösen sich die ehemaligen Grenzflächen auf, und es entsteht aus den aneinander gefügten Klebstoffflächen eine homogene Masse. Damit entsteht bei erheblichen Verarbeitungsvorteilen eine optimal feste Klebeverbindung.
Aufgrund der vorgefertigten Löcher 4a, 4b, durch die - wie zunächst in Fig. 2, aber dann auch in Fig. 5, 7, 8, 12, 14, 15 und 20 gezeigt - Befestigungsmittel 7, wie Befestigungsclipse, gesteckt werden können, kann mit dem erfindungsgemäßen Umhüllungsmittel 1 eine Längsumhüllung (Manschette M) für das langgestreckte Gut 2 geschaffen werden, welche durch eine besondere Ausgestaltung bereits die Möglichkeit einer einfachen Befestigung mit dem Befestigungsmittel 7 an einem anderen Bauteil, z. B. in einer Fahrzeugkarosserie beinhaltet. Die Notwendigkeit eines späteren Befestigens von Befestigungsmitteln 7 an der Längsumhüllung M durch zusätzliche Klebebänder oder dergleichen entfällt dadurch.
Zur Herstellung der Umhüllung wird der Träger 3 um die parallel zur Hauptachse X-X verlaufende Achse Y-Y gewölbt, wobei diese mit der Längsachse des langgestreckten Gutes 2 identisch ist. Die in den Randbereichen 3a, 3b einander zugeordneten Löcher 4a, 4b werden dabei miteinander zur Deckung gebracht und durch die Löcher 4a, 4b das Befestigungsmittel 7 gesteckt. Die Größe und Form der Löcher 4a, 4b sollte dabei derart auf die Größe und Form des Befestigungsmittels 7 abgestimmt sein, dass das Befestigungsmittel 7 form- und kraftschlüssig in den Löchern 4a, 4b gehalten ist.
Die in Fig. 3 bis 5 dargestellte zweite Ausführung eines erfindungsgemäßen
Umhüllungsmittels 1 unterscheidet sich von der ersten Ausführung dadurch, dass sie einen zweilagigen Träger 3 aufweist. Auf der Klebeschicht 6 des Umhüllungsmittels 1 gemäß der ersten Ausführung befindet sich eine zweite Trägerlage 3e, wobei die erste Trägerlage, die dem gesamten Träger 3 in Fig. 1 entspricht, in dieser
Ausführung mit dem Bezugszeichen 3d bezeichnet ist. Die zweite Trägerlage 3e ist dabei in einer Breite Be ausgeführt, die kleiner ist als die Breite B der ersten
Trägerlage 3d. Der Träger 3 kann mit Vorteil mindestens eine Trägerlage 3d, 3e aufweisen, die aus einem Polyethylenterephthalat (PET)- oder Polyamid (PA)-Gewebe besteht. Wird eine hohe Geräuschdämpfung gefordert, kann zumindest eine der beiden
Trägerlagen 3d, 3e, vorzugsweise die zweite Trägerlage 3e, aus einem stärker als ein Gewebe dämpfenden Material, wie beispielsweise aus einem Vlieswerkstoff bestehen. Durch eine Kombination einer ersten Trägerlage 3d aus PET- oder PA- Gewebe mit einer zweiten Trägerlage 3e aus einem Vlieswerkstoff können gleichzeitig eine hohe Abriebfestigkeit und eine hohe Geräuschdämpfung erzielt werden.
Die zweite Trägerlage 3e erstreckt sich über den gesamten mittleren Bereich 3c des Trägers 3, ist jedoch in ihrer Breite Be etwas größer, so dass sie auf einer Seite auch noch einen Teil des dortigen Randbereiches 3b bildet, der als innerer Teil R1 des Randbereiches 3b bezeichnet werden kann. Der äußere Teil R2 dieses Randbereiches 3b wird dabei durch die erste Trägerlage 3d gebildet.
Die übereinander liegenden Trägerlagen 3d, 3e sind untereinander durch einen Haftklebstoff verbunden, wobei es sich um denselben handelt, der in der ersten Ausführung ausschließlich die Klebeschicht 6 bildet. In dem einen Randbereich 3a und im äußeren Teil R2 des anderen Randbereichs 3b liegt diese auch bei der zweiten Ausführung der Erfindung noch frei. Durch die zweite Trägerlage 3e ist jedoch auf dem erfindungsgemäßen Umhüllungsmittel 1 ein zentraler klebstofffreier Bereich gebildet. Dieser bewirkt nach der Herstellung der in Fig. 5 dargestellten Umhüllung, dass das umhüllte Gut 2 im mittleren Bereich 3c des Trägers 3 an einer völlig klebfreien Innenseite zur Anlage kommt, was insbesondere - wie bereits erwähnt - zur Herstellung hochflexibler Umhüllungen für große Kabelsatzdurchmesser von Vorteil ist, weil es eine Relativbewegung des langgestreckten Gutes 2, also der Kabel, gegenüber der Umhüllung zulässt.
Ein weiteres Spezifikum der zweiten Ausführung des erfindungsgemäßen
Umhüllungsmittels 1 besteht darin, dass einem Loch 4a, das sich in dem einen Randbereich 3a befindet, jeweils zwei Löcher 4b in dem anderen Randbereich 3b derart zugeordnet sind, dass die Löcher 4a, 4b durch ein Falten des Trägers 3 längs oder parallel zu einer durch den mittleren Bereich 3c des Trägers 3 verlaufenden Hauptachse X-X oder durch ein Wölben des Trägers 3 um eine parallel zu dieser Hauptachse X-X verlaufende, vom Träger 3 beabstandete Achse Y-Y miteinander zur Deckung gebracht werden können. Einem Loch 4a im ersten Randbereich 3a ist dabei ein Loch 4b im inneren, doppellagigen Teil R1 des Randbereiches 3b und ein weiteres Loch 4b im äußeren, einlagigen Teil R2 des Randbereiches 3b zugeordnet.
Wie der in Fig. 4 dargestellte erste Montagezustand der zweiten Ausführung des erfindungsgemäßen Umhüllungsmittels 1 zeigt, wird zum Umhüllen des
langgestreckten Gutes 2 der Träger 3 zunächst wiederum um die parallel zur Hauptachse X-X verlaufende Achse Y-Y gewölbt, wobei diese mit der Längsachse des langgestreckten Gutes 2 identisch ist. Die - wie in der ersten Ausführung vorhandenen zwei - Löcher 4a in dem einen Randbereich 3a werden dabei mit den jeweils ihnen zugeordneten zwei Löchern 4b im inneren Teil R1 des anderen
Randbereichs 3b zur Deckung gebracht. Danach wird der äußere Teil R2 des zweiten Randbereichs 3b auf den ersten Randbereich 3a gefaltet, so dass die in ihm liegenden weiteren zwei Löcher 4b ebenfalls mit den beiden Löchern 4a des ersten Randbereiches 3a zur Deckung kommen. Dann können - wie der zweite
Montagezustand in Fig. 5 zeigt - durch die übereinander liegenden Löcher 4b/4a/4b die Befestigungsmittel 7 gesteckt werden.
In der solchermaßen gebildeten Befestigungsfahne 5 wird der erste Randbereich 3a oberseitig und unterseitig durch den inneren Teil R1 und den äußeren Teil R2 des zweiten Randbereichs 3b umfasst und ist oberseitig und unterseitig durch die Klebebeschichtung 6 mit dem zweiten Randbereich 3b verklebt. Die äußere Kante K der abstehenden Fahne ist durch den zweiten Randbereich 3b an dessen Grenzlinie zwischen seinem inneren Teil R1 und seinem äußeren Teil R2 verschlossen.
Dadurch können vorteilhafterweise an dieser Stelle keine Feuchtigkeit und/oder Schmutz eindringen, wobei die Umhüllung, insbesondere deren Befestigungsfahne 5, äußerst stabil ist, was wiederum für die Montage des umhüllten langgestreckten Gutes 2 an weiteren Bauteilen von Vorteil ist.
Mit der in Fig. 6 bis 8 gezeigten dritten Ausführung eines erfindungsgemäßen
Umhüllungsmittels 1 kann wie mit der zweiten Ausführung eine nur teilweise klebende Umhüllung für das langgestreckte Gut 2 hergestellt werden, jedoch im Gegensatz zur ersten und zweiten Ausführung ohne seitliche Befestigungsfahne 5.
Hierzu werden, wenn der Träger 3 zur Herstellung der Umhüllung um die
Längsachse Y-Y des Gutes 2 gewölbt wird, um die in den Randbereichen 3a, 3b einander zugeordneten Löcher 4a, 4b miteinander zur Deckung zu bringen, die Randbereiche 3a, 3b nicht mit der Seite, auf der sich die Klebebeschichtung 6 befindet, gegeneinander gebracht, sondern, nachdem das Befestigungsmittel 7 vor dem Verwölben des Trägers 3 durch ein Loch 4a in dem einen Randbereich 3a gesteckt wurde, wird dieser Randbereich 3a mittels der auf ihm befindlichen
Klebeschicht 6 mit dem zu umhüllenden Gut 2 verklebt. Dies ist der in Fig. 7 dargestellte, erste Montagezustand.
Nach dem Umwölben des Gutes 2 durch das erfindungsgemäße Umhüllungsmittel 1 werden die Löcher 4b im anderen Randbereich 3b über die Befestigungsmittel 7 geführt, und der zweite Randbereich 3b wird mittels seiner Klebeschicht 6 auf den Rücken des schon mit dem Gut 2 verklebten Randbereiches 3a geklebt, wie dies der zweite Montagezustand in Fig. 8 zeigt. Der Vorteil dieser dritten Ausführung besteht darin, dass von dem umhüllten Gut 2 keine Fahne 5 absteht, was insbesondere bei der Verlegung des umhüllten Gutes 2 von Vorteil ist, wenn wenig Bauraum zur Verfügung steht. Schmiegsamkeit, Flexibilität und Flagging des erfindungsgemäßen Umhüllungsmittels spielen dabei nur eine untergeordnete Rolle, da der Verschluss nicht allein durch das Verkleben, sondern auch durch die Befestigungsmittel 7 erfolgt, die insbesondere den zweiten Randbereich 3b festhalten. Die perspektivische Darstellung in Fig. 9, welche eine vierte Ausführung des erfindungsgemäßen Umhüllungsmittels 1 zeigt, veranschaulicht, dass die Klebeschicht 6 nicht vollflächig aufgetragen werden muss, sondern auch in diskreten Klebeschicht- bereichen 6a, 6b, beispielsweise jeweils auf den Randbereichen 3a, 3b aufgetragen werden kann. Die Klebeschichtbereiche 6a, 6b können bei der Montage in Analogie zu einer vollflächigen Klebeschicht 6 entweder zu einer Befestigungsfahne 5 - wie in Fig. 2 - oder nach der Art der in Fig. 7 und 8 dargestellten dritten Ausführung verklebt werden. Der mittlere Bereich 3c des Trägers 3 bleibt klebstofffrei.
In weiteren, hier nicht durch Figuren dargestellten Ausführungsformen können sich solche Klebeschichtbereiche auch auf den gegenüberliegenden Seiten des Trägers 3 befinden, oder es kann lediglich einer der Randbereich 3a, 3b mit Klebstoff beschichtet sein.
Bei der in Fig. 10 bis 12 dargestellten fünften Ausführung eines erfindungsgemäßen Umhüllungsmittels 1 handelt es sich um eines, das in wenig aufwändiger Weise überhaupt ohne Klebeschicht 6 ausgebildet und zur Herstellung eines nicht klebenden Mantels für das zu umhüllende Gut 2 geeignet ist. Dabei wird in Analogie zu der in Fig. 3 bis 5 dargestellten zweiten Ausführung - aber eben ohne ein
Verkleben - eine seitliche Befestigungsfahne 5 am umhüllten Gut 2 gebildet. Der Zusammenhalt der Randbereiche 3a, 3b kann ausschließlich über die Befestigungsmittel 7 gewährleistet werden.
Auch bei der in Fig. 13 bis 15 dargestellten sechsten Ausführung eines erfindungsgemäßen Umhüllungsmittels 1 handelt es sich um eines ohne Klebeschicht 6. Hier wird das Gut 2 in Analogie zu der in Fig. 6 bis 8 dargestellten dritten Ausführung ohne Ausbildung einer seitlichen Befestigungsfahne 5 und in Analogie zu der fünften Ausführung wiederum ohne ein Verkleben umhüllt.
Bei den in Fig. 16 bis 21 dargestellten Ausführungen ist eine in Richtung der Hauptachse X-X verlaufende Länge L des Umhüllungsmittels 1 nicht größer als eine quer zur Richtung der Hauptachse X-X verlaufende Breite B des Umhüllungsmittels, wodurch das Umhüllungsmittel 1 eine Befestigungsschelle B für das langgestreckte Gut 2 bilden kann. Dies ist in Fig. 20, die exemplarisch einen Montagezustand der zehnten Ausführung zeigt, durch ein in Klammern gesetztes Bezugszeichen S bei dem Bezugszeichen 1 in der Zeichnung zum Ausdruck gebracht.
Des Weiteren ist für die siebente bis zehnte Ausführung charakteristisch, dass in jedem Randbereich 3a, 3b nur ein Loch 4a, 4b liegt. Von ihrer Ausrüstung mit oder ohne Klebeschicht 6, der Gestaltung der Ränder 3a, 3b und des mittleren Bereichs 3c sowie der Montageart her entsprechen dabei ansonsten die siebente Ausführung der sechsten Ausführung (ohne Klebeschicht 6), die achte Ausführung der dritten Ausführung (mit Klebeschicht 6), und die neunte Ausführung hinsichtlich der im erfindungsgemäßen Umhüllungsmittel 1 vorhandenen zwei Trägerlagen 3d, 3e der zweiten Ausführung. Die neunte Ausführung wird jedoch wie die erste oder die dritte Ausführung montiert.
Die Besonderheit der zehnten Ausführung besteht darin, dass eines der Löcher 4b als Langloch ausgeführt ist. Im Übrigen ist das erfindungsgemäße Umhüllungsmittel 1 wie das der achten Ausführung in Fig. 17 ausgebildet. Durch das Langloch ist es vorteilhafterweise möglich, den Einsatzbereich des erfindungsgemäßen Umhüllungsmittels 1 universeller zu gestalten, indem es für unterschiedliche Durchmesser des zu umhüllenden Gutes 2 einsetzbar ist.
Der gleiche Vorteil ist auch mit der in Fig. 21 dargestellten elften Ausführung eines erfindungsgemäßen Umhüllungsmittels 1 verbunden. Anstelle des Langlochs ist hierbei jedoch vorgesehen, dass in dem Umhüllungsmittel 1 - ähnlich wie in der zweiten und vierten Ausführung - einem Loch 4a, das sich in dem einen Randbereich 3a befindet, jeweils mehr als ein Loch 4b in dem anderen Randbereich 3b zugeordnet ist. Diese Zuordnung erfolgt jedoch hierbei nicht primär zur Ausbildung einer Befestigungsfahne 5, wie sie in Fig. 5 und 12 gezeigt ist, sondern ermöglicht, dass mittels des Befestigungsmittels 7 bei der Montage in Anpassung an den Durchmesser des Gutes 2 ein gürtelähnlicher Verschluss der Umhüllung hergestellt werden kann.
Wie schon aus dem Vorstehenden hervorgeht, ist die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfasst auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. Der Fachmann kann die Erfindung auch durch weitere vorteilhafte technische Maßnahmen ergänzen, ohne dass der Rahmen der Erfindung verlassen wird.
So kann das Loch bzw. die Löcher 4a, 4b beispielsweise durch Einstanzen,
Ausstanzen oder auf irgendeine andere geeignete Weise erzeugt werden.
So veranschaulicht Fig. 21 auch, dass mit Vorteil aus mehreren erfindungsgemäßen Umhüllungsmitteln 1 ein Band 10 gebildet werden kann, dem ebenfalls erfinderische Bedeutung beigemessen wird. In diesem Band 10 liegen die Umhüllungsmittel 1 jeweils nebeneinander, wobei die mittleren Bereiche 3c des Trägers 3 die Bandmitte, und die Randbereiche 3a, 3b des Trägers 3 die Bandränder bilden.
Nebeneinander liegende Umhüllungsmittel 1 können dabei durch jeweils eine
Perforation, durch eine Schnitt- oder Stanzkante 12 oder auch durch einen Spalt voneinander getrennt sein. Die Umhüllungsmittel 1 können sich dabei - wie dargestellt - auf einem silikonisierten Liner 14 befinden. Ein derartiges Band kann, wenn die Umhüllungsmittel 1 durch eine Schnitt- oder Stanzkante 12 oder durch einen Spalt voneinander getrennt sind, mit Liner 14, und wenn die Umhüllungsmittel 1 nur durch jeweils eine Perforation voneinander getrennt sind, auch ohne Liner 14 zu einer Rolle aufgewickelt werden. Dadurch ist für das erfindungsgemäße
Umhüllungsmittel 1 eine ausgezeichnete Lager- und Transportmöglichkeit sowie einfache Verarbeitbarkeit gegeben.
Die typischen Werte für die jeweilige Dicke und das spezifische Gewicht des Trägers 3 bzw. dessen Trägerlagen 3d, 3e sind stark materialabhängig. Material bedingte eventuelle geringe Biegbarkeit bzw. Flexibilität des Trägers 3 kann durch eine geringer gewählte Dicke D ausgeglichen werden.
Für Folien kann ein Bereich der Trägerdicke (nur in Fig. 9 exemplarisch mit dem Bezugszeichen D bezeichnet) im Bereich von 20 pm bis 300 pm als charakteristisch angesehen werden, wobei die Dicken D von PET- und Aluminiumfolien eher im unteren Bereich (unter 160 pm) und die Dicken D von PVC- und PE-Folien eher im oberen Bereich (über 160 pm) zu finden sind.
Träger 3 aus Gewebe werden üblicherweise über dessen Flächengewicht und den Fadenaufbau charakterisiert. Das Flächengewicht kann bevorzugt im Bereich von 50 g/m2 bis 300 g/m2 liegen, wobei das Gewebe zwischen 15 und 80 Kettfäden und zwischen 10 und 50 Schussfäden aufweisen kann und die Titer der Fäden im Bereich von 50 dtex bis 500 dtex liegen können.
Ferner ist die Erfindung nicht auf die in den unabhängigen Ansprüchen 1 , 13 und 17 definierten Merkmalskombinationen beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmale definiert sein. Dies bedeutet, dass grundsätzlich praktisch jedes Einzelmerkmal der unabhängigen Ansprüche weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer stelle der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal ersetzt werden kann.
Bezugszeichen
1 Umhüllungsmittel
2 Gut
3 Träger
3a, 3b Randbereiche von 3, 10
3c mittlerer Bereich von 3, 10 zwischen 3a und 3b
3d erste Trägerlage von 3 (Fig. 3-5, 17)
3e zweite Trägerlage von 3 (Fig. 3-5, 17)
4a Loch in 3a
4b Loch in 3b
5 Befestigungsfahne
6 Klebeschicht auf 3
6a Klebeschichtbereich auf 3a (Fig. 9)
6b Klebeschichtbereich auf 3b (Fig. 9)
7 Befestigungsmittel
10 Band mit 1
12 Stanz- oder Schnittkante zwischen 1 und 1 in 10
14 Liner von 10
B Breite von 1 , 3 (quer zu X-X)
Be Breite von 3e
D Dicke von 3 (Fig. 9)
K Kante von 5
L Länge von 1 (in Richtung X-X)
M Manschette aus 1
R1 innerer Teil von 3b
R2 äußerer Teil von 3b
S Befestigungsschelle aus 1 X-X Hauptachse von 3
Y-Y Mittenachse durch 2, parallel zu X-X

Claims

Ansprüche
1 . Umhüllungsmittel (1 ) für ein langgestrecktes Gut (2), insbesondere für einen elektrischen Kabelsatz, umfassend einen faltbaren, wickelbaren, wölbbaren oder zumindest biegbaren Träger (3), welcher einen mittleren Bereich (3c) aufweist, der zur Anlage des zu umhüllenden Gutes (2) dient und auf beiden Seiten jeweils von einem Randbereich (3a, 3b) begrenzt ist,
dadurch gekennzeichnet, dass sich in jedem Randbereich (3a, 3b) mindestens ein Loch (4a, 4b) befindet, wobei ein Loch (4a) in dem einen Randbereich (3a) jeweils einem Loch (4b) in dem anderen Randbereich (3b) derart zugeordnet ist, dass die Löcher (4a, 4b) durch ein Falten des Trägers (3) längs oder parallel zu einer durch den mittleren Bereich (3c) des Trägers (3) verlaufenden Hauptachse (X-X) oder durch ein Wölben oder Biegen des Trägers (3) um eine parallel zu dieser Hauptachse (X-X) verlaufende, vom Träger (3) beabstandete Achse (Y-Y) miteinander zur Deckung gebracht werden können.
2. Umhüllungsmittel (1 ) nach Anspruch 1 ,
dadurch gekennzeichnet, dass sich in einem Randbereich (3a, 3b) mehrere Löcher (4a, 4b) befinden, die jeweils Paare (4a/4b) mit den ihnen axialsymmetrisch zugeordneten Löchern (4b, 4a) im anderen Randbereich (3b, 3a) bilden.
3. Umhüllungsmittel (1 ) nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass einem Loch (4a), das sich in dem einen Randbereich (3a) befindet, jeweils zwei oder mehr Löcher (4b) in dem anderen Randbereich (3b) derart zugeordnet sind, dass die Löcher (4a, 4b) durch ein Falten des Trägers (3) längs oder parallel zu einer durch den mittleren Bereich (3c) des Trägers (3) verlaufenden Hauptachse (X-X) oder durch ein Wölben des Trägers (3) um eine parallel zu dieser Hauptachse (X- X) verlaufende, vom Träger (3) beabstandete Achse (Υ ) miteinander zur Deckung gebracht werden können.
4. Umhüllungsmittel (1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, dass die Löcher (4a, 4b) Stanzlöcher sind.
5. Umhüllungsmittel (1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der Löcher (4a, 4b) als Langloch ausgeführt ist.
6. Umhüllungsmittel (1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (3) mindestens aus einer Folie oder aus mindestens einem textilen Flächengebilde gebildet ist.
7. Umhüllungsmittel (1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (3) zwei- oder mehrlagig (3d, 3e) aufgebaut ist, wobei der Träger (3) eine metallische Folie, eine Kunststofffolie, ein Gewebe, Gewirke und/oder ein Vliesmaterial umfasst.
8. Umhüllungsmittel (1 ) nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, dass übereinander liegende Trägerlagen (3d, 3e) untereinander durch einen Haftklebstoff verbunden sind.
9. Umhüllungsmittel (1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (3) eine Trägerlage (3d, 3e) aufweist, die aus einem Polyethylenterephthalat (PET)- oder Polyamid (PA)- Gewebe besteht.
10. Umhüllungsmittel (1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (3) zumindest einseitig vollflächig oder bereichsweise mit einer aus einem Haftklebstoff bestehenden Klebeschicht (6) beschichtet ist.
1 1 . Umhüllungsmittel (1 ) nach Anspruch 8 oder 10,
dadurch gekennzeichnet, dass der Haftklebstoff ein Kautschukklebstoff oder ein Acrylatklebstoff, insbesondere ein UV-vernetzter Acylatklebstoff, ist.
12. Umhüllungsmittel (1 ) nach Anspruch 1 1 ,
dadurch gekennzeichnet, dass der Haftklebstoff mit einem Flächengewicht im Bereich von 20 g/m2 bis 250 g/m2, bevorzugt im Bereich von 50 g/m2 bis 140 g/m2, bei textilem Träger (3) besonders bevorzugt im Bereich von 60 g/m2 bis 1 10 g/m2, und bei Trägern (3) aus Folien besonders bevorzugt im Bereich von 20 g/m2 bis 70 g/m2, aufgetragen ist.
13. Band (10) mit mehreren Umhüllungsmitteln (1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, dass die Umhüllungsmittel (1 ) jeweils
nebeneinander liegen, wobei die mittleren Bereiche (3c) des Trägers (3) die Bandmitte, und die Randbereiche (3a, 3b) des Trägers (3) die Bandränder bilden.
14. Band (10) nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, dass jeweils zwei nebeneinander liegende
Umhüllungsmittel (1 ) durch jeweils eine Perforation, durch eine Schnitt- oder Stanzkante (12) oder durch einen Spalt voneinander getrennt sind.
15. Band (10) nach Anspruch 13 oder 14,
dadurch gekennzeichnet, dass die Umhüllungsmittel (1 ) sich auf einem silikonisierten Liner (14) befinden.
16. Band (10) nach einem der Ansprüche 13 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, dass das Band (10) zu einer Rolle aufgewickelt ist.
17. Verwendung eines Umhüllungsmittels (1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 12 zum Umhüllen eines langgestreckten Gutes (2), insbesondere eines elektrischen Kabelsatzes,
dadurch gekennzeichnet, dass die in den Randbereichen (3a, 3b) einander zugeordneten Löcher (4a, 4b) durch ein Wölben um eine parallel zur Hauptachse (X-X) durch den Träger (3) verlaufende, vom Träger (3) beabstandete Achse (Y-Y) miteinander zur Deckung gebracht werden, wobei diese Achse (Y-Y) die Längsachse des langgestreckten Gutes (2) bildet, und dass durch die aufeinander liegenden Löcher (4a, 4b) ein Befestigungsmittel (7) gesteckt wird.
18. Verwendung nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (7) zunächst vor dem Verwölben des Trägers (3) durch ein Loch (4a) in dem einen Randbereich (3a) und dann nach dem Verwölben des Trägers (3) durch ein Loch (4b) in dem anderen Randbereich (3b) gesteckt wird.
19. Verwendung nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet, dass, nachdem das Befestigungsmittel (7) vor dem Verwölben des Trägers (3) durch ein Loch (4a) in dem einen
Randbereich (3a) gesteckt wurde, dieser Randbereich (3a) mit dem zu umhüllenden Gut (2) verklebt wird.
20. Verwendung nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (7) nach dem
Verwölben des Trägers (3) gleichzeitig durch beide in den Randbereichen (3a, 3b) befindlichen Löcher (4a, 4b) gesteckt wird.
21 . Verwendung nach einem der Ansprüche 17 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, dass in dem Umhüllungsmittelt (1 ) eine in
Richtung der Hauptachse (X-X) verlaufende Länge (L) des Umhüllungsmittels (1 ) größer ist als eine quer zur Richtung der Hauptachse (X-X) verlaufende Breite (B) des Umhüllungsmittels (1 ), wodurch das Umhüllungsmittel (1 ) eine Manschette (M) für das langgestreckte Gut (2) bildet.
22. Verwendung nach einem der Ansprüche 17 bis 21 ,
dadurch gekennzeichnet, dass eine in Richtung der Hauptachse (X-X) verlaufende Länge (L) des Umhüllungsmittels (1 ) nicht größer ist als eine quer zur Richtung der Hauptachse (X-X) verlaufende Breite (B) des
Umhüllungsmittels (1 ), wodurch das Umhüllungsmittel (1 ) eine
Befestigungsschelle (S) für das langgestreckte Gut (2) bildet.
23. Verwendung nach einem der Ansprüche 17 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, dass die Größe und Form der Löcher (4a, 4b) derart auf die Größe und Form des Befestigungsmittels (7) abgestimmt sind, dass das Befestigungsmittel (7) form- und kraftschlüssig in den Löchern (4a, 4b) gehalten ist.
24. Verwendung nach einem der Ansprüche 7 bis 23,
dadurch gekennzeichnet, dass ein oder beide Randbereiche (3a, 3b), in denen sich die Löcher (4a, 4b) befinden, jeweils eine seitlich neben dem mittleren Bereich (3c) liegende Befestigungsfahne (5) bilden.
25. Verwendung nach Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet, dass bei Einsatz eines Umhüllungsmittels (1 ) nach Anspruch 10 oder 1 1 in der Befestigungsfahne (B) durch
aufeinanderliegende Bereiche der Klebeschicht (6), die sich auf den Randbereichen (3a, 3b) des Trägers (3) befinden, unter Auflösung von Grenzflächen und vollständiger Koaleszenz eine homogene Haftklebstoff- Masse gebildet wird.
26. Verwendung nach einem der Ansprüche 17 bis 25,
dadurch gekennzeichnet, dass das umhüllte langgestreckte Gut (2), insbesondere ein elektrischer Kabelsatz, mittels der Befestigungsmittel (7) an einem weiteren Bauteil, insbesondere an einer Kraftfahrzeugkarosserie, befestigt wird.
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