Beschreibung
Strahlungsemittierender Halbleiterchip Die vorliegende Anmeldung betrifft einen
strahlungsemittierenden Halbleiterchip .
Für die Herstellung von Lumineszenzdioden mit einer
Emissionswellenlänge im infraroten Spektralbereich eignet sich insbesondere arsenidisches
Verbindungshalbleitermaterial. Im Hinblick auf die
Umweltverträglichkeit der Bauelemente ist es jedoch
wünschenswert, soweit möglich auf Arsen zu verzichten.
Weiterhin zeigen bekannte Infrarot-Leuchtdioden auf der Basis von arsenidischen Verbindungshalbleitermaterial eine
vergleichsweise geringe Temperaturstabilität. Das heißt, die emittierte Strahlungsleistung nimmt mit zunehmender
Temperatur des Halbleiterchips vergleichsweise stark ab. Eine Aufgabe ist es, ein Bauelement für die Emission im infraroten Spektralbereich anzugeben, das sich durch eine verbesserte Umweltverträglichkeit auszeichnet. Weiterhin soll die Temperaturstabilität erhöht werden. Diese Aufgabe wird durch einen Strahlungsemittierenden
Halbleiterchip gemäß Patentanspruch 1 gelöst. Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen
Patentansprüche . In einer Ausführungsform weist ein strahlungsemittierender Halbleiterchip einen Halbleiterkörper mit einer
Halbleiterschichtenfolge auf. Der Halbleiterkörper erstreckt sich in einer vertikalen Richtung zwischen einer ersten
Hauptfläche und einer zweiten Hauptfläche. Die
Halbleiterschichtenfolge weist einen zur Erzeugung von
Strahlung vorgesehenen aktiven Bereich, einen ersten Bereich eines ersten Leitungstyps und einen zweiten Bereich eines vom ersten Leitungstyp verschiedenen zweiten Leitungstyps auf. Der erste Bereich erstreckt sich in vertikaler Richtung zwischen der ersten Hauptfläche und dem aktiven Bereich. Der zweite Bereich erstreckt sich in vertikaler Richtung zwischen der zweiten Hauptfläche und dem aktiven Bereich. Zumindest eine Schicht des aktiven Bereichs basiert auf einem
arsenidischen Verbindungshalbleitermaterial. Der erste
Bereich oder der zweite Bereich basieren bezogen auf die jeweilige Ausdehnung in vertikaler Richtung zumindest zur Hälfte auf einem phosphidischen
Verbindungshalbleitermaterial .
Mit anderen Worten basiert mindestens die halbe Dicke des ersten Bereichs und/oder des zweiten Bereichs auf einem phosphidischen Verbindungshalbleitermaterial. Der auf phosphidischem Verbindungshalbleitermaterial basierende
Anteil des ersten und/oder des zweiten Bereichs kann in vertikaler Richtung zusammenhängend oder in zwei oder mehr in vertikaler Richtung voneinander beabstandeten Teilbereichen in dem ersten Bereich beziehungsweise in dem zweiten Bereich ausgebildet sein.
Der Halbleiterchip kann auch mehr als einen aktiven Bereich aufweisen. In diesem Fall erstreckt sich der erste Bereich zwischen der ersten Hauptfläche und dem der ersten
Hauptfläche nächstgelegenen aktiven Bereich. Entsprechend erstreckt sich der zweite Bereich zwischen der zweiten
Hauptfläche und dem der zweiten Hauptfläche nächstgelegenen aktiven Bereich.
Auf arsenidischem Verbindungshalbleitermaterial basierend bedeutet in diesem Zusammenhang, dass eine Schicht oder ein Bereich ein III-V-Verbindungshalbleitermaterial umfasst, bei dem die Gruppe-V-Gitterplät ze überwiegend, das heißt zu mindestens 51 % mit Arsen besetzt sind. Bevorzugt sind mindestens 60 %, besonders bevorzugt mindestens 80 % der Gruppe-V-Gitterplät ze mit Arsen besetzt. Insbesondere kann das Verbindungshalbleitermaterial durch das Materialsystem Inx A1Y Gai-x-y Pi_z Asz mit 0 < x < 1, 0 < y < 1, x + y < 1 und 0,51 -S z < 1, insbesondere mit z = 1 gebildet sein.
Entsprechend bedeutet auf phosphidischem
Verbindungshalbleitermaterial basierend in diesem
Zusammenhang, dass eine Schicht oder ein Bereich ein III-V- Verbindungshalbleitermaterial umfasst, bei dem die Gruppe-V- Gitterplätze überwiegend, das heißt zu mindestens 51 % mit Phosphor besetzt sind. Bevorzugt sind mindestens 60 %, besonders bevorzugt mindestens 80 % der Gruppe-V-Gitterplät ze mit Phosphor besetzt. Insbesondere kann das
Verbindungshalbleitermaterial durch das Materialsystem Inx A1Y Gai-x-y Pi-Z Asz mit 0 < x < 1, 0 < y < 1, x + y < 1 und
0 < z < 0,49 gebildet sein.
Unter einer vertikalen Richtung wird vorliegend eine Richtung verstanden, die senkrecht zu einer Haupterstreckungsebene der Halbleiterschichten der Halbleiterschichtenfolge verläuft.
In dem ersten und/oder dem zweiten Bereich ist also gegenüber einem herkömmlichen Halbleiterchip auf der Basis von
arsenidischem Halbleitermaterial das arsenidische
Halbleitermaterial zumindest teilweise durch phosphidisches Verbindungshalbleitermaterial ersetzt. Der Arsen-Gehalt des
Halbleiterchips kann so verringert werden, ohne dass sich die Peak-Wellenlänge der abgestrahlten Strahlung ändert.
Vorzugsweise basieren der erste Bereich und der zweite
Bereich bezogen auf die jeweilige Ausdehnung in vertikaler Richtung zumindest zur Hälfte, besonders bevorzugt zu
mindestens 70 %, auf einem phosphidischen
Verbindungshalbleitermaterial . In einer bevorzugten Ausgestaltung ist das phosphidische Verbindungshalbleitermaterial durch das Materialsystem
InxAlYGai-x-yPi-zAsz mit 0 < x < 0,6, 0 < y < 1, x + y < 1 und 0 < z < 0,3 gebildet. Weiterhin bevorzugt gilt für den Arsen-Gehalt z die Beziehung 0 < z < 0,1, besonders bevorzugt 0 < z < 0,05.
In einer bevorzugten Ausgestaltung gilt für den Indium-Gehalt x des phosphidischen Verbindungshalbleitermaterials
0,4 < x < 0,6, bevorzugt 0,5 ^ x ^ 0,56. Phosphidisches Verbindungshalbleitermaterial, insbesondere Arsen-freies phosphidisches Verbindungshalbleitermaterial, mit einem
Indium-Gehalt in dem genannten Bereich ist an ein
arsenidisches Verbindungshalbleitermaterial gitterangepasst oder weitgehend gitterangepasst, so dass die
Halbleiterschichtenfolge des Halbleiterchips vereinfacht mit einer hohen Kristallqualität abgeschieden werden kann.
In einer bevorzugten Weiterbildung sind höchstens 20 % der Gruppe-V-Gitterplät ze des gesamten ersten Bereichs und/oder höchstens 20 % der Gruppe-V-Gitterplät ze des gesamten zweiten Bereichs mit Arsen besetzt. Je niedriger der Arsen-Anteil außerhalb des aktiven Bereichs ist, desto stärker kann der
Arsen-Anteil des Halbleiterchips verringert werden, ohne dass sich die Peak-Wellenlänge der vom aktiven Bereich erzeugten Strahlung verändert. Der erste Bereich und der zweite Bereich sind vorzugsweise jeweils mehrschichtig ausgebildet.
In einer bevorzugten Ausgestaltung weist der erste Bereich einen an die erste Hauptfläche angrenzenden Kontaktbereich auf. Entsprechend weist der zweite Bereich vorzugsweise einen an die zweite Hauptfläche angrenzenden zweiten Kontaktbereich auf .
Zwischen dem Kontaktbereich und dem aktiven Bereich ist vorzugsweise ein Barrierebereich ausgebildet. Entsprechend ist zwischen dem zweiten Kontaktbereich und dem aktiven
Bereich bevorzugt ein zweiter Barrierebereich ausgebildet.
Der Barrierebereich ist vorzugsweise mindestens doppelt so dick, besonders bevorzugt mindestens fünffach so dick, wie der Kontaktbereich. Auch bei Verwendung eines arsenidischen Verbindungshalbleitermaterials für den Kontaktbereich kann so der Arsen-Gehalt des Halbleiterchips insgesamt gering
gehalten werden.
Vorzugsweise weisen der erste Barrierebereich und der zweite Barrierebereich jeweils eine größere Bandlücke auf als die zwischen den Barrierebereichen angeordneten Schichten des aktiven Bereichs.
Zumindest einer der Barrierebereiche oder zumindest ein
Bereich davon kann weiterhin als Ladungsträgerbarriere für den dem Leitungstyp des Bereichs entgegengesetzten Ladungstyp
ausgebildet sein. Das heißt, ein Barrierebereich in einem n- leitenden Bereich kann als Löcherbarriere, ein
Barrierebereich in einem p-leitenden Bereich als
Elektronenbarriere ausgebildet sein.
Vorzugsweise sind höchstens 10 %, besonders bevorzugt
höchstens 5 %, am meisten bevorzugt höchstens 1 % der Gruppe- V-Gitterplätze des ersten Barrierebereichs und/oder des zweiten Barrierebereichs mit Arsen besetzt. Besonders
bevorzugt ist der erste Barrierebereich und/oder der zweite
Barrierebereich frei von Arsen. An den aktiven Bereich können also einseitig oder beidseitig Halbleiterschichten angrenzen, die frei von Arsen sind. In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung weist der aktive Bereich eine Quantentopfstruktur auf. Die Bezeichnung
Quantentopfstruktur umfasst im Rahmen der Anmeldung
insbesondere jegliche Struktur, bei der Ladungsträger durch Einschluss („Confinement" ) eine Quantisierung ihrer
Energiezustände erfahren können. Insbesondere beinhaltet die Bezeichnung Quantentopfstruktur keine Angabe über die
Dimensionalität der Quantisierung. Sie umfasst somit unter anderem Quantentröge, Quantendrähte und Quantenpunkte und jede Kombination dieser Strukturen.
Vorzugsweise weist die Quantentopfstruktur zumindest eine Quantenschicht und zumindest eine Barriereschicht auf.
Insbesondere kann die Quantentopfstruktur zwischen
einschließlich drei und einschließlich 20 Quantenschichten aufweisen, wobei zwischen zwei benachbarten Quantenschichten vorzugsweise jeweils eine Barriereschicht angeordnet ist.
In einer bevorzugten Weiterbildung basiert zumindest eine Barriereschicht der Quantentopfstruktur, besonders bevorzugt basieren alle Barriereschichten der Quantentopfstruktur, auf phosphidischem Verbindungshalbleitermaterial. Bei dieser Ausführung kann der Halbleiterchip so ausgebildet sein, dass lediglich die Quantenschichten, die zur Strahlungserzeugung ausgebildet sind, auf arsenidischem
Verbindungshalbleitermaterial basieren, während die übrigen Halbleiterschichten des Halbleiterchips vollständig oder zumindest zum Teil auf phosphidischem
Verbindungshalbleitermaterial basieren. Der Arsen-Anteil im Halbleiterkörper kann so weitergehend reduziert werden.
Bevorzugt sind höchstens 25 %, besonders bevorzugt höchstens 15 %, am meisten bevorzugt höchstens 5 % der Gruppe-V- Gitterplätze des gesamten Halbleiterkörpers mit Arsen
besetzt. Insbesondere können höchstens 1 % der Gruppe-V- Gitterplätze des gesamten Halbleiterkörpers mit Arsen besetzt sein .
In einer bevorzugten Ausgestaltung ist ein Aufwachssubstrat für die vorzugsweise epitaktische Abscheidung der
Halbleiterschichtenfolge des Halbleiterkörpers vollständig oder zumindest bereichsweise entfernt. Ein derartiger
Halbleiterchip wird auch als Dünnfilm-Halbleiterchip
bezeichnet. Als Aufwachssubstrat für arsenidisches
Verbindungshalbleitermaterial eignet sich insbesondere
Galliumarsenid . Durch Entfernen des Aufwachssubstrats kann der Arsen-Anteil des Halbleiterchips reduziert werden.
In einer bevorzugten Weiterbildung ist der Halbleiterkörper auf einem Träger angeordnet, der von dem Aufwachssubstrat verschieden ist und der die Halbleiterschichtenfolge
mechanisch stabilisiert. Der Träger kann beispielsweise ein Halbleitermaterial, etwa Germanium oder Silizium enthalten oder aus einem solchen Material bestehen. Alternativ oder ergänzend kann der Träger auch ein elektrisch isolierendes Material, etwa eine Keramik, beispielsweise Aluminiumnitrid oder Bornitrid, enthalten oder aus einem solchen Material bestehen. Auch ein Metall, beispielsweise Molybdän oder Nickel, kann Anwendung finden. Weiterhin bevorzugt ist der Träger ein Teil des Halbleiterchips. Bei der Herstellung des Halbleiterchips kann der Träger bei der Vereinzelung aus dem Waferverbund hervorgehen.
In einer weiteren bevorzugten Weiterbildung ist zwischen dem Halbleiterkörper und dem Träger eine metallische
Spiegelschicht angeordnet. Im aktiven Bereich erzeugte und in Richtung des Trägers abgestrahlte Strahlung kann an der
Spiegelschicht reflektiert werden und nachfolgend aus einer dem Träger gegenüberliegenden Hauptfläche des
Halbleiterkörpers austreten. Die Spiegelschicht kann
beispielsweise Gold enthalten. Gold zeichnet sich im
infraroten Spektralbereich durch eine besonders hohe
Reflektivität aus. Alternativ können auch andere Materialien für die Spiegelschicht Anwendung finden, beispielsweise
Aluminium, Silber, Rhodium, Palladium, Nickel oder Chrom oder eine metallische Legierung mit zumindest einem der genannten Metalle .
Es hat sich gezeigt, dass ein vergleichsweise großer Anteil des Halbleitermaterials des Halbleiterkörpers mit einem aktiven Bereich auf der Basis von arsenidischem
Verbindungshalbleitermaterial basierend auf phosphidischem Verbindungshalbleiter ausgebildet werden kann, ohne dass sich die Kristallqualität verschlechtert.
Bevorzugt beträgt der Arsen-Anteil des Halbleiterchips insgesamt höchstens 0,5 %, besonders bevorzugt höchstens 0,1 %. Weiterhin hat sich herausgestellt, dass durch
Barrierebereiche auf der Basis von phosphidischem
Verbindungshalbleitermaterial, insbesondere auf der Basis von arsenfreiem oder im Wesentlichen arsenfreien
Verbindungshalbleitermaterial, eine höhere
Temperaturstabilität erzielt werden kann.
Weitere Merkmale, Ausgestaltungen und Zweckmäßigkeiten ergeben sich aus der folgenden Beschreibung der
Ausführungsbeispiele in Verbindung mit den Figuren.
Es zeigen:
Figur 1 ein Ausführungsbeispiel für einen Schichtaufbau eines Halbleiterchips in schematischer Schnittansicht; und die Figuren 2 und 3 jeweils Messergebnisse der emittierten Intensität der im Betrieb eines Halbleiterchips abgestrahlten Strahlung jeweils in Abhängigkeit von der Temperatur für verschiedene Halbleiterchips im Vergleich zu herkömmlichen arsenidischen Verbindungshalbleiterchips.
Gleiche, gleichartige oder gleich wirkende Elemente sind in den Figuren mit denselben Bezugszeichen versehen. Die Figuren und die Größenverhältnisse der in den Figuren dargestellten Elemente untereinander sind nicht als
maßstäblich zu betrachten. Vielmehr können einzelne Elemente
zur besseren Darstellbarkeit und/oder zum besseren Verständnis übertrieben groß dargestellt sein.
In Figur 1 ist eine schematische Schnittansicht für ein
Ausführungsbeispiel eines Strahlungsemittierenden
Halbleiterchips 1 gezeigt. Der Halbleiterchip umfasst einen Halbleiterkörper 2 mit einer Halbleiterschichtenfolge, die den Halbleiterkörper bildet. Die Halbleiterschichtenfolge 2 ist vorzugsweise epitaktisch auf einem Aufwachssubstrat , beispielsweise Galliumarsenid, abgeschieden. Der
Halbleiterchip 1 umfasst weiterhin einen Träger 6, auf dem der Halbleiterkörper 2 angeordnet ist. Der Träger und der Halbleiterkörper sind mittels einer Verbindungsschicht 62 mechanisch stabil miteinander verbunden. Für eine elektrisch leitfähige Verbindung zwischen dem Träger 6 und dem
Halbleiterkörper 2 eignet sich für die Verbindungsschicht insbesondere ein Lot oder eine elektrisch leitfähige
Klebeschicht . Zwischen dem Halbleiterkörper 2 und dem Träger 6 ist eine metallische Spiegelschicht 61 angeordnet. Die Spiegelschicht ist dafür vorgesehen, im Betrieb im aktiven Bereich erzeugte und in Richtung des Trägers 6 abgestrahlte Strahlung zu reflektieren. Im infraroten Spektralbereich eignet sich für die Spiegelschicht insbesondere Gold. Davon abweichend kann aber auch eines der im allgemeinen Teil der vorliegenden Anmeldung für die Spiegelschicht genannten Materialien
Anwendung finden. Die Halbleiterschichtenfolge 2 umfasst einen aktiven Bereich 5, der zur Erzeugung von Strahlung vorgesehen ist. Der aktive Bereich 5 ist zwischen einem ersten Bereich eines ersten Leitungstyps 3 und einem zweiten Bereich eines vom ersten
Leitungstyps verschiedenen zweiten Leitungstyps 4 angeordnet. Beispielsweise kann der erste Bereiche 3 p-leitend und der zweite Teilbereich n-leitend ausgeführt sein oder umgekehrt. In einer senkrecht zu einer Haupterstreckungsebene der
Halbleiterschichten der Halbleiterschichtenfolge des
Halbleiterkörpers 2 verlaufenden vertikalen Richtung
erstreckt sich der Halbleiterkörper 2 zwischen einer ersten Hauptfläche 21 und einer zweiten Hauptfläche 22.
Der aktive Bereich 5 weist eine Mehrzahl von Quantenschichten 51 auf, zwischen denen jeweils eine Barriereschicht 52 angeordnet ist. Auf beiden Seiten des aktiven Bereichs grenzt an die äußerste Quantenschicht jeweils eine Abstandsschicht 53 an. Die Abstandsschichten 53 und die Barriereschichten 52 können gleichartig oder bezüglich der Dicke und/oder der
Materialzusammensetzung voneinander verschieden ausgebildet sein. Zur vereinfachten Darstellung sind lediglich drei
Quantenschichten gezeigt. Vorzugsweise weist der
Halbleiterkörper zwischen einschließlich 3 und einschließlich 20 Quantenschichten, besonders bevorzugt zwischen
einschließlich fünf und einschließlich 15 Quantenschichten auf. Der aktive Bereich kann davon abweichend aber auch nur eine Quantenschicht aufweisen. Der aktive Bereich 5 ist vorzugsweise undotiert oder
intrinsisch dotiert ausgebildet.
Der erste Bereich 3 weist eine an den aktiven Bereich 5 angrenzende Barriereschicht 31 auf. Die erste Barriereschicht 31 weist vorzugsweise eine größere Bandlücke auf als die Halbleiterschichten des aktiven Bereichs 5 und bildet
weiterhin bevorzugt eine Ladungsträgerbarriere. Bei einer p- leitenden Ausgestaltung des ersten Bereichs 3 ist die
Ladungsträgerbarriere als eine Elektronenbarriere ausgebildet. Auf der dem aktiven Bereich 5 abgewandten Seite der ersten Barriereschicht 31 weist der erste Bereich 3 einen ersten Kontaktbereich 32 auf. Der erste Kontaktbereich 32 ist vorzugsweise mittels eines Materials gebildet, zu dem ein ohmscher Kontakt mit einem für die externe elektrische
Kontaktierung vorgesehenen ersten Kontakt 71 auf einfache Weise erzielbar ist. Analog zum ersten Bereich 3 weist der zweite Bereich 4 einen zweiten Barrierebereich 41 und einen zweiten Kontaktbereich 42 auf.
Auf der dem Halbleiterkörper 2 abgewandten Seite des Trägers 6 ist ein zweiter Kontakt 72 vorgesehen. Durch Anlegen einer elektrischen Spannung zwischen dem ersten Kontakt und dem zweiten Kontakt werden Ladungsträger von unterschiedlichen Seiten in den aktiven Bereich 5 injiziert und können dort unter Emission von Strahlung rekombinieren.
Die Kontakte 71, 72 sind außerhalb des epitaktischen
Halbleiterkörpers 2 angeordnet und enthalten vorzugsweise ein Metall, beispielsweise Gold, Silber, Platin, Titan, Nickel, Aluminium oder Rhodium oder eine metallische Legierung mit zumindest einem der genannten Materialien.
Die Anordnung und Ausgestaltung der Kontakte 71, 72 kann in weiten Bereichen frei gewählt werden, sofern über die
Kontakte Ladungsträger von unterschiedlichen Seiten in den aktiven Bereich injiziert werden können. Beispielsweise können die Kontakte 71, 72 auf der dem Träger 6 abgewandten Seite des Halbleiterkörpers 2 angeordnet sein. Der Träger kann in diesem Fall auch elektrisch isolierend,
beispielsweise mittels einer Keramik wie Aluminiumnitrid oder Bornitrid gebildet sein. Weiterhin können auch beide Kontakte auf der dem Halbleiterkörper 2 abgewandten Seite des Trägers angeordnet sein. Beispielsweise können im Träger
Durchkontaktierungen ausgebildet sein, durch die die Kontakte elektrisch leitend mit dem Halbleiterkörper verbunden sind.
Der beschriebene Schichtaufbau ist zur verbesserten
Darstellbarkeit vereinfacht abgebildet. Die einzelnen
Bereiche können selbst jeweils einschichtig oder auch
mehrschichtig ausgebildet sein.
Der aktive Bereich 5 ist vorzugsweise zur Erzeugung von
Strahlung im infraroten Spektralbereich, insbesondere im Wellenlängenbereich zwischen einschließlich 700 nm und einschließlich 1500 nm vorgesehen.
Die Materialzusammensetzung des Halbleiterkörpers 2 wird nachfolgend anhand dreier Ausführungsbeispiele beschrieben, wobei der vorstehend beschriebene und in Figur 1 dargestellte Aufbau jeweils Anwendung finden kann.
Der aktive Bereich 5, also die Quantenschichten 51 und die Barriereschichten 52 basieren auf einem arsenidischen
Verbindungshalbleitermaterial. Über die
Materialzusammensetzung der Quantenschichten kann die
Emissionswellenlänge eingestellt werden. Beispielsweise kann mit Quantenschichten mit einem Aluminiumgehalt von 7 %, einem Gallium-Gehalt von 81 % und einem Indium-Gehalt von 12 % und Arsen als alleinigem Gruppe-V-Material eine
Emissionswellenlänge von 810 nm erzielt werden.
Die Dicke der Quantenschichten beträgt in diesem Ausführungsbeispiel etwa 4,6 nm. Bei einem Aufbau mit
insgesamt 12 Quantenschichten beträgt die Gesamtdicke des aktiven Bereichs 5 etwa 500 nm.
Die Dicke des aktiven Bereichs kann, insbesondere abhängig von der Anzahl der Quantenschichten und der
Emissionswellenlänge, variieren. Insbesondere kann die Dicke zwischen einschließlich 3 nm und einschließlich 1 ym
betragen. Beispielsweise kann die Dicke bei einer
Quantenschicht 5 nm betragen. Bei mehreren Quantenschichten beträgt die Dicke des aktiven Bereichs bevorzugt zwischen einschließlich 50 nm und einschließlich 500 nm, besonders bevorzugt zwischen einschließlich 200 nm und einschließlich 500 nm betragen.
Der erste Barrierebereich 31 und der zweite Barrierebereich 41 sind jeweils als Arsen-freie Halbleiterschichten auf der Basis von phosphidischen Verbindungshalbleitermaterial ausgebildet.
Die Halbleiterschichten der Halbleiterschichtenfolge auf phosphidischem Verbindungshalbleitermaterial enthalten vorzugsweise einen Indium-Gehalt zwischen einschließlich 45 % und einschließlich 60 %, besonders bevorzugt zwischen
einschließlich 50 % und einschließlich 56 %. Eine
Gitteranpassung relativ zu arsenidischem
Verbindungshalbleitermaterial kann so vereinfacht erzielt werden .
Die Kontaktbereiche 32, 42 sind in diesem Ausführungsbeispiel als arsenidische Verbindungshalbleitermaterialbereiche
ausgebildet, beispielsweise auf der Basis von Alx Iny Gai-x-y As mit 0 < x < 1, 0 < y < 1, x + y < 1.
Insbesondere kann das arsenidische
Verbindungshalbleitermaterial der Kontaktbereiche 32, 42 Indium-frei oder im Wesentlichen Indium-frei ausgebildet sein. Das unmittelbar an die erste Hauptfläche 21
beziehungsweise an die zweite Hauptfläche 22 angrenzende Halbleitermaterial ist vorzugsweise GaAs . Eine gute
elektrische Verbindung mit ohmscher Charakteristik zum ersten Kontakt 71 beziehungsweise zur Spiegelschicht 61 kann so auf einfache Weise erzielt werden.
Die Barriereschichten 31, 41 sind vorzugsweise wesentlich dicker als die Kontaktbereiche 32, 42, bevorzugt mindestens doppelt so dick, besonders bevorzugt mindestens fünfmal so dick wie die zugehörigen Kontaktbereiche. Auch bei Verwendung eines arsenidischen Verbindungshalbleitermaterials für den Kontaktbereich basieren also der erste Bereich 3 und der zweite Bereich 4 bezogen auf die jeweilige vertikale
Ausdehnung mindestens zur Hälfte aus phosphidischem
Verbindungshalbleitermaterial. So kann auch mit
Kontaktbereichen 32, 42 mit Arsen als einzigem Gruppe-V- Material der Halbleiterchip insgesamt einen vergleichsweise geringen Arsen-Anteil aufweisen.
Beispielsweise beträgt der Arsen-Gehalt bei einer Gesamtdicke des Halbleiterkörpers 2 von 6 ym mit einer Dicke des aktiven Bereichs von 500 nm, einer Gesamtdicke der beiden
Kontaktbereiche 32, 42 von insgesamt 500 nm bei einer Arsen- freien Ausgestaltung der Barrierebereiche 31, 42 etwa ein
Sechstel bezogen auf die Anzahl der Gruppe-V-Plätze und somit ein Zwölftel der Gitterplätze des Halbleiterkörpers 2
insgesamt. Mit einem Arsen-freien Träger 6, der
typischerweise erheblich dicker ist als der Halbleiterkörper 2, beispielsweise mit einer Dicke zwischen 50 ym und 200 ym, kann der Arsen-Anteil im Halbleiterchip insgesamt auf
deutlich unter 5 %, bevorzugt auf 1 % oder weniger, gesenkt werden.
Im Unterschied hierzu sind bei einem herkömmlichen
Halbleiterchip auf der Basis von arsenidischem
Verbindungshalbleitermaterial, bei dem das Aufwachssubstrat nicht entfernt ist, sämtliche Gruppe-V-Gitterplätze des
Halbleiterkörpers und des Trägers mit Arsen besetzt, so dass das Halbleitermaterial des Halbleiterchips insgesamt zu etwa 50 % aus Arsen bestehen würde. Von der beschriebenen Ausgestaltung abweichend muss das phosphidische Verbindungshalbleitermaterial nicht
notwendigerweise Arsen-frei ausgebildet sein. Für eine möglichst starke Reduzierung des Arsen-Gehalts beträgt die Belegung der Gruppe-V-Plätze mit Arsen, also der Arsen-Anteil z vorzugsweise höchstens 30 %, bevorzugt höchstens 10 ~6 , am meisten bevorzugt höchstens 5 %.
Die Materialzusammensetzung und die Dicke der
Barrierebereiche 31, 41 und der Kontaktbereiche 32, 42 ist vorzugsweise so ausgebildet, dass höchstens 20 % der Gruppe- V-Gitterplätze des gesamten ersten Bereichs und/oder
höchstens 20 % der Gruppe-V-Gitterplätze des gesamten zweiten Bereichs mit Arsen besetzt sind. Von der beschriebenen Ausgestaltung abweichend kann auch nur einer der Barrierebereiche 31, 32 auf einem phosphidischem Verbindungshalbleitermaterial basierend ausgebildet sein. Die Anzahl der Übergänge zwischen arsenidischem
Verbindungshalbleitermaterial und phosphidischem Verbindungshalbleitermaterial während der epitaktischen
Abscheidung der Halbleiterschichtenfolge des
Halbleiterkörpers 2 kann dadurch verringert werden. Für eine weitestgehende Reduktion des Arsen-Anteils sind jedoch vorzugsweise beide Barrierebereiche Arsen-frei oder zumindest im Wesentlichen Arsen-frei ausgebildet.
Bei einem zweiten Ausführungsbeispiel für die
Materialzusammensetzung des Halbleiterkörpers 2 sind die
Halbleiterschichten im Wesentlichen wie im Zusammenhang mit dem ersten Ausführungsbeispiel beschrieben ausgeführt.
Im Unterschied hierzu sind die Kontaktbereiche 32, 42
ebenfalls auf phosphidischem Verbindungshalbleitermaterial basierend ausgebildet. In diesem Fall basieren also der gesamte erste Bereich und der gesamte zweite Bereich auf phosphidischem Verbindungshalbleitermaterial. Insbesondere können beide Bereiche Arsen-frei ausgebildet sein. Der Arsen- Gehalt kann so noch weitergehend reduziert werden.
Bei einem dritten Ausführungsbeispiel für eine
Materialzusammensetzung können der erste Bereich 3 und der zweite Bereich 4 wie im Zusammenhang mit dem ersten oder dem zweiten Ausführungsbeispiel beschrieben ausgeführt sein. Im Unterschied zu diesen Ausführungsbeispielen sind auch die Barriereschichten 52 des aktiven Bereichs 5 auf
phosphidischem Verbindungshalbleitermaterial basierend ausgebildet. In diesem Fall sind also lediglich die
Quantenschichten 51 des aktiven Bereichs auf der Basis von arsenidischem Verbindungshalbleitermaterial gebildet.
In diesem Fall können also die Quantenschichten die einzigen Schichten des Halbleiterkörpers 2 sein, die auf arsenidischem Verbindungshalbleitermaterial basieren. Bei 12
Quantenschichten mit einer Dicke von jeweils 5 nm und einer Gesamtdicke des Halbleiterkörpers 2 von 6 ym kann die Arsen- Belegung der Gruppe-V-Gitterplätze des Halbleiterkörpers 2 insgesamt auf etwa 1 % und somit der Arsen-Gehalt des
Halbleiterkörpers insgesamt auf etwa 0,5 % reduziert werden. Der Arsen-Gehalt des Halbleiterchips kann so bereits bei einer Dicke des Trägers von 25 ym auf unter 0,1 % gesenkt werden .
In den Figuren 2 und 3 ist jeweils die auf den Wert bei Raumtemperatur normierte Intensität der im Betrieb erzeugten Strahlung für Halbleiterchips mit phosphidischen
Barrierebereichen und einer Emissionswellenlänge von 810 nm, dargestellt durch die Kurven 81 beziehungsweise 82, in
Abhängigkeit von der Temperatur der Halbleiterchips gezeigt. Im Vergleich dazu zeigen die Kurven 91 beziehungsweise 92
Messungen an herkömmlichen Halbleiterchips auf der Basis von arsenidischem Verbindungshalbleitermaterial. Die Messungen erfolgten bei einem Strom von 70 mA (Figur 2) und 200 mA (Figur 3) , wobei die Halbleiterchips in einem T018-Gehäuse unvergossen montiert waren. Die Stromzufuhr erfolgte jeweils in Pulsen einer Dauer von 20 ms.
Für beide Stromwerte zeigen die Kurven mit Barrierebereichen basierend auf phosphidischen Verbindungshalbleitermaterial einen flacheren Verlauf, so dass die Intensität bei höheren Temperaturen langsamer abnimmt als bei den Vergleichsproben.
Die Messungen belegen also, dass die beschriebene Ausgestaltung der Halbleiterchips eine verbesserte
Temperaturstabilität bei gleichzeitiger Verbesserung der Umweltverträglichkeit bewirkt.
Diese Patentanmeldung beansprucht die Priorität der deutschen Patentanmeldung 10 2011 114 380.0, deren Offenbarungsgehalt hiermit durch Rückbezug aufgenommen wird.
Die Erfindung ist nicht durch die Beschreibung anhand der Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr umfasst die
Erfindung jedes neue Merkmal sowie jede Kombination von
Merkmalen, was insbesondere jede Kombination von Merkmalen in den Patentansprüchen beinhaltet, auch wenn dieses Merkmal oder diese Kombination selbst nicht explizit in den
Patentansprüchen oder den Ausführungsbeispielen angegeben ist .