Schublade
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Schublade mit zumindest einer Schubladenseitenwand und mit einem Schubladenboden, wobei die Schubladenseitenwand zumindest einen in Gebrauchslage im Wesentlichen horizontal verlaufenden Steg zur Anlage des Schubladenbodens aufweist, und wobei der Schubladenboden an wenigstens einer Seite eine Stufe aufweist. Im Weiteren betrifft die Erfindung ein Möbel mit wenigstens einer Schublade der zu beschreibenden Art.
Durch die Ausbildung einer Stufe bzw. eines Falzes an einem seitlichen Randbereich des Schubladenbodens kann die Oberfläche des Schubladenbodens relativ zu einer ausziehbaren Schiene einer Schubladenausziehführung tiefer angeordnet werden, wodurch sich auch das Nutzvolumen der Schublade vergrößern lässt. Die Herstellung einer solchen Stufe bzw. Falzes am Schubladenboden ist jedoch zeitlich und maschinell relativ aufwändig, da für die Bearbeitung des Schubladenbodens ein geeignetes Fräswerkzeug sowie Fachpersonal erforderlich ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Herstellung einer Stufe am bzw. im Schubladenboden zu vereinfachen.
Dies wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Unteransprüchen angegeben.
Gemäß der Erfindung ist also vorgesehen, dass der Schubladenboden mit einer unteren Bodenplatte und mit zumindest einer breiteren oberen Bodenplatte ausgebildet ist, wobei die Stufe des Schubladenbodens durch das Überstehen der oberen Bodenplatte über die untere Bodenplatte gebildet ist.
Durch die Verwendung von zumindest zwei gesonderten Bodenplatten kann auf eine maschinelle Herstellung der Stufe verzichtet werden, da zunächst eine untere Bodenplatte mit geringerer Breite zwischen den beiden Schubladenseitenwänden
eingesetzt und anschließend eine obere Bodenplatte, welche breiter als die untere Bodenplatte ausgebildet ist, über der unteren Bodenplatte positioniert wird. Folglich wird die Stufe des Schubladenbodens durch den seitlichen Überstand der oberen Bodenplatte über die untere Bodenplatte ausgebildet.
Gemäß einem Ausführungsbeispiel kann vorgesehen sein, dass die untere Bodenplatte und die obere Bodenplatte lose aufeinander liegen.
Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die untere Bodenplatte am horizontal verlaufenden Steg der Schubladenseitenwand aufliegt und die obere Bodenplatte an der Unterseite einer Nase anliegt, welche an der Schubladenseitenwand ausgebildet ist. Auf diese Weise kann sich der seitliche Rand der oberen Bodenplatte an dieser Nase der Schubladenseitenwand abstützen, wodurch die obere Bodenplatte zuverlässig zu befestigen ist. Die Schubladenseitenwand kann zur Fixierung des Schubladenbodens Klemmmittel aufweisen, durch welche die Oberseite der oberen Bodenplatte an diese Nase drückbar ist. Die Klemmmittel können beispielsweise in Form von verbiegbaren Lappen, welche aus einem Profil der Schubladenseitenwand ausgestanzt sind, vorgesehen werden. Diese Lappen können - wie an sich bekannt - in Richtung Schubladenboden gebogen werden und diesen somit klemmend fixieren.
Grundsätzlich wäre es ausreichend, wenn sich die Nase abschnittsweise über die Länge der Schubladenseitenwand erstreckt. Zur Vermeidung von Schmutz- bzw. Flüssigkeitseindringungen zwischen Schubladenseitenwand und Schubladenboden ist es jedoch günstig, wenn sich die Nase im Wesentlichen über die gesamte Länge der Schubladenseitenwand erstreckt. Damit die obere Bodenplatte des Schubladenbodens flächig an der Nase anliegen kann ist es vorteilhaft, wenn die Unterseite der Nase in Gebrauchslage zumindest abschnittsweise annähernd horizontal verläuft. Die untere Bodenplatte und die obere Bodenplatte können einerseits aus einem Holzmaterial bestehen, andererseits ist es auch möglich, dass die untere Bodenplatte und die obere Bodenplatte aus einem unterschiedlichen Material hergestellt sind. Die obere Bodenplatte kann aus einem biegesteifen Material, insbesondere Holz, Glas, Stein, Kunststoff, Metall oder aus einem anderen dekorativen Material (beispielsweise Keramik) bestehen, wodurch sich besondere ästhetische Effekte realisieren lassen.
Das erfindungsgemäße Möbel weist zumindest eine Schublade der in Rede stehenden Art auf. Weitere Einzelheiten und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der nachfolgenden Figurenbeschreibung erläutert. Dabei zeigt bzw. zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Möbels mit Schubladen, welche über Schubladenausziehführungen relativ zu einem Möbelkorpus verfahrbar gelagert sind,
Fig. 2 eine auseinander gezogene Darstellung einer Schublade,
Fig. 3 die Schublade im zusammengebauten Zustand,
Fig. 4a, 4b der vordere Endbereich der Schubladenseitenwand in perspektivischen
Ansichten, wobei die obere Bodenplatte an ihrem seitlichen Rand im Querschnitt einen Z-förmigen Abschnitt aufweist,
Fig. 5a, 5b der vordere Endbereich der Schubladenseitenwand in perspektivischen
Ansichten, wobei die obere Bodenplatte an ihrem seitlichen Rand im Querschnitt einen L-förmigen Abschnitt aufweist,
Fig. 6a, 6b der vordere Endbereich der Schubladenseitenwand in perspektivischen
Ansichten, wobei die obere Bodenplatte im Wesentlichen vollständig eben ausgebildet ist,
Fig. 7a bis 7f verschiedene mögliche Ausführungsformen der unteren und der oberen
Bodenplatte. Fig. 1 zeigt eine perspektivische Darstellung eines Möbels 1 , wobei Schubladen 3 über Schubladenausziehführungen 4 relativ zu einem Möbelkorpus 2 verfahrbar gelagert sind. Die gezeigte Schubladenausziehführung 4 ist als dreiteiliges Schienensystem ausgebildet und weist eine am Möbelkorpus 2 zu befestigende Korpusschiene 5, eine relativ dazu verfahrbare Mittelschiene 6 sowie eine ausziehbare Ladenschiene 7 auf, welche mit der Schublade 3 verbunden oder zu lösbar verbinden ist. Die Schublade 3 weist einen Schubladenboden 8, eine Schubladenseitenwand 9 sowie eine Rückwand 10 auf.
Fig. 2 zeigt eine auseinander gezogene Darstellung der Schublade 3, welche Schubladenseitenwände 9 sowie eine Rückwand 10 umfasst. Die
Schubladenseitenwände 9 weisen jeweils einen in Gebrauchslage horizontal verlaufenden Steg 11 zur Anlage des Schubladenbodens 8 auf. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Steg 11 zur Auflage des Schubladenbodens 8 an einer - vorzugsweise stufenförmigen - Trägerschiene 12 ausgebildet, welche mit der Schubladenseitenwand 9 verbunden oder lösbar verbindbar ist. Der Schubladenboden 8 wird von zumindest zwei Bodenplatten 8a und 8b gebildet, wobei die obere Bodenplatte 8b eine größere Breite als die untere Bodenplatte 8a aufweist.
Fig. 3 zeigt die Schublade 3 in der Montagestellung, wobei die untere Bodenplatte 8a und die obere Bodenplatte 8b erkennbar ist. Durch die Ausbildung unterschiedlich breiter Bodenplatten 8a, 8b ergibt sich an den Randbereichen des Schubladenbodens 8 eine Stufe 13 bzw. ein Falz (also eine zum Rand des Schubladenbodens 8 hin offene Aussparung), sodass also die seitliche Kontur des Schubladenbodens 8 an die stufenförmig ausgebildete Trägerschiene 12 (Fig. 2) der Schubladenseitenwand 9 anpassbar ist, ohne dass dabei eine maschinelle Fräsung der beiden Stufen 13 erforderlich ist. Die beiden Bodenplatten 8a, 8b können lose übereinander liegen und aus einem Holzwerkstoff hergestellt sein.
Fig. 4a und Fig. 4b zeigen den vorderen Endbereich der Schubladenseitenwand 9 in perspektivischen Darstellungen, wobei die Schubladenseitenwand 9 aus einem Hohlkammerprofil aus Metall oder Kunststoff gebildet ist. Mit der Schubladenseitenwand 9 ist eine Trägerschiene 12 verbunden, welche den horizontal verlaufenden Steg 1 1 zur Auflage der unteren Bodenplatte 8a ausbildet. Im Weiteren weist die Trägerschiene 12 einen vom Steg 11 vertikal beabstandeten Horizontalschenkel 14 auf, der mit dem Steg 11 über einen, vorzugsweise senkrechten oder gebogenen, Abschnitt 15 verbunden ist. Erkennbar ist die untere Bodenplatte 8a, welche mit ihrem Randbereich am Steg 11 und am senkrechten Abschnitt 15 anliegt, wobei die untere Bodenplatte 8a aus einem Holzmaterial (vorzugsweise mit einer Dicke von etwa 8 mm) bestehen kann. Die obere Bodenplatte 8b kann hingegen aus einem profilierten Materialstück aus Metall oder Kunststoff gebildet sein, welche in der gezeigten Figur an ihrem zur Schubladenseitenwand 9 weisenden Randbereich im Querschnitt einen Z-förmigen Abschnitt mit einer Anlagefläche 17 (Fig. 4b) aufweist, die an der Unterseite einer an der Schubladenseitenwand 9 ausgebildeten Nase 16 anliegt. Die obere Bodenplatte 8b kann zwischen dem Horizontalschenkel 14 der Trägerschiene 12 und der Nase 16 der Schubladenseitenwand 9 klemmend fixiert
werden, gegebenenfalls auch durch zusätzliche Klemmmittel, durch welche die Anlagefläche 17 der oberen Bodenplatte 8b an die Unterseite der Nase 16 drückbar ist. Fig. 4b zeigt den in Fig. 4a markierten Bereich in einer vergrößerten Darstellung. Fig. 5a und Fig. 5b zeigen den vorderen Endbereich der Schubladenseitenwand 9 in perspektivischen Darstellungen, wobei eine obere Bodenplatte 8b vorgesehen ist, welche an ihrem Randbereich im Querschnitt einen L-förmigen Abschnitt ausbildet. Der untere Schubladenboden 8a gemäß Fig. 5b weist im Vergleich zum unteren Schubladenboden 8a gemäß Fig. 4b eine größere Dicke auf (vorzugsweise etwa 16 mm). Die obere Bodenplatte 8b bildet mit ihrem L-förmigen Abschnitt eine Anlagefläche 17 aus, welche an der Unterseite der Nase 16 anliegt. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel verbleibt zwischen der Unterseite der oberen Bodenplatte 8b und der Oberseite des Horizontalschenkels 14 der Trägerschiene 12 ein Hohlraum 18. Fig. 5b zeigt den in Fig. 5a markierten Bereich in einer vergrößerten Darstellung.
Fig. 6a und Fig. 6b zeigen den vorderen Endbereich der Schubladenseitenwand 9 in perspektivischen Darstellungen, wobei eine obere Bodenplatte 8b vorgesehen ist, welche im Wesentlichen vollständig eben ausgebildet ist. Die obere Bodenplatte 8b kann hierbei nicht nur aus Metall oder Kunststoff, sondern auch aus einem starren Material, wie etwa Glas oder Stein gebildet sein. Der Randbereich der oberen Bodenplatte 8b bildet eine Anlagefläche 17 aus, welche an der Unterseite der Nase 16 anliegt. Fig. 6b zeigt den in Fig. 6a markierten Bereich in einer vergrößerten Darstellung. Fig. 7a bis Fig. 7f zeigen mögliche Ausgestaltungen des Schubladenbodens 8, der zur Kompensation der seitlichen Stufe 13 (Fig. 3) zumindest zwei übereinander angeordnete Bodenplatten 8a und 8b umfasst. Mit dem Bezugszeichen„17" ist jeweils die Anlagefläche der oberen Bodenplatte 8b bezeichnet, welche in Gebrauchslage an der Unterseite der an der Schubladenseitenwand 9 angeordneten Nase 16 anliegt. In Fig. 7a ist eine untere Bodenplatte 8a und eine obere Bodenplatte 8b mit etwa gleicher Dicke vorgesehen, wobei die obere Bodenplatte 8b relativ zur unteren Bodenplatte 8a seitlich übersteht.
In Fig. 7b bildet die obere Bodenplatte 8b an ihrem Randbereich im Querschnitt einen im Wesentlichen L-förmigen Abschnitt mit einem nach unten ragenden, senkrechten Schenkel 19 aus. Fig. 7c zeigt eine vollständig eben ausgebildete obere Bodenplatte 8b, welche die untere Bodenplatte 8a seitlich überragt.
Fig. 7d zeigt die obere Bodenplatte 8b mit einem nach oben abstehenden Schenkel 19, wobei die Anlagefläche 17 an der Unterseite der Nase 16 anliegt.
Fig. 7e zeigt eine obere Bodenplatte 8b, welche an ihrem Randbereich im Querschnitt einen Z-förmigen Abschnitt aufweist, wobei das freie Ende des Z-förmigen Abschnittes eine Anlagefläche 17 für die Nase 16 ausbildet. Fig. 7f zeigt eine obere Bodenplatte 8b, welche an ihrem Randbereich im Querschnitt einen im Wesentlichen U-förmigen Abschnitt aufweist, durch den eine Wanne 20 gebildet wird. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, dass die untere Bodenplatte 8a stärker ausgeführt ist und dass der U-förmige Abschnitt der oberen Bodenplatte 8b in Montagelage zwischen der Nase 16 der Schubladenseitenwand 9 (vgl. Fig. 6b) und dem seitlichen Rand der unteren Bodenplatte 8a verkeilt werden kann, wodurch die Schubladenseitenwand 9 zusätzlich versteift wird und folglich eine erhöhte Verwindungssteifigkeit aufweist. Die obere Bodenplatte 8b kann eine Materialstärke von etwa 1 mm aufweisen. Die vorliegende Erfindung bezieht sich nicht auf die gezeigten Ausführungsbeispiele, sondern erfasst bzw. erstreckt sich auf alle Varianten und technischen Äquivalente, welche in die Reichweite der nachfolgenden Ansprüche fallen können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich, usw., auf die unmittelbar beschriebene bzw. dargestellte Figur bezogen und sind sinngemäß auf die neue Lage zu übertragen.