WO2012072229A1 - Warnleuchte und mit einer warnleuchte ausgerüsteter teleskopmast - Google Patents
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- B60Q1/245—Searchlights, e.g. adjustable from within the vehicle
Definitions
- the invention relates to a warning light, which is designed in particular for attachment to the mast head of a vertically extendable mast, and radiates orthogonal to the height direction over a predetermined, in particular an angle of 360 ° range, and equipped with such a warning light retractable mast (telescopic mast ).
- warning light should be understood to mean, in particular, all-round beacons which, in addition to the "classic” beacon with a light signal (rotary mirror light) perceived as circulating, also comprise flashing or intermittently illuminated warning lights (flashing or flashing beacons).
- warning lights have long been known in various embodiments and are used as warning and signaling devices in a variety of machines and vehicles to make people nearby in front of the machine itself or otherwise dangerous situations.
- a likewise known purpose of such warning lights is in their attachment to an extendable mast, which in turn to emergency vehicles of z. As fire or police may be appropriate.
- This arrangement has the advantage that in the case of, for example, a traffic accident on a highway or in a valley equipped with this warning light, arrived at the accident site emergency vehicle by extending the telescopic mast can place the warning light high above the scene of the accident, so that these in the vicinity of the accident site standing overcoming obstacles and remotely reveals the emitted warning light from her.
- the invention is therefore based on the object to provide a warning light, the warning function is improved and in particular more reliable to ensure improved auxiliary operations can.
- warning light of the type mentioned above which is characterized essentially by an integrated coupling device for coupling an active unit, which can be acted upon by the environment of the warning light and / or exposure to the lighting environment is registered ,
- an active unit such as a headlamp can be coupled to the integrated coupling device, and no longer has to be mounted separately below the warning light on the telescopic mast.
- an improved cable routing is made possible by the integrative coupling of the active unit.
- the warning light has a base part serving for its attachment, and the active unit is movable relative to the base part via its coupling with at least one degree of freedom, preferably at least two independent degrees of freedom.
- actives designed as a headlight remain adjustable and can specifically illuminate the site of the accident.
- provision is expediently made for a degree of freedom of movement to be a first pivotability of the active unit about a first axis extending in the vertical direction. This allows movement of the headlamps in the circumferential direction of the radiation area of the. Warning light.
- the first pivotability is achieved by a rotatability of the coupling device about the first axis.
- the warning light itself is rotatably mounted on its base part about the first axis.
- the effort is taken into account, mitzube admire the warning light itself despite their already substantially symmetrical with respect to the axis of rotation Ab radiation. It has been recognized in the context of the invention that the effort which is therefore not considered to be necessary can be compensated for by the fact that separate rotation of the integrated coupling device is no longer necessary and yet a corresponding degree of freedom of movement can be provided for the active unit.
- a degree of freedom of movement is a second pivotability of the active unit about a second axis extending transversely, preferably orthogonal to the first axis.
- the flexibility of the trained as a headlight operating unit is further increased in terms of their emission direction, which is particularly advantageous for use as a searchlight.
- the second pivotability is achieved by a rotatable mounting of at least a portion of the coupling device about the second axis.
- a first and / or a second drive for the first / second pivotability are integrated into the warning light.
- the drives are housed in the interior of a housing body of the warning light. This leads to a particularly compact design and reduces the installation space problems occurring in the height direction when using the warning light on telescopic masts.
- the emission (the warning light) takes place in a first subregion of the emission region from a first center and in a second subregion from a separate second center, wherein the integration of the coupling device by at least partially recording in between the two sub-areas the separation created space takes place.
- the center here is to be regarded as the radial center which can be recognized according to the geometrical ray optics for a subregion of the emission area. It may or may not be the same as the radiation source.
- the warning light can be divided into two halves and the integrated coupling device can be arranged in the middle between the halves, in particular with the drive technology for the first / second pivotability.
- the space gain can then be used for a telescopic mast higher extendable so that the visibility of the rotating beacon and thus their warning effect can be improved.
- the Ankoppeliana is designed by the coupling device such that the active unit is at least for the most part outside of a narrowest, can be applied to a the radiating area umrandendes housing the warning light curve.
- a design is preferred according to which a maximum dimension of the warning light is orthogonal to its extension in the height direction of at most 70 cm, preferably at most 55 cm, in particular at most 40 cm provided and / or a ratio of this maximum dimension to the height dimension Is 2.0 or less, preferably 1, 6 or smaller, especially 1, 3 or smaller.
- the weight load as well as occurring during rotation about the first axis centrifugal forces is kept low.
- the character of the warning light remains at least in the long-range to be perceived as a single light, maintained.
- the applicability of the warning light is also designed so that a power supply and / or control line of at least 3 m, preferably at least 5 m, in particular at least 8 m in length is provided. This allows use on correspondingly highly extendable telescopic masts without additional measures with simple coupling of the lines to the power source or control.
- a common for the warning light and the active unit supply of power and / or control information is provided.
- the distribution for the electronic control and the power supply for the active unit or the active units is located inside the system.
- the control can take place via a CAN bus and be supplied together with the power supply line in a cable harness.
- the control can be done via a secure radio connection ( ⁇ , B. Bluetooth) - to the vehicle itself then only a two-wire line must be connected.
- such a supply of the active unit with power and / or control information serving line this is supplied via the coupling device and is in particular not exposed to the outside. This ensures effective protection of the cable line, especially in the area of greatest danger.
- an arrangement for limiting the pivoting angle achievable with the second pivotability can be provided.
- a pivotability is provided by 360 °, preferably with a permitted overlap (pivoting about 380 °, even up to 400 °).
- a mechanical end stop can be provided for the limiting arrangement, in particular realized via a cam disc, which prevents further pivoting by mechanical contact with a stop element when the maximum pivot angle is reached.
- a safety mechanism in the form of a leading-off electrical cutoff, which interrupts the pivoting energy supply when the desired setting position is reached.
- the cam can be used, so that can be dispensed with expensive sensors.
- the coupling device is designed for coupling at least partially independent of each other movable action units. This is achieved, for example, in that a rotatable support for the second pivotability is formed separately for each active unit or for groups of active units.
- a rotatable support for the second pivotability is formed separately for each active unit or for groups of active units.
- two or more flange surfaces can be provided for coupling, which are each rotatably mounted. These flange surfaces can also be provided with central and / or lateral cable exits in order to realize the above-described cable guide.
- the movable bearing of the two active units has a common counter bearing.
- This can be z. B. are formed by a between the two main shafts for the respective second pivoting effecting rotation arranged fixed sleeve.
- the sleeve can also be slotted in particular and form a cable transfer point in the interior of the housing of the warning light.
- the invention also provides a unit consisting of a warning light according to one or more of the embodiments described above together with such an active element or a combination of two or more active elements under protection.
- a single action unit it may serve a function of one or more of illuminate, transmit / receive, measure, or capture.
- an active unit is realized in the form of a plurality of headlight units.
- the invention also provides an extendable mast (telescopic mast, such as a pneumatic mast) under protection, at the head portion of which a warning light according to one or more of the above embodiments is mounted, and a vehicle equipped with such a mast. Preference is given to the ratio of the maximum transverse dimension of the warning light (without attached active units) to the transverse dimension of the lowest stage of the mast 4 or smaller, preferably 3 or smaller.
- FIG. 1 shows an embodiment of a warning light according to the invention, wherein also two attachable / mounted headlight units are shown,
- FIG. 2 is another illustration of the warning light of FIG. 1, looking at the exposed interior of the warning light,
- FIG. 3 schematically illustrates an emission plane orthogonal to the altitude axis
- Fig. 4 is an illustration of a pneumatic mast with the lamp of Fig. 1.
- the warning light shown in Fig. 1 has a signal light body 3, which is divided into two halves. Belonging to the two halves, made of a transparent material housing parts 3a and 3b are formed by its outer contour forth in the form of a half-cylinder. Alternatively, other shapes of the outer contour of the housing 3a, 3b are conceivable, which (relative to a plane orthogonal to the height extent of the warning light) have a curved or polygonal contour.
- the emission area in such an orthogonal plane is subdivided into two areas 4a, 4b, to which a respective optical center Za, Zb can be assigned according to the geometrical beam optics.
- a respective optical center Za, Zb can be assigned according to the geometrical beam optics.
- This will between the two Abstrahl Schlen 4a and 4b and two centers Zä and Zb, a free space R created in which (again with reference to FIG. 1), a central housing part 2 of the warning light is added.
- the warning light can be equipped with other equipment, such as lighting equipment, transmitting and receiving equipment, measuring equipment, cameras or the like.
- the flange surfaces 10 are equipped with centering and Befest Trentslöchem, can be inserted and screwed into the matching bolts of the headlamp unit 20.
- the housing cover can be removed.
- the warning light also allows pivoting of the attached headlamp units 20 about two axes, which will be explained below.
- the limited by the housing parts 2, 3a, 3b main body of the warning light is compared to a base part 1 of the warning light, which is arranged seen in the vertical direction H below the housing part 2, rotatably supported about the height axis H.
- This is indicated in Fig. 1 by the double arrow A and allows a corresponding pivoting A of the mounted headlamp units 20.
- This pivotal movement A not only the headlights 20 are thus pivoted, but it rotates, the housing part 20 and the signal light body 3 of the warning light. Since the latter radiates substantially symmetrically anyway in the orthogonal plane (shown in FIG. 3) to the elevation axis H, such a rotation reliably maintains the warning effect of the warning light.
- the headlight units 20 can also be pivoted independently of each other about an orthogonal to the height axis H extending central axis of the flange 10 due to a relative to the housing part 2 rotatable mounting of the flange 10, as indicated in Fig. 1 by the broken double arrow B.
- the two headlamp units 20 are decoupled, i. the drive technology for rotating the flange surfaces 10 provides for a respective independent drive.
- z. B. a headlamp unit 20 for the near field illumination and the other a remote illumination can be used.
- the entire drive technology for the first pivotability A and the second pivotability B (in the case of two headlight units 20, three are mutually independent). provided dependent waves, of which the two for the pivoting B on an axis) are arranged within the housing part 2.
- an extremely compact design is achieved on the one hand, which additionally causes due to the coupled arrangement of the headlamp units 20 at the same height as that of the signal light body 3 of the warning light a space gain in the height direction.
- the warning light in which the base part 1 is connected to the tip of a telescopic mast (FIG. 4), the latter can be completely retracted even when the headlamps 20 are mounted.
- a maximum pivot angle is provided beyond which further pivoting movement is no longer possible.
- a maximum swing range is set in the range of 380 ° to 400 °.
- This limitation is realized by a mechanical stop, in this embodiment, by a housing-fixed stop element to which a in a rotationally fixed the gear 14 connected cam disk shaped approach strikes.
- a contact element 13 is still provided, via which a leading electrical shutdown of the further pivoting movement is achieved shortly before or when the mechanical stop is reached.
- the contact element 13 cooperates with the cam 12 contacting them.
- the inventive design of the warning light also allows improved and safe cable management for the power supply of the drives, the signal light body 3 and the active units 20 (headlights) serving lines and the control lines required for these elements.
- all lines can be introduced together via an opening 9 in the base part 1 in the warning light and are supplied to the individual components within the housing 2.
- the supply lines for the active units 20 (headlights) can be introduced through one or more slots 16 formed in the sleeve 15 (FIG. 2) in order to be supplied to the headlight 20 via cable outlet openings 11 formed on the flange surface 10. In this way, a completely concealed cable management is possible.
- a last cable section can also be guided laterally of the headlamp units 20, and for this purpose be led out of the cable exit hole exiting in the lateral surface of the flange surface 10.
- damage to the supply and / or control cables due to the hot areas of the headlamp can be avoided because the cables are routed outside their radiation range.
- Fig. 4 is still a telescopic mast 100 shown at. whose mast top of the signal light body 3 is mounted.
- the mounting parts 50/60 are used to attach the telescopic mast (pneumatic mast) z. B. on the rear wall of an emergency vehicle, such as the fire department.
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Abstract
Warnleuchte, die insbesondere zur Anbringung am Mastkopf eines in Höhenrichtung ausfahrbaren Mastes ausgelegt ist, und die orthogonal zur Höhenrichtung über eine vorgegebenen, insbesondere einen Winkel von 360° umfassenden Bereich (4a, 4b) abstrahlt aufweisend eine integrierte Kopplungseinrichtung (10) zum Ankoppeln einer Wirkeinheit (20), über welche auf die Umgebung der Warnleuchte eingewirkt werden kann und/oder ein Einwirkung der Leuchtenumgebung registrierbar ist.
Description
Warnleuchte und mit einer Warnleuchte ausgerüsteter Teleskopmast
Die Erfindung betrifft eine Warnleuchte, die insbesondere zur Anbringung am Mastkopf eines in Höhenrichtung ausfahrbaren Mastes ausgelegt ist, und die orthogonal zur Höhenrichtung über einen vorgegebenen, insbesondere einen Winkel von 360° umfassenden Bereich abstrahlt, sowie einen mit einer solchen Warnleuchte ausgestatteten ausfahrbaren Mast (Teleskopmast).
Unter dem Begriff Warnleuchte sind dabei insbesondere Rundumkennleuchten zu verstehen, die neben der „klassischen" Rundumleuchte mit einem als umlaufend wahrgenommenen Lichtsignal (Drehspiegelleuchte) auch blitzende oder in Intervallen leuchtende Warnleuchten (Blink- oder Blitzleuchten) umfassen.
Derartige Warnleuchten sind in diversen Ausgestaltungen seit langem bekannt und werden als Warn- und Signaleinrichtungen in einer Vielzahl von Maschinen und Fahrzeugen eingesetzt, um in der Nähe befindliche Personen vor durch die Maschinen selbst entstehende oder anderweitige Gefahrensituationen aufmerksam zu machen.
Ein ebenfalls bekannter Einsatzzweck derartiger Warnleuchten liegt in deren Anbringung auf einem ausfahrbaren Mast, der seinerseits an Einsatzfahrzeugen von z. B. Feuerwehr oder Polizei angebracht sein kann. Diese Anordnung hat den Vorteil, daß im Falle beispielsweise eines Verkehrsunfalls auf einer Autobahn oder in einer Talsenke ein mit dieser Warnleuchte ausgestattetes, zur Unfallstelle gelangtes Einsatzfahrzeug durch Ausfahren des Teleskopmastes die Warnleuchte hoch über der Unglücksstelle plazieren kann, so daß diese in der Nähe des Unglücksortes stehende Hindernisse überragt kann und das von ihr abgestrahlte Warnlicht aus der Ferne erkennbar werden läßt.
Oftmals tragen die hierzu eingesetzten Teleskopmasten unterhalb der Warnleuchte noch weitere Geräte wie z. B. Sende- oder Empfangsanlagen sowie auch insbesondere verstellbare Scheinwerfer, mit denen die Unglücksstelle beleuchtet werden kann, so daß ein Hilfseinsatz auch bei Nacht oder eingeschränktem Tageslicht zuverlässig ausgeführt werden kann.
Trotz dieser Maßnahmen verlaufen die Hilfseinsätze nicht immer vollkommen zufriedenstellend. So kommt es immer wieder vor, daß trotz der durch das Warnlicht gekennzeichneten Unfallstelle nachfolgende Fahrzeuge nicht mehr rechtzeitig bremsen und in der Nähe der Unfallstelle weitere Unfälle verursachen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Warnleuchte bereitzustellen, deren Warnfunktion verbessert und insbesondere zuverlässiger ist, um verbesserte Hilfseinsätze gewährleisten zu können.
Diese Aufgabe wird von der Erfindung durch eine Weiterbildung der Warnleuchte der eingangs genannten Art gelöst, die im wesentlichen durch eine integrierte Kopplungseinrichtung zum Ankoppeln einer Wirkeinheit gekennzeichnet ist, über welche auf die Umgebung der Warnleuchte eingewirkt werden kann und/oder eine Einwirkung der Leuchtenumgebung registrierbar ist.
Damit kann erfindungsgemäß eine Wirkeinheit wie etwa ein Scheinwerfer an die integrierte Kopplungseinrichtung angekoppelt werden, und muß nicht mehr separat unterhalb der Warnleuchte am Teleskopmast angebracht werden. Insbesondere wird durch die integrative Ankopplung der Wirkeinheit eine verbesserte Kabelführung möglich.
Im Rahmen der Erfindung ist nämlich erkannt worden, daß bei den beschriebenen Hilfseinsätzen ein Problem dahingehend besteht, daß die bisherige Art der getrennt
vorgesehenen Warnleuchte und der als Wirkeinheit eingesetzten Beleuchtungstechnik sowie deren separaten Stromversorgungen und Steuerleitungen ein erhöhtes Risiko beherbergen, das die Warnleuchte und/oder die Scheinwerfer in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, daß einzelne Kabel sich im Betrieb verhaken, oder an heiße Teile der Scheinwerfer geraten und dadurch beschädigt werden, bis hin zum Funktionsausfall der Warnleuchte. Durch die erfindungsgemäße Ankoppelbarkeit der Wirkeinheit an eine integrierte Kopplungseinrichtung stellt die Erfindung somit eine Verbesserung bereit, die die nahezu vollständige Beseitigung dieser Gefahrenquelle erlaubt.
Des weiteren ergibt sich die Möglichkeit einer platzsparenden kompakten Bauform, die insbesondere im eingefahrenen Zustand eines Teleskopmastes zum Tragen kommt, sowie eine einfache Anbringbarkeit der Wirkeinheit. Beispielsweise kann auf einklappbare Wirkeinheiten verzichtet werden, indem mastnahe feste Anbringungen gewählt werden.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist die Warnleuchte ein ihrer Anbringung dienendes Basisteil auf, und die Wirkeinheit ist über ihre Ankopplung mit wenigstens einem Freiheitsgrad, bevorzugt wenigstens zwei unabhängigen Freiheitsgraden relativ zu dem Basisteil beweglich. Auf diese Weise bleiben beispielsweise als Scheinwerfer ausgelegte Wirkeinheiten verstellbar und können die Unglücksstelle gezielt ausleuchten. Dazu ist zweckmäßig vorgesehen, daß ein Bewegungs-Freiheitsgrad eine erste Ver- schwenkbarkeit der Wirkeinheit um eine in Höhenrichtung verlaufende erste Achse ist. Dies erlaubt eine Bewegung der Scheinwerfer in Umfangsrichtung des Abstrahlbereichs der . Warnleuchte.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird die erste Verschwenkbarkeit durch eine Drehbarkeit der Kopplungseinrichtung um die erste Achse erreicht. Dies erlaubt bautechnisch geringere Anforderungen an die anzukoppelnde Wirkeinheit, da sie eine entsprechende Versteileinrichtung nicht mehr selbst bereitstellen muß. In diesem Zusammenhang ist insbesondere vorgesehen, daß die Warnleuchte selbst an ihrem Basisteil um die erste Achse drehbar gelagert ist. Dabei wird der Aufwand in Kauf genommen, die Warnleuchte selbst trotz ihrer bereits bezüglich der Drehachse im wesentlichen symmetrischen Ab- Strahlung mitzubewegen. Im Rahmen der Erfindung ist erkannt worden, daß der demnach als nicht erforderlich anzusehende Aufwand dadurch kompensierbar ist, daß keine getrennte Drehbarkeit der integrierten Kopplungseinrichtung mehr erforderlich ist und dennoch ein entsprechender Bewegungs-Freiheitsgrad für die Wirkeinheit bereitgestellt werden kann.
Des weiteren ist bevorzugt vorgesehen, daß ein Bewegungs-Freiheitsgrad eine zweite Verschwenkbarkeit der Wirkeinheit um eine quer, bevorzugt orthogonal zur ersten Achse verlaufenden zweiten Achse ist. Somit wird die Flexibilität der als Scheinwerfer ausgebildeten Wirkeinheit hinsichtlich ihrer Abstrahlrichtung weiter erhöht, was inbesondere für den Einsatz als Suchscheinwerfer von Vorteil ist. Dazu ist vorgesehen, daß die zweite Verschwenkbarkeit durch eine drehbare Lagerung wenigstens eines Teils der Kopplungseinrichtung um die zweite Achse erreicht wird. Dies erlaubt es, die anzukoppelnden Wirkelemente baulich besonders einfach auszuführen, insbesondere bedarf es für eine anzukoppelnde Scheinwerferanordnung keiner Verstellbarkeit des Scheinwerfers gegenüber seinem Ankoppelbereich mehr.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind ein erster und/oder ein zweiter Antrieb für die erste/zweite Verschwenkbarkeit in die Warnleuchte integriert. Zum Beispiel sind die Antriebe im Innenraum eines Gehäusekörpers der Warnleuchte untergebracht. Dies führt zu einer besonders kompakten Bauform und verringert die bei Einsatz der Warnleuchte an Teleskopmasten auftretenden Bauraumprobleme in der Höhenrichtung.
In einer zweckmäßigen Ausführungsform erfolgt die Abstrahlung (der Warnleuchte) in einen ersten Teilbereich des Abstrahlbereiches von einem ersten Zentrum und in einen zweiten Teilbereich von einem getrennten zweiten Zentrum aus, wobei die Integration der Kopplungseinrichtung durch deren wenigstens teilweise Aufnahme in ein zwischen den beiden Teilbereichen durch die Trennung geschaffenen Raum erfolgt. Als Zentrum ist hier das gemäß der geometrischen Strahlenoptik erkennbare radiale Zentrum für einen Teilbereich des Abstrahlbereiches anzusehen. Es kann, muß aber nicht mit der die Strahlung aussendenden Quelle übereinstimmen. Durch die Ausnutzung des Raumes zwischen den beiden Teilbereichen wird weiterer Bauraum in Höhenrichtung der Warnleuchte eingespart. Beispielsweise kann die Warnleuchte in zwei Hälften aufgeteilt sein und die integrierte Kopplungseinrichtung insbesondere mit der Antriebstechnik für die erste/zweite Verschwenkbarkeit in der Mitte zwischen den Hälften angeordnet sein. Der Bauraumgewinn kann dann auch für einen höher ausfahrbaren Teleskopmast genutzt werden so daß die Sichtbarkeit der Rundumkennleuchte und damit ihre Warnwirkung verbessert werden kann.
Besonders zweckmäßig ist die Ankoppelbarkeit durch die Kopplungseinrichtung derart gestaltet, daß die Wirkeinheit wenigstens zu einem überwiegenden Teil außerhalb einer engsten, an ein den Abstrahlbereich umrandendes Gehäuse der Warnleuchte anlegbare Kurve liegt. Dies sorgt für eine kombinierte gute Beweglichkeit der angekoppelten Wirkeinheit mit einem möglichst uneingeschränkten Wirkfeld derselben.
Hinsichtlich der Anbringbarkeit der Warnleuchte ist eine Auslegung bevorzugt, gemäß der eine maximale Abmessung der Wamleuchte orthogonal zu ihrer Erstreckung in Höhenrichtung von höchstens 70 cm, bevorzugt höchstens 55 cm, insbesondere höchstens 40 cm vorgesehen ist und/oder ein Verhältnis dieser maximalen Abmessung zu der Höhenabmessung 2,0 oder kleiner, bevorzugt 1 ,6 oder kleiner, inbesondere 1 ,3 oder kleiner ist. Auf diese Weise wird zum einen die Gewichtsbelastung sowie bei Drehung um die erste Achse auftretende Zentrifugalkräfte niedriggehalten. Zum anderen bleibt der Charakter der Warnleuchte wenigstens im Fernbereich als einzelne Leuchte wahrgenommen zu werden, aufrechterhalten.
Für den bevorzugten Einsatzzweck ist die Anbringbarkeit der Warnleuchte auch so ausgelegt, daß eine Energieversorgungs- und/oder Steuerleitung von wenigstens 3 m, bevorzugt wenigstens 5 m, insbesondere wenigstens 8 m Länge vorgesehen ist. Dies erlaubt eine Verwendung auf entsprechend hoch ausfahrbaren Teleskopmasten ohne zusätzliche Maßnahmen bei einfacher Ankopplung der Leitungen an die Energiequelle bzw. Steuerung.
Besonders bevorzugt ist eine für die Warnleuchte und die Wirkeinheit gemeinsame Zuführung von Energieversorgung und/oder Steuerinformationen vorgesehen. Somit wir die oben bereits angesprochene Gefährdung durch eine Mehrzahl einzelner Kabel wirksam verringert. Des weiteren wird eine Beschleunigung der Fahrzeugintegration für den oben beschriebenen Einsatz in Fahrzeugen erreicht, da sich die Verteilung für die elektronische Steuerung und die Stromzufuhr für die Wirkeinheit oder die Wirkeinheiten (Scheinwerfer, Antennen) im Inneren des Systems befindet. Beispielsweise kann die Steuerung über einen CAN-Bus erfolgen und dieser gemeinsam mit der Energieversorgungsleitung in einem Kabelstrang zugeführt werden. Alternativ kann die Steuerung über eine gesicherte Funkverbindung erfolgen (ζ,. B. Bluetooth) - an das Fahrzeug selbst muß dann nur noch eine zweiadrige Leitung angeschlossen werden.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird eine solche der Versorgung der Wirkeinheit mit Strom und/oder Steuerinformationen dienende Leitung dieser über die Kopplungseinrichtung zugeführt und liegt insbesondere nicht nach außen frei. Damit wird gerade im Bereich der größten Gefährdung ein wirksamer Schutz der Kabelleitung sichergestellt.
Hinsichtlich der zweiten Verschwenkbarkeit kann eine Anordnung zur Begrenzung des bei der zweiten Verschwenkbarkeit erreichbaren Schwenkwinkels vorgesehen werden. Insbesondere soll hinsichtlich der zweiten Verschwenkbarkeit keine Endlosdrehung in eine
Drehrichtung vorgesehen sein, sondern vielmehr die Einstellpositionen zwischen zwei Maximalanschlägen begrenzt sein. Dabei ist zudem eine Verschwenkbarkeit um 360° vorgesehen, bevorzugt mit einer erlaubten Überschneidung (Verschwenkbarkeit um 380°, auch bis zu 400°). In diesem Zusammenhang kann für die Begrenzungsanordnung ein mechanischer Endanschlag vorgesehen werden, insbesondere über eine Kurvenscheibe realisiert, die bei Erreichen des maximalen Schwenkwinkels ein weiteres Verschwenken durch mechanische Anlage an einem Stoppelement verhindert. Um die dabei entstehende mögliche mechanische Belastung zu verringern, kann auch ein Sicherheitsmechanismus in Form einer voreilenden elektrischen Abschaltung vorgesehen werden, der die Verschwen- kung erlaubende Energiezufuhr bei Erreichen der gewünschten Einstellposition unterbricht. Zu dessen Realisierung kann wiederum die Kurvenscheibe herangezogen werden, so daß auf aufwendige Sensorik verzichtet werden kann.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Kopplungseinrichtung zur Ankopplung wenigstens zum Teil unabhängig voneinander beweglichen Wirkungseinheiten ausgelegt. Dies wird etwa dadurch erreicht, daß eine drehbare Lagerung für die zweite Verschwenkbarkeit getrennt für jede Wirkeinheit oder für Gruppen von Wirkeinheiten gebildet werden. Beispielsweise können zwei oder mehr Flanschflächen zur Ankopplung vorgesehen werden, die jeweils drehbar gelagert sind. Diese Flanschflächen können auch mit zentrischen und/oder seitlichen Kabelausgängen versehen sein, um die oben beschriebene Kabelführung zu realisieren.
In diesem Zusammenhang kann auch vorgesehen werden, daß die bewegliche Lagerung der beiden Wirkeinheiten ein gemeinsames Gegenlager aufweist. Dieses kann z. B. durch eine zwischen den beiden Hauptwellen für die die jeweilige zweite Verschwenkbarkeit bewirkende Drehung angeordnete feststehende Muffe gebildet werden. Dabei kann die Muffe insbesondere auch geschlitzt sein und einen Kabelübergabepunkt im Innenraum des Gehäuses der Warnleuchte bilden. Wie bereits erläutert, kann mit den erläuterten Maßnahmen eine ab der gemeinsamen Zuführung der Leitungen, die beispielsweise in das Basisteil der Warnleuchte eingeleitet werden können, vollständig innenliegende Verkabelung nicht nur der Warnleuchte, sondern auch der Wirkeinheiten erreicht werden.
Die Erfindung stellt auch eine Einheit bestehend aus einer Warnleuchte gemäß einer oder mehrer der oben beschriebenen Ausgestaltungen zusammen mit einem solchen Wirkelement oder einer Kombination aus zwei oder mehreren Wirkelementen unter Schutz.
Hinsichtlich der Bedeutung einer einzelnen Wirkeinheit kann diese einer Funktion von einem oder mehreren von Beleuchten, Senden/Empfangen, Messen, oder Bildaufnahme dienen. Bevorzugt ist eine Wirkeinheit in Form von einer mehreren Scheinwerfereinheiten realisiert.
Des weiteren stellt die Erfindung auch einen ausfahrbaren Mast (Teleskopmast, beispielsweise einem Pneumatikmast) unter Schutz, an dessen Kopfbereich eine Warnleuchte gemäß einer oder mehrer der obigen Ausgestaltungen angebracht ist, sowie ein mit einem solchen Mast ausgestattetes Fahrzeug. Bevorzugt ist dabei das Verhältnis der maximalen Querabmessung der Warnleuchte (ohne angebrachte Wirkeinheiten) zu der Querabmessung der untersten Stufe des Mastes 4 oder kleiner, bevorzugt 3 oder kleiner.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der genaueren Beschreibung einer einzelnen Ausführungsform der Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren, von denen
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Warnleuchte zeigt, wobei ebenfalls zwei anbringbare/angebrachte Scheinwerfereinheiten mit abgebildet sind,
Fig. 2 eine weitere Darstellung der Warnleuchte von Fig. 1 ist, mit Blick auf das freigelegte Gehäuseinnere der Warnleuchte,
Fig. 3 schematisch eine Abstrahlebene orthogonal zur Höhenachse darstellt, und
Fig. 4 eine Darstellung eines Pneumatikmastes mit der Leuchte aus Fig. 1 ist.
Die in Fig. 1 dargestellte Warnleuchte weist einen Signallichtkörper 3 auf, der in zwei Hälften unterteilt ist. Die zu den beiden Hälften gehörenden, aus einem transparenten Material gefertigten Gehäuseteile 3a und 3b sind von ihrer Außenkontur her in Form eines Halbzylinders gebildet. Alternativ sind auch andere Formen der Außenkontur der Gehäuse 3a, 3b denkbar, die (bezogen auf eine Ebene orthogonal zur Höhenerstreckung der Warnleuchte) eine gekrümmte oder polygonartige Kontur haben.
Wie besser aus der schematischen Darstellung von Fig. 3 zu erkennen ist, ist der Abstrahlbereich in einer solchen orthogonalen Ebene jeweils in zwei Bereiche 4a, 4b unterteilt, denen gemäß der geometrischen Strahlenoptik ein jeweiliges optisches Zentrum Za, Zb zuordenbar ist, welche auseinanderfallen. Dadurch wird zwischen den beiden
Äbstrahlbereichen 4a und 4b und beiden Zentren Zä und Zb ein Freiraum R geschaffen, in dem (wieder mit Bezug auf Fig. 1) ein zentrales Gehäuseteil 2 der Warnleuchte aufgenommen ist. Über das Gehäuseteil 2 kann die Warnleuchte mit weiterem Gerät ausgerüstet werden, beispielsweise mit Beleuchtungsgeräten, Sende- und Empfangeinrichtungen, Meßgeräten, Kameras oder ähnlichem. Zu deren Ankopplung ist im Bereich des Gehäuseteils 2 an dessen nicht an die transparenten Gehäuse 3a und 3b angrenzenden Seiten jeweils eine Flanschfläche 10 angeordnet, an welche die Zusatzgeräte, in dem in Fig. 1 gezeigten Fall jeweils eine Scheinwerfereinheit 20 mit zwei Strahlern, anbringbar ist. Hinsichtlich der konkreten Anbringung sind mehrere Varianten denkbar, in dem Ausführungsbeispiel sind die Flanschflächen 10 mit Zentrier- und Befestigungslöchem ausgestattet, in die passende Bolzen der Scheinwerfereinheit 20 eingeführt und eingeschraubt werden können. Zur Befestigung der Scheinwerfereinheiten kann der Gehäusedeckel entfernt werden.
Die Warnleuchte erlaubt ferner ein Verschwenken der daran angebrachten Scheinwerfereinheiten 20 um zwei Achsen, das im folgenden erläutert wird. Der von den Gehäuseteilen 2, 3a, 3b begrenzte Hauptkörper der Warnleuchte ist gegenüber einem Basisteil 1 der Warnleuchte, das in Höhenrichtung H gesehen unterhalb des Gehäuseteils 2 angeordnet ist, um die Höhenachse H drehbar gelagert. Dies ist in Fig. 1 durch den Doppelpfeil A angedeutet und erlaubt eine entsprechende Verschwenkung A der angebrachten Scheinwerfereinheiten 20. Bei dieser Schwenkbewegung A werden somit nicht nur die Scheinwerfer 20 verschwenkt, sondern es dreht sich auch das Gehäuseteil 20 und der Signallichtkörper 3 der Warnleuchte. Da letzterer aber in der (in Fig. 3 dargestellten) Orthogonalebene zur Höhenachse H ohnehin im wesentlichen symmetrisch abstrahlt, bleibt durch eine solche Drehung die Warnwirkung der Warnleuchte zuverlässig aufrechterhalten.
Des weiteren können die Scheinwerfereinheiten 20 aufgrund einer gegenüber dem Gehäuseteil 2 drehbaren Lagerung der Flanschflächen 10 auch unabhängig voneinander um eine orthogonal zur Höhenachse H verlaufende zentrale Achse der Flanschfläche 10 verschwenkt werden, wie in Fig. 1 durch den unterbrochenen Doppelpfeil B angedeutet ist. Bezüglich dieser zweiten Verschwenkbarkeit B sind die beiden Scheinwerfereinheiten 20 entkoppelt, d.h. die Antriebstechnik zur Drehung der Flanschflächen 10 sieht einen jeweils unabhängigen Antrieb vor. Auf diese Weise kann z. B. die eine Scheinwerfereinheit 20 für die Nahfeldbeleuchtung und die andere eine Fernausleuchtung eingesetzt werden.
Die gesamte Antriebstechnik für die erste Verschwenkbarkeit A und die zweite Verschwenkbarkeit B (bei zwei Scheinwerfereinheiten 20 sind hier drei voneinander un-
abhängige Wellen vorgesehen, von denen die beiden für die Verschwenkbarkeit B auf einer Achse liegen) sind innerhalb des Gehäuseteils 2 angeordnet. Auf diese Weise wird zum einen eine äußerst kompakte Bauform erreicht, die zusätzlich aufgrund der angekoppelten Anordnung der Scheinwerfereinheiten 20 auf der gleichen Höhe wie der des Signallichtkörpers 3 der Warnleuchte ein Bauraumgewinn in Höhenrichtung bewirkt. Für den bevorzugten Einsatzzweck der Warnleuchte, bei dem das Basisteil 1 mit der Spitze eines Teleskopmastes verbunden ist (Fig. 4), kann letzterer auch bei montierten Scheinwerfern 20 vollständig eingefahren werden. Geht man von einer für Einsatzfahrzeuge festgelegten Maximalhöhe des zwar einsatzbereiten aber noch in eingefahrener Stellung befindlichen Mastes aus, wird über herkömmlichen Anordnungen, bei denen Scheinwerfereinheiten als separate Einheiten unterhalb der Warnleuchte am Mast befestigt sind, eine entsprechende Höheneinsparung von ca. 50% erreicht, die bei einem Teleskopmast einen entsprechenden Höhengewinn in ausgefahrenem Zustand ermöglicht, welcher entsprechend der Zahl der vorgesehenen Maststufen des Teleskopmastes ein Vielfaches des Höhengewinns im eingefahrenen Zustand ausmacht. Somit wird neben der kompakten Bauform, die auch zu geringeren Anschaffungskosten wie auch Instandhaltungskosten führt, ein erheblicher Höhengewinn für den ausfahrbaren Mast möglich, mit den damit verbundenen Sicherheitsvorteilen einer höher aufragenden Warnleuchte.
Hinsichtlich der konkreten Ausführungen der in das Gehäuseteil 2 integrierten Antriebe für die Schwenkbewegungen A, B sind mehrere Ausführungsvarianten denkbar. Eine bevorzuge Auführungsvariante wird im folgenden mit Bezug auf Fig. 2 genauer erläutert. Darin ist das Gehäuseteil 3a aus Fig. 1 abgenommen, so daß ein Blick auf das Gehäuseinnere des Gehäuseteils 2 freigegeben ist. Für die Drehbewegung A des Gehäuses 2 um die Höhenachse H ist eine Motoreinheit 5 vorgesehen, die diese Drehbewegung über ein Paar miteinander kämmender Zahnräder 6 bewirkt. Hinsichtlich der zweiten Schwenkbewegung B können die drehfest mit den Flanschflächen 10 vorgesehenen Zahnräder 14 an der jeweiligen Seite des Gehäuses 2 voneinander unabhängig durch in dem Gehäuseinneren aufgenommene, aber zwecks einer übersichtlicheren Darstellung nicht in Fig. 2 dargestellte weitere Motoreinheiten angetrieben werden. Dabei stützen sich die jeweiligen Drehwellen an einer raumfest zwischen den Zahnrädern 14 angeordneten Muffe 15 ab.
Hinsichtlich der zweiten Schwenkbewegung B ist ein maximaler Schwenkwinkel vorgesehen, über den hinaus eine weitere Schwenkbewegung nicht mehr möglich ist. In dem Ausführungsbeispiel ist ein maximaler Schwenkbereich im Bereich von 380° bis 400° eingestellt. Diese Begrenzung wird durch einen mechanischen Anschlag realisiert, in diesem Ausführungsbeispiel durch ein gehäusefestes Stoppelement, an das ein in einer drehfest mit
dem Zahnrad 14 verbundenen Kurvenscheibe geformter Ansatz anschlägt. Zur Vermeidung der dabei entstehenden mechanischer Belastungen ist noch ein Kontaktelement 13 vorgesehen, über das eine voreilende elektrische Abschaltung der weiteren Schwenkbewegung erreicht wird, kurz bevor oder wenn der mechanische Anschlag erreicht wird. Dazu wirkt das Kontaktelement 13 mit der Kurvenscheibe 12 diese kontaktierend zusammen.
Die erfindungsgemäße Gestaltung der Warnleuchte erlaubt auch eine verbesserte und sichere Kabelführung für die der Energieversorgung der Antriebe, des Signallichtkörpers 3 und der Wirkeinheiten 20 (Scheinwerfer) dienenden Leitungen sowie der für diese Elemente benötigten Steuerleitungen. So ist vorgesehen, daß sämtliche Leitungen gemeinsam über eine Öffnung 9 im Basisteil 1 in die Warnleuchte eingeführt werden können und innerhalb des Gehäuses 2 den einzelnen Komponenten zugeführt werden. Weiter können die Versorgungsleitungen für die Wirkeinheiten 20 (Scheinwerfer) durch einen oder mehrere in der Muffe 15 gebildeten Schlitze 16 eingeführt werden (Fig. 2), um dem Scheinwerfer 20 über an der Flanschfläche 10 gebildete Kabelaustrittsöffnungen 11 zugeführt zu werden. Auf diese Weise wird eine vollkommen verdeckte Kabelführung möglich. Alternativ und/oder zusätzlich kann ein letzter Kabelabschnitt auch seitlich der Scheinwerfereinheiten 20 geführt werden, und dazu aus dem in der Mantelfläche der Flanschfläche 10 austretenden Kabelaustrittsloch herausgeführt werden. !n jedem Fall kann eine Beschädigung der Versorgungs- und/oder Steuerkabel aufgrund der heissen Bereiche des Scheinwerfes vermieden werden, da die Kabel außerhalb deren Strahlungsbereiches verlegt sind. Konkret ist auch daran gedacht, die Kabelanschlüsse zum Basisteil hin und/oder von der Flanschfläche 10 zu den Wirkeinheiten 20 in Form von elektrischen Steckverbindungen zu realisieren, die automatisch bei mechanischem Anbringen des Basisteils 1 auf einer Mastspitze eines entsprechend mit dem Gegensteckteil ausgestatteten Teleskopmastes geschlossen werden, bzw. beim mechanischen Anbringen der Wirkeinheiten 20 an den Flanschflächen 10.
In Fig. 4 ist noch ein Teleskopmast 100 abgebildet, an . dessen Mastspitze der Signallichtkörper 3 angebracht ist. Die Montageteile 50/60 dienen der Anbringung des Teleskopmastes (Pneumatikmastes) z. B. an der Rückwand eines Einsatzfahrzeuges, beispielsweise der Feuerwehr.
Die Erfindung ist nicht auf die in dem gezeigten Ausführungsbeispiel detailliert beschriebenen Merkmale eingeschränkt. Vielmehr kann die Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen durch die in der Beschreibung und den Ansprüchen angegebenen
Merkmale einzeln oder in Kombination für die Ausführung der Erfindung verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
Claims
1. Warnleuchte, die insbesondere zur Anbringung am Mastkopf eines in Höhenrichtung (H) ausfahrbaren Mastes ausgelegt ist, und die orthogonal zur Höhenrichtung über einen vorgegebenen, insbesondere einen Winkel von 360° umfassenden Bereich (4a, 4b) abstrahlt, gekennzeichnet durch eine integrierte Kopplungseinrichtung (10) zum Ankoppeln einer Wirkeinheit (20), über welche auf die Umgebung der Warnleuchte eingewirkt werden kann und/oder eine Einwirkung der Leuchtenumgebung registrierbar ist.
2. Warnleuchte nach Anspruch 1 , bei der die Warnleuchte ein ihrer Anbringung dienendes Basisteil (1) aufweist und die Wirkeinheit über ihre Ankopplung mit wenigstens einem Freiheitsgrad, bevorzugt wenigstens zwei unabhängigen Freiheitsgraden relativ zu dem Basisteil beweglich ist.
3. Warnleuchte nach Anspruch 2, bei der ein Bewegungs-Freiheitsgrad eine erste Verschwenkbarkeit (A) der Wirkeinheit um eine in Höhenrichtung verlaufende erste Achse ist.
4. Warnleuchte nach Anspruch 3, bei der die erste Verschwenkbarkeit durch eine Drehbarkeit der Kopplungseinrichtung (10) um die erste Achse (H) erreicht wird.
5. Warnleuchte nach Anspruch 3 oder 4, bei der die Warnleuchte an ihrem Basisteil (1) um die erste Achse (H) drehbar gelagert ist.
6. Warnleuchte nach einem der Ansprüche 2 bis 5, bei der ein Bewegungs-Freiheitsgrad eine zweite Verschwenkbarkeit (B) der Wirkeinheit (20) um eine quer, bevorzugt orthogonal zur ersten Achse verlaufenden zweiten Achse ist.
7. Warnleuchte nach Anspruch 6, bei der die zweite Verschwenkbarkeit (B) durch eine drehbare Lagerung wenigstens eines Teils der Kopplungseinrichtung (10) um die zweite Achse erreicht wird.
8. Warnleuchte nach einem der Ansprüche 3 bis 7, bei der ein erster (15) und/oder ein zweiter Antrieb für die erste/zweite Verschwenkbarkeit in die Warnleuchte integriert ist/sind.
9. Warnleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Abstrahlung in einen ersten Teilbereich (4a)des Abstrahlbereiches von einem ersten Zentrum (Za) und in einen zweiten Teilbereich (4b) von einem getrennten zweiten Zentrum (Zb) aus erfolgt, wobei die Integration der Kopplungseinrichtung durch deren wenigstens teilweise Aufnahme in einen zwischen den beiden Teilbereichen durch die Trennung geschaffenen Raum (R) erfolgt.
10. Warnleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Ankoppelbar- keit durch die Kopplungseinrichtung (10) derart ist, daß die Wirkeinheit (20) wenigstens zu einem überwiegenden Teil außerhalb einer engsten, an ein den Abstrahlbereich umrandendes Gehäuse der Warnleuchte anlegbare Kurve (C) liegt.
11. Warnleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Auslegung zur Anbringbarkeit der Warnleuchte eine maximale Abmessung der Warnleuchte orthogonal zu ihrer Erstreckung in Höhenrichtung von höchstens 70 cm, bevorzugt höchstens 55 cm, insbesondere höchstens 40 cm beinhaltet und/oder ein Verhältnis dieser maximalen Abmessung zu der Höhenabmessung 2,0 oder kleiner, bevorzugt 1 ,6 oder kleiner, insbesondere 1 ,3 oder kleiner ist.
12. Warnleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Auslegung zur Anbringbarkeit der Warnleuchte eine Energieversorgungs- und/oder Steuerleitung von wenigstens 3 m, bevorzugt wenigstens 5 m, inbesondere wenigstens 8 m Länge umfaßt.
13. Warnleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der eine für die Warnleuchte und die Wirkeinheit gemeinsame Zuführung von Energieversorgung und/oder Steuerinformationen vorgesehen ist.
14. Warnleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der eine der Versorgung der Wirkeinheit mit Strom und/oder Steuerinformationen dienende Leitung dieser über die Kopplungseinrichtung zugeführt wird und insbesondere nicht nach außen freiliegt.
15. Warnleuchte nach einem der Ansprüche 6 bis 14, bei der eine Anordnung zur Begrenzung des bei der zweiten Verschwenkbarkeit erreichbaren Schwenkwinkels vorgesehen ist.
16. Warnleuchte nach Anspruch 15, bei der die Begrenzungsanordnung einen mechanischen Endanschlag, insbesondere durch eine Kurvenscheibe (12) realisiert, aufweist, sowie insbesondere einen die Kurvenscheibe aufweisenden Sicherheitsmechanismus (12, 13) in Form einer voreilenden elektrischen Abschaltung der die Verschwenkung der zweiten Verschwenkbarkeit erlaubenden Energiezufuhr.
17. Warnleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Kopplungseinrichtung zur Ankopplung wenigstens zum Teil unabhängig voneinander beweglichen Wirkeinheiten ausgelegt ist.
18. Warnleuchte nach Anspruch 17, bei der eine bewegliche Lagerung der beiden Wirkeinheiten ein gemeinsames Gegenlager (15) aufweist.
19. Warnleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit wenigstens einer solchen Wirkeinheit.
20. Warnleuchte nach Anspruch 19, bei dem die Wirkeinheit einer Funktionsanordnung zugeordnet ist, deren Funktion eines oder mehrere von Beleuchten, Senden/Empfangen, Messen, Bildaufnahme umfasst, und die Wirkeinheit insbesondere aus einem oder mehreren Scheinwerfern besteht.
21. Ausfahrbarer Mast, an dessen Kopfbereich eine Warnleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche angebracht ist.
22. Fahrzeug, das mit einem ausfahrbaren Mast nach Anspruch 21 ausgestattet ist.
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