Neigungsvorrichtung für Behältnis
Die Erfindung betrifft eine verstellbare Neigungsvorrichtung für Behältnisse, insbesondere für Schubladen, mit einem ersten Auflagepunkt, über den die Neigungsvorrichtung das Behältnis neigt und einem durch erste Stellelemente der Neigungsvorrichtung in der Höhe verstellbaren zweiten Auflagepunkt.
Die Erfindung betrifft weiters eine Schublade mit einer derartigen Neigungsvorrichtung und ein Möbel mit einer derartigen Schublade.
Derartige verstellbare Neigungsvorrichtungen für Schubladen sind bereits in einer Vielzahl bekannt. So zeigt etwa die AT 409 067 B vom 27. Mai 2002 eine Ausziehführung für Schubladen mit je einer korpusseitigen Tragschiene und je einer ladenseitigen Ausziehschiene an den beiden Seiten der Schublade. Die Ausziehschienen sind an ihren hinteren Enden mit Haken versehen, die horizontale Haltenasen aufweisen, die in Montagelage in Öffnungen in der Schublade ragen. Die Positionen der Haltenasen oder der Haken mit den Haltenasen ist auf den Ausziehschienen in vertikaler Richtung verstellbar. Dadurch kann die Schublade in ihrem hinteren Bereich angehoben bzw. abgesenkt werden, wodurch es zu einer Neigung der Frontblende der Schublade kommt. Somit kann die Schublade bzw. die Front der Schublade im Möbel ausgerichtet werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine gegenüber dem Stand der Technik verbesserte verstellbare Neigungsvornchtung für Behältnisse anzugeben.
Dies wird bei der erfindungsgemäßen Neigungsvorrichtung dadurch erreicht, dass die Neigungsvorrichtung zumindest einen weiteren, dritten Auflagepunkt aufweist welcher durch weitere, zweite Stellelemente der Neigungsvorrichtung in der Höhe verstellbar ist.
So führt die Verwendung eines weiteren Auflagepunktes dazu, dass die Schublade an diesem Punkt ebenso abgestützt wird und somit eine stabilere Tragekonstruktion geschaffen wird, da sich somit die Krafteinwirkung auf drei Punkte anstelle von zwei Punkten verteilt. Dadurch, dass dieser weitere Auflagepunkt höhenverstellbar ist,
kommt es zu dieser günstigen Kraftverteilung in jedem einstellbaren Winkel der Neigungsvorrichtung. Somit ist das Durchbiegen des Behältnisses am dritten Auflagepunkt verhinderbar.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
Als besonders vorteilhaft hat es sich herausgestellt, wenn der dritte Auflagepunkt zwischen dem ersten Auflagepunkt und dem zweiten Auflagepunkt angeordnet ist. Dadurch kann eine optimale Kraftverteilung auf die drei Auflagepunkte erreicht werden, wobei es besonders vorteilhaft ist, wenn sich der dritte Auflagepunkt im Wesentlichen in der Mitte zwischen den beiden anderen Auflagepunkten befindet.
Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel kann vorgesehen sein, dass sich die Auflagepunkte an zumindest zwei - vorzugsweise an mehreren - einstellbaren Positionen der Neigungsvorrichtung in einer Ebene - vorzugsweise im Wesentlichen auf einer Linie - befinden. Dadurch wird erreicht, dass sich die Unterseite des Behältnisses ebenfalls auf einer Ebene befindet, ein Durchbiegen also verhindert werden kann.
Weiters kann bevorzugt vorgesehen sein, dass die Höhe des dritten Auflagepunktes proportional zu der Höhe des zweiten Auflagepunktes durch die Neigungsvorrichtung verstellbar ist. Somit wird erreichbar, dass in jeder Stellung der Neigungsvorrichtung es zu keinem Durchbiegen eines Behältnisses an den Auflagepunkten kommen kann.
Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn die Elemente, die den dritten Auflagepunkt bilden, stark ausgebildet sind. Durch die Verwendung von unelastischen, also starren, Elementen am dritten Auflagepunkt wird ein Durchbiegen des Behältnisses an diesem Punkt verhindert, da der dritte Auflagepunkt unter Belastung seine Höhe nicht verändern kann. Somit wird weiters gewährleistet, dass die Kraftverteilung auf alle Auflagepunkte gleichmäßig verteilt ist.
Besonders bevorzugt kann vorgesehen sein, dass zumindest ein Element, vorzugsweise ein Stellelement, welches den dritten Auflagepunkt bildet, im Wesentlichen keilförmig ausgebildet ist. Durch die keilförmige Ausbildung eines
Stellelementes kann eine gleichmäßige und im Wesentlichen stufenlose Verstellung des Neigungswinkels durch die Neigungsvorrichtung erfolgen.
Als besonders vorteilhaft hat es sich dabei herausgestellt, wenn die ersten Stellelemente der Neigungsvorrichtung, die zumindest teilweise den zweiten Auflagepunkt bilden, und die zweiten Stellelemente der Neigungsvorrichtung, die zumindest teilweise den dritten Auflagepunkt bilden, eine kraftübertragende Verbindung zueinander aufweisen. Dadurch wird erzielbar, dass sich die Höhen der beiden verstellbaren Auflagepunkte gleichzeitig bzw. gleichmäßig ändern lassen.
Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel kann vorgesehen sein, dass die Neigungsvorrichtung - vorzugsweise im Wesentlichen vollständig - am Behältnis ausgebildet ist. Vorteilhaft bei der Ausführung am Behältnis ist, dass dadurch bestehende, zum Stand der Technik gehörende Schienensysteme zum Einsatz kommen können. Ebenso wäre es natürlich vorstellbar, dass die Neigungsvorrichtung teilweise am Behältnis und teilweise an einem Schienensystem ausgebildet ist, oder auch vollständig am Schienensystem.
Als vorteilhaft hat es sich weiters herausgestellt, dass sich die Neigungsvorrichtung an beabstandeten Stellen auf der - vorzugsweise ebenen - Oberseite einer Ladenschiene eines Schienensystems abstützt. Eine Verstellung der Neigung an einer ebenen Oberseite einer Ladenschiene ist einfach realisierbar, da diese bei handelsüblichen Ladenschienen durchwegs gut zugänglich ausgebildet sind und sich eine Beabstandung einfach realisieren lässt.
Bevorzugt kann weiters vorgesehen sein, dass die Neigungsvorrichtung eine Kippsicherung für das Behältnis aufweist, wodurch erreicht werden kann, dass das Behältnis - speziell bei ausgezogenem Schienensystem - sich nicht von diesem lösen kann.
Bevorzugt kann weiters vorgesehen sein, dass die Kippsicherung - vorzugsweise im Wesentlichen vollständig - an einem Stellelement der Neigungsvorrichtung ausgebildet ist. Somit kann erzielt werden, dass die Kippsicherung in jedem eingestellten Winkel der Neigungsvorrichtung funktionsfähig ist.
Gemäß einem möglichen Ausführungsbeispiel kann vorgesehen sein, dass die Neigungsvorrichtung zumindest eine Betätigungsvorrichtung zum Betätigen der Neigungsvorrichtung aufweist, wobei mit der Betätigungsvorrichtung die Höhe des dritten Auflagepunktes und die Höhe des zweiten Auflagepunktes gleichzeitig, vorzugsweise werkzeuglos, verstellbar sind. Dadurch wird eine bequeme Verstellmöglichkeit der Neigungsvorrichtung geschaffen.
Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel kann vorgesehen sein, dass zumindest ein Element, welches den ersten Auflagepunkt bildet, im Wesentlichen keilförmig ausgebildet ist, wodurch ein im Wesentlichen einfaches, durch den Auflagepunkt anschlagfreies Einsetzen der Schublade in das Schienensystem erreichbar ist.
Schutz wird auch begehrt für eine Schublade mit einer Neigungsvorrichtung - insbesondere zwei Neigungsvorrichtungen, wobei die beiden Neigungsvorrichtungen auf verschiedenen Seiten der Schublade angeordnet sind - nach einem der Ansprüche 1 bis 13.
Konkret wird auch Schutz begehrt für ein Möbel mit zumindest einer Schublade nach Anspruch 14.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der Figurenbeschreibung unter Bezugnahme auf die in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele im Folgenden näher erläutert.
Darin zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer Neigungsvorrichtung,
Fig. 2 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer Neigungsvorrichtung wie in Fig. 1 , um 90 Grad gedreht,
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung einer Neigungsvorrichtung,
Fig. 4 eine perspektivische Darstellung der Neigungsvorrichtung mit einer
Betätigungsvorrichtung,
Fig. 5 einen Schnitt durch eine Schublade in Seitenansicht mit einer
Neigungsvorrichtung in Mittelstellung,
Fig. 6 einen Schnitt durch eine Schublade in Seitenansicht mit einer
Neigungsvorrichtung in ihrer ersten Endposition,
Fig. 7 einen Schnitt durch eine Schublade in Seitenansicht mit einer
Neigungsvorrichtung in ihrer zweiten Endposition,
Fig. 8 eine perspektivische Ansicht durch einen Schnitt einer Schublade mit einer Neigungsvorrichtung auf einem Schienensystem,
Fig. 9 Stand der Technik, ein Möbel mit Schubladen und einem
Schienensystem in perspektivischer Ansicht und
Fig. 10 eine perspektivische Ansicht eines Möbels mit verstellten Frontblenden.
Figur 1 zeigt eine perspektivische Explosionsdarstellung einer verstellbaren Neigungsvorrichtung 10. Diese weist einen ersten, festen Auflagepunkt 1 (nicht dargestellt) - gebildet durch das keilförmige Element 7 - auf und weiters zwei verstellbare Auflagepunkte 2 und 3 (nicht dargestellt) - gebildet durch die ersten Stellelemente 12, 12', 12" des zweiten Auflagepunktes 2 und durch die zweiten Stellelemente 13, 13' des dritten Auflagepunktes 3. Ein Element des dritten Auflagepunktes 3, Stellelement 13, ist dabei keilförmig ausgebildet. Die ersten Stellelemente 12, 12', 12" des zweiten Auflagepunktes 2 sind in diesem Ausführungsbeispiel als Bolzen 12, der in den Langlöchern der beiden Stellelemente 12', 12" beweglich angeordnet ist, ausgebildet. Die beiden in ihrer Höhe verstellbaren Auflagepunkte 2 und 3 sind über eine kraftübertragende Verbindung 11 miteinander verbunden. Die beiden Elemente 5 und 6 des dritten Auflagepunktes 3 (nicht dargestellt) sind unelastisch ausgebildet, was somit eine Veränderung der Höhe des dritten Auflagepunktes 3 durch eine Krafteinwirkung durch die Schublade 22 (nicht dargestellt) verhindert.
Figur 2 zeigt eine, um 90 Grad gedrehte, perspektivische Explosionsdarstellung wie in Figur 1 dargestellt. An der Unterseite der verstellbaren Neigungsvorrichtung 10 ist das Element 5 des dritten Auflagepunktes 3 (nicht dargestellt) erkennbar, welches unelastisch ausgebildet ist. Weiters ist das keilförmig ausgebildete Element 7, welches den ersten Auflagepunkt 1 (nicht dargestellt) bildet, erkennbar. An der Kraft übertragenden Verbindung 11 der Neigungsvorrichtung 10 ist die Kippsicherung 8 ausgebildet, welche verhindert, dass eine ausgezogene Schublade 22 aus dem Möbel 20 (beide nicht dargestellt) kippen kann. Dabei wird das in diesem Beispiel U-förmig ausgebildete Kippsicherungselement 8 in dem nicht dargestellten Schienensystem 23
angeordnet. Den nicht dargestellten Auflagepunkt 2 bilden hierbei wieder die ersten Stellelemente 12, 12' und 12" der Neigungsvorrichtung 10, wobei das in diesem Ausführungsbeispiel bolzenförmig ausgebildete erste Stellelement 12 dabei mit den nutenförmig ausgebildeten ersten Stellelementen 12' und 12" korrespondiert, und in diesen verstellbar gelagert ist.
In Figur 3 ist eine perspektivische Ansicht einer zusammengebauten Neigungsvorrichtung 10 dargestellt, mit einem ersten Auflagepunkt 1 , einem zweiten Auflagepunkt 2 und einem sich zwischen dem ersten und zweiten Auflagepunkt 1 und 2 befindlichen dritten Auflagepunkt 3.
Die Höhe des verstellbaren zweiten Auflagepunktes 2 wird dabei durch die ersten, miteinander korrespondierenden Stellelemente 12, 12' und 12" gebildet. Die Höhe des verstellbaren dritten Auflagepunktes 3 wird dabei durch die zweiten, miteinander korrespondierenden Stellelemente 13, 13' gebildet, wobei das zweite Stellelement 13 dabei keilförmig ausgebildet ist.
Die Neigungsvorrichtung 10 befindet sich hier dargestellt in ihrer Mittelstellung, bei der das erste Stellelement 12, welches aus Bolzen ausgeführt ist, sich in der Mitte der Langlöcher der ersten Stellelemente 12' und 12" befindet. In dieser Stellung befinden sich die zweiten Stellelemente 13 und 13' des dritten Auflagepunktes 3 ebenso in ihrer Mittelstellung, wobei das zweite Stellelement 13' im mittleren Bereich des keilförmig ausgebildeten zweiten Stellelementes 13 angelangt ist.
Die Neigung des keilförmigen zweiten Stellelementes 13 und die Neigung der Langlöcher der ersten Stellelemente 12' und 12" ist so gewählt, dass eine Verstellung der Neigungsvorrichtung 10 mit der Betätigungsvorrichtung 9 (nicht dargestellt) eine proportionale Höhenänderung der beiden Auflagepunkte 2 und 3 bewirkt. Die Höhenänderung erfolgt dabei gleichzeitig, da die verstellbaren Auflagepunkte 2 und 3 miteinander über die kraftschlüssige Verbindung 11 korrespondieren.
Die Höhe des ersten Auflagepunktes 1 bleibt dabei unverändert.
Die Auflagepunkte 1 , 2 und 3 verlaufen in einer Ebene und im Wesentlichen auf einer Linie.
Figur 4 zeigt einen Teil der Neigungsvorrichtung 10 mit dargestellter Betätigungsvorrichtung 9. In diesem Ausführungsbeispiel ist die Betätigungsvorrichtung 9 an der kraftübertragenden Verbindung 11 ausgebildet, welche ein erstes Stellelement 12 des zweiten Auflagepunktes 2 und ein zweites Stellelement 13 des dritten Auflagepunktes 3 (Auflagepunkte nicht dargestellt) miteinander verbindet. Somit können mit nur einer Betätigungsvorrichtung 9 beide in ihrer Höhe verstellbaren Auflagepunkte 2 und 3 gleichzeitig miteinander verstellt werden.
Die Kippsicherung 8, welche verhindert, dass sich die Schublade 22 (nicht dargestellt) vom Schienensystem 23 (nicht dargestellt) lösen kann, ist hier am Stellelement 14 der Neigungsvorrichtung 10 angeordnet, wodurch die Kippsicherung 8 sich mit der Neigungsvorrichtung 10 mitbewegt.
Die Betätigungsvorrichtung 9 istvollständig werkzeuglos betätigbar.
Figur 5 zeigt einen Schnitt durch ein nicht dargestelltes Möbel 20, in welchem sich ein Behältnis 21 , in diesem Ausführungsbeispiel eine Schublade 22, befindet. Die Schublade 22 ist dabei auf der Ladenschiene 24 eines Schienensystems 23 angeordnet. Zwischen der Schublade 22 und der Ladenschiene 24 befindet sich die Neigungsvorrichtung 10. Diese Neigungsvorrichtung 10 weist drei Auflagepunkte 1 , 2 und 3 auf. Der Auflagepunkt 1 ist dabei in seiner Position (der Höhe) unveränderbar, hingegen sind die Auflagepunkte 2 und 3 durch die Neigungsvorrichtung 10 in der Höhe veränderbar.
Die Neigungsvorrichtung 10 befindet sich in diesem dargestellten Beispiel in ihrer Mittelstellung (Nullposition), was daran erkennbar ist, dass die ersten Stellelemente 12, 12' und 12" des zweiten Auflagepunktes 2 so angeordnet sind, dass sich das bolzenförmig ausgebildete Stellelement 12 in der Mitte der beiden Langlöcher der ersten Stellelemente 12' und 12" befindet (Detail C).
Der dritte Auflagepunkt 3, gebildet durch die zweiten Stellelemente 13 und 13' der Neigungsvorrichtung 10 befindet sich ebenfalls in seiner Mittelstellung, das zweite
Stellelement 13' befindet sich im mittleren Bereich des keilförmig ausgebildeten zweiten Stellelementes 13 (Detail D).
Die Frontblende 25 der Schublade 22 ist in diesem Fall parallel zum Möbelkorpus 26 angeordnet.
In dieser Darstellung ist auch erkennbar, dass sich die Auflagepunkte 1 , 2 und 3 in dieser Mittelstellung in einer Ebene befinden (nicht ersichtlich in den Detaildarstellungen C bis E). Dies ist ebenso in allen anderen einstellbaren Positionen der Neigungsvorrichtung 10 gegeben, wie in den Figuren 6 und 7 (die beiden Maximalstellungen der Neigungsvorrichtung 10) erkennbar ist.
Durch die Betätigungsvorrichtung 9 (hier nicht dargestellt) wird die Höhe des dritten Auflagepunktes 3 proportional zur Höhe des zweiten Auflagepunktes 2 durch die Neigungsvorrichtung 10 verstellt.
Die Höhe des ersten Auflagepunktes 1 bleibt dabei unverändert (Detail E).
Die Neigungsvorrichtung 10 ist in diesem Ausführungsbeispiel vollständig am Behältnis 21 (also an der Schublade 22) ausgebildet. Ebenso wäre es natürlich vorstellbar, die Neigungsvorrichtung 10 am Schienensystem 23 auszubilden oder auch einen Teil der Neigungsvorrichtung 10 am Behältnis 21 und einen weiteren Teil am Schienensystem
23 auszubilden bzw. an dessen Ladenschiene 24.
Durch diese Neigungsvorrichtung 10 kann eine horizontal ausfahrbare Schublade 22 (Behältnis 21) an einem Schienensystem 23 in seiner Höhe bzw. in vertikaler Richtung eingestellt werden.
Figur 6 zeigt, wie eben in Figur 5 beschrieben, die Schublade 22 in einem nicht dargestellten Möbel 20, die auf einem Schienensystem 23, genauer auf der Ladenschiene 24, angeordnet ist. Zwischen der Schublade 22 und der Ladenschiene
24 ist die Neigungsvorrichtung 10 angeordnet. Die in ihrer Höhe verstellbaren Auflagepunkte 2 und 3 befinden sich in ihrer tiefsten Stellung (minimale Höhe), was beim zweiten Auflagepunkt 3 daran erkennbar ist, dass sich das zweite Stellelement
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13' (das unelastisch ausgebildete Element 5) am unteren Ende des zweiten Stellelementes 13 (dem keilförmig ausgebildeten Element 6) befindet (Detail D).
Ebenso verhält es sich mit dem in der Höhe verstellbaren zweiten Auflagepunkt 2, bei dem sich das bolzenförmig ausgebildete erste Stellelement 12 an den oberen Enden der beiden Langlöcher der ersten Stellelemente 12' und 12" befindet (Detail C).
Der Auflagepunkt 1 ist dabei in seiner Höhe unverändert (Detail E). Die Frontblende 25 der Schublade 22 wird dadurch in ihrem oberen Bereich in Richtung Möbelkorpus 26 bewegt.
Figur 7 zeigt die zweite maximal einstellbare Position der Höhenverstellung der Neigungsvorrichtung 10. Dabei wird die Frontblende 25 der Schublade 22 über den Auflagepunkt 1 am weitesten vom Möbelkorpus 26 weggeschwenkt. Dabei befinden sich die Auflagepunkte 2 und 3 in ihrer zweiten maximalen Position (ihrer höchsten Stellung), was beim zweiten Auflagepunkt 2 dadurch erreicht wird, dass das bolzenförmig ausgebildete erste Stellelement 12 sich an den unteren Enden der Langlöcher der ersten Stellelemente 12' und 12" befindet (Detail C).
Der dritte Auflagepunkt 3 - gebildet durch die zweiten Stellelemente 13 und 13' - befindet sich nunmehr am oberen Ende des keilförmig ausgebildeten zweiten Stellelementes 13 (Detail D). Die drei Auflagepunkte 1 , 2 und 3 befinden sich auch in dieser Maximalstellung auf einer Ebene (nicht ersichtlich in den Detaildarstellungen C bis E). Dies gilt ebenso für die drei Auflagepunkte 1 , 2 und 3 wie in Figur 6 dargestellt.
Figur 8 zeigt eine perspektivische Rückansicht eines Schnittes eines Möbels 20 (nicht dargestellt). Dieses Möbel 20 weist einen Möbelkorpus 26 auf, an dem ein Schienensystem 23 mit einer Ladenschiene 24 angebracht ist. Ein derartiges Möbel 20 verfügt natürlicherweise über je zwei Schienensysteme 23 pro Schublade 22, hier ist jedoch nur ein Schienensystem 23 dargestellt. Auf dieser Ladenschiene 24 ist die Schublade 22 angeordnet. Die Schublade 22 weist an ihrer Unterseite auf beiden Seiten eine Neigungsvorrichtung 10 auf (es ist nur eine Neigungsvorrichtung 10 in
dieser Figur 8 dargestellt). Die Neigungsvorrichtung 10 weist drei Auflagepunkte 1 , 2 und 3 auf, wobei die Neigungsvorrichtung 10 an beabstandeten Stellen auf der vorzugsweise ebenen Oberseite der Ladenschiene 24 des Schienensystems 23 sich abstützt.
In diesem Ausführungsbeispiel sind der hinterste Auflagepunkt 2 und der mittlere Auflagepunkt 3 in ihrer Höhe verstellbar, dies könnte natürlich ebenso gut auch für den vorderen Auflagepunkt 1 gelten, in diesem Ausführungsbeispiel ist jedoch der vordere Auflagepunkt 1 fest. Durch eine beidseitige Ausführung der Schublade 22 mit jeweils einer Neigungsvorrichtung 10 kann die horizontal ausfahrbare Schublade 22 auf beiden Seiten des Führungssystems 23 werkzeuglos durch die beiden Betätigungsvorrichtungen 9 (nicht dargestellt) in ihrer Höhe eingestellt werden, wodurch sich die Frontblende 25 in ihrem oberen Bereich dem Möbelkorpus 26 entweder nähert oder sich von ihm mehr beabstandet.
Figur 9 zeigt ein Möbel 20 nach dem Stand der Technik, wobei das Möbel 20 einen Möbelkorpus 26 und Schubladen 25 aufweist. Am Möbelkorpus 26 ist dabei ein Schienensystem 23 angebracht, welches über eine Ladenschiene 24 verfügt. Ein derartiges Schienensystem 23 ist natürlich beidseitig am Möbelkorpus ausgebildet (nicht dargestellt). Die Ladenschiene 24 ist auf ihrer Oberseite mit einer ebenen Fläche ausgebildet, wodurch die verstellbare Neigungsvorrichtung 10 (nicht dargestellt) die Schublade 22 bzw. deren Frontblende 25 am Möbelkorpus 26 des Möbels 20 ausrichten kann.
Auf solche zum Stand der Technik gehörende Ladenschienen 24 kann eine Schublade 22 mit einer Neigungsvorrichtung 10 - auch nachträglich - aufgesetzt werden, was somit auch eine spätere Nachrüstung einer Schublade 22 mit einer Neigungsvorrichtung 10 an einem bereits vorhandenen Möbelkorpus ermöglicht.
Figur 10 zeigt ein Möbel 20 welches über einen Möbelkorpus 26 und drei Schubladen 22 mit Frontblenden 25 verfügt. Die Frontblenden 25 der Schubladen 22 sind dabei unterschiedlich angeordnet: die oberste Schublade 22 bzw. deren Frontblende 25 ist dabei zum Möbelkorpus 26 ausgerichtet, hingegen sind die mittlere Schublade 22 und die untere Schublade 22 - bezogen auf den Möbelkorpus 26 - verstellt. Die mittlere Schublade 22 bzw. deren Frontblende 25 neigt sich in ihrem oberen Bereich von dem
Möbelkorpus 26 weg, hingegen neigt sich die untere Schublade 22 bzw. deren Frontblende 25 zum Möbelkorpus 26 hin. Mit der hier nicht dargestellten Neigungsvorrichtung 10 können die Schubladen 22 bzw. deren Frontblende 25 am Möbelkorpus 26 des Möbels 20 ausgerichtet werden.
Wenn auch die Erfindung anhand des gezeigten Ausführungsbeispieles konkret beschrieben wurde, versteht es sich von selbst, dass der Anmeldungsgegenstand nicht auf dieses Ausführungsbeispiel beschränkt ist. Vielmehr versteht es sich von selbst, dass Maßnahmen und Abwandlungen, die dazu dienen den Erfindungsgedanken umzusetzen, durchaus denkbar und erwünscht sind.