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Die
Erfindung betrifft einen höhenverstellbaren
Tisch aus einer Tischplatte und einem Tischgestell mit Gelenken
mit zueinander parallelen waagerechten Schwenkachsen zwischen Tischplatte
und Tischgestell und zwischen Bauteilen des Tischgestells nach dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Ein
solcher höhenverstellbarer
Tisch ist bekannt,
DE
196 51 306 C1 , dessen Ständerfuß auf dem Untergrund oder in
in den Untergrund eingelassenen Schienen verschoben werden kann,
wobei solche Schienen dazu neigen bei Verschmutzung funktionsuntüchtig zu
werden. Der quaderförmig
ausgebildete Ständerfuß muss des
Weiteren eine hohe Mindestbreite aufweisen, die im umgelegten Zustand des
Ständerfußes die
Minimalhöhe
des Tisches bestimmt sowie eine vorbestimmte Maximalhöhe, die etwa
der des gesamten Tisches entspricht, so dass zum einen der Fußraum unterhalb
des Tisches erheblich eingeschränkt
ist und zum anderen die Abmessungen des Ständerfußes von den gewünschten beiden
Extremstellungen der Tischhöhe
vorbestimmt werden.
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Aus
der
WO 2004/062429
A1 ist weiterhin ein Möbelstück mit einer
höhenverstellbaren
Tischplatte bekannt, welches jedoch nur einen einzelnen Ständerfuß und eine
relativ filigrane parallelogrammartige Verstellmechanik aufweist,
mittels derer die Tischplatte in einem nur kleinen vertikalen Verstellbereich
höhenverstellbar
ist, wobei die Verstellmechanik erzwingt, dass die Verstellung der
Tischplatte in zueinander planparallelen horizontalen Ebenen erfolgt.
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Weiterhin
ist aus der
CH 182 339
A eine in und außer
Gebrauchslage bringbare Trageeinrichtung an Tischen und Platten
bekannt, bei der eine parallele Anhebung einer Tischplatte über ein
mehrgelenkiges Hebelsystem erfolgt, welches jedoch beidseitig einer
Tischplatte angeordnet sein muss, sodass der Freiraum unterhalb
der damit ausgestatteten Tischplatte ganz erheblich eingeschränkt ist.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, einen höhenverstellbaren
Tisch zur Verfügung
zu stellen, der einen größtmöglichen
Freiraum unter einer Tischplatte aufweist und dessen Tischgestell-Konstruktion
unabhängig
ist von der gewünschten
Tischhöhe
und der zudem funktionssicher und stabil aufgebaut und einfach handhabbar
ist.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe erfolgt in Verbindung mit den Oberbegriffsmerkmalen
erfindungsgemäß dadurch,
dass die Tischplatte des Tisches in jeder Position um das Gelenk
schwenkbar und waagerecht ausrichtbar ist, das weitere obere Gelenk
an einer Führung
angeordnet ist, in der die Tischplatte verschieblich gelagert ist
und am Ständerfuß zwei Stützarme über Gelenke
mit zueinander parallelen und in einer horizontalen Ebene angeordneten
Schwenkachsen sich gegenüberliegend
angelenkt und jeweils um bis zu 90° in entgegengesetzt abgewinkelte
Richtungen von einander weg oder aufeinander zu verschwenkbar sind
und dass die Bewegung der Stützarme
mechanisch miteinander gekoppelt ist.
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Vorteilhaft
an der vorliegenden Konstruktion ist, dass das Tischgestell in einen
feststehenden Ständerfuß und mindestens
zwei gelenkig daran angelenkte Stützarme unterteilt ist, so dass
der höhenverstellbare
Tisch im Wesentlichen ortsfest angeordnet werden kann, wobei sich
die Höhe
der Tischplatte gegenüber
dem Ständerfuß über die
Länge vorwählen und/oder über den
Schwenkwinkel der Stützarme variieren
lässt.
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Die
Tischplatte des höhenverstellbaren
Tisches erreicht ihre höchste
Position bei einem als geradem Profil ausgebildeten Stützarm in
einer senkrechten Stellung dieser Stützarme und ihre tiefste Position
in einer 90° dazu
abgewinkelten Stellung der Stützarme,
wo hingegen, falls dies aus optischen oder technischen Gründen gewünscht ist,
die maximalen Schwenkwinkel auch begrenzt sein können. Die maximal erreichbare
Höhe der
Tischplatte ist dabei nur abhängig
von der Anordnung des Gelenks am Ständerfuß sowie von der Länge der
Stützarme,
welche entsprechend der gewünschten
Endmaße
beliebig ausgewählt
werden können,
so dass der unter einem aufgestellten Tisch verbleibende Freiraum
von der gewünschten
Tischhöhe
vollkommen unabhängig
bleibt.
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Je
nach Bedarf sind auch Ausführungsformen
denkbar, die es ermöglichen,
die Stützarme
in unterschiedlichen verschwenkten Positionen zu arretieren, so
dass nicht nur zwei Extrempositionen einer Tischplatte möglich sind,
sondern beliebig viele Zwischenstellungen.
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Um
zu gewährleisten,
dass die Tischplatte nach einem Verschwenken der Stützarme mittig über dem
Tischgestell anzuordnen ist, ist das obere Gelenk vorzugsweise an
einer Führung
angeordnet, in der die Tischplatte mittelbar oder unmittelbar verschieblich
gelagert ist. Die Führung
kann aus einem Führungsarm
oder einem eine Führung
enthaltenden Verbindungsarm bestehen, was für alle Varianten gilt. Hierdurch
wird des Weiteren in vorteilhafter Art und Weise erreicht, dass
die Tischplatte eines abgesenkten Tisches bei dessen Verwendung
in einem Wohnmobil oder Wohnwagen als Teil einer Matratzenunterlage
passgenau auf randseitige Auflagen geschoben werden kann. Andererseits
kann die Tischplatte in einer angehobenen Position des Tisches zur
Erleichterung des Zugangs einer Sitzgruppe verschoben oder sogar über ein
zusätzliches
Gelenk zwischen Tischplatte und Tischgestell mit einer vertikalen
Drehachse seitlich verschwenkt werden.
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Der
Ständerfuß ist vorteilhafterweise
mit zwei Stützarmen
ausgestattet, die jeweils mit Gelenken mit zueinander parallelen
und in einer horizontalen Ebene angeordneten Schwenkachsen versehen sind,
so dass sich die beiden Stützarme
jeweils in eine entgegengesetzte Richtung verschwenken lassen. Hierdurch
wird zum einen die Unterstützungsfläche der
Tischplatte vergrößert und,
wenn die beiden Stützarme
zusätzlich
mit Tragarmen versehen sind, weiterhin eine extrem stabile Lagerung
der Tischplatte in einer unteren Position des Tisches erzielt. Der Tragarm
des zweiten Stützarmes
kann auch unterhalb der Führung
des anderen Stützarmes
angeordnet sein.
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Besonders
vorteilhaft an einer Konstruktion mit zwei Stützarmen ist deren mechanische
Koppelung in Verbindung mit den die Gewichtskräfte reduzierenden Kraftspeichern,
so dass auch bei einer solchen Konstruktion gewährleistet bleibt, dass sie
einhändig
und ohne den Einsatz größerer Kräfte bedient werden
kann.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung ergeben
sich mit und in Kombination aus den nachfolgenden Unteransprüchen.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
des Gegenstandes der Erfindung ist an mindestens einem Stützarm ein
Tragarm angeordnet, der den Stützarm
in einer abgesenkten Position an einem ortsfesten Gegenstand abstützt, wobei
ein solcher beispielsweise ein dem Tisch benachbarter Bereich der
Bodenfläche
oder ein benachbartes Möbelstück sein
kann oder aber ein Teil des Ständerfußes selber.
Möglich
ist bei einem aus einem geraden Profil ausgebildeten Stützarm beispielsweise
die rechtwinklige Anordnung eines solchen Tragarmes unmittelbar
unterhalb der Tischplatte, so dass diese in einem angehobenen Zustand
des Tisches unmittelbar auf dem Tragarm oder auch über dazwischen gesetzte
Distanzstücke
mittelbar darauf abgestützt ist,
wobei sich der Stützarm
in einer um 90° nach
unten verschwenkten Position über
den Tragarm auf dem Boden abstützen
kann. Hierdurch wird in beiden Extremlagen eine gesteigerte Stabilität des höhenverstellbaren
Tisches erreicht. Denkbar ist es jedoch auch, dass sich dieser Tragarm
in anderen Bereichen einer Sitzgruppe eines Wohnwagens abstützt und dazu
mit entsprechend angepassten Abmessungen ausgestattet ist. Ein als
Funktionsteil ausgebildetes Distanzstück kann mit der Unterseite
der Tischplatte eine gegenseitige Führung erzeugen, was zu einer weiteren
Stabilisierung des Tisches in seiner angehobenen Position führt.
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Ein
solcher Tragarm kann des Weiteren fest oder auch beweglich an einem
Stützarm
angeordnet sein, beispielsweise gelenkig, so dass er in einer angehobenen
Position des Tisches funktionslos parallel zu einem vertikalen Stützarm an
diesen angelegt ist und in einer seitlich verschwenkten Position
des Stützarmes
nach unten ausgelenkt wird.
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An
einem Tragarm eines Stützarmes
des höhenverstellbaren
Tisches kann des Weiteren vorteilhafterweise ein als Funktionsteil
ausgebildetes Distanzstück
angeordnet sein oder aber die Oberseite des Tragarmes als solches
Funktionsteil ausgebildet sein und zwar derart, dass auch das Funktionsteil
mit der Unterseite des Tisches eine Führung bildet, was die Festigkeit
des Tisches in seiner angehobenen Position deutlich vergrößert.
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Von
ganz besonderem Vorteil beim Gegenstand der Erfindung ist die Anordnung
eines Kraftspeichers am oder insbesondere im Ständerfuß, der so an den Stützarmen
angreift, dass die Gewichtskräfte
der bewegten Bauteile des Tisches mit einer Gegenkraft beaufschlagt
werden können,
wobei diese Gegenkraft so groß gewählt werden
kann, dass die Gewichtskräfte
entweder nur teilweise, vollständig
oder sogar überkompensiert
werden, was einer vereinfachten Handhabung des höhenverstellbaren Tisches zugute
kommt, so dass die Höhenverstellung des
Tisches bei optimaler Auswahl der Gegenkraft auch einhändig von
einem Kind durchgeführt
werden kann.
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Entsprechend
einer weiteren und besonders bevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes der
Erfindung wird durch eine gegenseitige Verriegelung des ersten Stützarmes,
dessen Führung
oder der Tischplatte mit dem zweiten Stützarm oder dessen Tragarm eine
extreme Stabilität
auch in der angehobenen Position des Tisches erzielt. Versionen mit
mehr als zwei Stützarmen
sind ebenfalls möglich. Deren
Bauaufwand wird jedoch deutlich größer.
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Die
mechanische Verbindung kann beispielsweise über Getrieberäder oder
Abschnitten davon erfolgen, die jeweils verdrehfest mit den Stützarmen
verbunden sind und sich gegenseitig in Eingriff befinden.
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Eine
Bewegungskopplung zweier Stützarme könnte auch über Seilzüge oder
auf jede andere bekannte Art und Weise, etwa durch Gelenkhebel,
erfolgen.
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Die
Stützarme,
die sich in einer angehobenen Position des Tisches gegen einen ortsfesten
Anschlag am Ständerfuß oder innerhalb
ihrer mechanischen Verbindung gegeneinander abstützen und die von den Kraftspeichern
in dieser Position gehalten werden, lassen sich in dem den Schwenkachsen
entgegengesetzten Bereich spielfrei oder auch leicht gegeneinander
verspannt fixieren, sodass ein sehr stabiler Stand des Tisches gewährleistet
werden kann.
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Vorteilhafterweise
kann auch die nach oben gerichtete Stirnseite des Ständerfußes als
Auflagerfläche
für die
in ihrer maximal abgesenkten Position befindlichen Tischplatte ausgebildet
sein, wodurch sich die Stabilität
und die Belastbarkeit des abgesenkten Tisches noch weiter vergrößert.
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Erforderlichenfalls
können
die Stützarme
teleskopierbar ausgebildet sein, wenn beispielsweise die geforderte
Höhe eines
Tisches mit nur kleiner Tischplatte zu einer zu breiten Auflage
in der unteren Position führen
würde.
Die Verstellung der teleskopierbaren Teile der Stützarme kann
dazu vorteilhaft mechanisch oder pneumatisch von Kraftspeichern unterstützt sein.
Diese Unterstützung
kann bevorzugt auch mit der Bewegungskopplung der Stützarme mechanisch
verbunden sein, so dass eine Verlängerung oder Verkürzung automatisch
mit der Schwenkbewegung der Stützarme
erfolgt.
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Nachfolgend
sind zwei Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand von Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
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1 eine
erste Version eines höhenverstellbaren
Tisches in einer maximal angehobenen Position,
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2 den
Tisch gemäß 1 in
einer maximal abgesenkten Position;
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3 eine
zweite Ausführungsform
in einer maximal angehobenen Position,
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4 bis 6 verschiedene
Positionen des Tisches während
der Verstellung und
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7 den
Tisch gemäß den 3 bis 6 in
seiner maximal abgesenkten Position.
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Der
höhenverstellbare
Tisch 1; 11 besteht aus einer Tischplatte 2 und
einem Tischgestell 3; 13 aus einem Ständerfuß 4; 14 mit
einem Stützarm 5 bzw.
mit zwei Stützarmen 15,
die jeweils über
ein erstes Gelenk 6; 16 am Ständerfuß 4; 14 verschwenkbar angelenkt
sind, wobei deren Drehachsen parallel zueinander in einer horizontalen
Ebene angeordnet sind, die Stützarme 5; 15 in
einer angehobenen Position des Tisches 1; 11 von
einem Anschlag 19 des Ständerfußes 4; 14 in
ihrem Schwenkwinkel begrenzt werden und der Anschlag 19 auch
der spielfreien Abstützung
der Tischplatte 2 dient.
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An
der dem Ständerfuß 4; 14 abgewandten Seite
des Stützarmes 5 ist
ein weiteres Drehgelenk 7 angeordnet, welches an einer
Führung 8 an
der Tischplatte 2 angreift, so dass die Tischplatte 2 gegenüber dem
weiteren Gelenk 7 verschieblich ist, wie dies in 4 mit
einer nach rechts ausgezogenen Tischplatte 2 dargestellt
ist. Die Führung 8 kann
dabei als Führungsarm
oder einem eine Führung
enthaltenden Verbindungsarm ausgeführt sein.
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Die
Stützarme 5; 15 sind
als gerade Profile ausgebildet und lassen sich aus einer vertikalen
Position, wie sie in den 1, 3, 4 und 5 dargestellt
ist, in eine um 90° verschwenkte
Position bewegen, wie dies in den 2 und 7 gezeigt ist.
In der zweiten Version des höhenverstellbaren
Tisches 11, wie sie in den 3 bis 7 dargestellt ist,
sind an den Stützarmen 5; 15 rechtwinklig
angeordnete Tragarme 9 vorgesehen, die sich in einer hoch
verstellten Position des Tisches 11 etwa parallel unterhalb
der Tischplatte 2 des Tisches 11 erstrecken und
unmittelbar oder mittelbar über
ein Distanzstück 18 eine
Auflage für
die Tischplatte 2 zur Verfügung stellen. In einer tiefstmöglichen
Position des Tisches 11 stützen die Tragarme 9 die
Stützarme 5; 15 auf dem
Boden ab. Das Distanzstück 18 ist
als Funktionsteil ausgebildet, indem es mit oder an der Unterseite
der Tischplatte 2 eine weitere Führung zur Stabilitätssteigerung
des Tisches 1; 11 bildet.
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Zeichnerisch
nicht dargestellt sind Ausführungsformen
der Tragarme 9, die sich seitlich, etwa auf Rasten des
Ständerfußes 4; 14 abstützen oder etwa
an weiteren Bauteilen einer Sitzgruppe eines Campingwagens.
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Die
Stützarme 5; 15 sind
im Bereich der Gelenke 6 verdrehfest mit Getrieberädern 17 oder
Abschnitten davon ausgestattet, die miteinander kämmen, so
dass sich, wie in 6 dargestellt, bei einer Höhenverstellung
des Tisches 1, eine gleichzeitige Verstellung beider Stützarme 5; 15 erzeugen
lässt.
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Um
die Gewichtskräfte
der beteiligten Bauteile zu kompensieren sind im Ständerfuß 4; 14 Kraftspeicher 10 eingesetzt,
die die Gewichtskräfte
teilweise, vollständig
oder sogar überkompensieren können, so
dass eine Verstellung des Tisches 1; 11 ohne großen Kraftaufwand
sogar einhändig
ausgeführt
werden kann.
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Zeichnerisch
nicht dargestellt sind die zur Bedienung des höhenverstellbaren Tisches 1; 11 erforderlichen
Verriegelungsmechanismen und Handgriffe, die den höhenverstellbaren
Tisch 1; 11 in seiner jeweils eingestellten Position
halten bzw. kraft- und/oder formschlüssig fixieren.
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Eine
Fixierung kann in der bevorzugten Ausführungsform mit zwei Stützarmen 5; 15,
z. B. bei einer quasi spielfreien Verbindung der Getrieberäder 17 innerhalb
des Ständerfußes 4; 14 mit
dem Verbinden der beiden Stützarme 5; 15 durch
die als Verbindungsarm ausgebildete Führung 8 erreicht werden oder
dadurch, das die beiden Stützarme 5; 15 über die
als Verbindungsarm ausgebildete Führung 8 gegen einen
sich im Ständerfuß 4; 14 befindlichen
Anschlag 19, der die Bewegung der beiden Stützarme 5; 15 in
der oberen Position begrenzt, form- und/oder kraftschlüssig verbunden
werden. Skizzenhaft ist in der 6 eine Rast 21 unter
der Führung 8 dargestellt,
die in eine stirnseitige Aufnahme des Stützarmes 15 einrasten
kann bzw. in der 5 eine endseitige Raste 22 der
Führung 8,
die unter den Tragarm 9 des Stützarmes 15 greift.
Die gegenseitige spielfreie Verrastung kann jedoch auf jede beliebige
Art und Weise und auch unter Erzeugung einer gegenseitigen Verspannung
der Bauteile erfolgen.