Beschreibung
Titel Blutbehandlungsvorrichtung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Behandlung von Blut in einem extrakorporalen Kreislauf mit wenigstens einer Blutpumpe, wenigstens einer Filtereinrichtung und wenigstens einem Druckmesselement zur Erfassung des Blutdrucks.
Stand der Technik
Bei einem Nierenversagen oder einer eingeschränkten Nierenfunktion ist eine Blutbehandlung, insbesondere eine Blutreinigung, erforderlich, um die eingeschränkte oder fehlende Funktion der Niere zu kompensieren bzw. zu ersetzen. Hierbei wird eine Filterung des Blutes über eine semipermeable Membran durchgeführt, wobei Substanzen aus dem Blut des Patienten durch Dialyse aus dem Blut in die sogenannte Dialyseflüssigkeit gelangen. In der Regel erfolgt der Austausch in einem extrakorporalen Kreislauf. Hierbei werden die Dialyseflüssigkeit und das Blut des Patienten im Gegenstromprinzip in einer Filtereinrichtung mit einer semipermeablen Membran aneinander vorbei geführt, wobei der Stoffaustausch stattfindet. Man spricht von Hämodialyse.
Für den extrakorporalen Blutkreislauf bei einer Dialyse wird zunächst dem Patienten über einen arteriellen Zugang Blut entnommen. Das Blut wird über eine Blutpumpe transportiert und einer Filtereinrichtung zugeführt, in der die eigentliche Dialyse über die semipermeable Membran stattfindet. Zwischen der vor der Filtereinrichtung angeordneten Blutpumpe und der eigentlichen Filtereinrichtung ist in der Regel eine Zugangsstelle für Medikamente vorgesehen, beispielsweise für die Zugabe von Heparin zur Herabsetzung der Blutgerinnung. Stromabwärts der Filtereinrichtung werden eventuelle Luftblasen in einem sogenannten Luftbla-
senfänger entfernt, bevor das gereinigte Blut über einen venösen Zugang wieder dem Patienten zugeführt wird.
Neben der Hämodialyse ist auch die Hämofiltration bekannt, bei der Wasser aus dem Blut über eine Membran abgepresst und durch eine Elektrolytflüssigkeit ersetzt wird. Hämodialyse und Hämofiltration können auch in Kombination eingesetzt werden. Ein weiteres Blutbehandlungsverfahren ist die Hämoperfusion, die insbesondere bei akuten Vergiftungen eingesetzt werden kann. Hierbei wird das Blut durch Adsorbenzien (z.B. Aktivkohle) gepumpt, um bestimmte Stoffe, z.B. überdosierte Medikamente, aus dem Blut entfernen zu können.
Da bei einer Dialyse und anderen Blutbehandlungsverfahren Komplikationen auftreten können, müssen die entsprechenden Geräte ausreichende Überwachungsfunktionen aufweisen, um die Gefährdung für den Patienten zu minimieren und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Besondere Bedeutung kommt hierbei einem Abfall des Blutdrucks zu, der in vielen Fällen einen Abbruch der oder zumindest einen Eingriff in die Dialysebehandlung erfordert. Herkömmlicherweise sind daher an verschiedenen Stellen des extrakorporalen Blutkreislaufes Einrichtungen zur Blutdruckmessung vorgesehen. Typischerweise wird vor der Blutpumpe der arterielle Blutdruck gemessen. Nach der Filtereinrichtung wird der venöse Blutdruck gemessen. Darüber hinaus kann der Blutdruck vor der Filtereinrichtung, beispielsweise stromabwärts einer Zugabestelle für Medikamente, erfasst werden.
Herkömmlicherweise sind die Druckmesszellen zur Erfassung des Blutdrucks im eigentlichen Dialysegerät fest installiert. Zur Erfassung des Blutdrucks werden die entsprechenden Punkte der blutführenden Schläuche an die Drucksensoren in dem Dialysegerät angekoppelt. Dies erfolgt beispielsweise hydrostatisch mit einer sogenannten Anpress-Kupplung mit Luftpuffer oder über eine Stichleitung der Schläuche. Diese Ankopplung der Schlauchsysteme an die fest installierten Drucksensoren birgt verschiedene Probleme in sich. Die Anschlüsse können fehlerhaft sein und so beispielsweise zu Undichtigkeiten führen. Dies kann das Messergebnis verfälschen und vor allem auch das Eindringen von Luft in den Blutkreislauf mit den bekannten erheblichen Risiken für den Patienten nach sich ziehen. Weiterhin muss die Sterilität der Anschlüsse gewährleistet sein. Die Verzweigung der Leitungen erhöht zudem das Risiko von Koagulationen im Blut.
Hierdurch werden höhere Gaben von Antigerinnungsmitteln erforderlich. Die Verzweigungen der Leitungen erfordern ein höheres extrakorporales Blutvolumen. Weiterhin steigt das Risiko durch Fehlbedienungen, insbesondere bei einer Heimdialyse, und das Risiko von Fehlanzeigen. Darüber hinaus ist eine derartige Blutdruckmessung mit nicht unerheblichem manuellen Aufwand bei der Einrichtung verbunden.
Insbesondere bei chronischen Nierenleiden wird eine Dialyse im heimischen Umfeld als sogenannte Heimdialyse angestrebt. Hierbei ist eine einfache Handhabung für den Patienten oder die unter Umständen nicht in vollem Umfang medizinisch ausgebildeten pflegenden Personen erforderlich. Die genannten Nachteile, die auch bei der Anwendung durch medizinisch geschultes Personal auftreten, kommen daher auch insbesondere bei einer Heimdialyse zum Tragen.
Offenbarung der Erfindung
Vorteile der Erfindung
Die erfindungsgemäße Blutbehandlungsvorrichtung und eine Verwendung einer RFID-T ranspondereinheit und einer Sensoreinheit, wie sie in den unabhängigen Ansprüchen beschrieben sind, beseitigen die geschilderten Nachteile aus dem Stand der Technik und stellen eine Dialysevorrichtung bzw. eine Blutbehandlungsvorrichtung bereit, die eine Blutdruckmessung und/oder eine Erfassung anderer medizinischer Parameter während der Behandlung in besonders vorteilhafter Weise ermöglicht. Bevorzugte Ausgestaltungen dieser Vorrichtung und der Verwendung sind in den abhängigen Ansprüchen ausgeführt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung dient zur Behandlung von Blut in einem extrakorporalen Kreislauf, beispielsweise zur Hämodialyse, zur Hämofiltration oder zur Hämoperfusion. Hierbei wird das Blut in einem extrakorporalen Kreislauf mit wenigstens einer Blutpumpe geführt und durchläuft eine Filtereinrichtung, innerhalb derer die eigentliche Blutbehandlung, insbesondere der osmotische Stoffaustausch durch eine semipermeable Membran, erfolgt. Bei der Filtereinrichtung handelt es sich beispielsweise um einen üblichen Fibrillenfilter, der herkömmlicherweise für eine Hämodialyse eingesetzt wird. Weiterhin ist die Vorrichtung mit wenigstens einem Druckmesselement zur Erfassung des Blutdrucks ausgestat-
tet, um Veränderungen des Blutdrucks, die Komplikationen bei der Durchführung der Dialysebehandlung anzeigen können, erfassen zu können. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Druckmesselement eine Sensoreinheit zur Erfassung des Blutdrucks und eine RFID- Transpondereinheit aufweist, die eine drahtlose Übertragung der Messwerte an eine externe Einrichtung als Empfangseinrichtung bzw. als Lesegerät ermöglicht. Diese Empfangseinrichtung ist vorzugsweise Bestandteil der Vorrichtung, beispielsweise des Dialysegeräts. In anderen Ausführungsformen kann die Empfangseinrichtung extern angeordnet sein, beispielsweise an oder in einem separaten Überwachungscomputer.
Die Erfindung nutzt die bekannte RFID-Technologie. Die Abkürzung RFID steht für den englischen Begriff „Radio Frequency Identification". Diese Technik wird herkömmlicherweise zur automatischen Identifizierung von Gegenständen und Lebewesen, insbesondere von Menschen oder Tieren, eingesetzt. In der Zwischenzeit ist mit dieser Technik auch eine automatische Erfassung und Speicherung von Daten möglich. Das RFI D-System umfasst eine Transpondereinheit und eine externe Einrichtung, insbesondere ein Lesegerät. Das Lesegerät erzeugt ein elektromagnetisches Hochfrequenzfeld, über das eine Datenübertragung vom Transponder auf das Lesegerät stattfindet. Typischerweise werden Funkfrequenzen im Radiofrequenzbereich von einigen 100 MHz bis 100 KHz verwendet, inzwischen werden auch bereits Frequenzen bis in den Mikrowellenbereich hinein eingesetzt. Die Datenübertragung erfolgt also berührungslos. Neben der Datenübertragung zwischen dem Transponder und der externen Empfangseinrichtung erlaubt das RFID-System gegebenenfalls auch das Beschreiben des Transpon- ders mit Daten. Die Verwendung einer RFID-Transpondereinheit als Komponente eines Druckmesselements in einer Vorrichtung gemäß der Erfindung hat unter anderem den Vorteil, dass kein körperlicher Anschluss des Messelements an beispielsweise das Dialysegerät erforderlich ist, wie es bei der herkömmlichen Blutdruckmessung notwendig ist. Vielmehr kann die Blutdruckmessung drahtlos erfolgen, sodass die Handhabung für das medizinische oder Pflegepersonal oder auch für den Patienten selbst wesentlich vereinfacht ist, da keine separaten Anschlüsse für die Druckmesssensoren erforderlich sind. Die Kopplung der Druckmesssensoren an das eigentliche Dialysegerät erfolgt sehr vorteilhaft durch drahtlosen und berührungslosen Datenaustausch. Eine mechanische oder hyd-
rostatische Kopplung entfällt, sodass die Handhabung vereinfacht wird und entsprechende Koppelelemente nicht erforderlich sind.
Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung liegt darin, dass die eingesetzten Sensoren über eine eindeutige Sensor-Identifizierung erkannt werden können. Dies ist insbesondere in solchen Fällen vorteilhaft, in denen mehrere RFID-fähige Dialysegeräte in enger Umgebung aufgestellt sind, beispielsweise in Dialysezentren, wobei durch geeignete kollisionsbehaftete RFID- Übertragungsprotokolle die jeweils korrekten Messdaten vom Lesegerät empfangen und ausgewertet werden können, ohne dass es beispielsweise zu Verwechslungen von Patientendaten kommen kann.
Mit Vorteil kann als Sensoreinheit für die Blutdruckmessung ein Sensor eingesetzt werden, der mechanische Spannungen in einer Gefäßwand, beispielsweise der Schlauchwand erfasst, indem eine Änderung von Wandeigenschaften der Schlauchwand durch Änderung der Wandspannung detektiert wird. Geeignete Blutdrucksensoren sind beispielsweise aus der deutschen Patentanmeldungsschrift DE 10 2007 038 402 A1 bekannt, die einen implantierbaren RFID- Blutdrucksensor beschreibt. Diese Druckmesssensoren haben allerdings den Nachteil, dass der Blutdruck indirekt durch Messung von druckabhängigen Material- oder Konstruktionsparametern in der druckführenden Leitung erfasst wird, wodurch die Druckmessung auch von Materialparametern des Wandmaterials, z.B. Elastizität, Druckmodul, etc., abhängig ist. In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird daher eine Sensoreinheit eingesetzt, die eine Druckmessung direkt im Blut vornimmt, um so andere Fehlerquellen ausschließen zu können. Hierbei ist die Platzierung der Sensoreinheit nicht auf blutführende Leitungen bzw. Schläuche beschränkt, sondern kann an beliebigen Punkten, z.B. direkt in einen Fibrillenfilter, erfolgen.
Vorzugsweise sind das oder die Druckmesselemente in einem Schlauch, in einem Schlauchanschluss, in der Filtereinrichtung und/oder in einem Filteran- schluss integriert. Die Sensoreinheit und die RFID-Transpondereinheit können im Hinblick auf ihre Abmessungen sehr klein gehalten werden, sodass eine Integration an den unterschiedlichsten Stellen im extrakorporalen Blutkreislauf ohne Weiteres möglich ist ohne den Blutfluss wesentlich zu beeinträchtigen. Dieser Vorteil kommt insbesondere bei der Verwendung von passiven Transpondern in
der RFID-Transpondereinheit zum Tragen. Die Energieversorgung von passiven Transpondern erfolgt über die externe Empfangseinrichtung, sodass passive Transponder sehr kompakt und klein aufgebaut werden können und insbesondere keine eigene Energieversorgung aufweisen müssen. Hierdurch ist eine Wartungsfreiheit der Transponder gegeben.
Vorzugsweise können die Druckmesselemente gemäß der Erfindung an den üblichen Stellen zur Blutdruckmessung im extrakorporalen Kreislauf einer Vorrichtung eingesetzt werden, zur arteriellen Druckmessung vorzugsweise stromaufwärts der Blutpumpe und zur venösen Druckmessung vorzugsweise stromabwärts der Filtereinrichtung und stromaufwärts eines Luftblasenfängers. Weiterhin kann beispielsweise zusätzlich oder alternativ ein Druckmesselement direkt vor der Filtereinrichtung vorgesehen sein. Da die Druckmesselemente gemäß der Erfindung keinen weiteren Installationsbedarf verursachen, ist es ein großer Vorteil der Erfindung, dass mehrere Druckmesselemente ohne besonderen Aufwand für das Bedienpersonal oder den Patienten eingesetzt werden können.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung handelt es sich bei der RFID-Transpondereinheit und vorzugsweise bei dem gesamten Druckmesselement um eine Einweg-Einheit. Hierbei ist das Druckmesselement, das die Sensoreinheit und die RFID-Transpondereinheit umfasst, zum einmaligen Gebrauch bestimmt. Geeignete Einweg-RFID-Transpondereinheiten sind bereits bekannt. Sie haben den Vorteil, dass sie zusammen mit anderen Einweg- Komponenten bei der Blutbehandlung eingesetzt werden können. So sind derzeit bereits Schlauchsets und Filtereinheiten üblich, die in steriler Weise bereitgestellt werden und nach dem Gebrauch entsorgt werden. Eine Reinigung, Wiederaufbereitung und Sterilisierung derartiger Einheiten ist aus Kostengründen oftmals nicht sinnvoll. Für derartige Einheiten wird daher das Druckmesselement ebenfalls als Einweg-Komponente bereitgestellt, sodass beispielsweise das entsprechend ausgestattete Schlauchset in bekannter Weise mit den Anschlüssen der Filtereinrichtung und mit den entsprechenden Zugängen am Patienten verbunden wird, ohne dass eine weitere Installation für die Blutdruckmessung erforderlich wäre. Weiterhin kann es vorgesehen ein, dass nur die Transpondereinheit für den einmaligen Gebrauch bestimmt ist, wohingegen die Sensoreinheit wiederverwendbar ist.
Mit besonderem Vorteil ist es vorgesehen, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung weitere Messelemente mit jeweils einer Sensoreinheit und einer RFID- Transpondereinheit aufweist, wobei die weiteren Messelemente zur Erfassung weiterer medizinischer Parameter vorgesehen sind. Diese weiteren Messelemente können beispielsweise zur Erfassung der Blutflussrate, der Temperatur und/oder zur Detektion von Gaseinschlüssen, insbesondere von Luftblasen, vorgesehen sein. Bei einer Hämodialyse oder anderen Blutbehandlungsmethoden mit einem extrakorporalen Blutkreislauf ist eine eingehende Überwachung verschiedener Parameter erforderlich, um Komplikationen zu vermeiden bzw. rechtzeitig bemerken zu können. Die drahtlose Ankopplung entsprechender Sensoren im Sinne der Erfindung bietet daher auch für diese weiteren Parameter besondere Vorteile, da die herkömmliche Messung dieser weiteren Parameter insbesondere im Zusammenhang mit einer Heimdialyse beispielsweise durch zusätzliche Schlauchanschlüsse potentielle Fehlerquellen in sich birgt.
Die Erfindung umfasst weiterhin die Verwendung einer RFID-Transpondereinheit und einer Sensoreinheit als Messelement zur Erfassung von medizinischen Parametern, insbesondere des Blutdrucks, der Blutflussrate, der Temperatur und/oder von Gaseinschlüssen, in einer Vorrichtung zur Behandlung von Blut in einem extrakorporalen Kreislauf. Weitere medizinische Parameter in diesem Zusammenhang sind beispielsweise Blutzuckerwerte oder bestimmte Gaskonzentrationen im Blut. Die Vorrichtung umfasst wenigstens eine Blutpumpe und wenigstens eine Filtereinrichtung und kann beispielsweise zur Hämodialyse oder Hämofiltration vorgesehen sein. Insbesondere handelt es sich um ein Hämodia- lysegerät, das mit einer Empfangseinrichtung zum Auslesen von Daten einer und insbesondere mehrerer RFID-T ranspondereinheiten ausgestattet ist. Die RFID- Transpondereinheiten sind zusammen mit entsprechenden Sensoreinheiten beispielsweise als Druckmesselemente in das System des extrakorporalen Blutkreislaufes integriert, beispielsweise in den entsprechenden Schlauchsets oder in der Filtereinrichtung. Bezüglich weiterer Merkmale und Vorteile dieser erfindungsgemäßen Verwendung wird auf die obige Beschreibung verwiesen.
Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung und der erfindungsgemäßen Verwendung liegt darin, dass die RFID-Transpondereinheit des Druckmesselements oder eines anderen Messelements weitere Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Datenspeicherung auf dem RFID-Transponder bietet.
Die Verwendung einer RFID-Transpondereinheit in dem beschriebenen Druckmesselement ist zur Dokumentation von Messwerten und/oder von Patientendaten besonders vorteilhaft einsetzbar. Die Messwerte zum Blutdruck können beispielsweise als Verlauf des Blutdrucks über die Behandlungsdauer aufgenommen und gespeichert werden und parallel oder im Anschluss an die Behandlung weiter dokumentiert und ausgewertet werden. Bei dem Einsatz einer RFID- Transpondereinheit im Sinne der erfindungsgemäßen Verwendung kann die Dokumentation der Behandlung, insbesondere der Verlauf des Blutdrucks und auch andere relevante Daten, in automatisierter und optimierter Weise vorgenommen werden.
In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Verwendung werden die Messwerte und/oder die Patientendaten telemetrisch weitergeleitet, sodass beispielsweise eine Überwachung und/oder Auswertung der Behandlung aus der Ferne erfolgen kann. So kann beispielsweise die Dialysebehandlung als Heimdialyse im häuslichen Umfeld des Patienten durchgeführt werden, und die Daten zum Blutdruck und gegebenenfalls weitere Daten können über die Transpondereinheiten auf das Dialysegerät, in das ein Lesegerät integriert ist, übertragen und von hier, beispielsweise über eine Telefonleitung oder eine entsprechende Datenleitung, gegebenenfalls zusammen mit weiteren Informationen über den Patienten an eine zentrale Stelle, beispielsweise ein Dialysezentrum oder eine Arztpraxis, weitergeleitet und dort dokumentiert und für die weitere Behandlung des Patienten berücksichtigt werden.
Mit besonderem Vorteil kann die erfindungsgemäße Verwendung zur Erfassung von Fehlfunktionen genutzt werden. Beispielsweise kann bei einem gemessenen Blutdruckabfall, der eine vorgebbare Schwelle unterschreitet, ein Alarm ausgelöst werden. Vorzugsweise ist die erfindungsgemäße Verwendung dafür vorgesehen, dass bei einer erfassten Fehlfunktion eine oder mehrere Notfallmaßnahmen ausgelöst werden, beispielsweise kann bei Hinterlegung geeigneter Schwellenwerte auf dem Transponder oder einer Steuereinheit der Abbruch der Dialysebehandlung eingeleitet werden, sobald eine vorgebbare Schwelle des Blutdrucks unterschritten wird. Herkömmlicherweise wird bei kritischen Blutdruckmesswerten während einer Dialysebehandlung ein Alarm am Gerät ausgelöst, sodass sich eine Pflegekraft zum Patienten begeben und die Ursache prüfen kann. Bei Verwendung einer RFID-Transpondereinheit im Sinne der Erfindung kann durch die
Integration der Blutdruckwerte in ein medizinisches Datensystem bei kritischen Messwerten sofort eine bestimmte Aktion, insbesondere in Verbindung mit weiteren Messdaten, der Patientenhistorie und gegebenenfalls entsprechenden Expertensystemen vom System selbst vorgeschlagen werden. Hierdurch kann die Einleitung von gegebenenfalls lebenserhaltenden Maßnahmen erheblich beschleunigt werden, sodass die Risiken für den Patienten vermindert werden.
In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Verwendung wird die RFID-T ranspondereinheit zur Bauteilkennung und/oder -identifizierung genutzt. Durch Speicherung von Daten auf dem RFID- Transponder kann eine Kennung für die entsprechenden Elemente des Systems bereitgestellt werden. Beispielsweise kann bei der Anordnung eines Druckmesselements innerhalb der Filtereinrichtung dem Filterbauteil eine Kennung zugewiesen werden. Gleiches gilt für die Anordnung eines Druckmesselements in einem Schlauchset, beispielsweise in einem Schlauchset für den arteriellen Teil oder für den venösen Teil des extrakorporalen Blutkreislaufs. Dies ermöglicht eine Prüfung auf die Verwendung des richtigen Filters und/oder des richtigen Schlauchsets im Hinblick auf das Gerät oder im Hinblick auf den Patienten. Weiterhin ist hierdurch eine Neuteilerkennung, ein Plagiatsschutz, eine Kompatibilitätsprüfung und/oder ein Wiederverwendungsschutz möglich. So lässt sich beispielsweise der Arbeitsablauf in Dialysezentren optimieren, indem durch die Bauteilkennung und/oder -identifizierung der Bestand verwaltet und beispielsweise Bestellungen in automatischer Weise vorgenommen werden, wenn der Bestand einen vorgebbaren Wert unterschreitet.
Insgesamt erlaubt die erfindungsgemäße Verwendung einer RFID- Transpondereinheit zusammen mit einer Sensoreinheit beispielsweise als integrierter Bestandteil in einem Einweg-Schlauchset oder einer Filtereinrichtung für die Hämodialyse eine wesentlich vereinfachte Bedienung bei dem Aufbau und der Einrichtung der Dialyseanordnung am Patienten. Die RFID- Transpondereinheit gewährleistet eine Verwechslungssicherheit der eingesetzten Einheiten, einen Schutz vor unsachgemäßem Einsatz, einen Plagiatsschutz, einen Schutz vor Wiederverwendung oder einen Schutz vor Verwendung nach einem Mindesthaltbarkeitsdatum. Darüber hinaus kann über die RFID- Transpondereinheit die Überwachung des Patienten erleichtert werden, beispielsweise in telemedizinischen Anwendungen, wobei über die Transponderein-
heit neben den eigentlichen Messdaten auch andere Patientendaten übermittelt werden können. Diese Vorteile kommen insbesondere bei der Heim- Hämodialyse zum Tragen, die vom Patienten selbst oder beispielsweise seinen Angehörigen oder seinem Pflegepersonal im häuslichen Umfeld durchgeführt wird. Die Handhabung und die Einrichtung, das sogenannte Setup, der Blutbehandlungsvorrichtung wird durch die erfindungsgemäß eingesetzte RFID- Transpondereinheit erheblich vereinfacht und Bedienfehler werden vermieden, zumal bei der Anwendung im häuslichen Umfeld praktisch keine medizinischen Vorkenntnisse vorauszusetzen sind. Beispielsweise wird das Problem von unsterilen oder undichten Anschlüssen mit den damit verbundenen Folgen für die Gesundheit und das Leben des Patienten gelöst.
Auch bei der Verwendung und Einrichtung der erfindungsgemäßen Vorrichtung durch medizinisches Fachpersonal beispielsweise in einem Dialysezentrum kommen die Vorteile des erfindungsgemäßen Systems zum Tragen. Beispielsweise verringert sich die Setup-Zeit pro Behandlung erheblich. Eine Kalibrierung der Druckmesselemente kann in automatischer weise erfolgen. Eine Sterilisierung der herkömmlicherweise erforderlichen Anschlüsse zur Blutdruckmessung entfällt. Hierdurch werden Fehlerquellen vermieden und der Zeitaufwand für die technische Installation der Hämodialysevorrichtung verringert sich. Der Betreuungsaufwand pro Patient allein für die technische Installation verringert sich, so- dass diese Zeit anderweitig genutzt werden kann. Eine manuelle Dokumentation entfällt, die Daten, insbesondere die Messdaten zum Blutdruck, können in automatisierter Weise archiviert werden. Eine telemedizinische Auswertung der Daten erleichtert die Patientenüberwachung. So können beispielsweise mehrere Patienten an zentraler stelle überwacht werden. Bei Fehlfunktionen und insbesondere bei einem Unterschreiten von vorgebbaren Schwellen des Blutdrucks können gegebenenfalls in automatisierter Weise sehr schnell die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Zeichnungen. Hierbei können die einzelnen Merkmale jeweils für sich oder in Kombination miteinander verwirklicht sein.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
In den Zeichnungen zeigen:
Figur 1 eine schematische Darstellung des extrakorporalen Blutkreislaufes bei der Durchführung einer Hämodialyse mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Figur 2 eine schematische Schnittansicht eines Druckmesselements zur
Erfassung des Blutdrucks, angeordnet an einem Schlauch und
Figur 3 (A) eine schematische Darstellung der Anordnung von Druckmesselementen in einer Filtereinrichtung und (B) eine Detailansicht des Druckmesselements in Schnittansicht.
Ausführungsbeispiele
Figur 1 zeigt den extrakorporalen Blutkreislauf bei einer Hämodialyse. Dieser Blutkreislauf untergliedert sich in ein arterielles Schlauchsystem zwischen der arteriellen Blutentnahmestelle 1 und der Filtereinrichtung 2. In der Filtereinrichtung 2 erfolgt die eigentliche Dialyse des Blutes über eine semipermeable Membran, wobei durch Osmose der Stoffaustausch zwischen Blut und der Dialyseflüssigkeit (nicht dargestellt) stattfindet. Zwischen der Filtereinrichtung 2 und einem venösen Zugang 3 zum Patienten liegt das venöse Schlauchsystem. Der externe Blutkreislauf wird über die Blutpumpe 4 angetrieben. Zwischen der Blutpumpe 4 und der Filtereinrichtung 2 liegt eine Zugabestelle 5 für Medikamente, beispielsweise für Heparin, um die Blutgerinnung herabzusetzen. Bevor das Blut über den venösen Zugang 3 wieder dem Patienten zugeführt wird, durchläuft es einen Luftblasenfänger 6. Im arteriellen Schlauchsystem ist vor der Blutpumpe 4 ein Blutdruckmesselement 10 vorgesehen. Vor dem Luftblasenfänger 6 ist ein Blutdruckmesselement 11 zur venösen Druckmessung vorgesehen. Weiterhin kann ein weiteres Blutdruckmesselement 12 vor der Filtereinrichtung 2 angeordnet sein. Diese verschiedenen Blutdruckmesselemente 10, 1 1 , 12 weisen eine Blutdrucksensoreinheit und eine RFID-Transpondereinheit auf. Hierdurch entfällt eine hydrostatische oder mechanische Ankopplung der Messeinheiten an das Schlauchsystem. Die Erfassung und Weiterleitung des Blutdruckes erfolgt elektronisch und berührungslos. Die Blutdruckmesselemente sind klein und kompakt aufgebaut, wobei es sich bei der Transpondereinheit vorzugsweise um eine pas-
sive Transpondereinheit handelt, deren Energieversorgung über ein Empfangsgerät (nicht dargestellt) erfolgt, das beispielsweise in das Dialysegerät integriert ist. Die Druckmesselemente sind in die verschiedenen Schläuche oder Anschlüsse integriert und bedürfen keiner weiteren Installation. Vorzugsweise handelt es sich hierbei um Einweg-Einheiten, die zusammen mit den bereits üblichen Einweg-Schlauchsets oder Einweg-Filtereinrichtungen eingesetzt und nach der Benutzung verworfen werden. Alternativ oder zusätzlich zu den hier illustrierten Druckmesselementen können weitere Messelemente zur Erfassung anderer medizinischer Parameter vorgesehen sein, die ebenfalls eine RFID- Transpondereinheit umfassen.
Durch die Möglichkeit der Speicherung und des Beschreibens mit Daten, die die Transpondereinheit bietet, ist es mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung möglich, beispielsweise eine Dokumentation von Messwerten und/oder Patientendaten in automatisierter und damit für das Bedienpersonal sehr einfacher Weise vorzunehmen. Weiterhin kann die RFID-Transpondereinheit zur Erfassung von Fehlfunktionen und durch Kommunikation mit entsprechenden Steuereinheiten zur Auslösung von Notfallmaßnahmen eingesetzt werden. Schließlich kann die RFID-Transpondereinheit mit besonderem Vorteil für eine Bauteilkennung und/oder -identifizierung genutzt werden, wenn das Druckmesselement, welches die RFID-Transpondereinheit umfasst, in beispielsweise ein Schlauchset oder eine Filtereinrichtung integriert ist und die Transpondereinheit mit den entsprechenden Daten, die eine Bauteilkennung und/oder -identifizierung ermöglichen, ausgestattet ist.
Figur 2 zeigt eine schematische Schnittansicht eines Druckmesselements 20, das an einem Schlauch 21 als Bestandteil eines extrakorporalen Kreislaufs einer Dialysevorrichtung angeordnet ist. Das Druckmesselement 20 umfasst ein Gehäuse 22, das über Vorsprünge 23 mittels einer Haftschicht 24 an dem Schlauch 21 angebracht ist. Innerhalb des Gehäuses 22 ist der Drucksensor 25, der mittels einer Haftschicht 26 im Inneren des Gehäuses 22 befestigt ist, vorgesehen. In den Sensor 25 ist eine RFID-Transpondereinheit 27 integriert. Der Sensor 25 ist in ein biokompatibles Gel 28 innerhalb des Gehäuses 22 eingebettet. Der Sensor 25 ist zur direkten Druckmessung geeignet und steht über das biokompatible Gel 28 direkt mit der Flüssigkeit bzw. dem Blut innerhalb des Schlauches 21 in Verbindung. Der zu erfassende Druck wird durch das Gel 28 auf den Sensor 25
übertragen. Ein derartiges Druckmesselement 20 kann beispielsweise direkt in eine Schlauchwand integriert sein.
Aus Figur 3 geht eine weitere Möglichkeit zur Anordnung von Druckmesselementen 30 innerhalb eines extrakorporalen Kreislaufs einer Dialysevorrichtung hervor. Figur 3 (A) zeigt die Anordnung der Druckmesselemente 30 in den Deckeln 31 einer Filtereinrichtung 2, beispielsweise eines Fibrellenfilters. Die Druckmesselemente 30 sind im Bereich der Anschlüsse 32 für das Blut und die Dialyseflüssigkeit angeordnet. Figur 3 (B) zeigt die Anordnung des Druckmesselements 30 im Detail. Der Sensor 33 ist über eine Haftschicht 34 innerhalb eines Gehäuses 35 im Deckel 31 der Filtereinrichtung 2 angeordnet. Hierbei ist der Sensor 33 in einem biokompatiblen Gel 36 eingebettet, über das der Sensor 33 im direkten Kontakt mit der Flüssigkeit bzw. dem Blut zur direkten Druckmessung steht. In die Sensoreinheit 33 ist eine RFID-Transpondereinheit 37 integriert. Die von der Sensoreinheit 33 erfassten Messwerte zum Blutdruck oder anderer biologischer Parameter, je nach Ausführung des Sensors, werden über die RFID- Transpondereinheit 37 drahtlos an eine RFID-Empfangseinrichtung bzw. ein Lesegerät 38 übertragen. Bei dem Transponder in der RFID-Transpondereinheit 37 handelt es sich vorzugsweise um einen passiven Transponder, dessen Energieversorgung über die externe Empfangseinrichtung bzw. das Lesegerät 38 erfolgt. Der Deckel 31 mit dem Gehäuse 35 kann beispielsweise als ein Spritzgussteil gefertigt sein, in das das Sensorelement zusammen mit dem Gel eingebracht wird, indem es z.B. in eine entsprechende Vertiefung des Gehäuses hineingedrückt wird.