Verfahren zur Herstellung eines Stapels von zur Aufbewahrung und Bereitstellung von Arzneimittelwafern dienenden Arzneimitteltaschen, Arzneimitteltaschenvorlage zur Herstellung des Stapels sowie Verwendung der Arzneimitteltaschenvorlage
Beschreibung
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Stapels von zur Aufbewahrung und Bereitstellung von Arzneimittelwafern dienenden Arzneimitteltaschen, unter anderem unter Verwendung einer Arzneimitteltaschenvorlage, sowie Verwendungen zur Herstellung eines Stapels und zur Herstellung einer Vorrichtung zur Aufbewahrung und Bereitstellung von Arzneimittelwafern. Arzneimittelwafer enthalten die Arzneimittel in Schichtform. Die Arzneimit- telwafer können insbesondere hormonale Arzneimittel, vor allem Arzneimittel für die Kontrazeption oder Hormonersatztherapie, enthalten.
Stand der Technik:
Arzneimittelwafer sind folienförmige Einrichtungen, die pharmazeutische Wirkstoffe enthalten, die in einem Wirkstoffträger enthalten sind. Die Wirkstoffe in den Wafern können beispielsweise transmucosal verabreicht werden, d.h. über die Mundschleimhaut, indem die Wafer auf die oder unter die Zunge gelegt werden, wobei sich der Wirkstoffträger auflöst und dabei die Wirkstoffe freigibt. Die Wafer werden in Folientaschen eingeschlossen bereitgestellt, um diese gegen mechanische und andere Umwelteinflüsse, beispielsweise Feuchtigkeit, zu schützen. Gemäß DE 101 59 746 B4 können diese Taschen aus mindestens einer Trägerfolie und mindestens einer Deckfolie bestehen, wobei mindestens die flächenmäßig größere Folie zwei parallele Sei- tenkanten aufweist und wobei zwischen der Trägerfolie und der Deckfolie das folien- oder blattartige Material (Wafer) gas- und feuchtigkeitsdicht eingeschlossen ist. Vorrichtungen zum Aufbewahren und Bereitstellen der Arzneimittelwafer können darin gestapelte Folientaschen enthalten. Selbstverständlich können die Arzneimittelwafer auch davon abgewandelt aufgebaut sein, nämlich indem sie nicht notwendigerweise aus einer flächenmäßig größeren Folie und einer flächenmäßig kleineren Folie bestehen, sondern beispielsweise aus gleich großen Folien. Zur Herstellung der Vorrichtung gemäß DE 101 59 746 B4 werden die beschriebenen Folientaschen, welche die Arzneimittelwafer enthalten, einfach zu einem Stapel zusammengefasst und in die Vorrichtung eingebracht. Die dort beschriebene Vorrichtung zum Aufbewahren und Be-
reitstellen der Wafer umfasst ein mindestens einfach geteiltes Gehäuse, an dessen seitlichen Innenseiten die Seitenkanten der gestapelten Folientaschen anliegen, während an einer vorderen Innenseite diejenige Kante einer Trägerfolie anliegt, die über die Kante einer dazugehörenden Deckfolie übersteht. Die gestapelten Folientaschen werden mittels einer Feder gegen die obere Innenseite des Gehäuses gepresst. Der vordere, obere Bereich des Gehäuses weist zwei Schlitze für das getrennte Ausgeben der Trägerfolie und der Deckfolie auf, wobei der Wafer mit der Trägerfolie oder mit der Deckfolie bereitgestellt werden kann. Die Feder hat die Aufgabe, nach Entnahme einer Folientasche die verbleibenden Folientaschen in der Nähe der Schlitze zusammenzuhalten und für die weitere Entnahme zu positionieren. Zwischen den Schlitzen ist ein Trennwerkzeug zum Trennen der Trägerfolie von der Deckfolie angeordnet, an dem die o- berste Trägerfolie mit ihrem vor der Vorderkante der Deckfolie liegenden Bereich anliegt. Zum Transport der Arzneimitteltaschen aus dem Gehäuse dient ein um eine Rotationsachse rotierbares Transportelement.
Diese Vorrichtung mit ihren nacheinander zu entnehmenden Arzneimitteltaschen hat den Nachteil, dass ein(e) Anwender(in) bei der Verwendung der entnommenen Arzneimitteltaschen zur Einnahme der Arzneimittelwafer zum einen keine Kontrollmöglichkeit darüber hat, ob eine für einen bestimmten Zeitraum vorgegebene Einnahme bereits erfolgte oder noch erfolgen muss. Daher kann es leicht zu einer doppelten Einnahme kommen, oder die/der Anwender(in) vergisst überhaupt, den Wafer einzunehmen.
Zum anderen kann die/der Anwender(in) bei dieser geschlossenen Vorrichtung auch nicht einsehen, wie viele Wafer sie/er bereits entnommen hat bzw. wie lange die Einnahme noch andauern muss. Ein besonderer Nachteil dieser Vorrichtung ist darüber hinaus, dass die/der An- wender(in) auf Grund der geschlossenen Bauweise auch nicht erkennen kann, ob die Vorrichtung alle für die Behandlung notwendigen Arzneimitteltaschen überhaupt enthält. Eine Öffnung dieser kompakt gebauten Vorrichtung ist nicht vorgesehen und würde diese zerstören.
Zur Einnahme von hormonalen Arzneimitteln, aber auch von anderen Arzneimitteln ist es wich- tig, dass die Arzneimittel in einem vorgegebenen Schema eingenommen werden, beispielsweise dreimal an einem Tag oder auch einmal am Tag, wobei der behandelnde Arzt das Einnahmeregime vorgibt. Die meisten Arzneimittel werden jedoch lediglich während eines begrenzten Zeitraumes genommen, etwa solange bis eine zu behandelnde Krankheit vollständig geheilt ist.
Es gibt jedoch auch Arzneimittel, die während eines sehr langen Zeitraumes kontinuierlich eingenommen werden müssen. In diesen Fällen kann es vorkommen, dass die Arzneimittel nicht oder nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt genommen werden. Häufig ist dann der Erfolg einer Therapie gefährdet. Daher hat es nicht an Versuchen gefehlt, die Einnahme der Arzneimittel zu 5 kontrollieren, wobei insbesondere auf die Selbstkontrolle durch den Patienten selbst Wert gelegt wird.
Die Vollständigkeit einer Arzneimittelwafer enthaltenden Vorrichtung ist eine grundsätzliche Voraussetzung für den Erfolg einer medizinischen Behandlung. Dies gilt umso mehr bei der 10 Verwendung von Arzneimittelwafem für die Kontrazeption und für die Hormonersatztherapie. Von daher wird bei der Herstellung von Vorrichtungen zur zeitabhängigen Medikamentengabe erheblicher Aufwand für die Qualitätssicherung aufgewendet. Darüber hinaus ist natürlich auch die/der Anwender(in) dieser Vorrichtungen an einer Kontrollmöglichkeit interessiert.
15 Aus dem Stand der Technik sind hinsichtlich der Kontrolle über Zeitpunkt und Häufigkeit der Einnahme von Wirkstoffeinheiten in Form von Tabletten, Dragees o.a. so genannte Arzneimit- telblister bekannt, d.h. Einrichtungen zur Aufbewahrung von Tabletten, Dragees o.a., in denen die Tabletten, Dragees o.a. in in einer ersten Folie geprägten Taschen enthalten sind und die Folie mit einer die Taschen verschließenden zerreißbaren zweiten Folie verbunden ist. Ist die
»0 Einnahme der Tabletten von einem bestimmten Zeitpunkt abhängig, können auf der zweiten Folie Angaben, z.B. Wochentage, aufgebracht sein.
Beispielsweise ist in EP 0 166 763 B1 ein Blister mit in einer Reihe angeordneten Taschen für die Tabletten vorgesehen. Bei der Herstellung der Blister werden die Taschen in einer einein-
!5 deutigen Weise den Tagen mindestens eines Kalendermonats zugeordnet, wobei ferner aufeinanderfolgende ganzzahlige, numerische Angaben in eineindeutiger Beziehung nahe den Taschen derart angeordnet sind, dass jede Tasche mit einem und nur einem Kalendertag des Kalendermonats visuell identifizierbar ist und wobei aufeinanderfolgende ganzzahlige, numerische Angaben nahe zerreißbaren Zonen in der zweiten Folie derart angeordnet sind, dass sie von
IO der Rückseite her auf der zweiten Folie sichtbar sind, und wobei jede Zone mit einem und nur einem Kalendertag des Kalendermonats visuell identifizierbar ist. Dadurch kann jede Tasche sowohl von der Vorderseite als auch von der Rückseite her mit einem und nur einem Kalender-
tag visuell identifiziert werden. Somit können die Entnahme der Tabletten auf einer täglichen Basis und die Befolgung der Benutzer-Compliance erleichtert werden.
Weiterhin ist in EP 0 511 726 B1 eine Anordnung zur Aufnahme von Tabletten in einem Feld beschrieben, die folgendes umfasst: eine Blisterpackung mit einer vorbestimmten Fläche, in der sich mehrere in einem ausgewählten Feld konfigurierte Tabletten befinden, einen Behälter zur Aufnahme der Blisterpackung sowie einen Tageskalender, der auf das Feld der Tabletten in der Blisterpackung ausgerichtet werden kann, wobei der Tageskalender verschiebbar ist, um einen ausgewählten Anfangstag auf einer ersten Tablette in dem Feld der Tabletten zu positionieren, und wobei Zeiger an dem Behälter vorgesehen sind und die Blisterpackung eine Lokalisierungskerbe kantennah und in der Nähe einer ersten Tablette aufweist, so dass die erste zu entnehmende Tablette angezeigt wird.
Ferner ist in DE 10 2005 032 015 A1 ein Etui zur Aufnahme einer Blisterpackung offenbart, das eine erste und eine daran angelenkte zweite Hälfte aufweist. Die erste Etuihälfte ist als Tasche zur Aufnahme der Blisterpackung ausgebildet und weist ein Außenteil und ein inneres Sichtteil sowie erste Durchbrechungen im Sichtteil und zweite Durchbrechungen im Außenteil auf, wobei die ersten Durchbrechungen mit den zweiten Durchbrechungen fluchten und zwar zumindest dort, wo sich die Behältnisse für die Tabletten in der Blisterpackung nach der Aufnahme in der Tasche befinden. Die zweite Etuihälfte weist ein Fach zur Aufnahme eines Wochentage anzeigenden Anzeigemittels auf und Fenster für die Anzeige der Wochentage in einer inneren Sichtfläche der zweiten Etuihälfte im Bereich des Fachs, wobei die Fenster so angeordnet sind, dass sie den Spalten der Behältnisse einer in der Tasche aufgenommenen Blisterpackung zugeordnet sind.
Diese Ausführungsformen von Vorrichtungen zum Aufbewahren und Bereitstellen von Arzneimittel-Einheiten betreffen allerdings Tabletten in Blisterpackungen, deren Herstellungsverfahren sich von Herstellungsverfahren für Vorrichtungen mit Arzneimittelwafern in Arzneimitteltaschen grundsätzlich unterscheiden.
Weitere Beispiele dafür, dem Patienten Hilfsmittel an die Hand zu geben, mit deren Hilfe trotz Ablenkung des Patienten im Alltag eine geregelte Einnahme der Arzneimittel gesichert ist, sind beispielsweise Vorrichtungen zur Aufnahme der Arzneimittelpackungen, in denen die Entnahme
einzelner Tabletten automatisch registriert wird. Hierzu sind verschiedene Vorschläge in DE 198 50 890 A1 (Ausgabevorrichtung für Medikamente, d.h. für Tabletten o.a.), DE 197 39 438 A1 und DE 195 16 076 A1 (Verpackung für formfeste Medikamentenproben, d.h. für Tabletten o.a.), DE 198 52 602 A1 (Vorrichtung und Verfahren zur Erinnerung an eine zeitgerechte Ein- nähme von Medikamenten, d.h. von Tabletten o.a.), DE 102 13 547 C1 (Blisterpackungsanord- nung), DE 41 34 237 C1 (Einrichtung zur Erfassung der Entnahme einer Pille aus einer Blister- packung), EP 0 191 168 A2 (Vorrichtung zur Aufbewahrung und zeitlich veranlassten Einnahme von Arzneimitteln, d.h. von Tabletten o.a.), DE 198 36 100 A1 (Vorrichtung zur Aufbewahrung eines Arzneimittelbehälters, d.h. für Tabletten o.a.), DE 102 17 929 A1 (Vorrichtung zur Ausga- be von Tabletten), US 2004/0050746 A1 (Pillenhalter und Erinnerungseinrichtung), WO
01/54646 A2 (Pillenspender mit Alarmfunktion) sowie DE 10 2005 048 515 A1 (Spender für feste Arzneimittelportionen, d.h. Tabletten o.a., und dessen Verwendung) gemacht worden.
Allerdings gibt es keine Vorschläge zur kontrollierten Einnahme von Arzneimittelwafern, um deren sichere Verabreichung zu gewährleisten. Zwar ist ein Spender für Süßigkeiten oder Medikamente in Waferform bekannt, beispielsweise aus DE 101 59746 B4. Jedoch hat diese Vorrichtung den Nachteil, dass ein(e) Anwender(in) keine Kontrollmöglichkeit darüber erhält, ob eine für einen bestimmten Zeitraum vorgegebene Einnahme bereits befolgt wurde oder noch nicht. Daher kann es leicht zu einer doppelten Einnahme kommen, oder der/die Anwender(in) vergisst überhaupt, den Wafer einzunehmen. Insbesondere für die Einnahme von Kontrazeptiva ist es besonders bedeutsam, dass die Arzneimittel während eines sehr langen Zeitraumes ohne Unterbrechung und ohne Unregelmäßigkeiten genommen werden. In diesem Falle muss die Anwenderin sehr sorgfältig darauf bedacht sein, ausnahmslos an jedem Tag eine Portion des Arzneimittels zu sich zu nehmen. Eine Portion auszulassen würde ebenso zu erheblichen Risi- ken führen wie die doppelte Einnahme einer Arzneimittelportion an demselben Tag. Da es insbesondere in belastenden Situationen ohne weiteres vorkommen kann, dass die Anwenderin vergisst, die Arzneimittelportion im vorgeschriebenen Zeitraum zu sich zu nehmen, besteht besonders für diese Indikation das Problem, dass es für Arzneimittelwafer keine Mittel gibt, die eine sichere Einnahme gewährleisten. Darüber hinaus ist es natürlich auch erforderlich, derarti- ge Mittel mittels eines fehlerlos arbeitenden und kostengünstigen Herstellungsverfahrens bereitzustellen.
Von daher besteht eine erste Aufgabe darin, Mittel zu finden, mit denen die die Arzneimittelwa- fer enthaltenden Arzneimitteltaschen für eine(n) Anwender(in) so präpariert werden, dass diese^) die Wafer in der gebotenen Reihenfolge und in dem vorgeschriebenen Rhythmus und in Abhängigkeit vom Einnahmezeitpunkt sicher aus der Vorrichtung entnimmt beziehungsweise einnimmt. Dazu muss die Vorrichtung geeignet sein, der/dem Anwender(in) die Kontrolle über die über einen bestimmten Zeitraum vorgegebene Einnahme von Arzneimittelwafern zu ermöglichen. Die Vorrichtung zur Aufbewahrung und Bereitstellung der Arzneimittelwafer soll darüber hinaus alltagstauglich sein und die erforderliche mechanische Stabilität aufweisen. Die Arzneimittelwafer sollen auch sicher aufbewahrt werden.
Eine weitere Aufgabe besteht darin, derartige Darreichungsformen mit einem praktisch fehlerlosen Produktionsverfahren leicht und einfach und damit kostengünstig herstellen zu können, so dass die Darreichungsform dem/der Anwender(in) die sichere und fehlerlose Einnahme der Wafer gewährleistet. Eine kostengünstige Herstellung der Darreichungsform erfordert zudem, dass eine Vielzahl derartiger Darreichungsformen in kurzer Zeit herstellbar ist.
Demgemäß besteht eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, das Verfahren zur Herstellung des Stapels so zu gestalten, dass bereits während des Herstellungsverfahrens eine einfache Kontrolle über die Vollständigkeit des Stapels hinsichtlich der Anzahl der Arzneimittel- taschen möglich ist. Insbesondere soll ein fehlerloses Abstapeln ermöglicht werden, sodass der Stapel weder zu wenige noch zu viele Arzneimitteltaschen enthält. Dadurch sollen die Kosten durch Ausschuss und die Kosten für die Endkontrolle der hergestellten Stapel bzw. für die Qualitätssicherung reduziert werden.
Noch eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Arzneimitteltaschenvorlage und ein Verfahren zur Herstellung eines Stapels von zur Aufbewahrung und Bereitstellung von Arzneimittelwafern dienenden Arzneimitteltaschen aus der Arzneimitteltaschenvorlage zu schaffen, mit welchen einen Stapel erzeugt werden kann, der der/dem Anwender(in) bei der Verwendung eine Kontrolle über die bereits entnommenen Arzneimittelwafer gestattet.
Zusammenfassung der Erfindung:
Diese und andere Aufgaben werden durch das beanspruchte Herstellungsverfahren für Taschenstapel von zur Aufbewahrung und Bereitstellung von Arzneimittelwafern dienenden Arzneimitteltaschen, durch die beanspruchte Arzneimitteltaschenvorlage zur Herstellung eines Stapels von derartigen Arzneimitteltaschen sowie durch die beanspruchte Verwendung der 5 Arzneimitteltaschenvorlage zur Herstellung eines Stapels von derartigen Arzneimitteltaschen gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Das erfindungsgemäße Verfahren dient zur Herstellung eines Stapels von zur Aufbewahrung und Bereitstellung von Arzneimittelwafern dienenden Arzneimitteltaschen, wobei jede Arzneimit- 0 teltasche an einem Markierungsrand jeweils eine Markierung in einem von mehreren nebeneinander an dem Markierungsrand angeordneten Markierungsabschnitten aufweist.
Typischerweise besteht eine Arzneimitteltasche für die Arzneimittelwafer aus einer Basis- bzw. Grundfolie und einer Deckfolie. Die Deckfolie kann über eine entlang der Seitenränder der
5 Deckfolie verlaufende vorzugsweise streifenförmige Verbindung mit der Basis- bzw. Grundfolie verbunden, beispielsweise verklebt oder verschweißt, sein, oder umgekehrt. Ferner können die Basis- bzw. Grundfolie und die Deckfolie in einer besonders bevorzugten Ausführungsform an jeweils mindestens einem Seitenrand jeweils überstehende Laschen aufweisen, die nicht miteinander verbunden sind. Damit wird ein Auseinanderziehen und damit Öffnen der Arzneimittel-
!0 tasche zur Entnahme des darin enthaltenen Wafers wesentlich vereinfacht, weil die beiden Folien leicht gegriffen werden können. Ein Arzneimittelwafer ist zwischen der Basis- bzw. Grundfolie und der Deckfolie innerhalb eines durch die Verbindung gebildeten Bereichs vorzugsweise luft- und feuchtigkeitsdicht eingeschlossen. Die Folientaschen können auf Grund ihres Aufbaus oder nur im Bereich des Wafers durch diesen bedingt eine kleine Erhebung aufweisen.
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Die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren herzustellende Spendervorrichtung zum Aufbewahren und Bereitstellen der Arzneimittelwafer enthält die Arzneimitteltaschen mit den Arzneimittelwafern in Form eines (Taschen-)Stapels. Um einer/m Anwender(in) die Kontrolle zu ermöglichen, ob in einem bestimmten Zeitraum bereits ein Arzneimittelwafer genommen wurde oder
10 noch eingenommen werden muss, können insbesondere parallel zu einem Rand der Arzneimitteltaschen in der Vorrichtung Zeitangaben angeordnet sein. Ferner ist auf jeder der Arzneimitteltaschen eine Markierung so angebracht, dass auf im Stapel aufeinander folgenden Arzneimitteltaschen angebrachte Markierungen jeweils mit aufeinander folgenden Zeitangaben fluchten
und dass im Stapel gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem ersten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung auf eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung folgt. Dieser letztgenannte Fall trifft dann zu, wenn sich eine Anzahl von Arzneimitteltaschen in dem Stapel befindet, die
5 größer ist als die Anzahl der Markierungsabschnitte auf jeder Arzneimitteltasche, so dass sich die Abfolge von in den Markierungsabschnitten aufeinander folgenden Markierungen in dem Stapel wiederholt. Die Markierungen folgen also auf im Stapel aufeinander folgenden Arzneimitteltaschen aufeinander, wobei allerdings dann, wenn eine Arzneimitteltasche eine Markierung in dem letzten Markierungsabschnitt aufweist, die nachfolgende Arzneimitteltasche im Stapel eine
0 Markierung wieder in dem ersten Markierungsabschnitt aufweist. Nachfolgende Arzneimitteltaschen im Stapel weisen dann wieder Markierungen in aufeinander folgenden Markierungsabschnitten auf.
Zur sicheren Selbstkontrolle durch die/den Anwender(in) fluchten die an dem Markierungsrand 5 angeordneten Markierungen nach Aufnahme des Stapels in die Spendervorrichtung zur Aufbewahrung und Bereitstellung der Wafer erfindungsgemäß mit Zeitangaben. Dadurch wird es der/m Anwender(in) ermöglicht festzustellen, ob in einem bestimmten Zeitraum bereits ein Wafer genommen wurde oder nicht.
!0 Allerdings muss dieser Stapel fehlerlos produziert werden. Nämlich dann, wenn in dem Stapel eine einzelne Arzneimitteltasche fehlt oder auch eine Arzneimitteltasche doppelt vorhanden ist, so dass folglich eine Markierung in einem bestimmten Markierungsabschnitt in der Abfolge der Arzneimitteltaschen in dem Stapel fehlt bzw. doppelt vorkommt, wird die/der Anwender(in) in die Irre geleitet, und es kann zu einer Fehleinnahme kommen, d.h. die/der Anwender(in) vergisst,
!5 einen Wafer einzunehmen, oder nimmt einen Wafer innerhalb eines Einnahmezeitraumes doppelt ein. Daher muss das Herstellungsverfahren für den Stapel fehlerlos ablaufen, so dass Stapel produziert werden, in denen die Arzneimitteltaschen mit den Markierungen so aufeinander gestapelt sind, dass sich die Markierungen von aufeinander folgenden Arzneimitteltaschen in dem Stapel in ebenfalls aufeinander folgenden Markierungsabschnitten befinden oder dass iθ gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem ersten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung auf eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung folgt.
Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass die Stapel mit hoher Produktionseffizienz, d.h. u.a. mit einer hohen Taktrate, hergestellt werden können.
Von daher ist zur Lösung der genannten Aufgabe folgendes erfindungsgemäßes Produktions- verfahren für die Stapel vorgesehen:
Aufeinander-Stapeln der Arzneimitteltaschen unter Bildung mindestens eines Taschenstapels, so dass in dem mindestens einen Stapel Arzneimitteltaschen aufeinander folgen, deren Markierungen sich in aufeinander folgenden Markierungsabschnitten befinden, und gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem ersten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung auf eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung folgt.
Soweit in diesem Falle sowie auch sonst in der vorliegenden Anmeldung das Aufeinander- Stapeln bzw. Aufstapeln von Arzneimitteltaschen erwähnt wird, ist darunter das Aufeinanderlegen der Arzneimitteltaschen gemeint, d.h. beispielsweise eine auf einen Stapel aufgestapelte Arzneimitteltasche wird auf den Stapel aufgelegt.
Der mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Stapel kann insbesondere zur Aufbe- wahrung und Bereitstellung von für die Kontrazeption oder Hormonersatztherapie dienenden Arzneimittelwafern verwendet werden.
Ferner wird zur Herstellung eines Stapels von zur Aufbewahrung und Bereitstellung von Arz- neimittelwafern dienenden Arzneimitteltaschen eine Arzneimitteltaschenvorlage bereitgestellt, aus der die Arzneimitteltaschen durch Vereinzelung gebildet werden können.
Mit der Bereitstellung von Markierungen an jeweils einem Markierungsrand auf den Arzneimitteltaschen wird gewährleistet, dass die/der Anwender(in) jeweils kontrollieren kann, ob ein Wa- fer in einem bestimmten Einnahmezeitraum bereits genommen wurde oder nicht. Dies ge- schieht durch Überprüfen, ob die Markierung der oben liegenden Arzneimitteltasche mit einem Zeitangabenfeld fluchtet, die dem aktuellen Zeitraum entspricht.
Detaillierte Beschreibung der Erfindung
In einer bevorzugten ersten Ausführungsvariante der Erfindung umfasst das Herstellungsverfahren folgende Verfahrensschritte:
a) Aufeinander-Stapeln der Arzneimitteltaschen unter Bildung mindestens eines ersten Teilstapels in einer ersten Herstellungsvorrichtung, so dass in jedem ersten Teilstapel Arzneimitteltaschen aufeinander folgen, deren Markierungen sich in aufeinander folgenden Markierungsabschnitten befinden, und gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem ersten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung auf eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung folgt; b) Aufstapein weiterer Arzneimitteltaschen auf den mindestens einen ersten Teilstapel in einer zweiten Herstellungsvorrichtung, so dass in jedem so gebildeten Teilstapel Arzneimitteltaschen aufeinander folgen, deren Markierungen sich in aufeinander folgenden Markierungsabschnitten befinden, und gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem ersten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung auf eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung folgt; c) gegebenenfalls mindestens einmaliges Wiederholen von Verfahrensschritt b) durch jeweiliges Aufstapeln weiterer Arzneimitteltaschen auf den in der zweiten oder in einer weiteren Herstellungsvorrichtung erzeugten mindestens einen Teilstapel in weiteren Herstellungsvorrichtungen unter Bildung schließlich mindestens eines Stapels von Arzneimitteltaschen.
Indem in dieser Verfahrensvariante zunächst in einer ersten Herstellungsvorrichtung mindestens ein erster Teilstapel erzeugt wird und auf den mindestens einen ersten Teilstapel in weiteren Herstellungsvorrichtungen weitere Arzneimitteltaschen aufgestapelt werden, wird eine sehr effiziente Herstellungsweise erreicht, nämlich dadurch, dass bei dem Aufstapeln von weiteren Arzneimitteltaschen in den weiteren Herstellungsvorrichtungen auf den mindestens einen ersten Teilstapel vorzugsweise gleichzeitig wiederum mindestens ein nächster erster Teilstapel in der ersten Herstellungsvorrichtung erzeugt werden kann. Dadurch können die Teilstapel gleichzeitig erzeugt werden. Gleiches gilt für den Fall, dass mit dem Aufstapeln von Arzneimitteltaschen auf
den mindestens einen ersten Teilstapel in der zweiten Herstellungsvorrichtung noch nicht der mindestens eine vollständige Taschenstapel produziert ist, sondern zunächst erst mindestens ein zweiter Teilstapel erzeugt wird und noch weitere Arzneimitteltaschen auf diesen mindestens einen zweiten Teilstapel aufgestapelt werden müssen. Dann werden nämlich Arzneimittelta- sehen in einer dritten Herstellungsvorrichtung auf den mindestens einen zweiten Teilstapel aufgestapelt. Der dabei entstehende mindestens eine dritte Teilstapel oder der dabei entstehende mindestens eine vollständige Taschenstapel werden ebenfalls vorzugsweise gleichzeitig mit dem mindestens einen ersten und dem mindestens einen zweiten Teilstapel erzeugt usw.
Vorteilhaft ist auch, dass nach Erzeugung jedes Teilstapels separat geprüft werden kann, ob der Teilstapel fehlerlos hergestellt worden ist. Dadurch ist es möglich, einen fehlerhaften Teilstapel vor Fertigstellung eines vollständigen Taschenstapels aus dem Produktionsprozess auszuschleusen. Damit wird erreicht, dass zusätzliche Arzneimitteltaschen auf einen bereits fehlerhaften Teilstapel nicht mehr aufgestapelt werden. Dies erhöht zum einen die Produktionskapa- zität und vermindert zum anderen Ausschuss.
Insbesondere können in einer weiter bevorzugten Ausführungsform der Erfindung jeweils ein erster Teilstapel in einer ersten Herstellungsvorrichtung durch Aufeinander-Stapeln von Arzneimitteltaschen, jeweils mindestens ein zweiter und dritter Teilstapel in einer zweiten und drit- ten Herstellungsvorrichtung durch Aufstapeln von weiteren Arzneimitteltaschen auf jeden zuvor gebildeten Teilstapel und mindestens ein vollständiger Stapel von Arzneimitteltaschen in einer vierten Herstellungsvorrichtung durch Aufstapeln weiterer Arzneimitteltaschen auf jeden dritten Teilstapel erzeugt werden.
In einer weiter bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden der mindestens eine in der ersten Herstellungsvorrichtung erzeugte erste Teilstapel und die weiteren in weiteren Herstellungsvorrichtungen erzeugten durch Aufstapeln von weiteren Arzneimitteltaschen auf den mindestens einen ersten Teilstapel erzeugten Teilstapel gleichzeitig erzeugt, d.h. das weitere Aufstapeln der Arzneimitteltaschen auf den mindestens einen ersten Teilstapel in den weiteren Herstellungsvorrichtungen geschieht gleichzeitig mit dem Erzeugen des mindestens einen ersten Teilstapels in der ersten Herstellungsvorrichtung, wobei natürlich der mindestens eine erste Teilstapel in der ersten Herstellungsvorrichtung zunächst erzeugt werden muss, bevor er in die zweite Herstellungsvorrichtung befördert wird, so dass dort weitere Arzneimitteltaschen unter
Bildung mindestens einen zweiten Teilstapels oder mindestens einen vollständigen Stapels von Arzneimitteltaschen aufgestapelt werden können. Gleiches gilt natürlich auch für den Fall, dass in einer dritten Herstellungsvorrichtung weitere Arzneimitteltaschen auf den mindestens einen zweiten Teilstapel aufgestapelt werden, so dass mindestens ein dritter Teilstapel gleichzeitig mit dem mindestens einen ersten und zweiten Teilstapel erzeugt werden kann. Diese Sequenz kann beliebig fortgesetzt werden, nämlich durch Erzeugung mindestens einen vierten Teilstapels oder durch Erzeugung mindestens einen vollständigen Stapels von Arzneimitteltaschen in einer vierten Herstellungsvorrichtung, Erzeugung mindestens einen fünften Teilstapels oder Erzeugung mindestens einen vollständigen Stapels von Arzneimitteltaschen in einer fünften Herstellungsvorrichtung usw.
In einer zweiten Erfindungsvariante umfasst das Verfahren folgende Verfahrensschritte:
a) Aufeinander-Stapeln der Arzneimitteltaschen unter Bildung mindestens eines ersten Teilstapels in einer ersten Herstellungsvorrichtung sowie jeweils mindestens eines weiteren Teilstapels in weiteren Herstellungsvorrichtungen, so dass in jedem ersten und weiteren Teilstapel Arzneimitteltaschen aufeinander folgen, deren Markierungen sich in aufeinander folgenden Markierungsabschnitten befinden, und gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem ersten Ende des Markierungs- randes befindenden Markierung auf eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung folgt; b) Aufeinander-Stapeln des in Verfahrensschritt a) gebildeten mindestens einen ersten Teilstapels sowie der weiteren Teilstapel unter Bildung mindestens einen vollständigen Stapels von Arzneimitteltaschen, so dass in jedem vollständigen Stapel Arz- neimitteltaschen aufeinander folgen, deren Markierungen sich in aufeinander folgenden Markierungsabschnitten befinden, und gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem ersten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung auf eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung folgt.
In dieser zweiten Erfindungsvariante werden also der in Verfahrensschritt a) in der ersten Herstellungsvorrichtung gebildete mindestens eine erste Teilstapel sowie weitere in weiteren Herstellungsvorrichtungen gebildete Teilstapel (zweite, dritte, vierte Teilstapel usw.) unter Bildung
des Taschenstapels aufeinander gestapelt, so dass in dem Stapel Arzneimitteltaschen aufeinander folgen, deren Markierungen sich in aufeinander folgenden Markierungsabschnitten befinden, und gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem ersten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung auf eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung folgt.
In einer bevorzugten Ausführungsform dieser zweiten Ausführungsvariante der Erfindung werden zunächst jeweils vier Teilstapel erzeugt und diese jeweils vier Teilstapel dann unter Bildung jeweils eines vollständigen Taschenstapels aufeinander gestapelt.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform dieser zweiten Erfindungsvariante werden der mindestens eine in der ersten Herstellungsvorrichtung erzeugte erste Teilstapel und die weiteren in den weiteren Herstellungsvorrichtungen erzeugten Teilstapel gleichzeitig erzeugt, d.h. das jeweilige Aufeinander-Stapeln der Arzneimitteltaschen unter Bildung des mindestens einen ersten Teilstapels, des mindestens einen zweiten Teilstapels, des mindestens einen dritten Teilstapels, des mindestens einen vierten Teilstapels usw. geschieht gleichzeitig.
Indem in dieser Ausführungsvariante zunächst jeweils mindestens ein Teilstapel hergestellt wird, der dann durch Aufeinander-Stapeln der jeweiligen (zuvor separat hergestellten) Teilstapel zu dem mindestens einen vollständigen Stapel von Arzneimitteltaschen zusammengefasst wird, können auch in diesem Falle gegebenenfalls fehlerhafte Teilstapel aus dem Herstellungspro- zess ausgeschleust werden, bevor der gesamte Taschenstapel gebildet wird. Damit wird zum einen eine kostengünstige Herstellung ermöglicht, weil die Menge des Ausschusses minimiert wird. Zum anderen wird das Herstellungsverfahren damit auch beschleunigt, denn die Arznei- mitteltaschen, die andernfalls in den fehlerhaften Stapel aufgenommen worden wären, können somit verwendet werden, um fehlerlose Stapel herzustellen.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform beider vorstehenden Erfindungsvarianten werden mindestens zwei erste Teilstapel durch Aufeinander-Stapeln der Arzneimitteltaschen je- weils gleichzeitig erzeugt, mindestens zwei zweite Teilstapel gleichzeitig erzeugt, mindestens zwei dritte Teilstapel gleichzeitig erzeugt usw. (in der ersten Ausführungsvariante der Erfindung mit Ausnahme der ersten Teilstapel durch Aufstapeln von Arzneimitteltaschen jeweils auf bereits gebildete Teilstapel und in der zweiten Ausführungsvariante der Erfindung durch jeweils
separates Aufeinander-Stapeln der Arzneimitteltaschen unter Bildung entsprechender Teilstapel, wobei die ersten, zweiten, dritten Teilstapel usw. anschließend durch Aufeinander-Stapeln vereinigt werden). Beispielsweise werden jeweils sechs oder zwölf erste Teilstapel durch Aufeinander-Stapeln der Arzneimitteltaschen gleichzeitig erzeugt. Dies kann in einer geeigneten
5 ersten Herstellungsvorrichtung durch Parallelförderung der Arzneimitteltaschen geschehen. Diese gleichzeitig erzeugten sechs oder zwölf ersten Teilstapel werden dann in eine zweite Herstellungsvorrichtung überführt, wo ebenfalls gleichzeitig sechs bzw. zwölf zweite Teilstapel oder sechs bzw. zwölf vollständige Taschenstapel erzeugt werden. Oder die sechs bzw. zwölf ersten Teilstapel werden gemäß der zweiten Ausführungsvariante in der zweiten Herstellungs-
IO Vorrichtung mit sechs bzw. zwölf zweiten Teilstapeln vereinigt. Diese Sequenzen können beliebig fortgesetzt werden, etwa indem die sechs bzw. zwölf zweiten Teilstapel in der ersten Erfindungsvariante in eine dritte Herstellungsvorrichtung überführt und indem dort durch gleichzeitiges Aufstapeln weiterer Arzneimitteltaschen auf die sechs bzw. zwölf zweiten Teilstape! sechs bzw. zwölf dritte Teilstapel oder sechs bzw. zwölf vollständige Taschenstapel erzeugt werden
5 oder indem die sechs bzw. zwölf zweiten Teilstapel in der zweiten Erfindungsvariante dann in der dritten Herstellungsvorrichtung mit den dritten Teilstapeln vereinigt werden.
Durch diese Vorgehensweise wird eine sehr effiziente und schnelle Produktionsweise geschaffen, da in jeder der Herstellungsvorrichtungen mehrere Teilstapel gleichzeitig erzeugt werden.
!0 Unter einer gleichzeitigen Stapelung ist für die beiden Verfahrensvarianten allerdings nicht nur zu verstehen, dass die Arzneimitteltaschen unter Bildung der jeweiligen Teilstapel im Gleichlauf, d.h. gleichsam „im gleichen Takt" oder „synchron", aufeinander gestapelt werden. Unter dem gleichzeitigen Stapeln ist vielmehr auch zu verstehen, dass die jeweiligen Teilstapel etwa zur gleichen Zeit erzeugt werden. Die Taschenstapel können auf diese Art und Weise sehr schnell
!5 produziert werden. Ein synchrones Aufeinander-Stapeln ist in diesem Falle allerdings bevorzugt. Der jeweiligen Herstellungsvorrichtung werden hierzu mehrere Arzneimitteltaschen gleichzeitig zugeführt, und diese gleichzeitig zugeführten Arzneimitteltaschen werden dann synchron zu den Teilstapeln aufeinander gestapelt.
IO In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung betreffend beide Erfindungsvarianten werden die Arzneimitteltaschen zur Erzeugung der Teilstapel in jeweils einer Kassette aufeinander gestapelt. Hierzu wird vorzugsweise mindestens eine Kassette vorgesehen, in die die Arzneimitteltaschen eingelegt und dann aufeinander gestapelt werden. Beispielsweise kön-
nen sechs oder zwölf Kassetten vorgesehen sein, die beispielsweise in einer Reihe oder auch in einem Karussell angeordnet sind.
Die Kassetten können weiterhin beispielsweise verfahrbar sein, um die in den Kassetten er- 5 zeugten Teilstapel zu einer weiteren Herstellungsvorrichtung zu befördern, in der jeder Teilstapel gemäß der zweiten Ausführungsvariante der Erfindung mit einem anderen Teilstapel vereinigt wird, indem der weitere Teilstapel auf den ersten Teilstapel in der Kassette aufgelegt wird.
Alternativ können die Kassetten auch verfahrbar sein, um diese zu einer zweiten Herstellungs- IO Vorrichtung zu befördern, in der weitere Arzneimitteltaschen gemäß der ersten Ausführungsvariante der Erfindung auf den ersten Teilstapel aufgestapelt werden. Beispielsweise kann der erste Teilstapel durch sieben Arzneimitteltaschen gebildet sein. In der zweiten Herstellungsvorrichtung können dann ebenfalls sieben Arzneimitteltaschen auf den ersten Teilstapel aufgestapelt werden. Danach kann der derart mittlerweile 14 Arzneimitteltaschen enthaltende zweite 15 Teilstapel in eine dritte Herstellungsvorrichtung befördert werden, in der beispielsweise weitere sieben Arzneimitteltaschen auf den zweiten Teilstapel aufgestapelt werden. Danach kann der derart mittlerweile 21 Arzneimitteltaschen enthaltende dritte Teilstapel in eine vierte Herstellungsvorrichtung befördert werden, in der beispielsweise weitere sieben Arzneimitteltaschen auf den dritten Teilstapel aufgestapelt werden. Dieses Verfahren kann prinzipiell mit einer jeweils !0 beliebigen Anzahl an Arzneimitteltaschen in jeder der Herstellungsvorrichtungen und mit einer beliebigen Anzahl an Herstellungsvorrichtungen durchgeführt werden. Beispielsweise können damit Taschenstapel mit 28 Arzneimitteltaschen produziert werden.
Falls die in den Arzneimitteltaschen enthaltenen Wafer zur Hormonersatztherapie dienen, ent- !5 halten die Taschenstapel typischerweise 28 Arzneimitteltaschen. Die 28 Arzneimitteltaschen können entweder - bei einem einphasigen Präparat - 28 gleiche Arzneimittelwafer oder - für die Kontrazeption bei einem zweiphasigen Präparat - auch 24 gleiche Arzneimittelwafer und vier weitere Arzneimittelwafer mit einem Placebo oder einem anderen Arzneimittel oder auch - ebenfalls bei einem zweiphasigen Präparat - 21 gleiche Arzneimittelwafer und sieben weitere SO Arzneimittelwafer mit einem Placebo oder einem anderen Arzneimittel enthalten. Im Falle der zweiphasigen Präparate müssen die Arzneimitteltaschen, die die das Placebo oder das andere Arzneimittel enthaltenden Wafer enthalten, zu Beginn oder am Schluss des Taschenstapels eingefügt werden. Hierzu werden vorzugsweise entweder zu Beginn in einer separaten Herstel-
lungsvorrichtung die Arzneimitteltaschen zu einem Stapel zusammengefügt, die die das Place- bo oder das andere Arzneimittel enthaltenden Wafer enthalten, oder am Schluss des Stapelvorganges in einer separaten Herstellungsvorrichtung auf den bereits erzeugten Teilstapel aufgestapelt.
In weiteren Ausführungsformen der Erfindung können die Taschenstapel beispielsweise auch für die Verwendung zur Kontrazeption auch eine andere Anzahl von Arzneimitteltaschen enthalten als 28, nämlich beispielsweise 30 Arzneimitteltaschen. In diesem Falle können in jeder Herstellungsvorrichtung jeweils zehn Arzneimitteltaschen zu den bereits bestehenden Teilstapeln hinzugefügt werden (bzw. aufeinander gestapelt werden, um den ersten Teilstapel zu erzeugen), oder auch (viermal) jeweils sieben Arzneimitteltaschen und zum Schluss noch zwei Arzneimitteltaschen in einer weiteren Herstellungsvorrichtung.
In noch einer weiteren Ausführungsform der Erfindung können die Wafer im Falle der Verwendung für die Kontrazeption auch für ein so genanntes flexibles Einnahmeregime verwendet werden, bei dem die Wafer während einer ersten flexiblen Einnahmephase genommen werden, die mindestens 24 Tage und höchstens 120 Tage andauert und bei dem sich an die erste flexible Einnahmephase eine beispielsweise vier Tage andauernde Unterbrechungsphase anschließt. In diesem Falle kann der Taschenstapel auch beispielsweise 28 oder auch 56 oder auch 84 oder auch 112 oder auch 120 Arzneimitteltaschen oder auch eine beliebige andere Anzahl umfassen. Das Muster zum Aufeinander-Stapeln der Arzneimitteltaschen gemäß der vorliegenden Erfindung richtet sich in diesem Falle in entsprechender Art und Weise jeweils nach der Anzahl der sich in dem Stapel befindenden Arzneimitteltaschen.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung können sich an dem Markierungsrand jeder Arzneimitteltasche sieben Markierungsabschnitte befinden. Diese Markierungsabschnitte, wobei eine Markierung in einem der Markierungsabschnitte einer Arzneimitteltasche angebracht ist, können beispielsweise den Wochentagen entsprechen. In einer zusammen gefügten Spendervorrichtung zur Aufbewahrung und Bereitstellung der Arzneimittelwafer können die Markierungsabschnitte mit entsprechenden Zeitangaben auf der Vorrichtung fluchten, etwa mit Wochentagangaben, so dass eine Markierung in einem Markierungsabschnitt auf einer Arzneimitteltasche, die in dem Stapel oben aufliegt, mit einer bestimmten Wochentagangabe auf der Vorrichtung fluchtet, beispielsweise mit „Mo" für Montag, und damit der/m Anwender(in) angibt, an
welchem Tag der Wafer in dieser Arzneimitteltasche genommen werden muss, d.h. im vorliegenden Fall am Montag.
Alternativ können auch beispielsweise drei Markierungsabschnitte, entsprechend drei Tageszei- ten (morgens, mittags, abends), oder auch eine andere Anzahl von Markierungsabschnitten vorgesehen sein, die den jeweiligen Erfordernissen an die Einnahmehäufigkeit entspricht.
Weiterhin können beispielsweise jeweils sieben Arzneimitteltaschen unter Bildung mindestens einen ersten Teilstapels aufeinander gestapelt werden. In der ersten Ausführungsvariante der Erfindung werden dann jeweils weitere sieben Arzneimitteltaschen auf den mindestens einen ersten Teilstapel unter Bildung eines zweiten Teilstapels, jeweils weitere sieben Arzneimitteltaschen auf den mindestens einen zweiten Teilstapel usw. aufgestapelt. In der zweiten Ausführungsvariante der Erfindung werden zusätzlich zu den ersten Teilstapeln zweite, dritte Teilstapel usw. erzeugt, die jeweils sieben Arzneimitteltaschen enthalten. Die jeweiligen Teilstapel werden dann aufeinander gestapelt.
Diese Vorgehensweise kann insbesondere dann vorteilhaft sein, wenn die Arzneimitteltaschen sieben Markierungsabschnitte, entsprechend den sieben Wochentagen, aufweisen. In diesem Falle können die Arzneimitteltaschen in dem Teilstapel bevorzugt zur Einnahme der Wafer wäh- rend einer Woche dienen, wenn jeweils ein Wafer pro Tag genommen wird.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der ersten Erfindungsvariante wird der Stapel in vier Herstellungsvorrichtungen produziert, in denen für jeden Stapel jeweils sieben Arzneimitteltaschen aufgestapelt werden. In der zweiten Erfindungsvariante werden zur Bildung eines voll- ständigen Stapels durch jeweiliges Aufeinander-Stapeln von Arzneimitteltaschen vier Teilstapel erzeugt und diese dann vereinigt. Falls die Wafer jeweils einmal am Tag genommen werden und sich jeweils sieben Arzneimitteltaschen in einem Teilstapel befinden, sind in dem Stapel 28 Wafer zusammengefasst, die in 28 Tagen genommen werden.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden die Arzneimitteltaschen durch Vereinzeln aus einer Arzneimitteltaschenvorlage, beispielsweise aus einem Bogen, erzeugt. Als Bogen ist im vorliegenden Sinne ein vorzugsweise rechteckiges folienartiges Gebilde zu verstehen. Der Bogen ist vorzugsweise aus verschiedenen Materialien schichtförmig zu-
sammengefügt und umfasst beispielsweise Kunststofffolien, Aluminiumfolien, Papier o.a. Beispielsweise können die Arzneimitteltaschen bevorzugt aus zwei Laminaten gebildet sein, zwischen denen sich der Arzneimittelwafer befindet. Die Laminate können dabei folgende Schichtfolge aufweisen: Polyethylen/Aluminium/Polyethylenterephthalat, wobei die Polyethylenschich- 5 ten jeweils am Arzneimittelwafer anliegen und die Polyterephthalatschichten nach außen weisen.
Unter einem Bogen ist auch ein Band zu verstehen, d.h. ein lang gestreckter Bogen, der beispielsweise auf eine Rolle (Coil) aufwickelbar ist.
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Ein Bogen wird zum Vereinzeln vorzugsweise an die einzelnen Herstellungsvorrichtungen herangeführt und unter eine Vereinzelungseinrichtung platziert. Dort werden die einzelnen Arzneimitteltaschen aus dem Bogen vorzugsweise gleichzeitig vereinzelt. Vorzugsweise wird das Vereinzelungsgut (Arzneimitteltaschen und Vereinzelungsreste) dann zu einem Entnahmeplatz
5 befördert. Von dort werden die Arzneimitteltaschen nacheinander beispielsweise mittels Roboterarmen entnommen. Die Roboterarme können mit einer speziellen Sensorik ausgestattet sein, um zu verifizieren, dass jede Arzneimitteltasche gegriffen, transportiert und in die Kassetten abgelegt worden ist.
!0 Vorzugsweise werden die Arzneimitteltaschen aus dem Bogen durch Stanzen vereinzelt. Dies ist eine kostengünstige und präzise Vereinzelungstechnik. Andere Vereinzelungstechniken sind ebenfalls denkbar, beispielsweise Schneiden.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung enthält der Bogen den Arzneimit- !5 teltaschen entsprechende Felder mit jeweils einem Arzneimittelwafer und mit jeweils einer Markierung in jeweiligen Markierungsabschnitten an jeweiligen Feldrändern in einer matrixartigen Anordnung. In dem Bogen sind die Arzneimittelwafer durch Einschweißen hermetisch abgeschlossen. Außerdem können sich auf dem Bogen außer den Markierungen Aufdrucke befinden, die beispielsweise eine Identifizierung des Arzneimittels erlauben. Der Bogen enthält vor- iθ zugsweise mindestens vier und höchstens zwölf Reihen von Feldern. Beispielsweise können vier, acht, zehn oder zwölf Reihen von Feldern vorgesehen sein. Jede der Reihen enthält beispielsweise sieben oder vierzehn Felder.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung folgen Felder, deren Markierungen sich in aufeinander folgenden Markierungsabschnitten befinden, in einer jeweiligen Reihe auf dem Bogen aufeinander. Dadurch können die Arzneimitteltaschen in der logischen Reihenfolge von dem Bogen entnommen werden, in der sie auch in den Teilstapel aufeinander gesta- 5 pelt werden. Mehrere nebeneinander liegende Reihen weisen bevorzugt Felder auf, die zu den benachbarten Feldern der anderen Reihen jeweils identisch sind. Felder mehrerer Reihen werden zu Arzneimitteltaschen vereinzelt, die dann jeweils unterschiedlichen Teilstapeln zugeführt werden.
0 In erfindungsgemäßer Art und Weise umfasst dieses bevorzugte Verfahren demgemäß folgende Schritte:
i. Bereitstellen einer Arzneimitteltaschenvorlage, wobei die Arzneimitteltaschenvorlage mindestens zwei benachbarte Reihen von Feldern, aus denen die Arzneimittelta-
5 sehen durch Vereinzeln gebildet werden sollen, enthält und wobei die Markierungen auf in der Reihe aufeinander folgenden Feldern in aufeinander folgenden Markierungsabschnitten angebracht sind, oder wobei gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem ersten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung auf eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem zweiten Ende des Mar-
!0 kierungsrandes befindenden Markierung folgt; ii. Trennen der mindestens zwei benachbarten Reihen voneinander entlang mindestens einer die Reihen trennenden Trennlinie, wobei entsprechend der Anzahl der Reihen eiStreifen gebildet werden, die die in den Reihen aufeinander folgenden Arzneimitteltaschen enthalten;
!5 iii. Vereinzeln der in den jeweils gebildeten Streifen enthaltenen Arzneimitteltaschen durch Abtrennen jeder einzelnen Arzneimitteltasche von deren Streifen; und iv. Stapeln der vereinzelten Arzneimitteltaschen eines jeweiligen Streifens zu einem jeweiligen Stapel, so dass die jeweiligen Markierungen auf den Arzneimitteltaschen innerhalb jedes Stapels schrittweise von einer Arzneimitteltasche zur nächsten Arz- iθ neimitteltasche in aufeinander folgenden Markierungsabschnitten angeordnet sind, oder dass gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem ersten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung auf eine Arzneimitteltasche
mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung folgt.
Insbesondere kann das Verfahren folgende Verfahrensschritte umfassen:
5 i. Befördern der Arzneimitteltaschenvorlage in einer Transportrichtung, wobei die Arzneimitteltaschenvorlage mindestens zwei benachbarte Reihen der in der Transportrichtung aufeinander folgenden Felder enthält, wobei sich die Reihen parallel zur Transportrichtung erstrecken und wobei die Markierungen auf in der Reihe aufein-
0 ander folgenden Feldern in aufeinander folgenden Markierungsabschnitten angebracht sind, oder wobei gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem ersten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung auf eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung folgt;
5 ii. Trennen der mindestens zwei benachbarten Reihen voneinander entlang mindestens einer der Transportrichtung folgenden Trennlinie, wobei entsprechend der Anzahl der Reihen eine Anzahl von Streifen gebildet wird, die die in der Transportrichtung aufeinander folgenden Arzneimitteltaschen enthalten; iii. Vereinzeln der in den jeweils gebildeten Streifen enthaltenen Arzneimitteltaschen
!0 durch Abtrennen jeder einzelnen Arzneimitteltasche von deren Streifen; und iv. Stapeln der vereinzelten Arzneimitteltaschen eines jeweiligen Streifens zu einem jeweiligen Stapel, so dass die jeweiligen Markierungen auf den Arzneimitteltaschen innerhalb jedes Stapels schrittweise von einer Arzneimitteltasche zur nächsten Arzneimitteltasche in aufeinander folgenden Markierungsabschnitten angeordnet sind,
15 oder dass gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem ersten
Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung auf eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung folgt.
iθ Dieses erfindungsgemäße Verfahren hat gegenüber dem Stand der Technik den Vorteil, dass die Herstellung der Stapel mit höherer Sicherheit stattfindet, weil zu einem Stapel zusammen zu fassende Arzneimitteltaschen zunächst in Streifen zusammen gehalten werden und erst unmittelbar vor dem Aufeinander-Stapeln durch Vereinzeln voneinander getrennt werden. Dadurch
wird die Gefahr verringert, dass Fehler in der Reihenfolge der Arzneimitteltaschen im Stapel entstehen. Somit können die korrekte Anzahl der Arzneimitteltaschen sowie deren Reihenfolge im Stapel leichter verwirklicht werden.
Darüber hinaus kann anhand der Markierungen auf den Arzneimitteltaschen überprüft werden, ob die Stapel einwandfrei erzeugt worden sind, etwa indem die Stapel manuell oder maschinell durchgeblättert werden und die Reihenfolge der Markierungen auf im Stapel aufeinander folgenden Arzneimitteltaschen kontrolliert wird.
Dadurch dass die Arzneimitteltaschen in erfindungsgemäßer Art und Weise mit den Markierungen versehen sind, hat die/der Anwender(in) bei der Verwendung eines Stapels die Möglichkeit zu ermitteln, ob sie/er im aktuellen Zeitraum bereits eine Arzneimittelportion zu sich genommen hat oder nicht. Mit Hilfe der Markierungen auf den Arzneimitteltaschen kann somit der Fortschritt der Einnahme der Arzneimittelwafer kontrolliert werden. Die Markierungen übernehmen daher zusätzlich zur allgemeinen Prüffunktion die weitere Funktion der schnellen Zuordnung eines bestimmten Arzneimittelwafers zu einem bestimmten Einnahmezeitraum oder -Zeitpunkt.
Die Arzneimitteltaschenvorlage zur Herstellung von Stapeln von zur Aufbewahrung und Bereitstellung von Arzneimittelwafern dienenden Arzneimitteltaschen umfasst mindestens zwei, vor- zugsweise mindestens vier und vorzugsweise höchstens zwölf, beispielsweise vier, acht, zehn oder zwölf, benachbarte sich vorzugsweise quer zur Längsrichtung der Arzneimitteltaschenvorlage erstreckende Reihen von aufeinander folgenden Feldern, aus denen die Arzneimitteltaschen durch Vereinzeln erzeugt werden sollen. Vorzugsweise weist jede Arzneimitteltasche an einem Markierungsrand jeweils eine Markierung in einem von mehreren nebeneinander an dem Markierungsrand angeordneten Abschnitten auf. Des Weiteren ist bevorzugt auf jeder Arzneimitteltasche auf der Arzneimitteltaschenvorlage eine Markierung derart angebracht, dass die Markierungen auf in der Reihe aufeinander folgenden Arzneimitteltaschen in aufeinander folgenden Markierungsabschnitten angebracht sind. Gegebenenfalls folgt in den Reihen eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem ersten Ende des Markierungsrandes befindenden Mar- kierung auf eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung.
In erfindungsgemäßer Art und Weise wird die Arzneimitteltaschenvorlage zur Herstellung eines Stapels von zur Aufbewahrung und Bereitstellung von Arzneimittelwafern dienenden Arzneimitteltaschen verwendet.
5 Weiterhin kann die Arzneimitteltaschenvorlage auch zur Herstellung einer Spendervorrichtung zur Aufbewahrung und Bereitstellung von Arzneimittelwafern verwendet werden. Die Vorrichtung umfasst i) einen Stapel von die Arzneimittelwafer enthaltenden Arzneimitteltaschen mit vorzugsweise jeweils sieben Markierungsabschnitten an einem Markierungsrand und jeweils einer Markierung in einer der Markierungsabschnitte sowie ii) einen Träger, auf dem vorzugs-
10 weise sieben Zeitangaben angeordnet sind, mit welchen die Markierungen fluchten.
Vorzugsweise liegen die Arzneimitteltaschenvorlagen in Form von Bögen vor, in denen sich Felder befinden, die den Arzneimitteltaschen entsprechen. In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst ein Bogen sechs zueinander benachbarte Reihen der aufeinander 15 folgenden Arzneimitteltaschen und in jeder Reihe sieben aufeinander folgende Arzneimitteltaschen. Bei einer bevorzugten Anzahl von 28 Arzneimitteltaschen pro Stapel werden demnach vier Bögen zur gleichzeitigen Herstellung von sechs Stapeln benötigt.
In einer alternativen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann die Arzneimitteltaschen- >0 vorläge beispielsweise auch in Form eines langen Bandes bereitgestellt werden, wobei das
Band auf eine Rolle (Coil) aufgewickelt sein kann und dann in Transportrichtung für das Verfahren abgerollt wird. Beispielsweise umfasst ein Band sechs sich parallel zur Transportrichtung erstreckende benachbarte Reihen der in der Transportrichtung aufeinander folgenden Felder für die Arzneimitteltaschen. !5
In einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens befinden sich auf der Arzneimitteltaschenvorlage an jedem Markierungsrand der Arzneimitteltaschen sieben Markierungsabschnitte. Die Markierungen befinden sich vorzugsweise in einem zweiten Arzneimitteltaschenbereich. Dabei werden die Markierungen auf in einer Reihe aufeinander folgenden Feldern auf der Arz- 10 neimitteltaschenvorlage auf in aufeinander folgenden Markierungsabschnitten angebracht, so dass sich die Markierungen im 7er-Turnus von Arzneimitteltasche zu Arzneimitteltasche schrittweise in der Position ändern, d.h. von jeweils der ersten bis zur siebten Arzneimitteltasche. Falls die Arzneimitteltaschenvorlage mehr als sieben Felder in jeder Reihe enthält, beispiels-
weise 14 Felder, beginnt der Turnus der aufeinander folgenden Markierungen auf in einer Reihe aufeinander folgenden Feldern von der achten bis zur vierzehnten Arzneimitteltasche usw. dann wieder neu. D.h. es ist bevorzugt, dass sich auf der Arzneimitteltaschenvorlage in jeder Reihe in Transportrichtung gesehen sieben aufeinander folgende Arzneimitteltaschen befinden. Dadurch 5 ergeben sich nach dem Vereinzeln und Stapeln der Arzneimitteltaschen Wochenstapel, welche schließlich zu einem Monatsstapel mit 28 Arzneimitteltaschen gestapelt werden können.
Eine derartige Dimensionierung der Stapel mit Arzneimitteltaschen ist insbesondere für die Anwendung zur Kontrazeption und zur Hormonersatztherapie vorteilhaft, weil in diesem Falle über 0 mehrere Wochen, beispielsweise vier Wochen (28 Tage), jeweils einmal am Tag eine Arzneimittelportion genommen werden muss. Durch Aufnahme von 28 Arzneimitteltaschen in einem Stapel kann die Anwenderin für einen derartigen Zyklus jeweils einen Stapel verbrauchen.
Wenn die Arzneimittelwafer täglich genommen werden sollen, sind die Zeitangaben in einer 5 bevorzugten Ausführungsform Wochentagangaben oder Kalendertagangaben, letztere dargestellt durch die Nummerierung der Tage eines Monats. Wochentagangaben sind allerdings bevorzugt und weisen gegenüber den Kalendertagangaben den Vorteil auf, dass die Wiederholung häufiger stattfindet als bei letzteren. Dies ermöglicht eine leichtere Anbringung von Zeitangaben auf dem Träger, da für den ersten Tag lediglich der passende Wochentag aus den sie- !0 ben Wochentagen gewählt werden muss. Die Wochentagangaben, Kalendertagangaben oder anderen Zeitangaben werden vorzugsweise zu Beginn einer Einnahmephase der Arzneimittelwafer auf dem Träger angebracht.
Die erfindungsgemäße Arzneimitteltaschenvorlage enthält vorzugsweise Arzneimittelwafer, die :5 Arzneimittel für die Kontrazeption oder Hormonersatztherapie enthalten. Innerhalb einer Reihe von Arzneimitteltaschen können Untergruppen von Arzneimitteltaschen vorhanden sein, in denen sich Arzneimittelwafer befinden, die keine Arzneimittel enthalten, sondern beispielsweise Placebos sind, oder auch Arzneimittel, die sich von denen der übrigen Arzneimittelwafer unterscheiden (Zwei-Phasen-Arzneimittel). Beispielsweise können sich in jeder 25. - 28. Arzneimit- >0 teltasche in einer Reihe Arzneimittelwafer befinden, die Placebos sind. Dies hat den Vorteil, dass beispielsweise bei der Kontrazeption, bei der es Einnahmezeiträume gibt, in denen keine Arzneimittel genommen werden sollen, die gewohnte Einnahme der Wafer nicht unterbrochen werden muss, da die Placebos keine Wirkstoffe enthalten.
Das Trennen der mindestens zwei benachbarten Reihen auf einer Arzneimitteltaschenvorlage voneinander entlang der beispielsweise der Transportrichtung folgenden Trennlinie erfolgt bevorzugt durch Schneiden. Das Vereinzeln der in den gebildeten Streifen enthaltenen Arzneimit- 5 teltaschen erfolgt bevorzugt durch Schneiden oder Stanzen. In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung kann das Trennen der Streifen voneinander und das Vereinzeln der Arzneimitteltaschen aus den Streifen jeweils auch durch Stanzen erfolgen.
Sofern die Arzneimitteltaschenvorlage noch keine Öffnungen für die Arzneimitteltaschen ent- 0 hält, können diese während, vor oder nach dem Vereinzeln in die Arzneimitteltaschenvorlage bzw. die Arzneimitteltaschen, beispielsweise durch Stanzen, eingebracht werden.
Nachdem der Stapel durch Abstapeln der vereinzelten Arzneimitteltaschen fertig gestellt ist, kann der Stapel nachfolgend auf einem Träger angeordnet werden. Die Arzneimitteltaschen 5 können auf dem Träger über ein Verbindungselement mit dem Träger verbunden werden. Oder aber die Arzneimitteltaschen können auf dem Träger aufgestapelt und dabei mit dem Verbindungselement verbunden werden. In beiden Fällen erhält der Stapel durch den Träger eine verbesserte Stabilität und kann leichter gehandhabt werden. Außerdem werden die Wafer durch den Träger gegen mechanische Einwirkungen geschützt.
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Beispielsweise können die Arzneimitteltaschen zur Erzeugung eines jeweiligen ersten Teilstapels auf jeweils einem Träger aufeinander gestapelt werden. Dies ermöglicht eine besonders sichere Produktionsweise: Die Arzneimitteltaschen werden für die Benutzung durch die/den Anwender(in) vorzugsweise in einem Träger gehalten. Dadurch wird zum einen die erforderliche
:5 Stabilität erreicht, um auch die Arzneimittelwafer gegen mechanische Beeinträchtigung zu schützen, und zum anderen, dass die Zeitangaben, die zur Kontrolle der regelmäßigen Einnahme durch die/den Anwender(in) dienen, auf dem Träger angebracht werden können. Mittels des Trägers können die Arzneimitteltaschen zudem in dem Stapel zusammengefasst und gehalten werden. Indem die Arzneimitteltaschen des ersten Teilstapels bereits auf den Träger
0 aufgestapelt werden, können diese leichter zusammengefasst und gehalten werden. Es entfällt ein ansonsten erforderlicher Transportvorgang des fertig gestellten Stapels zu dem Träger, um den Stapel zusammen mit dem Träger fixieren zu können.
Es ist möglich, die vereinzelten Arzneimitteltaschen direkt auf einem Träger zu stapeln. Dabei kann der Träger auch schon das Verbindungselement oder einen Teil des Verbindungselementes umfassen. Somit wird erreicht, dass der erzeugte Stapel bereits mechanisch zusammenge- fasst wird und beim nachfolgenden Hantieren nicht mehr auseinander fallen kann. Dies ermöglicht eine sichere Herstellungsweise. Betreffend die erste Ausführungsvariante der Erfindung können nach dem Herstellen eines ersten Teilstapels weitere Arzneimitteltaschen auf den ersten Teilstapel aufgestapelt werden, so dass die weiteren Arzneimitteltaschen ebenfalls von dem Verbindungselement gehalten werden. Betreffend die zweite Ausführungsvariante der Erfindung kann weiterhin jeder weitere Teilstapel, d.h. der zweite, dritte, vierte Teilstapel usw., auf den ersten Teilstapel derart gestapelt werden, dass die in den weiteren Teilstapeln enthaltenen Arzneimitteltaschen ebenfalls von dem Verbindungselement gehalten werden. Durch diese Vorgehensweise wird eine sofortige Fixierung der einzelnen Arzneimitteltaschen erreicht, so dass ein Auseinanderfallen eines Teälstapels oder des fertigen Stapels beispielsweise bei einem Transportvorgang nicht mehr stattfinden kann.
Die Arzneimitteltaschen weisen ferner vorzugsweise miteinander fluchtende Öffnungen auf, durch die das Verbindungselement hindurchgeführt werden kann. Dadurch werden die Arzneimitteltaschen miteinander verbunden und dabei vorzugsweise beweglich zueinander angeordnet. Das hat den Vorteil, dass die kleinen Erhebungen in den Arzneimitteltaschen, die in den Arzneimitteltaschen durch die Arzneimittelwafer verursacht werden, ausgeglichen werden. Die Arzneimitteltaschen können dadurch in geordneter Weise im Stapel aufeinander liegen. Auf diese Weise wird zum einen eine ästhetisch ansprechende Vorrichtung geschaffen. Zum anderen werden die Wafer im Stapel in geringerem Maße mechanisch belastet und somit schonend aufbewahrt.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weist der Träger ferner ein Führungselement zur Führung der Arzneimitteltaschen auf dem Träger auf. Dadurch wird erreicht, dass die Arzneimitteltaschen auf dem Träger im Wesentlichen kantengenau aufeinander gestapelt werden und auch im Folgenden bleiben können.
Für die Produktion des Stapels ist es vorteilhaft, wenn die Arzneimitteltaschen in Kassetten gelegt und darin jeweils aufeinander gestapelt werden. Bei Verwendung eines Trägers wird dieser
zuerst in der jeweiligen Kassette platziert, so dass die Arzneimitteltaschen darauf abgelegt werden können.
Die Zeitangaben sind vorzugsweise derart auf dem Träger angebracht, dass sie mit den Markie- 5 rungsabschnitten auf den Arzneimitteltaschen fluchten, wenn die Arzneimitteltaschen mit dem Träger zusammengefasst sind.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann der Stapel auch ausschließlich mittels eines Verbindungselementes zusammengefasst werden, ohne dass ein Träger verwendet
0 wird. In diesem Falle können die Arzneimitteltaschen mit dem Verbindungselement anstatt mit dem Träger verbunden werden, wenn sie in der ersten Herstellungsvorrichtung aufeinander gestapelt werden. Zusätzlich kann auch in diesem Falle ein Führungselement verwendet werden, um die Arzneimitteltaschen kantengenau aufeinander stapeln und zusammenhalten zu können. Der mittels des Verbindungselements zusammengehaltene Taschenstapel kann dann
5 austauschbar an einem Träger befestigt werden. Beispielsweise kann der Träger so ausgebildet sein, dass ein Stapel an ihm leicht befestigt werden kann. Dadurch wird es möglich, den Stapel in dem Träger austauschbar und den Träger mit dem Stapel damit nachfüllbar zu gestalten. Dies ermöglicht eine aufwändige Gestaltung des Trägers, da dieser nach dem Verbrauch der Wafer nicht weggeworfen sondern wiederverwendet wird.
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Das Verbindungselement kann beispielsweise ein Niet oder ein anderes Verbindungselement sein, das den Stapel manipulationssicher zusammenhält. Das Verbindungselement verbindet die Arzneimitteltaschen miteinander, so dass sie bevorzugt beweglich zueinander angeordnet sind. Im Falle eines Niets kann das Verbindungselement aus jeweils zwei beispielsweise stab-
15 förmigen Verbindungselementteilen, welche ineinander gesteckt oder geschraubt oder miteinander verklebt werden können, bestehen. Das Verbindungselement kann ferner stabförmig sein. In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann das Verbindungselement auch in einer kompakten Bauweise ausgebildet sein, in der es aus zwei Teilen besteht, wobei es dann, wenn es zusammengesetzt ist, die Öffnungen in den Arzneimitteltaschen nahezu vollständig
0 ausfüllen kann. Das Verbindungselement kann insbesondere ein kastenförmiges Unterteil mit einem darin angeordneten Steg zum Durchgriff durch die Öffnungen sowie ein das kastenförmige Unterteil abschließendes Oberteil umfassen. Ferner kann das kastenförmige Unterteil des kastenförmigen Verbindungselements eine Grundplatte, eine auf der Grundplatte aufsitzende
und die Arzneimitteltaschen teilweise umschließende und somit führende Wand sowie den Steg umfassen. Als Verbindungselement ist jedenfalls ein Bauteil zu verstehen, das durch die Öffnungen in den Arzneimitteltaschen hindurch geführt wird und die Arzneimitteltaschen verbindet. Somit können ein Niet und auch der Steg des in der kompakten Bauweise ausgebildeten Ver-
5 bindungselements als Verbindungselemente verstanden werden. Im Falle des Steges bedarf es zum Zusammenhalten des Stapels selbstverständlich zusätzlicher geeigneter Haltevorrichtungen am Fuß und am Kopf des Steges. Diese zusätzlichen Haltevorrichtungen können beispielsweise durch die Kastenkonstruktion, bestehend aus dem kastenförmigen Unterteil und dem Oberteil, realisiert sein. Alternativ können am Fuß und am Kopf des Steges auch anders
10 gestaltete Fuß- und Kopfteile vorgesehen sein, die den Stapel zusammenhalten. Der Steg kann auch als Niet mit zwei stegförmigen Nietköpfen ausgebildet sein. Beim Zusammensetzen von das mindestens eine Verbindungselement bildenden Verbindungselementteilen können diese miteinander verrasten und sind vorzugsweise nicht wieder zerstörungsfrei voneinander lösbar, oder sie können miteinander verklebt, verschweißt oder auch mit einer anderen Fügetechnik
5 miteinander verbunden werden. In allen diesen Fällen handelt es sich um einen so genannten Originalitätsverschluss, d.h. einen manipulationssicheren Verschluss. Besonders bevorzugt ist es, wenn die Verbindung der mindestens zwei Teile, die das Verbindungselement bilden, durch Formschluss erreicht wird. Unter einem Niet ist ein Verbindungselement zu verstehen, das aus mindestens zwei Teilen besteht, die ineinander greifen und dabei formschlüssig miteinander
!0 verbunden werden, und das ferner durch entsprechende Kopfausbildungen in der Lage ist, den dazwischen angeordneten Stapel aus Arzneimitteltaschen zusammenzuheften.
Der Träger ist vorzugsweise aus Pappe, Kunststoff oder Metall hergestellt. Vorzugsweise umschließt der Träger den Taschenstapel, um die einzelnen Arzneimitteltaschen zu schützen.
!5 Hierzu kann der Träger als lang gestreckter Streifen ausgebildet sein, der um den Stapel herum gefalzt ist. Beispielsweise kann eine an einer Seite des Streifens hervorstehende vordere Lasche als Deckel ausgebildet sein. Ferner kann beispielsweise eine an der anderen Seite des Streifens hervorstehende Lasche als Abdeckung ausgebildet sein. Die Abdeckung und der Deckel können beispielsweise mit geeigneten Verschlussmitteln ausgestattet sein, um den Träger iθ um den Stapel herum abzuschließen, etwa als Klett-, Druck-, Magnet-, Einsteck-, Gummiband- verschluss.
Die Zeitangaben können auf dem Träger oder auf dem Verbindungselement angebracht sein.
Die den mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Stapel enthaltende Spendervorrichtung ist vorzugsweise fälschungssicher ausgeführt. Hierzu sind ein oder mehrere Sicherheitsmerkmale an der Vorrichtung vorgesehen, die eine Überprüfung der Echtheit der Vorrich- 5 tung erlauben, beispielsweise Aufdrucke in Mikroschrift, Hologramme, Kippbilder oder andere Sicherheitsmerkmale.
In jede Arzneimitteltasche wird vorzugsweise jeweils eine zum Abreißen eines den Arzneimit- telwafer enthaltenden zweiten Arzneimitteltaschenbereiches der Arzneimitteltasche von einem
0 ersten Arzneimitteltaschenbereich dienende Perforation eingebracht. Die Perforation kann beispielsweise vor dem Anbringen der Markierung auf der Arzneimitteltaschenvorlage in diese eingebracht werden oder erst danach. Die Perforation ermöglicht, dass die Arzneimittelwafer aus dem Stapel ieicht entnommen werden können, etwa durch Herausreißen oder Heraustrennen eines zweiten Arzneimitteltaschenbereichs aus dem Stapel. Der erste Arzneimitteltaschenbe-
5 reich verbleibt nach dem Abreißen des zweiten Bereiches in dem Reststapel.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird die Perforation nicht über die gesamte Breite der Arzneimitteltaschen sondern insgesamt verkürzt ausgebildet, wobei sie an ihren beiden Enden in Schlitze übergeht. Durch die Schlitze wird eine Kerbwirkung erzeugt, die das !0 Heraustrennen der zweiten Arzneimitteltaschenbereiche weiter vereinfacht. Das Einbringen der Perforation kann beispielsweise durch geeignete Stanzwerkzeuge erfolgen.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vor dem Stapeln der vereinzelten Arzneimitteltaschen ein weiterer Schritt vorgesehen, in dem die Arzneimitteltaschen zu-
!5 sätzlich jeweils mit einer randseitigen Aussparung versehen werden, wobei die Aussparungen im Stapel von Arzneimitteltasche zu Arzneimitteltasche inkrementell größer werden, so dass sich über alle Arzneimitteltaschen gesehen im Stapel ein treppenförmiger Verlauf der Aussparungen bildet und somit auf den Arzneimitteltaschen angebrachte Markierungen sichtbar gemacht werden. Dazu sind bevorzugt randseitig auf jeder Arzneimitteltasche innerhalb eines iθ Stapels in Transportrichtung gesehen grafische Marken, beispielsweise in Form eines Symbols, wie eines farbigen Doppelpunktes, eines Smileys, eines Firmenzeichens oder eines Querbalkens, aufgebracht, welche durch das Einbringen der Aussparungen schrittweise entfernt werden. Die Aussparungen, welche beispielsweise während des Herstellungsverfahrens aus der
Arzneimitteltasche ausgestanzt werden können, geben in dem fertigen Stapel den Blick auf die jeweils im Bereich der Aussparung sichtbare grafische Marke auf die im Stapel darunter liegenden Arzneimitteltasche frei. Diese grafischen Marken können bereits auf der Arzneimitteltaschenvorlage aufgedruckt sein. Die Aussparungen und die dadurch zu erkennenden grafischen Marken haben den Vorteil, dass das Produktionspersonal oder ein geeignetes Kontrollgerät bei der Herstellung der Stapel dessen Vollständigkeit und damit die Anzahl der Arzneimitteltaschen in dem Stapel leicht überprüfen kann.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist diese Marke auf einer der Aluminium- schichten oder einer der Polyethylenterephthalatschichten aufgebracht.
Die nachfolgend beschriebenen Figuren dienen zum allgemeinen Verständnis der Erfindung. Sie sind jedoch nicht einschränkend zu verstehen, sondern sollen lediglich bestimmte Ausführungsformen erläutern, die bevorzugt sind, ohne andere bevorzugte Ausführungsformen auszu- schließen.
Fig. 1 zeigt eine schematische Darstellung des Verfahrensablaufes des erfindungsgemäßen Verfahrens;
Fig. 2 zeigt das Layout eines Bogens, aus dem Arzneimitteltaschen durch Ausstanzen gewon- nen werden; Fig. 2a: Variante des Bogens von Fig. 2;
Fig. 3 zeigt eine perspektivische Ansicht eines aus einer Arzneimitteltaschenvorlage hergestellten Stapels in einer erfindungsgemäßen Ausführungsform;
Fig. 4 zeigt eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform eines einen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Taschenstapel enthaltenden Wafertaschenhef- tes in verschiedenen Assemblierungsstadien in perspektivischer Darstellung; Fig. 4a:
Taschenstapel und Verbindungselement; Fig. 4b: Wafertaschenheft geöffnet; Fig. 4c: Wafertaschenheft geschlossen; Fig. 4d: Wafertaschenheft in der Seitenansicht; Fig. 4e: alternative Ausführungsform mit Gummiband zum Verschließen des Wafertaschenhef- tes; Fig. 4f: alternative Ausführungsform mit Lasche zum Verschließen des Waferta- schenheftes; Fig. 4g: alternative Ausführungsform mit Magnetverschluss;
Fig. 5 zeigt noch eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform eines einen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Taschenstapel enthaltenden Wafertaschen- heftes in verschiedenen Assemblierungsstadien in perspektivischer Darstellung; Fig. 5a:
Träger vor dem Heften des Stapels; Fig. 5b-1: Stapel und Verbindungselement mit Führung jeweils einzeln; Fig. 5b-2: wie Fig. 5b-1 Stapel und Verbindungselement zusammengebaut und geheftet; Fig. 5c: nach dem Verbinden mit dem Träger, Wafertaschen- heft geöffnet; Fig. 5d: Wafertaschenheft geschlossen;
5 Fig. 6 zeigt noch eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform eines einen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Taschenstapel enthaltenden Wafertaschen- heftes in verschiedenen Assemblierungsstadien in perspektivischer Darstellung; Fig. 6a: Träger mit Verbindungselement und Führung; Fig. 6b, 6c: nach dem Einbau des Stapels, Wafertaschenheft vollständig bzw. teilweise geöffnet; Fig. 6d: Wafertaschenheft
0 geschlossen; Fig. 6e: wie Fig. 6a, mit anderer Anordnung des Wochentagstreifens;
Fig. 7 zeigt noch eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform eines einen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Stapel enthaltenden Wafertaschenheftes in der Seitenansicht; Fig. 8 zeigt noch eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform eines einen nach dem er-
5 findungsgemäßen Verfahren hergestellten Stapel enthaltenden Wafertaschenheftes in einer perspektivischen Ansicht; das Wafertaschenheft weist treppenförmige Aussparungen auf.
Gleiche Bezugsziffern in den Figuren bezeichnen gleiche Elemente.
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In Fig. 1 ist der erfindungsgemäße Verfahrensablauf durch die bei der Herstellung der Stapel verwendeten Arzneimittelvorlagen und Herstellungsvorrichtungen schematisch wiedergegeben. Die gezeigten Elemente können für Vorrichtungen stehen, die für die Durchführung des Verfahrens verwendet werden können. Allerdings können auch andere Gestaltungen der verwendeten
!5 Vorrichtungen eingesetzt werden, sofern diese die erfindungsgemäßen Zwecke erfüllen.
Die die Arzneimitteltaschen in Form von Feldern enthaltenden Bögen 7 werden Stanzvorrichtungen 26, 26' in Modulen 30, 30', 30" zugeführt. Die Anzahl der Module richtet sich nach der Gesamtanzahl der in einem Taschenstapel aufzunehmenden Arzneimitteltaschen 4 sowie der iθ Anzahl der auf einem Bogen enthaltenen Felder für Arzneimitteltaschen in einer Reihe, d.h. der Anzahl an Arzneimitteltaschen, die jedem Modul zugeführt werden. Falls beispielsweise insgesamt 28 Arzneimitteltaschen in einem Stapel zusammengefasst werden sollen und sich sieben
Arzneimitteltaschen in einer Reihe auf einem Bogen befinden, müssen vier Module vorgesehen sein.
In Fig. 2 ist ein Beispiel für ein Layout eines Bogens 7 mit insgesamt 6 x 7 = 42 Arzneimittelta- 5 sehen auf ebenso vielen Feldern 5 dargestellt. Die Felder sind in Reihen R und Spalten S angeordnet. Im vorliegenden Fall sind sechs Reihen und sieben Spalten vorgesehen. Die Reihen und Spalten sind in Fig. 2 exemplarisch durch Pfeile angezeigt. Die sich in einer Reihe befindenden Felder auf einem Bogen sind einem Stapel zuzuordnen. Felder verschiedener Reihen sind verschiedenen Stapeln zuzuordnen. 0
In den Feldern 5 sind jeweils Feldbereiche 8' für Durchbrechungen sowie Markierungsabschnit- te 18 an einem Markierungsrand des jeweiligen Feldes erkennbar. Innerhalb der Markierungsabschnitte sind Markierungen 3 aufgebracht, beispielsweise mit einem Druckverfahren, um der/dem Anwender(in) die Kontrolle der regelmäßigen Einnahme zu erleichtern. Es ist erkenn- 5 bar, dass die Position der Markierungen am Markierungsrand in unterschiedlichen Reihen, aber gleichen Spalten jeweils gleich ist, während die Position der Markierungen in aufeinander folgenden Feldern in einer Reihe aufeinander folgt: Von unten gesehen sind die Markierungen im untersten, zweituntersten, drittuntersten Markierungsabschnitt usw. platziert.
!0 Die dargestellten benachbarten sechs Reihen R mit jeweils sieben Feldern 5 werden zunächst erfindungsgemäß entlang der Trennlinien 11 in sechs Streifen 9 geschnitten, bevor die Arzneimitteltaschen von den Streifen 9 vereinzelt werden. Jeweils ein Streifen wird dann durch Abtrennen jeder einzelnen Arzneimitteltasche weiterverarbeitet. Die derart vereinzelten Arzneimitteltaschen werden dann jeweils beispielsweise zu Wochenstapeln aufeinander gestapelt. An-
!5 schließend wird ein weiterer Bogen 7 nach demselben Verfahren verarbeitet. Aus einem Bogen werden beispielsweise sechs Wochenstapel erzeugt. Durch Auflegen jeweils weiterer 21 Arzneimitteltaschen auf die aus einem ersten Bogen 7 erhaltenen sechs ersten Wochenstapel, die aus drei weiteren Bögen 7 erhalten werden, werden insgesamt sechs Stapel gebildet, die jeweils 28 Arzneimitteltaschen enthalten. Indem vorzugsweise zunächst die Streifen 9 erzeugt
0 werden und erst danach die Arzneimitteltaschen von den jeweiligen Streifen abgeschnitten oder durch Stanzen abgetrennt werden, werden die zu einem Stapel gehörigen Arzneimitteltaschen in Form des Streifens so lange wie möglich zusammen gehalten. Erst unmittelbar vor dem Auf- einander-Stapeln der Arzneimitteltaschen werden diese gemäß dieser Verfahrensweise von
den Streifen 13 abgetrennt. Somit werden Fehlsortierungen vermieden, so dass die Sicherheit bei der Erzeugung der Stapel erhöht wird.
Eine Variante der Arzneimitteltaschenvorlage von Fig. 2 ist in Fig. 2a dargestellt. Diese Vorlage 5 7 unterscheidet sich von der vorstehend beschriebenen dadurch, dass acht Reihen R von jeweils sieben Feldern 5 für die Herstellung von Arzneimitteltaschen vorgesehen sein. Des Weiteren weist jedes Feld eine ovale Öffnung 8, die ausgestanzt ist, eine Perforation 12, über welche ein erster Arzneimitteltaschenbereich und ein zweiter Arzneimitteltaschenbereich miteinander verbunden sind, sowie seitliche Einkerbungen 13 an den Perforationen auf. Außerdem befinden 0 sich an beiden Längsseiten der Vorlage 7 überstehende Ränder 14, in denen sich fortlaufende Perforationen 15 befinden. Diese Perforationen 15 dienen zum Transport der Vorlage 7, etwa wie bei einem Filmtransport. Die Reihen R des Bogens 7 sind parallel zu einer Richtung, in der der Bogen bei der Herstellung der Arzneimitteltaschen befördert wird (Pfeil 10), angeordnet.
5 Benachbart zu den Öffnungen 8 sind auf den Feldern 5 die Markierungsabschnitte 18 und Markierungen 3 in den Markierungsabschnitten zu sehen. Innerhalb einer Reihe R von sieben aufeinander folgenden Feldern 5 (Zahlen im Kreis, siehe Fig. 2) ändern sich die Positionen der Markierungen 3 schrittweise von Feld zu Feld. Dagegen bleiben die Positionen der Markierungen 3 innerhalb einer Spalte S unverändert.
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Die Vorlage 7 von Fig. 2a unterscheidet sich von der vorstehend beschriebenen gemäß Fig. 2 dadurch, dass acht Reihen R von jeweils sieben Feldern 5 für die Herstellung von Arzneimitteltaschen vorgesehen sind.
!5 Jedem der Module 30, 30', 30" werden gemäß Fig. 1 zwei derartiger Bögen 7 zugeführt (siehe Pfeile in Fig. 1). Die den einzelnen Reihen R und Spalten S entsprechenden Bereiche auf den Bögen sind in Fig. 1 ebenfalls schematisch gezeigt.
Die Bögen 7 werden gleichzeitig auf die Stanztische 27, 27' der Stanzeinrichtungen 26, 26' 0 platziert. Dort werden die Arzneimitteltaschen 4 entsprechend der Feldumrandung in Fig. 2, 2a ausgestanzt. Gleichzeitig werden auch die Durchbrechungen 8 durch Ausstanzen gebildet. Die Stanztische sind entsprechend den Pfeilen parallel verschiebbar. Dadurch kann ein Bogen vor dem Stanzen unter der Stanzvorrichtung angeordnet und gegebenenfalls ausgerichtet und nach
dem Ausstanzen der Arzneimitteltaschen aus dem Stanzbereich (in Fig. 1 nach oben) verschoben werden. Somit ist es möglich, dass ein weiterer Bogen bereits auf dem Stanztisch platziert wird, während noch die bereits ausgestanzten Arzneimitteltaschen und schließlich auch der Stanzrest von dem Stanztisch nacheinander abgenommen werden. Der Stanzvorgang findet
5 hierzu im vorderen Bereich des Stanztisches (in Fig. 1 im unteren Bereich) statt, auf dem auch der Bogen zum Stanzen zunächst abgelegt und fixiert wird, beispielsweise durch Vakuumanlegen. Nach dem Stanzen werden die Stanztische nach hinten (von der Bogenzufuhr weg) verschoben, so dass die ausgestanzten Arzneimitteltaschen vom Stanztisch entnommen werden können.
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Zur Entnahme der einzelnen Arzneimitteltaschen 4 dienen spezielle Roboterarme (nicht dargestellt), die mit einer Sensorik ausgestattet sind, um sicherzustellen, dass die einzeln aufgenommenen Arzneimitteltaschen sicher aufgenommen, sicher transportiert und sicher wieder abgelegt werden. Mit den Roboterarmen werden die Arzneimitteltaschen in Kassetten 25, 25',
5 25", 25'", ... abgelegt. In den Kassetten befinden sich vor dem Einlegen einer ersten Arzneimitteltasche jeweils Träger für die Taschenstapel, die Niete oder andere Verbindungsmittel enthalten. Die Arzneimitteltaschen werden auf die jeweiligen Träger so aufgelegt, dass die Niete durch die Durchbrechung 8 hindurchgeführt werden. Dadurch werden die Arzneimitteltaschen gehalten und zusätzlich geführt. Selbst bei unsachgemäßer Behandlung der gebildeten Ta-
!0 schenstapel können diese dann nicht mehr ohne weiteres auseinander fallen.
In den Modulen 30, 30', 30" befinden sich jeweils zwölf Kassetten. Daher können einem Modul jeweils zwei Bögen 7 gleichzeitig zugeführt werden, denn jeder Bogen enthält sechs Arzneimitteltaschen-Reihen R. Die den einzelnen Modulen zugeführten Bögen 7 werden gleichzeitig ge- !5 stanzt. Außerdem werden die ausgestanzten Arzneimitteltaschen 4 einer bestimmten Spalte S in jedem Modul gleichzeitig in die Kassetten verbracht.
Nachdem alle Arzneimitteltaschen 4 der Bögen 7 in den Modulen 30, 30', 30" in die entsprechenden Kassetten 25, 25', 25", 25'", ... befördert worden sind, sind dort Teilstapel entstanden. ιθ Im vorliegenden Falle enthält jeder erste Teilstapel im ersten Modul 30 sieben Arzneimitteltaschen. Im zweiten Modul 30' sind bereits zweite Teilstapel durch Aufstapeln von sieben Arzneimitteltaschen auf den ersten Teilstapel entstanden. Somit enthalten die zweiten Teilstapel bereits 14 Arzneimitteltaschen usw.
Nach jeweiliger Fertigstellung der Teilstapel werden alle Kassetten 25, 25', 25", 25'", ... der Module 30, 30', 30" gleichzeitig nach rechts verschoben. Somit gelangen dann die Kassetten des ersten Moduls 30 zum zweiten Modul 30', die Kassetten des zweiten Moduls 30' zum dritten 5 Modul 30" usw.
Nach dem Verschieben der Kassetten 25, 25', 25", 25'", ... von einem Modul 30, 30', 30" zum rechts daneben angeordneten Modul werden wiederum aus Bögen 7 ausgestanzte Arzneimitteltaschen 4 in die Kassetten 25, 25', 25", 25'", ... der Module 30, 30', 30" platziert. Somit werden
0 im ersten Modul 30 wiederum erste Teilstapel aus Arzneimitteltaschen gebildet. In den weiteren Modulen 30', 30" werden zu den bereits vorhandenen Teilstapeln weitere Arzneimitteltaschen zugefügt, so dass im vorliegenden Fall im zweiten Modul 30' Teilstapel mit 14, im dritten Modul Teilstapel mit 21 und im vierten Modul 30" fertige Stapel mit 28 Arzneimitteltaschen gebildet werden.
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Nach Fertigstellung der Taschenstapel im vierten Modul 30" werden diese entnommen, die Nietverbindung an den Stapeln werden geschlossen, und die Trägerstreifen werden umgefalzt, um die Stapel zu schützen.
!0 Fig. 3 zeigt einen nach einem bevorzugten Verfahren hergestellten Stapel 100 von zur Aufbewahrung und Bereitstellung von Arzneimittelwafern 2 dienenden Arzneimitteltaschen 4, 4', 4", wobei die Arzneimitteltaschen nach dem Stapeln oder bereits während des Stapeins miteinander verbunden werden. Jede Arzneimitteltasche 4, 4', 4" weist an einem Markierungsrand jeweils eine Markierung 3 in einem von mehreren nebeneinander an dem Markierungsrand ange-
!5 ordneten Markierungsabschnitten 18 auf (nur auf oben liegender Arzneimitteltasche 4 dargestellt). Die Arzneimitteltaschen 4, 4', 4" weisen zweite Arzneimitteltaschenbereiche 11 und erste Arzneimitteltaschenbereiche 10 mit jeweils einer zueinander fluchtenden Öffnung 8 auf. Durch die Öffnung 8 ist das Verbindungselement 200 hindurchgeführt. Das Verbindungselement 200 verbindet die Arzneimitteltaschen 4 miteinander und ordnet diese beweglich zueinander an. Die iθ Öffnung 8 ist als Langloch und das Verbindungselement 200 als Niet ausgebildet. Die ersten Arzneimitteltaschenbereiche 10 und die zweiten Arzneimitteltaschenbereiche 11 sind jeweils über eine Perforation 12 miteinander verbunden, so dass das Abtrennen des Arzneimittelwafers 2, welcher sich im zweiten Arzneimitteltaschenbereich 11 befindet, vom ersten Arzneimitteita-
schenbereich 10 an der Perforation 12 erleichtert wird. Dabei verbleibt der erste Arzneimitteltaschenbereich 10 im Stapel 100.
In Fig. 4 ist eine weitere Ausführungsform eines einen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
5 hergestellten Taschenstapel 100 enthaltenden Wafertaschenheftes in perspektivischer Darstellung gezeigt. Der Wafertaschenstapel 100 von Fig. 4 gleicht im Wesentlichen dem Aufbau des Wafertaschenheftes gemäß Fig. 3, wobei sich jedoch im Gegensatz zu Fig. 3 die Markierungen 3 und die Markierungsabschnitte 18 nicht angrenzend an die Perforation 12 befinden, sondern am gegenüber liegenden Rand der Arzneimitteltaschenbereiche 11.
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Der Taschenstapel 100 umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteltaschen 4, 4', 4", beispielsweise 28 Taschen, von denen lediglich die oberste Arzneimitteltasche 4 sichtbar ist. Die Arzneimitteltaschen 4, 4', 4" weisen zweite Arzneimitteltaschenbereiche 11 und erste Arzneimitteltaschenbereiche 10 auf. Die Arzneimitteltaschen enthalten jeweils einen eingeschweißten Wafer 2. Am
15 unteren Rand 17, der ein Markierungsrand ist, befinden sich Markierungsabschnitte 18. Auf einem der Markierungsabschnitte befindet sich eine Markierung 3. In der unter der oberen sichtbaren Arzneimitteltasche liegenden (nicht sichtbaren) zweiten Arzneimitteltasche ist diese Markierung auf dem Markierungsabschnitt angebracht, der neben dem ersten Markierungsabschnitt liegt, in dem sich die Markierung auf der obersten Arzneimitteltasche befindet.
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Die ersten Arzneimitteltaschenbereiche 10 und die zweiten Arzneimitteltaschenbereiche 11 sind jeweils über eine Perforation 12 miteinander verbunden, wobei die Perforation insgesamt kürzer als in Fig. 3 ausgebildet ist, d.h. sich nicht über die gesamte Breite der Arzneimitteltaschen 4, 4', 4" erstreckt, sondern an ihren beiden Enden in Schlitze 13, 13' übergeht, die wie eine Ein-
!5 kerbung wirken. Dadurch wird die Entnahme des Arzneimittelwafers 2 durch noch einfacheres Abtrennen des zweiten Arzneimitteltaschenbereiches 11 von dem ersten Arzneimitteltaschenbereich 10 an der Perforation 12 erleichtert. Der erste Arzneimitteltaschenbereich 10 verbleibt nach dem Abtrennen des zweiten Arzneimitteltaschenbereiches 11 in dem Wafertaschenheft. Außerdem weisen die Arzneimitteltaschen jeweils eine zueinander fluchtende Öffnung, hier in iθ Form eines Langloches, 8 auf, durch die im zusammengebauten Zustand des Heftes der Niet 200 bzw. ein Steg hindurch greift.
Die Arzneimitteltaschen 4, 4', 4" werden in dieser Ausführungsform im Gegensatz zu der von Fig. 3 durch ein kompaktes Verbindungselement 200, bestehend aus einem unteren Verbindungselementteil 210 und einem oberen Verbindungselementteil 220, verbunden, welches die Öffnung 8 im zusammengesteckten Zustand vollständig ausfüllt, wobei das Verbindungsele-
5 ment in Form eines Niets ausgebildet ist. Oberhalb des Taschenstapels 100 ist der zweiteilige Niet 200 gezeigt: Der Niet weist ein Unterteil 210 und ein Oberteil 220 auf. Das Unterteil greift von unten durch die Langlöcher 8 hindurch. Die säulenartigen Niethalterungen 211 , 212 sind auf einer Basisplatte 213 so zueinander beabstandet befestigt, dass die Außenflanken der Niethalterungen an den gerundeten Langlochenden lose anliegen. Diese Außenflanken sind nach
0 oben hin leicht eingekippt, so dass die nacheinander auf das Nietunterteil aufgelegten Arzneimitteltaschen mit deren jeweiligem Langloch leicht auf den Niet aufgleiten (vergrößerte Darstellung der Niethalterung 212). Nachdem der gesamte Taschenstapel gebildet ist, wird der Niet verschlossen, indem das Nietoberteil 220 zwischen die säulenartigen Niethalterungen einge- presst wird. Zur formschlüssigen Verbindung des Nietoberteils mit dem Nietunterteil weisen
5 beide Nietteile hierzu zahnförmige Seitenflächen auf, die sich miteinander verkrallen. Nachdem der Niet verschlossen ist, kann der Taschenstapel problemlos gehandhabt werden, ohne dass befürchtet werden muss, dass die Integrität des Stapels bei der Handhabung beeinträchtigt werden könnte. Außerdem kann der vernietete Taschenstapel auch zum Nachfüllen eines Trägers verwendet werden. In Fig. 4d ist gezeigt, dass der Niet so lang ausgeführt ist, dass die
O Arzneimitteltaschen darauf senkrechtes Spiel haben. Dadurch kann der Dickenunterschied der Wafertaschenbereiche auf den Taschen gegenüber den übrigen Bereichen berücksichtigt werden. Die Arzneimitteltaschen gleiten auf dem Niet außerdem reibfrei.
Bei der Herstellung des Stapels 100 wird das untere Verbindungselementteil 210 beispielsweise :5 durch eine Haltevorrichtung oder gegebenenfalls einen Träger gehalten, und die vereinzelten Arzneimitteltaschen 4, 4', 4" oder der fertige Stapel 100 wird über die Öffnungen 8 auf das untere Verbindungselementteil 210 aufgesetzt. Anschließend wird das Verbindungselement 200 durch Aufsetzen des oberen Verbindungselementteils 220 geschlossen.
0 Beispielsweise ist das Nietunterteil 210 vorzugsweise auf einem Trägerstreifen 300 befestigt. Bei der Erzeugung des ersten Teilstapels aus Arzneimitteltaschen 4 werden die Trägerstreifen zusammen mit dem Nietunterteil vorzugsweise zuerst in die Kassetten 25, 25', 25", 25'", ... (Fig. 1) eingelegt. Die Arzneimitteltaschen werden dann auf diesen Streifen aufgelegt, wobei das auf
dem Trägerstreifen befestigte Nietunterteil jeweils in das Langloch 8 der Taschen hinein gleitet und die Taschen zum einen führt, d.h. deren Position festlegt und diese zum anderen auch hält.
Nach dem Aufeinander-Stapeln aller Arzneimitteltaschen eines Wafertaschenheftes wird der Trägerstreifen 300 mit einem Wochentagstreifen 350 versehen. Der Wochentagstreifen ist so angebracht, dass er mit den Markierungsabschnitten 18 auf den Arzneimitteltaschen 4, 4'. 4" fluchtet. Dadurch kann die/der Anwender(in) erkennen, an welchem Wochentag der Wafer 2 der oben liegenden Arzneimitteltasche 4 genommen werden muss.
Der Trägerstreifen 300 wird dann sowohl am oberen Ende als auch am unteren Ende so umgefalzt, dass das obere Ende eine Abdeckung 320 für das Wafertaschenheft bildet. Auf der Abdeckung können beispielsweise Angaben über den Hersteller und den Namen des Arzneimittels angebracht sein. Die Abdeckung erstreckt sich im Wesentlichen über die gesamte Fläche der Arzneimitteltaschen 4. Sie wird nach dem Umfalzen durch Eindrücken des Nietoberteils 220 zwischen die säulenartigen Niethalterungen 211 , 212 des Nietunterteils 210 fixiert.
Das untere Ende des Trägerstreifens 300 wird ebenfalls umgefalzt, so dass es einen Deckel 330 für die Arzneimitteltaschen 4 bildet. Der geschlossene Zustand des Wafertaschenheftes ist in Fig. 4c erkennbar. Der Deckel 330 greift über die Abdeckung 320. Beide Teile sind über ei- nen lösbaren Verschluss miteinander verbunden. Beispielsweise können an der Innenseite des Deckels und an der Außenseite der Abdeckung Klettverschlüsse 410, 420 angebracht sein. Die Klettverschlüsse sind in Fig. 4d gezeigt. Ein Magnetverschluss ist in Fig. 4g gezeigt. Hierzu ist im Rand des Deckels 330 beispielsweise ein Metallstreifen vorzugsweise über die gesamte Breite des Deckels aufgebracht, und auf dem Randbereich der Abdeckung 320 ist beispielswei- se ein magnetisierter Metallstreifen ebenfalls vorzugsweise über die gesamte Breite der Abdeckung aufgebracht.
Eine alternative Ausführungsform des Wafertaschenheftes ist in Fig. 4e gezeigt: Anstelle des Klettverschlusses oder des Magnetverschlusses ist ein Gummiband 430 vorgesehen, das am Unterteil des Trägers 300 befestigt ist und zum Verschließen des Heftes über die Abdeckung 320 gezogen wird.
Eine weitere Ausführungsform des Wafertaschenheftes ist in Fig. 4f gezeigt. In diesem Falle ist an der Abdeckung 320 eine durch Stanzen gebildete und nach unten ausgebogene Lasche 440 vorgesehen, die in ein Langloch 450 im Deckel 330 eingreifen kann, wenn das Wafertaschen- heft verschlossen wird.
In Fig. 5 ist eine weitere Ausführungsform eines einen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Taschenstapel 100 enthaltenden Wafertaschenheftes in verschiedenen Assemblierungsstadien in perspektivischer Darstellung gezeigt.
Der Taschenstapel 100 umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteltaschen 4, beispielsweise 28 Taschen, von denen lediglich die oberste Arzneimitteltasche sichtbar ist. Die Arzneimitteltasche enthält einen eingeschweißten Wafer 2. Am unteren Rand 17, der ein Markierungsrand ist, befinden sich Markierungsabschnitte 18. Auf einem der Markierungsabschnitte befindet sich eine Markierung 3. In der unter der oberen sichtbaren Arzneimitteltasche liegenden (nicht sichtba- ren) zweiten Arzneimitteltasche ist diese Markierung auf dem Markierungsabschnitt angebracht, der neben dem ersten Markierungsabschnitt liegt, in dem sich die Markierung auf der obersten Arzneimitteltasche befindet.
Die Arzneimitteltaschen 4 sind im oberen Bereich bei 13, 13' zweiseitig eingekerbt und weisen eine Perforation 12 auf. Außerdem weisen die Arzneimitteltaschen Langlöcher 8 auf, durch die im zusammengebauten Zustand des Heftes ein Steg 214 hindurch greift.
In Fig. 5b-1 ist oberhalb des Taschenstapels 100 die Befestigungsvorrichtung 200 gezeigt, die zweiteilig aufgebaut ist: Die Befestigungsvorrichtung weist ein Unterteil 210 und ein Oberteil 220 auf. Das Unterteil umfasst einen Steg 214 sowie einen Rahmen 215, die beide auf einer Grundplatte 213 angebracht sind. Der Steg greift von unten durch die Langlöcher 8 hindurch. Der Rahmen 215 begrenzt die Grundplatte an drei Seiten sowie an der vierten Seite teilweise. Dort wo sich dieser Rahmen nicht befindet, können die Arzneimitteltaschen über einen die Perforation aufweisenden Verbindungsteil hindurch reichen. Im Übrigen umgreift dieser Rahmen den oberen (ersten) Teil der Arzneimitteltaschen bündig und stellt somit eine Außenführung für die Arzneimitteltaschen dar, so dass diese im Wafertaschenheft ohne Spiel fest sitzen. Das O- berteil der Befestigungsvorrichtung ist durch eine Platte 220 gebildet, die auf dem Unterteil form- oder stoffschlüssig befestigt werden kann. Bei stoffschlüssiger Verbindung kann die Platte
beispielsweise mittels Ultraschallschweißung mit dem Unterteil verbunden werden. Für eine formschlüssige Verbindung sind beispielsweise Hinterschneidungen an einem der beiden Teile und vorspringende Teile an dem anderen der beiden Teile vorgesehen.
5 Nachdem die Befestigungsvorrichtung 200 verschlossen ist, kann der (geheftete) Taschenstapel 100 problemlos gehandhabt werden, ohne befürchten zu müssen, dass die Integrität des Stapels bei der Handhabung beeinträchtigt werden könnte.
Das Unterteil 210 der Befestigungsvorrichtung 200 ist vorzugsweise auf einem Trägerstreifen IO 300, beispielsweise durch Kleben, befestigt. Falls ein erster Teilstapel zur Erzeugung des Stapels von Arzneimitteltaschen erzeugt wird, wird der Trägerstreifen bei dessen Erzeugung aus Arzneimitteltaschen 4 mit dem Unterteil 210 vorzugsweise zuerst in die jeweilige Kassette 25, 25', 25", 25'", ... (Fig. 1) eingelegt. Die Arzneimitteltaschen werden dann auf diesen Streifen aufgelegt, wobei der Steg 214 des auf dem Trägerstreifen befestigten Unterteils 210 jeweils in 5 das Langloch 8 der Taschen hinein gleitet. Durch diesen Steg sowie den Rahmen 215 werden die Arzneimitteltaschen auf dem Trägerstreifen gehalten. Außerdem wird die Position der Arzneimitteltaschen dadurch genau festgelegt.
Nach dem Aufeinander-Stapeln aller Arzneimitteltaschen eines Wafertaschenheftes wird der !0 Trägerstreifen 300 mit einem Wochentagstreifen 350 versehen. Der Wochentagstreifen ist so angebracht, dass er mit den Markierungsabschnitten 18 und damit mit jeweils einer Markierung 3 auf den Arzneimitteltaschen 4 fluchtet. Dadurch kann die/der Anwender(in) erkennen, an welchem Wochentag der Wafer der oben liegenden Arzneimitteltasche genommen werden muss.
!5 Der Trägerstreifen 300 wird dann sowohl am unteren Ende so umgefalzt, dass dieses Ende einen Deckel 330 für das Waferheft bildet. Auf dem Deckel können beispielsweise Angaben über den Hersteller und den Namen des Arzneimittels angebracht sein. Der Deckel erstreckt sich in diesem Falle im Wesentlichen über die gesamte Fläche der Arzneimitteltaschen.
IO Das obere Ende des Trägerstreifens 300 wird nicht umgefalzt. An dieser Stelle bildet die Befestigungsvorrichtung 200 einen Kasten, der das Wafertaschenheft am oberen Rand abschließt. Der geschlossene Zustand des Wafertaschenheftes ist in Fig. 5d erkennbar. Der Deckel 330 erstreckt sich über die Befestigungsvorrichtung. Beide Teile sind über einen lösbaren Ver-
Schluss miteinander verbunden. Beispielsweise können an der Innenseite des Deckels und an der Außenseite der Befestigungsvorrichtung Magnetverschlüsse angebracht sein, beispielsweise an der einen Seite ein Metallstreifen und an der anderen Seite ein magnetisierter Metallstreifen. Die Teilelemente des Magnetverschlusses können auch versteckt in den jeweiligen Bautei- 5 len enthalten sein.
In Fig. 6 ist noch eine weitere Ausführungsform eines einen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Taschenstapel 100 enthaltenden Wafertaschenheftes in verschiedenen Assemblierungsstadien in perspektivischer Darstellung gezeigt.
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Der Taschenstapel 100 umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteltaschen, beispielsweise 28 Taschen, von denen lediglich die oberste Arzneimitteltasche 4 sichtbar ist. Die Arzneimitteltasche enthält einen eingeschweißten Wafer 2. Am unteren Rand 17, der ein Markierungsrand ist, befinden sich Markierungsabschnitte 18. Auf einem der Markierungsabschnitte befindet sich eine
5 Markierung 3. In der unter der oberen sichtbaren Arzneimitteltasche liegenden (nicht sichtbaren) zweiten Arzneimitteltasche ist diese Markierung auf dem Markierungsabschnitt angebracht, der neben dem ersten Markierungsabschnitt liegt, in dem sich die Markierung auf der obersten Arzneimitteltasche befindet.
!0 Die Arzneimitteltaschen 4 sind im oberen Bereich bei 13, 13' zweiseitig eingekerbt und weisen eine Perforation 12 auf. Außerdem weisen die Arzneimitteltaschen Langlöcher 8 auf, durch die im zusammengebauten Zustand des Heftes ein Steg 214 hindurchgreift.
In Fig. 6a ist die Befestigungsvorrichtung 200 auf dem Trägerstreifen 300 gezeigt. Die Befesti- !5 gungsvorrichtung ist zweiteilig aufgebaut: Sie weist ein Unterteil 210 und ein Oberteil 220 auf. Das Unterteil umfasst einen Steg 214, einen Rahmen 215 sowie eine Grundplatte 213. Der Steg greift von unten durch die Langlöcher 8 hindurch. Der Rahmen 215 sitzt auf dem Rand der Grundplatte 213 auf. Er begrenzt die Grundplatte an drei Seiten sowie an der vierten Seite teilweise. Dort wo sich dieser Rahmen nicht befindet, können die Arzneimitteltaschen 4 über einen •0 die Perforation aufweisenden Verbindungsteil hindurch reichen. Im Übrigen umgreift dieser
Rahmen den oberen (ersten) Teil der Arzneimitteltaschen bündig und führt diese daher, so dass sie im Wafertaschenheft ohne Spiel fest sitzen. Das Oberteil der Befestigung ist durch die Platte
220 gebildet, die auf dem Unterteil form- oder stoffschlüssig befestigt werden kann. Diese Platte 220 ist mit dem Trägerstreifen 300 beispielsweise stoffschlüssig (durch Kleben o.a.) verbunden.
Das Unterteil 210 der Befestigungsvorrichtung 200 ist auf dem Trägerstreifen 300 beispielswei- se durch Kleben befestigt. Bei der Erzeugung eines Stapels aus Arzneimitteltaschen oder eines ersten Teilstapels aus Arzneimitteltaschen 4 werden die Trägerstreifen mit dem Unterteil 210 vorzugsweise vorgelegt bzw. zuerst in die Kassetten 25, 25', 25", 25'", ... (Fig. 1) eingelegt. Die Arzneimitteltaschen werden dann auf diesen Streifen aufgelegt, wobei der Steg 214 des auf dem Trägerstreifen befestigten Unterteils der Befestigungsvorrichtung jeweils in das Langloch 8 der Taschen hinein gleitet. Durch diesen Steg sowie den Rahmen 215 werden die Arzneimitteltaschen auf dem Trägerstreifen gehalten. Außerdem wird deren Position durch den Rahmen genau festgelegt.
Nach dem Aufeinander-Stapeln aller Arzneimitteltaschen 4 eines Wafertaschenheftes wird der Trägerstreifen 300 mit einem Wochentagstreifen 350 versehen. Der Wochentagstreifen kann sowohl an der in Fig. 6a als auch an der in Fig. 6e gezeigten Position angebracht sein. Der Wochentagstreifen ist so angebracht, dass er mit den Markierungsabschnitten 18 auf den Arzneimitteltaschen 4 fluchtet. Dadurch kann die/der Anwender(in) erkennen, an welchem Wochentag der Wafer der oben liegenden Arzneimitteltasche genommen werden muss.
Der Trägerstreifen 300 wird dann am oberen Ende so umgefalzt, dass das Ende eine Abdeckung 320 für das Wafertaschenheft bildet. Auf der Abdeckung können beispielsweise Angaben über den Hersteller und den Namen des Arzneimittels angebracht sein. Die Abdeckung erstreckt sich über die gesamte Fläche der Arzneimitteltaschen 4 sowie über den Überstand des Trägers am unteren Ende des Heftes.
Das untere Ende des Trägerstreifens 300 wird so umgefalzt, dass sich der Block 340 ergibt. Die Abdeckung 320 greift über den Block. Beide Teile sind über einen lösbaren Verschluss miteinander verbunden. Beispielsweise können an der Innenseite der Abdeckung und an der Außen- seite des Blocks Magnetverschlüsse angebracht sein.
Nach dem Umfalzen und Verschließen des Verbindungselements ist das Wafertaschenheft zusammengebaut.
In Fig. 7 ist noch eine weitere Ausführungsform des Wafertaschenheftes dargestellt. Wie im Falle des Heftes von Fig. 5 ist der Deckel 330 des Trägers 300 von unten über den Taschenstapel 100 gezogen und deckt diesen in geschlossenem Zustand ab. Im Gegensatz zu der Aus- führungsform von Fig. 5 ist ein Niet als Verbindungselement 200 verwendet worden. Dieser Niet dient gleichzeitig zusammen mit einer entsprechenden Öffnung im Deckel als Verschluss für das Wafertaschenheft, indem ein überstehender Teil des Niets in ein Loch im Deckel gesteckt wird.
Fig. 8 zeigt eine perspektivische Ansicht eines aus einer Arzneimitteltaschenvorlage hergestellten Wafertaschenheftes mit einem Stapel 100 im Wesentlichen anlog zu Fig. 4, wobei jedoch die Arzneimitteltaschen 4, 4', 4" zusätzlich jeweils eine seitliche Aussparung 16 aufweisen. Die Aussparungen 16 befinden sich jeweils an einem Rand der Arzneimitteltaschen 4, 4', 4", den die ersten und zweiten Arzneimitteltaschenbereiche 10, 11 gemeinsam aufweisen, wobei die einzelnen Aussparungen bei den aufeinander folgenden Arzneimitteltaschen 4, 4', 4" derart ausgestaltet sind, dass sie von Arzneimitteltasche zu Arzneimitteltasche von oben nach unten im Stapel inkrementell größer werden. Dadurch ergibt sich über alle Arzneimitteltaschen 4, 4', 4" im Stapel 100 gesehen ein treppenförmiger Verlauf der Aussparungen 16 von Arzneimitteltasche zu Arzneimitteltasche. Die Aussparungen 16, welche beispielsweise während des Herstel- lungsverfahrens aus jeder der Arzneimitteltaschen 4, 4', 4" ausgestanzt werden, geben den Blick auf eine jeweils im Bereich der Aussparung 16 eingebrachte grafische Marke 21 , dargestellt als Doppelpunkt, auf der im Stapel 100 darunter liegenden Arzneimitteltasche 4', 4" frei.
Der Stapel 100 ist in dieser Ausführungsform auf einem Träger 300 angeordnet. Der Stapel 100 und der Träger sind durch drei Niete 200, 200', 200" miteinander verbunden. Wahlweise könnte auch nur ein Niet 200' oder beispielsweise das Verbindungselement gemäß Fig. 4 zur Verbindung des Stapels 100 mit dem Träger verwendet werden. Auf der oben aufliegenden Arzneimitteltasche 4 sind im zweiten Arzneimitteltaschenbereich 11 die Markierung 3 und die Markierungsabschnitte 18 zu sehen.
Der Träger 300 weist in dieser Ausführungsform einen über den unteren Rand der zweiten Arzneimitteltaschenbereiche 11 hervorstehenden Bereich 360 und auf diesem Bereich Zeitangaben
350 (einen Wochentagstreifen) auf, wobei die Zeitangaben, hier Wochentagangaben, mit den Markierungsabschnitten 18 fluchten.
Die Zeitangaben 350 sind beispielsweise durch Aufkleben aufgebracht und weisen die Wochen- tagangaben „Mo", „Di", „Mi", „Do", „Fr", „Sa", „So" auf. Der Streifen wird so präpariert, dass die Anfangswochentagangabe ganz links erscheint. Auf der oben liegenden Arzneimitteltasche 4 ist eine mit der Wochentagangabe „Mo" fluchtende erste Markierung 3 angebracht. Weitere Markierungen 3 sind nicht gezeigt, da diese von den darüber liegenden Arzneimitteltaschen 4 verdeckt sind.