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DE20319905U1 - Dosierverpackung für Arzneimittel - Google Patents

Dosierverpackung für Arzneimittel Download PDF

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DE20319905U1
DE20319905U1 DE20319905U DE20319905U DE20319905U1 DE 20319905 U1 DE20319905 U1 DE 20319905U1 DE 20319905 U DE20319905 U DE 20319905U DE 20319905 U DE20319905 U DE 20319905U DE 20319905 U1 DE20319905 U1 DE 20319905U1
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D75/00Packages comprising articles or materials partially or wholly enclosed in strips, sheets, blanks, tubes or webs of flexible sheet material, e.g. in folded wrappers
    • B65D75/28Articles or materials wholly enclosed in composite wrappers, i.e. wrappers formed by associating or interconnecting two or more sheets or blanks
    • B65D75/30Articles or materials enclosed between two opposed sheets or blanks having their margins united, e.g. by pressure-sensitive adhesive, crimping, heat-sealing, or welding
    • B65D75/32Articles or materials enclosed between two opposed sheets or blanks having their margins united, e.g. by pressure-sensitive adhesive, crimping, heat-sealing, or welding one or both sheets or blanks being recessed to accommodate contents
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    • A61J1/00Containers specially adapted for medical or pharmaceutical purposes
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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    • A61J7/04Arrangements for time indication or reminder for taking medicine, e.g. programmed dispensers

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Abstract

Dosierverpackung für Arzneimittel mit einer Mehrzahl von Arzneimittelnestern, in die Arzneimittel in Tablettenform einlegbar sind und die über eine Abdeckung verschließbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Trägerkarte mit Durchdrücköffnungen aufweist, wobei auf die Trägerkarte eine Formfolie auf- oder eingelegt ist, die Einsenkungen zur Bildung der Arzneimittelnester aufweist, die die Durchdrücköffnungen durchdringen und wobei die Formfolie zum Verschließen der Arzneimittelnester auf der der Trägerkarte abgewandten Seite mit einer ebenen Versiegelungsfolie verschlossen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Dosierverpackung für Arzneimittel mit einer Mehrzahl von Arzneimittelnestern, in die Arzneimittel in Tablettenform einlegbar sind und die über eine Abdeckung verschließbar sind.
  • Dosierverpackungen für Arzneimittel dieser Art sind allgemein bekannt. Sie werden beispielsweise unter der Bezeichnung „Dosette" in Krankenhäusern verwendet. Bei diesen Dosetten sind Arzneimittelnester in einer Reihe angeordnet und über eine verschiebbare Klarsicherabdeckung einzeln zu öffnen. Die Arzneimittelnester können zum Beispiel mit „Morgens" „Mittags" und „Abends" beschriftet sein, so dass auch unsichere Patienten die Medikamente zu den jeweils notwendigen Zeitpunkten einnehmen können. Gleichzeitig wird das Personal entlastet, da die gesamte Tagesdosis der Medikamente einmalig zusammengestellt und dem Patienten überlassen werden kann.
  • Diese Dosetten haben jedoch den Nachteil, dass die Arzneimittel verhältnismäßig unsicher verpackt sind, da die verschiebbare Abdeckung irrtümlich geöffnet werden könnte, so dass sich die einzelnen Arzneimittelnester öffnen und die darin enthaltenen Medikamente vermischt werden könnten oder gar herausfallen könnten. Aus diesem Grunde eignen sich die Dosetten nur für den Klinikbetrieb oder ein kontrolliertes Verabreichen von Medikamenten durch den Hausarzt im Rahmen der häuslichen Pflege. Eine arzneimittelrechtlich zulässige Verpackung für den Außer-Haus-Verkauf, beispielsweise in eine Apotheke, kann diese Dosette jedoch nicht darstellen.
  • Ferner sind aus der Verpackungstechnik so genannte Blisterverpackungen bekannt, die Reihen und Spalten von Formnestern aufweisen, in denen einzelne Tabletten verpackt sind. Diese Blisterverpackungen bestehen meist aus einer durchsichtigen oder durchgefärbten Kunststofffolie, in die durch Tiefziehen oder Einprägen Formnester eingebracht sind, wobei die Folie über eine Aluminiumfolie nach Befüllen mit den Tabletten verschlossen wird. Aus dem Bereich der Antibabypille ist dabei zum Beispiel bekannt, dass nicht ein- und dieselbe Tablettenart in jedem Formnest angeordnet wird, sondern durchaus verschiedene Wirkstoffe oder Wirkstoffkonzentrationen in den jeweiligen Formnestern angeordnet sein können, wobei auf der Blisterverpackung dann zum Beispiel eine Angabe vorgesehen sein kann, wann welche Tablettenart eingenommen werden soll.
  • Auch diese Verpackungsform weist den Nachteil auf, dass sie nur zur industriellen Verpackung verwendet werden kann. Ferner sind die Formnester so klein, dass sie auf die Größe einer einzelnen Tablette abgestimmt sind, so dass ein individuelles Zusammenstellen von verordneten Arzneimitteln nicht möglich ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Dosierverpackung zu schaffen, die individuelles Verpacken und sicheres Entnehmen von portionsweise einzunehmenden Arzneimitteln ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, dass die Dosierverpackung eine Trägerkarte mit Durchdrücköffnungen aufweist, wobei auf die Trägerkarte eine Formfolie aufgelegt ist, die Einsenkungen zur Bildung der Arzneimittelnester aufweist, die die Durchdrücköffnungen durchdringen und wobei die Formfolie zum Verschließen der Arzneimittelnester auf der der Trägerkarte abgewandten Seite mit einer ebenen Verschlussfolie verschlossen ist.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein befüllbares Verpackungsset zu schaffen, mit dem Arzneimittelverpackungen zur individuellen Verabreichung von Einzelportionen von Tabletten, die von mehreren Tabletten gebildet sein können, zu schaffen.
  • Diese weitere Aufgabe wird durch ein Verpackungsset geschaffen, das einen Kartonzuschnitt mit mehreren in Reihen und Spalten angeordneten durchgängigen Ausnehmungen, einer Formfolie mit darin eingelassenen Vertiefungen zur Bildung der Arzneimittelnester und eine Versiegelungsfolie aufweist, die auf die Formfolie aufklebbar ist.
  • Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Dosierverpackung kann nun der Apotheker individuell Arzneimittel zuordnen. Er kann je nach Verordnung des Arztes oder Wunsch des Patienten Arzneimittel aus größeren Verpackungseinheiten ent nehmen und verordnungsgerecht in den Arzneimittelnestern verpacken. So wird nicht nur für ältere Patienten der Vorteil erreicht, dass diese die jeweilige Einzelportion, etwa die morgens nach dem Frühstück einzunehmende Anzahl von unterschiedlichen Tabletten leicht und ohne Fehlergefahr entnehmen können, sondern es können auch preiswerte Großverpackungen genutzt werden, um Arzneimittel zu verordnen. Auf diese Weise können erhebliche Kosten gespart werden, was nicht nur daran liegt, dass die Arzneimittel aus größeren und meist preiswerteren Verpackungen entnommen werden können, sondern auch daran, dass nur noch diejenigen Arzneimittel verkauft werden, die tatsächlich eingenommen werden. Restbestände bei dem Patienten können so vollständig vermieden werden. Insbesondere bei Patienten, die häufig unterschiedlichste Arzneimittel zu sich nehmen müssen, kann die erfindungsgemäße Verpackung wertvolle Dienste leisten.
  • So muss beispielsweise ein Patient zur HIV-Therapie eine Vielzahl von Medikamenten, den so genannten Medikamentencocktail zu sich nehmen. Dies nicht nur vor den jeweiligen Hauptmahlzeiten, sondern auch in definierten Abständen während der Nacht, in der der Patient häufig zur Unaufmerksamkeit neigt. Gerade bei schwierigen Therapien wie bei der antiviralen HIV-Therapie besteht jedoch die Gefahr, dass durch Fehldosierungen oder Verwechslung von Tabletten die Therapie wirkungslos wird oder sich gar Resistenzen ausbilden können, die Therapie also genau das Gegenteil von dem bewirkt, was eigentlich beabsichtigt war. Durch die erfindungsgemäße Dosierverpackung kann nun das Verwechseln von Medikamenten vermieden werden.
  • Die Arzneimittel sind bevorzugt tabellenartig untereinander und nebeneinander angeordnet, wobei auch eine andere Anordnung, etwa eine kreisförmige Anordnung möglich ist. Soll beispielsweise ein gesamter Wochenturnus verpackt werden, bietet sich die tabellenartige Anordnung an. Hier können dann die Tage entweder die Reihen oder die Spalten der Tabelle darstellen, wobei dann je nach Einnahmefrequenz unterschiedlich viele Formnester nebeneinander oder untereinander angeordnet sind. Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung weist daher etwa sieben Reihen mit drei, vier oder fünf Formnestern untereinander auf. Die sieben Reihen symbolisieren die sieben Wochentage, bei einer dreispaltigen Tabelle würde dann an drei Zeitpunkten eine Verabreichung erfolgen.
  • Die Dosierverpackung kann mit Informationen für den Patienten bedruckt sein. In erster Linie kommen hier Tagesangaben und Einnahmezeiten in Betracht, wobei die Dosierverpackung auch die Möglichkeit aufweisen kann, dass der Apotheker die Verpackung individuell beschriftet, also neben jedem Formnest etwa ein entsprechendes Feld vorgesehen ist, das vom Apotheker beschriftet werden kann. Im Falle einer runden Anordnung der Arzneimittelnester kann die Dosierverpackung derartig mit einer symbolisierten Uhr bedruckt sein, dass sich aus der Anordnung der Arzneimittelnester für den Patienten bereits die Uhrzeit ergibt, zu der er die jeweiligen Tabletten einnehmen muss. Auch hier können mehrere Tage auf einer Dosierverpackung angeordnet werden, indem beispielsweise mehrere Kreise von Arzneimittelnestern konzentrisch zueinander angeordnet werden. In diesem Fall sind etwas sieben Arzneimittelnester pro Uhrzeit ausgehend vom Mittelpunkt des die Uhr darstellenden Kreises radial nach außen angeordnet.
  • Die Formnester weisen bevorzugt eine Größe auf, dass sie eine Mehrzahl von Standardtabletten aufnehmen können. Die Größe sollte somit zumindest 0,5 cm3 betragen, so dass es dem Apotheker möglich ist, mehrere Tabletten in ein solches Formnest einzulegen. Bevorzugt wird die Verpackung als Verpackungsset zum Herstellen einer Dosierverpackung ausgeliefert, so dass der Apotheker oder auch ein Krankenhaus bzw. der Hausarzt die Medikamente für den Patienten individuell zusammenstellen können. Dieses Verpackungsset besteht im einfachsten Fall aus der Trägerkarte, die die Ausnehmungen aufweist, durch die die Formnester sich nach außen erstrecken. Auf diese Trägerkarte wird die Formfolie aufgelegt, die mit Einsenkungen für die Formnester versehen ist. Diese Formfolie kann aus transparentem oder auch aus nicht transparentem Kunststoff hergestellt sein und ist bevorzugt aus einem Material gefertigt, das mehrfaches Eindrücken der Formnester ohne bleibende Verformung oder Knicke ertragen kann. Dies gewährleistet, dass die Verpackung mehrfach benutzt werden kann, ohne dass sich unschöne Gebrauchsspuren ergeben.
  • Die Formfolie ist so ausgestaltet, dass die Formnester die gleiche Lage und Position aufweisen wie die Ausnehmungen in dem Kartonzuschnitt für die spätere Trägerkarte. Auf diese Weise kann die Formfolie auf den Kartonzuschnitt so aufgebracht werden, dass die hervorspringenden Arzneimittelnester durch die Ausnehmungen des Kartonzuschnittes hindurch dringen. Im Auslieferungszustand kann die Formfolie bereits fest mit dem Kartonzuschnitt verklebt sein oder auch separat ausgeliefert werden. Letzteres gibt dem Apotheker weitere Möglichkeiten, individuell auf die Wünsche des Patienten einzugehen. So könnte beispielsweise die Formfolie in verschiedenen Farben vorliegen, so dass möglich wird, einem älteren Ehepaar die Zugehörigkeit der Medikamente zum jeweiligen Partner über die Farben zu verdeutlichen. An Stelle von einer Formfolie können auch mehrere Formfolien auf den Kartonzuschnitt aufgeklebt werden, so dass leicht und kostengünstig eine Mehrfarbigkeit der nebeneinander liegenden Formfolien möglich wird. So kann über die Farbgebung zusätzlich signalisiert werden, welche Tabletten wann einzunehmen sind. An Stelle eines Kartonzuschnittes können auch alle anderen geeigneten Flachmaterialien, insbesondere stabile Kunststoffkarten verwendet werden.
  • Bevorzugt weist der Kartonzuschnitt einen Fortsatz auf, der ebenfalls Durchgangsöffnungen aufweist, die achsensymmetrisch zu den Durchgangsöffnungen angeordnet sind, durch die die Arzneimittelnester der Formfolie hindurch gesteckt werden. Längs der Symmetrieachse dieses mit dem Fortsatz versehenen Kartonzuschnitts ist dann eine Knickfalz angeordnet, so dass der Apotheker nach Einlegen der Formfolie, sofern diese nicht bereits aufgeklebt ist, und Befüllen der Arzneimittelnester mit Medikamenten zunächst über eine Versiegelungsfolie die Arzneimittelnester verschließen kann.
  • Anschließend kann er den Kartonzuschnitt längs der Knickfalz umknicken, so dass der Fortsatz auf der Verschlussfolie angeordnet ist. Hier kann er über Klammerverbindungen oder eine lösbare Klebeverbindung entweder mit einem übrigen Bereich des Kartonzuschnitts oder auch mit der Versiegelungsfolie bzw. der Formfolie verbunden werden. Auch dieser Fortsatz kann in dem später sichtbaren Bereich mit weiteren Patienteninformationen versehen sein. Die achsensymmetrisch angeordneten Ausnehmungen des Fortsatzes sind nun genau über den Arzneimittelnestern angeordnet, so dass der Patient die Arzneimittel durch beide Ausnehmungen hindurch drücken kann, wobei die Versiegelungsfolie aufgerissen wird. Das zusätzliche Abdecken mit dem Fortsatz stellt sicher, dass die Verschlussfolie an der Position der Arzneimittelnester reißt und nicht flächig von der Formfolie abgelost wird.
  • Die Versiegelungsfolie und gegebenenfalls der Fortsatz werden mit einer Klebeverbindung mit dem Kartonzuschnitt bzw. der Verschlussfolie verbunden. Bevorzugt ist diese Klebeverbindung lösbar, so dass nach vollständiger Entleerung der Dosierverpackung durch den Patienten der Apotheker den Fortsatz wieder von der Ver schlussfolie lösen kann und die Versiegelungsfolie nahezu rückstandsfrei von der Formfolie abziehen kann. Dies ermöglicht es ihm, nach Wiederbefüllung eine neue Versiegelungsfolie aufzubringen. Die Lösbarkeit kann entweder durch einen bei Umgebungstemperaturen und üblicher Luftfeuchtigkeit gut abziehbaren Klebstoff oder bevorzugt durch einen wasserlöslichen Klebstoff erreicht werden.
  • Falls die Trägerkarte aus einem Kunststoffmaterial gefertigt ist, kann der Fortsatz auch die Verschluss- und die Formfolie mit Rastelementen durchdringt über eine Schnappverbindung mit dem übrigen Bereich der Trägerkarte verbunden werden. Auch die Verwendung von Klettverschlüssen ist möglich, sofern die Verbindung ausreichend fest ist, um zu verhindern, dass die Verschlussfolie sich über einen größeren, mehr als ein Arzneimittelnest umfassenden Bereich in Folge der Druckkraft des Patienten löst.
  • Die Trägerkarte kann weitere Bereiche aufweisen, insbesondere kann sie einen oberen Bereich mit Werbung oder mit sonstigen Informationen aufweisen, der ein Aufhängemittel umfassen kann, über die die Trägerkarte beim Patienten etwa an der Wand oder am Bett aufgehängt werden kann. Ferner kann die Trägerkarte Einstecktaschen aufweisen, in die Beipackzettel für die verabreichten Medikamente eingesteckt werden können. Schließlich sie kann einen von dem Apotheker oder dem Arzt individuell zu beschriftenden Informationsbereich aufweisen, in dem beispielsweise aufgedruckt wird, welche Medikamente an welchem Tag verabreicht werden, um das Misstrauen des Patienten abzubauen. Dies ermöglicht dem Patienten auch, den jeweils zugehörigen Beipackzettel zu identifizieren.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnungen.
  • In den Zeichnungen zeigt:
  • 1 eine schaubildliche Darstellung einer Dosierverpackung und in
  • 2 die Dosierverpackung aus 1 in einer Ansicht von unten.
  • In 1 ist eine erfindungsgemäße Dosierverpackung für Arzneimittel dargestellt. Die Dosierverpackung weist eine Trägerkarte 2 auf, auf die von hinten eine Formfo lie mit Arzneimittelnestern 1 aufgelegt ist. Die Trägerkarte 2 weist hierzu Aufnehmungen auf, durch die die Arzneimittelnester 1 hindurch gesteckt werden können. Die Arzneimittelnester 1 sind in Reihen und Spalten angeordnet, wobei hier beispielsweise pro Tag 5 Arzneimittelnester vorgesehen sind. Diese können etwa vor den Hauptmahlzeiten und zu den Abend- und Morgenstunden zu verabreichende Medikamente enthalten. Es sind sieben Reihen für jeden Wochentag vorgesehen, so dass über die dargestellte Dosierverpackung der gesamte Wochenbedarf eines Patienten abgedeckt werden kann.
  • Die einzelnen Wochentage sind durch farbige Streifen (hier schraffiert dargestellt) voneinander getrennt, um auch unsicheren Patienten die Identifikation des jeweiligen Arzneimittelnestes zu ermöglichen. Für Sehbehinderte oder gar erblindete Patienten kann eine zusätzliche Information in Serailschrift aufgeprägt werden. Gerade in diesem Fall bietet es sich an, die Trägerkarte aus einem stabilen Material, entweder aus einem formstabilen Kartonmaterial oder aus einem Kunststoffmaterial zu fertigen.
  • In 2 ist die Dosierverpackung aus 1 in einer Ansicht von hinten dargestellt. Hier wird als Versiegelungsfolie 3 eine transparente Folie verwendet, so dass die in den Arzneimittelnestern angeordneten Tabletten auch von hinten sichtbar sind. Zur besseren Darstellung der Verschlussfolie wurde hier der um die untere Kante umgeklappte und auf die Versiegelungsfolie aufgelegte Fortsatz zur Sicherung der Verschlussfolie 3 nicht dargestellt.
  • Die erfindungsgemäße Dosierverpackung wurde in den Figuren anhand einer in Reihen und Spalten unterteilten tabellenartigen Verpackung erläutert. Dies soll jedoch die Anordnung und Lage der Arzneimittelnester sowie der Trägerkarte nicht einschränken, auch jede andere Möglichkeit ist denkbar. Insbesondere dann, wenn Arzneimittel zu festen Uhrzeigen eingenommen werden müssen, kann eine runde Anordnung der Arzneimittelnester sinnvoll sein, um den Patienten visuell darzustellen, wann sie die jeweiligen Medikamente einnehmen müssen.
  • Die dargestellte Dosierverpackung soll möglichst kostengünstig sein. Soll dagegen ein andere Ziel verfolgt werden, etwa das vermeiden von Nichteinnahmen von Medikamenten bei sehr wichtigen Therapien, ist auch eine aufwändigere Version der Dosierverpackung möglich. So kann beispielsweise die Trägerkarte eine zusätzliche Uhr mit Weckfunktion aufweisen, die mehrmals am Tag einen akustischen oder visuellen Alarm auslösen kann. Diese Alarmuhr kann in dem oberen Bereich außerhalb der Arzneimittelnester oder bei runder Anordnung der Arzneimittelnester auch in deren Zentrum angeordnet sein.
  • Gerade im Falle der bereits angesprochenen HIV-Therapie, bei der der Patient beinahe minutengenau zu bestimmten Zeiten Arzneimittel einnehmen muss, kann die Uhr im mittleren Bereich der kreisförmig angeordneten Arzneimittelnester angeordnet sein. Zu jedem Einnahmezeitpunkt kann diese Uhr ein Alarmsignal ausgeben, so dass der Patient auf die Notwendigkeit der Einnahme des Medikamentes hingewiesen wird.
  • 1
    Trägerkarte
    2
    Arzneimittelnest
    3
    Formfolie
    4
    Aufhängemittel

Claims (22)

  1. Dosierverpackung für Arzneimittel mit einer Mehrzahl von Arzneimittelnestern, in die Arzneimittel in Tablettenform einlegbar sind und die über eine Abdeckung verschließbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Trägerkarte mit Durchdrücköffnungen aufweist, wobei auf die Trägerkarte eine Formfolie auf- oder eingelegt ist, die Einsenkungen zur Bildung der Arzneimittelnester aufweist, die die Durchdrücköffnungen durchdringen und wobei die Formfolie zum Verschließen der Arzneimittelnester auf der der Trägerkarte abgewandten Seite mit einer ebenen Versiegelungsfolie verschlossen ist.
  2. Dosierverpackung für Arzneimittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur einnahmegerechten Verpackung in Einzelportionen in einer tabellenartigen Anordnung mehrere Arzneimittelnester untereinander und nebeneinander angeordnet sind, wobei die Arzneimittelnester zur Aufnahme mehrerer Standardtabletten eine Größe von zumindest 0,5 cm3, bevorzugt zwischen 1,2 und 4 cm3 aufweisen.
  3. Dosierverpackung für Arzneimittel nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass sie sieben, in einer Linie angeordnete Gruppen von mehreren Arzneimittelnestern aufweist, wobei für jeden Wochentag eine Gruppe vorgesehen ist.
  4. Dosierverpackung für Arzneimittel nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gruppen zumindest drei, bevorzugt fünf Arzneimittelnester aufweisen.
  5. Dosierverpackung für Arzneimittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Arzneimittelnester einem auf einer oder auf mehreren zueinander konzentrische Kreisbahnen angeordnet sind, wobei der von den Kreisbahnen umschlossene Kreis einen Aufdruck in Form einer Uhr enthält.
  6. Dosierverpackung für Arzneimittel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass in radialer Richtung mehrere Arzneimittelnester hintereinander angeordnet sind.
  7. Dosierverpackung für Arzneimittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Versiegelungsfolie ein Papierlage ist, die mit der Trägerkarte verklebt ist.
  8. Dosierverpackung für Arzneimittel nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Versiegelungsfolie eine Kunststofffolie ist, in die die Arzneimittelnester eingearbeitet sind.
  9. Dosierverpackung für Arzneimittel nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststofffolie aus einem transparenten, insbesondere durchsichtigen Kunststoff besteht.
  10. Dosierverpackung für Arzneimittel nach einem der drei vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Versiegelungsfolie eine zusätzliche Schutzabdeckung angeordnet ist.
  11. Dosierverpackung für Arzneimittel dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzabdeckung an der Position der Arzneimittelnester Ausnehmungen aufweist, durch die nach Aufbrechen der Versiegelungsfolie durch Eindrücken der Arzneimittelnester das Arzneimittel herausdrückbar ist.
  12. Dosierverpackung für Arzneimittel dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzabdeckung von einem sich über die Versiegelungsfolie und die Arzneimittelnester hinaus erstreckenden Fortsatz der Trägerkarte gebildet ist, der durch Umknicken auf die den Arzneimittelnestern abgewandte Seite der Trägerkarte gelegt ist.
  13. Dosierverpackung für Arzneimittel nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzabdeckung mit der Versiegelungsfolie fest verbunden ist.
  14. Dosierverpackung für Arzneimittel nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Versiegelungsfolie im mittleren Bereich der Träger karte angeordnet ist, wobei seitlich der Versiegelungsfolie wenigstens zwei gegenüberliegende Ränder der Trägerkarte nicht abgedeckt sind und die Schutzabdeckung mit diesen Rändern fest oder lösbar verbunden ist.
  15. Dosierverpackung für Arzneimittel nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung der Schutzabdeckung mit den Rändern eine Klettverbindung ist.
  16. Dosierverpackung für Arzneimittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Versiegelungsfolie über einen, insbesondere infolge von Feuchtigkeits- oder Wärmeeinwirkung lösbaren Klebstoff mit der Trägerkarte verbunden ist.
  17. Dosierverpackung für Arzneimittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerkarte wenigstens ein Aufhängemittel (4) aufweist.
  18. Verpackungsset zum Herstellen einer Dosierverpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es einen Flachmaterialzuschnitt mit mehreren durchgängigen Ausnehmungen, eine Formfolie mit darin eingelassenen Vertiefungen zur Bildung der Arzneimittelnester und eine Verschlussfolie aufweist, die auf die Formfolie aufklebbar ist, wobei die Versiegelungsfolie derart ausgestaltet und auf den Flachmaterialzuschnitt auflegbar ist, dass die Arzneimittelnester die Ausnehmungen durchdringen.
  19. Verpackungsset zum Herstellen einer Dosierverpackung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Flachmaterialzuschnitt ein Kartonzuschnitt ist.
  20. Verpackungsset zum Herstellen einer Dosierverpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen und die Arzneimittelnester in Reihen und Spalten nebeneinander und untereinander angeordnet sind.
  21. Verpackungsset zum Herstellen einer Dosierverpackung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen und die Arzneimit telnester auf einem oder mehreren zueinander konzentrischen Kreisen angeordnet sind.
  22. Verpackungsset zum Herstellen einer Dosierverpackung nach einem der vier dem vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kartonzuschnitt zwei Gruppen von Ausnehmungen, die zueinander achsensymmetrisch angeordnet sind, und eine auf der Symmetrieachse angeordnete Knickfalz aufweist, wobei die Formfolie auf eine Gruppe von Ausnehmungen auflegbar und nach Verschließen der Arzneimittelnester über die Verschlussfolie durch Knicken längs der Knickfalz der die andere Gruppe von Ausnehmungen enthaltende Teil des Kartonzuschnittes auf die Verschlussfolie legbar ist.
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