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Die Erfindung betrifft eine Dosierverpackung für Arzneimittel
mit einer Mehrzahl von Arzneimittelnestern, in die Arzneimittel
in Tablettenform einlegbar sind und die über eine Abdeckung verschließbar sind.
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Dosierverpackungen für Arzneimittel
dieser Art sind allgemein bekannt. Sie werden beispielsweise unter
der Bezeichnung „Dosette" in Krankenhäusern verwendet.
Bei diesen Dosetten sind Arzneimittelnester in einer Reihe angeordnet
und über
eine verschiebbare Klarsicherabdeckung einzeln zu öffnen. Die
Arzneimittelnester können
zum Beispiel mit „Morgens" „Mittags" und „Abends" beschriftet sein, so dass auch unsichere
Patienten die Medikamente zu den jeweils notwendigen Zeitpunkten
einnehmen können.
Gleichzeitig wird das Personal entlastet, da die gesamte Tagesdosis
der Medikamente einmalig zusammengestellt und dem Patienten überlassen werden
kann.
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Diese Dosetten haben jedoch den Nachteil, dass
die Arzneimittel verhältnismäßig unsicher
verpackt sind, da die verschiebbare Abdeckung irrtümlich geöffnet werden
könnte,
so dass sich die einzelnen Arzneimittelnester öffnen und die darin enthaltenen
Medikamente vermischt werden könnten
oder gar herausfallen könnten.
Aus diesem Grunde eignen sich die Dosetten nur für den Klinikbetrieb oder ein
kontrolliertes Verabreichen von Medikamenten durch den Hausarzt
im Rahmen der häuslichen
Pflege. Eine arzneimittelrechtlich zulässige Verpackung für den Außer-Haus-Verkauf, beispielsweise
in eine Apotheke, kann diese Dosette jedoch nicht darstellen.
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Ferner sind aus der Verpackungstechnik
so genannte Blisterverpackungen bekannt, die Reihen und Spalten
von Formnestern aufweisen, in denen einzelne Tabletten verpackt
sind. Diese Blisterverpackungen bestehen meist aus einer durchsichtigen oder
durchgefärbten
Kunststofffolie, in die durch Tiefziehen oder Einprägen Formnester
eingebracht sind, wobei die Folie über eine Aluminiumfolie nach
Befüllen
mit den Tabletten verschlossen wird. Aus dem Bereich der Antibabypille
ist dabei zum Beispiel bekannt, dass nicht ein- und dieselbe Tablettenart
in jedem Formnest angeordnet wird, sondern durchaus verschiedene
Wirkstoffe oder Wirkstoffkonzentrationen in den jeweiligen Formnestern
angeordnet sein können,
wobei auf der Blisterverpackung dann zum Beispiel eine Angabe vorgesehen
sein kann, wann welche Tablettenart eingenommen werden soll.
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Auch diese Verpackungsform weist
den Nachteil auf, dass sie nur zur industriellen Verpackung verwendet
werden kann. Ferner sind die Formnester so klein, dass sie auf die
Größe einer
einzelnen Tablette abgestimmt sind, so dass ein individuelles Zusammenstellen
von verordneten Arzneimitteln nicht möglich ist.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher,
eine Dosierverpackung zu schaffen, die individuelles Verpacken und
sicheres Entnehmen von portionsweise einzunehmenden Arzneimitteln
ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird nach der Erfindung
dadurch gelöst,
dass die Dosierverpackung eine Trägerkarte mit Durchdrücköffnungen
aufweist, wobei auf die Trägerkarte
eine Formfolie aufgelegt ist, die Einsenkungen zur Bildung der Arzneimittelnester aufweist,
die die Durchdrücköffnungen
durchdringen und wobei die Formfolie zum Verschließen der
Arzneimittelnester auf der der Trägerkarte abgewandten Seite
mit einer ebenen Verschlussfolie verschlossen ist.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung
besteht darin, ein befüllbares
Verpackungsset zu schaffen, mit dem Arzneimittelverpackungen zur
individuellen Verabreichung von Einzelportionen von Tabletten, die
von mehreren Tabletten gebildet sein können, zu schaffen.
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Diese weitere Aufgabe wird durch
ein Verpackungsset geschaffen, das einen Kartonzuschnitt mit mehreren
in Reihen und Spalten angeordneten durchgängigen Ausnehmungen, einer
Formfolie mit darin eingelassenen Vertiefungen zur Bildung der Arzneimittelnester
und eine Versiegelungsfolie aufweist, die auf die Formfolie aufklebbar
ist.
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Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der
Dosierverpackung kann nun der Apotheker individuell Arzneimittel
zuordnen. Er kann je nach Verordnung des Arztes oder Wunsch des
Patienten Arzneimittel aus größeren Verpackungseinheiten
ent nehmen und verordnungsgerecht in den Arzneimittelnestern verpacken.
So wird nicht nur für ältere Patienten
der Vorteil erreicht, dass diese die jeweilige Einzelportion, etwa
die morgens nach dem Frühstück einzunehmende
Anzahl von unterschiedlichen Tabletten leicht und ohne Fehlergefahr
entnehmen können,
sondern es können
auch preiswerte Großverpackungen
genutzt werden, um Arzneimittel zu verordnen. Auf diese Weise können erhebliche
Kosten gespart werden, was nicht nur daran liegt, dass die Arzneimittel
aus größeren und
meist preiswerteren Verpackungen entnommen werden können, sondern auch
daran, dass nur noch diejenigen Arzneimittel verkauft werden, die
tatsächlich
eingenommen werden. Restbestände
bei dem Patienten können
so vollständig
vermieden werden. Insbesondere bei Patienten, die häufig unterschiedlichste
Arzneimittel zu sich nehmen müssen,
kann die erfindungsgemäße Verpackung
wertvolle Dienste leisten.
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So muss beispielsweise ein Patient
zur HIV-Therapie eine Vielzahl von Medikamenten, den so genannten
Medikamentencocktail zu sich nehmen. Dies nicht nur vor den jeweiligen
Hauptmahlzeiten, sondern auch in definierten Abständen während der
Nacht, in der der Patient häufig
zur Unaufmerksamkeit neigt. Gerade bei schwierigen Therapien wie bei
der antiviralen HIV-Therapie besteht jedoch die Gefahr, dass durch
Fehldosierungen oder Verwechslung von Tabletten die Therapie wirkungslos
wird oder sich gar Resistenzen ausbilden können, die Therapie also genau
das Gegenteil von dem bewirkt, was eigentlich beabsichtigt war.
Durch die erfindungsgemäße Dosierverpackung
kann nun das Verwechseln von Medikamenten vermieden werden.
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Die Arzneimittel sind bevorzugt tabellenartig untereinander
und nebeneinander angeordnet, wobei auch eine andere Anordnung,
etwa eine kreisförmige
Anordnung möglich
ist. Soll beispielsweise ein gesamter Wochenturnus verpackt werden,
bietet sich die tabellenartige Anordnung an. Hier können dann die
Tage entweder die Reihen oder die Spalten der Tabelle darstellen,
wobei dann je nach Einnahmefrequenz unterschiedlich viele Formnester
nebeneinander oder untereinander angeordnet sind. Eine bevorzugte
Ausgestaltung der Erfindung weist daher etwa sieben Reihen mit drei,
vier oder fünf
Formnestern untereinander auf. Die sieben Reihen symbolisieren die
sieben Wochentage, bei einer dreispaltigen Tabelle würde dann
an drei Zeitpunkten eine Verabreichung erfolgen.
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Die Dosierverpackung kann mit Informationen
für den
Patienten bedruckt sein. In erster Linie kommen hier Tagesangaben
und Einnahmezeiten in Betracht, wobei die Dosierverpackung auch
die Möglichkeit
aufweisen kann, dass der Apotheker die Verpackung individuell beschriftet,
also neben jedem Formnest etwa ein entsprechendes Feld vorgesehen ist,
das vom Apotheker beschriftet werden kann. Im Falle einer runden
Anordnung der Arzneimittelnester kann die Dosierverpackung derartig
mit einer symbolisierten Uhr bedruckt sein, dass sich aus der Anordnung
der Arzneimittelnester für
den Patienten bereits die Uhrzeit ergibt, zu der er die jeweiligen
Tabletten einnehmen muss. Auch hier können mehrere Tage auf einer
Dosierverpackung angeordnet werden, indem beispielsweise mehrere
Kreise von Arzneimittelnestern konzentrisch zueinander angeordnet
werden. In diesem Fall sind etwas sieben Arzneimittelnester pro
Uhrzeit ausgehend vom Mittelpunkt des die Uhr darstellenden Kreises
radial nach außen
angeordnet.
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Die Formnester weisen bevorzugt eine
Größe auf,
dass sie eine Mehrzahl von Standardtabletten aufnehmen können. Die
Größe sollte
somit zumindest 0,5 cm3 betragen, so dass
es dem Apotheker möglich
ist, mehrere Tabletten in ein solches Formnest einzulegen. Bevorzugt
wird die Verpackung als Verpackungsset zum Herstellen einer Dosierverpackung
ausgeliefert, so dass der Apotheker oder auch ein Krankenhaus bzw.
der Hausarzt die Medikamente für
den Patienten individuell zusammenstellen können. Dieses Verpackungsset
besteht im einfachsten Fall aus der Trägerkarte, die die Ausnehmungen aufweist,
durch die die Formnester sich nach außen erstrecken. Auf diese Trägerkarte
wird die Formfolie aufgelegt, die mit Einsenkungen für die Formnester versehen
ist. Diese Formfolie kann aus transparentem oder auch aus nicht
transparentem Kunststoff hergestellt sein und ist bevorzugt aus
einem Material gefertigt, das mehrfaches Eindrücken der Formnester ohne bleibende
Verformung oder Knicke ertragen kann. Dies gewährleistet, dass die Verpackung
mehrfach benutzt werden kann, ohne dass sich unschöne Gebrauchsspuren
ergeben.
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Die Formfolie ist so ausgestaltet,
dass die Formnester die gleiche Lage und Position aufweisen wie
die Ausnehmungen in dem Kartonzuschnitt für die spätere Trägerkarte. Auf diese Weise kann
die Formfolie auf den Kartonzuschnitt so aufgebracht werden, dass
die hervorspringenden Arzneimittelnester durch die Ausnehmungen
des Kartonzuschnittes hindurch dringen. Im Auslieferungszustand
kann die Formfolie bereits fest mit dem Kartonzuschnitt verklebt
sein oder auch separat ausgeliefert werden. Letzteres gibt dem Apotheker
weitere Möglichkeiten, individuell
auf die Wünsche
des Patienten einzugehen. So könnte
beispielsweise die Formfolie in verschiedenen Farben vorliegen,
so dass möglich
wird, einem älteren
Ehepaar die Zugehörigkeit
der Medikamente zum jeweiligen Partner über die Farben zu verdeutlichen.
An Stelle von einer Formfolie können auch
mehrere Formfolien auf den Kartonzuschnitt aufgeklebt werden, so
dass leicht und kostengünstig eine
Mehrfarbigkeit der nebeneinander liegenden Formfolien möglich wird.
So kann über
die Farbgebung zusätzlich
signalisiert werden, welche Tabletten wann einzunehmen sind. An
Stelle eines Kartonzuschnittes können
auch alle anderen geeigneten Flachmaterialien, insbesondere stabile
Kunststoffkarten verwendet werden.
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Bevorzugt weist der Kartonzuschnitt
einen Fortsatz auf, der ebenfalls Durchgangsöffnungen aufweist, die achsensymmetrisch
zu den Durchgangsöffnungen
angeordnet sind, durch die die Arzneimittelnester der Formfolie
hindurch gesteckt werden. Längs
der Symmetrieachse dieses mit dem Fortsatz versehenen Kartonzuschnitts
ist dann eine Knickfalz angeordnet, so dass der Apotheker nach Einlegen
der Formfolie, sofern diese nicht bereits aufgeklebt ist, und Befüllen der
Arzneimittelnester mit Medikamenten zunächst über eine Versiegelungsfolie
die Arzneimittelnester verschließen kann.
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Anschließend kann er den Kartonzuschnitt längs der
Knickfalz umknicken, so dass der Fortsatz auf der Verschlussfolie
angeordnet ist. Hier kann er über
Klammerverbindungen oder eine lösbare
Klebeverbindung entweder mit einem übrigen Bereich des Kartonzuschnitts
oder auch mit der Versiegelungsfolie bzw. der Formfolie verbunden
werden. Auch dieser Fortsatz kann in dem später sichtbaren Bereich mit
weiteren Patienteninformationen versehen sein. Die achsensymmetrisch
angeordneten Ausnehmungen des Fortsatzes sind nun genau über den
Arzneimittelnestern angeordnet, so dass der Patient die Arzneimittel
durch beide Ausnehmungen hindurch drücken kann, wobei die Versiegelungsfolie
aufgerissen wird. Das zusätzliche
Abdecken mit dem Fortsatz stellt sicher, dass die Verschlussfolie
an der Position der Arzneimittelnester reißt und nicht flächig von
der Formfolie abgelost wird.
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Die Versiegelungsfolie und gegebenenfalls der
Fortsatz werden mit einer Klebeverbindung mit dem Kartonzuschnitt
bzw. der Verschlussfolie verbunden. Bevorzugt ist diese Klebeverbindung
lösbar, so
dass nach vollständiger
Entleerung der Dosierverpackung durch den Patienten der Apotheker
den Fortsatz wieder von der Ver schlussfolie lösen kann und die Versiegelungsfolie
nahezu rückstandsfrei von
der Formfolie abziehen kann. Dies ermöglicht es ihm, nach Wiederbefüllung eine
neue Versiegelungsfolie aufzubringen. Die Lösbarkeit kann entweder durch
einen bei Umgebungstemperaturen und üblicher Luftfeuchtigkeit gut
abziehbaren Klebstoff oder bevorzugt durch einen wasserlöslichen
Klebstoff erreicht werden.
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Falls die Trägerkarte aus einem Kunststoffmaterial
gefertigt ist, kann der Fortsatz auch die Verschluss- und die Formfolie
mit Rastelementen durchdringt über
eine Schnappverbindung mit dem übrigen Bereich
der Trägerkarte
verbunden werden. Auch die Verwendung von Klettverschlüssen ist
möglich,
sofern die Verbindung ausreichend fest ist, um zu verhindern, dass
die Verschlussfolie sich über
einen größeren, mehr
als ein Arzneimittelnest umfassenden Bereich in Folge der Druckkraft
des Patienten löst.
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Die Trägerkarte kann weitere Bereiche
aufweisen, insbesondere kann sie einen oberen Bereich mit Werbung
oder mit sonstigen Informationen aufweisen, der ein Aufhängemittel
umfassen kann, über die
die Trägerkarte
beim Patienten etwa an der Wand oder am Bett aufgehängt werden
kann. Ferner kann die Trägerkarte
Einstecktaschen aufweisen, in die Beipackzettel für die verabreichten
Medikamente eingesteckt werden können.
Schließlich
sie kann einen von dem Apotheker oder dem Arzt individuell zu beschriftenden
Informationsbereich aufweisen, in dem beispielsweise aufgedruckt
wird, welche Medikamente an welchem Tag verabreicht werden, um das
Misstrauen des Patienten abzubauen. Dies ermöglicht dem Patienten auch,
den jeweils zugehörigen
Beipackzettel zu identifizieren.
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Weitere Merkmale und Vorteile der
Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und aus der nachfolgenden
Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
anhand der Zeichnungen.
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In den Zeichnungen zeigt:
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1 eine
schaubildliche Darstellung einer Dosierverpackung und in
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2 die
Dosierverpackung aus 1 in
einer Ansicht von unten.
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In 1 ist
eine erfindungsgemäße Dosierverpackung
für Arzneimittel
dargestellt. Die Dosierverpackung weist eine Trägerkarte 2 auf, auf
die von hinten eine Formfo lie mit Arzneimittelnestern 1 aufgelegt
ist. Die Trägerkarte 2 weist
hierzu Aufnehmungen auf, durch die die Arzneimittelnester 1 hindurch gesteckt
werden können.
Die Arzneimittelnester 1 sind in Reihen und Spalten angeordnet,
wobei hier beispielsweise pro Tag 5 Arzneimittelnester
vorgesehen sind. Diese können
etwa vor den Hauptmahlzeiten und zu den Abend- und Morgenstunden
zu verabreichende Medikamente enthalten. Es sind sieben Reihen für jeden
Wochentag vorgesehen, so dass über
die dargestellte Dosierverpackung der gesamte Wochenbedarf eines
Patienten abgedeckt werden kann.
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Die einzelnen Wochentage sind durch
farbige Streifen (hier schraffiert dargestellt) voneinander getrennt,
um auch unsicheren Patienten die Identifikation des jeweiligen Arzneimittelnestes
zu ermöglichen.
Für Sehbehinderte
oder gar erblindete Patienten kann eine zusätzliche Information in Serailschrift aufgeprägt werden.
Gerade in diesem Fall bietet es sich an, die Trägerkarte aus einem stabilen
Material, entweder aus einem formstabilen Kartonmaterial oder aus
einem Kunststoffmaterial zu fertigen.
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In 2 ist
die Dosierverpackung aus 1 in
einer Ansicht von hinten dargestellt. Hier wird als Versiegelungsfolie 3 eine
transparente Folie verwendet, so dass die in den Arzneimittelnestern
angeordneten Tabletten auch von hinten sichtbar sind. Zur besseren
Darstellung der Verschlussfolie wurde hier der um die untere Kante
umgeklappte und auf die Versiegelungsfolie aufgelegte Fortsatz zur
Sicherung der Verschlussfolie 3 nicht dargestellt.
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Die erfindungsgemäße Dosierverpackung wurde in
den Figuren anhand einer in Reihen und Spalten unterteilten tabellenartigen
Verpackung erläutert.
Dies soll jedoch die Anordnung und Lage der Arzneimittelnester sowie
der Trägerkarte
nicht einschränken,
auch jede andere Möglichkeit
ist denkbar. Insbesondere dann, wenn Arzneimittel zu festen Uhrzeigen
eingenommen werden müssen,
kann eine runde Anordnung der Arzneimittelnester sinnvoll sein,
um den Patienten visuell darzustellen, wann sie die jeweiligen Medikamente
einnehmen müssen.
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Die dargestellte Dosierverpackung
soll möglichst
kostengünstig
sein. Soll dagegen ein andere Ziel verfolgt werden, etwa das vermeiden
von Nichteinnahmen von Medikamenten bei sehr wichtigen Therapien,
ist auch eine aufwändigere
Version der Dosierverpackung möglich.
So kann beispielsweise die Trägerkarte
eine zusätzliche Uhr
mit Weckfunktion aufweisen, die mehrmals am Tag einen akustischen
oder visuellen Alarm auslösen
kann. Diese Alarmuhr kann in dem oberen Bereich außerhalb
der Arzneimittelnester oder bei runder Anordnung der Arzneimittelnester
auch in deren Zentrum angeordnet sein.
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Gerade im Falle der bereits angesprochenen HIV-Therapie,
bei der der Patient beinahe minutengenau zu bestimmten Zeiten Arzneimittel
einnehmen muss, kann die Uhr im mittleren Bereich der kreisförmig angeordneten
Arzneimittelnester angeordnet sein. Zu jedem Einnahmezeitpunkt kann
diese Uhr ein Alarmsignal ausgeben, so dass der Patient auf die
Notwendigkeit der Einnahme des Medikamentes hingewiesen wird.
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- 1
- Trägerkarte
- 2
- Arzneimittelnest
- 3
- Formfolie
- 4
- Aufhängemittel