DATENTRÄGER MIT STICHTIEFDRUCKMOTIV MIT KONTINUIERLICHEN TONWERTVERLAUF
Die Erfindung betrifft einen Datenträger mit einem Stichtiefdruckmotiv so- wie eine Stichtiefdruckplatte und ein Stichtiefdruckverfahren zum Drucken eines Motivs und ein Verfahren zum Herstellen einer derartigen Stichtiefdruckplatte.
Datenträger im Sinne der vorliegenden Erfindung sind insbesondere Si- cherheits- oder Wertdokumente, wie Banknoten, Pässe, Ausweisdokumente, Scheckformulare, Aktien, Urkunden, Briefmarken, Gutscheine, Flugscheine und dergleichen sowie Etiketten, Siegel, Verpackungen und andere Elemente für die Produktsicherung. Der Begriff „Datenträger" schließt im Folgenden alle derartigen Dokumente und Produktsicherungsmittel ein.
Sicherheits- und Wertdokumente, deren Handels- oder Nutzwert den Materialwert bei weitem übersteigt, werden in der Regel durch geeignete Maßnahmen als echt erkennbar und von Nachahmungen und Fälschungen unterscheidbar gemacht. Sie werden dazu meist mit besonderen Sicherheits- elementen versehen, die idealerweise nicht oder nur mit großem Aufwand nachahmbar und nicht verfälschbar sind.
In der Vergangenheit haben sich besonders solche Sicherheitselemente bewährt, die vom Betrachter ohne Hilfsmittel identifiziert und als echt erkannt werden können, gleichzeitig aber nur mit hohem technischem oder wirtschaftlichem Aufwand hergestellt werden können. Dabei handelt es sich beispielsweise um Wasserzeichen, die nur während der Papierherstellung in den Datenträger eingebracht werden können, oder um im Stichtiefdruckverfahren erzeugte Druckbilder, die sich durch eine auch für den Laien leicht erkennbare charakteristische Taktilität auszeichnen, die sich durch andere
Druckverfahren und insbesondere durch Kopiergeräte oder Scanner nicht reproduziert lässt.
Die Linien- bzw. Stichtiefdrucktechnik, insbesondere die Stahlstichtiefdruck- technik, hat insbesondere für das Bedrucken von Wertpapieren, wie Banknoten und dergleichen, eine große Bedeutung. Der Stichtiefdruck zeichnet sich dadurch aus, dass in die Druckplatten linienförmige Vertiefungen eingebracht werden, um ein Druckbild zu erzeugen. Die farbübertragenden Bereiche der Druckplatte liegen somit als Vertiefungen in der Druckpia ttenober- fläche vor. Diese Vertiefungen werden mittels eines geeigneten Gravierwerkzeuges, durch Laserabtrag oder mittels Ätzung erzeugt. Bei der mechanisch gefertigten Druckplatte für den Stichtiefdruck wird aufgrund der üblicherweise konisch zulaufenden Gravierwerkzeuge mit zunehmender Stichtiefe eine breitere Linie erzeugt. Außerdem nimmt die Farbaufnahmefä- higkeit der gravierten Linie und damit die Opazität der gedruckten Linie mit zunehmender Stichtiefe zu.
Die Linienstichtiefdrucktechnik lässt im Vergleich zu anderen gängigen Drucktechniken, wie beispielsweise Offsetdruck, einen relativ dicken Farb- auftrag auf einem Datenträger zu. Die im Linienstichtiefdruckverfahren erzeugte, vergleichsweise dicke Farbschicht ist zusammen mit der partiellen Verformung der Papieroberfläche, die durch das Einpressen des Papiers in die Gravur der Druckplatte zustande kommt, bei entsprechender Tiefe der Gravur auch für den Laien leicht manuell fühlbar und so anhand ihrer Takti- lität als Echtheitsmerkmal einfach erkennbar. Die Taktilität ist mit einem
Kopiergerät nicht nachzuahmen, so dass die Linienstichtiefdrucktechnik einen hochwertigen Schutz gegen Fälschungen bietet.
Um in einem Druckgang vollflächigen Druck mit taktilen Elementen kombinieren zu können, ist in der Druckschrift WO 03/052702 A2 vorgeschlagen worden, einen Datenträger mit einem im Stichtiefdruck hergestellten Halbtonbild zu versehen, das in wenigstens einem Teilbereich des Bildes direkt aneinandergrenzende bedruckte Teilflächen umfasst, wobei die Teilflächen bestimmte Tonwerte aufweisen und wenigstens ein Teilbereich des Bildes taktil wahrnehmbar ist. Der Begriff „Halbtonbild" bezeichnet dabei ein Bild, das zwischen der hellsten und dunkelsten Bildstelle Zwischentöne aufweist.
Zur Herstellung eines solchen Druckbildes wird in der WO 03/052702 A2 eine Vorlage in halbtonwertbezogene Teilflächen unterteilt und den einzelnen Tonwerten oder Gruppen von Tonwerten, abgestimmt auf die zur Anwendung kommende Druckfarbe, unterschiedliche Gravurtiefen für die herzustellende Druckplatte zugeordnet. Die Tonwerte der Vorlage werden da- bei in entsprechende Gravurtiefen auf der Druckplatte umgesetzt, wobei die für die Erzeugung eines speziellen Tonwertes notwendige Gravurtiefe von Druckfarbe zu Druckfarbe variieren kann. In der praktischen Anwendung können mit derartigen Verfahren besonders technische Darstellungen gut umgesetzt werden, während andere Halbtondarstellungen, insbesondere Portraits, oft etwas unnatürlich wirken.
Ausgehend davon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Datenträger mit hoher Fälschungssicherheit zu schaffen, der ein im Stichtiefdruck hergestelltes, bei Betrachtung als Halbtonbild erscheinendes Motiv aufweist. Insbesondere soll das Stichtiefdruckmotiv auf vorteilhafte Weise mit taktilen Elementen kombiniert werden können.
Der Begriff „Halbtonbild" wird in der Literatur zur Drucktechnik und insbesondere auch in der Patentliteratur nicht einheitlich gebraucht. Teilweise
bezeichnet er nur „echte" Halbtonbilder, also Bilder, deren Tonwerte echte Abstufungen zwischen Schwarz und Weiß zeigen, wie sie etwa mit fotografischen Verfahren erzeugt werden können. Im Bereich der Drucktechnik wird der Begriff jedoch auch oft für Strichbilder verwendet, die eigentlich nur aus diskreten, druckenden (z. B. schwarzen) und nichtdruckenden (z. B. weißen) Bildelementen bestehen, bei denen die druckenden und nichtdruckenden Bildelemente jedoch so fein ausgebildet sind, dass durch die integrierende Wirkung des Auges für den Betrachter ein Bild entsteht, das echte Halbtonverläufe aufzuweisen scheint. Bei den druckenden bzw. nichtdru- ckenden Bildelementen handelt es sich typischerweise um Rasterpunkte, die in einem regelmäßigen Raster mit kleiner Rasterweite angeordnet sind. Beispielsweise kann das menschliche Auge bei normalem Leseabstand ab einem 60er-Raster, d.h. einem Raster mit einer Rasterfrequenz 60 Linien/cm, die einzelnen Punkte nicht mehr erkennen, das Bild erscheint für den Betrachter visuell geglättet und wirkt wie ein echtes Halbtonbild (siehe etwa
H. Kipphan, Hrsg., Handbuch der Printmedien, Springer, 2000, Seiten 92-93).
Dies vorausgeschickt, wird der Begriff „Halbtonbild" im Rahmen dieser Beschreibung im Sinn eines echten Halbtonbilds verwendet. Die Tatsache, dass auch ein Strichbild, also ein Bild mit diskreten, druckenden bzw. nichtdruckenden Bildelementen, bei entsprechend feiner Ausführung der Bildelemente für einen menschlichen Betrachter die visuelle Wirkung eines echten Halbtonbilds haben kann, wird im Rahmen dieser Beschreibung durch die Formulierung ausgedrückt, dass ein solches Bild bei Betrachtung mit bloßem Auge als Halbtonbild erscheint.
Die oben genannte Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den Datenträger mit den Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst. Ein Stichtiefdruckverfahren und eine Stichtiefdruckplatte zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Da-
tenträgers sowie ein Verfahren zum Herstellen einer derartigen Stichtiefdruckplatte sind in den nebengeordneten Ansprüchen angegeben. Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Gemäß der Erfindung enthält ein Datenträger der eingangs genannten Art ein Stichtiefdruckmotiv, das bei Betrachtung mit bloßem Auge als Halbtonbild mit einem kontinuierlichen Tonwertverlauf erscheint. Das Stichtiefdruckmotiv umfasst dabei eine Vielzahl feiner, mit bloßem Auge nicht auflösbarer, erhabener Drucklinien, die zur Erzeugung der unterschiedlichen Tonwerte des Halbtonbilds kontinuierlich in ihrer Breite und/ oder Höhe moduliert sind.
Auch bei der Wendung „kontinuierlicher Tonwertverlauf" ist auf die Wahrnehmung des Motivs mit einem menschlichen Auge abgestellt. Ein kontinu- ierlicher Tonwertverlauf muss daher nicht unendlich viele verschiedene
Tonwerte aufweisen, sondern lediglich eine so große Anzahl, dass für einen menschlichen Betrachter der Eindruck eines kontinuierlichen Verlaufs entsteht.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung umfasst das Stichtiefdruckmotiv des Datenträgers eine Schar paralleler Drucklinien. Nach gegenwärtiger Kenntnis lassen sich besonders gute Ergebnisse erzielen, wenn das Stichtiefdruckmotiv ein regelmäßiges Kreuzraster umfasst, das vorzugsweise durch zwei, sich unter einem Winkel α kreuzende Scharen jeweils paralleler Drucklinien gebildet ist. Für den Winkel α haben sich Werte zwischen 40° und 80°, insbesondere zwischen 50° und 70° als besonders günstig herausgestellt.
Die parallelen Drucklinien des Stichtiefdruckmotivs weisen mit Vorteil einen Mitte-zu-Mitte-Abstand von 400 μm oder weniger, bevorzugt von 50 μm bis
200 μm, besonders bevorzugt von 60 μm bis 150 μm und ganz besonders bevorzugt von 70 μm bis 120 μm auf.
Der Abstand der Drucklinien kann über das gesamte Stichtiefdruckmotiv konstant sein oder aber auch variieren. Beispielsweise kann das Stichtiefdruckmotiv in Teilbereiche aufgeteilt werden und jeder Teilbereich weist einen bestimmten Abstand der Linien auf, der sich von den anderen Teilbereichen unterscheidet. Der Abstand der Linien kann aber auch über das gesamte Motiv variieren.
Darüber hinaus ist es alternativ möglich, dass der Linienabstand zweier benachbarter Linien kontinuierlich moduliert wird, also keine parallelen Linien vorliegen. Bei einem größeren Abstand erhält man hellere Töne, bei geringerem Abstand dunklere Töne. Der Tonwertumfang kann damit noch weiter gesteigert werden.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Datenträgers sind die Drucklinien mit einer Genauigkeit von +/- 5 μm oder weniger, bevorzugt von +/- 2,5 μm oder weniger, besonders bevorzugt von etwa +/- 1 μm oder weniger angeordnet, insbesondere in einer oder mehreren parallelen Scharen angeordnet.
Die Breite der Drucklinien liegt vorzugsweise unterhalb von 250 μm und in nicht-taktilen Bereichen mit Vorteil zwischen 3 μm und 150 μm. In taktilen Bereichen kann die Breite der Drucklinien auch größer sein. In dunklen Motivbereichen und insbesondere in taktilen Druckbereichen können die Drucklinien auch teilweise überlappen.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung wird das Motiv mit einer in ihrer Breite und/ oder Höhe modulierten Drucklinie als Außenkontur einge- fasst. Die Linienenden des Motives werden dabei von der als Außenkontur dienenden Drucklinie überdeckt. Insbesondere wird die als Außenkontur dienende Drucklinie so moduliert, dass breit auslaufende Linien, das entspricht dunklen Motivbereichen, mit einer breiteren Außenkontur, schmal auslaufende Linienenden, das entspricht hellen Motivbereichen, mit einer schmalen Außenkontur überlagert werden. Die Linienbreite der als Außenkontur dienenden Drucklinie liegt vorzugsweise im Bereich von 5 μm bis 250 μm, bevorzugt im Bereich von 10 μm bis 120 μm. Abgestimmt auf die Helligkeitsstufen im Motiv ist die Breite der Außenkonturlinie bei hellen Motivbereichen vorzugsweise im Bereich von 5 μm bis 30 μm, bei dunklen Motivbereichen vorzugsweise im Bereich von 60 μm bis 150 μm.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung enthält das Stichtiefdruckmotiv Drucklinien mit einer Breite von 15 μm oder weniger, insbesondere sogar mit einer Breite von 10 μm oder weniger. Durch den Einsatz auch derart schmaler Drucklinien lässt sich einerseits ein besonders großer Breitenbereich mit entsprechend großem Dynamikumfang nutzbar machen, andererseits können durch die Verwendung sehr schmaler Drucklinien sehr hohe Auflösungen und sehr feine Tonwertverläufe realisiert werden.
Vorzugsweise sind die Breite und Höhe der Drucklinien gemeinsam moduliert, so dass breitere Drucklinien eine größere Höhe und schmalere Druckli- nien eine kleinere Höhe aufweisen.
Das Stichtiefdruckmotiv weist insbesondere einen nicht-taktilen Druckbereich auf, in dem die Drucklinien taktil nicht erfassbar sind. Weiter weist das Stichtiefdruckmotiv mit Vorteil einen taktilen Druckbereich auf, in dem die
Drucklinien taktil erfassbar sind. Der taktile Druckbereich ist dabei zweckmäßig in besonders dunklen Bildteilen des Halbtonbilds angeordnet.
Besonders große Vorteile gegenüber herkömmlichen Verfahren zeigt die Er- findung bei Stichtiefdruckmotiven, die eine Personendarstellung oder ein Portrait darstellen.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Stichdarstellungen in Handstichmanier, bei denen die einzelnen Linien und Punkte deutlich mit bloßem Auge wahr- nehmbar sind und bei denen die Stichdruckfarben oft mit einem Graustich erscheinen, sind die einzelnen Drucklinien einer erfindungsgemäß erzeugten Druckdarstellung nicht mit bloßem Auge zu erkennen und die Stichdruckfarben der Halbtonbilder erscheinen durch die hohe Auflösung kräftig, frisch und leuchtend.
Die Erfindung enthält weiter eine Stichtiefdruckplatte zum Drucken eines Motivs, das bei Betrachtung mit bloßem Auge als Halbtonbild mit einem kontinuierlichen Tonwertverlauf erscheint. Die Stichtiefdruckplatte enthält ein Gravurmotiv, das eine Vielzahl feiner, mit bloßem Auge nicht auflösba- rer Gravurlinien umfasst, die zur Erzeugung der unterschiedlichen Tonwerte des Halbtonbilds kontinuierlich in ihrer Breite und/oder Tiefe moduliert sind.
Das Gravurmotiv umfasst mit Vorteil eine Schar paralleler Gravurlinien. Be- sonders gute Ergebnisse werden erzielt, wenn das Gravurmotiv ein regelmäßiges Kreuzraster aus Gravurlinien umfasst, das vorzugsweise durch zwei, sich unter einem Winkel α kreuzende Scharen jeweils paralleler Gravurlinien gebildet ist. Für den Winkel α haben sich Werte zwischen 40° und 80°, insbesondere zwischen 50° und 70° als besonders günstig herausgestellt.
Die parallelen Gravurlinien weisen bevorzugt einen Mitte-zu-Mitte- Abstand von 400 μm oder weniger, bevorzugt von 50 μm bis 200 μm, besonders bevorzugt von 60 μm bis 150 μm und ganz besonders bevorzugt von 70 μm bis 120 μm auf. In besonders vorteilhaften Ausgestaltungen werden die Gravur- linien mit einer hohen Genauigkeit von +/- 5 μm oder weniger, bevorzugt von +/- 2,5 μm oder weniger, besonders bevorzugt von etwa +/- 1 μm oder weniger angeordnet, insbesondere in einer oder mehreren parallelen Scharen angeordnet.
In dunklen Motivbereichen können die Gravurlinien einander auch teilweise überlappen. Zur Erzeugung entsprechend schmaler Drucklinien enthält das Gravurmotiv mit Vorteil Gravurlinien mit einer Breite von 15 μm oder weniger, insbesondere sogar mit einer Breite von 10 μm oder weniger.
Der Abstand der Gravurlinien kann über das gesamte Stichtiefdruckmotiv konstant sein oder aber auch variieren. Beispielsweise kann das Stichtiefdruckmotiv in Teilbereiche aufgeteilt werden und jeder Teilbereich weist einen bestimmten Abstand der Linien auf, der sich von den anderen Teilbereichen unterscheidet. Der Abstand der Linien kann aber auch über das ge- samte Motiv variieren.
Darüber hinaus ist es alternativ möglich, dass der Linienabstand zweier benachbarter Linien kontinuierlich moduliert wird, also keine parallelen Linien vorliegen. Bei einem größeren Abstand erhält man hellere Töne, bei geringe- rem Abstand dunklere Töne. Der Tonwertumfang kann damit noch weiter gesteigert werden.
Breite und Höhe der Gravurlinien sind vorzugsweise gemeinsam moduliert, so dass breitere Gravurlinien eine größere Tiefe und schmalere Gravurlinien
eine kleinere Tiefe aufweisen. Eine solche gemeinsame Modulation lässt sich etwa unter Verwendung eines sich konisch verjüngenden Gravierstichels erreichen.
Das Gravurmotiv weist vorteilhaft einen flachen Gravurbereich zum Drucken eines nicht-taktilen Druckbereichs auf, in dem die Gravurlinien eine Tiefe von bis zu 80 μm, vorzugsweise von 2 μm bis 70 μm aufweisen. Die Breite der Gravurlinien im flachen Gravurbereich liegt vorzugsweise unterhalb von 250 μm, insbesondere zwischen 3 μm und 150 μm.
Weiter weist das Gravurmotiv vorteilhaft einen tiefen Gravurbereich zum Drucken eines taktilen Druckbereichs auf, in dem die Gravurlinien eine Tiefe von 70 μm bis 300 μm, bevorzugt von 70 μm bis 200 μm, besonders bevorzugt von 80 μm bis 120 μm aufweisen. Die Breite der Gravurlinien im tiefen Gravurbereich liegt vorzugsweise unterhalb von 400 μm, insbesondere zwischen 120 μm und 250 μm.
Die Erfindung enthält auch ein Verfahren zum Herstellen einer Stichtiefdruckplatte zum Drucken eines Motivs, das bei Betrachtung mit bloßem Au- ge als Halbtonbild mit einem kontinuierlichen Ton wertverlauf erscheint, mit den Verfahrensschritten:
Bereitstellen einer Druckplatte mit einer Druckplattenoberfläche,
- Gravieren einer Vielzahl feiner, mit bloßem Auge nicht auflösbarer
Gravurlinien mit einer in ihrer Breite und/oder Tiefe kontinuierlichen Modulation in die Druckplattenoberfläche, so dass ein Gravurmotiv für die Erzeugung der unterschiedlichen Tonwerte des Halbtonbilds entsteht.
Die zu gravierende lokale Breite und/oder Tiefe der Gravurlinien wird dabei mit Vorteil aus dem Tonwert des darzustellenden Halbtonbilds an dieser lokalen Position ermittelt. Hellere Tonwerte entsprechen dabei schmaleren und/ oder weniger tiefen Gravurlinien, dunklerer Tonwerte breiteren und/ oder tieferen Gravurlinien. Die so ermittelten Gravurlinien können dann mit einem elektronisch gesteuerten Stichel oder einem anderen Verfahren jeweils in der lokal erforderlichen Breite und Tiefe erzeugt werden.
Bevorzugt werden bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
a) in dem Motiv ein taktiler und ein nicht-taktiler Druckbereich festgelegt und zugehörige tiefe und flache Gravurbereiche zum Drucken des taktilen und des nicht-taktilen Druckbereichs festgelegt, und
b) werden für beide Druckbereiche aus dem Tonwert des darzustellenden Halbtonbilds die zu gravierende lokale Breite und/ oder Tiefe der Gravurlinien an dieser Position ermittelt.
In einer vorteilhaften Verfahrensvariante werden weiter
cl) die Gravurlinien in beiden Gravurbereichen entsprechend der ermittelten lokalen Breite und/ oder Tiefe in der Druckplatte erzeugt, und
dl) werden in dem tiefen Gravurbereich weitere Gravurlinien mit einer Tiefe von 70 μm bis 300 μm, bevorzugt von 70 μm bis 200 μm, besonders bevorzugt von 80 μm bis 120 μm erzeugt.
Nach einer anderen ebenfalls vorteilhaften Verfahrensvariante werden
c2) die Gravurlinien in dem flachen Gravurbereich entsprechend der ermittelten lokalen Breite und/oder Tiefe in der Druckplatte erzeugt, und
d2) werden die Gravurlinien in dem tiefen Gravurbereich mit einer Tiefe von 70 μm bis 300 μm, bevorzugt von 70 μm bis 200 μm, besonders bevorzugt von 80 μm bis 120 μm erzeugt.
Gemäß einer weiteren ebenfalls vorteilhaften Verfahrensvariante können auch
c3) die Gravurlinien in dem flachen Gravurbereich entsprechend der ermittelten lokalen Breite und/ oder Tiefe in der Druckplatte erzeugt werden, und
d3) die Gravurlinien in dem tiefen Gravurbereich gegenüber der ermittelten lokalen Breite und/ oder Tiefe mit einer übersteigerten Breite und/ oder Tiefe erzeugt werden, so dass zumindest teilweise Gravurlinien mit einer Tiefe von 70 μm bis 300 μm, bevorzugt von 70 μm bis 200 μm, besonders bevorzugt von 80 μm bis 120 μm erzeugt werden.
Das Gravieren der Druckplatte kann grundsätzlich mittels Laserstrahl oder durch Ätzung durchgeführt werden, bevorzugt wird gegenwärtig allerdings das Gravieren mittels eines elektronisch gesteuerten, rotierenden Stichels.
Weitere Ausführungsbeispiele sowie Vorteile der Erfindung werden nachfolgend anhand der Figuren erläutert, bei deren Darstellung auf eine maß- stabs- und proportionsgetreue Wiedergabe verzichtet wurde, um die Anschaulichkeit zu erhöhen.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Banknote mit einem erfindungsgemäßen Stichtiefdruckmotiv,
Fig. 2 einen Detailausschnitt der Banknote der Fig. 1 im Bereich des
Stichtiefdruckmotivs in Aufsicht,
Fig. 3 im Querschnitt schematisch eine erfindungsgemäße Stichtief- druckplatte zum Drucken eines als Halbtonbild erscheinenden
Motivs, und
Fig. 4 in (a) und (b) zwei vereinfacht dargestellte Detailaufsichten auf erfindungsgemäße Druckplatten mit Gravurlinien in Form von Kreuzgittern.
Die Erfindung wird nun am Beispiel einer Banknote erläutert. Fig. 1 zeigt eine Banknote 10, die mit einem Stichtiefdruckmotiv 12 versehen ist, das bei Betrachtung mit bloßem Auge als Halbtonbild mit einem kontinuierlichen Tonwertverlauf erscheint. In dunklen Bildbereichen enthält das Stichtiefdruckmotiv 12 optional zusätzlich taktile Teilbereiche 18, in denen die Reliefstruktur des Stichtiefdrucks für den Benutzer taktil erfassbar ist und so eine fühlbare Markierung bildet.
Neben dem Stichtiefdruckmotiv 12 weist die Banknote 10 typischerweise weitere Druckbilder auf, die mit unterschiedlichen Druckverfahren erzeugt sind. Beispielsweise kann die Banknote 10 ein im Offsetdruck hergestelltes Muster 14, wie etwa ein Guillochenmuster aus regelmäßig ineinander verschlungenen Linien, enthalten sowie eine im Buchdruck aufgedruckte Se-
riennummer 16. Auch können im Siebdruck oder mit weiteren Druckverfahren erstellte Bereiche vorgesehen sein.
Um im Stichtiefdruckmotiv 12 den Eindruck eines kontinuierlichen Ton- wertverlaufs entstehen zu lassen, umfasst dieses eine Vielzahl feiner, mit bloßem Auge nicht auflösbarer, erhabener Drucklinien 20, wie im Detailausschnitt der Fig. 2 in Aufsicht gezeigt. Im Ausführungsbeispiel bilden die Drucklinien 20 eine Schar paralleler Drucklinien mit einem von Mitte zu Mitte gemessenen Abstand d.
Zur Erzeugung der unterschiedlichen Tonwerte des Halbtonbilds sind die Drucklinien 20 kontinuierlich in ihrer Breite und Höhe moduliert, wie in der Fig. 2 für die Drucklinienbreite zu erkennen. Die Drucklinien 20 weisen dabei in helleren Bildbereichen (wie etwa am rechten und linken Rand des Ausschnitts der Fig. 2) eine geringe Breite und Höhe, in dunkleren Bildbereichen (wie etwa in der Mitte des Ausschnitts der Fig. 2) eine größere Breite und Höhe auf. In den nicht taktil erfassbaren Bereichen variiert die Breite b der Drucklinien 20 zwischen einer minimalen Breite bmin und einer maximalen Breite bmax. Die maximale Breite kann bereichsweise auch größer als der Abstand d der Linien sein, so dass die Drucklinien 20 überlappen und besonders dunkle Motivbereiche bilden.
Im Ausführungsbeispiel sind aufgrund der Erzeugung der Gravurlinien in der Stichtiefdruckplatte mit einem konischen Stichel Breite und Höhe der Drucklinien positiv korreliert, das heißt, breite Drucklinien weisen eine größere Höhe, schmälere Drucklinien eine geringer Höhe auf. Entsprechend der zwischen bmin und bmaχ variierenden Breite variiert somit auch die Höhe der Drucklinien 20 in den nicht taktil erfassbaren Bereichen zwischen einer minimalen Höhe hmin und einer maximalen Höhe hmaχ. Die maximale Höhe
hmax ist dabei unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der verwendeten Druckfarbe und des Banknotenpapiers so gewählt, dass die Drucklinien 20 für den Benutzer im nicht-taktilen Bereich nicht fühlbar sind.
Dagegen liegen die Breite bt und die Höhe ht der Drucklinien 20 in den taktil erfassbaren Bereichen 18 über den maximalen Werten der nicht taktil erfassbaren Bereiche, sie stellen somit sehr dunkle Bildbereiche dar. Insbesondere ist die Höhe ht unter Berücksichtigung der Beschaffenheit von Druckfarbe und Banknotenpapier so groß gewählt, dass für den Benutzer im Stichtief- druckmotiv 12 eine fühlbare Markierung 18 entsteht. Innerhalb eines taktil erfassbaren Bereichs 18 kann die Breite und Höhe der Drucklinien 20 konstant sein oder eine Modulation aufweisen, um noch Zeichnungsanteile innerhalb der dunklen Bildbereiche 18 wiederzugeben.
Der Abstand d der Drucklinien liegt unterhalb von 400 μm, vorzugsweise im Bereich von 70 μm bis 120 μm und liegt im Ausführungsbeispiel der Fig. 2 bei 100 μm. Die Breite b der Drucklinien 20 variiert im Ausführungsbeispiel in den nicht taktil erfassbaren Bereichen zwischen bmin = 4 μm und b,TOχ - 140 μm. Die Höhe h der Drucklinien 20 liegt stets unterhalb von 70 μm, so dass sie taktil nicht erfassbar sind.
In den taktil erfassbaren Bereichen 18 liegt die Höhe der Drucklinien dagegen bevorzugt zwischen 80 μm und 120 μm, beispielsweise bei 100 μm, so dass dort eine taktil gut erfassbare Markierung entsteht. Der Mitte-zu-Mitte- Abstand d der Drucklinien beträgt in diesem Bereich beispielsweise nur 80 μm.
Mit diesen Parametern sind die Drucklinien 20 selbst für das bloße Auge nicht auflösbar, für einen Betrachter erscheint das Stichtiefdruckmotiv 12
somit als Halbtonbild mit einem kontinuierlichen, von der lokalen Breite und Höhe der Drucklinien 20 bestimmten Ton wertverlauf. Die taktil erfassbaren Bereiche 18 verleihen dem Stichtiefdruckmotiv ein zusätzliches Echtheitskennzeichen, das beim Reiben der Banknote 10 zwischen den Fingern leicht erkannt und überprüft werden kann. Da die taktilen Bereiche 18 in besonders dunklen Bildteilen des dargestellten Halbtonbild angeordnet sind, verschmelzen sie visuell unauffällig mit den übrigen Bereichen des Halbtonbilds.
Fig. 3 zeigt im Querschnitt schematisch eine Stichtiefdruckplatte 30 zum Drucken eines als Halbtonbild erscheinenden Motivs, wie etwa dem oben beschriebenen Stichtiefdruckmotiv 12. Dem gedruckten Motiv 12 entspricht in der Stichtiefdruckplatte 30 ein Gravurmotiv, das eine Vielzahl feiner, mit bloßem Auge nicht auflösbarer Gravurlinien 32, 34, 36 umfasst, die zur Er- zeugung der unterschiedlichen Tonwerte des Halbtonbilds kontinuierlich in ihrer Breite und/ oder Tiefe moduliert sind.
In der Darstellung der Fig. 3 sind beispielhaft drei Abschnitte der Gravurlinien 32, 34, 36 gezeigt, die der Erzeugung eines hellen Tonwerts im Motiv (Gravurlinie 32), eines dunklen Tonwerts im Motiv (Gravurlinie 34) und der Erzeugung des taktil erfassbaren Bereichs 18 (Gravurlinie 36) dienen.
Alle Gravurlinien sind mit einem elektronisch gesteuerten, konisch zulaufenden Gravierstichel erzeugt, wodurch sich bei zunehmender Gravurtiefe eine zunehmende Breite der Gravurlinien ergibt. Beispielsweise ergibt sich im Ausführungsbeispiel bei der Verwendung eines Gravierstichels mit einem konischen Öffnungswinkel von etwa 80° eine Gravurtiefe t « b/(2*tan(80°/2)), die Gravurtiefe beträgt also knapp 60% der Gravurbreite.
Gemäß der vorliegenden Erfindung ist es auch möglich, für die Gravur des Stichdruckmotivs verschiedene Gravurstichel mit unterschiedlichen konischen Öffnungswinkeln einzusetzen. Vorzugsweise reicht der konische Öffnungswinkel von 60° bis 100°. Beispielsweise kann das Stichtiefdruckmotiv in Teilbereiche aufgeteilt werden, die mit Gravursticheln mit unterschiedlichen konischen Öffnungswinkeln bearbeitet werden. Vorzugsweise werden Teilbereiche mit einem helleren Ton mit einem Gravurstichel graviert, der einen konischen Öffnungswinkel von 40° aufweist, während Teilbereiche mit einem dunkleren Ton mit einem Gravurstichel graviert werden, der einen konischen Öffnungswinkel von 100° aufweist. Statt das Motiv in Teilbereiche aufzuteilen, können auch einzelne Linien mit unterschiedlichen Graviersticheln graviert werden.
Von den in Fig. 3 zur Illustration gezeigten Gravurlinien weist der Abschnitt der Gravurlinie 32 eine Gravurtiefe von ti = 25 μm und entsprechend eine Breite fy von rund 40 μm auf, der Abschnitt der Gravurlinie 34 eine Gravurtiefe von t2 = 50 μm und entsprechend eine Breite b2 von rund 80 μm auf, und der Abschnitt der Gravurlinie 36 eine Gravurtiefe von t3 = 100 μm und entsprechend eine Breite b3 von rund 165 μm auf.
Auch wenn in Fig. 3 jeweils nur eine Gravurlinie 32, 34, 36 dargestellt ist, enthält die Stichtiefdruckplatte 30 selbstverständlich eine Vielzahl solcher Gravurlinien, die parallel oder insbesondere in Form eines Kreuzgitters aus jeweils parallelen Gravurlinien angeordnet sein können. Der Abstand der parallelen Gravurlinien 32, 34 im nicht-taktilen Druckbereich beträgt dabei im Ausführungsbeispiel 100 μm, der Abstand der parallelen Gravurlinien 36 im taktilen Druckbereich 80 μm.
Mit einer Breite von 40 μm und einem Abstand von 100 μm erzeugen die Gravurlinien 32 beim Druck einen hellen Tonwert innerhalb des Motivs 12. Die Gravurlinien 34 mit einer Breite von 80 μm und einem Abstand von 100 μm erzeugen beim Druck bereits einen sehr dunklen Tonwert. Die Gra- vurlinien 36, die bei einem Abstand von 80 μm eine Breite von 165 μm aufweisen, erzeugen beim Druck neben einem sehr dunklen Tonwert durch den dicken Farbauftrag und die Verformung des Banknotenpapiers zusätzlich eine fühlbare Markierung 18.
Nach dem Vorgesagten versteht sich, dass Breite und Tiefe der Gravurlinien entlang ihrer Ausdehnung entsprechend dem lokal darzustellenden Tonwert moduliert sind, so dass der Querschnitt der Fig. 3 jeweils nur eine lokale Breite und Tiefe eines Abschnitts der Gravurlinien 32, 34, 36 zeigt. Die Abschnitte 32, 34, 36 können sogar Abschnitte derselben Gravurlinie an ver- schiedenen Stellen entlang ihrer Ausdehnung darstellen. Weiter versteht sich, dass die Breite und Tiefe der Gravurlinien kontinuierlich in einem vorgegebenen Breiten- bzw. Tiefenbereich variiert werden, und nicht nur die in Fig. 3 zur Illustration gezeigten diskreten Werte aufweisen.
Die parallelen Gravurlinien werden in der Stichtiefdruckplatte 30 mit einer hohen Genauigkeit von +/- 5 μm, vorzugsweise sogar mit der außerordentlich hohen Genauigkeit von +/- 1 μm erzeugt. Durch diese hohe Genauigkeit können außerordentlich feine Tonwertunterschiede erreicht werden.
Die Erfinder haben durch Versuchsreihen darüber hinaus gefunden, dass sich bei einer Anordnung der Gravurlinien in einem geeigneten Kreuzraster besonders stabil in unterschiedlichen Gravurtiefen drucken lässt. Mit Bezug auf Fig. 4(a), die einen Ausschnitt 40 einer Aufsicht auf eine erfindungsgemäße Druckplatte zeigt, besteht ein derartiges Kreuzraster aus zwei Scharen
42, 44 jeweils paralleler Gravurlinien, die sich unter einem Winkel α kreuzen. Der übersichtlicheren Darstellung halber ist die in der Praxis selbstverständlich vorhandene Breiten-/ Tiefenmodulation der Gravurlinien in Fig. 4(a) nicht dargestellt. Besonders gute Ergebnisse werden mit Kreuzrastern erhal- ten, bei denen der Winkel α zwischen 40° und 80°, insbesondere bei etwa 60° liegt. Für die Abstände, Breiten und Tiefen der jeweils parallelen Gravurlinien 42, 44 gelten die oben allgemein für parallele Gravurlinien gemachten Ausführungen.
Die Gravurlinien der Druckplatte 30 müssen nicht unbedingt geradlinig verlaufen, wie in dem in Fig. 4(b) dargestellten Ausschnitt 50 veranschaulicht, der zwei sich kreuzende, geschwungene Linienscharen 52, 54 zeigt. Auch hier ist der übersichtlicheren Darstellung halber die vorhandene Breiten-/ Tiefenmodulation der Gravurlinien nicht dargestellt.
Um aus einer vorgegebenen Halbtonvorlage eine Stichtiefdruckplatte 30 mit einem entsprechenden Gravurmotiv zu erhalten, kann erfindungsgemäß beispielsweise wie folgt vorgegangen werden:
Als Grundmodulierung für das Halbtonbild wird ein Kreuzraster mit Gravurlinien einer Ausrichtung von +/- 40° (Zwischen winkel also α = 80°) verwendet, wie in Fig. 4(a) schematisch dargestellt. Ein derartiges Kreuzraster lässt sich bei den hier in Betracht gezogenen Werten für Breite, Tiefe und Abstand der Gravurlinien besonders stabil drucken.
Die Berechnung von Form und Lage der Gravurlinien erfolgt vorzugsweise mithilf e eines Computers, wobei kommerziell erhältliche Programme zum Einsatz kommen können, die die Berechnung der Gravurtiefe auf Grundlage der darzustellenden Tonwerte des Halbtonbilds erlauben.
In einem nächsten Schritt wird ein Andruck eines Graukeils mit der gewünschten Stahldruckfarbe mit einem kontinuierlichen Verlauf von 0 - 100% Flächendeckung und der gewählten Gravurumsetzung, beispielsweise in Form des gewählten Kreuzrasters, vorgenommen.
Anhand des Andrucks wird der zu nutzende Halbtonbereich, nachfolgend Wirkungsbereich genannt, festgelegt. Der festgelegte Wirkungsbereich kann beispielsweise einen Bereich von 3% - 40% Flächendeckung umfassen.
Dann wird die Halbtonvorlage innerhalb des Wirkungsbereichs umgesetzt, wobei hellere Tonwerte einer seichteren Gravur, dunklere Tonwerte einer tieferen Gravur entsprechen. Das Halbtonbild muss dabei in der Regel durch eine Bildretusche auf die gewünschten spezifischen Druckbedingungen an- gepasst werden. Dabei werden auch die besonderen Druckeigenschaften der Stahldruckfarbe berücksichtigt, insbesondere der sehr hohe Pigmentanteil, der zu einer sehr großen Spreizung von Hell zu Dunkel führt, sowie unterschiedliche Zusätze, wie etwa Absorber, Deckweiß, Transparentweiß, maschinenlesbare Merkmale und dergleichen, die das Lasurverhalten der Buntfarbe teilweise erheblich verändern.
In einem weiteren Verfahrensschritt werden die gewünschten taktilen Bereiche des Motivs festgelegt. Dazu werden besonders dunkle Bereiche der Halbtonvorlage erfasst und mit den extra gewünschten Partien ergänzt. Die so entstandenen Strukturen werden zur Erzielung der taktilen Eigenschaften überzeichnet (überhöht), gegebenenfalls ebenfalls einer Retusche unterworfen und zunächst separat abgespeichert.
Dann wird mithilfe eines Computers und eines geeigneten Programms die Halbtonvorlage (Projektion) mit der Gravurdefinition und dem gewünschten
taktilen Bereich berechnet und auf Grundlage der berechneten Gravurlinien mit einem elektronisch gesteuerten Stichel eine Druckplatte hergestellt.
Dabei kann die Grundmodulation auf verschiedene Weise mit dem taktilen Anteil kombiniert werden. In der einfachsten Umsetzung wird der taktile Anteil einfach auf das bestehende gefräste Grundmodell übertragen. Alternativ kann der taktile Anteil aus dem Grundmodell ausgespart werden und dann auf die ungefräste Fläche neu aufgesetzt werden. In einer weiteren Erfindungsvariante wird der taktile Anteil aus dem Grundmodell ausgespart und im Anschluss der taktile Bereich nochmals aus dem Halbtonbild neu berechnet, so dass hier eine Tiefenmodulation entstehen kann, die einzelne Zeichnungsteile wiedergibt.
Als Ergebnis liegt eine gefräste Druckplatte vor, die durch die unterschiedli- chen Tiefen und Breiten der Gravurlinien den gewünschten Tonwertumfang des Halbtonbildes wiedergibt und die in die Halbtonumsetzung integrierte taktile Elemente aufweist. Nach Andruck, Bewertung und gegebenenfalls Korrektur kann das Design für das Motiv 12 in die Fräsdatei der Banknote oder eines anderen gewünschten Wertdokuments eingebunden werden.
Die erfindungsgemäße Vorgehensweise bietet insbesondere folgende Vorteile:
Die Stahldruckfarbe ermöglicht ein breites Spektrum von Hell zu Dunkel, das mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ausgenutzt werden kann.
Gewünschte taktile Elemente können in das Motivdesign integriert werden.
Das Verfahren erlaubt eine attraktive Umsetzung von Halbtonvorlagen, insbesondere auch für die Banknotenrückseite.
Der Liniendruck stellt eine attraktive Alternative zur stochastischen Rasterwiedergabe dar.
Der Fräser kann bei der Herstellung der Druckplatte ohne permanentes Aufsetzen kontinuierlich im Material verweilen und ermöglicht so eine verfahrensbegünstigte Ausführung.