Beschreibung
Verfahren zum Herstellen einer Partikel enthaltenden Nutzschicht und Funktionselement mit einer solchen Schicht
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren mit den Merkmalen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Unter dem Begriff „Nutzschicht" ist in diesem Zusammenhang eine Schicht zu verstehen, die einen technischen Nutzen aufweist, beispielsweise eine katalytische Wirkung zeigt oder eine Schutzwirkung für einen mit der Nutzschicht beschichteten Gegenstand entfaltet .
Ein derartiges Verfahren ist aus der europäischen Offenle- gungsschrift EP 1 548 134 bekannt. Bei diesem Verfahren wird eine Nutzschicht aus einem Metall-Matrix-Material gebildet, in das Nanopartikel eingebettet werden. Der Anteil der Nano- partikel beträgt zwischen 4 und 30 %. Die in dieser Weise zusammengesetzte Schicht kann beispielsweise für Turbinen eingesetzt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Bilden einer Nutzschicht anzugeben, deren Eigenschaften sich sehr genau einstellen lassen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch 1 gelöst . Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in Unteransprüchen angegeben.
Danach ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass in das Nutzschichtmaterial Partikel eingebracht werden, die einen Partikelkern und eine den Partikelkern umgebenden Partikelmantel aufweisen, wobei das Material des Partikelkerns chemisch aktiver als das des Partikelmantels ist und wobei das Material
des Partikelmantels eine Ausdiffusion von Material des Partikelkerns durch den Partikelmantel hindurch in das Nutz- schichtmaterial erlaubt .
Ein wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, dass durch die inaktivere Schale der Partikel eine zeitliche Steuerung der Wirkung der Partikel in sehr einfacher Weise erfolgen kann. Erfinderseitig wurde festgestellt, dass Partikel aus einem aktiven Material sich mitun- ter recht schnell verbrauchen, weil sie beispielsweise mit Sauerstoff reagieren, so dass ihre Wirkung nicht sehr lang ist. Aufgrund des Verbrauchs der Partikel werden sich die Nutzschichten, deren Eigenschaften meist maßgeblich von den Partikeln beeinflusst werden, ebenfalls verändern, in der Re- gel verschlechtern, so dass die erreichbare Lebensdauer der Nutzschicht begrenzt ist. An dieser Stelle setzt die Erfindung an, indem die Partikel mit einem Partikelmantel bzw. einer Partikelschale versehen werden, die inaktiver als der Partikelkern ist. Die Teilchen (Atome bzw. Moleküle) des Par- tikelkerns müssen somit zunächst durch die Schale hindurch diffundieren, bevor sie innerhalb der Nutzschicht ihre Wirkung entfalten können. Durch eine geeignete Wahl des Schalenbzw. Mantelmaterials und/oder der Manteldicke lässt sich somit die Wechselwirkung des aktiven Partikelkerns mit der Nutzschicht steuern und somit die Lebensdauer der Nutzschicht erhöhen.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung des Verfahrens ist vorgesehen, dass als Partikel Nanopartikel in das Nutz- Schichtmaterial eingebracht werden. Bei Nanopartikeln handelt es sich um Partikel, die eine Partikelgröße im Nanometerbe- reich (1 nm bis 1000 nm) aufweisen sowie meistens chemische und physikalische Eigenschaften zeigen, die sich von denen ihres Partikelmaterials als solchem unterscheiden. Die unter-
schiedlichen Eigenschaften der Nanopartikel beruhen auf der relativ großen äußeren Oberfläche relativ zu ihrem Volumen.
Vorzugsweise besteht der aktive Partikelkern aus einem uned- leren Material bzw. aus einem weniger inerten Material als der Partikelmantel. Beispielsweise kann der Partikelkern aus einem Material bestehen, dass sehr reaktionsfreudig mit Sauerstoff ist und freie Sauerstoffatome innerhalb der Nutzschicht chemisch bindet; in dieser Weise lässt sich die Kon- zentration von Sauerstoff in der Nutzschicht reduzieren und eine Korrosion des Materials der Nutzschicht verhindern, zumindest reduzieren. Das Kernmaterial wirkt somit als Opfermaterial, das die Konzentration von Sauerstoff reduziert.
Besonders bevorzugt ist das Material des Partikelkerns unedler bzw. weniger inert als das Material der Nutzschicht. Bei dieser Ausgestaltung des Verfahrens wird erreicht, dass beispielsweise Sauerstoffatome innerhalb der Nutzschicht von den ausdiffundierten freien Teilchen des Partikelkerns eingefan- gen werden, so dass die Nutzschicht nicht, zumindest weniger als sonst, korrodiert.
Die Eigenschaft eines Materials, insbesondere eines Metalls, edel oder unedel zu sein, ergibt sich aus dem jeweiligen Re- doxpotential bzw. der elektrochemischen Spannungsreihe; die nachfolgende beispielhafte und nicht abschließend gemeinte
Liste mit für Nanopartikel geeigneten Metallen ist von unedel nach edel bzw. im Hinblick auf ansteigende Redoxpotentiale sortiert :
Lithium -3 V
Magnesium -2,4 V
Aluminium -1,7 V
Zink -0,8 V
Silber +0,8 V Palladium +0,9 V
Um zu vermeiden, dass der Partikelmantel beispielsweise durch Korrosion verbraucht wird und somit seine Eigenschaft als
„Diffusionsbremse" verliert, wird es als vorteilhaft angesehen, wenn das Material des Partikelmantels zumindest so edel wie das Material der Nutzschicht, vorzugsweise edler als dieses, ist. SauerstoffVerbindungen werden somit zuerst mit dem Material des Partikelkerns und nachfolgend mit der Nutzschicht erfolgen, sobald die Partikelkerne aufgebraucht sind; der Partikelmantel der Nanopartikel bleibt dagegen erhalten.
Insbesondere als Korrosionsbremse sind Nanopartikel geeignet, deren Kernmaterial aus Aluminium, Magnesium, Eisen, Zink oder einem Gemisch dieser Materialien besteht; die Verwendung dieser Materialien wird demgemäß als vorteilhaft angesehen.
Beispielsweise werden Nanopartikel verwendet, deren Mantelma- terial aus einem edleren Metall oder Metallgemisch als dem Kernmaterial besteht; das Kernmaterial bildet dann anschaulich eine Art Opferanode. Alternativ können Nanopartikel verwendet werden, deren Mantelmaterial aus einem Metalloxid, insbesondere Aluminiumoxid besteht. Auch ist es denkbar, Na- nopartikel zu verwenden, deren Mantelmaterial aus einem Glas (z. B. Spin-On-Glas) oder Emaille besteht.
Bei der Materialwahl wird vorzugsweise eine Materialkombination gewählt, bei der das Kernmaterial und das Mantelmaterial gleiche oder zumindest ähnliche Wärmeausdehnungskoeffizienten (Abweichung vorzugsweise kleiner als 10%) aufweisen, um ein Ab- oder Aufplatzen der Schale bzw. des Mantels bei einer Erwärmung zu verhindern.
Um ein Ab- oder Aufplatzen zu vermeiden, kann auch ein amorphes Mantelmaterial (z. B. amorphes Al2O3) gewählt werden, weil amorphe Materialien in der Regel mechanisch flexibeler sind und sich einer Änderung der Kerngröße des Partikels so- mit gut anpassen können.
Im Hinblick auf die Herstellung temperaturbeständiger Schutzschichten wird es als vorteilhaft angesehen, wenn das Nutzschichtmaterial MCrAlY-Material (Metallmatrixmaterial auf der Basis von Chrom, Aluminium und Yttrium) enthält oder dadurch gebildet ist.
Beispielsweise wird die Nutzschicht auf einem Funktionselement, wie einem Turbinenteil, insbesondere einer Turbinen- schaufei, aufgebracht.
Mit Blick auf eine besonders hohe Temperaturbeständigkeit des Funktionselements wird es als vorteilhaft angesehen, wenn das Funktionselement mit MCrAlY-Material und Nanopartikeln als Nutzschicht beschichtet wird und wenn darauf eine Temperaturschutzschicht aufgebracht wird. Als Temperaturschutzschicht kann beispielsweise eine TBC (Thermal barrier coating) -Schicht auf der Basis einer säulenförmigen Zirkonoxid-Keramikschicht aufgetragen werden.
Alternativ kann auf dem Funktionselement eine Nutzschicht aufgebracht werden, die das Funktionselementmaterial und die Nanopartikel aufweist bzw. daraus besteht. Optional kann auf eine solche Nutzschicht außerdem eine weitere Schicht aufge- bracht werden, die MCrAlY-Material mit oder ohne zusätzliche Nanopartikel mit dem eingangs beschriebenen Kern/Mantel- Aufbau aufweist.
Auch auf eine solche weitere Schicht bzw. weitere Nutzschicht kann eine Temperaturschutzschicht (TBC-Schicht) aufgebracht werden, um die Temperaturbeständigkeit zu erhöhen.
Die Erfindung bezieht sich außerdem auf ein Funktionselement mit einer Partikel enthaltenden Nutzschicht.
Um bei einem solchen Funktionselement eine besonders gute Einstellbarkeit der Eigenschaften der Nutzsσhicht und insbe- sondere eine große Lebensdauer der Nutzschicht und damit eine große Lebensdauer des Funktionselernents zu erreichen, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass in dem Nutzschichtmaterial Partikel, insbesondere Nanopartikel, enthalten sind, die einen Partikelkern und eine den Partikelkern umgebenden Parti- kelmantel aufweisen, wobei das Material des Partikelkerns aktiver als das des Partikelmantels ist und wobei das Material des Partikelmantels eine Ausdiffusion von Teilchen des Partikelkerns durch den Partikelmantel hindurch in das Nutz- schichtmäterial erlaubt .
Bei dem Funktionselement kann es sich beispielsweise um ein Turbinenelement, insbesondere um eine Turbinenschaufel, handeln.
Bezüglich der Vorteile des erfindungsgemäßen Funktionselements sei auf die obigen Ausführungen im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren verwiesen, da sich die Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens und die des erfindungsgemäßen Funktionselements inhaltlich weitgehend entsprechen.
Die Erfindung bezieht sich außerdem auf Nanopartikel für die Herstellung von Nutzschichten.
Um bei solchen Nanopartikeln eine besonders gute Einstellbarkeit der Eigenschaften sowie insbesondere eine große Lebensdauer zu erreichen, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Nanopartikel einen Partikelkern und eine den Partikelkern um- gebenden Partikelmantel aufweisen, wobei das Material des
Partikelkerns aktiver als das des Partikelmantels ist und wobei das Material des Partikelmantels eine Ausdiffusion von Teilchen des Partikelkerns durch den Partikelmantel hindurch und aus dem jeweiligen Nanopartikel heraus erlaubt.
Bezüglich der Vorteile der erfindungsgemäßen Nanopartikel sei auf die obigen Ausführungen im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren verwiesen, da sich die Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens und die der erfindungsgemäßen Nanopartikel inhaltlich weitgehend entsprechen.
Im Hinblick auf eine Verwendung der Nanopartikel für eine korrosionshemmende Beschichtung wird es als vorteilhaft angesehen, wenn der Partikelkern aus einem mit Sauerstoff reakti- onsfreudigeren Material als der Partikelmantel besteht.
Bevorzugt besteht das Kernmaterial aus Aluminium, Magnesium, Eisen, Zink oder einem Gemisch dieser Materialien.
Beispielsweise besteht das Mantelmaterial aus einem edleren Metall oder Metallgemisch als das Kernmaterial. Alternativ kann das Mantelmaterial aus einem Metalloxid, insbesondere Aluminiumoxid (Al2O3) bestehen. Auch kann das Mantelmaterial aus einem Glas oder aus Emaille gebildet sein.
Die Erfindung bezieht sich außerdem auf ein Verfahren zum Herstellen von Nanopartikeln.
Um bei einem solchen Verfahren eine besonders gute Einstellbarkeit der Eigenschaften und insbesondere eine große Lebensdauer der Nanopartikel zu erreichen, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass ein Partikelkern gebildet und dieser mit einem Partikelmantel umgeben wird, wobei für den Partikelmantel ein inaktiveres Material als für den Partikelkern gewählt wird, das Ausdiffusion von Teilchen des Partikelkerns durch den Partikelmantel hindurch und aus dem jeweiligen Nanopartikel heraus erlaubt .
Bezüglich der Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung von Nanopartikeln sei auf die obigen Ausführungen im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung einer Nutzschicht verwiesen, da sich die Vorteile beider Verfahren inhaltlich entsprechen, da sie auf derselben erfinderischen Idee basieren.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert; dabei zeigen beispielhaft
Figur 1 ein Ausführungsbeispiel für ein kugelförmiges Nanopartikel mit einer Kern/Schale-Struktur,
Figur 2 ein Ausführungsbeispiel für ein säulen- bzw. stan- genförmiges Nanopartikel mit einer Kern/Schale-
Struktur,
Figur 3 ein Ausführungsbeispiel einer Anordnung zum Herstellen von Mikropartikeln,
Figur 4 ein Ausführungsbeispiel einer Anordnung zum Herstellen von Nanopartikeln mit den Mikropartikeln gemäß der Figur 3 ,
Figur 5 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Anordnung zum Herstellen von Nanopartikeln,
Figur 6 beispielhaft einen Abschnitt einer nicht weiter im Detail dargestellten Turbinenschaufel mit einer
Nutzschicht auf der Basis von MCrAlY-Material mit Nanopartikeln mit Kern/Schale-Struktur,
Figur 7 beispielhaft einen Abschnitt einer nicht weiter im Detail dargestellten Turbinenschaufel mit einer
Nutzschicht auf der Basis von Turbinenschaufelmate- rial mit Nanopartikeln mit Kern/Schale-Struktur,
Figur 8 beispielhaft einen Abschnitt einer nicht weiter im Detail dargestellten Turbinenschaufel mit einer
Nutzschicht auf der Basis von Turbinenschaufelmate- rial mit Nanopartikeln mit Kern/Schale-Struktur sowie einer darauf befindlichen Schicht aus MCrAlY- Material und
Figur 9 beispielhaft einen Abschnitt einer nicht weiter im Detail dargestellten Turbinenschaufel mit einer Nutzschicht auf der Basis von Turbinenschaufelmate- rial mit Nanopartikeln mit Kern/Schale-Struktur so- wie einer darauf befindlichen weiteren Nutzschicht aus MCrAlY-Material mit Nanopartikeln mit Kern/Schale-Struktur.
In den Figuren 1 bis 9 werden für identische oder vergleich- bare Elemente dieselben Bezugszeichen verwendet, soweit dies die Übersicht erleichtert.
In der Figur 1 ist ein Ausführungsbeispiel für ein Nanoteil- chen bzw. Nanopartikel 10 gezeigt. Man erkennt einen Parti-
kelkern 20, der von einer Schale bzw. einem Partikelmantel 30 umgeben wird. Das Nanopartikel 10 weist also eine Kern/Mantel-Struktur auf.
Das Material K des Partikelkerns 20 ist chemisch aktiver als das Material M des Partikelmantels 30. Beispielsweise handelt es sich bei dem Kernmaterial K um Aluminium und bei dem Mantelmaterial M um Aluminiumoxid.
Die Figur 2 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel für ein Na- noteilchen 10. Im Unterschied zu dem ersten Ausführungsbeispiel ist das Nanoteilchen stabförmig und nicht kugelförmig. Der innere Aufbau ist jedoch vergleichbar. So weist auch das Nanoteilchen 10 gemäß der Figur 2 einen Partikelkern 20 auf, der von einer Schale bzw. einem Partikelmantel 30 umgeben wird.
In den Figuren 3 und 4 ist beispielhaft dargestellt, wie die Nanopartikel '10 hergestellt werden können.
Zunächst werden Mikropartikel MP gebildet, indem Ausgangsmaterial 70 zur Herstellung des Partikelkernes 20 der Nanopartikel 10 zerkleinert, beispielsweise in einem Zerschredder 80, zerschreddert wird. Die Mikropartikel MP bestehen bei- spielsweise aus Aluminium.
Die Mikropartikel MP werden nachfolgend zu Partikelkernen 20 für die Nanopartikel 10 weiterverarbeitet. Hierfür werden die Mikropartikel MP in einem Behälter 100 aufbewahrt und von dort zu einer Nanopartikelherstellungseinrichtung 110 geleitet. Darin werden Nanopartikel hergestellt, die die Aluminium-Partikelkerne 20 gemäß den Figuren 1 oder 2 bilden (vgl. Figur 4) .
Die Herstellung der Partikelkerne 20 auf der Basis der Mikro- partikel MP kann beispielsweise im Rahmen eines Atomisie- rungsschritts erfolgen, bei dem die Mikropartikel MP in ihre Atome aufgespalten werden und die aufgespaltenen Atome unter Bildung der Partikelkerne 20 neu zusammengesetzt werden. Das Atomisieren der Mikropartikel MP kann beispielsweise durch Flammspritzen auf der Basis von Acetylen oder durch Einwirken eines Plasmas erfolgen. Ein solches Plasma kann beispielsweise mit einem Gleichstromlichtbogen, einem Wechselstromlicht- bogen oder einem gepulsten Lichtbogen gebildet werden.
In der Figur 5 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel für die Herstellung der Partikelkerne 20 dargestellt. Man erkennt Ausgangsmaterial 200, das sich in einem Behälter 210 befindet und von diesem zu einem Plasmaabbrenner 220 gelangt, der das Ausgangsmaterial 200 auf eine Temperatur über 100000C erhitzt. Durch dieses Erhitzen wird das Ausgangsmaterial 200 vaporisiert, so dass Materialcluster im Nanoformat - nachfolgend Nanocluster genannt - gebildet werden. Die Nanocluster bilden die Partikelkerne 20 für die weitere Herstellung der Nanopartikel 10 mit Kern/Mantel-Struktur gemäß den Figuren 1 und 2.
Die Funktionsweise des Plasmaabbrenners 220 beruht verein- facht beschrieben darauf, dass dieser durch die hohe Temperatur eines Plasmas das Ausgangsmaterial 200 in deren Atome zerlegt und anschließend im Rahmen eines Kondensierens bzw. Kondensationsvorganges die Atome in Nanopartikel bzw. Nanocluster zurückkondensiert, die als Partikelkerne 20 für die weitere Herstellung der Nanopartikel 10 mit Kern/Mantel-
Struktur gemäß den Figuren 1 und 2 weiter verwendet werden können.
Die Partikelkerne 20 werden nachfolgend mit dem Partikelman- tel 30 beschichtet; beispielsweise kann eine Oxidschicht durch eine Oxidation in einem sauerstoffhaltigen Gas gebildet werden. Alternativ können die Partikelkerne auch mit einer Glas- oder Keramikschicht beschichtet werden; eine Glasschicht kann beispielsweise unter Verwendung einer SOG(spin- on-glas) -Glas-Flüssigkeit aufgetragen werden, die nachfolgend unter Bildung der Glasschicht ausgehärtet wird.
Mit den in dieser Weise hergestellten Nanopartikeln 10 können nachfolgend Nutzschichten gebildet werden, wie anhand der Figuren 6-9 beispielhaft gezeigt werden soll:
In der Figur 6 erkennt man ein Ausführungsbeispiel für ein Funktionselement in Form einer Turbinenschaufel 300; dargestellt ist aus Gründen der Übersicht jedoch nur ein Abschnitt der Turbinenschaufel 300. Das Turbinenschaufelmaterial enthält beispielsweise Kobaltnickel (CoNi) mit einer Zusammensetzung von" ca. 50%: 50%. Der Kobaltnickelanteil des Turbinen- Schaufelmaterials kann beispielsweise ca. 90%. betragen.
Auf der Turbinenschaufel 300 ist eine Nutzschicht 310 in Form einer SσhutzbeSchichtung aufgebracht. Die Nutzschicht 310 besteht beispielsweise aus MCrAlY-Material 320 mit darin ent- haltenen Nanopartikeln 10. Die Nanopartikel weisen eine Kern/ Mantel-Struktur auf, wie sie beispielhaft in den Figuren 1 und 2 gezeigt worden ist. Das Kernmaterial besteht beispielsweise aus Aluminium, Magnesium, Eisen, Zink oder einem Gemisch dieser Materialien; nachfolgend wird beispielhaft von einem Aluminiumkern ausgegangen.
Auf der Nutzschicht 310 befindet sich eine Temperaturschutzschicht 330, die beispielsweise durch eine Zirkonoxid-Kera- mikschicht mit säulenförmiger Struktur gebildet ist .
Die Materialien der Nanopartikel 10 sind derart gewählt, dass das Kernmaterial K der Partikelkerne 20 durch den Partikel- mantel 30 hindurch diffundieren kann. Somit gelangt mit einer der Diffusionsgeschwindigkeit entsprechenden Austrittsgeschwindigkeit Aluminium in das MCrAlY-Material 320.
Sauerstoff, der während des Betriebs der Turbinenschaufel 300 aufgrund der hohen Betriebstemperatur durch die Temperatur- Schutzschicht 330 hindurch in das MCrAlY-Material 320 gelangt, beispielsweise diffundiert, wird durch die Aluminiumatome aus dem Partikelkern 20 chemisch gebunden, so dass dieser für eine Korrosion des MCrAlY-Materials 320 nicht mehr zur Verfügung steht. Um eine solche Schutzwirkung durch das Kernmaterial zu bewirken, wird das Kernmaterial vorzugsweise chemisch unedler und damit korrosionsfreudiger als das Material der MCrAlY-Material 320 gewählt. Für MCrAlY-Material sind - wie bereits erwähnt - beispielsweise Nanopartikel mit einem Kerhmaterfal aus Aluminium geeignet .
Um sicherzustellen, dass das Mantelmaterial nicht ebenfalls korrodiert und das Aluminium nachfolgend ungehindert mit Fremdstoffen innerhalb des Nutzschichtmaterials reagieren kann, ist das Mantelmaterial edler als das Kernmaterial; so- mit wird erreicht, dass zunächst das Kernmaterial korrodiert und das Mantelmaterial unangegriffen bleibt. Als Mantelmaterial kommt beispielsweise ein edleres Metall, Oxid, Glas oder Emaille in Betracht .
Falls in das MCrAlY-Material 320 mehr Sauerstoff eindringt als durch das ausdiffundierende Kernmaterial gebunden werden kann, könnte der Fall eintreten, dass mangels verfügbaren Kernmaterials doch das Mantelmaterial korrodiert und die Schutzwirkung des Mantelmaterials verloren geht. Dies kann
sehr einfach verhindert werden, indem das Mantelmaterial edler als das Nutzschichtmaterial gewählt wird; in diesem Fall wird das Nutzschichtmaterial vor dem Mantelmaterial korrodieren und die Nanopartikel bleiben intakt. Letztere Material- wähl ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn als Mantelmaterial ein Metall verwendet wird, das zu Korrosion neigt.
In der Figur 7 erkennt man ein weiteres Ausführungsbeispiel für ein Funktionselement in Form einer Turbinenschaufel 300.
Im Unterschied zu dem Ausführungsbeispiel gemäß der Figur 6 enthält die Nutzschicht 400 Turbinenschaufelmaterial 410, in das die Nanopartikel 10 integriert sind.
Auf der Nutzschicht 400 befindet sich eine Temperaturschutz- schicht 430, die beispielsweise durch eine Zirkonoxid- Keramikschicht mit säulenförmiger Struktur gebildet ist .
Das Kernmaterial K der Nanopartikel 10 ist vorzugsweise wie- der derart gewählt, dass es sowohl unedler als das Mantelma- terial als auch unedler als das Turbinenschaufelmaterial 410 ist; somit kann es Sauerstoff, der in das Turbinenschaufelmaterial 410 gelangt, binden und das Turbinenschaufelmaterial schützen. Das Kernmaterial besteht beispielsweise aus Alumi- nium, Magnesium, Eisen, Zink oder einem Gemisch dieser Materialien. Das Mantelmaterial ist vorzugsweise edler als das Turbinenschaufelmaterial 410; dadurch wird ein vorzeitiges Auflösen des Mantelmaterials beispielsweise durch Korrosion verhindert .
In der Figur 8 erkennt man ein drittes Ausführungsbeispiel für ein Funktionselement in Form einer Turbinenschaufel 300.
Im Unterschied zu dem Ausführungsbeispiel gemäß der Figur 7 befindet sich auf der Nutzschicht 400, die durch das Turbi- nenschaufelmaterial 410 sowie die darin enthaltenen Nanopar- tikel 10 (z. B. mit einer Al/Al2O3-Kern-Mantelstruktur) ge- bildet ist, eine weitere Schicht 500. Diese weitere Schicht 500 besteht beispielsweise aus MCrAlY-Material und liegt unterhalb einer Temperaturschutzschicht 510, die durch eine Zirkonoxid-Keramikschicht mit säulenförmiger Struktur gebildet sein kann.
Aufgrund der fehlenden Nanopartikel wirkt die weitere Schicht 500 „unedler" als die Nutzschicht 400, so dass sie als Opferschicht dient. Dies bedeutet, dass zunächst die weitere Schicht 500 korrodieren wird und damit die Nutzschicht 400 geschützt wird. Erst wenn die weitere Schicht 500 verbraucht oder aber beschädigt ist, wird es zu einer Korrosion der darunter liegenden Nutzschicht 400 kommen. Die Korrosion der Nutzschicht 400 wird dann aber immer noch durch die Nanopartikel 10 verzögert bzw. gebremst, so dass eine sehr lange Le- bensdauer der Nutzschicht 400 erreicht wird.
In der Figur 9 erkennt man ein viertes Ausführungsbeispiel für eine Turbinenschaufel 300.
Im Unterschied zu dem Ausführungsbeispiel gemäß der Figur 8 befindet sich auf der Nutzschicht 400, die durch das Turbi- nenschaufelmaterial 410 sowie darin enthaltene Nanopartikel 10 gebildet ist, eine weitere Nutzschicht 600. Diese weitere Nutzschicht 600 besteht beispielsweise aus MCrAlY-Material 610 mit Nanopartikeln 10, die zum Beispiel eine Al/Al2O3- Kern-Mantelstruktur aufweisen können.
Die Funktion der weiteren Nutzschicht 600 besteht darin, die darunter liegende Nutzschicht 400 zu schützen. Erst wenn die
weitere Nutzschicht 600 verbraucht oder aber beschädigt ist, wird es zu einer Korrosion der darunter liegenden Nutzschicht 400 kommen.
Auf der weiteren Nutzschicht 600 kann sich wiederum eine Temperaturschutzschicht befinden, die in der Figur 9 mit dem Bezugszeichen 620 gekennzeichnet ist und die beispielsweise durch eine Zirkonoxid-Keramikschicht mit säulenförmiger Struktur gebildet ist.