Achsträger für Kraftfahrzeuge
Die Erfindung bezieht sich auf einen Achsträger bzw. einen Hilfsrahmen, auch Fahrschemel genannt, für die Vorderachse von Kraftfahrzeugen.
Durch die EP 0941912 B1 ist ein Achsträger bekannt geworden mit seitlichen Längsträgern, wobei an jedem Längsträger ein Lagerbock zur Aufnahme eines Lenkers des Fahrzeug- Fahrwerks, sowie zwischen den Längsträgern ein flächiges Versteifungselement vorgesehen ist. Dieses Versteifungselement erstreckt sich von einem zum anderen der beiden Längslenker und ist lösbar mit diesen verbunden.
Derartige Achsträger haben den Nachteil, dass sie aus einer Vielzahl von Einzelteilen zusammengesetzt sind, an denen - vor oder nach dem Zusammenbau dieser Einzelteile - auch noch die Anbindungsstellen für die Karosserieanbindung und für verschiedene Aggregate, wie den Motor, die Lenker und so weiter befestigt werden müssen, in der Regel durch Schweißen.
Der vorliegenden Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, derartige Achsträger rationeller und preiswerter herzustellen, Gewicht einzusparen, die Steifigkeit zu erhöhen und zumindest einzelne der Anbindungsstellen einstückig anzuformen, um den Montageaufwand weiter zu verringern.
Der Achsträger gemäß der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass an den Endbereichen von zwei seitlichen Längsträgern einstückig mit diesen angeformte Anbindungsstellen zur Befestigung des Achsträgers an der Karosserie vorgesehen sind und dass ein flächiges und von den Karosserieanbindungsstellen und den
Längsträgern entferntes Versteifungselement vorgesehen ist, das über einstückig diesem angeformten Auslegern wiederum einstückig mit den Karosserieanbin- dungsstellen verbunden ist.
Ein solcher Achsträger lässt sich in besonders einfacher und rationeller Weise aus Leichtmetall-Legierungen, wie insbesondere einer AI- Legierung, insbesondere im Druckgussverfahren herstellen.
Das Versteifungselement kann in vorteilhafter Weise viereckig ausgebildet sein, wobei es sich hinsichtlich der Optimierung der Steifigkeit als besonders vorteilhaft erwiesen hat, wenn dieses Versteifungselement durch wenigstens eine zwischen den Übergangsbereichen des Versteifungselementes in die beiden in Fahrtrichtung vorne liegenden Ausleger verlaufende Verstärkungsrippe in zwei Felder - eines in Fahrtrichtung vorne und eines dahinter liegend - aufgeteilt ist. Dabei hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn wenigstens eines der Felder eine Wölbung nach unten, also in Richtung zur Fahrbahn, besitzt, wobei es sich wiederum als vorteilhaft erwiesen hat, wenn das gewölbte Feld das vordere ist. Weiterhin hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Verstärkungsrippe ebenfalls nach oben gerichtet ist.
Es hat sich weiterhin als die Steifigkeit erhöhend und das einzusetzende Gewicht verringernd erwiesen, das Versteifungselement von Versteifungsrippen zu umgeben, wobei weiterhin vorteilhaft ist, wenn zumindest die die vorderen Übergangsbereiche verbindende Versteifungsrippe nach oben gerichtet ist.
Zweckmäßig hat sich weiterhin erwiesen, die - in Fahrtrichtung gesehen vorderen Karosserieanbindungsstellen - durch je einen nach oben und von den Längsträgern nach vorne gerichteten, einstückig mit diesen ausgebildeten Aufsatz auszubilden, wobei jede Karosserieanbindungsstelle mindestens zwei über eine Brücke voneinander beabstandete Befestigungsstellen besitzt. Diese Aufsätze sind
zweckmäßigerweise über einen Querträger miteinander verbunden, der einstückig ausgebildet ist mit den Aufsätzen.
Der erfindungsgemäße Achsträger besitzt weiterhin neben den Anbindungsstellen zur Befestigung an der Karosserie auch noch angeformte Anbindungsstellen zumindest für den Motor, die Querlenker und das Lenkgetriebe.
Anhand der Figuren 1 bis 3 sei die Erfindung näher erläutert:
Es zeigt:
Figur 1 den Achsträger I in einer Ansicht von schräg oben mit der angegebenen Fahrtrichtung F,
Figur 2 den Achsträger I in einer anderen Ansicht von oben mit der angegebenen Fahrtrichtung F und
Figur 3 den Achsträger I von unten mit der Fahrtrichtung in Richtung des Pfeiles F.
Es sind die beiden Längsträger 1 ,2 erkennbar mit den einstückig an den Endbereichen angeformten vorderen Karosserieanbindungsstellen 3 (in Fahrtrichtung links) und 4 (in Fahrtrichtung rechts) und den hinteren Karosserieanbindungsstellen 5 und 6, die jeweils einstückig bzw. einteilig ausgebildet sind mit den Längsträgern 1 ,2.
Beabstandet von den Längsträgern ist ein flächiges Versteifungselement 7, das von den Längsträgern 1 ,2 beabstandet, jedoch einstückig mit den Längslenkern 1,2 über vordere Ausleger 8,9 und hintere Ausleger 10,11 mit den Längslenkern bzw. den Karosserieanbindungsstellen einteilig verbunden ist. Das Versteifungs-
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element, das im Crash-Fall auch als Schubfeld Energie vernichten kann, ist also mit seinen Auslegern praktisch x-förmig ausgebildet.
Das Versteifungselement 7 ist durch eine nach oben, also von der Fahrbahn weg, gerichtete Rippe 13 praktisch in zwei Felder 14,15 aufgeteilt, die kuppelartig ausgebildet sind, die Wölbung nach unten hin zur Fahrbahn gerichtet.
Weiterhin ist das Verstärkungselement 7 von Verstärkungsrippen umgeben, nämlich einer vorderen 16 und je zwei links und rechts vorgesehenen Verstärkungsrip- pen 17,18 bzw. 19,20,sowie mit Verstärkungsrippen 21 zwischen den beiden hinteren „Beinen" des x-förmigen Versteifungselementes 15.
Die Übergangsbereiche des Versteifungselementes 7 in die Ausleger 8 bis 10 sind mit 22,23 bzw. 24,25 bezeichnet.
In den vorderen Bereichen des Versteifungselementes 7 sind Durchbrechungen 26,27 vorgesehen, die von nach oben gerichteten Verstärkungsrippen 28,29 umgeben sind.
Die vorderen Karosserieanbindungsstellen 3 und 4 sind durch je einen einstückig mit den Längsträgern 1,2 ausgebildeten Aufsätzen gebildet, die nach oben, also von der Fahrbahn weg, ragen. Sie besitzen je zwei Befestigungsstellen 32,33 bzw. 34,35, die voneinander beabstandet und über eine Brücke 36,37 miteinander verbunden sind. Die Anbind ungsstellen 3,4 sind über einen Querträger 38 miteinan- der verbunden, der ebenfalls einteilig bzw. einstückig ist mit den beiden Anbin- dungsstellen.
Der Achsträger besitzt weiterhin einstückig an diesen angeformte Anbindungsstel- len 39,40 sowie 41 ,42 für die Querlenker, 43,44 für den Motor und Anbindungs- stellen 45,46 für das Lenkgetriebe.
Der Achsträger gemäß der vorliegenden Erfindung ist durch seine Herstellung aus einer Leichtmetall- Legierung, wie insbesondere einer AI- Legierung und im Druckgussverfahren besonders preisgünstig, leicht und verwindungssteif herstell- bar.
Bezugszeichenliste
(ist Teil der Beschreibung)
I Achsträger
1 Längsachsträger
2 Längsachsträger
3 Karosserieanbindung vorne links
4 Karosserieanbindung vorne rechts
5 Karosserieanbindung hinten links
6 Karosserieanbindung hinten rechts
7 Versteifungselement
8-11 Ausleger
13 Rippe
14,15 Felder
16 Verstärkungsrippe
17,18,19,20 Verstärkungsrippe
21 Verstärkungsrippe
22-25 Verstärkungsrippe
26,27 Durchbrüche
28,29 Verstärkungsrippe
30,31 Aufsätze
32,33 Befestigungsstellen
34,35 Befestigungsstellen
36,37 Brüche
38 Querträger
39,40,41,42 Anbindungsstellen für Querlenker
43,44 Anbindungsstellen für Motor
45,46 Anbindungsstellen für Lenkgetriebe