Flachdichtung
Die Erfindung betrifft eine Flachdichtung.
Solche Flachdichtungen gibt es in verschiedenen Bauarten.
Eine Bauform ist z.B. aus der DE 10 2005 025 942 Al bekannt .
Im Stand der Technik ist es bekannt, Reglerventile unter
Verwendung eines O-Rings als Dichtmittel abzudichten.
Jedoch kommt es häufig vor, dass die O-Ringe bei der
Montage der Ventile vergessen werden und nach einigen Betriebsstunden Leckagen auftreten.
Bei der Verwendung von Flachdichtungen als Dichtmittel für Reglerventile anstelle von O-Ringen besteht dagegen die Gefahr, dass aufgrund der spezifischen Konfiguration einer Flachdichtung bezüglich des Anschlusses und der
Befestigungspunkte des Ventils daran eine Falschmontage bezüglich der Position oder Anordnung der Flachdichtung an dem Ventil häufig auftritt.
Weiterhin besteht beim Verwenden von aus dem Stand der Technik bekannten Flachdichtungen die Gefahr, dass nach dem Einbau des Ventils nicht mehr festzustellen ist, ob die Dichtung eingesetzt worden ist oder nicht. Beim Fehlen der Flachdichtung am eingebauten Ventil kommt es dann ebenfalls zu Leckagen und somit zu Reklamationen.
Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, eine Flachdichtung zu schaffen, bei der" die Montagefreundlichkeit und die Zuverlässigkeit der Dichtung verbessert ist.
Die Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Die Unteransprüche enthalten vorteilhafte Weiterbildungen .
Die erfindungsgemäße Flachdichtung hat den Vorteil, dass durch Vorsehen von zumindest einer zweiten und zumindest einer dritten Durchgangsbohrung, welche mit voneinander unterschiedlichem Durchmesser in der Flachdichtung ausgebildet sind und welche zum Hindurchführen von
Befestigungsmitteln dienen, eine Falschmontage verhindert.
Besonders bevorzugt ist es, wenn jeweils ein Paar von zweiten Durchgangsbohrungen mit gleichem Durchmesser und ein Paar von dritten Durchgangsbohrungen mit gleichem Durchmesser vorgesehen ist, wobei der Durchmesser des Paars von zweiten Durchgangsbohrungen unterschiedlich zu dem Durchmesser des Paars von dritten Durchgangsbohrungen ist. Die Paare von Durchgangsbohrungen mit unterschiedlichem Durchmesser sind dabei derartig in der Flachdichtung angeordnet, dass ein Einsatz der Flachdichtung in nur einer bestimmten Position zugelassen wird. Insbesondere sind die Paare derartig auf der Flachdichtung angeordnet, dass jede Durchgangsbohrung als nächsten Nachbar jeweils eine Durchgangsbohrung mit gleichem Durchmesser und eine Durchgangsbohrung mit unterschiedlichem Durchmesser hat.
Um die Flachdichtung in montiertem Zustand derselben von außen am Endprodukt erkennbar zu machen, ist die äußere Kontur der Flachdichtung zumindest an einem Abschnitt größer ausgebildet ist als die äußere Kontur z. B. eines Ventilgehäuses, an welchem die Flachdichtung montierbar ist, so dass ein Überstand der Flachdichtung über das
Ventilgehäuse im montierten Zustand ausgebildet wird. Der Überstand stellt somit ein einfaches und zuverlässiges Kontrollmedium dar, um im montierten Zustand zu überprüfen, ob eine Dichtung eingesetzt worden ist.
Um eine besonders sichere und zuverlässige Abdichtung zu erreichen, sind vorzugsweise die auf dem plattenartig ausgebildeten Grundkörper vorgesehenen ersten Durchgangsbohrungen, welche zum Hindurchführen von z. B. Druckleitungen dienen und damit ein Anschließen des
Ventils ermöglichen, von einem umlaufenden Kragen bzw. einer geschlossen um die Durchgangsbohrung herum laufende Sicke umgeben. Der Grundkörper ist mit einem elastischen Material, z. B. bevorzugt Gummi, beidseitig beschichtet.
Um eine sichere Fixierung der Flachdichtung vorzusehen, so dass die Flachdichtung in einem auf einem Ventil vormontierten Zustand nicht verloren geht, und auch um zu ermöglichen, dass die Flachdichtung darüber hinaus in jeder Einbaulage montierbar ist, wird vorzugsweise eine Halteeinrichtung an den zweiten Durchgangsbohrungen vorgesehen, welche aus einem Paar von abragenden Halteklammern besteht, welche von der Öffnung der zweiten Durchgangsbohrung abragen. Dadurch, dass die Halteklammern nur an den zweiten Durchgangsbohrungen vorgesehen sind, welche einen größeren Durchmesser aufweisen als die dritten Durchgangsbohrungen, wird ebenfalls eine Falschmontage der Flachdichtung auf dem Ventil verhindert, denn diese ist nur in einer bestimmten Position, welche durch die unterschiedlichen Durchgangsbohrungen und die Halteklammern vorgegeben ist, montierbar.
Ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Flachdichtung ist in der Zeichnung vereinfacht dargestellt
und wird in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße
Flachdichtung;
Fig. 2 eine Seitenansicht eines
Leistungsreglerventils mit der erfindungsgemäßen Flachdichtung;
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine weitere
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Flachdichtung und
Fig.4 eine Schnittansicht durch einen Abschnitt der erfindungsgemäßen Flachdichtung.
Fig. 1 zeigt eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Flachdichtung 1, welche zur Abdichtung eines
Leistungsreglerventils (nicht dargestellt) geeignet ist. Die Flachdichtung 1 ist aus einem im Wesentlichen plattenförmigen Grundkörper 2 aufgebaut, der z. B. aus einem kautschukbeschichteten Trägermaterial hergestellt sein kann. In dem plattenförmigen Grundkörper 2 ist in diesem Ausführungsbeispiel eine erste Durchgangsbohrung 3 vorgesehen, welche in montiertem Zustand der Flachdichtung 1 dazu dient, ein Anschließen des Ventils mittels eines Anschlusses bzw. einer Leitung zu ermöglichen. Zur Abdichtung der ersten Durchgangsbohrung 3 ist ein umlaufender Kragen 4 bzw. die ringförmige Sicke auf dem plattenförmigen Grundkörper 2 vorgesehen. Der erste Kragen 4 weist einen geschlossenen Verlauf auf und wird vorzugsweise durch Umformen des Grundkörpers 2 erzeugt.
Der plattenförmige Grundkörper 2 weist weiterhin ein Paar zweiter Durchgangsbohrungen 6 auf, welche dazu dienen, die Flachdichtung 1 mittels geeigneter Befestigungsmittel, z. B. mittels Schrauben, an dem Ventil (nicht dargestellt) zu befestigen. Die zweiten Durchgangsbohrungen 6 weisen den gleichen Durchmesser auf und sind bezüglich einer Achse A, welche die Flachdichtung 1 in zwei Hälften teilt, spiegelsymmetrisch auf der Flachdichtung 1 angeordnet.
Eine dritte Durchgangsbohrung 5 ist weiterhin in dem plattenförmigen Grundkörper 2 der Flachdichtung 1 vorgesehen, welche einen kleineren Durchmesser als der der zweiten Durchgangsbohrung 6 aufweist. Die dritte Durchgangsbohrung 5 ist dazu bestimmt, einen Stift aufzunehmen, welcher an dem Ventil bzw. Ventilgehäuse vorgesehen ist, und welcher als Verdrehsicherung dient. Auch wird durch Vorsehen der dritten Durchgangsbohrung eine eindeutige Positionierung der Flachdichtung an dem Ventil bestimmt, so dass eine Falschmontage ausgeschlossen ist .
Der plattenförmige Grundkörper 2 der Flachdichtung 1 weist eine äußere Kontur 8 auf, welche im Wesentlichen der äußeren Kontur 9 des Ventilgehäuses entspricht, welche durch die gestrichelte Linie in Fig. 1 angedeutet ist. Jedoch ist die äußere Kontur 8 der Flachdichtung 1 in zwei Abschnitten mit einem Überstand 10 gegenüber der Kontur 9 des Ventilgehäuses versehen. Dadurch wird ermöglicht, dass in einem montierten Zustand des Ventilgehäuses ein Teil der Flachdichtung 1 sichtbar ist und diese somit nicht bei der Montage vergessen wird bzw. überprüft werden kann, ob die Flachdichtung 1 montiert ist.
In Fig. 2 ist eine Seitenansicht eines Leistungsreglerventils 7 dargestellt, wobei die erfindungsgemäße Flachdichtung 1 bereits daran vormontiert ist. Das Ventilgehäuse 11 weist eine äußere Kontur 9 auf, welche im Wesentlichen mit der äußeren Kontur 8 des plattenformigen Grundkorpers 2 der Flachdichtung 1 übereinstimmt, jedoch in zwei Abschnitten davon abweicht. Da die erfindungsgemaße Flachdichtung 1 mit einem Überstand 10 gegenüber dem Ventilgehause 11 ausgebildet ist, blexbt die Flachdichtung 1 auch in eingebautem Zustand des Ventils 7 sichtbar.
Das Gehäuse 11 des Leistungsreglerventils 7 ist weiterhin mit einem Paar sich gegenüberliegenden Durchgangsbohrungen 12 versehen, welche in ihrer Position mit den zweiten
Durchgangsbohrungen 6 der Flachdichtung 1 übereinstimmen, wenn die Flachdichtung 1 an dem Ventilgehause 11 montiert ist. Die zweiten Durchgangsbohrungen 6 dienen zum Hindurchfuhren von Befestigungsmitteln, um das Ventil 7 an der Flachdichtung 1 und einem weiteren Bauteil (nicht dargestellt) zu fixieren.
Fig. 3 zeigt eine Draufsicht auf ein weiteres Ausfuhrungsbeispiel der erfindungsgemaßen Flachdichtung 1. Die hier gezeigte Flachdichtung 1 ist zum Abdichten eines Druckventils (nicht gezeigt) ausgebildet. Der plattenformige Grundkorper 2 der Flachdichtung 1 ist in diesem Ausfuhrungsbeispiel mit drei ersten Durchgangsbohrungen 3 zum Hindurchfuhren von Druckleitungen des Ventils, welche bezuglich einer den plattenformigen Grundkorper 2 in zwei gleiche Hälften teilenden Achse B asymmetrisch angeordnet sind, versehen. Zwei der drei ersten Durchgangsbohrungen 3 weisen den gleichen Durchmesser auf, jedoch weist die dritte der
ersten Durchgangsbohrungen 3 einen größeren Durchmesser auf. Die asymmetrische Anordnung der ersten Durchgangsbohrungen 3 auf dem plattenförmigen Grundkörper 2 sowie deren unterschiedliche Durchmesser verhindern eine Falschmontage. Zur besseren Abdichtung ist jede der drei ersten Durchgangsbohrungen 3 von einem ringförmigen Kragen umgeben. Eine weitere, hier nicht dargestellte Abdichtungsmaßnahme wäre das Vorsehen noch eines weiteren Kragens (nicht dargestellt) , welcher alle der drei ersten Durchgangsbohrungen 3 insgesamt umgibt, wodurch eine doppelte Abdichtung erzielt werden kann.
Ein Paar von zweiten Durchgangsbohrungen 6 ist bezüglich der Achse B auf der linken Hälfte des plattenförmigen Grundkörpers 2 in Fig. 3 angeordnet. Die beiden zweiten Durchgangsbohrungen 6 liegen sich spiegelsymmetrisch bezüglich der Achse A auf dem plattenförmigen Grundkörper 2 gegenüber. Die Öffnungen der zweiten Durchgangsbohrungen 6 sind jeweils mit einer Halteeinrichtung in Form von zwei in der Öffnung gegenüber liegend angeordneten
Halteklammern 13, welche von dem plattenförmigen Grundkörper 2 im Wesentlichen rechtwinklig abragen, versehen.
In der in Fig. 3 rechten Hälfte der durch die Achse B geteilten Flächdichtung 1 sind ein Paar dritter Durchgangsbohrungen 5 vorgesehen, welche einen kleineren Durchmesser aufweisen als die zweiten Durchgangsbohrungen 6 und im Gegensatz zu den zweiten Durchgangsbohrungen 6 auch keine Halteeinrichtungen aufweisen. Bezüglich der Achse A sind die beiden dritten Durchgangsbohrungen 5 spiegelsymmetrisch angeordnet. Insgesamt ergibt sich durch die Anordnung der Durchgangsbohrungen mit unterschiedlichen Durchmessern auf dem plattenförmigen
Grundkörper 2 eine asymmetrische Anordnung, welche eine Falschmontage verhindert. Darüber hinaus wird eine Falschmontage weiterhin dadurch vermieden, dass die Halteklammern 13 ausschließlich in den Durchgangsbohrungen mit größerem Durchmesser vorgesehen sind.
Schließlich ist in Fig. 3 dargestellt, dass die äußere Kontur 8 des plattenförmigen Grundkörpers 2 der Flachdichtung 1 im Wesentlichen der äußeren Kontur 9 des Ventils (durch die gestrichelte Linie in Fig. 3 angedeutet) entspricht, jedoch an zwei Abschnitten mit jeweils einem Überstand 10 gegenüber der Kontur 9 des Ventilsgehäuses ausgebildet ist. Dies ermöglicht in eingebautem Zustand eine Kontrolle, ob die Flachdichtung 1 eingebaut ist.
Fig. 4 zeigt eine Schnittansicht durch einen Abschnitt des plattenförmigen Grundkörpers 2 in einem Bereich einer zweiten Durchgangsbohrung 6. Die zweite Durchgangsbohrung 6 ist an ihrer Öffnung mit einem Paar von sich gegenüber liegenden Halteklammern 13 versehen, welche im Wesentlichen senkrecht von dem plattenförmigen Grundkörper 2 abragen. Die Halteklammern 13 sind einstückig ausgebildet und aus einem elastischen Material hergestellt. Die Halteklammern sind vorzugsweise an dem Grundkörper 2 angeformt und damit ebenfalls wie auch der Grundkörper mit einem Elastomer beschichtet. In vormontiertem Zustand der Flachdichtung 1 an einem Ventil (nicht gezeigt) fixieren sie die Flachdichtung an dem Ventil z. B. durch einen Eingriff mit Zylinderstiften, welche an dem Ventilgehäuse vorgesehen sind und durch die zweiten Durchgangsbohrungen 6 hindurchgeführt werden.
Bei Vorsehen der Halteklammern 13, welche einerseits zur Fixierung dienen und andererseits auch eine Falschmontage verhindern können, kann auf andere aus dem Stand der Technik bekannte Fixierungsmaßnahmen verzichtet werden, welche aufwändiger sind.
Die erfindungsgemäße Flachdichtung 1 sieht somit eine effektive Abdichtung z.B. einer Verstellpumpe gegenüber einem Regler bzw. einem Ventil vor. Alle beschriebenen und/oder gezeichneten Merkmale sind im Rahmen der Erfindung beliebig miteinander kombinierbar.