Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung einer Alkalimetall- hypochloritlösung
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Alkalimetallhypochloritlösung, insbesondere einer Natriumhy- pochloritlösung, bei dem einer ungeteilten Elektrolysezelle eine Solelösung mit einem bestimmten Volumenstrom und mit einer bestimmten Salzkonzentration zugeführt wird. Die Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zur Herstellung einer Alkalimetallhypochloritlösung, insbesondere einer Natriumhypochlorit-
lösung, mit mindestens einer ungeteilten Elektrolysezelle, Mitteln zur Zuführung einer Solelösung mit einem bestimmten Volumenstrom und einer bestimmten Salzkonzentration in die Elektrolysezelle, und mit einer Gleichspannungsquelle zur Erzeugung eines Stroms durch die Elektrolysezelle .
Es besteht ein beständiges Bedürfnis zur Erzeugung von Natriumhypochloritlösungen, die zur Desinfektion von Wasser verwendet werden . Während eine derartige "Chlorung" von Wasser im großtechnischen Maßstab etwa bei der Trinkwasseraufbereitung bei den Wasserwerken der Städte und Gemeinden durchgeführt wird, besteht für den mobilen Einsatz , insbesondere in Katastrophengebieten, ein Bedürfnis nach der Erzeugung von Natriumhypochloritlösung vor Ort. Aufgereinigtes Wasser wird nach dem Filtern und einer Umkehrosmose mit der Natriumhypochloritlösung versetzt, um eine erneute Keimbildung zu verhindern.
Es sind bereits mobile Anlagen bekannt, um Natriumhypochloritlösungen durch Elektrolyse von Meerwasser oder Salzsole herzustellen .
Derartige Anlagen werden von der Firma Wallace & Tiernan GmbH, Günzburg, unter der Bezeichnung OSEC-S® und OSEC-B® angeboten .
Hierbei wird entweder gefiltertes Meerwasser oder eine gesättigte Salzsole mit einer Dosierpumpe einer Elektrolysezelle zugeführt . Durch ebenfalls der Elektrolysezelle zufließendes Verdünnungswasser wird die Konzentration der Salzsole auf ca . 2 % abgesenkt. In der Elektrolysezelle wird Natriumhypochlorit- lösung und Wasserstoff erzeugt, wobei der Wasserstoff von der Natriumhypochloritlösung getrennt und mit einem Ventilator auf
eine ungefährliche Konzentration mit Luft verdünnt und ins Freie abgeführt wird. Die hergestellte Natriumhypochloritlösung hat eine Konzentration von etwa 6 g/l wirksamem Chlor . Der gesamte Prozess der Erzeugung von Natriumhypochloritlösung wird durch eine SPS-Steuerung überwacht und geregelt, um eine optimale Chlorausbeute bei möglichst niedrigem Anfall von Abfallprodukten zu gewährleisten .
Als problematisch bei einer derartigen Anlage ist die Verwendung einer SPS-Steuerung in Verbindung mit entsprechenden Sensoren anzusehen, da dies eine regelmäßige Wartung und Kontrolle erfordert . Gerade bei Einsätzen in Katastrophengebieten kann dies jedoch häufig nicht gewährleistet werden .
Bei einer weiteren aus der DE 37 04 955 Al bekannten Anlage zur Erzeugung einer Natriumhypochloritlösung wird die in der Elektrolysezelle befindliche Solekonzentration durch Auswertung der Spannung an den Elektroden und des fließenden Stromes gemessen . Hieraus wird ein der Leitfähigkeit proportionales Signal erzeugt, das zur Steuerung einer Dosierpumpe für gesättigte Kochsalzlösung genutzt wird.
Auch diese Anlage ist mit den oben beschriebenen Nachteilen behaftet.
Bei einer weiteren aus der DE 28 06 441 Al bekannten Anlage zur Herstellung von Natriumhypochloritlösung wird eine diaphragmafreie Elektrolysezelle verwendet, bei der das Verhältnis zu der wirksamen Anodenfläche und der wirksamen Kathodenfläche in der Elektrolysezelle mindestens 1 , 5 : 1 oder größer ist . Auf diese Weise soll die wirksame Ausnutzung des Natriumhypochlo-
rits und die Stromausbeute bei stationären Durchflussbedingungen verbessert werden . Gemäß einer Variante dieser Ausführung wird die Elektrolysezelle zusätzlich gekühlt, um die gebildete Natriumchloratmenge zu verringern .
Auch eine derartige Anlage kann keine optimale Prozessführung gewährleisten, insbesondere , wenn auf eine Kühlung verzichtet wird, um den Prozess so einfach wie möglich zu gestalten.
Aus der US 4 329 215 ist es ferner bekannt, eine Elektrolysezelle zur Natriumhypochloriterzeugung zu verwenden, bei der die Anodenkammer und die Kathodenkammer der Elektrolysezelle durch eine Ionenaustauschmembran voneinander getrennt sind, die gegenüber Anionen, Gasen und Flüssigkeiten undurchlässig ist.
Durch die Verwendung einer derartigen Membran kann das Problem der Chloratbildung während der Elektrolyse reduziert werden .
Allerdings ist eine derartige Elektrolysezelle sehr wartungsintensiv.
Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde , ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung einer Alkalimetallhypochloritlösung anzugeben, womit ein möglichst einfacher, störungsfreier und wartungsarmer Aufbau gewährleistet ist und dennoch ausreichende Konzentration an Alkalimetallhypochloritlösung erzeugt werden kann.
Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren zur Herstellung einer Alkalimetallhypochloritlösung, insbesondere einer Natriumhypochloritlösung, gelöst, bei dem einer ungeteilten Elektrolyse-
zelle eine Solelösung mit einem bestimmten Volumenstrom und mit einer bestimmten Salzkonzentration zugeführt wird, und wobei die Stromstärke derart fest eingestellt wird, dass die Konzentration von bei der Elektrolyse anfallendem Chlorat auf maximal 1 , 5 g/l, vorzugsweise auf maximal 1 g/l, besonders bevorzugt auf maximal 0 , 6 g/l begrenzt wird.
Die Aufgabe der Erfindung wird ferner durch eine Vorrichtung zur Herstellung einer Alkalimetallhypochloritlösung, insbesondere einer Natriumhypochloritlösung, gelöst, mit mindestens einer ungeteilten Elektrolysezelle, Mitteln zur Zuführung einer Solelösung mit einem bestimmten Volumenstrom und einer bestimmten Salzkonzentration in die Elektrolysezelle , und mit einer Gleichspannungsquelle zur Erzeugung eines Stroms durch die Elektrolysezelle , wobei die Stromstärke derart fest eingestellt ist, dass die Konzentration von bei der Elektrolyse anfallendem Chlorat auf maximal 1 , 5 g/l, vorzugsweise auf maximal 1 g/l, besonders bevorzugt auf maximal 0 , 6 g/l begrenzt ist .
Die Aufgabe der Erfindung wird auf diese Weise vollkommen gelöst .
Erfindungsgemäß wird nämlich durch die Verwendung einer ungeteilten Elektrolysezelle ohne Diaphragma zwischen Anode und Kathode ein besonders einfacher und wartungsarmer Aufbau gewährleistet. Erfindungsgemäß wurde festgestellt, dass die Erzeugung einer Alkalimetallhypochloritlösung mit fest eingestellten Parametern vorteilhaft gefahren werden kann, indem die Konzentration von bei der Elektrolyse anfallendem Chlorat durch eine fest eingestellte Stromstärke begrenzt wird . Insbesondere wurde erfindungsgemäß erkannt, dass die Konzentration an Aktiv-
Chlor mit Vergrößerung der Stromstärke über einen bestimmten Wert hinaus nur noch unterproportional zunimmt, während gleichzeitig die Erzeugung von unerwünschtem Chlorat als Nebenprodukt überproportional zunimmt .
Erfindungsgemäß wird somit durch eine geeignete Festlegung der Stromstärke einerseits eine günstige Konzentration des Aktiv- Chlors in der hergestellten Alkalimetallhypochloritlösung gewährleistet und andererseits die Erzeugung von unerwünschtem Chlorat auf ein erträgliches Maß begrenzt .
Insgesamt kann das Verfahren auf diese Weise mit fest eingestellten Betriebsparametern ohne den Aufwand einer speziellen Regelung auf derart günstige Weise betrieben werden, dass ein vorteilhafter Dauerbetrieb mit einem geringen Wartungsaufwand gewährleistet ist.
In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung wird hierbei die Stromstärke zwischen 2 und 6 Ampere , vorzugsweise zwischen 2 und 4 , 5 Ampere, besonders bevorzugt zwischen 2 , 5 und 3 , 5 Ampere eingestellt.
Hierdurch wird ein optimaler Kompromiss zwischen der erzeugten Konzentration an Aktiv-Chlor und dem Anfall von unerwünschtem Chlorat gewährleistet .
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird die Solelösung mit einer konstanten Salzkonzentration durch Mischung einer gesättigten Solelösung mit Wasser hergestellt.
Auf diese Weise kann die gewünschte Eingangskonzentration der Elektrolysezelle mit Salzlösung auf besonders einfache Weise auf einen günstigen Wert fest eingestellt werden. Da als Ausgangsprodukt eine gesättigte Salzlösung verwendet wird, die mit Wasser, vorzugsweise mit deionisiertem Wasser oder Trinkwasser, vermischt wird, kann so ohne zusätzlichen Regelungsaufwand eine geeignete Konzentration der der Elektrolysezelle zugeführten Salzlösung sichergestellt werden.
Alternativ ist es auch denkbar, eine Salzlösung mit einer bestimmten Salzkonzentration zu verwenden, die mit einem konstanten Förderstrom in die Elektrolysezelle gefördert wird.
In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung wird die Salzkonzentration der der Elektrolysezelle zugeführten Solelösung auf einen Wert zwischen 2 und 10 g/l, vorzugsweise zwischen 5 und 10 g/l eingestellt .
Auf diese Weise kann eine ausreichende Chlorausbeute gewährleistet werden, ohne dass der Anfall an unerwünschtem Chlorat übermäßig zunimmt.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird der Elektrolysezelle die Solelösung mit einem konstanten Volumenstrom V zugeführt, dessen Wert in Abhängigkeit von der wirksamen Elektrodenfläche A ( in m2) nach der Beziehung V = w • A festgelegt wird, wobei w die Strömungsgeschwindigkeit ist, die zwischen 4 • 10"5 m/s und 12 • 10'5 m/s , vorzugsweise zwischen 6 • 10"5 m/s und 9 • 10"5 m/s , ausgewählt wird.
Auf diese Weise wird die Elektrolysezelle mit einem optimalen Volumenstrom betrieben, durch den eine optimale Ausbeute in Abhängigkeit von der Zellengröße gewährleistet ist .
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die Gleichspannungsquelle vorzugsweise als Konstantstromquelle ausgebildet.
Auf diese Weise kann die als optimal festgelegte Stromstärke der Elektrolysezelle besonders präzise eingehalten werden.
Wie bereits erwähnt, kann die gewünschte Konzentration der der Elektrolysezelle zugeführten Solelösung entweder durch Mischung einer gesättigten Solelösung mit Wasser oder durch Verwendung einer Solelösung mit einer bestimmten Konzentration eingestellt werden . Zur Mischung bzw. Zuführung der voreingestellten Solelösung werden vorzugsweise Dosierpumpen verwendet, durch die ein konstantes Mischungsverhältnis bzw. ein konstanter Förderstrom gewährleistet ist .
Die Elektroden der Elektrolysezelle können beispielsweise aus einem Material bestehen, das Eisen, Quecksilber, Edelstahl, Titan und/oder Platin enthält . Bevorzugt bestehen die Elektroden aus unbeschichtetem Titan .
Hiermit hat sich eine gute Ausbeute und eine hohe Standfestigkeit der Elektroden ergeben .
Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale der Erfindung nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen
Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung. Es zeigen:
Fig. 1 den Zusammenhang zwischen Stromstärke und der erzeugten Konzentration an Aktiv-Chlor bzw. an Chlorat und der Ablauftemperatur bei einer erfindungsgemäßen Elektrolysezelle;
Fig . 2 den Zusammenhang zwischen Zulaufkonzentration einer zugeführten Natriumchloridlösung und der erzeugten Aktiv-Chlor-Konzentration;
Fig . 3 den Zusammenhang zwischen der Zulaufkonzentration an Natriumhypochlorit und der Konzentration an erzeugtem Aktiv-Chlor und an Chlorat sowie der Ablauftemperatur;
Fig. 4 den Zusammenhang zwischen dem verwendeten Volumenstrom und der Konzentration an erzeugtem Aktiv-Chlor und an Chlorat und
Fig. 5 eine vereinfachte Prinzipskizze einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Der grundsätzliche Aufbau einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ist in Fig . 5 dargestellt und insgesamt mit der Ziffer 10 bezeichnet .
Die Vorrichtung 10 dient zur Herstellung einer Alkalimetallhypochloritlösung, insbesondere einer Natriumhypochloritlösung, mit Hilfe einer Elektrolysezelle 12. Der Elektrolysezelle 12 wird aus einem Solebehälter 20 eine gesättigte Salzlösung zugeführt, die vor Zuführung zur Elektrolysezelle 12 mit Wasser aus einem Wasserbehälter 22 vermischt wird. Die Elektrolysezelle 12 ist als einteilige, nicht durch eine Membran geteilte Zelle ausgeführt und weist ein Gehäuse aus PVDF auf . Die Elektroden 14 , 16 , die aus unbeschichtetem Titan bestehen, sind mit einer Gleichspannungsquelle 18 verbunden, die als Konstantstromquelle ausgebildet ist, um einen konstanten Strom von 3 Ampere bei einer Spannung von etwa 3 , 5 bis 4 , 5 Volt zu erzeugen . In der Elektrolysezelle wird aus der wässrigen Natriumchloridlösung Natriumhypochlorit bei Freisetzung von Wasserstoff gebildet . Der Ausgang der Elektrolysezelle ist über eine Leitung 34 mit einem Auffangbehälter 36 verbunden. Die hierbei erzeugte Natriumhypochloritlösung wird über eine Leitung 38 nach außen abgeführt, während der Wasserstoff nach oben aufsteigt und über eine Abgasleitung 40 abgeführt und auf eine unschädliche Konzentration verdünnt wird. Die Konzentration der Elektrolysezelle 12 zugeführten Salzlösung wird durch Dosierpumpen 24 , 26 eingestellt, die jeweils einen konstanten Volumenstrom erzeugen. Die erste Dosierpumpe 24 saugt aus dem Solebehälter 20 gesättigte Salzlösung mit einem Volumenstrom von 42 ml/h an . Die zweite Dosierpumpe saugt aus dem Wasserbehälter 22 deionisiertes Wasser (oder Trinkwasser) über eine Leitung 32 mit einem Volumenstrom von 2 , 958 l/h an . Die Druckleitungen der beiden Dosierpumpen 24 , 26 münden über eine gemeinsame Leitung 30 in den Zufluss der Elektrolysezelle 12. Der Elektrolysezelle 12 wird somit im dargestellten Beispiel ein Volumenstrom von 3 l/h Natriumchloritlösung zugeführt, deren Konzentration durch
die Mischung der gesättigten Salzlösung mit deionisiertem Wasser auf einen Wert von etwa 5 g/l eingestellt ist.
In Fig. 5 ist ferner angedeutet, dass die Füllstände des Solebehälters 20 , des Wasserbehälters 22 und des Auffangbehälters 36 vorzugsweise mit einer Füllstandsüberwachung überwacht werden, die etwa Füllstandssensoren 42 , 44 , 46 und Schwimmerschalter (nicht dargestellt) umfassen kann .
Die Betriebsparameter der Vorrichtung 10 sind nun derart fest eingestellt, dass die Ausbeute der Natriumhypochloritgewinnung in einem für die Natriumhypochlorit-Herstellung günstigen Bereich gefahren wird, bei dem gleichzeitig der Anfall von unerwünschtem Chlorat minimiert ist .
Dies wird im Folgenden an Hand der Fig. 1 - 4 näher erläutert .
Fig . 1 zeigt die Konzentration an Aktiv-Chlor (Natriumhypochlorit, NaOCl ) , sowie an Chlorat in Abhängigkeit verschiedener Stromstärken . Zusätzlich ist die Ablauftemperatur aus der E- lektrolysezelle aufgetragen, bei einer konstanten Zulauftemperatur von 170C . Der Durchfluss beträgt im dargestellten Beispiel 3 , 5 l/h bei einer Natriumchlorit-Konzentration von 10 g/l . Alle Messergebnisse ( auch bei den nachfolgenden Fig. 2 - 4 ) beziehen sich auf eine Elektrolysezelle mit einer wirksamen Elektrodenfläche von 140 mm • 80 mm und einem Elektrodenabstand von 2 mm.
Wie aus Fig. 1 zu ersehen ist, wird bei Stromstärken von mehr als 3 Ampere überproportional das "unerwünschte Nebenprodukt Chlorat gebildet. Weiter ist gut zu erkennen, dass die Ablauf-
temperatur des Produktes bei steigender Stromstärke ebenfalls zunimmt .
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Die Stromstärke wird nun erfindungsgemäß derart begrenzt, dass die Chloratkonzentration im Ablauf geringer als 1 , 5 g/l ist, vorzugsweise geringer als 1 , 0 g/l , besonders bevorzugt kleiner als 0 , 6 g/l oder als 0 , 5 g/l ist. Dies lässt sich mit einer Stromstärke erreichen, die vorzugsweise zwischen 2 , 5 und 3 , 5 Ampere eingestellt wird, optimal auf 3 Ampere .
In Fig. 2 ist der Einfluss der Zulaufkonzentration an NaCl auf den Aktiv-Chlorgehalt am Ablauf dargestellt, wobei eine Stromstärke von 3 Ampere verwendet wurde .
Es ist zu erkennen, dass ab einer Zulaufkonzentration von mehr als 7 g/l der Gehalt an Aktiv-Chlor nur noch unwesentlich zunimmt.
Darüber hinaus zeigt Fig. 3 , dass bei einer Erhöhung des Salzgehaltes die Chloratbildung überproportional zunimmt . Fig . 3 zeigt die Konzentration von Aktiv-Chlor und an Chlorat im Ablauf sowie wie Ablauftemperatur der Elektrolysezelle als Funktion der Zulaufkonzentration an NaCl ( Stromstärke 3 A) . Es ist daher ein Kompromiss zu treffen zwischen der Chlorausbeute auf der einen Seite und der Chloratbildung, die vermieden werden soll, auf der anderen Seite .
Vorzugsweise wird daher die Zulaufkonzentration auf einen Wert zwischen 2 und 10 g/l , vorzugsweise auf 5 g/l festgelegt .
Fig. 4 zeigt den Einfluss des Volumenstroms an zugeführter Salzlösung auf die Konzentration an Aktiv-Chlor und Chlorat im Ablauf , wobei eine Zulaufkonzentration von 10 g/l NaCl verwendet wurde ( Stromstärke 3 A) .
Es zeigt sich, dass bei der hier verwendeten Elektrolysezelle mit einer wirksamen Elektrodenfläche von 140 mm • 80 mm bei einem Elektrodenabstand von 2 mm die Chlorat-Konzentration bei einem Volumenstrom von 2 , 77 l/h sowie darüber deutlich verringert ist . Für die Elektrolysezelle mit den vorstehend erwähnten Abmessungen wird daher ein Volumenstrom von 3 l/h verwendet.
Der optimale Volumenstrom, mit dem die Elektrolysezelle zu betreiben ist, ist natürlich von den geometrischen Abmessungen der Zelle abhängig. Die Abmessungen der verwendeten Zelle betragen 140 • 80 mm Elektrodenfläche bei einem Abstand von 2 mm. Der Volumenstrom und die Zellengröße sind funktional miteinander verknüpft, da bei größeren Zellen der Durchsatz (und die Ausbeute ) in Abhängigkeit der Ionenwanderungsgeschwindigkeit proportional ansteigt .
Der Volumenstrom V wird vorzugsweise in Abhängigkeit von der wirksamen Elektrodenfläche A ( in m2 ) nach der Beziehung V = w • A festgelegt, wobei w die Strömungsgeschwindigkeit ist, die zwischen 4 • 10"5 m/s und 12 • 10"5 m/s , vorzugsweise zwischen 6 • 10"5 m/s und 9 • 10"5 m/s ausgewählt wird.
Hiermit ist ein optimaler Betrieb im gewünschten Bereich gemäß Fig . 4 sichergestellt, bei dem die Chloratbildung minimiert ist .
Es versteht sich, dass somit unterschiedlich große Elektrolysezellen im gewünschten optimalen Bereich betrieben werden können, sofern der Volumenstrom entsprechend festgelegt wird.
Weiter versteht es sich, dass größere Einheiten natürlich unter Verwendung einer Mehrzahl von Elektrolysezellen in beliebiger Größe aufgebaut werden können .
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich durch ihre besonders einfache und zuverlässige Konstruktion aus und arbeitet trotz des Verzichtes auf eine Regelungseinrichtung in einem optimalen Bereich, in dem die Chloratbildung minimiert ist und dennoch eine ausreichend hohe Natriumhypochlorit-Konzentration erzielt wird .
Da sich die Einflussgröße der Temperatur im praktischen Einsatz nur schwer beeinflussen lässt und in den dargestellten Untersuchungen der Temperatureinfluss relativ gering war, wurde die Temperatur lediglich durch Begrenzung der Stromstärke berücksichtigt (Ablauftemperatur steigt bei erhöhter Stromstärke an) . Kühlmaßnahmen können somit vermieden werden .
Veränderungen der Aktiv-Chlor-Konzentration wurden bei stationären Bedingungen auch nach längerer Betriebszeit von 30 Stunden und mehr nicht festgestellt. Eine aufwändige Regelung kann somit entfallen.