AIR-MOTION-LAUTSPRECHER UND DESSEN MEMBRAN
Die Erfindung betrifft einen Air-motion Lautsprecher und eine Folie für einen Air-motion- Lautsprecher mit den Merkmalen des Oberbegriffs der Hauptansprüche.
Air-motion-Lautsprecher werden nach dem sogenannten Air-motion-Prinzip aus wellenförmig gefalteten Membranfolien gebildet, deren durch die Flanken der Falten der Folie laufende Signalstrom führende Leiter im Magnetfeld eine Bewegung vermitteln, die zu einem Öffnen und Schließen der Falten führt, wodurch Luft im Schallfrequenzbereich bewegt und somit Schall erzeugt wird. Das auch Heil-Air-Motion genannte Prinzip der Schallerzeugung geht auf Oskar Heil zurück, vgl. u.a. DE 2 003 950 A, in der jedoch schon eine Weiterentwicklung der gefalteten Membranfolie mit Taschen beschrieben wird.
Weiter kann die US 4,056,697 desselben Erfinders genannt werden, in der feste mit Scharnieren verbundene Membranen vorgeschlagen werden.
Bisher werden derartige Folien hauptsächlich für Hochtonlautsprecher genutzt. Bei Laut- Sprechern besteht jedoch stets das Problem, dass es erwünscht ist, ideale Punkt- Schallquellen zu haben, um nicht unterschiedliche Orte der Schallerzeugung für die verschiedenen Frequenzen lokalisieren zu können. Dies entsteht jedoch zwangläufig wenn Hochtöner und Mitteltöner getrennt sind. Den Entstehungsort hoher Frequenzen kann der Mensch dabei weit besser orten.
Der Erfindung lag daher die Aufgabe zugrunde, einen Lautsprecher zu schaffen, bei dem auf kleinstem Raum die Verhältnisse einer Punktschallquelle realisiert werden.
Erfindungsgemäß wird dies durch einen Air-motion-Lautsprecher mit den Merkmalen des Hauptanspruches gelöst. Die Unteransprüche geben vorteilhafte Ausfuhrungsformen der Erfindung wieder.
Insbesondere ist vorteilhaft, dass ein Mittenbereich schmalerer Falten als Hochtonmembran mit flacheren Falten versehen ist, und zwei Randbereiche, die jeweils größer als der Mittenbereich sind, mit tieferen, breiten Falten als Mittelton-Lautsprecher Verwen- düng finden. Diese sind einzeln ansteuerbar, wobei der Mittenbereich eine geringere Längserstreckung der Falten aufweist, und zwei oder - in besonderen Ausfuhrungsformen - auch mehr als zwei Bereiche längerer, tieferer Bereiche vorgesehen sind. Besonders bevorzugt wird eine taillierte, an den Längsseiten konkav ausgebildete Foliengeometrie für die Membranfolie vorgeschlagen.
Schließlich wird vorgeschlagen, dass in einer Ausführung, in der lediglich ein Mitten- und zwei Mitteltonbereiche auf der Folie realisiert werden, die beiden Mittentonbereiche jeweils zwanzig bis sechzig Prozent mehr Fläche als der mittlere Hochtonbereich aufweisen.
Die Übergangsbereiche zwischen den drei oder mehr Bereichen können durch Übergangsfalten mit dazwischen gewählter Höhe und Tiefe gebildet werden, es können jedoch auch speziell versteifte Falten vorgesehen werden und/oder an ihren Enden stärker gegen Schiingenbewegung fixierte Falten vorgesehen werden.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus beiliegender Erläuterung einer Zeichnung. Dabei zeigt :
Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf die Folie.
Die in der Figur dargestellte Folie für einen Air-motion-Lautsprecher mit wellenförmig aufgefalteter Membranfolie, weist neben wenigstens einem nichtleitenden, leichten Foliensubstrat und Aluminumleiterbahnen an den nach Faltung die Flanken der Wellen bildenden Seiten, die jeweils an den die beiden Flanken einer Falte vorgesehenen Leiterbah- nen gegenpolig angeschlossen sind, insbesondere wenigstens einen Bereich schmaler Falten und wenigstens einen Bereich breiterer Falten auf, deren Aluminumleiterbahnen getrennt ansteuerbar sind. Der Mittenbereich (12) schmaler Falten wird als Hochtonmembran mit flacheren Falten versehen und zwei Randbereiche (10) tieferer, breiterer Falten vorgesehen. Weiter kann der Mittenbereich schmaler Falten als Hochtonmembran mit ge- ringerer Längserstreckung der Falten versehen sein und wenigstens ein Bereich längerer, tieferer Falten vorgesehen werden.
In einer vorteilhaften Ausführungsform ist die Folie im nichtgefalteten Zustand tailliert, an den zur Faltenrichtung quer verlaufenden Längsseiten konkav ausgebildet. Eine gestufte (gezackte, trapezförmige oder dergleichen) andersartige Änderung der Breite ist möglich. Der Mittenbereich kann dabei bis auf die Randkonkavheit annähernd quadratisch ausgebildet sein und die beiden Randbereiche für den Mitteltonbereich jeweils 20-60% mehr Fläche als der Mittelbereich aufweisen.
Es können für differenziertere Anforderungen auch mehr als drei oder mehr Bereiche un- terschiedlich tiefer Falten vorgesehen werden, die einzeln ansteuerbar sind. Dabei können wiederum die mehr als drei oder mehr Bereiche unterschiedlich tiefer Falten durch Übergänge mit Falten einer Übergangshöhe voneinander abgeteilt sein. Die Falten können insgesamt oder teilweise vor oder nach Faltung versteift werden. Insbesondere wird bei größeren Folien eine stärkere Fixierung der Falten an ihren Enden (also am Rand der Folie) gegen Schwingbewegung vorgeschlagen.