DaimlerChrysler AG
Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines Mehrkammerprofils
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Mehrkammerprofils gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 sowie eine Vorrichtung zur Durchführung desselben gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 3.
Ein gattungsgemäßes Verfahren und eine entsprechende Vorrichtung dazu ist aus der DE 199 09 929 Al bekannt. Hierbei wird ein stranggepresstes Hohlprofilhalbzeug, das mit einer Doppelkammer versehen ist, einem Innenhochdruckumformwerkzeug zugeführt, indem es in die gewünschte Endform aufgeweitet werden soll. Zur Abdichtung wird dabei ein Axialstempel in je ein Ende des Hohlprofilhalbzeugs eingeschoben, wobei der'"Axi- alstempel dazu zwei Abdichtköpfe aufweist, die in jeweils eine Kammer des Hohlprofilhalbzeugs eintauchen. Die Abdichtköpfe bestehen aus einem Elastomer und beinhalten jeweils eine Richtplatte, die in Gebrauchslage der Abdichtköpfe den Steg des Doppelkammerhohlprofilhalbzeugs einfassen. Durch die Richtplatten soll eine unerwünschte Wölbung des Steges während der Innenhochdruckumformung vermieden werden. In jede der Kammern führt eine Druckfluidzuleitung, über die jede Kammer mit einem Druckfluid befüllt werden kann und ein FIu- idhochdruck erzeugbar ist. Um die Umformung gleichförmig ablaufen lassen zu können, sind in dem Steg Durchgangsöffnungen
vorgesehen, über die das Druckfluid von einer Kammer in die andere übertreten kann, so dass ein Druckausgleich gewährleistet ist. Bei einer derartigen Ausbildung des Hohlprofilhalbzeugs wird jedoch außer Acht gelassen, dass der Steg wie ein Zuganker auf die restlichen Bereiche des Hohlprofils während der Umformung wirkt. Durch diese Eigenschaft ist das Dehnungsvermögen des Halbzeugs in erheblichem Maße eingeschränkt, so dass bei der Aufweitung nur kleine Umformgrade ermöglicht werden können. Wenn jedoch versucht wird, höhere Umformgrade bei der Aufweitung zu erzielen, findet am Halbzeug eine Abstreckung über den Steg statt, die zur Rissbildung im Steg sowie in sämtlichen Seitenwandungen des Halbzeugs führt. Hierdurch ist die Prozesssicherheit der Herstellung des gewünschten Doppelkammerprofils stark gefährdet. Eine weitere unschöne Auswirkung des Steges auf das Umformergebnis des Halbzeuges besteht darin, dass nach einer erfolgreichen Umformung das Hohlprofilmaterial gerade im Übergangsbereich des Steges zu den Seitenwandungen des Hohlprofils in bestimmtem Umfang elastisch zurückfedert, wodurch sich Einfallstellen in der Hohlprofilkontur ausbilden. Des Weiteren sei noch gesagt, dass es werkzeugtechnisch, insbesondere für eine Großserienproduktion, - wenn überhaupt - nur unter sehr großem Aufwand möglich ist, relativ tief im Hohlprofil liegende Durchgangsöffnungen im Steg zu schaffen.
Die frühzeitige Abstreckung des Steges kann gemäß der DE 199 09 924 C2 dadurch umgangen werden, dass das Strangpressprofilhalbzeug des Doppelkammerhohlprofils im Stegbereich mit einem größeren Querschnitt ausgebildet ist als in anderen Bereichen des Doppelkammerhohlprofilhalbzeugs. Da bei dem in der Druckschrift gezeigten Verfahren jedoch keine großen Umformgrade bewerkstelligt werden müssen und die Aufweitung im Stegbereich nur gering ist, sind weder gravierende Einfallstellen im Ubergangsbereich des Steges zu den Seitenwandungen
noch Probleme in den restlichen Bereichen des Doppelkammer- hohlprofils bei der Aufweitung zu erwarten. Muss das Hohlprofilmaterial jedoch zur Erreichung von komplexen Bauteilgestaltungen größere Aufweitdistanzen überbrücken, kommt es bei dem bekannten Verfahren besonders schnell zum Versagen des Doppelkammerhohlprofils, da ja der Stegbereich im Querschnitt deutlich größer ist als die restlichen Hohlprofilbereiche und somit die zu überwindenden Distanzen ebenfalls vergrößert sind, wodurch die Materialausdünnung besonders stark ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Verfahren und eine Vorrichtung dazu dahingehend weiterzubilden, dass ein Mehrkammerprofil in einfacher Weise auch bei großen Umformgraden prozesssicher hergestellt werden kann.
Die Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruches 1 hinsichtlich des Verfahrens und durch die Merkmale des Patentanspruches 3 hinsichtlich der Vorrichtung gelöst.
Dank der erfindungsgemäßen Formgebung der Seitenwandungen sowie des Steges beim Strangpressen, die sich in Einbuchtungen äußert, sind beim Halbzeug Materialdepots angelegt, die beim Aufweiten mittels Innenhochdruck herausgedrückt werden. Hierdurch wird in einfacher Weise eine frühzeitige Abstreckung des Hohlprofils verhindert, so dass eine Aufweitung mit großen Umformgraden erzielbar ist, ohne dass sich Risse in den Wandungen bilden und somit die Prozesssicherheit in Gefahr geraten würde. Die Einbuchtungstiefe ist so angelegt, dass beim Erreichen der gewünschten Endform des Mehrkammerhohlprofils das jeweilige Materialdepot aufgebraucht ist. Aufgrund dessen, dass der Steg während der Aufweitung lediglich gestreckt wird und dabei kein Material aus seiner Wandstärke schöpfen muss, treten auch nach abgeschlossener Aufweitung
und Druckentspannung im Stegbereich keine sichtbaren Rückfederungen auf, die sich in Einfallstellen äußern würden. Um das Verfahren prozessgerecht durchzuführen, weist die entsprechende Vorrichtung einen Axialstempel auf, der die Enden des Halbzeuges abdichtet und entsprechend der Umfangskontur des Halbzeuges eine eingebuchtete Abdichtkontur besitzt. Der Axialstempel wird auf das Ende geschoben, wobei sich durch die dabei entstehende Steckverbindung zwischen dem Axialstempel und dem Hohlprofilhalbzeug eine metallische Abdichtung ergibt. Um die gewünschte Form des Mehrkammerhohlprofils zu erhalten, ist es denkbar, dass die Gravur des Innenhochdruck- umformwerkzeuges gegenüber der zu erzielenden Endform des Mehrkammerhohlprofils ein geringes Übermaß aufweist, so dass zwar nach der Aufweitung des Mehrkammerhohlprofils und seiner Anlage an der Gravurwandung sich ein Mehrkammerhohlprofil mit Übermaß ausbildet, das jedoch nach der Druckentlastung und der elastischen Rückfederung des Hohlprofilmaterials genau die gewünschte Endform des Mehrkammerhohlprofils einnimmt.
In einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 2 sowie Anspruch 4 wird der Steg am Ende des Hohlprofilhalbzeugs herausgetrennt. Der Axialstempel weist dazu einen einzigen Abdichtkopf auf, der die Abdichtkontur trägt. Hierdurch wird eine besonders einfache Form der Abdichtung erreicht, wobei lediglich über einen frei wählbaren Streckenabschnitt der Steg herausgetrennt werden muss, so dass der Axialstempel mit seinem Abdichtkopf mühelos in das Mehrkammerprofil eingeschoben werden kann. Dadurch, dass der Abdichtkopf gegenüber dem Querschnitt des Endes des Mehrkammerprofilhalbzeugs ein leichtes Übermaß besitzt und dass der Abdichtkopf zum leichteren Einführen in das Halbzeug nach Art eines Kegelstumpfes ausgeführt ist, bei dem erst ein hinterer Bereich das Übermaß aufweist, wird der Axialstempel mit dem Halbzeug metallisch verpresst, so dass sich eine besonders
gute Abdichtung während des Aufweitens mittels Innenhochdruck erzielen lässt.
Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zeigt Anspruch 5, wobei der Axialstempel eine stirnseitig vom Rand abragende Ringzacke aufweist, die mit der Abdichtkontur ausgestaltet ist. Hierdurch wird die Ausbildung der Vorrichtung erheblich vereinfacht, da auf einen Abdichtkopf am Axialstempel verzichtet werden kann. Der Axialstempel übernimmt dabei allein die Abdichtfunktion, wobei er nicht in das Hohlprofilhalbzeug hinein geschoben wird, sondern seine Ringzacke in die Fläche der Stirnseite des Endes des Hohlprofilhalbzeuges treibt. Darüber hinaus wird auch das Herstellungsverfahren vereinfacht, da keine Entfernung des Steges im Andockbereich des Axialstempels erforderlich ist. Um der eingebuchteten Vorprofilierung des Hohlprofilhalbzeugs gerecht zu werden, ist die Ringzacke mit einer entsprechend ausgebildeten Abdichtkontur ausgestattet.
In einer weiteren, besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung nach Anspruch 6 weist der Axialstempel stirnseitig eine einzige Ausströmöffnung eines Druckfluidkanals auf, die die Querschnittsfläche aller Kammern teilweise überdeckt. Hierbei wird der Axialstempel ebenfalls in besonderem Maße vereinfacht, da nur ein einziger Abdichtkopf mit nur einer einzigen Ausströmöffnung ausgebildet werden muss und nicht wie üblich mehrere Abdichtköpfe, die jeweils einer Kammer zugeordnet sind und in diese mit erheblichem Aufwand eingefädelt werden müssen. Aufgrund der speziellen Ausgestaltung der Ausströmöffnung, die kreisrund mit großem Durchmesser, elliptisch oder spaltartig ausgeführt sein kann, können alle Kammern gleichzeitig mit einem Druckfluid befüllt werden. Des Weiteren wird in einfacher Weise in allen Kammern gleichzeitig der gleiche Innenhochdruck erzeugt, so dass die damit zu-
sammenhängende Aufweitung des Hohlprofilhalbzeugs gleichmäßig vonstatten gehen kann. Aufwendige Bearbeitungsschritte des Steges durch die Einbringung von Lochungen zum Übertritt des Druckfluides von einer Kammer in die andere entfallen.
In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach Anspruch 7 besitzt der Axialstempel für jede der Kammern einen separaten Abdichtkopf, wobei die Abdichtköpfe jeweils eingebuchtete Abdichtkonturen für die einzelnen Kammern aufweisen und wobei benachbart liegende Abdichtköpfe voneinander durch einen Spalt beabstandet sind. Die Form des Spaltes ist dem gebogenen Verlauf des in ihm mit viel Spiel zu liegen kommenden Steges angepasst. Jeder der Abdichtköpfe weist eine eigene Ausströmöffnung eines Druck- fluidkanals auf. Dadurch, dass jeder Kammer ein Abdichtkopf des Axialstempels zugeordnet ist, der eine eigene Ausströmöffnung eines Druckfluidkanals aufweist, können die Kammern des Hohlprofilhalbzeugs schneller befüllt werden, so dass der Herstellungsprozess des Mehrkammerprofils verkürzt und damit effektiver wird. Da jeder Abdichtkopf eine eigene Ausströmöffnung besitzt, kann für jeden Abdichtkopf ein separater Druckfluidkanal vorgesehen werden. Hierdurch wird es ermöglicht, die einzelnen Kammern mit unterschiedlichen Drücken zu beaufschlagen, so dass das Hohlprofilhalbzeug selektiv an unterschiedlichen Wandungen unterschiedlich aufgeweitet werden kann. Dies ist beispielsweise von Vorteil, wenn die Kammern eine unterschiedlich große Wandstärke aufweisen, so dass die dünneren Wandungen nicht durch einen zu hohen Druck beaufschlagt werden und dabei vor Erreichen der gewünschten Endform durch zu große Materialausdünnung reißen. Für diesen Fall unterschiedlicher Wandstärken bleibt die Prozesssicherheit aufgrund der Ausbildung mehrerer Abdichtköpfe und separater Ausströmöffnungen mit separaten Druckfluidkanälen in der Herstellung eines Mehrkammerprofils gewahrt. Bei gleichen
Wandstärken kann es sinnvoll sein, die einzelnen Kammern mit unterschiedlichem Druck zu beaufschlagen, wenn die Wandungen unterschiedlichen Umformgraden lokal ausgesetzt werden sollen. Hierbei sollten die Wandungen, die einen niedrigen Umformgrad zu bewältigen haben, mit einem geringeren Druck beaufschlagt werden als andere Wandungen, die einen höheren Umformgrad erfahren. Dabei wird erreicht, dass die Wandungen, bei denen ein niedriger Umformgrad erforderlich ist, nicht zu früh an der Gravur zur Anlage kommen, was ein Einsetzen der Reibung zwischen dem aufzuweitenden Hohlprofilhalbzeug und dem Innenhochdruckumformwerkzeug führen würde, die für die Aufweitung der Wandungen mit größerem Umformgrad hemmend wäre. Infolge der Beabstandung der Abdichtköpfe wird ein Spalt geschaffen, in dem der jeweilige Steg des Hohlprofilhalbzeugs aufgenommen werden kann. Hierdurch wird ein Einschieben der Abdichtköpfe in die Kammern des Hohlprofilhalbzeugs erst ermöglicht. Aufgrund des Spiels zwischen dem Steg und den Abdichtköpfen kann sich dieser während der Aufweitung des Hohlprofilhalbzeugs frei und ungehindert strecken.
Eine weitere, besonders bevorzugte Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 8 liegt darin, dass die sich an die Ausströmöffnungen der Abdichtköpfe anschließenden Druckfluidka- näle im Axialstempel durch eine Querbohrung miteinander fluidisch verbunden sind. Dies ist für den Fall vorteilhaft, in dem das Hohlprofilhalbzeug gleichmäßig aufgeweitet werden soll und der Axialstempel besagte Abdichtköpfe aufweist, die in die Kammern des Hohlprofilhalbzeugs hineinzuschieben sind. Infolge der Querbohrung innerhalb des Axialstempels, die die Druckfluidkanäle miteinander fluidisch verbindet, ist in einfacher Weise immer ein Druckausgleich zwischen den Kammern des Hohlprofilhalbzeugs während der Aufweitung vorhanden. Dadurch kann prozesssicher das Hohlprofilhalbzeug in die gewünschte Endform des Mehrkammerprofils aufgeweitet werden.
Nachfolgend ist die Erfindung anhand mehrerer in den Zeichnungen dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Dabei zeigt:
Fig. 1 in einer perspektivischen Ansicht ein erfindungsgemäß vorprofiliertes Hohlprofilhalbzeug und einen Abschnitt eines Axialstempels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit zwei Abdichtköpfen in Nicht- gebrauchslage des Axialstempels,
Fig. 2 in einem seitlichen Längsschnitt den Axialstempel aus Figur 1 mit einer zwei Druckfluidkanäle verbindenden Querbohrung in Gebrauchslage des Axialstempels,
Fig. 3 in einer perspektivischen Ansicht in aufgebrochener Darstellung ein erfindungsgemäß vorprofiliertes Hohlprofilhalbzeug mit teilweise entferntem Steg und einen Axialstempel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einem einzigen Abdichtkopf in Nicht- gebrauchssteilung,
Fig. 4 in einer perspektivischen Ansicht ein erfindungsgemäß vorprofiliertes Halbprofilhalbzeug und einen Axialstempel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ohne Abdichtkopf, jedoch mit Ringzacke in Nicht- gebrauchsstellung.
In Figur 1 ist ein Hohlprofilhalbzeug 1 eines Mehrkammerpro- fils mit zwei Kammern 2,3 dargestellt, welches in einem Strangpresswerkzeug stranggepresst wurde. Das Hohlprofilhalbzeug 1 wurde dabei erfindungsgemäß vorprofiliert, wodurch an den Seitenwandungen 4 und 5 sowie dem Steg 6, der die beiden Kammern 2 und 3 voneinander trennt, Einbuchtungen 7,8,9 ausgeformt sind. Anschließend wird das Hohlprofilhalbzeug 1, das
beispielsweise ein Aluminiumstrangpressprofil sein kann, einer Innenhochdruckumformanlage zugeführt, die ein geteiltes Umformwerkzeug beinhaltet. In den Formraum dieses Werkzeugs wird das Hohlprofilhalbzeug eingelegt, wonach das Werkzeug geschlossen wird. Anschließend wird ein Axialstempel 10 auf einer Seite des Hohlprofilhalbzeugs 1 in das dortige Ende 11 hineingeschoben. Der Axialstempel 10 weist dazu zwei Dichtköpfe 12 und 13 auf, die kegelstumpfartig ausgebildet sind und sich zum Hohlprofilhalbzeug 1 hin verjüngen.
Die gemeinsame Außenkontur der beiden Abdichtköpfe 12 und 13 entspricht in etwa der Umfangskontur des Hohlprofilhalbzeugs 1, wobei eine Oberseite 14 des Abdichtkopfes 12 und eine Unterseite 15 des Abdichtkopfes 13 den Einbuchtungen 7 und 8 des Hohlprofilhalbzeuges 1 entsprechende Konkavitäten 16 und 17 aufweisen. Die beiden Abdichtköpfe 12 und 13 sind voneinander durch einen Spalt 18 beabstandet, dessen Form dem gebogenen Verlauf des Steges 6 des Hohlprofilhalbzeugs 1 ange- passt ist. Dazu besitzt der Abdichtkopf 13 an seiner Oberseite 19 eine Konkavität 20, während die Unterseite 21 des Abdichtkopfes 12 eine konvexe Ausbuchtung 22 besitzt. Die Abdichtköpfe 12 und 13 sind vom Rand 23 des Axialstempels 10 nach innen zurückversetzt, so dass die durch den Abstand zwischen den Abdichtköpfen 12 und 13 und dem Rand 23 freigewordene Fläche ein umlaufender axialer Anschlag 24 für den Axialstempel 10 an der Stirnseite 25 des Endes 11 des Hohlprofilhalbzeuges 1 gebildet ist.
Beim Einschieben des Axialstempels 10 in das Hohlprofilhalbzeug 1 tauchen die beiden Abdichtköpfe 12 und 13 in die Kammern 2 und 3 ein, bis der axiale Anschlag 24 des Axialstempels 10 an der Stirnseite 25 des Hohlprofilhalbzeugendes 11 zur Anlage kommt. Im Anschlagsbereich weisen die Abdichtköpfe 12 und 13 gegenüber der Innenseite der Kammern 2 und 3 Über-
maß auf, wodurch das Hohlprofilhalbzeug 1 zwischen den Abdichtköpfen 12 und 13 und der umliegenden Werkzeuggravur gequetscht wird, was zu einer hochdruckdichten metallischen Verpressung führt. Jeder der Abdichtköpfe 12 und 13 besitzt stirnseitig etwa mittig gelegen eine Ausströmöffnung 26 eines Druckfluidkanals 27, wie er auch aus Figur 2 ersichtlich ist. Die beiden Druckfluidkanäle 27 sind miteinander durch eine Querbohrung 28 fluidisch verbunden, die im Axialstempel 10 verläuft und an der Außenseite 29 des Axialstexnpels 10 einen Anschluss 30 an eine Fluidzuführung besitzt. In Gebrauchslage des Axialstempels 10, in der die beiden Abdichtköpfe 12 und 13 in die Kammern 2 und 3 eingetaucht sind und das Hohlprofilhalbzeug 1 an seinem Ende 11 zwischen den Abdichtköpfen 12,13 und der Werkzeuggravur eingequetscht ist, werden die Kammern 2 und 3 mit einem Druckfluid über den Fluidanschluss 30 und die Querbohrung 28 sowie die Druckfluidkanäle 27 des Axialstempels 10 befüllt. Danach wird durch eine hier nicht weiter gezeigte Fluidhochdruckerzeugungsanlage unter Hochdruck gesetzt, wodurch sich das Hohlprofilhalbzeug 1 aufweitet, bis es an der Werkzeuggravur zur Anlage kommt. Hierbei streckt sich der Steg 6 sowie die Seitenwandungen 4 und 5 des Hohlprofilhalbzeugs 1, wobei die Einbuchtungen 7 bis 9 herausgedrückt werden. Während der Steg 6 sich dabei glättet, nehmen die Seitenwandungen 4 und 5 die Kontur des Formraumes des Innenhochdruckumformwerkzeuges an. Nach dieser plastischen Aufweitung ist die Hohlprofilendform des Mehrkammerprofils im Wesentlichen erreicht, deren Einnahme nach der Druckentspannung und der Materialzurückfederung im elastischen Bereich dann völlig abgeschlossen ist. Nach der Herstellung wird der Axialstempel 10 aus dem Mehrkammerprofil in seine NichtgebrauchsStellung herausgezogen.
In einer Variante der Erfindung zeigt Figur 3 ein Hohlprofilhalbzeug 31, bei dem im Gegensatz zum Hohlprofilhalbzeug 1
des vorigen Ausführungsbeispieles am Ende 32 eine Aussparung 33 des Steges 34 aufweist, die durch Heraustrennen, insbesondere durch Laserschneiden oder Sägen bewirkt wird. Durch diese Aussparung 33 kann der Axialstempel 35 in einfacher Weise in das Hohlprofilhalbzeug 31 geschoben werden, wobei der Axialstempel 35 einen einzigen großen Abdichtkopf 36 aufweist, der in die Aussparung 33 eintaucht und der die Abdichtkontur mit einer Konkavität 37 jeweils an seiner Oberseite 38 und seiner Unterseite 39 entsprechend der Kontur des Hohlprofilhalbzeugs 31 trägt. Der Abdichtkopf 36 ist vom Rand 40 des Axialstempels 35 nach innen zurückversetzt, wobei die dadurch entstehende Freifläche einen axialen Anschlag 41 für den Axialstempel 35 an der Stirnseite 42 des Hohlprofilhalbzeugendes 32 bildet.
Abweichend vom vorigen Ausführungsbeispiel weist der Abdichtkopf 36 an seiner Stirnseite 43 eine einzige Ausströmöffnung 44 mit großem, kreisrundem Querschnitt auf, die sich an einem im Axialstempel 35 verlaufenden Druckfluidkanal anschließt. Die Form und die Querschnittsfläche der Ausströmöffnung 44 sind derart gewählt, dass sie die Querschnittsfläche der Kammern 45 und 46 des Hohlprofilhalbzeugs 31 teilweise überdecken. Hierbei trennt der Steg 34 die Ausströmöffnung 44 quasi in zwei Teilöffnungen, wobei jeweils eine von diesen einer der Kammern 45 und 46 zugeordnet ist. Der weitere Verfahrensschritt zur Herstellung des Mehrkammerprofils bzgl. der Aufweitung ist hier der gleiche wie im vorigen Ausführungsbeispiel, wobei in Gebrauchslage des Axialstempels 35 der Abdichtkopf 36 nicht in den Kammern 45 und 46, sondern in der Aussparung 33 steckt.
Als weitere Variante der Erfindung zeigt bei gleicher Ausbildung des Hohlprofilhalbzeuges 47 wie im ersten Ausführungsbeispiel Figur 4 einen Axialstempel 48 ohne Abdichtkopf mit
einer in seiner Stirnseite 49 eingearbeiteten Ausströmöffnung 50 für einen sich an diese anschließenden Druckfluidkanal. Anders als bei den vorigen Ausführungsbeispielen weist der Axialstempel 48 zur Abdichtung des Hohlprofilhalbzeuges 47 eine von seinem Rand 51 axial abragende Ringzacke 52 auf, die mit der Abdichtkontur ausgestaltet ist. Zur Einnahme seiner Gebrauchsstellung wird der Axialstempel 48 an das Hohlprofilhalbzeug 47 herangefahren, wobei sich der Stempel 48 mit seiner Ringzacke 52 in die Fläche der Stirnseite 53 des Hohlprofilhalbzeugs 47 eingräbt und damit eine hochdruckdichte metallische Abdichtung bildet. Die Ausströmöffnung 50 ist im Übrigen in gleicher Weise ausgebildet und angeordnet, wie die Ausströmöffnung 44 im vorangegangenen Ausführungsbeispiel nach Figur 3 und erfüllt die gleiche Funktion. Schließlich ist noch in einer Seitenwandung 54 des Axialstempels 48 ein Anschluss 55 zu sehen, an den eine Druckfluidleitung anschließbar ist.