Sperreinrichtung für die Verwendung in einem Selbstbedienungsgeschäft
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Speireinrichtung für die Verwendung in einem Selbstbedienungsgeschäft, mit wenigstens einem bewegbaren Sperrteil, das zum Versperren und Öffnen eines an einer Kasse vorbeiführenden Durchganges bestimmt ist.
Mit Speπreinrichtungen dieser Art werden in Selbstbedienungsgeschäften befindliche, an je einer Kasse vorbeiführende Durchgänge dann versperrt, wenn die jeweilige Kasse nicht besetzt ist. Dieses Versperren ist notwendig, damit nicht Personen, ohne die eingekaufte Ware zu bezahlen, das Selbst- bedienungsgeschäft verlassen können. Das wenigstens eine Sperrteil einer jeden Sperreinrichtung ist dabei üblicherweise als metallener Bügel gestaltet, der sich um eine vertikale Achse, gewöhnlich um 90° und wieder zurück, verschwenken lässt, so dass im einen Falle der Durchgang für Personen versperrt und im anderen Falle der Durchgang für Personen offen ist.
Ausgehend von diesem Stand der Technik hegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Speireinrichtung der hier vorliegenden Art so weiterzuent- wickeln, dass jener Bereich, in welchem die Sperreinrichtung angeordnet ist, eine verkaufsfördernde Aufwertung erfährt.
Die Lösung der Aufgabe besteht darin, dass das wenigstens eine Sperrteil der Sperreinrichtung als ein zur Aufnahme und zum Anbieten von Ware geeigneter Warenträger gestaltet ist.
Der entscheidende Vorteil der Erfindung liegt darin, dass die Sperreinrich- tung nicht nur eine ausschließliche Sperr- oder DurcUassfunktion erfüllt, sondern dass mit ihr eine weitere Verkaufsfläche zur Aufnahme und zum Anbieten von Ware gerade in jenem Bereich geschaffen ist, in welchem die Kunden, bevor sie sich wartend der Kasse nähern, noch ausreichend Zeit finden, sich für die eine oder andere Ware zu entscheiden. Diese Ware wird nunmehr im besagten Bereich mit Hilfe der Sperreinrichtung zusätzlich angeboten und ist für den Kunden immer präsent, ganz gleich, ob durch die
Sperreinrichtung der zur Kasse führende Durchgang offen oder geschlossen ist. Jener Bereich, in dem die Sperreinriclitung angeordnet ist, erhält somit eine entscheidende verkaufsfördernde Aufwertung, die sich in umsatzsteigernder Weise positiv für ein Selbstbedienungsgeschäft auswirkt.
Eine bevorzugte Möglichkeit, die Sperreinrichtung für Kunden zusätzlich nutzbar zu machen besteht darin, dass an der Sperreinrichtung mindestens ein Informationsmedium, beispielsweise ein Monitor, ein Lauf-Display, ein Lautsprecher und/oder eine Informationstafel angeordnet sein kann. Diese Informationsmedien können nicht nur als Werbemittel, sondern auch als Kundenleitsysteme ausgebildet sein. Damit kann eine individuelle und flexible Kundenführung aufgebaut und durchgeführt werden, die imstande ist, eine optimale Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Kassenplätze zu garantieren.
Eine zweckmäßige Möglichkeit besteht gemäß einer Weiterbildung der Erfindung darin, dass die Sperreinrichtung insgesamt als Regaleinheit oder als mehrteiliges Regalsystem ausgebildet ist. Dadurch wird zusätzlich zu dem als Warenträger gestalteten Sperrteil noch weiterer Platz und Raum zur Aufnahme und zur Präsentation von Ware geschaffen.
Denkbar ist auch, das als Warenträger gestaltete Sperrteil der Sperreinrichtung auf horizontalen Führungen zu führen und quer zum Durchgang bewegbar anzuordnen, um im einen Falle den Durchgang zu versperren und im anderen Falle den Durchgang passierbar zu machen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung ist vorgesehen, die durch das Sperrteil gebildete Sperrfläche mit einer Breite von mindestens 80% der Breite des Durchganges und mit einer Höhe von 0,4m bis zu 2,0m festzulegen.
Von besonderer Bedeutung ist für die vorliegende Erfindung auch, dass das wenigstens eine Sperrteil nicht nur im Durchgang zur Kasse sondern auch
oberhalb des zur Kasse führenden Warentransportbandes angeordnet ist. Dadurch lässt sich die nutzbare Fläche des Sperrteiles erhöhen.
Das Sperrteil kann in zweckmäßiger Weise auch zu beiden Seiten, also auch auf seiner Rückseite ein Informationsfeld aufweisen.
Ein am Sperrteil vorgesehenes, dem Kunden innerhalb des Verkaufsbereiches gegenüberliegend angeordnetes Informationsfeld oder ein Informationsmedium dient der Information von Kunden, die sich außerhalb des Warenraumes befinden. Eine Anordnung von Waren bzw. von Präsentations- mittein für Waren ist auf dieser gegenüberliegenden Seite nicht vorgesehen. Für diese Seite kommen in der Regel neben den eben genannten Informationsmitteln zusätzlich Werbeflächen zum Einsatz. Allerdings kann diese gegenüberliegende Seite auch mit einer Schließeinrichtung ausgestattet sein, die von einer authorisierten Person geöffnet werden kann, um von die- ser Seite aus das Sperrteil mit Ware bestücken zu können.
Es ist auch vorteilhaft, wenn zumindest ein Teil des Informationsfeldes als Dekorationsfläche ausgebildet ist.
Ferner ist es vorteilhaft, dass das wenigstens eine Sperrteil an der Sperreinrichtung über wenigstens ein Schwenk- und/oder Schiebelager befestigt ist und das Schwenk- und/oder Schiebelager ein lösbares Rastmittel aufweist. Die Verwendung von Rastmitteln sowohl in der Sperrposition als auch in der geöffneten Position dient zum einen der Sperrwirkung und zum anderen der Fixierung des wenigstens einen Sperrteiles in der geöffneten Position.
Schließlich ist es von Vorteil, dass das Informationsmedium mit Bezug auf den Blickwinkel angestellt oder anstellbar ist und/oder einen Sichtwinkelbereich von mindestens 90°, insbesondere 130° aufweist. Die Verwendung von Informationsmedien mit einem sehr großen Sichtwinkelbereich bzw. die Möglichkeit der Anstellung der Informationsmedien gewährleistet eine größtmögliche Informationsdichte mit Bezug auf die im Bereich der Sperreinrichtung stehenden Kunden.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung sind in den Patentansprüchen und in der Beschreibung erläutert sowie in den Figuren dargestellt. Es zeigt:
Fig. 1 in einer Draufsicht eine zwischen zwei Kassierstationen befindliche Sperreinrichtung;
Fig. 2 die in Fig. 1 gezeigte Anordnung in Vorderansicht; Fig. 3 eine weitere Ausgestaltung einer Sperreinrichtung sowie Fig. 4 in einer Draufsicht eine doppelflügelige Sperreinrichtung, angeordnet zwischen zwei Kassierstationen.
Fig. 1 zeigt eine zwischen zwei Kassierstationen 13 befindliche Sperreinrichtung 1. Jede Kassierstation 13 weist einen Kassenarbeitsplatz 14, eine Kasse 15, ein Warenförderband 16 und eine Warensammelstelle 17 auf. Zwischen beiden Kassierstationen 13 ist ein für Personen bestimmter Durchgang 18 geschaffen. Der Durchgang 18 führt in Pfeilrichtung neben der im Bild links befindlichen Kasse 15 vorbei. Die eben beschriebene Anordnung ist bekannt und dient zum Abrechnen von Ware, die von Kunden eines Selbstbedienungsgeschäftes unter Zuhilfenahme von Einkaufswagen oder Einkaufskörben eingekauft worden sind. Die Kasse 15 der rechts dar- gestellten Kassierstation 13 ist demnach dem nächsten, rechts befindlichen Durchgang 18 zugeordnet. Seitlich eines jeden Warenförderbandes 16 ist beispielsweise eine Regaleinheit 2 zum Anbieten von Ware angeordnet. Typische Regaleinheiten 2 dieser Art sind in der Regel verschließbare Gestelle, die zur Aufnahme von Süßigkeiten, kleinen Getränken, Zigaretten, Kaugummi und dergleichen vorgesehen sind. Der Regaleinheit 2 ist eine Sperreinrichtung 1 zugeordnet, die ein Sperrteil 3 aufweist, welches sich wie ein Türflügel um eine senkrechte Achse 5 verschwenken lässt. Das der rechts dargestellten Regaleinheit 2 zugeordnete Sperrteil 3 der Sperreinrichtung 1 ist in ausgeschwenkter Lage gezeichnet, das heißt, das Sperrteil 3 erstreckt sich quer zur Durchgangsrichtung (Pfeil) und versperrt somit den Durchgang 18. Das der links dargestellten Regaleinheit 2 zugeordnete Sperrteil 3 einer weiteren Sperreinrichtung 1 ist in die Regaleinheit 2 eingeschwenkt, so dass der links sich ergebende Durchgang 18 für Personen offen ist. Jedes Sperrteil 3 ist als ein zur Aufnahme und zum Anbieten von
Ware geeigneter Warenträger 4 gestaltet, siehe auch Fig. 2. Die für Kunden bestimmte Entnahmeseite 6 des so gestalteten Warenträgers 4 weist in gesperrtem Zustand des Sperrteiles 3 in den Verkaufsbereich 19 des Selbstbedienungsgeschäftes, während in jener Lage, in welcher das Sperrteil 3 von einer Regaleinheit 2 aufgenommen ist, die Entnahmeseite 6 zum Durchgang 18 weist. In beiden Fällen kann demnach dem Sperrteil 3, somit der Sperreinrichtung 1, Ware entnommen werden. Die der Entnahmeseite 6 gegenüberliegende Rückseite 7 des Sperrteiles 3 ist entweder verschlossen oder sie kann verschließbar gestaltet von einer authorisierten Person dann geöff- net werden, wenn es gilt, das als Warenträger 4 gestaltete Sperrteil 3 von der Rückseite 7 aus mit Ware zu befüllen. Sowohl an der Entnahmeseite 6 als auch an der Rückseite 7 kann das Sperrteil 3 mit wenigstens einem Informationsfeld und/oder mit wenigstens einem Informationsmedium 10 ausgestattet sein.
In Vorderansicht und in Durchgangsrichtung betrachtet zeigt Fig. 2 die in Fig. 1 beschriebene Anordnung. Dargestellt sind wieder die beiden Kassierstationen 13 mit den Warenförderbändern 16 sowie daneben befindlich jeweils eine Regaleinheit 2. Das als Warenträger 4 gestaltete Sperrteil 3 ist ausgeschwenkt und versperrt den Durchgang 18. Das links dargestellte Sperrteil 3 ist von der Regaleinheit 2 aufgenommen. Die am Sperrteil 3 dargestellten waagrechten Linien 11 sollen Warenfächer zur Aufnahme von Ware darstellen. Zwischen, an oder über diesen Warenfächern kann wenigstens ein Informationsfeld/Informationsmedium 10 vorgesehen sein. Es ist vorteilhaft, aus statischen Gründen das Sperrteil 3 mit wenigstens einem Laufrad 12 auszustatten, welches unter Abstützung am Fußboden die vertikale Schwenkachse 5 des Sperrteiles 3 entlasten hilft.
Fig. 3 zeigt ein als Warenträger 4 ausgebildetes Sperrteil 3, das ausge- schnitten so gestaltet ist, dass es mit seinem großen rechts befindlichen Bereich 8 imstande ist, den Durchgang 18 vom Fußboden bis in eine vorgesehene Höhe zu versperren, während der links sich anschließende Bereich 9 nur so groß gewählt ist, dass der über dem Warenförderband 16 sich befindliche räumliche Abschnitt vom kleiner gestalteten Bereich 9 des Sperr-
teiles 3 abgedeckt oder versperrt ist. Links und rechts des so gestalteten Sperrteiles 3 ist wieder je eine Kassierstation 13 dargestellt.
Ergänzend zu Fig. 3 zeigt Fig. 4 in einer Draufsicht, dass die Sperreinrich- tung 1 auch zweiflügelig gestaltet sein kann und aus einem rechts dargestellten, beispielsweise hohen Sperrteil 3' und aus einem links dargestellten, beispielsweise lediglich über dem Warenförderband 16 befindlichen Sperrteil 3" besteht. Jeder Regaleinheit 2 sind als Sperreinrichtung 1 demnach ein hohes Sperrteil 3' und ein über dem Warentransportband 16 befindli- ches weiteres Sperrteil 3" zugeordnet. Die urn je eine vertikale Achse 5 verschwenkbaren Sperrteile 3', 3" sind gegenläufig bewegbar, siehe Pfeile. Sie verschließen ausgeschwenkt den Durchgang 18 und lassen den Durchgang 18 offen, wenn sie von der jeweiligen Regaleinheit 2 aufgenommen sind. Aus der Zeichnung ist ersichtlich, dass auch die eben beschriebene Anordnung auf weitere nachfolgende Kassenstationen 13 in gleicher Weise übertragen werden kann.
Wie bereits der vorausgegangenen Beschreibung zu entnehmen war, lässt die Erfindung eine Vielzahl von unterschiedlich gestaltbaren Sperreinrich- tungen 1 zu. So können die Warenfächer der als Warenträger 4 ausgebildeten Sperrteile 3, 3' 3" in bekannter Weise und je nach Verwendungszweck unterschiedlich ausgebildet sein. Auch die Informationsfelder oder Informationsmedien 10 sind unterschiedlich gestaltbar und können unterschiedlich, auch beidseitig an den Sperrteilen 3, 3', 3 " angeordnet sein. Auch ist es sinnvoll, die Sperrteile 3, 3', 3" und die Regaleinheiten 2 mit gegenseitig wirkenden Rastmitteln auszustatten, die ein Arretieren der Sperrteile 3, 3', 3" in der jeweils ausgewählten Endposition garantieren. Schließlich besteht die Sperreinrichtung 1 nicht nur aus wenigstens einem Sperrteil 3. Vielmehr gehören zur Sperreinrichtung 1 beispielsweise auch die eben erwähnten Rastmittel, die notwendigen Lager, Rahmenteile usw. sowie die vorgenannten Informationsmittel 10. Schließlich kann die Sperreinrichtung 1 elektromotorische Antriebsmittel aufweisen, mit deren Hilfe das wenigstens eine Sperrteil 3, 3', 3" antreibbar ist.
Abschließend sei erwähnt, dass alle beschriebenen, zur Erfindung gehörenden Merkmale in einer den Verwendungszweck der jeweiligen Sperreinrichtung 1 fördernden Weise untereinander variierbar sind.