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DE202020101812U1 - Sicherheitsvorrichtung für einen Kassenbereich - Google Patents

Sicherheitsvorrichtung für einen Kassenbereich Download PDF

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DE202020101812U1
DE202020101812U1 DE202020101812.4U DE202020101812U DE202020101812U1 DE 202020101812 U1 DE202020101812 U1 DE 202020101812U1 DE 202020101812 U DE202020101812 U DE 202020101812U DE 202020101812 U1 DE202020101812 U1 DE 202020101812U1
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Abstract

Sicherheitsvorrichtung für einen Kassenbereich, mit mindestens zwei unmittelbar an einander grenzenden Sicherheitsabschnitten, nämlich
- einem Wareneinlaufabschnitt (3),
- einem Kassenabschnitt (4), wobei der Wareneinlaufabschnitt (3) tunnelartig ausgebildet ist und einen Öffnungsquerschnitt aufweist, der ausreichend weit für die Förderung von Waren ist, und
wobei der Kassenabschnitt (4) zumindest auf drei Seiten, nämlich auf der Frontseite sowie in beiden seitlichen Richtungen, geschlossen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Sicherheitsvorrichtung für einen Kassenbereich in einem Selbstbedienungsladen.
  • Verschiedene Kassenarbeitsplätze für Selbstbedienungsmärkte sind beispielsweise aus den Dokumenten DE 83 30 792 U1 und EP 0 361 175 A1 bekannt. In beiden Fällen werden Waren per Förderband transportiert.
  • Ein aus der DE 10 2005 018 134 A1 bekannter Kassentisch für Selbstbedienungsgeschäfte ist mit einer Durchgangssperre in Form eines beweglichen Türflügels ausgestattet.
  • Ein Kundenschranke zur Separierung von Kunden im Bereich eines Kassenstands eines Supermarkts ist in der DE 10 2016 103 575 B4 beschrieben.
  • Sicherheitstechnische Einrichtungen für Kassenpersonal von Banken sind zum Beispiel in den Dokumenten DE 1 584 259 A und DE 94 01 932 U1 beschrieben. Im letztgenannten Fall sind Sicherheitsplatten pneumatisch verfahrbar.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen Kassenarbeitsplatz für Selbstbedienungsläden gegenüber dem genannten Stand der Technik insbesondere unter Sicherheitsaspekten weiterzuentwickeln, wobei auch eine unkomplizierte Nachrüstung bestehender Kassenarbeitsplätze möglich sein soll.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Sicherheitsvorrichtung für einen Kassenbereich gemäß Anspruch 1. Die Sicherheitsvorrichtung umfasst mindestens zwei unmittelbar aneinander angrenzende Sicherheitsabschnitte, nämlich einen Wareneinlaufabschnitt und einen Kassenabschnitt, wobei der Wareneinlaufabschnitt tunnelartig ausgebildet ist und einen Öffnungsquerschnitt aufweist, der ausreichend weit für die Förderung von Waren ist, jedoch keinen Durchtritt von Personen ermöglicht. Der neben dem Wareneinlaufabschnitt platzierte Kassenabschnitt ist zumindest auf drei Seiten, nämlich auf der Frontseite sowie in beiden seitlichen Richtungen, geschlossen.
  • Je nach verwendeten Materialien und detaillierter geometrischer Gestaltung stellt die Sicherheitsvorrichtung für Selbstbedienungsläden im Vergleich zu herkömmlichen Kassenarbeitsplätzen von Supermärkten einen Fortschritt mit fallspezifisch möglicher Schwerpunktsetzung unter dem Aspekt des Schutzes gegen Gewalteinwirkung und gleichzeitig unter hygienischen Aspekten dar.
  • Das Kassenpersonal ist zum einen unmittelbar an seinem Sitzplatz oder Stehplatz auf mindestens drei Seiten vor mechanischer Gewalteinwirkung geschützt. Zum anderen ist der Schutz auch auf den Wareneinlauf, optional zusätzlich auf den Warenauslauf, der Kasse ausgedehnt. Dies stellt insbesondere einen Schutz gegen Stichwaffen oder Gegenstände, die als Schlagwaffe benutzt werden könnten, dar. Allgemein ermöglicht der modulare Aufbau der Sicherheitsvorrichtung aus einzelnen Abschnitten einen einfachen Aufbau der Sicherheitsvorrichtung auf einen herkömmlichen Kassenarbeitsplatz.
  • Die Montage der kompletten Sicherheitsvorrichtung kann mit einem Minimum an Befestigungselementen, beispielsweise Schrauben, an einer bestehenden Unterkonstruktion erfolgen, wobei dennoch eine dauerhafte, stabile Befestigung gegeben ist. Im Extremfall kann von metallischen Befestigungselementen vollständig abgesehen werden, indem zum Beispiel stoffschlüssige Verbindungen zwischen den einzelnen Abschnitten der Sicherheitsvorrichtung und der Unterkonstruktion hergestellt werden. Solche Verbindungen sind insbesondere mit Klebstoffen oder durch Klemmung herstellbar und zeichnen sich durch eine beachtliche mechanische Belastbarkeit, gute hygienische Eigenschaften, speziell Reinigungsmöglichkeiten, sowie die Möglichkeit der rückstandslosen Entfernung des gesamten Aufbaus, hier der modular aufgebauten Sicherheitsvorrichtung, aus.
  • Generell sind Ausführungsformen besonders vorteilhaft, welche eine Befestigung der kompletten Sicherheitsvorrichtung an einem bestehenden Kassenarbeitsplatz ohne Beschädigung irgendwelcher Komponenten, etwa durch das Bohren von Löchern oder das Einfügen von Durchbrüchen, ermöglichen. Auch eine zerstörungsfreie Demontage der Sicherheitsvorrichtung für den Kassenbereich ist in einem solchen Fall jederzeit möglich.
  • Was die Dimensionierung der Sicherheitsvorrichtung betrifft, sind die Abmessungen der Waren, welche die Kasse passieren sollen, ausschlaggebend. Im Fall besonders sperriger Waren sind die einzelnen Abschnitte der Sicherheitsvorrichtung entsprechend zu dimensionieren und anzuordnen. Beispielhaft wird in diesem Zusammenhang auf das Dokument DE 296 14 206 U1 hingewiesen, welches einen Kassentisch für Bau- und Gartenmärkte zum Gegenstand hat.
  • Eine mögliche Ausgestaltung der Sicherheitsvorrichtung sieht vor, dass der Wareneinlaufabschnitt als Schleuse ausgebildet ist, welche eingangsseitig und ausgangsseitig jeweils ein Verschlusselement aufweist. Als Verschlusselemente kommen beispielsweise Rollläden in Betracht. Allgemein wird, was aufrollbare Verschlusselemente betrifft, auf das Dokument DE 41 25 269 C2 hingewiesen. Alternativ sind beispielsweise Klappen als Verschlusselemente verwendbar. In vereinfachter Ausgestaltung können konstruktionsbedingt nicht absperrbare Vorrichtungen, beispielsweise Lamellenvorhänge, welche aus einzelnen, frei nebeneinander hängenden, sich eventuell in seitlicher Richtung überlappenden Streifen aus flexiblem Material gebildet sind, an Stelle von Verschlusselementen im engeren Sinne eingesetzt werden.
  • Bereits ohne Verriegelungsmechanismen haben die Klappen, mehrflügeligen Türen, Rollläden oder sonstigen Verschlusselemente der Einlaufschleuse eine Barrierewirkung. In vorteilhafter Weiterbildung sind die Verschlusselemente des Wareneinlaufabschnitts derart miteinander gekoppelt, dass in jedem Betriebszustand höchstens eines der beiden Verschlusselemente geöffnet sein kann. Im einfachsten Fall ist dies durch eine rein mechanische Kopplung der beiden in Förderrichtung der Waren hintereinander geschalteten Verschlusselemente bewerkstelligt. Alternativ können zum Beispiel elektromechanische Aktuatoren zum Sperren und Freigeben der Verschlusselemente der Einlaufschleuse vorgesehen sein.
  • Gemäß einer Weiterbildung der Sicherheitsvorrichtung umfasst diese zusätzlich zum Wareneinlaufabschnitt einen ebenfalls an den Kassenabschnitt anschließenden Warenauslaufabschnitt. In prinzipiell gleicher Gestaltung wie der Wareneinlaufabschnitt ist auch der Warenauslaufabschnitt tunnelartig ausgebildet.
  • Der Warenauslaufabschnitt kann ein Verschlusselement aufweisen, welches als Barriere wirkt und - ebenso wie die Verschlusselemente im Wareneinlaufabschnitt - aus einer Vielzahl an sich bekannter Grundkonstruktionen auswählbar ist und in vorteilhafter Ausgestaltung ausschließlich von innen geöffnet werden kann. Auch in diesem Fall kann beispielsweise eine Klappe, ein Rollladen, ein Lamellenvorhang oder eine vergleichbare Vorrichtung, etwa eine aufrollbare, stabile Textilbahn, vorgesehen sein. Im Unterschied zum Wareneinlaufabschnitt weist der Warenauslaufabschnitt in typischer Ausgestaltung lediglich ein einziges Verschlusselement auf.
  • Unabhängig von der detaillierten sicherheitstechnischen Gestaltung des Wareneinlaufabschnitts und des optionalen Warenauslaufabschnitts ist das Kassenpersonal, welches seinen Arbeitsplatz im Kassenabschnitt eingenommen hat, derart von der Kundschaft getrennt, dass das Risiko von Infektionen - in welcher Richtung auch immer - minimiert ist. Dies gilt in auch in Fällen, in denen sich an der Rückseite des Kassenabschnitts keine Barriere, etwa in Form einer abschließbaren Tür, befindet.
  • Der Wareneinlaufabschnitt der Sicherheitsvorrichtung ist in typischer Ausgestaltung auf ein Förderband aufgesetzt. Als Zusatzausstattung kann in den Wareneinlaufabschnitt eine Desinfektionsanlage integriert sein. Eine solche Anlage arbeitet beispielsweise mit UV-Strahlung. Hinsichtlich der prinzipiellen Möglichkeit einer Entkeimung in einem Kassenbereich mit UV-C Strahlung wird beispielhaft auf das Dokumente DE 10 2009 037 741 A1 hingewiesen.
  • Der Warenauslaufabschnitt befindet sich beispielsweise im Bereich einer Warenrutsche. Der Wareneinlaufabschnitt ist - in Förderrichtung der Waren betrachtet - typischerweise länger als der Warenauslaufabschnitt. Prinzipiell kann auch im Warenauslaufabschnitt die Ware mit einem Förderband transportiert werden.
  • Alle Abschnitte der Sicherheitsvorrichtung können komplett oder größtenteils aus transparenten Materialien gefertigt sein. Hierbei kann es sich beispielsweise um Polycarbonat, welches unter anderem unter der Marke Makrolon erhältlich ist, handeln. Ebenso ist Acrylglas, bekannt unter der Marke Plexiglas, als Material zur Fertigung der einzelnen Abschnitte der Sicherheitsvorrichtung geeignet. Grundsätzlich ist auch die Verwendung blickdichter Materialien, selbst für den Kassenabschnitt, möglich. Sofern keine Sichtverbindung zwischen dem Kassenpersonal und der Kundschaft besteht, ist der Einsatz eines Kamerasystems zweckmäßig. Was Überwachungssysteme mit Kamera betrifft, wird beispielhaft auf das Dokument DE 10 2014 214 089 A1 hingewiesen.
  • Im Übrigen kann die Kasse nach dem Vorbild bestehender Kassenarbeitsplätze ausgerüstet sein. Dies betrifft beispielsweise Scanner, Waagen und Bezahlsysteme. Unter anderem kann die Sicherheitsvorrichtung eine Anlage zur Diebstahldetektion umfassen. Eine Vorrichtung zur Diebstahlerfassung, welche zur Verwendung in einer Kassenzone konzipiert ist, ist zum Beispiel in der EP 0 907 155 B1 im Detail beschrieben. Ergänzend wird auf das Dokument DE 10 2018 115 747 A1 hingewiesen, das eine Vorrichtung zur Erfassung von Einkaufswagen, die sich in einem Überwachungsbereich befinden, beschreibt.
  • Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Hierin zeigt:
    • 1 einen Kassenarbeitsplatz einschließlich Sicherheitsvorrichtung in perspektivischer Ansicht.
  • Ein in Übersichtsdarstellung nach 1 skizzierter Kassenarbeitsplatz 1 umfasst eine Sicherheitsvorrichtung 2, welche dreiteilig, nämlich aus einem Wareneinlaufabschnitt 3, einem Kassenabschnitt 4 und einem Warenauslaufabschnitt 5, aufgebaut ist. Hinsichtlich seiner grundsätzlichen Funktion entspricht der Kassenarbeitsplatz 1 herkömmlichen Kassen, wie sie in Supermärkten gängig sind.
  • Die Arbeitsrichtung, in welcher die Waren am Kassenarbeitsplatz 1 gefördert werden, ist mit AR bezeichnet. Die an der Kasse zu erfassenden Waren werden in herkömmlicher Weise auf ein Förderband 9 aufgelegt, welches einen Auflagebereich 11 darstellt. Das Förderband 9 ist auf einem Gestell 10 installiert. Der Wareneinlaufabschnitt 3 ist als Schleuse ausgebildet, welche einen Teil des Förderbands 9 abdeckt. Hierbei ist eine im Querschnitt U-förmige Abdeckung des Wareneinlaufabschnitts mit 6 bezeichnet. In Arbeitsrichtung AR betrachtet, befindet sich am Anfang der U-förmigen Abdeckung 6 ein optionales eingangsseitiges Verschlusselement 7 des Wareneinlaufabschnitts 3. Bei dem Verschlusselement 7 handelt es sich beispielsweise um einen Rollladen.
  • Die U-förmige Abdeckung 6 ist im Ausführungsbeispiel aus einem transparenten Material gefertigt. Am Ende des Wareneinlaufabschnitts 6 befindet sich ein ausgangsseitiges Verschlusselement 8. Die Verschlusselemente 7, 8, welche in nicht dargestellter Weise auch als Klappen ausgebildet sein können, sind nicht notwendigerweise aus durchscheinendem Material gefertigt. Ein Öffnen des Verschlusselements 8 ist in vorteilhafter Ausgestaltung nur dann möglich, wenn das Verschlusselement 7 geschlossen ist. In analoger Weise kann das eingangsseitige Verschlusselement 7 nur bei geschlossenem ausgangsseitigen Verschlusselement 8 geöffnet werden. Dies gilt nicht für vereinfachte Ausgestaltungen, in welchen lediglich Lamellenvorhänge mit vertikal angeordneten Lamellen die Funktion der - dann in keiner Weise absperrbaren - Verschlusselemente 7, 8 übernehmen. Auch Ausgestaltungen ohne jegliche Vorhänge, Klappen, Rollläden oder sonstige Barrieren innerhalb des Wareneinlaufabschnitts 6 sind realisierbar. Allein durch die Länge des Wareneinlaufabschnitts 6 ist in einem solchen Fall bereits eine Schutzwirkung gegeben.
  • Die U-förmige Abdeckung 6 schließt unmittelbar an ein Schutzelement 12 des Kassenabschnitts 4 an. Das Schutzelement 12 ist - prinzipiell vergleichbar mit der U-förmigen Abdeckung 6 - ebenfalls als U-förmiges Profil aus einem transparenten Material, insbesondere Polycarbonat oder Acrylglas, gefertigt. Eine Frontplatte des Schutzelements 12 ist mit 13 bezeichnet. Die Bezugszeichen 14 und 15 bezeichnen Seitenplatten des Schutzelementes 12. Der von den Platten 13, 14, 15 auf drei Seiten umschlossene Arbeitsraum für das Kassenpersonal ist mit 16 bezeichnet. Mit 17 ist ein Scanner bezeichnet, welcher im Arbeitsraum 16 hinter der Frontplatte 13 angeordnet ist. Zusätzlich können weitere Vorrichtungen wie eine Schleuse für Bargeldzahlung vorhanden sein.
  • Die Seitenplatte 14 weist eine Aussparung auf, an welche eine U-förmige Abdeckung 18 des Warenauslaufabschnitts 5 anschließt. Im Warenauslaufabschnitt 5 befindet sich ein Verschlusselement 19, welches entsprechend den Verschlusselementen 7, 8 aufgebaut ist und nicht von außen geöffnet werden kann, sofern nicht eine besonders simple Lösung mit einem Vorhang, insbesondere Lamellenvorhang aus einzelnen transparenten, flexiblen Streifen, als Verschlusselement 19 gewählt ist. Damit hat auch der Warenauslaufabschnitt 5 die Funktion einer Schleuse. Im Unterschied zum Wareneinlaufabschnitt 3 befindet sich im Warenauslaufabschnitt 5 eine Warenrutsche 20. Ein Entnahmebereich, von welchem die Waren entnommen werden können, ist mit 21 bezeichnet. In alternativer, nicht dargestellter Ausgestaltung befindet sich auch im Warenauslaufabschnitt 5 ein Förderband.
  • Insgesamt bietet die Sicherheitsvorrichtung 2 einen einfachen und zugleich wirksamen Schutz gegen Angriffe mit Messern oder dergleichen. Eine Berührung des Kassenpersonals durch Personen, welche sich vor dem Kassenarbeitsplatz 1 befinden, ist zuverlässig ausgeschlossen. Zugleich ist das Risiko einer Übertragung von Viren, Bakterien oder sonstigen infektiösen Substanzen minimiert. Optional ist der Kassenabschnitt 4 auch nach oben sowie zur Rückseite hin abgeschlossen. In diesem Fall ist der Kassenabschnitt 4 mit einer technischen Lüftung auszustatten.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Kassenarbeitsplatz
    2
    Sicherheitsvorrichtung
    3
    Wareneinlaufabschnitt, Schleuse
    4
    Kassenabschnitt
    5
    Warenauslaufabschnitt
    6
    U-förmige Abdeckung des Wareneinlaufabschnitts
    7
    eingangsseitiges Verschlusselement des Wareneinlaufabschnitts
    8
    ausgangsseitiges Verschlusselement des Wareneinlaufabschnitts
    9
    Förderband
    10
    Gestell
    11
    Auflagebereich
    12
    Schutzelement des Kassenabschnitts
    13
    Frontplatte des Schutzelementes
    14
    Seitenplatte des Schutzelementes
    15
    Seitenplatte des Schutzelementes
    16
    Arbeitsraum
    17
    Scanner
    18
    U-förmige Abdeckung des Warenauslaufabschnitts
    19
    Verschlusselement im Warenauslaufabschnitt
    20
    Warenrutsche
    21
    Entnahmebereich
    AR
    Arbeitsrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
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    • DE 102016103575 B4 [0004]
    • DE 1584259 A [0005]
    • DE 9401932 U1 [0005]
    • DE 29614206 U1 [0012]
    • DE 4125269 C2 [0013]
    • DE 102009037741 A1 [0018]
    • DE 102014214089 A1 [0020]
    • EP 0907155 B1 [0021]
    • DE 102018115747 A1 [0021]

Claims (13)

  1. Sicherheitsvorrichtung für einen Kassenbereich, mit mindestens zwei unmittelbar an einander grenzenden Sicherheitsabschnitten, nämlich - einem Wareneinlaufabschnitt (3), - einem Kassenabschnitt (4), wobei der Wareneinlaufabschnitt (3) tunnelartig ausgebildet ist und einen Öffnungsquerschnitt aufweist, der ausreichend weit für die Förderung von Waren ist, und wobei der Kassenabschnitt (4) zumindest auf drei Seiten, nämlich auf der Frontseite sowie in beiden seitlichen Richtungen, geschlossen ist.
  2. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Wareneinlaufabschnitt (3) als Schleuse ausgebildet ist, welche eingangsseitig und ausgangsseitig jeweils ein Verschlusselement (7, 8) aufweist.
  3. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusselemente (7, 8) des Wareneinlaufabschnitts (3) derart miteinander gekoppelt sind, dass stets höchstens eines der beiden Verschlusselemente (7, 8) geöffnet ist.
  4. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitsabschnitte zusätzlich einen Warenauslaufabschnitt (5) umfassen, welcher ebenso wie der Wareneinlaufabschnitt (3) tunnelartig ausgebildet ist.
  5. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Warenauslaufabschnitt (5) ein ausschließlich von innen zu öffnendes Verschlusselement (19) aufweist.
  6. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Wareneinlaufabschnitt (3) in Förderrichtung (AR) der Waren länger als der Warenauslaufabschnitt (5) ist.
  7. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Warenauslaufabschnitt (5) auf einer Warenrutsche (20) befindet.
  8. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer der Abschnitte Wareneinlaufabschnitt (3) und Warenauslaufabschnitt (5) transparent ist.
  9. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Wareneinlaufabschnitt (3) auf ein Förderband (9) aufgesetzt ist.
  10. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Wareneinlaufabschnitt (3) eine Desinfektionsanlage umfasst.
  11. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandungen (13, 14, 15) auf allen drei geschlossenen Seiten des Kassenabschnitts (4) transparent sind.
  12. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die drei Wandungen (13, 14, 15) des Kassenabschnitts (4) durch ein einziges transparentes Schutzelement (12) gebildet sind.
  13. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass sämtliche Sicherheitsabschnitte (3, 4, 5) zur werkzeuglosen, zerstörungsfreien Befestigung auf einer Unterkonstruktion sowie Demontage von einer Unterkonstruktion ausgebildet sind.
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