KOPFAUSSTEIFUNG FÜR EINEN WEINBERGPFAHL ie Erfindung betrifft einen Pfahl zum Halten eines Drahtes im Wein- und Obstbau mit einem Grundkörper aus Metallblech und wenigstens einem daran angeordneten Haken, gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Ein derartiger Pfahl, der aus einem U-förmigen Profil aus Stahlblech mit an den Schenkeln des Profils angeordneten ausgestanzten Haken besteht, ist beispielsweise aus der DE 44 36 936 AI bekannt.
Weiterhin ist aus der DE-A-19749236 ein Weinbergpfahl mit einem im Querschnitt offenen Profil mit insgesamt neun Sicken bildenden Abwinkelungen bekannt, die sich über die gesamte Länge des Pfahls hinweg erstrecken, wobei im Pfahlkopf im Bereich einer zentra- len frontseitigen Sicke ein Loch eingebracht ist, durch das hindurch ein von oben her in das offene Pfahlprofil eingesetzter Stopfen durch Einstecken eines Schraubenziehers oder dergleichen am Pfahlprofil fixiert werden kann, um den Pfahl über einen am gegenüberliegenden Ende angeordneten Vorsprang, der sich zapfenförmig zur Rückseite hin aus dem Pfahlprofil heraus erstreckt und ein Einhängeloch aufweist, nach oben hin aus dem Erd- reich herauszuziehen. Der beschriebene. Pfahl ist aufgrund der Vielzahl von eingebrachten Sicken vergleichsweise aufwendig zu fertigen und benötigt zudem einen großen Materialeinsatz, was zu hohen Produktionskosten führt. Zudem ist das Herausziehen des Pfahls vergleichsweise aufwendig und erfordert einen zusätzlichen Arbeitsschritt, da nicht nur der Pfropfen in den Pfahlkopf eingesetzt werden muss, sondern gleichzeitig auch die Höhe des frontseitigen Lochs im Pfahlprofil durch Verschieben des Pfropfens mit dem Loch im Pfropfen in Übereinstimmung gebracht werden muss, um den Schraubzieher problemlos einstecken zu können.
Insbesondere bei Pfählen aus Stahlblech hat es sich bewährt, die Grundkörper der Pfähle im Endbereich mit einer vorzugsweise kreisförmigen Ausnehmung zu versehen, um durch die Ausnehmung hindurch einen Spanndraht zu führen oder in der Ausnehmung ein Zugelement zum maschinellen Herausziehen des Pfahls aus dem Erdreich zu befestigen. Ein
maschinelles Herausziehen des Pfahls erfolgt hierbei mit einer mit einem Zugelement versehenen Vorrichtung, welche beispielsweise an einem Ausleger eines landwirtschaftlichen Fahrzeuges befestigt ist, und den Pfahl mit einer nach oben gerichteten Zugkraft aus dem Erdreich zieht.
Bei den beschriebenen Pfählen ergibt sich das Problem, dass sowohl durch die Ausnehmungen wie auch durch die Stanzlöcher der ausgestanzten Haken die Profilquerschnittsfläche, insbesondere im Bereich des Pfahlendes, herabgesetzt wird, wodurch sich die Stei- figkeit unter einer Belastung mit einer Normaldruckkraft im Endbereich des Pfahls verrin- gert. So wird der Pfahl beim Setzen in der Regel mit Hilfe einer Schlagramme und einer
Schlagkraft von beispielsweise 5 KN mit zwei bis drei Schlägen ca. 60 bis 90 cm tief in das Erdreich getrieben, wobei insbesondere bei der Verwendung von Grundkörpern aus dünnwandigen Hohlprofilen Stabilitätsprobleme im Endbereich des Pfahls auftreten können, die insbesondere bei dünnen Pfählen dazu führen, dass diese beim Einschlagen je nach Schlag- richtung im Kopfbereich einknicken.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Pfahl zu schaffen, der trotz vorhandener Querschnittsschwächungen am Pfahlende verformungslos in das Erdreich eingetrieben werden kann.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale von Anspruch 1 gelöst.
Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
Gemäß der Erfindung weist ein erfindungsgemäßer Pfahl einen Grundkörper aus Metallblech mit einem fußseitigen, in das Erdreich einsetzbaren Ende sowie einem kopfseitigen freien Ende auf, wobei an dem Grundkörper wenigstens ein Haken zum Halten eines Drahtes angeordnet ist. Im Bereich des stirnseitigen Endes erstreckt sich erfindungsgemäß eine flächige oder sickenförmige Ausformung vorzugsweise im Wesentlichen parallel zur Längsachse des Grundkörpers in Richtung des fußseitigen Endes. Die flächige oder sickenförmige Ausnehmung definiert dabei erfindungsgemäß eine Fläche, die im Bereich des kopfseitigen Endes ausläuft oder endet. Die durch die flächige oder sickenförmige Aus-
nehmung definierte Fläche kann sich dabei ausgehend vom Rand des kopfseitigen Endes des Pfahls, der als Einschlagfläche für ein Einschlagwerkzeug dient, bis ca. 20 - 30 cm oder auch weniger zum fußseitigen Ende des Grundkörpers hin erstrecken.
In der Stirnfläche am kopfseitigen Ende des Grundkörpers ist hierbei eine insbesondere kreisförmige Ausnehmung vorgesehen, die vorzugsweise ein Stanzloch ist und an welcher in vorteilhafter Weise ein Zugelement zum Herausziehen des Pfahls aus dem Erdreich befestigt werden kann.
Gemäß der Erfindung befindet sich am Grundkörper im Bereich dieser Ausnehmung weiterhin eine flächige oder sickenförmige Ausformung, deren Ränder vom kopfseitigen Ende des Grundkörpers aus bis zur Ausnehmung herab verlaufen.
Wie die Anmelderin gefunden hat, erhöht eine derartige flächige oder sickenförmige Aus- formung des Grundkörpers dessen Widerstandsfähigkeit gegenüber plastischen Deformationen im Bereich des kopfseitigen Endes. Hierdurch lassen sich Beschädigungen des Pfahls, die aufgrund der Schwächung des Profilquerschnitts durch die als Auszugsloch dienende Ausnehmung sowie die Stanzlöcher für die Haken im Kopfbereich zu beobachten sind, wirksam verhindern.
Bei der Fertigung des Pfahles wird die Ausformung aus dem Material des Grundkörpers beispielsweise durch Kaltumformung mit Hilfe von bekannten Prägewerkzeugen herausgeformt, so dass für die Herstellung der erfindungsgemäßen Pfähle kein zusätzliches Material erforderlich ist. Hierdurch lässt sich bei den erfindungsgemäßen Pfählen die zusätzliche Stabilität in vorteilhafter Weise ohne zusätzliches Material für Aussteifungselemente und mit einfachen Mitteln erreichen.
Weitere Ausführungsformen der flächigen oder auch sickenförmigen Ausformung sehen vor, dass der Rand sich z.B. um wenigstens 20 mm über das untere Ende der Ausnehmung hinweg in Richtung zum fußseitigen Ende hin erstreckt, wobei der Rand zumindest abschnittsweise parallel zu einer längsseitigen Außenkante des Grundkörpers verläuft, und die Ausformung in die Stirnfläche des Grundkörpers eingebracht ist.
Unterhalb der stirnflächigen Ausnehmung kann der Rand weiterhin in vorteilhafter Weise entlang einer geschlossenen Linie stetig um die Ausnehmung herum geführt sein und begrenzt hierbei bevorzugt eine V- oder U-förmige Fläche der Ausformung.
Hierdurch wird der Kraftfluss im Übergangsbereich zwischen der Ausformung und dem nicht ausgeformten übrigen Bereich des Grundkörpers bei einer Beanspruchung des Grundkörpers mit einer Normaldruckkraft in Längsrichtung des Pfahls, wie sie beispielsweise beim Einschlagen des Pfahls entsteht, in vorteilhafter Weise verbessert und der schä- digende Einfluss von Spannungsspitzen im Bereich von Ecken und Kanten des Grundkörpers vermieden.
Die Ausformung kann in den aufgezeigten Fällen entweder erhaben aus dem Grundkörper herausstehen oder rückversetzt in den Grundkörper eingebracht sein.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die Ausformung alternativ oder zusätzlich als eine in die Schenkel des Grundkörpers eingebrachte erste sickenförmige Ausformung ausgestaltet, deren Ränder sich vom kopfseitigen Ende des Grundkörpers bis wenigstens zum ersten Haken hinab erstrecken, wobei die Ränder der Ausformung bevor- zugt parallel zur Längsachse des Grundkörpers verlaufen.
In ähnlicher Weise wie die Ausformung im Bereich der Stirnfläche wird auch die erste sickenförmige Ausformung im Schenkel des Grundkörpers aus dessen Material, beispielsweise durch Kaltumformung mit Hilfe von bekannten Prägewerkzeugen, herausgeformt, so dass für eine Verbesserung der Stabilität des Grundkörpers kein zusätzliches Material erforderlich ist und die Herstellung der ersten sickenförmigen Ausformung mit einfachen Mitteln erfolgen kann.
In vorteilhafter Weise ist weiterhin die erste sickenförmige Ausformung als eine konkave Vertiefung in das Metallblech eingebracht, wobei deren Tiefe vorzugsweise im Bereich des 1 bis 2,5-fachen der Materialstärke des Metallblechs liegt.
Der sich aus der ersten sickenförmigen Ausformung ergebende Vorteil besteht darin, dass die verringerte Stabilität aufgrund des geschwächten Profilquerschnittes im Bereich des vom kopfseitigen Rand des Grundkörpers aus gesehenen ersten ausgestanzten Hakens durch die erste sickenförmige Ausformung im Schenkel erhöht wird und sich der Grund- körper insbesondere beim Einbringen desselben in das Erdreich durch Einschlagen auf dessen kopfseitiges Ende nicht in der Querschnittsform verändert.
Weiterhin kann aufgrund der verbesserten Stabilität des Grundkörpers im Bereich des ersten kopfseitigen Hakens dessen Abstand zum kopfseitigen Rand des Grundkörpers in vor- teilhafter Weise gegenüber einem Grundkörper ohne eine sickenförmige Ausformung verringert werden, so dass im Wein- oder Obstbau die volle Länge des Grundkörpers zur Befestigung von Spann- oder Heftdrähten ausgenutzt werden kann, was zu einer beachtlichen Materialeinsparung und einer damit verbundenen Kostenersparnis führt.
Um nicht nur im Bereich der Ausstanzung des Hakens sondern auch unterhalb desselben die Stabilität des Grundkörpers zu erhöhen und ein Knicken beim Einbringen desselben zu vermeiden, erstreckt sich in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform die erste sickenförmige Ausformung am Haken vorbei und läuft unterhalb des Hakens aus.
Zusätzlich kann es vorgesehen sein, dass eine zweite sickenförmige A-usformung oberhalb des Hakens vorgesehen ist, wobei die Längsachse des Grundkörpers zu der Längsachse der zweiten sickenförmigen Ausformung in einem Winkel von kleiner gleich 90°, insbesondere 45° angeordnet ist und sich vorzugsweise von der Mitte des Schenkels, beispielsweise von der Mittellinie der Schenkelfläche aus, in Richtung zur Stirnseite des Grundkörpers hin erstreckt.
In einer weiteren Ausführungsform ist zusätzlich noch eine dritte sickenförmige Ausformung unterhalb des Hakens angeordnet, deren Längsachse zu der Längsachse des Grundkörpers einem Winkel von kleiner gleich 90°, insbesondere 45° einschließt.
In gleicher Weise wie die zweite sickenförmige Ausformung erstreckt sich die dritte sickenförmige Ausformung von der Mitte des Schenkels aus in Richtung zur Stirnseite des
Grundkörpers, wobei die zweite und/oder die dritte sickenförmige Ausformung sich in erfindungsgemäßer Weise vorzugsweise über die Breite des Hakens hinweg erstrecken.
Durch die erste, zweite und dritte sickenförmige Ausformung wird das Flächenträgheits- moment im Bereich des kopfseitigen Endes des Grundkörpers in vorteilhafter Weise erhöht, so dass der Grundkörpers ohne schädigende Verformung durch Einschlagen auf das kopfseitige Ende in das Erdreich eingetrieben werden kann, selbst wenn dieser mit einem Schlagwerkzeug im Kopfbereich außermittig getroffen wird.
Um mit einfachen Mitteln die zweite und dritte sickenförmige Ausformung unter Verwendung von nur einem Prägewerkzeug herzustellen, weisen die zweite und dritte sickenförmige Ausformung die gleiche Länge auf und verlaufen im wesentlichen parallel zueinander.
Vorzugsweise sind die erste, die zweite und die dritte sickenförmige Ausformung um den im Kopfbereich angeordneten Haken als eine durchgehende und zusammenhängende Ausformung herumgeführt, so dass zum einen die Verteilung der Normal- und Schubspannungen und somit der Kraftfluss im Bereich des Hakens beim Einschlagen des Grundkörpers verbessert wird, der Rand der ersten, zweiten und dritten sickenförmigen Ausformung im Verhältnis zur ausgeformten Fläche ein Minimum aufweist und zum anderen die Herstellung der sickenförmigen Ausformungen auf einfache Weise mit nur einem Prägewerkzeug erfolgen kann.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform sieht vor, dass sich die zweite und/oder dritte sickenförmige Ausformung bis an die Stirnfläche des Grundkörpers heran erstreckt, wobei sich bei dieser und den zuvor beschriebenen Ausführungsformen eine Breite der ersten und/oder zweiten und/oder dritten sickenförmigen Ausformung im Bereich zwischen 1 und 5 mm, insbesondere von 2 mm, als besonders vorteilhaft herausgestellt hat.
Um einerseits ein K iicken in Richtung der Stirnfläche sowie in Richtung der Schenkel und andererseits auch Querschnittsverformungen im Bereich der Ausnehmung und der Haken auszuschließen, ist in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemä-
ßen Pfahls sowohl in der Stirnfläche als auch in den Schenkeln des Grundkörpers eine Ausformung vorgesehen.
Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnung anhand von bevorzugten Ausführungsformen beschrieben.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Pfahls mit einer flä- chigen Ausformung in der Stirnfläche,
Fig. 2 eine Aufsicht auf den erfindungsgemäßen Pfahl aus Fig. 1,
Fig. 3 eine schematische räumliche Darstellung eines erfindungsgemäßen Pfahls, bei welchem die Ausformung nach Art einer Sicke in der Stirnfläche vorgesehen ist,
Fig. 4 einen erfindungsgemäßen Pfahls in einer Seitenansicht mit einer ersten sickenförmigen Ausformung in der Schenkelfläche,
Fig. 5a einen erfindungsgemäßen Pfahl in einer Aufsicht mit einer flächigen Ausformung in der Stirnfläche und konvex geformten ersten sickenförmigen Ausformungen in den Schenkelflächen,
Fig. 5b einen erfindungsgemäßen Pfahl in einer Aufsicht mit einer flächigen Ausformung in der Stirnfläche und konvex geformten ersten sickenförmigen Ausformungen in den Schenkelflächen,
Fig. 6 einen erfindungsgemäßen Pfahl in einer Seitenansicht mit einer zusammen- hängenden ersten, zweiten und dritten sickenförmigen Ausformung in der Schenkelfläche,
Fig. 7a einen erfindungsgemäßen Pfahl in einer Aufsicht mit einer flächigen Ausformung in der Stirnfläche und konvex geformten ersten, zweiten und dritten sickenförmigen Ausformungen in den Schenkelflächen,
Fig. 7b einen erfindungsgemäßen Pfahl in einer Aufsicht mit einer flächigen Ausformung in der Stirnfläche und konkav geformten ersten, zweiten und dritten sickenförmigen Ausformungen in den Schenkelflächen,
Fig. 8 einen erfindungsgemäßen Pfahl in einer Seitenansicht mit einer zusämmen- hängenden ersten und dritten sickenförmigen Ausformung, bei welchem die dritte sickenförmige Ausformung sich bis an die Stirnfläche des Grundkörpers heran erstreckt,
Fig. 9a einen erfindungsgemäßen Pfahl in einer Aufsicht mit einer flächigen Aus- formung in der Stirnfläche und konvex geformten ersten und dritten sickenförmigen Ausformungen in den Schenkelflächen, wobei sich die dritten sickenförmigen Ausformungen bis an die Stirnfläche des Grundkörpers heran erstrecken,
Fig. 9b ein erfindungsgemäßer Pfahl in einer Aufsicht mit einer flächigen Ausformung in der Stirnfläche und konkav geformten ersten und dritten sickenförmigen Ausformungen in den Schenkelflächen, wobei sich die dritten sickenförmigen Ausformungen bis an die Stirnfläche des Grundkörpers heranerstrecken,
Fig. 10 einen erfindungsgemäßen Pfahl in einer Ansicht von vorne mit einer Ausformung in der Stirnfläche und konvex geformten ersten und zweiten sickenförmigen Ausformungen in den Schenkelflächen, und
Fig. 11 einen erfindungsgemäßen Pfahl in einer Ansicht von vorne mit einer Ausformung in der Stirnfläche und konkav geformten zweiten und dritten sickenförmigen Ausformungen in den Schenkelflächen.
Der in Fig. 1 und Fig. 2 dargestellte Pfahl 1 umfasst einen Grundkörper 2 mit einer U- förmigen Querschnittsform, die eine symmetrische Stirnfläche 3 und zwei daran anschließenden Schenkelflächen 5a, 5b aufweist. Die Stirnfläche 3 ist bei der bevorzugten Ausfüh- rungsform der Erfindung im wesentlichen eben ausgestaltet, kann aber auch eine konvexe oder konkave Wölbung aufweisen.
An den Schenkelflächen 5a, 5b sind nach außen stehende Haken 9 für die Aufnahme von nicht weiter dargestellten Spanndrähten angeordnet, wobei die Haken vorzugsweise durch Ausstanzen und Umformen von zungenförmigen Abschnitten aus den Schenkeln des Grundkörpers 2 in bekannter Weise gebildet werden.
Wie den Figuren weiter entnommen werden kann, weist der Grundkörper 2 am kopfseitigen Ende in der Stirnfläche 3 eine vorzugsweise aus der Stirnfläche 3 zur Frontseite des Pfahls 1 hin herausgeformte, erhabene flächige Ausformung 7 auf, in deren Bereich einer erste und eine weitere kreisförmige Ausnehmung 11, 13 angeordnet sind. In gleicher Weise besteht jedoch die Möglichkeit, die flächige Ausformung als in die Stirnfläche 3 eingelassene oder zurückversetzte flächige Vertiefung auszugestalten, die vorzugsweise mit Hilfe eines Prägewerkzeugs in den Grundkörper 2 eingebracht wird.
Die Höhe bzw. die Tiefe der Ausformung 7, die gemäss der in Fig. 3 gezeigten Ausführungsform der Erfindung auch als eine sickenförmige Ausformung 107 mit einer Breite von beispielsweise 2 bis 5 mm oder mehr in die Stirnfläche 3 des Grundkörpers 2 eingebracht werden kann, liegt hierbei vorzugsweise im Bereich des 1- bis 2,5-fachen der Materialstär- ke des Metallblechs des Grundkörpers 2, wobei diese beispielsweise I bis 3 mm oder auch mehr betragen kann. Die Sicke oder sickenförmige Ausformung 107 kann hierbei in gleicher Weise wie die Ausformung 7 als aus der Stirnfläche 3 erhaben hervorstehender oder aber in diese zurückversetzter Bereich ausgestaltet sein.
Die sickenförmige Ausformung 107 wird durch einen Rand 17 begrenzt, der sich vom kopfseitigen Ende des Grundkörpers 2 in Richtung dessen Längsachse 15 parallel zu den Außenkanten 19 des Grundkörpers 2 erstreckt und diese unterhalb der ersten Ausnehmung
1 1 nach Art eines ,N" umläuft. Gleiches gilt in entsprechender Weise für den Verlauf des Randes der flächigen Ausformung 7.
Die im Bereich der Ausformung 7, vorzugsweise auf deren Symmetrieachse angeordnete Ausnehmung 11 weist einen größeren Durchmesser als die am kopfseitigen Ende angeordnete Ausnehmung 13 auf und dient bevorzugt zur Befestigung eines Zugelements zum Herausziehen des Pfahls. Die kreisförmige Ausnehmung 13, die ebenfalls im Bereich der Ausformung 7, vorzugsweise auf deren Symmetrieachse angeordnet ist, weist hingegen einen kleineren Durchmesser auf und dient vorzugsweise zur Durchführung eines "nicht weiter dargestellten Spanndrahtes.
Die in Fig. 4, 5a und Fig. 5b dargestellten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Pfahls zeigen eine erste sickenförmige Ausformung 107a, die von der Stirnfläche 3 aus betrachtet hinter dem Haken 9 angeordnet ist. Hierbei erstreckt sich die erste sickenförmige Ausformung 107a vom kopfseitigen Ende des Grundkörpers 2 aus in Richtung zum ersten am kopfseitigen Ende des Grundkörpers 2 angeordneten Haken 9 und läuft unterhalb dieses Hakens aus, wobei die Ränder der ersten sickenförmigen Ausformung 107a bis unterhalb des Hakens 9 im wesentlichen parallel zu den Pfahlaußenkanten 19 des Grundkörpers 2 verlaufen und unterhalb des ersten kopfseitigen Hakens 9 die erste sickenförmige Ausfor- mung 107a U-förmig begrenzen.
Die Ausformung 7 der Stirnfläche 3 des Grundkörpers 2 kann sowohl in der Form einer Sicke als auch flächig aus der Stirnfläche 3 hervorstehend oder rückversetzt angeordnet sein, wobei dies, wie Fig.5a und Fig.5b zeigen, in Kombination mit konvex aus den Schenkelflächen 5a, 5b herausgeformten oder konkav in die Schenkelflächen 5a, 5b hineingeformten ersten sickenförmigen Ausformungen 107a möglich ist.
Bei einer konvex geformten ersten sickenförmigen Ausformung 107a ergibt sich der Vor- teil, dass ein in den Haken 9 eingelegter Spanndraht durch die erste sickenförmige Ausformung 107a nach außen in Richtung des Hakenbügels umgelenkt wird, so dass der Spanndraht gegen die zufällige Entnahme gesichert ist. Weiterhin wird durch das Anliegen des
Spanndrahtes an der ersten sickenförmigen Ausformung 107a die Kontaktfläche des Spanndrahtes mit dem Grundkörper 2 verringert, was aufgrund der geringeren Reibfläche beim Durchziehen von in den Haken 9 eingelegten Spanndrähten von Vorteil sein kann. Hingegen weisen die konkav in die Schenkelflächen 5a, 5b eingeformten ersten sickenför- migen Ausformungen 107a den Vorteil auf, dass der Spanndraht leichter aus dem Haken 9 entnommen werden kann.
Fig. 6 zeigt die Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Pfahls, bei welchem eine miteinander verbundene erste, zweite und dritte sickenförmige Ausformung 107a, 207, 307 um den Haken 9 herumgeführt ist. Wie es auch schon in Fig. 4 gezeigt wurde, erstreckt sich die erste sickenförmige Ausformung 107a hierbei vom kopfseitigen Rand des Grundkörpers 2 aus parallel zu den Pfahlaußenkanten 19 in Richtung des Hakens 9, währenddessen die ebenfalls ausgehend vom kopfseitigen Rand des Grundkörpers 2 verlaufende zweite sickenförmige Ausformung 207 sich in einem Winkel von ca. 45° in Richtung zur Stirnflä- ehe 3 des Grundkörpers 2 erstreckt. Die dritte sickenförmige Ausformung 307 schließt sich hingegen an die erste sickenförmige Ausformung 107a unterhalb des Hakens 9 an und erstreckt sich im wesentlichen parallel zur zweiten sickenförmigen Ausformung 207 in Richtung der Stirnfläche 3 des Grundkörpers 2. Hierbei laufen die zweite und dritte sickenförmige Ausformung 207, 307 im Bereich der Schenkefläche 5a, 5b aus, wobei jeweils die Ränder dieser Ausformung U-förmig zusammenlaufen.
Obgleich in Fig. 6 die zweite und dritte sickenförmige Ausformung 207, 307 vorzugsweise die gleiche Länge und den gleichen Winkel zur Längsachse des Grundkörpers 2 aufweisen, kann die zweite und dritte sickenförmige Ausformung 207, 307 sowohl eine unterschiedli- ehe Länge als auch einen unterschiedlichen Winkel zur Längsachse des Grundkörpers 2 aufweisen. Der Winkel der zweiten und dritten sickenförmigen Ausformung 207, 307 zur Längsachse des Grundkörpers 2 beträgt hierbei bevorzugt weniger als 90°, wobei sich ein Winkel von 45° als besonders vorteilhaft erwiesen hat.
Die in Fig.7a und Fig.7b dargestellten Ausführungsformen zeigen den in Fig.6 in der Seitenansicht dargestellten Grundkörper 2 in Kombination mit einer aus der Stirnfläche 3 hervorstehenden oder rückversetzten flächigen Ausformung 7. Wie in Fig.7a gezeigt ist, kann
die erste, zweite und dritte sickenförmige Ausformung 107a, 207, 307 sowohl konvex aus den Schenkelflächen 5a, 5b herausgeformt als auch, wie in Fig. 7b gezeigt, konkav in die Schenkelflächen 5a, 5b eingeformt sein.
Weiterhin kann sich die zweite und/oder dritte sickenförmige Ausformung 207, 307 bis an die Stirnfläche 3 des Grundkörpers 2 heran erstrecken. So zeigt Fig.8 eine Abwandlung der in Fig.6 dargestellten Ausführungsform, bei welcher eine zusammenhängende erste und dritte sickenförmige Ausformung 107a, 307, den Bereich des Hakens 9 unterhalb desselben in Richtung zum fußseitigen Ende des Grundkörpers 2 begrenzen und beim Einschlagen des Pfahls 1 auf das kopfseitige Ende einen vorteilhafter Kraftfluss im Bereich des Hakens 9 ermöglichen.
Wie auch schon bei den vorherigen Ausführungsformen können die erste und dritte sickenförmige Ausformung 107a, 207, 307 sowohl wie in Fig. 9a gezeigt, konvex aus den Schen- kelflächen 5a, 5b herausgeformt, als auch wie in Fig. 9b gezeigt, konkav in die Schenkelflächen 5a, 5b hineingeformt sein. Zur Verbesserung der Stabilität des Grundkörpers 2 am kopfseitigen Ende im Bereich der Schenkel 5a, 5b und der Stirnfläche 3 ist eine Kombination einer ersten, zweiten und dritten sickenförmigen Ausformung 107a, 207, 307 in den Schenkelflächen 5a, 5b mit einer aus der Stirnfläche 3 hervorstehenden oder rückversetzten flächigen oder einer nicht dargestellten sickenförmigen Ausformung 7, 107 möglich.
In Fig. 10 und Fig. 11 ist ein erfindungsgemäßer Pfahl 1 in einer Ansicht von vorne dargestellt, wobei in Fig. 10 die erste, zweite und dritte sickenförmige Ausformung 107a, 207, 307 konvex aus den Schenkelflächen 5a, 5b hervorstehen, währenddessen in Fig. 11 die erste, zweite und dritte sickenförmige Ausformung 107a, 207, 307 konkav in die Schenkelflächen 5a, 5b hineinversetzt sind.
Die in Fig. 10 gezeigten konvex geformten zweiten sickenförmigen Ausformungen 207 können je nach Abstand zum Haken 9 in Längsrichtung des Grundkörpers 2 auch zur Si- cherung des nicht dargestellten Spanndrahtes dienen, wohingegen die konkav geformten zweiten sickenförmigen Ausformungen 207 aus Fig. 11 einen Spanndraht bei der Entnahme aus dem Haken 9 nicht weiter behindern.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die stirnseitigen oder schenkelseitigen sickenförmigen oder flächigen Ausformungen 7, 107, 107a, 207 in einem Abstand von beispielsweise 1 bis 2 mm vom kopfseitigen Rand des Grundkörpers 2 entspringen und sich nicht wie gezeigt, an den kopfseitigen Rand des Grundkörpers 2 heran erstrecken.
Bezugszeichenliste
Pfahl Grundkörper Stirnflächea Schenkelflächeb Schenkelfläche Ausformung Haken1 erste Ausnehmung3 zweite Ausnehmung5 Längsachse7 Falzkanten9 Pfahlaußenkanten07 sickenförmige Ausformung07a erste sickenförmige Ausformung07 zweite sickenförmige Ausformung07 dritte sickenförmige Ausformung