Kopfstützenanordnung für einen Kraftfahrzeugsitz
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Kopfstützenanordnung für einen Kraftfahrzeugsitz nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Eine derartige Kopfstützenanordnung umfasst ein Lehnengestell für eine Rückenlehne des Kraftfahrzeugsitzes, das sich entlang einer Lehnenlängsrichtung erstreckt; eine Oberkante des Lehnengestells, die das Lehnengestell in einer aufrechten Funktionsposition in Lehnenlängsrichtung nach oben begrenzt; eine am Lehnengestell in Lehnenlängsrichtung oberhalb der Oberkante des Lehnengestells angeordnete (vorzugsweise höhenverstellbare) Kopfstütze mit einem Kopfstützenkörper; ggf. eine Einrichtung zum Einstellen der Höhe der Kopfstütze durch Verschieben des Kopfstützenkörpers entlang der Lehnenlängsrichtung; sowie zusätzlich eine Einrichtung zum Verstellen der Kopfstütze in einem Crash-Fall, um den Kopfstützenkörper in Richtung auf den Kopf eines auf dem entsprechenden Kraftfahrzeugsitz befindlichen Fahrzeuginsassen zu bewegen.
Durch die mittels einer kombinierten Hub- und Schwenkbewegung erzeugte Verlagerung der Kopfstütze in einem Crash-Fall nach vorne und nach oben soll eine verbesserte Abstützung des Kopfes und Nackenbereiches des Fahrzeuginsassen in einem Crash-Fall erreicht werden.
Die Schwenkbewegung erfolgt dabei um eine virtuelle (fiktive) Achse, d. h. um eine Schwenkachse, die außerhalb des Lagerbereiches liegt, über den die Kopfstütze am Lehnengestell (schwenkbar) angeordnet bzw. gelagert ist. Mit anderen Worten
ausgedrückt definiert die Einrichtung zum Crash-bedingten Verstellen der Kopfstütze eine Schwenkachse, um die der Kopfstützenkörper in einem Crash-Fall verschwenkt werden kann, die jedoch nicht durch einen körperlichen Verbindungsbereich zwischen Kopfstützenkörper und Lehnengestell gegeben ist, sondern vielmehr außerhalb dieses Verbindungsbereiches liegt. Dies bedeutet, dass im Verbindungsbereich zwischen Kopfstützenkörper und Lehnengestell in einem Crash-Fall eine Verstellbewegung des Kopfstützenkörpers erzeugt wird, die eine Schwenkbewegung um eine von diesem Verbindungsbereich beabstandete virtuelle (also nicht körperlich-gegenständliche) Schwenkachse umfasst.
Unter der aufrechten Funktionsposition des Lehnengestells wird vorliegend eine Position des Lehnengestells verstanden, in der sich dieses - bezogen auf den in ein Kraftfahrzeug eingebauten Zustand des entsprechenden Fahrzeugsitzes - im Wesentlichen entlang der vertikalen Fahrzeugachse erstreckt.
Unter der Lehnenlängsrichtung des Lehnengestells wird diejenige Richtung verstanden, entlang der sich die Wirbelsäule eines auf dem entsprechenden Kraftfahrzeugsitz befindlichen Fahrzeuginsassen erstreckt. Befindet sich das Lehnengestell in seiner aufrechten Funktionsposition, so verläuft die Lehnenlängsrichtung im Wesentlichen entlang der vertikalen Fahrzeugachse.
Eine Kopfstützenanordnung der eingangs genannten Art ist aus der DE 100 51 344 C1 bekannt. Bei dieser bekannten Anordnung schwenkt die Kopfstütze um eine fiktive (virtuelle) horizontale Achse, die während der Schwenkbewegung von einer Position, in der sie sich vor der Kopfstütze befindet, nach unten in eine Position wandert, in der sie sich vor dem Lehnengestell befindet. Demnach verläuft die Schwenkachse der Kopfstütze bei der bekannten Anordnung zu Beginn der Schwenkbewegung in einer horizontalen Ebene, die die Kopfstütze schneidet, und am Ende der Schwenkbewegung in einer horizontalen Ebene, die die Rückenlehne des entsprechenden Kraftfahrzeugsitzes in einem Bereich schneidet, der zum Abstützen des Rückens eines Fahrzeuginsassen dient.
In der DE 22 06 329 C2 ist eine Kopfstütze für Kraftfahrzeugsitze beschrieben, die bei einem Frontalaufprall des Kraftfahrzeugs um eine durch ein körperliches Drehgelenk gebildete Schwenkachse verschwenkt wird, wobei die Schwenkachse an einem Lehnenrahmen ausgebildet ist, der sich oberhalb der Oberkante der Rückenlehne des entsprechenden Fahrzeugsitzes erstreckt.
Aus der DE 196 50 321 A1 ist eine Vorrichtung zum Einstellen der Neigung (Winkelstellung) einer Kopfstütze an einer Sitzlehne eines Kraftfahrzeugsitzes bekannt, die durch ein Drehgelenk gebildet wird, welches sich unterhalb der Oberkante der entsprechenden Rückenlehne erstreckt.
In der DE 100 58 518 A1 ist ein Fahrzeugsitz mit einer Kopfstütze beschrieben, die schwenkbar an einer Verengung einer Lagerbuchse für die Kopfstütze unterhalb der Oberkante des Rückenlehnenrahmens angelenkt ist.
Aus der EP 1 029 736 A1 ist eine oberhalb einer Rückenlehne angeordnete Kopfstütze bekannt, die in einem Crash-Fall nach vorne in Richtung auf den Kopf eines Fahrzeuginsassen verschoben wird.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Kopfstützenanordnung der eingangs genannten Art weiter zu verbessern.
Dieses Problem wird durch die Schaffung einer Kopfstützenanordnung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
Danach liegt die Schwenkachse, um die die Kopfstütze in einem Crash-Fall verschwenkt wird, während der gesamten Schwenkbewegung der Kopfstütze - in Lehnenlängsrichtung betrachtet - oberhalb der Oberkante des Lehnengestells oder zumindest auf gleicher Höhe wie die Oberkante des Lehnengestells.
Dadurch, dass sich die Schwenkachse der Kopfstütze während der Schwenkbewegung oberhalb der Oberkante des Lehnengestells in horizontaler Richtung (senkrecht zur Lehnenlängsrichtung bzw. zur vertikalen Fahrzeugachse) erstreckt, lässt sich erreichen, dass die Schwenkbewegung der Kopfstütze nicht durch eine Kollision der Kopfstütze mit dem Sitzpolster beeinflusst werden kann. Die Kopfstütze bewegt sich daher in einem Crash-Fall definiert und zuverlässig entlang einer vorgegebenen Bahn, die ein optimales Abstützen des Kopfes eines zu schützenden Fahrzeuginsassen ermöglicht.
Hierdurch lassen sich unerwünschte Eingriffe in das Lehnenpolster des entsprechenden Kraftfahrzeugsitzes bzw. Einwirkungen des Lehnenpolsters auf die in einem Crash-Fall ausgelöste Verstellbewegung der Kopfstütze vermeiden. Dies wird erreicht, ohne dass Design-beeinträchtigende langlochartige Aussparungen im Polster und/oder
materialschwächende Langlöcher im oberen Bereich des Lehnengestells vorgesehen sein müssen.
Als eine sich oberhalb der Oberkante des Lehnengestells erstreckende Achse bildet die Schwenkachse der Kopfstütze eine virtuelle (fiktive) Achse, die außerhalb der Lagerstellen liegt, über die die Kopfstütze am Lehnengestell schwenkbar angeordnet ist. Auch im Rahmen der vorliegenden Erfindung kann eine Bewegung der Schwenkachse während des crash-bedingten Verschwenkens der Kopfstütze erfolgen. Die Schwenkachse verbleibt dabei jedoch stets oberhalb der Oberkante des Lehnengestells.
Da es sich bei der oberhalb der Oberkante des Lehnengestells verlaufenden Achse um eine virtuelle Achse handelt, ist es nicht erforderlich, oberhalb des Lehnengestells einen zusätzlichen, die Schwenkachse definierenden Lehnenrahmen vorzusehen. Vielmehr kann die zum Auslösen der Crash-bedingten Verstellbewegung vorgesehene Einrichtung unterhalb der Oberkante des Lehnengestells vorgesehen und dort an diesem angeordnet (in dieses integriert) sein.
Die Schwenkbewegung erfolgt derart, dass der Kopfstützenkörper einerseits in Lehnenlängsrichtung nach oben und andererseits quer zur Lehnenlängsrichtung nach vorne bewegt wird, um den Kopf eines Fahrzeuginsassen in einen Crash-Fall abzustützen.
Ein kombiniertes Anheben und Verschwenken des Kopfstützenkörpers lässt sich z.B. dadurch erreichen, dass die virtuelle Schwenkachse während der Crash-bedingten Verstellbewegung wandert. Sie befindet sich dabei stets an oder oberhalb der Oberkante des Lehnengestells, ändert jedoch ihre Position in Lehnenlängsrichtung, insbesondere durch Verschiebung nach oben (in Lehnenlängsrichtung betrachtet), um neben dem gewünschten Verschwenken der Kopfstütze nach vorne (in Richtung auf den Kopf eines Fahrzeuginsassen) auch ein Anheben des Kopfstützenkörpers zu bewirken. Bei der virtuellen Schwenkachse muss es sich also demnach nicht um eine räumlich feststehende Achse handeln, sondern sie kann vielmehr (während der jeweiligen Crashbedingten Verstellbewegung) räumlich veränderlich sein.
Die Einrichtung zur Einstellung der Höhe der Kopfstütze in Lehnenlängsrichtung als Komfort-Funktion im Normalbetrieb weist mindestens eine Führungsstange, vorzugsweise zwei Führungsstangen auf, die in Lehnenlängsrichtung verschieblich gelagert sind und an denen der Kopfstützenkörper festgelegt ist. Die Führungsstangen
können insbesondere an einer am Lehnengestell vorgesehenen Grundplatte längsverschieblich geführt sein.
Die Einrichtung zum crash-bedingten Verstellen der Kopfstütze dient in diesem Fall zum Anheben und Verschwenken der Führungsstangen, die bei ihrer Schwenkbewegung den Kopfstützenkörper mitnehmen. Die Einrichtung zum Anheben und Verschwenken der Kopfstütze kann hierbei insbesondere an der Grundplatte angreifen, an der die Führungsstangen der Kopfstütze längsverschieblich geführt sind und diese Grundplatte derart verstellen, dass die gewünschte Hub- und Schwenkbewegung der Kopfstütze erzeugt wird.
Die Einrichtung zur Einstellung der Höhe der Kopfstütze entlang der Lehnenlängsrichtung sowie die Einrichtung zum Verstellen der Kopfstütze in einem Crash-Fall können zu einer Baueinheit zusammengefasst sein, die sich vorzugsweise außerhalb des Lehnengestells montieren und dann komplett vormontiert in das Lehnengestell einbauen lässt.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung verläuft die Schwenkachse der Kopfstütze derart oberhalb der Oberkante des Lehnengestells, dass sie die Führungsstangen der Kopfstütze schneidet. Sie liegt somit in der durch die Führungsstangen definierten Ebene. Die Schwenkachse liegt dann also nicht nur in Lehnenlängsrichtung oberhalb der Oberkante des Lehnengestells, sondern ist darüber hinaus derart bezüglich des Lehnengestells angeordnet, dass eine die Schwenkachse schneidende, sich in Lehnenlängsrichtung erstreckende Gerade durch die Oberkante des Lehnengestells hindurch verläuft. Die Schwenkachse liegt demnach in einer gedachten Verlängerung des Lehnengestells über seine Oberkante hinaus.
Grundsätzlich kann die Schwenkachse jedoch auch an anderen Stellen oberhalb der Oberkante der Rückenlehne angeordnet sein, also insbesondere auch quer zur Lehnenlängsrichtung von dem Lehnengestell beabstandet neben dem Lehnengestell (davor oder dahinter).
Zur Erzeugung der Hub- und der Schwenkbewegung um die erfindungsgemäß oberhalb der Oberkante des Lehnengestells gebildete Schwenkachse können zwei am Lehnengestell in Lehnenlängsrichtung hintereinander angeordnete
Führungseinrichtungen vorgesehen sein. Beide Führungseinrichtungen liegen vorzugsweise unterhalb der Oberkante des Lehnengestells.
Durch geeignete Ausbildung der unterhalb der Oberkante des Lehnengestells angeordneten Führungseinrichtungen lässt sich erreichen, dass die von diesen Führungseinrichtungen erzeugte Verstellbewegung eine Schwenkbewegung umfasst, deren virtuelle Schwenkachse oberhalb der Oberkante der Rückenlehne (quer zur Lehnenlängsrichtung) verläuft.
Die beiden Führungseinrichtungen umfassen vorzugsweise paarweise beidseits der Kopfstütze seitlich am Lehnengestell vorgesehene Führungsmittel, insbesondere in Form von Führungsbahnen, die beispielsweise durch jeweils eine Führungskulisse gebildet werden können, in die die Kopfstütze mit entsprechenden Führungselementen eingreift, so dass durch Bewegung der Führungselemente entlang der Führungskulissen die Kopfstütze in einem Crash-Fall verschwenkt werden kann.
Die Führungseinrichtungen sind derart aufeinander abgestimmt, dass beim Vorklappen der Rückenlehne eine Schwenkbewegung um eine virtuelle Achse oberhalb der Oberkante der Rückenlehne erfolgt.
Die in Lehnenlängsrichtung obere Führungsbahn, d.h., die näher bei der Oberkante des Lehnengestells gelegene Führungsbahn, erstreckt sich im Wesentlichen entlang der Lehnenlängsrichtung oder ist nur geringfügig zu dieser geneigt. Die in Lehnenlängsrichtung untere Führungsbahn weist demgegenüber eine stärkere Neigung auf, so dass durch Führung je eines der Kopfstütze zugeordneten Führungselementes in den beiden Führungsbahnen eine Schwenkbewegung erzeugt wird.
Durch die Anordnung der oberen Führungsbahn entlang der Lehnenlängsrichtung wird erreicht, dass sich die Schwenkachse oberhalb der Oberkante des Lehnengestells befindet. Die untere, zur Lehnenlängsrichtung stärker geneigte Führungsbahn ist von besonderer Bedeutung für die Erzeugung der Schwenkbewegung um jene Achse.
Die in Lehnenlängsrichtung betrachtet untere (oder obere) Führungsbahn oder beide Führungsbahnen können durch einen schwenkbar gelagerten Führungshebel ersetzt werden, der mit einem Ende am Lehnengestell und mit dem anderen Ende an einer Baugruppe der Kopfstütze angelenkt ist.
Prinzipiell können beide Führungseinrichtungen jeweils wahlweise durch mindestens eine Führungsbahn oder mindestens einen Führungshebel gebildet werden, so dass beide
Führungseinrichtungen durch Führungsbahnen, beide Führungseinrichtungen durch Führungshebel oder eine Führungseinrichtung (die obere oder untere) durch Führungsbahnen und die jeweils andere (untere oder obere) Führungseinrichtung durch Führungshebel gebildet sein kann.
Zur Freisetzung der Energie, die für die Erzeugung der Verstellbewegung der Kopfstütze in einen Crash-Fall notwendig ist, kann ein Energiespeicher vorgesehen sein, der vorzugsweise chemische oder elastische Energie zur Verfügung stellt.
In einer bevorzugten Ausführungsform wird der Energiespeicher durch ein elastisches Mittel, insbesondere in Form mindestens eines Federelementes, gebildet, das derart gegen die Kopfstütze vorgespannt ist, dass es die Tendenz hat, die Kopfstütze zu verstellen, wobei eine Verriegelungseinrichtung der Verstellbewegung der Kopfstütze solange entgegenwirkt, wie die Verriegelungseinrichtung nicht crash-bedingt entriegelt worden ist.
Die Verriegelungseinrichtung kann ein primäres Verriegelungselement umfassen, das unmittelbar auf eine Baugruppe der Kopfstütze einwirkt, um eine Verstellbewegung der Kopfstütze zu verhindern sowie ein sekundäres Verriegelungselement, welches das primäre Verriegelungselement in einer Position hält, in der es ein Verstellen der Kopfstütze verhindert, und welches in einem Crash-Fall derart betätigt wird, dass sich das primäre Verriegelungselement in eine Position bewegen kann, in der es der Verstellbewegung der Kopfstütze nicht mehr entgegenwirkt. Eine entsprechende Bewegung des primären Verriegelungselementes lässt sich dadurch erreichen, dass dieses mittels eines elastischen Elementes derart beaufschlagt ist, dass es automatisch eine die Kopfstütze freigebende Stellung einnimmt, wenn es nicht mehr durch das sekundäre Verriegelungselement blockiert wird.
Indem die beiden Verriegelungselemente über exzentrisch bzw. keilförmig ausgebildete Anschiagflächen zusammenwirken, wird insbesondere eine spielfreie Verriegelung der Rückenlehne ermöglicht.
Zum Entriegeln der Verriegelungseinrichtung, die die Kopfstütze gegen eine Verstellbewegung sichert, solange kein Crash-Fall vorliegt, können unterschiedliche physikalische und technische Prinzipien vorgesehen sein. Einerseits kann mittels eines Crash-Sensors in einem Crash-Fall ein Signal erzeugt werden, das einen Aktor, z. B. in Form eines Elektromagneten, eines Elektromotors oder einer pyrotechnischen Ladung,
auslöst, der wiederum die Entriegelung der Verriegelungseinrichtung bewirkt. Andererseits können unmittelbar der Druck des Körpers eines Fahrzeuginsassen auf den Fahrzeugsitz (unter Verwendung einer Aufprallplatte) oder die Aktivierung eines Gurtstraffers eines Sicherheitsgurtes verwendet werden, um die Verriegelungseinrichtung zu entriegeln. Die entsprechenden Kräfte können beispielsweise über Zugmittel (Seil) oder eine Hebelanordnung (Gestänge) von der Aufprallplatte bzw. dem Gurtstraffer zu der Verriegelungseinrichtung übertragen werden.
Gemäß einer weiteren Variante kann ein mit einem Hebelelement gekoppeltes Massenpendel vorgesehen sein, das durch die in einem Crash-Fall auftretende negative Beschleunigung ausgelenkt wird und hierdurch eine entsprechende Bewegung des zugeordneten Hebelelementes auslöst, welches wiederum auf die Verriegelungseinrichtung zur Entriegelung einwirkt.
Durch die Verriegelungseinrichtung der Kopfstütze und den zugeordneten Auslösemechanismus zum Entriegeln der Verriegelungseinrichtung in einem Crash-Fall soll sichergestellt werden, dass die Verstellbewegung der Kopfstütze tatsächlich nur dann stattfindet, wenn die hierfür vorgesehenen crash-typischen Bedingungen am Fahrzeug vorliegen.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist weiterhin eine Rückstellsperre vorgesehen, die insbesondere an einer der Führungseinrichtungen der Kopfstütze ausgebildet sein kann und die einer Rückstellung der Kopfstütze nach Abschluss einer crash-bedingten Verstellbewegung entgegenwirkt. Hierdurch wird erreicht, dass die Kopfstütze nach Abschluss der Verstellbewegung fortdauernd für das Abstützen des Kopfes eines Fahrzeuginsassen zur Verfügung steht und nicht etwa durch den Aufprall des Kopfes auf die Kopfstütze wieder in ihre ursprüngliche Position zurückkehrt.
Dabei ist die Rückstellsperre vorzugsweise derart ausgebildet, dass sie zur Verhinderung einer Rückstellung aktiviert ist, wenn der Kopfstützenkörper in Abstützrichtung belastet wird, d.h. wenn die zum Abstützen des Kopfes eines auf dem entsprechenden Fahrzeugsitz sitzenden Fahrzeuginsassen vorgesehene, dem Fahrzeuginsassen zugewandte Abstützfläche des Kopfstützenkörpers durch den Kopf jenes Fahrzeuginsassen belastet wird (z.B. durch Aufprall des Kopfes auf die Abstützfläche mit Wirkrichtung entgegen der Fahrzeuglängsachse nach hinten). Es handelt sich also um eine passive Rückstellsperre, die durch den zu schützenden Fahrzeuginsassen selbst beim Aufprall auf die Kopfstütze aktiviert wird.
Als Rückstellsperre können beispielsweise Formschlusselemente in Form v< Verzahnungselementen an den Führungsbahnen vorgesehen sein, mittels derer d Kopfstützen beim Verschwenken geführt wird, wobei die Verzahnungselemente n einem zugeordneten Verzahnungsbereich des in der jeweiligen Führungsbahn geführte Führungselementes der Kopfstütze derart zusammenwirken, dass eine Bewegung d Kopfstütze entgegen der zuvor abgeschlossenen Verstellbewegung verhindert wird.
Wird das Sicherheitssystem, das ein Verstellen der Kopfstütze in einem Crash-F; bewirkt, sehr empfindlich ausgelegt, so dass es schon bei vergleichsweise klein« Crash-Energien wirksam wird, dann ist es vorteilhaft, wenn die Kopfstütze nach eine Verstellen wieder in ihre ursprüngliche Position zurückführbar ist, z. B. durch einen a die Kopfstütze ausgeübten Druck nach vorne (d.h. in Fahrtrichtung bezogen auf einen ein Kraftfahrzeug eingebauten Fahrzeugsitz), der die Rückstellsperre aufhebt. Dk- entspricht einer reversiblen Verstellbewegung der Kopfstütze.
Durch die beschriebene Einwirkung auf die Kopfstütze wird bei Verwendung vc Verzahnungselementen bzw. -bereichen zur Bildung einer Rückstellsperre erreicht, das die ineinander greifenden Verzahnungsbereiche außer Eingriff geraten und somit eir Rückstellbewegung der Kopfstütze ermöglichen. Die hierfür erforderliche Ausübung ein< Druckkraft auf die Kopfstütze nach vorne (in Fahrzeuglängsrichtung) steht genε entgegengesetzt zu der Richtung, entlang der der Kopf eines Fahrzeuginsassen in einei Crash-Fall auf seine Kopfstütze aufprallen würde. Hierdurch wird verhindert, dass eir Rückstellbewegung der Kopfstütze durch den Aufprall des entsprechende Fahrzeuginsassen auf seine Kopfstütze ausgelöst werden könnte.
In einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist ferner vorgesehen, dass bei ein« Rückstellung der Kopfstütze in ihrer Ausgangsposition zugleich auch der zur Aktivieruri der Sicherheitsfunktion dienende Energiespeicher, z. B. ein Energiespeicher zi Speicherung elastischer Energie (Federenergie), automatisch wieder geladen wird.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden bei der nachfolgende Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Figuren deutlich werden.
Es zeigen:
Fig. 1a eine Explosionsdarstellung einer Kopfstützenanordnung mit einer bezüglich eines Lehnengestells höhenverstellbaren Kopfstütze, die zusätzlich in einem Crash-Fall verschwenkbar ist;
Fig. 1b die Kopfstützenanordnung aus Figur 1a in perspektivischer Darstellung;
Fig. 1c eine Seitenansicht der Kopfstützenanordnung aus den Figuren 1a und 1b;
Fig. 2a die Kopfstützenanordnung aus Figur 1a nach dem Verschwenken der
Kopfstütze;
Fig. 2b eine perspektivische Darstellung der Kopfstützenanordnung aus Figur 1a nach dem Verschwenken der Kopfstütze;
Fig. 2c eine Seitenansicht der Kopfstützenanordnung aus Figur 1a nach dem
Verschwenken der Kopfstütze;
Fig. 3a eine Einrichtung zum Verriegeln der Kopfstütze aus Figur 1a in ihrer
Ausgangsposition vor einem Verschwenken;
Fig. 3b die Verriegelungseinrichtung nach einer Entriegelung;
Fig. 4 eine schematische Darstellung einer Schwenkbewegung der Kopfstütze aus den Figuren 1a bis 2c;
Figuren 5a und 5b eine erste Abwandlung der Kopfstützenanordnung aus den Figuren 1a bis
2c vor bzw. nach dem Verschwenken der Kopfstütze;
Fig. 6 eine zweite Abwandlung der Kopfstützenanordnung gemäß den Figuren
1a bis 2c;
Fig. 7a eine dritte Abwandlung der Kopfstützenanordnung aus den Figuren 1a bis
2c;
Fig. 7b ein Detail aus Figur 7a.
Die Figuren 1a bis 1c zeigen zusammen mit Figur 3a eine Kopfstützenanordnung für einen Kraftfahrzeugsitz mit einer Kopfstützenbaugruppe 1 (vorliegend auch einfach Kopfstütze genannt), die einen an zwei Führungsstangen 11 , 12 in Form von Führungsholmen befestigten Kopfstützenkörper 10 aufweist. Die beiden Führungsstangen 11 , 12 sind längsverschieblich aufgenommen in Führungshülsen 21 , 22, die an einer Grundplatte 20 eines Kopfstützenträgers 2 vorgesehen sind und aus deren oberen Endabschnitten 21a, 22a die Führungsstangen 11 , 12 mit dem Kopfstützenkörper 10 herausragen.
Die Kopfstützenbaugruppe 1 ist über den Kopfstützenträger 2 an einem Lehnengestell 5 eines Kraftfahrzeugsitzes festgelegt, das zwei Lehnenseitenteile 51 , 52 sowie einen Lehnenkopf 50 umfasst. Der Lehnenkopf 50 bildet den oberen Endabschnitt des Lehnengestells 5 und definiert dessen Oberkante O. Das Lehnengestell 5 erstreckt sich entlang einer Lehnenlängsrichtung L, die im Wesentlichen der Erstreckungsrichtung der Wirbelsäule einer auf dem entsprechenden Fahrzeugsitz befindlichen, sich an der Rückenlehne anlehnenden Person entspricht. Bei einem in ein Kraftfahrzeug eingebauten Fahrzeugsitz, dessen Rückenlehne in eine aufrechte Stellung gebracht ist, verläuft die Lehnenlängsrichtung L entlang der vertikalen Fahrzeugachse (z-Achse).
Durch Verschiebung der Führungsstangen 1 1 , 12 in den zugeordneten Führungshülsen 21 , 22, die sich entlang der Lehnenlängsrichtung L erstrecken, ist die Höhe h des Kopfstützenkörpers 10 bezüglich der Oberkante O des Lehnengestells 5, d.h., der Abstand des Kopfstützenkörpers 10 von der Oberkante O des Lehnengestells 5 einstellbar. Hierfür sind unterschiedliche manuelle bzw. fremdkraftbetätigte (elektrische) Antriebe bekannt, die auf der Grundplatte 20 oder an der Kopfstützenbaugruppe 1 angeordnet sein können. Auf die Darstellung eines Antriebs zur Einstellung der Höhe h des Kopfstützenkörpers 10 wurde hier verzichtet, da die vorliegende Erfindung unabhängig von der Art des zur Einstellung der Höhe h des Kopfstützenkörpers 10 verwendeten Antriebs ist.
Zusätzlich zu einer Einrichtung zur Einstellung der Höhe des Kopfstützenkörpers 1 ist gemäß der vorliegenden Erfindung eine Einrichtung zum Verschwenken des Kopfstützenkörpers 10 in einem Crash-Fall vorgesehen, mittels der eine Schwenkbewegung des Kopfstützenkörpers 10 erzeugbar ist, durch die dieser in einer Richtung nach oben entlang der Lehnenlängsachse L sowie nach vorne in einer Richtung V senkrecht zur Lehnenlängsachse L bewegbar ist. Durch eine solche Bewegung soll in einem Crash-Fall der Kopfstützenkörper 10 nach vorne gegen den Kopf und Nacken des
auf dem entsprechenden Fahrzeugsitz befindlichen Fahrzeuginsassen geführt werden und gleichzeitig verhindert werden, dass der Fahrzeuginsasse mit seinem Kopf in den Bereich zwischen der Oberkante des Kopfstützenkörpers 10 und dem Dachhimmel gerät.
Eine Schwenkbewegung, die neben einer Bewegung des Kopfstützenkörpers 10 nach vorne in einer Richtung V senkrecht zur Lehnenlängsachse L auch eine substanzielle Bewegung des Kopfstützenkörpers 10 entlang der Lehnenlängsachse L nach oben zur Folge hat, lässt sich (bei im Wesentlichen aufrechter Stellung des Kopfstützenkörpers entlang der Lehnenlängsrichtung vor dem Auftreten des Crash-Falles) z.B. dadurch erzeugen, dass die Schwenkachse, um die jene Schwenkbewegung erfolgt, während der Verstellbewegung der Kopfstütze wandert. Wenn also im Folgenden die erfindungsgemäß vorgesehene Crash-bedingte Verstellbewegung der Kopfstütze im Ausführungsbeispiel stets einfach als Schwenkbewegung bezeichnet wird, so ist hiermit keinesfalls zwingend eine (eine exakte Kreisbewegung definierende) Schwenkbewegung um eine räumlich feststehende Achse gemeint, sondern vielmehr verallgemeinert eine Schwenkbewegung um eine räumlich veränderliche Achse, die neben einer Bewegung des Kopfstützenkörpers 10 in einer Richtung V nach vorne auch eine substanzielle Bewegung des Kopfstützenkörpers 10 entlang der Lehnenlängsachse L nach oben bewirkt.
Die Einrichtung zum Verschwenken des Kopfstützenkörpers 10 greift an der Grundplatte 20 des zu der Kopfstützenbaugruppe 1 gehörenden Kopfstützenträgers 2 an und umfasst zwei parallel zueinander angeordnete, in Lehnenlängsrichtung L erstreckte Zugfedern 31, 32, die jeweils mit ihrem unteren Ende 31a bzw. 32a an einem Fortsatz 2a des Kopfstützenträgers 2 und mit ihren oberen Enden 31b bzw. 32b am Lehnenkopf 50 eingehängt sind. Die beiden Federelemente 31 , 32 stehen derart unter Vorspannung, dass sie die Tendenz haben, die Grundplatte 20 des Kopfstützenträgers 2 und damit die Kopfstütze 1 insgesamt entlang der Lehnenlängsrichtung L anzuheben.
Eine Bewegung der Kopfstütze 1 zusammen mit dem Kopfstützenträger 2 unter der Wirkung der vorgespannten Federelemente 31 , 32 wird jedoch durch eine Verriegelungseinrichtung 4 verhindert, die an einem lehnengestellfesten Träger 40 angeordnet ist. Diese Verriegelungseinrichtung 4 umfasst ein um eine Achse 43 schwenkbar gelagertes primäres Verriegelungselement 41 in Form eines Verriegelungshebels mit einer Ausnehmung 41a, die im verriegelten Zustand der Verriegelungseinrichtung 4 einen von der Grundplatte 20 des Kopfstützenträgers 2 abstehenden Fortsatz (Bolzen 45) umgreift. Hierdurch wird eine Bewegung der
Grundplatte 20 gegenüber dem lehnengestellfesten Träger 40 der Verriegelungseinrichtung 4 und somit eine Bewegung der Kopfstützenbaugruppe 1 insgesamt gegenüber dem Lehnengestell 5 verhindert. Das primäre Verriegelungselement 41 ist mittels eines elastischen Elementes in Form einer Zugfeder 46, die mit einem Ende 46a an dem Verriegelungselement 41 und mit dem anderen Ende 46b an dem Träger 40 angreift, derart elastisch vorgespannt, dass es die Tendenz hat, den Bolzen 45 freizugeben. Dem wirkt jedoch ein um eine zweite Achse 44 schwenkbar gelagertes sekundäres Verriegelungselement 42 in Form eines weiteren Verriegelungshebels entgegen, das mit einem Anschlag 42b gegen einen zugeordneten Anschlag 41b des primären Verriegelungselementes 41 drückt und daher eine Bewegung des primären Verriegelungselementes 41 unter der Wirkung des elastischen Elementes 46 verhindert.
Das sekundäre Verriegelungselement 42 weist einen Angriffspunkt 42a für eine Betätigungseinrichtung auf, die in einem Crash-Fall ausgelöst wird und eine Schwenkbewegung des sekundären Verriegelungselementes 42 um seine Schwenkachse 44 bewirkt. Hierzu kann beispielsweise ein sensorgesteuerter Aktor in Form eines Elektromagneten (Hubmagneten), eines Elektromotors oder einer pyrotechnischen Ladung dienen, oder ein mit einem Betätigungshebel gekoppeltes Massenpendel oder ein Koppelmechanismus, der das sekundäre Verriegelungselement 42 an einen Gurtstraffer koppelt.
Unabhängig von dem verwendeten physikalischen und technischen Prinzip zum Betätigen und Verschwenken des sekundären Verriegelungselementes 42 ist von Bedeutung, dass die entsprechende Bewegung des sekundären Verriegelungselementes 42 in einem Crash-Fall zuverlässig ausgelöst wird und dass das sekundäre Verriegelungselement 42 ansonsten in einer Position gehalten ist, in der es eine Bewegung des primären Verriegelungselementes 41 verhindert. Zur Erzielung der letztgenannten Funktion kann das sekundäre Verriegelungselement 42 beispielsweise unter Verwendung eines weiteren, in den Figuren nicht dargestellten elastischen Elementes in der in Figur 3a dargestellten Position fixiert werden, in der es eine Bewegung des primären Verriegelungselementes 41 um seine Schwenkachse 43 verhindert. Die von dem entsprechend elastischen Element aufgebrachte Kraft zur Fixierung des sekundären Verriegelungselementes 42 muss von der Kraft überwindbar sein, die beim Betätigen des sekundären Verriegelungselementes 42 durch einen Aktor, Gurtstraffer oder dergleichen aufgebracht wird.
Zur Erzielung einer definierten Schwenkbewegung des Kopfstützenkörpers 10 nach dem Entriegeln der Verriegelungseinrichtung 4 unter Wirkung der Federelemente 31 , 32 ist die Grundplatte 20 des Kopfstützenträgers 2 mittels an den abgewinkelten Stirnseiten der Grundplatte 20 vorgesehenen Führungselementen 23, 24 sowie 25, 26 in zugeordneten Längsführungen (Kulissenführungen) 33, 34 bzw. 35, 36 gestellfester Führungsteile 53, 54 geführt.
Die an je einer Längsseite 51 , 52 des Lehnengestells 5 angeordneten Führungsteile 53, 54 weisen dabei jeweils zwei in den Längsrichtungen L übereinander angeordnete Führungskulissen 33 und 35 bzw. 34 und 36 auf. Dabei sind die auf gleicher Höhe entlang der Lehnenlängsrichtung L angeordneten Führungskulissen 33, 34 bzw. 35, 36 des einen Führungsteils 53 und anderen Führungsteils 54 jeweils identisch ausgebildet.
Die in Lehnenlängsrichtung oberen Führungskulissen 33, 34 verlaufen im Wesentlichen parallel zur Lehnenlängsrichtung L und sind nur leicht bezüglich dieser geneigt. Sie erstrecken sich somit auch im Wesentlichen parallel zu den Führungsstangen 11 , 12 im Bereich ihres Austritts aus den oberen Endabschnitten 21a, 22a der Führungshülsen 21 , 22. Die unteren Führungskulissen 35, 36 sind demgegenüber stärker gegenüber der Lehnenlängsrichtung L geneigt, und zwar jeweils von vorne unten nach hinten oben.
Durch das Zusammenwirken der in Lehnenlängsrichtung L übereinander angeordneten Führungskulissen 33, 35 bzw. 34, 36 an beiden Längsseiten des Lehnengestells 5 wird die gewünschte Schwenkbewegung des Kopfstützenkörpers 1 erreicht, wie nachfolgend näher erläutert werden wird.
In einem Crash-Fall, insbesondere bei einem Heck-Crash wird die der Grundplatte 2 zugeordnete Verriegelungseinrichtung 4 durch Einwirkung auf das sekundäre Verriegelungselement 42 mittels eines der voranstehend beschriebenen Mechanismen entriegelt, wie in Fig. 3b dargestellt. Der besagte Mechanismus wirkt auf die Angriffsstelle 42a des sekundären Verriegelungselementes 42 ein und bewirkt so eine Schwenkbewegung des sekundären Verriegelungselementes 42 um seine Schwenkachse 44, durch die die Stützfläche 42b des sekundären Verriegelungselementes 42 von dem primären Verriegelungselement 41 weg bewegt wird, so dass dieses unter der Wirkung des zugeordneten elastischen Elementes 46 um seine Achse 43 verschwenken kann. Hierbei gibt das primäre Verriegelungselement 41 den Bolzen 45 frei, so dass einer Bewegung der Grundplatte 20 des Kopfstützenträgers
2 unter der Wirkung der an der Grundplatte 20 angreifenden Federelemente 31 , 32 nichts mehr entgegensteht.
Die Bewegung des primären Verriegelungselementes 41 um seine Achse 43 wird zudem durch einen Anschlag 42c des sekundären Verriegelungselementes 42 ausgelöst bzw. verstärkt, der auf einen zugeordneten Anschlag 41c des primären Verriegelungselementes 41 einwirkt.
Unter der Wirkung der in den vorgespannten Federelementen 31 , 32 als Energiespeicher gespeicherten elastischen Energie bewegt sich nun die Grundplatte 20 des Kopfstützenträgers 2 nach oben. Dabei wird aufgrund der Führung der Grundplatte 20 mittels Führungselementen 23, 24; 25, 26 in zugeordneten Führungskulissen 33, 34 bzw. 35, 36 eine Schwenkbewegung vollzogen, die einer kombinierten Bewegung in Lehnenlängsrichtung L nach oben sowie in einer Richtung V senkrecht hierzu nach vorne entspricht. Diese Schwenkbewegung wird unmittelbar auf den über die Führungsstangen 11 , 12 am Kopfstützenträger 2 angeordneten Kopfstützenkörper 10 übertragen.
Die entsprechende Schwenkbewegung S ist anhand Figur 4 erkennbar, in der der
Kopfstützenkörper 10 zum einen in seine Ausgangsposition vor Ausführung der
Schwenkbewegung und zum anderen in seiner Endposition nach Ausführung der Schwenkbewegung S dargestellt ist.
Es ist deutlich erkennbar, dass die Schwenkbewegung S eine Verlagerung des Kopfstützenkörpers 10 einerseits der entlang der Lehnenlängsrichtung L nach oben und andererseits senkrecht hierzu in einer Richtung V nach vorne bewirkt, so dass sich der Kopfstützenkörper 10 hin zu dem Kopf eines auf dem entsprechenden Kraftfahrzeugsitz befindlichen Fahrzeuginsassen bewegt und dabei den Kopf insbesondere derart übergreift, dass dieser nicht über die Oberkante des Kopfstützenkörpers 10 gelangen kann.
Anhand Figur 4 wird ferner deutlich, dass die Schwenkbewegung S einer Bewegung um eine virtuelle Achse A entspricht, die sich oberhalb der Oberkante O des Lehnenkopfes 50 (vgl. Figur 1a und 1b) horizontal, d. h. senkrecht zur Lehnenlängsrichtung L, erstreckt und dabei die Führungsstangen 11 , 12 der Kopfstützenbaugruppe schneidet. Das am Lehnengestellt vorgesehene Lehnenpolster P weist oberhalb der Oberkante O des Lehnenkopfes eine kanalförmige Ausnehmung K von solcher Größe auf, dass die
Schwenkbewegung der Führungsstangen 11 , 12 um die Schwenkachse A durch das Polster P nicht behindert wird.
Die virtuelle Schwenkachse A liegt oberhalb der Oberkante O des Lehnenkopfes 50 und insbesondere auch oberhalb der Führungskulissen 33, 35; 34, 36, mittels derer die Schwenkbewegung S um die besagte virtuelle Achse A hervorgerufen wird. Durch die oben beschriebene Ausbildung der Führungskulissen 33, 35; 34, 36 lässt sich also erreichen, dass bei einer Anordnung dieser Führungskulissen 33, 35; 34, 36 am Lehnengestell und unterhalb der Oberkante O des Lehnenkopfes 50 die virtuelle Schwenkachse A dennoch oberhalb der Oberkante O liegt.
Figur 4 zeigt eine besonders vorteilhafte Lage der Schwenkachse A oberhalb der Oberkante O des Lehnenkopfes, in der diese die Führungsstangen 11 , 12 der Kopfstütze 1 schneidet und somit in der durch die Führungsstangen 11, 12 aufgespannten Ebene bzw. unmittelbar oberhalb der Oberkante O des Lehnenkopfes verläuft. D. h., eine sich in Lehnenlängsrichtung L erstreckende, die Schwenkachse A schneidende Gerade würde auch die Oberkante O des Lehnenkopfes schneiden.
Figur 4 zeigt dabei lediglich eine Momentaufnahme der Schwenkachse A, z. B. am Beginn einer Crash-bedingten Verstellbewegung des Kopfstützenkörpers 10. Während der Schwenkbewegung kann eine Verlagerung der Schwenkachse A erfolgen, wobei diese bevorzugt in der durch die Führungsstangen 11 , 12 aufgespannten Ebene verbleibt.
Die Schwenkachse kann aber grundsätzlich auch an anderer Stelle oberhalb der Oberkante O des Lehnenkopfes angeordnet sein, beispielsweise senkrecht zur Lehnenlängsrichtung L von dem Lehnengestell beabstandet vor oder hinter dem Lehnengestell. Entscheidend ist, dass die Schwenkachse A in Lehnenlängsrichtung L auf einer Höhe liegt, die mindestens der Höhe der Oberkante O entspricht.
Die Figuren 2a bis 2c zeigen die Kopfstützenanordnung aus den Figuren 1a bis 1c nach Abschluss der Schwenkbewegung der Kopfstütze 1. Anhand der Figuren wird deutlich, dass die an der Kopfstützenbaugruppe 1 , genauer an der Grundplatte 20 des Kopfstützenträgers 2 vorgesehenen Führungselemente 23, 24, 25, 26 in der jeweils zugeordneten Führungskulisse 33, 34, 35, 36 von einem unteren Ende (unterer Anschlag) zu einem oberen Ende (oberer Anschlag) verschoben wurden, und zwar unter der Wirkung der an der Grundplatte 20 angreifenden Federelemente 31 , 32. Dies hat zu
der Schwenkbewegung der Kopfstütze 1 in die in den Figuren 2a bis 2c dargestellte Endposition geführt.
Insbesondere anhand der Figuren 1c und 2c wird deutlich, dass sich die jeweilige obere Führungskulisse 33, 34 im zugeordneten Führungsteil 53, 54 im Wesentlichen entlang der Lehnenlängsrichtung L erstreckt, während die jeweilige untere Führungskulisse 36, 37 zur Lehnenlängsrichtung L stark geneigt ist. Dies erzeugt die gewünschte Schwenkbewegung um eine Achse A (vergl. Figur 4) oberhalb der Oberkante O des Lehnenkopfes.
Ferner wird anhand der Figur 1c und 2c am Beispiel einer der beiden oberen Führungskulissen 33, 34 deutlich, dass die Führungskulisse 34 an einer Längsseite mit einer Längsverzahnung 34a versehen ist, der eine entsprechende Verzahnung 24a des in der Kulisse 34 geführten Führungselementes 24 zugeordnet ist. Die Verzahnungen 24a, 34a sind derart als Schrägverzahnungen ausgebildet, dass sie zwar eine Bewegung des Führungselementes 24a in Lehnenlängsrichtung L nach oben zulassen, die zu einem Verschwenken der Kopfstütze 1 führt, jedoch nicht eine Bewegung entlang der entgegengesetzten Richtung nach unten. Hierdurch ist die Kopfstützenbaugruppe insgesamt und somit insbesondere der Kopfstützenkörper 10 nach Ausführung der Schwenkbewegung in seiner Endposition fixiert. Dadurch wird verhindert, dass bei einem Aufprall des Kopfes des zu schützenden Fahrzeuginsassen auf den Kopfstützenkörper 10 dieser wieder in seine ursprüngliche Position zurückbewegt werden kann. Die ineinander greifenden Verzahnungsbereiche 24a, 34a dienen somit als Rückstellsperre, mit der eine Rückstellbewegung der Kopfstütze aus der durch Verschwenken erzeugten Endposition heraus vermieden wird.
Allerdings ist eine Rückstellbewegung dann möglich, wenn die beiden Verzahnungen 24a, 34a außer Eingriff gebracht werden, zum Beispiel durch Ausübung einer Zug- oder Druckkraft auf den Kopfstützenkörper 10 in einer Richtung V senkrecht zur Lehnenlängsrichtung L nach vorne. Stehen die Verzahnungen 24a, 34a außer Eingriff, so kann das Führungselement 24 in der Führungskulisse 34 wieder nach unten bewegt werden und die gesamte Kopfstützen baugruppe bewegt sich in ihre Ausgangsposition, wobei die Federelemente 31 , 32 (vgl. Figuren 1a und 1 b) wieder gespannt werden. Sie speichern also wieder elastische Energie, um die Kopfstütze 1 im Bedarfsfall erneut verschwenken zu können. Es handelt sich hier also um eine reversible Sicherheitsvorrichtung.
In den Figuren 5a und 5b ist eine Abwandlung der Anordnung aus den Figuren 1a bis 1c bzw. 2a bis 2c vor dem Verschwenken des Kopfstützenkörpers 10 (Figur 5a) sowie nach dem Verschwenken des Kopfstützenkörpers 10 (Figur 5b) dargestellt.
Der Unterschied zu dem vorbeschriebenen Ausführungsbeispiel besteht darin, dass bei der vorliegenden Anordnung die Rückstellsperre für den Kopfstützen körper 10 nicht in der jeweils oberen Führungskulisse 34 sondern in der in Lehnenlängsrichtung L darunter liegenden Führuπgskulisse 36 vorgesehen ist. Diese weist daher an einer Längsseite eine Verzahnung 36a auf, die mit einer zugeordneten Verzahnung 26a des zugehörigen Führungselementes 26 derart zusammenwirkt, dass das Führungselement 26 in der Führungskulisse 36 zwar nach oben bewegt werden kann; nach Erreichen der oberen Endposition (vgl. Figur 5b) eine Rückkehr in die Ausgangsposition (Figur 5a) jedoch nicht möglich ist. Dies wird dadurch erreicht, dass das Führungselement 26 mit seiner Verzahnung 26a in die zugeordnete Verzahnung 36a der Führungskulisse 36 eingreift.
Auch hier soll wieder eine Rückstellbewegung des Kopfstützenkörpers 10 dadurch möglich sein, dass dieser in einer Richtung V nach vorne mit einer Druck- bzw. Zugkraft belastet wird. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass vorliegend die Verzahnung 36a auf der vorderen Längsseite der Kulisse 36 vorgesehen ist, während bei dem in den Figuren 1a bis 2c dargestellten Ausführungsbeispiel die Verzahnung 34a auf der hinteren Längsseite der entsprechenden, oberen Kulisse 34 angeordnet ist. In jedem Fall soll erreicht werden, dass durch Einwirkung einer Druck- bzw. Zugkraft auf den Lehnenkörper 10 in einer Richtung V nach vorne die entsprechenden Verzahnungen von Führungselement und Führungskulisse außer Eingriff gebracht werden können, um eine Rückstellbewegung der Kopfstützenbaugruppe 1 zu ermöglichen.
Figur 6 zeigt eine Abwandlung der Kopfstützenanordnung aus den Figuren 1a bis 1c hinsichtlich der Federelemente 31 , 32, die die zur Ausführung der Schwenkbewegung der Kopfstütze erforderliche Kraft erzeugen.
Gemäß Figur 6 sind die beiden Federelemente 31 , 32 jeweils im Bereich der Führungsteile 53, 54 angeordnet, und zwar jeweils mit ihrem oberen Ende (von denen in Fig. 6 nur ein oberes Ende 32b erkennbar ist) an einer Befestigungsstelle des entsprechenden Führungsteiles 53, 54 festgelegt und mit Ihrem jeweiligen unteren Ende (von denen in Fig. 6 nur ein unteres Ende 32a erkennbar ist) an dem in der jeweiligen unteren Führungskulisse 36 geführten Führungselement 26 festgelegt. Somit sind die Federelemente 31 , 32 mit ihren oberen Enden jeweils gestellfest an einem der
Führungsteile 53, 54 und mit ihren unteren Enden über jeweils ein Führungselement an der Grundplatte 20 der Kopfstützenbaugruppe festgelegt.
Die Figuren 7a und 7b zeigen eine weitere Abwandlung der Kopfstützenanordnung aus den Figuren 1a und 1c, wobei an den beiden Führungsteilen 53, 54 die jeweilige untere Führungskulisse durch einen Führungshebel in Form eines Schwenkhebels 37 bzw. 38 ersetzt ist. Die beiden Führungshebel 37, 38 sind mit ihrem in Lehnenlängsrichtung L oberen Ende 37a, 38a an dem jeweiligen Führungsteil 53 bzw. 54 angelenkt und mit dem jeweiligen unteren Ende 37b, 38b an einem abgewinkelten Abschnitt der Grundplatte 20.
Bei diesem Ausführungsbeispiel wird also die Schwenkbewegung der Kopfstützenbaugruppe, insbesondere des Kopfstützen körpers 10, durch eine Kombination der Bewegung von Führungselementen 23, 24 in jeweils einer oberen Führungskulisse 33, 34 mit einer Schwenkbewegung der unterhalb der Führungskulissen 33, 34 angeordneten Führungshebel 37, 38 erzeugt. Auch hier wird durch den Verlauf der oberen Führungskulissen 33, 34 im Wesentlichen parallel zur Lehnenlängsrichtung L bzw. der Erstreckungsrichtung der Führungsstangen 11 , 12 im Bereich ihres Austritts aus den Führungshülsen 21 , 22 erreicht, dass sich die Schwenkachse, um die der Kopfstützenkörper 10 Crash-bedingt verschwenken kann, oberhalb der Oberkante des Lehnenkopfes des entsprechenden Lehnengestells befindet.
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