Kraftfahrzeug-Türschloß
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug-Türschloß mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Ansprach 1, ein Gehäuse für das obige Kraftfahrzeug-Türschloß mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Ansprach 26 sowie ein Verfahren zur Montage eines Antriebs in das obige Kraftfahrzeug-Türschloß mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Ansprach 27. Vorliegend sind unter dem Begriff Kraftfahrzeug-Türschloß alle Arten von Tür-, Hauben- oder Klappen- schlössern 2Msammengefaßt.
Das in Rede stehende Kraftfahrzeug-Türschloß weist einen Antrieb auf, der ein Zentralverriegelungsantrieb, ein Öffhungshilfsantrieb. ein Antrieb zur Umschaltung zwischen verschiedenen Schloßzuständen o. dgl. sein kann. Dabei kann der Antrieb lediglich aus einem Antriebsmotor mit Antriebswelle bestehen oder aus der Kombination aus einem Antriebsmotor, Übertragungselementen bzw. einem Getriebe.
Meistens ist es so, daß der Antrieb in seinem montierten Zustand durch eine Befestigungsvorrichtung mit einer entsprechenden Aufnahme fixiert wird. Eine mögliche Fixierung besteht in dem Einclipsen des Antriebs in ein aus Kunststoff bestehendes Gehäuseteil, wie beispielhaft in der DE 296 09 204 Ul offenbart wird.
Das Kraftfahrzeug-Türschloß, von dem die Erfindung ausgeht (DE 296 09 204 Ul), zeigt eine Befestigungs Vorrichtung mit einer Aufnahme, die den Antrieb, vorliegend den Antriebsmotor mit Antriebswelle, an seinen Stirnseiten einfaßt. Die Aufnahme ist derart ausgestaltet, daß der Antrieb zur Montage zunächst in die Aufnahme einlegbar ist. Zur Fixierung des Antriebs, also zur Vermeidung des Herausrutschens des Antriebs entgegen der Montagerichtung ist ein Deckel vorgesehen, der als Niederhalter dient. Die Funktion dieses Niederhalters kann beispielsweise auch von einem weiteren Gehäuseteil o. dgl. übernommen werden.
Vorteilhaft ist die oben genannte Lösung durch die besonders einfache Realisier- barkeit und durch die Möglichkeit, besonders hohe Drehmomente durch den An-
trieb übertragen zu können, ohne daß sich die Lage des Antriebs in der Aufnahme ändert.
Problematisch ist allerdings bei dem oben genam ten Konzept, daß auf einen Niederhalter, nämlich einen Gehäusedeckel o. dgl. nicht verzichtet werden kann. Daraus ergibt sich eine einschneidende konstruktive Beschränkung für den Bauraum oberhalb des Antriebs, der grundsätzlich zumindest teilweise für den oben genannten Niederhalter freizuhalten ist. Diese konstruktive Beschränkung ist mit der Forderung nach hoher Kompaktheit und in der Folge nach hoher Integra- tionsdichte nicht vereinbar.
Der Erfindung liegt die Problemstellung zugrunde, das zuvor erläuterte bekannte Kraftfahrzeug-Türschloß derart auszugestalten und weiterzubilden, daß bei unverändert hoher Belastbarkeit der Befestigungsvorrichtung für den Bauraum oberhalb des Antriebs keine konstruktiven Beschränkungen bestehen.
Die zuvor aufgezeigte Problemstellung ist für ein Kraftfahrzeug-Türschloß gemäß dem Oberbegriff von Ansprach 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Ansprach 1 gelöst.
Wesentlich ist zunächst, daß die Befestigungs orrichtung neben der Aufnahme zusätzlich eine betätigbare Verriegelung aufweist, durch deren Betätigung die Aufnahme in einen den in die Aufnahme eingelegten Antrieb fixierenden Zustand gebracht oder dort gehalten werden kann. Hierfür ist die Aufnahme als sol- ehe zumindest teilweise nachgiebig ausgestaltet und läßt sich durch vorzugsweise elastische Verformung in den fixierenden oder freigebenden Zustand bringen. Die gesamte zur Fixierung des Antriebs ggf. erforderliche Haltekraft wird nunmehr von der Aufnahme aufgebracht, so daß auf einen Niederhalter o. dgl. verzichtet werden kann.
Es gibt natürlich eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Lehre der Erfindung auszugestalten und weiterzubilden. Dazu darf auf die Unteransprüche verwiesen werden.
In einer bevorzugten Ausgestaltung gemäß Anspruch 2 ist es vorgesehen, daß sich bereits die unverformte Aufnahme in ihrem fixierenden Zustand befindet.
Dann genügt es, wenn mit der Betätigung der Verriegelung die Verriegelung in formschlüssigen Eingriff mit dem nachgiebigen Teil der Aufnahme kommt. Wenn in diesem Fall eine Kraft oder ein Drehmoment vom Antrieb auf die Aufnahme wirkt, hält die Verriegelung die Aufnahme im fixierenden Zustand. Die Verriegelung stellt gewissermaßen eine Verstärkung des nachgiebigen Teils der Aufnahme dar. Dies hat u.a. den Vorteil bei der Montage, daß auch bei nicht betätigter Verriegelung eine gewisse Haltekraft auf den Antrieb wirkt.
Es kann gemäß Ansprach 3 aber auch vorgesehen werden, daß mit der Betäti- gung der Verriegelung die Verriegelung in kraftschlüssigen Eingriff mit dem nachgiebigen Teil der Aufnahme kommt, dadurch die Aufnahme verformt und schließlich in den fixierenden Zustand bringt. Dies kann insbesondere dann vorteilhaft sein, wenn im montierten Zustand ständig eine Kraftwirkung von der Aufnahme auf den Antrieb gefordert ist.
Eine bevorzugte Ausgestaltung der Aufnahme ist Gegenstand der Ansprüche 6 bis 8. Die stegförmige Ausgestaltung der Aufnahme ermöglicht eine einfache, materialsparende und zugleich flexible Realisierung.
Ansprach 9 zeigt eine weitere bevorzugte Ausgestaltung, die zusätzliche Freiheitsgrade bei der Detailkonstruktion erlaubt.
Gegenstand der Ansprüche 10 bis 18 ist die Ausgestaltung der Verriegelung als Schieber, wobei die Betätigung der Verriegelung durch die Verschiebung - Be- tätigung - des Schiebers in einer Betätigungsrichtung vorgesehen ist. Besonders hervorzuheben ist gemäß Anspruch 19 die Ausgestaltung derart, daß der Antrieb durch eine Montagebewegung mit einer Montagerichtung in die Aufnahme einlegbar ist und daß die Betätigungsrichtung der Verriegelung, insbesondere des Schiebers der Montagerichtung der Montagebewegung im wesentlichen ent- spricht. Dies führt zu einer besonders einfachen Montage insbesondere im Hinblick auf deren Automatisierbarkeit.
Die Ansprüche 20 und 21 stellen eine bevorzugte Alternative zu dem oben genannten Schieber dar. Eine verschwenkbare Verriegelung kann ebenfalls zu einer besonders einfachen Montage des Antriebs führen.
Anspruch 22 zeigt eine Möglichkeit, den Aufwand bei der Montage weiter zu reduzieren, indem die Verriegelung, insbesondere der Schieber, vor der Montage im unbetätigten Zustand über eine Sollbruchstelle, vorzugsweise ein Filmscharnier o. dgl., fixiert ist. Bei der Betätigung des Schiebers bricht die Soll- bruchstelle und ermöglicht die weitere Betätigung des Schiebers. Damit ist der Schieber bereits vor der Montage gewissermaßen Bestandteil des Kraftfahrzeug- Türschlosses und muß zur Montage nicht gesondert zugeführt werden.
Anspruch 23 betrifft eine weitere bevorzugte Ausgestaltung, nämlich daß die Befestigungsvorrichtung mehrteilig ausgestaltet ist. Vorzugsweise ist jeweils eine Aufnahme und eine Verriegelung an den beiden Stirnseiten des Antriebs vorgesehen. Dies führt zu einer besonders günstigen Haltekraftverteilung zwischen den beiden Aufnahmen.
Wie oben bereits erläutert wurde, unterliegt der Bauraum oberhalb des Antriebs mit der beschriebenen Befestigungsvorrichtung grundsätzlich keinen konstruktiven Beschränkungen. Dies gilt insbesondere dann, wenn gemäß Ansprach 24 die Befestigungsvorrichtung in der entsprechenden Richtung gesehen flacher baut als der Antrieb. Dadurch, daß die Haltekräfte vollständig von der Aufnahme übernommen werden, ein Niederhalter für den Antrieb also nicht erforderlich ist, läßt sich dies bei nahezu allen denkbaren Randbedingungen realisieren.
Anspruch 25 führt zu einer besonders kostengünstigen und einfach herzustellenden Variante, nach der die Befestigungsvorrichtung zumindest teilweise integra- 1er Bestandteil des Gehäuses ist. Insbesondere bei im Spritzgießverfahren hergestellten Gehäusen ist dies besonders vorteilhaft.
Nach einer weiteren Lehre, der eigenständige Bedeutung zukommt, wird die der Erfindung zugrundeliegende Problemstellung durch ein Gehäuse gemäß dem Oberbegriff von Ansprach 26 mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils von Anspruch 26 gelöst.
Wesentlich ist, daß das Gehäuse die oben beschriebene Befestigungsvorrichtung aufweist. Insoweit darf auf die obigen Ausführungen verwiesen werden.
Schließlich wird nach einer weiteren Lehre, der ebenfalls eigenständige Bedeutung zukommt, ein Verfahren zur Montage eines Antriebs in ein Kraftfahrzeug- Türschloß nach dem Oberbegriff von Anspruch 27 mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils von Ansprach 27 beanspracht.
Wesentlich ist dabei, daß in einer einzigen Montagebewegung mit einer einzigen Montagerichtung sowohl der Antrieb in die Aufnahme eingelegt wird als auch anschließend die Verriegelung betätigt wird. Ein derartiges Verfahren eignet sich insbesondere für die robotergestützte Montage.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführangsbeispiel beschreibenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 das Gehäuse eines Kraftfahrzeug-Türschlosses vor der Montage in perspektivischer Ansicht,
Fig. 2 das Gehäuse aus Fig. 1 mit eingelegtem Antrieb und unbetätigter
Verriegelung in perspektivischer Ansicht,
Fig. 3 das Gehäuse aus Fig. 1 mit eingelegtem Antrieb und betätigter Verriegelung in perspektivischer Ansicht,
Fig. 4 eine Aufnahme mit Verriegelung des Kraftfahrzeug-Türschlosses aus Fig. 1 in Seitenansicht.
Das in Fig. 1 dargestellte Gehäuse 1 ist für ein Kraftfahrzeug-Türschloß vorgesehen, das im ftinktionsfertigen Zustand einen Antrieb 2 aufweist. Die Funktion des Antriebs 2 ist vorliegend ohne Bedeutung, es kann sich beispielsweise um einen der im allgemeinen Teil der Beschreibung angegebenen Antriebe handeln. Der Antrieb 2 weist einen Antriebsmotor 3 und ein Übertragungselement 4 auf. Der Antriebsmotor 3 und das Übertragungselement 4 sind in Fig. 2 dargestellt.
Weiter ist beim in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel eine Befestigungs- vorrichtung 5 vorgesehen, die eine Aufnahme 6 für den Antrieb 2 aufweist. Eine Seitenansicht der Aufnahme 6 zeigt Fig. 4. Wie im folgenden noch gezeigt wird,
fixiert die Befestigungsvorrichtung 5 den Antrieb 2 im montierten Zustand in der Aufnahme 6.
Zur Klarstellung darf darauf hingewiesen werden, daß die Befestigungsvorrich- tung 5 im dargestellten Ausführungsbeispiel zwei Aufnahmen aufweist, von denen im folgenden zunächst die in Fig. 1 im Vordergrund dargestellte Aufnahme 6 zur Erläuterung herangezogen wird.
Die Aufiiahme 6 ist vorliegend teilweise nachgiebig ausgestaltet. Die Nachgie- bigkeit ergibt sich durch die Formgebung der Aufnahme 6 sowie durch deren Materialwahl. Die Aufnahme 6 weist einen starren Teil 7 sowie einen nachgiebigen Teil 8 auf, der durch Krafteinwirkung - vorzugsweise elastisch - verformbar ist. Aus Fig. 2 und 4 läßt sich entnehmen, daß die Aufnahme 6 bei eingelegtem Antrieb 2 kaum oder gar nicht verformt ist und daß der Antrieb 2 durch elastische Verformung des nachgiebigen Teils 8 in Fig. 4 nach links freigegeben wird und aus der Aufnahme 6 entfernbar ist.
Die Befestigungsvorrichtung 5 weist eine betätigbare Verriegelung 9 auf, die in den Fig. 1 und 2 im unbetätigten Zustand und in Fig. 3 im betätigten Zustand dargestellt ist. In Fig. 4 ist die betätigte Verriegelung 9 strichpunktiert gezeichnet. Mit der Betätigung der Verriegelung 9 kommt die Verriegelung 9 in Eingriff mit der Aufnahme 6, insbesondere mit dem nachgiebigen Teil 8 der Aufnahme 6 und hält die Aufnahme 6 in dem fixierenden Zustand. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist es also so, daß die Verriegelung 9 die Aufnahme 6 in ihrem unverformten Zustand hält, der vorliegend dem fixierenden Zustand entspricht.
Es muß aber nicht so sein, daß bereits die unverformte Aufnahme 6 den Antrieb 2 in der Aufnahme 6 fixiert. Denkbar ist auch, daß die unverformte Aufnahme 6 den Antrieb 2 freigibt, das Einlegen und das Entnehmen des Antriebs 2 also ungehindert erlaubt. Dann ist es vorzugsweise vorgesehen, daß mit der Betätigung der Verriegelung 9 die Verriegelung 9 in kraft- und/oder formschlüssigen Eingriff mit dem nachgiebigen Teil 8 der Aufnahme 6 kommt und die Aufnahme 6 in den fixierenden Zustand bringt. Wie im allgemeinen Teil der Beschreibung bereits erläutert, läßt sich damit erreichen, daß eine ständige Kraftwirkung der
Aufnahme 6 auf den Antrieb 2 gewährleistet ist. Insbesondere zur Vermeidung von Spiel zwischen Aufnahme 6 und Antrieb 2 ist dies besonders vorteilhaft.
Es darf darauf hingewiesen werden, daß auch die unbetätigte Verriegelung 9 vorliegend bereits in Wechselwirkung mit der Aufnahme 6 stehen kann, solange die oben beschriebenen Wirkung der Betätigung von Verriegelung 9 gewährleistet ist. Dies ist in den Fig. 1 und 2 dargestellt. In Fig. 4 dagegen ist eine Variante gezeigt, in der bei unbetätigter Verriegelung 9 keine Wechselwirkung zwischen der Verriegelung 9 und der Aufnahme 6 besteht.
Im dargestellten Ausfuhrungsbeispiel weist die Aufnahme 6 eine Aufiiahmeflä- che 10 auf, die einerseits am starren Teil 7 der Aufnahme 6 und andererseits am nachgiebigen Teil 8 der Aufnahme 6 angeordnet ist. Aus Fig. 2 und 4 ergibt sich, daß die Aufnahme 6 bei montiertem Antrieb 2 über die Aufhahmefläche 10 mit dem Antrieb 2 in im wesentlichen formschlüssigem Eingriff steht und daß die zur Fixierung des Antriebs 2 ggf. erforderliche Haltekraft über die Aufnahmefläche 10 auf den Antrieb 2 wirkt.
Die Aufhahmefläche 10 ist vorliegend im wesentlichen zylindrisch ausgestaltet. Je nach Ausgestaltung des Antriebs 2 ist die Aufhahmefläche 10 entsprechend anzupassen, um einen möglichst optimalen Formschluß zu erhalten. In bestimmten Anwendungsfallen kann es auch vorteilhaft sein, auf den Formschluß zwischen Aufnahme 6 und Antrieb 2 zu verzichten und eine kraftschlüssige Verbindung vorzusehen.
Im dargestellten Ausführangsbeispiel ist die Aufnahme 6 stegförmig ausgestaltet. Die Aufhahmefläche 10 wird durch eine in der Wandfläche 11 der stegför- migen Aufiiahme 6 angeordnete Ausnehmung 12 gebildet. Besonders deutlich zeigt sich in der Zeichnung der Vorteil der stegförmigen Ausgestaltung der Aufnahme 6, nämlich daß mit minimalem Materialaufwand optimale mechanische Eigenschaften erreichbar sind, wobei weiter eine hohe Flexibilität bei der Ausgestaltung gewährleistet ist. Anstelle der genannten stegförmigen Ausgestaltung der Aufiiahme 6 kommen auch andere Ausgestaltungen in Frage. Hier darf auf aus dem Stand der Technik bekannte Lösungen verwiesen werden.
Die Ausnehmung 12 ist vorliegend zu einem Rand 13 der stegförmigen Aufnahme 6 hin offen und bildet damit einen Einlaufschlitz 14 für den Antrieb 2. Hierfür ist die Ausnehmung 12 vorzugsweise zumindest teilweise trichterförmig ausgestaltet, so daß der Antrieb 2 über den Einlaufschlitz 14 leicht in die Aufnahme 6 einlegbar ist und ggf. eine elastische Verformung des nachgiebigen Teils 8 der Aufnahme 6 beim Einlegen des Antriebs 2 automatisch erfolgt. Vorliegend erlaubt der Einlaufschlitz 14 eine Montage in der Zeichnung von oben nach unten, hier können je nach Ausgestaltung des Kraftfahrzeug-Türschlosses auch andere Richtungen vorgesehen werden.
Die stegförmige Ausgestaltung der Aufnahme 6 hat noch einen weiteren Vorteil. Durch gezielte Materialschwächungen, vorliegend durch einen Schlitz 15 ist es leicht möglich, die Nachgiebigkeit des nachgiebigen Teils 8 der Aufnahme 6 zu variieren, insbesondere zu erhöhen.
Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung sieht vor, daß der nachgiebige Teil 8 der Aufnahme 6 von der Aufnahme 6 im übrigen getrennt ausgestaltet ist. Möglich wäre hier beispielsweise ein eingesetzter Blech-Clip, mit dem eine besonders hohe Haltekraft erreichbar ist.
Zu einer besonders einfachen Montage führt die im dargestellten Ausführangs- beispiel vorgesehene Ausgestaltung der Verriegelung 9 mit einem in einer Führung 16 verschiebbaren Schieber 17. Dabei erfolgt die Betätigung der Verriegelung 9 durch die Verschiebung, also die Betätigung des Schiebers 17 in einer Betätigungsrichtung. Vorliegend ist die Betätigungsrichtung in der Zeichnung von oben nach unten vorgesehen. Der Vorteil einer derartigen Betätigung der Verriegelung 9 besteht darin, daß lediglich eine lineare Bewegung zur Betätigung erforderlich ist und damit die automatisierte Montage des Antriebs 2 weiter vereinfacht wird.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Schieber 17 in seiner Betätigungsrichtung gesehen länglich ausgestaltet. Dies kann dann, wenn durch die Betätigung des Schiebers 17 beispielsweise eine Verformung der Aufnahme 6 erfolgen soll, bei entsprechender Ausgestaltung von Schieber 17 und Aufnahme 6 zu besonders geringen Betätigungskräften führen.
Für die Führung 16 des Schiebers 17 sind eine Reihe von Möglichkeiten aus dem Stand der Technik bekannt. Besonders kompakt einerseits und zuverlässig andererseits ist die Ausgestaltung, daß der Schieber 17 an einer Längsseite 18 im Querschnitt T-förmig ausgestaltet ist und in einer zum T-förmigen Querschnitt korrespondierenden Führung 16 verschiebbar ist.
Vorzugsweise an seiner anderen Längsseite 19 weist der Schieber 17 eine Betätigungsfläche 20 auf, die bei der Betätigung des Schiebers 17 in Eingriff mit der Aufnahme 6 kommt und diese in den fixierenden Zustand hält. Es kann auch vorgesehen werden, daß durch die Betätigung des Schiebers 17 die Aufhahme 6 in den fixierenden Zustand gebracht wird, wie oben bereits erläutert wurde. Dann ist es besonders vorteilhaft, wenn der Schieber 17 in Betätigungsrichtung gesehen keilförmig ausgestaltet ist und bei seiner Betätigung die Aufnahme 6 entsprechend verformt.
Es darf an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, daß für die Ausgestaltung des Schiebers 17 aus dem Stand der Technik zahlreiche Möglichkeiten bekannt sind. Hierauf darf verwiesen werden. Beispielsweise sind auch im Querschnitt im wesentlichen runde oder rundliche Schieber 17 denkbar.
Spätestens hier stellt sich die Frage, wie der Schieber 17 in seiner betätigten Stellung fixiert wird. Dies kann beispielsweise dadurch realisiert werden, daß der Schieber 17 bei seiner Betätigung in kraftschlüssige Verbindung mit der Aufnahme 6 kommt und schlichtweg durch Reibung in der betätigten Stellung gehal- ten wird.
In bevorzugter Ausgestaltung ist es weiter vorgesehen, daß der Schieber 17 an einer Längsseite 19 eine Ausformung und die Aufnahme 6 eine korrespondierende Gegenausformung aufweist und daß mit der Betätigung des Schiebers 17 die Ausformung und die Gegenausformung kraft- und/oder formschlüssig miteinander in Eingriff kommen. Es ist hier insbesondere vorgesehen, daß bei der Betätigung des Schiebers 17 eine elastische Verformung der Aufhahme 6 erfolgt, so daß der Schieber 17 schließlich in den genannten Formschluß "einschnappen" kann.
Eine weitere Möglichkeit zur Fixierung des Schiebers 17 in seiner betätigten Stellung besteht darin, daß der Schieber 17 an einer Längsseite 18, 19 Eingriffselemente aufweist, die durch die Betätigung des Schiebers 17 in Gegeneingriffselemente an der Aufnahme 6 oder an der Führung 16 des Schiebers 17 eingreifen und den Schieber 17 entsprechend in der betätigten Stellung halten. Derartige Eingriffselemente können beispielsweise als einzelne hakenförmige Ausformungen, als über die Längsseite 18, 19 des Schiebers 17 verlaufende Ritzel oder einfach als eine besonders rauhe Oberfläche realisiert sein.
Schließlich ist es vorgesehen, den Schieber 17 an einer Längsseite 18, 19 mit Quetschrippen zu versehen, die bei der Betätigung des Schiebers 17 in Eingriff mit der Aufhahme 6 oder mit der Führung 16 des Schiebers 17 kommen und sich dabei derartig verformen, daß der Schieber 17 in seiner betätigten Stellung klemmend fixiert ist. Die Ausgestaltung des Schiebers 17 mit Quetschrippen ist eine besonders einfache und gleichzeitig sichere Befestigungsvariante.
Es kann es auch vorteilhaft sein, daß die Verriegelung 9 nicht nur einen einzigen Schieber, sondern zwei Schieber aufweist. Dies ist bei der in Fig. 1 im Hintergrund dargestellten Aufhahme 21 der Fall. Die Aufhahme 21 weist auch hier einen starren Teil 22, im Gegensatz zur Aufhahme 6 jedoch zwei nachgiebige Teile 23, 24 auf. Die Verriegelung 25 weist entsprechend zwei, jeweils in einer Führung 26, 27 verschiebbare Schieber 28, 29 auf, die an den entsprechenden Stellen der Aufhahme 21 in Eingriff mit der Aufnahme 21 bringbar sind. Ein Vorteil der Ausgestaltung der Verriegelung 9 mit zwei Schiebern 28, 29 besteht in der symmetrischen Anordnung mit der resultierenden symmetrischen Belastung der Aufnahme 21 durch die zur Fixierung des Antriebs 2 ggf. erforderliche Haltekraft. Je nach Randbedingung kann es auch vorteilhaft sein, einer Verriegelung 9, 25 weitere Schieber zuzuordnen.
Für die Ausgestaltung der Verriegelung 9 sind neben dem oben genannten Schieber 17 weitere vorteilhafte Alternativen denkbar. Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung sieht vor, daß die Verriegelung 9 eine verschwenkbare Klappe aufweist und daß die Betätigung der Verriegelung 9 durch das Verschwenken - die Betätigung - der Klappe in einer Schwenkrichτung - Betätigungsrichtung - vorgesehen ist. Die Klappe ist vorzugsweise ein Kunststoffwinkel, der an einem Filmscharnier o. dgl. schwenkbar aufgehängt ist.
Durch die Ausgestaltung der Verriegelung 9 mit der beschriebenen Klappe ist die Montage des Antriebs insbesondere im Hinblick auf die Automatisierbarkeit besonders einfach. Die automatisierte Betätigung der Verriegelung 9 kann hier beispielsweise durch eine Walze erfolgen, die über der Klappe abrollt und diese entsprechend verschwenkt.
Die Klappe weist vorzugsweise eine Betätigungsfläche auf, wobei bei der Betätigung der Klappe die Betätigungsfläche in Eingriff mit der Aufnahme 6 kommt und diese in den fixierenden Zustand bringt oder dort hält. Für die Fixierung der Klappe in der betätigten Stellung sind die für den Schieber 17 bereits beschriebenen Maßnahmen anwendbar. Auf die dortigen Ausführungen darf verwiesen werden.
Aus der Zeichnung läßt sich entnehmen, daß der Antrieb 2 durch eine Montagebewegung in einer Montagerichtung in die Aufhahme 6 einlegbar ist und daß die Betätigungsrichτung der Verriegelung 9, insbesondere des Schiebers 17, der Montagerichtung der Montagebewegung im wesentlichen entspricht. Die oben genannte Übereinstimmung von Montagerichtung und Betätigungsrichtung ist ganz besonders bei der automatisierten Montage vorteilhaft, bei der nunmehr eine einzige Montagebewegung in einer einzigen Richtung genügt, um den Antrieb 2 in die Aufnahme 6 einzulegen und gleich anschließend die Verriegelung 9 zu betätigen. Dies gilt gleichermaßen für die Aufhahme 21 mit der beschriebenen Verriegelung 25.
Eine weitere Vereinfachung bei der Montage zeigt sich dann, wenn die Verriegelung 9, insbesondere der Schieber 17, vor der Montage über eine Sollbrachstelle 30 fixiert ist, daß durch die Betätigung der Verriegelung 9 bei der Montage die Sollbruchstelle 30 bricht und damit die weitere Betätigung der Verriegelung 9 möglich ist. Vorliegend ist die Sollbrachstelle 30 durch ein an die Führung 16 angespritztes Filmscharnier realisiert. Diese "provisorische" Fixierung des Schiebers 17 führt zu einer weiteren Vereinfachung bei der Montage, da eine separate Zuführung des Schiebers 17 nicht erforderüch ist.
Es wurde bereits darauf hingewiesen, daß im vorliegenden Ausführungsbeispiel die Befestigungsvorrichtung 5 die Aufnahmen 6, 21 mit den korrespondierenden
Verriegelungen 9, 25 aufweist. Es ist, wie in Fig. 2 dargestellt, vorzugsweise so, daß die eine Aufhahme 6 an einem vorderen und die zweite Aufhahme 21 an einem hinteren am Antrieb 2 angeordneten Flansch 31 angreifen. Es kann aber auch sein, daß mehr als zwei Aufnahmen vorgesehen sind, beispielsweise zur seitlichen Unterstützung des Antriebs 2. Dies kann bei der Anforderung besonders hoher Haltekraft vorteilhaft sein.
In Fig. 3 ist weiter zu erkennen, daß die Befestigungsvorrichtung 5 bei montiertem Antrieb 2 und betätigter Verriegelung 9 in Montagerichtung gesehen flacher baut als der Antrieb 2 selbst. Dies ist dadurch möglich, daß lediglich die Aufnahmen 6, 21 eine Haltekraft auf den Antrieb 2 aufbringen und seitlich am Antrieb 2 angreifen. Ein Niederhalter mit einem Kraftangriffspunkt an der Oberseite des Antriebs 2 ist hier nicht mehr erforderlich. Im Ergebnis ist der Bauraum auf der Oberseite des Antriebs 2 frei, so daß hier keine konstruktiven Beschrän- kungen bestehen.
Die Fig. 1 bis 3 zeigen das Gehäuse 1 des foaftfahrzeug-Türschlosses, wobei die Befestigungsvorrichtung 5 zumindest teilweise integraler Bestandteil des Gehäuses 1 ist. Die Schieber 17, 28, 29 sind hier nicht als integraler Bestandteil des Gehäuses 1 zu sehen, da sie ja nur "provisorisch" mit dem Gehäuse 1 verbunden sind. Vorzugsweise wird das Gehäuse 1 im Spritzgießverfahren hergestellt, so daß die Realisierung der Befestigungsvorrichtung 5 mit minimalem Aufwand möglich ist. Montageschritte für die "Installation" der Befestigungsvorrichtung 5 im oder am Gehäuse 1 sind nicht erforderlich.
Eine weitere eigenständige Lehre betrifft das in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Gehäuse 1, das die beschriebene Befestigungsvorrichtung 5 für den Antrieb 2 aufweist. Auf die obigen Ausführungen darf verwiesen werden.
Nach einer weiteren eigenständigen Lehre wird ein Verfahren zur Montage des Antriebs 2 in das Kraftfahrzeug-Türschloß beansprucht. Wesentlich ist hier, daß in einer einzigen Montagebewegung mit einer einzigen Montagerichtung sowohl der Antrieb 2 in die Aufnahme 6 eingelegt als auch anschließend die Verriegelung 9 betätigt wird. Denkbar wäre hier ein Robotergreifer, der in einer einzi- gen linearen Bewegung zunächst den Antrieb 2 in die Aufhahme 6 einlegt und dann durch die Weiterführung derselben Bewegung die Verriegelung 9 betätigt.
Die beschriebene automatisierte Montage des Antriebs 2 ist schnell und technisch besonders einfach zu realisieren.
Es darf schließlich darauf hingewiesen werden, daß alle obigen Ausführungen zur Aufhahme 6 und zur Verriegelung 9 entsprechend auf die Aufnahme 21 und auf die Verriegelung 25 anwendbar sind.