Sanitäre Einrichtung, insbesondere Urinal
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sanitäre Einrichtung, insbesondere Urinal mit einem in einem Gehäuse vorgesehenen Auffangbecken zum Auffangen von Flüssigkeit, insbesondere Urin, welche mit einer Wasserleitung und einer Ab asserleitung in Verbindung steht.
Derartige sanitär Einrichtungen, insbesondere Urinale, sind in vielfältiger Form und Ausführung, insbesondere in Gaststätten und öffentlichen Einrichtungen bekannt und gebräuchlich. Sie dienen zum Auffangen von Flüssigkeit, insbesondere Urin und sind meinst fest an einer Wand installiert.
BESTATIGUNGSKOPIE
Nachteilig daran ist, dass Wasserleitungen und Abwasserleitungen aufwendig ■ in der Wand verlegt werden müssen, die sanitären Einrichtungen nicht hinreichend gereinigt werden, ein Wasserverbrauch sowie ein Abwasserverbrauch zu hoch ist und unangenehme Gerüche in den umgebenden Raum austreten.
Zudem ist nachteilig, dass beim Urinieren der Urinstrahl häufig an der Rückwand abprallt und unerwünschte Spritzer aus dem Auffangbecken austreten.
Zudem ist nachteilig, dass auch Gerüche, insbesondere Gerüche aus dem Bereich des Siphons einer sanitären Einrichtung austreten und selbst bei ausreichender Spülung immer noch ein Gemisch von Urin und Spülwasser sich im Siphon befindet.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde eine sanitäre Einrichtung zum Auffangen von Flüssigkeit zu schaffen, welche die vorgenannten Nachteile beseitigt, mit welchem ein spritzfreies Urinieren, ein effektives günstiges Reinigen möglich ist und gleichzeitig ein Austreten von Gerüchen vermieden werden soll.
Zur Lösung dieser Aufgabe führen die Merkmale des Patentanspruches 1 sowie die der nebengeordneten Patentansprüche .
Bei der vorliegenden Erfindung hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, eine sanitäre Anordnung zu schaffen, welche ein schmales Gehäuse aufweist, welches zum Aufputzoder Unterputzeinbau geeignet ist. Dies kann nachträglich
an bisherige Wasser- oder Abswasserleitungen sehr einfach und kostengünstig angeschlossen oder nachgerüstet werden.
Auch ist denkbar, dass das Gehäuse einen eigenständigen Wasserbehälter aufweist, um ein Spülwasser zur Verfügung zu stellen. Bevorzugt ist jedoch die Ausführung, dass die sanitäre Einrichtung über entsprechende Wasserleitungen versorgt wird.
Bevorzugt ist in der Vorderseite des Gehäuses eine Klappe vorgesehen, die gleichzeitig das Auffangbecken bildet, in dem im Bereich des Klappenrandes eine zumindest teilweise umlaufende Umrandung vorgesehen und ausgebildet ist.
In einer offenen Gebrauchslage ist die Klappe bzw. das als Klappe ausgebildete Auffangbecken leicht schräg geneigt ausgebildet. Durch diese schräge Neigung werden Spritzer beim Urinieren verhindert.
Der stirnseitige Bereich der Klappe ragt in einen Innenraum des Gehäuses ein. Hierdurch wird die Flüssigkeit innerhalb der Klappe abgeleitet und zu einer Unterseite des Gehäuses geführt, in welcher dann Flüssigkeit in einen Abwasserstutzen, insbesondere darauf sitzenden Saugsiphon geleitet wird. Der Saugsiphon besteht aus einem Behälter, in welchem u-artig eine Saugleitung einragt.
Vorzugsweise ist eine Ansaugöffnung der Ansaugleitung nahe des Behälterbodens ausgerichtet, so dass ein nahezu vollständiges Ansaugen bzw. Absaugen von Flüssigkeit permanent im Betrieb ohne zusätzliches Spülwasser möglich ist.
Erfolgt eine Spülung, entweder zeitlich gesteuert oder manuell gesteuert, so kann dann nahezu vollständig die Spülflüssigkeit abgesaugt werden.
Bevorzugt ist unterhalb der Stirnseite des Gehäuses die Wasserleitung angeordnet und über entsprechende Sprühdüsen wird der innere Bereich des Deckels bzw. der vollständige Innenraum des Gehäuses gereinigt.
Bei dem erfindungsgemässen Saugsiphon kann die Reinigung mit wenig Reinigungsflüssigkeit bzw. Spülflüssigkeit erfolgen. Der Verbrauch von Reinigungsflüssigkeit liegt vorzugsweise bei 10 bis 30 ml. Wasser.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung soll jedoch auch liegen, den Saugsiphon in herkömmliche sanitäre Einrichtungen, Urinale, Waschbecken, Duschwannen, Badewannen od. dgl. nachzurüsten bzw. einzusetzen, um wassersparend und geruchsfrei nahezu vollständig den Behälter bzw. den Siphon zu entleeren. Dies soll ebenfalls im Rahmen der vorliegenden Erfindung liegen.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in
Figur 1 eine schematisch dargestellte explosionsartige perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispieles einer erfindungsgemässen sanitären Einrichtung;
Figur 2 eine schematisch dargestellte Seitenansicht auf die sanitäre Einrichtung gemäss Figur 1;
Figur 3 eine schematisch dargestellte Draufsicht auf die Sanitäre Einrichtung gemäss Figur 1;
Figur 4 eine schematisch dargestellte längsquerschnittliche Darstellung eines Saugsiphons als Bestandteil der sanitären Einrichtung gemäss Figur 1;
Figuren 5a bis 5d schematisch dargestellte querschnittliche Seitenansichten von Anwendungsmöglichkeiten eines Saugsiphons.
Gemäss Figur 1 weist eine erfindungsgemässe sanitäre Einrichtung Ri ein Gehäuse 1 auf, welches, wie es auch in den Figuren 2 und 3 dargestellt ist, aus einer Frontseite 2 gebildet ist, in welcher eine Öffnung 3 vorgesehen ist.
Hinter der Frontseite 2 schliessen an diese vorzugsweise, die Öffnung 3 umgebend, eine Stirnseite 4 sowie Seitenwände 5 an, wobei jeweils an die Seitenwände 5 vorzugsweise nach unten verjüngt, eine Unterseite 6 anschliesst und in einen Abwasserstutzen 7 mündet.
Auf den Abwasserstutzen 7 ist ein herkömmlicher Siphon oder wie im bevorzugten Ausführungsbeispiel ein Saugsiphon 8 anschliessbar.
Bei der vorliegenden Erfindung hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, die Öffnung 3 des Gehäuses 1 bzw. der Frontseite 2 mittels einer Klappe 9 zu verschliessen, die bevorzugt als Auffangbecken 10 gebildet ist. In etwa parallel zur Frontseite 2 wird das Gehäuse 1 über zumindest eine Rückwand 11 verschlossen.
Damit die Klappe 9 ein Auffangbecken bildet, ist vorzugsweise im Bereich der Seitenwände 5 und der Stirnseite 4 die Klappe mit einer, wie es insbesondere in den Figuren 1 und 2 dargestellt ist, nahezu umlaufenden Umrandung 12 versehen.
Im Bereich einer Stirnseite 13 ist jedoch die Klappe 9 bzw. das Auffangbecken 10 frei von der Umrandung 12.
Vorzugsweise seitlich in der Umrandung 12 ist die Klappe 9 bzw. das Auffangbecken 10 verschwenkbar mit dem Gehäuse 1, insbesondere der Frontseite 2 verbunden und verschliesst nahezu vollständig im geschlossenen Zustand die Öffnung 3.
Über einen Griff 14, der auch in die Klappe 9 eingelassen sein kann oder auf diese aufgesetzt ist, lässt sich die Klappe 9, wie in Figur 2 dargestellt, um zumindest ein Gelenk 15 verschwenken. Im geschlossenen Zustand ragt die Umrandung 12 in die Öffnung 3 des Gehäuses 1 ein.
Eine nur angedeutete Wasserleitung 16, die im Bereich unterhalb der Stirnseite 4 ausgebildet ist, und eine Mehrzahl von Sprühdüsen 17 aufweist, benetzt vorzugsweise im geschlossenen Zustand der Klappe 9 vollständig einen Innenraum 18 des Gehäuses 1 nach der Benutzung der sanitären Einrichtung Rj.
Wichtig ist jedoch auch, dass insbesondere ein stirnseitiger Bereich der Stirnseite 13 der Klappe 9 im offenen und geschlossenen Zustand in den Innenraum 18 des Gehäuses 1 einragt, und die Flüssigkeit zur Unterseite 6 und insbesondere zum Saugsiphon leitet.
Dabei ragt die Umrandung 12 in geöffneter Lage noch teilweise in den Innenraum 18 des Gehäuses 1 ein.
Im Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung gemäss Figur 4 sind die Bestandteile des Saugsiphons 8 näher dargestellt. Bevorzugt besteht der Saugsiphon 8 aus einem geschlossenen Behälter 19, dessen Behälterboden 20 fest oder lösbar mit dem Behälter 19 verbindbar ist. Vorzugsweise radial ist im Behälter 19 eine Öffnung 21 vorgesehen, in welche eine vorzugsweise u-artig ausgebildete Saugleitung 22 einführbar ist. Die Saugleitung 22 ist, wie es insbesondere in Figur 2 angedeutet, derart in den Behälter 19 eingeführt, dass eine Ansaugöffnung 23 nahe im Bereich des Behälterbodens 20 angeordnet ist.
Es hat sich als vorteilhaft bei der vorliegenden Erfindung erwiesen, dass die Ansaugöffnung 23 nahe des Behälterbodens 20 angeordnet ist und mit diesem einen spitzen Winkel einschliesst. Die Saugleitung 22 führt dann in eine Abwasserleitung 24.
Wichtig bei dem vorliegenden Saugsiphon 8 ist, dass das Niveau der Abwasserleitung 24 unterhalb des Niveaus des Behälterbodens 20 angeordnet ist, so dass ein vollständiges Entleeren des Behälters 19 durch die u-förmig ausgebildete Saugleitung 22 möglich ist. Auch entsprechende Verunreinigungen oder dergleichen werden vom Behälterboden 20 abgesaugt.
Es hat sich ferner bei der vorliegenden Erfindung als vorteilhaft erwiesen, dass die Sprühdüsen 17, insbesondere die Wasserleitung 16 über zumindest ein mechanisch oder elektromechanisch betätigbares Drückerelement 25, siehe Figur 3, aktivierbar ist, wobei auch daran gedacht sein soll, dass über das Drückerelement 25 ein Magnetventil 26 die Wasserzuführung zum Ausbringen von Wasser über die Sprühdüsen freigibt.
Ferner soll im Rahmen der vorliegenden Erfindung liegen, dass das Drückerelement 25 lediglich bei geschlossener Klappe 9 bzw. geschlossenem Auffangbecken 10 betätigbar bzw. aktivierbar ist. Hier können entsprechenden Sensoren, Unterbrecher, mechanische Riegel od. dgl. vorgesehen sein. Die Erfindung sei hierauf nicht beschränkt.
In dem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung gemäss Figur 5a ist eine herkömmliche sanitäre Einrichtung R2 aufgezeigt. Diese sanitäre Einrichtung R2 kann ein Urinal, ein Waschbecken, eine Badewanne, Duschwanne od. dgl. sein. Die Erfindung ist hierauf nicht beschränkt.
Dabei können herkömmliche sanitäre Einrichtungen R2, wie sie bspw. in den Figuren 5b bis 5c dargestellt sind, mit
den oben beschriebenen Saugsiphons 8 nachgerüstet werden. Auf diese Weise ist es möglich, eine sanitäre Einrichtung R2 mit dem vorbeschriebenen Saugsiphon 8 zu versehen, so dass ein vollständiges Aussaugen bzw. nahezu vollständiges Entleeren eines herkömmlichen Siphons möglich ist.
Dabei ist die Saugleitung 22 vorzugsweise u-artig ausgebildet und in den Behälter 19 vorzugsweise vollständig, wie es in den Figuren 5c und 5d dargestellt ist, eingesetzt. Auch hier wird nahezu vollständig der Behälter 19 des Siphons vollständig entleert.
DR. PETER WEISS & DIPL.-ING. A. BRECHT
Patentanwälte
European Patent Attorney
Aktenzeichen: P 3158/PCT Datum: 30.04.04 B/S
Positionszahlenliste