Funktionelles Wandelement und daraus erstelltes Funktionsmodul für sanitäre Anlagen sowie Bausatz zum Erstellen solcher sanitärer Anlagen
Die Erfindung bezieht sich auf ein funktionelles Wandelement oder -modul für sanitäre Anlagen mit normierten Funktionsmodulen für Waschplatz, Badewanne, Dusche, Toilette, Bidet und dgl..
Aus der DE 100 60 870 C1 ist eine Runddusche bestehend aus einer Dusch- rundwandeinrichtung, die wenigstens ein Wandbogensegment aufweist, bekannt, das auf wenigstens einer Bogenteilwand besteht, die einen gebogenen Bogenplatten-Schaumstoffkem aufweist, der mit wenigstens einer armierten Bogenmörtelschicht beschichtet ist, und einer Duschtasseneinrichtung, die einen wenigstens einseitig mit einer armierten Mörtelschicht beschichteten Tassen- schaumkern aufweist, in den wenigstens teilweise eine umlaufende Ringaus- nehmung eingebracht ist, wobei in der Ringausnehmung die Wandbogenseg- mente der Dusch- und Wandeinrichtung angeordnet sind. Dabei besteht ein Wandbogensegment aus einer ersten Bogenteilwand mit einem mit einer ersten Bogenmörtelschicht beschichteten ersten Bogenplatten-Schaumstoffkem und einer zweiten Bogenteilwand mit einem mit einer zweiten Bogenmörtelschicht beschichteten zweiten Bogenplatten-Schaumstoffkem, und beide Bogenplatten- Schaumstoffkerne sind an ihren unbeschichteten Schaumstoff-Bogenflächen- elementen verbunden. Eine derartige Runddusche eignet sich nicht für die genormte Ausstattung vollständiger Sanitäreinrichtungen, wie sie z.B. für Hotels, aber auch im privaten Bereich gewünscht wird.
Aus der DE 41 00 737 C1 ist ein Bauelementsatz für Rundduschen bekannt, welcher aus einem Bodenelement mit kreisförmiger Nut und zur Mitte verlaufendem Gefälle, drei bis acht Bogenelementen, die zusammengefügt eine zylindri- sehe Röhre ergeben und an den Seiten jeweils passende Nut- und Federelemente aufweisen und einem Deckenelement, wobei alle Teile aus Kunststoffhartschaum bestehen und eine Dicke von 3 bis 10 cm aufweisen. Vorzugsweise werden alle Teile aus Kunststoffhartschaum, insbesondere aus Polystyrol oder Polyorethanschaum, hergestellt, indem man sie entweder direkt in entsprechen- den Formen ausschäumt oder aus größeren Blöcken herausschneidet.
Diesen Vorschlag ist mit dem ersten Vorschlag der Nachteil gemeinsam, dass er sich nur auf die Fertigung von Duschvorrichtungen bezieht und eine aufwendige Montage der Installation erfordert.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Wandelement der eingangs genannten Art vorzuschlagen, welches universell anwendbar für die weitgehende Normierung sanitärer Anlagen mit Waschplatz, Badewanne, Dusche, Toilette, Bidet und dgl. eignet, eine einfache und zuverlässige Montage sowie auch eine einfache Demontage zulässt.
Diese Aufgabe wird bei einem funktionellen Wandelement der eingangs genannten Art bspw. dadurch gelöst, dass es im Wesentlichen aus einem in einer Form hergestellten Kunststoffhartschaum besteht, in welchen vorzugsweise vertikale Durchgangskanäle für Frischwasser, Abwasser und/oder Elektrizität beim Aufschäumen integriert sind.
Derartige Wandelemente eignen sich für die Erstellung normierter Funktionsmodule für einen Waschplatz, eine Badewanne, eine Dusche, eine Toilette, ein Bi- det und dgl., ohne dass sie einer besonderen Anpassung an die Art des Funkti-
onsmoduls bedürfen. Ein aus derartigen Wandelementen erstelltes Funktionsmodul bedarf keiner nachträglichen Installation von Rohrleitungen und dgl., sondern lediglich des Anschlusses der Durchgangskanäle an die entsprechende Frischwasserversorgung, Abwasserkanalisation und/oder Energieversorgung mit Strom. Die entsprechenden Armaturen, Schalter, Stecker und dgl. können wahlweise bei Montage des Funktionsmoduls in den Positionen in das Wandelement eingesetzt werden, in welchen sie einen unmittelbaren Anschluss an die entsprechenden Durchgangskanäle finden. Aufgrund des Umstandes, dass der Kunststoffhartschaum in Formen durch Aufschäumen hergestellt wird, sind die Wandelemente an ihrer Oberfläche geschlossenporig mit entsprechender Stabilität. Aufgrund des Formens der Wandelemente entstehen keine Materialverluste, welche beim Schneiden entsprechender Wandelemente aus Hartschaumblöcken entstehen würden. Es ist ferner ohne Weiteres möglich, die Grundgestalt des Wandelements unter Verwendung ein und derselben Form geringfügig abzuwandeln, um eine entsprechende Anpassung an die Montagebedingungen und/oder räumlichen Voraussetzungen vorzunehmen. Die vorgesehenen Durchgangskanäle können bspw. durch eingeschäumte Kunststoffrohre gebildet sein.
Zur Vereinfachung der Montage sind die Wandelemente vorteilhafterweise in ihren oberen, unteren und/oder seitlichen Stirnflächen jeweils mit Nuten für die Aufnahme einer Verbindungsfeder versehen, so dass sie nicht nur in einer vorgegebenen Orientierung verwendet und zusammengefügt werden können, wie bspw. nach Fig. 4 der DE 41 000 737 C1 , bei welchen die zusammenwirkenden seitlichen Stirnflächen jeweils Nute oder eine Feder aufweisen. Mit Hilfe der gesonderten Verbindungsfeder kann darüber hinaus die Stabilität des Funktionsmoduls beachtlich erhöht werden, da vorspringende Federansätze aus Kunststoffhartschaum wenig Stabilität aufweisen.
Um die Wandelemente beim Bau eines Funktionsmoduls sicher miteinander zu verspannen, wird gemäß einem weiteren Erfindungsgedanken vorgeschlagen, dass sich die Nuten zu ihrem Grunde hin, z.B. zylindrisch, erweitern und zumindest in die Endbereiche der Nuten, also bspw. von oben und von unten, Spann- elemente mit zu der Querschnittsform der Nuten komplementärer Formgebung einsetzbar sind. Diese z.B. aus Kunststoff bestehenden Spannelemente können bspw. auch dazu dienen, die Verklebung zweier Wandelemente an ihren seitlichen Stirnflächen zu sichern. Die Spannelemente können auch die gesamte Höhe eines Wandelements einnehmen, so dass gesonderte Verbindungsfedern entbehrlich sind.
Bei der Verklebung von Wandelementen der erfindungsgemäßen Art mit ihren Stirnflächen besteht der Nachteil, dass überschüssiger mehr oder weniger viskoser Kleber aus den Fugen zwischen den miteinander zu verbindenden Wand- elementen austritt und dann nachträglich mühsam beseitigt werden muss. Dies wird gemäß einem weiteren Erfindungsvorschlag dadurch vermieden, dass miteinander zu verklebende Stirnflächen im Bereich ihres Randes mit z.B. oberflächenparallelen Rillen ausgestattet sind. Darüber hinaus können die Stirnflächen zwischen den Rillen einen größeren Abstand haben als außerhalb, so dass ü- berschüssiger Kleber nach innen und nicht nach außen abgeführt wird.
Die Montage der Wandelemente auf- bzw. aneinander bei genauer Justierung kann dadurch noch weiter vereinfacht werden, dass in Stirnflächen, insbesondere in den unteren und oberen Stirnflächen, zu entsprechenden Vertiefungen o- der Durchgangsbohrungen eines benachbarten Wandelements auszurichtende Vertiefungen oder Durchgangsbohrungen für die Aufnahme von z.B. rohrförmi- gen Verbindungsdübeln vorgesehen sind.
Für ein platzsparendes und ästhetisches Raumkonzept ist es von besonderem Vorteil, wenn das Wandelement bogenförmig mit vorzugsweise konstanter
Krümmung ausgebildet ist. Dabei sollte der Krümmungsradius des Wandelements nicht kleiner als etwa 50 cm (aber auch nicht wesentlich größer) sein, vorzugsweise bei 50 cm liegen. Es hat sich herausgestellt, dass derartige Wandelemente bei geringem Platzbedarf für ein Funktionsmodul und damit ei- ner gesamten sanitären Anlage unter Ausnutzung der Rundung hinreichend Raum für die Aufnahme eines Waschplatzes, einer Badewanne, einer Dusche, einer Toilette, eines Bidets und dgl. gewährleistet.
Wenn die Wandelemente nach ihrem Zusammenbau zu einem Funktionsmodul mit Fliesen belegt werden sollen, was im Sanitärbereich mindestens bis zu einer bestimmten Höhe häufig erwünscht ist, ist es für den Aufbau eines Funktionsmoduls aus erfindungsgemäßen Wandelementen von besonderem Vorteil, wenn gemäß einem weiteren Erfindungsmerkmal das Wandelement in seiner Um- fangslänge und/oder Höhe auf das vorgegebene Fliesenmaß abgestimmt ist, so dass ein Zuschneiden der Fliesen weitgehend entbehrlich ist.
Von der Planung und optischen Gestaltung her, sind erfindungsgemäß Funktionsmodule erwünscht, welche im Horizontalschnitt wenigstens einen Halbkreis bilden. Für diese Zwecke werden vorzugsweise Wandelemente verwendet, wel- ehe sich über einen Umfangswinkel von 45°, 60° oder 90° erstrecken, welche dann je nach Bedarf zu einer 180°-Funktionsmodulwand zusammengefügt werden können.
Für die einfache Montage eines normierten Funktionsmoduls nach der Erfindung ist es ferner von Vorteil, wenn die jeweiligen Wandelemente nur ein Drittel der Höhe der mit ihm zu errichtenden Wand hat, damit das Wandelement nicht zu schwer und/oder unhandlich wird.
Als Wandstärke für das erfindungsgemäße Wandelement werden Maße zwi- sehen 75 und 85 mm, vorzugsweise etwa 80 mm, vorgeschlagen, so dass bei
nicht zu großem Gewicht des Wandelements eine hinreichende Wärme- und/oder Schalisolierung gewährleistet ist.
Als Kunststoffhartschaum bietet sich insbesondere Styrol und/oder Polystyrol (z.B. Styropor bzw. EPS) an.
Günstig für das geringe Gewicht bei hinreichender Stabilität des Wandelements ist es, wenn der Hartschaumkunststoff, aus welcher das Wandelement geformt ist, eine spezifische Dichte zwischen 20 und 30 g/l, vorzugsweise von etwa 25 g/l, hat.
Eine z.B. großflächige Verstärkung des Wandelements kann bspw. dadurch vorgesehen sein, dass in dem Kunststoffhartschaum Gewebematten oder dgl. Verstärkungen eingeschäumt sind.
Die Innenrundung des normalen bogenförmigen funktionellen Wandelements nach der Erfindung iässt zwar ohne weiteres die Montage einzelner Armaturen zu, wie bspw. bei einem Waschbecken oder einer Dusche. Insbesondere für die Montage von Toiletten- und Bidetbecken, welche an ihrer Wandseite flach sind, ist es jedoch von Vorteil, wenn das bogenförmige Wandelement an seiner Innenrundung von einer mittleren ebenen Sehnenfläche mit einer Breite zwischen 100 und 500 mm unterbrochen ist, damit dort die gewünschte Montage zuverlässig erfolgen kann.
Eine weitere Abwandlung des standardisierten Wandelements, welche ebenfalls aus der gleichen Form hergestellt werden kann, besteht darin, dass es an wenigstens einem seitlichen Ende außen abgeflacht ist. Derartige Wandelemente können mit Vorteil bei beengten Raumverhältnissen eingesetzt werden.
Die Erfindung bezieht sich auch auf ein Funktionsmodul für sanitäre Anlagen, insbesondere Waschplatz, Badewanne, Dusche, Toilette, Bidet und/oder dgl., welches ein oder mehrere Wandelemente, vorzugsweise einheitlicher Krümmung, nach der zuvor beschriebenen Art aufweist.
Von ästhetischem Vorteil ist es ferner, wenn die gesamte sanitäre Anlage weitgehend aus derartigen Funktionsmodulen mit Wandelementen einheitlicher Krümmung besteht. Aus derartigen Funktionsmodulen gebildeten sanitären Anlage eignet sich insbesondere für die standardisierte Ausstattung von Hotelzim- mern, sei es bei Neubau oder bei Renovierung. Aus derartigen erfindungsgemäßen Funktionsmodulen zusammengesetzte sanitären Anlagen sind bei einer Renovierung wegen des verwendeten Kunststoffhartschaumes auch einfach, bspw. durch Zersägen, wieder zu beseitigen.
Die erfindungsgemäßen Funktionsmodule können für sich oder zusammen mit benachbarten Funktionsmodulen einer sanitären Anlage auf ihrer Innenfläche mit Wandfliesen, Putz- und/oder dgl. Oberflächenbelag versehen sein. Hierdurch wird außerdem die Stabilität der Wandelemente erhöht und die Gefahr von Beschädigungen des Kunststoffhartschaums beseitigt.
Für die sichere Befestigung von Armaturen, Sanitärartikeln, wie Becken oder Wannen, ist es von besonderem Vorteil, dass in dem Kunststoffhartschaum, z.B. dosen- oder zylinderartige, Verstärkungselemente, schon beim Einschäumen oder nachträglich eingesetzt, vorgesehen sind. Für die nachträgliche Positionie- rung dieser Verstärkungselemente kann der Kunststoffhartschaum an der gewünschten Montagestelle ausgefräst werden.
Da die funktioneilen Wandelemente, welche das Funktionsmodul bilden, bogenförmig sind, entstehen hinter den entsprechenden Funktionsmodulen unter Um- ständen Toträume, welche genutzt werden können. Für diesen Fall kann der
Kunststoffhartschaum mit einer verschließbaren Durchbrechung versehen werden, um den Zugang zu dem Raum hinter dem Funktionsmodul zu gestatten.
Für den Einbau in Hotels und dgl. ist es u.a. aus ästhetischen Gründen von Vor- teil, wenn das Funktionsmodul, unter Berücksichtigung einer z.B. mit den untersten Wandelementen verdübelten Bodenplatte, bis zur Decke des aufnehmenden Raumes reicht.
Es hat sich herausgestellt, dass auch die Bodenplatte aus Kunststoffhart- schäum, wie Polystyrol und/oder Styrol (z.B. Styropor bzw. EPS) bestehen kann, wenn die spezifische Masse entsprechend größer ist als die der Wandelemente. Insbesondere eignen sich hierbei spezifische Massen zwischen 55 und 65 g/l, vorzugsweise etwa 60 g/l, und eine Stärke zwischen etwa 20 und 160 mm. Derartige Bodenplatten sind, wenn sie mit üblichen Bodenfliesen be- legt sind, trittfest und schallisolierend. Die Variationsbreite der Bodenplattenstärke kann zum Ausgleich der Raumhöhe verwendet werden.
Selbstverständlich ist es auch möglich, in einem Funktionsmodul der erfindungsgemäßen Art die bogenförmigen funktionellen Wandelemente nach der Erfindung mit geraden plattenförmigen Wandelementen zu kombinieren, um eine vorteilhafte Raumaufteilung und -gestaltung zu erreichen.
Die Erfindung bezieht sich auch auf einen Bausatz zum Erstellen einer aus Funktionsmodulen der zuvor beschriebenen Art gebildeten sanitären Anlage, umfassend eine ggf. aus Einzelelementen zusammengesetzte Bodenplatte und/oder ein ggf. aus Einzelelementen zusammengesetztes Deckenelement und/oder Wandelemente für Außenwände und/oder Innenwände für Waschplatz, Wanne, Dusche, Toilette, Bidet und dgl., wobei die Wände aus einer Mehrzahl aneinander gefügter aus Kunststoffhartschaum, wie Styropor bzw. EPS, ge- schäumter Wandelemente gebildet sind, die Wandelemente einer ersten ebenen
Gattung und einer zweiten, mit vorgegebenen Krümmungsverlauf, um einer in Aufstellposition vertikale Achse vorgesehenen Gattung angehören, und wobei vorzugsweise die durch die Wandelemente der zweiten Gattung zu erstellende Randflächen flächenmäßig die durch die Wandelemente der ersten Gattung zu bildende Wandflächen übersteigen.
Wenigstens einige und/oder alle Wandeiemente der ersten Gattung und/oder der zweiten Gattung können, insbesondere vertikale, Durchgangskanäle für Frischwasser, Abwasser und/oder Elektrizität beim Ausschäumen integriert ent- halten.
Praktisch alle Wandelemente der zweiten Gattung sollen jeweils eine über ihre Breite konstante Krümmung aufweisen, so dass ein einheitliches und modulares Raumkonzept entwickelt werden kann.
Vorzugsweise ist die Krümmung für alle Wandelemente der zweiten Gattung des Bausatzes gleich.
Dabei soll der Krümmungsradius für alle Wandelemente der zweiten Gattung nicht kleiner als etwa 50 cm sein und vorzugsweise bei 50 cm liegen.
Insbesondere ist vorgesehen, dass sich die Wandelemente der zweiten Gattung über einen Umfangswinkel von 45°, 60° oder 90° erstrecken, so dass sie auf einfache Weise zu einem Halbkreis zusammengefügt, aber auch kürzere Wand- bögen erstellt werden können.
Das Verbauen der Wandelemente des Bausatzes wird dadurch vereinfacht, wenn die Wandelemente der ersten Gattung und/oder der zweiten Gattung über Verbindungsmittel an ihren in Aufstellposition horizontalen und/oder vertikalen Stirnflächen miteinander verbindbar sind.
Dabei können die Wandelemente an ihren oberen, unteren und/oder seitlichen Stirnflächen Nuten für die Aufnahme einer Verbindungsfeder aufweisen.
Insbesondere ist vorgesehen, dass sich dabei die Nuten zu ihrem Grunde hin, z.B. zylindrisch, erweitern und zumindest in die Endbereiche der Nuten Spannelemente mit zu der Querschnittsform der Nuten komplementären Formgebung einsetzbar sind, um auf einfache Weise stabile Wände errichten zu können.
Die Verbindungsmittel können, insbesondere in den unteren und oberen Stirnflächen, zu entsprechenden Vertiefungen oder Durchgangsöffnungen eines benachbarten Wandelements auszurichtende Vertiefungen oder Durchgangsöffnungen einzusetzende z.B. rohrförmige Verbindungsdübel umfassen. Im Falle von Durchgangsöffnungen können die Verbindungsdübel in durchgehenden Stangen oder Rohren bestehen, welche entweder durch mehrere übereinander geordnete Wandelemente hindurchführen oder wenigstens aus der oberen Stirnfläche und/oder der unteren Stirnfläche eines Wandelements herausragen, um dort von der Vertiefung oder einer Durchgangsbohrung eines benachbarten Wandelements aufgenommen zu werden.
Miteinander zu verklebende Stirnflächen der Wandelemente können im Bereich ihres Randes mit z.B. oberflächenparallelen Rillen zum Verhindern des Austritts überschüssigen Klebstoffs aus der Sichtfläche ausgestattet sein, wobei vorzugsweise der Abstand der miteinander zu verklebenden Stirnflächen zwischen den Rillen größer ist als außerhalb.
Die in ihrer Höhe vorzugsweise gleichen Wandelemente des Bausatzes sind vorzugsweise in ihrer Umfangslänge und/oder Höhe auf vorgegebene Fliesenmaße abgestimmt, so dass bei Verwendung des Bausatzes und ein Versehen
der entsprechenden Wände mit Fliesen möglichst wenige Fliesen geschnitten werden müssen.
Die Wandelemente haben aus Transport- und Gewichtsgründen vorzugsweise nur ein Drittel der Höhe der mit Ihnen zu errichtenden Wand.
Die Wandstärke der Wandelemente sollte unter Berücksichtigung der Anforderungen an Wärme- und/oder Schalldämmung vorzugsweise einheitlich zwischen 75 und 85 mm, vorzugsweise bei etwa 80 mm liegen.
Für die Wandelemente ist als Kunststoffhartschaum Styrol und/oder Polystyrol (z.B. Styropor bzw. EPS) bevorzugt.
Dabei sollte für die Wandelemente der Kunststoffschaum eine spezifische Dichte zwischen 20 und 30 g/l, vorzugsweise von etwa 25 g/l, haben, so dass bei geringem Gewicht die erforderliche Festigkeit und Biegesteifigkeit erzielt wird.
Ferner können in den Kunststoffhartschaum der Wandelemente Gewebematten oder dgl. z.B. großflächige Verstärkungen eingeschäumt sein, um höhere Stabilität zu erreichen.
Für den Einbau von bestimmten Sanitärobjekten, wie Toiletten, Bidets, aber auch Waschbecken kann es zweckmäßig sein, wenn die Innenrundung wenigstens eines der Wandelemente der zweiten Gattung von einer mittleren ebenen Sichtfläche einer Breite zwischen 100 und 500 mm unterbrochen ist.
Um Platz beim Einbau von Wandelementen des erfindungsgemäßen Bausatzes möglichst raumsparend vornehmen zu können, kann es zweckmäßig sein, dass wenigstens eines der Wandelemente der zweiten Gattung an wenigstens einem seitlichen Ende außen abgeflacht ist.
Die Bodenplatte des Bausatzes kann auch aus Kunststoffhartschaum, vorzugsweise Polystyrol und/oder Styrol (z.B. Styropor bzw. EPS) bestehen und dabei vorzugsweise eine spezifische Dichte zwischen etwa 55 und 65 g/l, vorzugsweise etwa 60 g/l, und eine Stärke zwischen etwa 20 und 160 mm aufweisen.
Weitere Ziele, Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in einzelnen Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
Es zeigen:
Fig. 1 in Ansicht von innen ein die Erfindung aufweisendes Wandelement,
Fig. 2 schematisch im Horizontalschnitt ein Standardwandelement mit verschiedenen Abwandlungen, welche alle aus ein und derselben Form gegossen werden und einen Bausatz bilden können,
Fig. 3 die Anwendung erfindungsgemäßer Wandelemente bei einem
Waschplatzmodul mit einem Waschbecken in Draufsicht bzw. im Horizontalschnitt,
Fig. 4 eine Darstellung entsprechend Fig. 3 für ein Toilettenmodul mit Toilettenbecken,
Fig. 5 eine Darstellung entsprechend Fig. 3 für ein Duschmodul mit
Duschwanne,
Fig. 6 einen Grundriss einer sanitären Anlage aus erfindungsgemäßen
Funktionsmodulen, d.h. Waschplatzmodul, Toilettenmodul und Duschmodul,
Fig. 7 den Grundriss eines anderen Ausführungsbeispiels einer sanitären
Anlage aus erfindungsgemäßen Funktionsmodulen, nämlich Bidetmodul, Toilettenmodul, zwei Waschplatzmodulen und Badewannenmodul mit Duschmöglichkeit, und
Fig. 8 ein als Duschmodul ausgebildetes erfindungsgemäßen Funktionsmodul in Schrägansicht, teilweise im Rohzustand.
Das in Fig. 1 als Beispiel bogenförmige mit in Einbaulage senkrechter Krümmungsachse dargestellte funktioneile, mit gleichartigen Wandelementen ver- baubare modulare Wandelement 1 ist für sanitäre Anlagen mit bevorzugt normierten Funktionsmodulen für Waschplatz, Badewanne, Dusche, Toilette, Bidet und dgl. bestimmt. Das Wandelement 1 besteht im Wesentlichen aus einem in einer Form aufgeschäumten Kunststoffhartschaum, in welchen (nicht dargestellte) vertikale (d.h. achsparallele) Durchgangskanäle für Frischwasser, Abwasser und/oder Elektrizität beim Ausschäumen integriert sind. An seinen beiden seitlichen Stirnflächen 3 weist das Wandelement 1 schlitzförmige Nuten 4 für die Aufnahme von jeweils einer Verbindungsfeder 5 auf, welche beim Zusammenbau eines Funktionsmoduls in eine entsprechende Nut 4 einer Stirnfläche 3 des benachbarten Wandelements 1 passt. Die schlitzartigen Nuten 4 erweitern sich zu ihrem Grund hin zylindrisch, so dass z.B. von der Oberseite her der Schlitzquerschnittsform angepasste (knochenförmige) Spannelemente 6 formschlüssig eingefügt werden können, um benachbarte Wandelemente 1 , z.B. beim Verkleben der seitlichen Stirnflächen 3, miteinander, zusammenzuspannen. In der Darstellung ist zu sehen, dass die obere Stirnfläche 2 (wie die nicht sichtbare untere Stirnfläche 3 im Bereich ihres Randes mit Rillen 7 ausgestattet sind,
welche parallel zur Innenseite und zur Außenseite des Wandelements 1 entsprechend bogenförmig verlaufen und den Austritt von viskosem Kleber nach außen verhindern, insbesondere wenn der Abstand benachbarter Stirnflächen 3 zwischen den Rillen 7 geringfügig größer ist, als außerhalb.
In der oberen (und nicht sichtbar auch in der unteren) Stirnfläche 2 sind ferner im Abstand voneinander angeordnete Vertiefungen 8 zu sehen, welche für die Aufnahme von rohrförmigen Verbindungsdübeln 9 bestimmt sind. Wenn die Verbindungsdübel 9 in ihrer Vertiefung 8 eingesetzt sind, ragen sie etwa mit der Hälfte ihrer Länge aus der oberen Stirnfläche 2 heraus, so dass ein weiteres gleichartiges Wandelement 1 mit gleichartigen Vertiefungen 8 von oben aufgesetzt werden kann, so dass die Dübelenden in die dort vorgesehenen Vertiefungen 8 eintreten. Auf diese Weise erfolgt eine einfache, sichere und genaue Montage der Wandelemente 1 aufeinander. Wenn die Vertiefungen 8 zu einer Durchgangsöffnung miteinander verbunden sind, kann statt der je zwei Verbindungsdübel 3 oben und unten ein einziger Durchgangsdübel verwendet werden, welcher mit seinem bzw. seinen aus der Stirnfläche 3 herausragenden Ende(n) jeweils in eine Vertiefung oder Durchgangsöffnung des benachbarten Wandelements 1 hineinragen kann. Es ist auch möglich, längere Durchgangsdübel einzusetzen, welche durch mehrere Wandelemente hindurch- bzw. in diese hineinragen.
Das dargestellte Wandelement hat den bevorzugten Krümmungsradius von 50 cm, welcher unter Berücksichtigung der ästhetischen Wirkung einen optimalen Kompromiss zwischen Platzbedarf für das entsprechende aus solchen Wandelementen erstellte Funktionsmodul und dem für die gesamte sanitäre Anlage zur Verfügung stehende Raum darstellt. Die innere Umfangslänge als auch die Höhe des Wandelements 1 können auf vorgegebene Fliesenmaße abgestimmt sein, so dass beim Aufbau eines Funktionsmoduls aus solchen Wandelementen möglichst wenig Fliesen geschnitten werden müssen. Der Umfangswinkel derar-
tiger Wandelemente 1 kann bspw. 45°, 60° oder 90° betragen, so dass auf einfache Weise im Grundriss halbkreisförmige Funktionsmodule erstellt werden können. Damit die Wandelemente 1 nicht zu schwer werden und von ihrer Größe her auch durch übliche Türöffnungen transportiert werden können, nehmen sie vorzugsweise nur ein Drittel der Höhe der mit ihnen zu errichtenden Wand ein. Die Wandstärke des Wandelements 1 kann zwischen 75 und 95 mm liegen, vorzugsweise beträgt sie 80 mm bei noch hinreichend geringem Gewicht und erwünschter Wärme- und/oder Schallisolierung.
Das Wandelement 1 besteht vorzugsweise aus Styrol und/oder Polystyrol (z.B. Styropor bzw. EPS) mit einer spezifischen Masse zwischen 20 und 30 g/l, vorzugsweise von etwa 25 g/l. Auf diese Weise hat das Wandelement 1 ein geringes Gewicht, ist aber noch hinreichend stabil, insbesondere wenn es mit einem Wandbelag, z.B. aus Wandfliesen, versehen ist. In das Wandelement 1 können aber auch (zusätzlich) Gewebematten und dgl. Verstärkungen eingeschäumt sein.
In Fig. 2 sind verschiedene Ausführungen erfindungsgemäßer Wandelemente 1 im Horizontalschnitt dargestellt. Mehrere dieser Wandelemente können einen Bausatz bilden. Das Wandelement 1 in Fig. 2a ist von einheitlicher Wandstärke und reicht über 90°. Bei dem Wandelement 1 gemäß Fig. 2b, welches ebenfalls über 90° reicht, ist das eine Ende außen mit einer Abflachung 11 versehen, um beim Einbau Platz zu sparen. Bei dem Funktionselement 1 nach Fig. 2c sind beide Enden mit einer äußeren Abflachung 11 versehen. Die Wandelemente 2e reichen nur über 45° und sind bei Bedarf ebenfalls an einem Ende mit einer äußeren Abflachung 11 versehen. Die Fig. 2h und 2i sind Beispiele für Wandelemente 1 , welche in der Mitte ihrer Innenrundung mit einer ebenen Sehnenfläche 10 unterschiedlicher Breite ausgestattet sind, um die Montage von Becken oder größeren Armaturen zu erleichtern. In Fig. 2i sind nur die beiden Enden eines Wandelements 1 verblieben, welche bei entsprechender Positionierung von Ein-
sätze in die Gießform in der gleichen Form gegossen werden können, wie das bogenförmige Standardwandelement, und zu Montagezwecken nützlich sein können.
Bei dem in Fig. 3 dargestellten Beispiel ist ein Waschbecken 13 in einem erfindungsgemäßen Funktionsmodul dargestellt, welches in einer Höhe aus drei erfindungsgemäßen Wandelementen 1 zusammengesetzt ist, wobei das mittlere sich über 90° erstreckt und die beiden äußeren nur über 45°. Die Armaturen sind in dem mittleren Wandelement 1 befestigt.
Bei Fig. 4 ist für die Schaffung eines als Toilettenmodul ausgebildeten Funktionsmoduls ein Wandelement 1 mit einer inneren Sehnenfläche 10 verwendet, damit das Toilettenbecken 14, welches eine der Wand zugekehrte ebene Fläche aufweist, sicher montiert werden kann.
Das in Fig. 5 dargestellte als Duschmodul ausgebildete Funktionsmodul ist in einer Ebene aus drei 90°-Wandmodulen 1 zusammengefügt, wobei der restliche Winkel von 90° als Öffnung für das Duschmodul dient, und, wie mit gestrichelten Linien angedeutet, mit Schwingtüren versehen sein kann. Auch hier sind die Armaturen unmittelbar an dem einen Wandelement 1 unter Nutzung von (nicht dargestellten) in das Wandelement 1 eingelassenen bzw. bei der Herstellung des Wandelements 1 eingeformten Unterputzelementen befestigt.
Bei dem in Fig. 6 beispielhaft dargestellten Grundriss sind in einer sanitären An- läge ein Toilettenmodul, ein Waschplatzmodul und ein Duschmodul bei geringem Platzbedarf zusammengefasst. Eine solche sanitäre Einheit kann bspw. standartmäßig für die Ausstattung von Hotelzimmern dienen.
Der in Fig. 7 dargestellte Grundriss gilt für sanitäre Anlagen, an welche höhere Ansprüche gestellt werden. So sind bspw. ein Bidetmodul, ein Toilettenmodul,
zwei nebeneinander angeordnete Waschplatzmodule und ein Badewannenmodul miteinander kombiniert. Bei dieser Darstellung sieht man bspw. den besonderen Vorteil der raumsparenden Wirkung, welche durch die Abflachungen 11 erzielt werden kann.
Das in Fig. 8 dargestellte Duschmodul steht auf einer Matte 23, welche an der erforderlichen Stelle auf dem Rohbeton 24 des Raumes, in welchem die sanitäre Anlage aufgestellt werden soll, liegt. Auf der Matte 23 ist eine Bodenplatte 12 angeordnet, welche mit Bodenfliesen 20 belegt sein kann. Die Bodenplatte 12 besteht ebenfalls aus Polystyrol und/oder Styrol (Styropor bzw. EPS) mit einer Dichte, welche nennenswert höher als die Dichte der Wandelemente 1 ist. Auf dem hinteren Rand der Bodenplatte 12, welche dem Höhenausgleich dienen kann, so dass das Duschmodul bis zur Decke des Einbauraumes reicht, sitzen die untersten Wandelemente 1 , z.B. durch Verdübelung gesichert, auf. Über Nut-Feder- Verbindungen 4, 5 können weitere zwei Reihen von erfindungsgemäßen Wandelementen 1 aufgesetzt sein, um die Raumhöhe zu erreichen. O- ben ist das Duschmodul mit einem Deckenelement 18 abgedeckt, welches den oberen Rand der oberen Wandelemente 1 nicht überragt. Die Innenwandfläche des Duschmoduls kann, bis zu einer gewissen Höhe, mit Wandfliesen 19 belegt sein. Im Bereich der Wandfliesen 19 sind auch die Stellen zu sehen, an welchen Unterputzelemente 22 eingelassen bzw. eingeformt sind, um die Duscharmaturen aufzunehmen. Oberhalb der Wandfliesen 19 ist die Innenwandung des Duschmoduls z.B. mit einem mineralischen Putz 21 versehen.
Bezugszeichenliste
1 Wandelemente
2 obere und untere (horizontale) Stirnflächen
3 seitliche (vertikale) Stirnflächen
Nuten
5 Verbindungsfedern
Spannelemente
Rillen
Vertiefungen oder Durchgangsöffnungen
Verbindungsdübel 0 Sehnenflächen
11 Abflachungen 2 Bodenplatte 3 Waschbecken 4 Toilettenbecken 5 Bidetbecken 6 Duschwanne 7 Badewanne 8 Deckenelement 9 Wandfliesen 0 Bodenfliesen 1 Putz 2 Unterputzelemente 3 Matte 4 Roh beton