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DE10251286A1 - Kerndämmstoff-Bauweise - Google Patents

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DE10251286A1 DE2002151286 DE10251286A DE10251286A1 DE 10251286 A1 DE10251286 A1 DE 10251286A1 DE 2002151286 DE2002151286 DE 2002151286 DE 10251286 A DE10251286 A DE 10251286A DE 10251286 A1 DE10251286 A1 DE 10251286A1
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Abstract

Mit der Kerndämmstoff-Bauweise werden Wandkonstruktionen für Gebäude, insbesondere für Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Wohngeschoßbauten, Gewerbe- und Industriebauten, hergestellt, wobei das Kernelement der Wände durch äußerst leichte, geschoßhohe, handmontagefähige Kerndämmstoffelemente (1) aus vorzugsweise Polystyrol gebildet wird. DOLLAR A Die werkseitig vorgefertigten Kernstoffelemente (1) werden auf der Baustelle montiert und sind mit Aussparungen versehen für Stützen (13), Sockelelement (8), Kopfbalken (14), Putzschienen (15), Deckenträger (18), Diagonalstreben (9), Wandverstärkungsbalken (10) sowie für Ver- und Entsorgungsleitungen (11) und erfüllen damit zu der Wärme- und Schalldämmung eine multifunktionelle Aufgabe. DOLLAR A Zur Montage werden die vorgefertigten Kerndämmstoffelemente (1) mit Aussparungen für Stützen (4) über die im Sockelelement (8) vorab eingearbeitete Fußverankerungsbewehrung (12) gesetzt, um damit die Kerndämmstoffelemente (1) im Montagezustand in lotrechter Lage zu halten. DOLLAR A Nach der Montage der Kerndämmstoffelemente (1) für Außenwände, tragende Innenwände und Trennwände erfolgt der Einbau der Bewehrung in die dafür vorgesehenen Aussparungen. Durch das Verfüllen der Aussparungen mit plastischem Beton wird nach dessen Erhärtung die statische Festigkeit der Wandscheibe erreicht und die Voraussetzungen für die Komplettierung der Wandoberflächen geschaffen.

Description

  • Die Erfindung betrifft mit der Kerndämmstoff-Bauweise ein Verfahren zur Herstellung von Wänden und Wandkonstruktionen für Gebäude, insbesondere Wohn-, Kommunal-, Hotel-, Gewerbe-, Büro- und Industriegebäude, sowie auch für mobile Einrichtungen dieser Art, bei der der Kern der Wandkonstruktion aus vorgefertigten, geschoßhohen, handmontagefähigen Kerndämmstoffelementen vorzugsweise aus Polystyrol bestehen, die auf der Baustelle montiert, anschließend mit konventionellen Mitteln und Materialien komplettiert werden.
  • Die Erfindung betrifft ferner eine Kerndämmstoff-Bauweise bei der der Dämmstoff den Kern der Wandteile bildet, die individuell angepasst werden an die Anforderungen des Gebäudes, die Wärme- und Schalldämmung gewährleisten, wo die Montage ohne zusätzliche technische Hilfsmittel erfolgt, womit die Schalung ohne Aussteifung zum monolithischen Einbau von Beton vor Ort für statisch-konstruktive Teile gesichert ist, der die einfache Vormontage der Ver- und Entsorgungsleitungen erlaubt und mit dem ein elastischer Kombinationsbaustoff für Wandkonstruktionen entsteht, der äußerst leicht und trotzdem stark beanspruchbar ist.
  • Die Nutzung von leichten Dämmstoften für die Gestaltung von Außenwänden, tragenden Innenwänden und anderen Konstruktionsteilen für Gebäude hat im Laufe der Jahre an Bedeutung gewonnen. Vorallem zur Verbesserung der Wärmedämmung, zur Gewichtsreduzierung und damit zur Kostensenkung, sowie als Schalung für konstruktive monolithisch auf der Baustelle herzustellende Bauteile hat die Anwendung zugenommen. Bei bekannten Verfahren mit Dämmstofformteilen der verschiedensten Art werden im Trockenbau geschoßhohe Wände hergestellt, bei denen anschließend der hohle mittlere Kern in der Regel mit plastischem Beton vergossen wird. Hierbei befindet sich der statisch wirksame Teil vom Kern des Wandelementes im ungünstigen mittleren Bereich der Wand, außerdem ist der Montageaufwand auf Grund der Kleinteiligkeit der Systeme verhältnismäßig hoch.
  • Andere bekannte Verfahren zur Herstellung von Wänden und Wandkontruktionen sind großteiliger. So ist aus DE 2951154241 ein Verfahren bekannt, das ein Schnellbausystem beschreibt, das zur Errichtung tragender Wände für Gebäude verschiedener Art und Nutzung aus geschoßhohen, handmontagefähigen Leichtbauelementen, die aus Hohlpaneele mit unterschiedlichen vertikalen Aussparungen bestehen, hergestellt werden. Zur Komplettierung des Systems ist eine Vielzahl von Paßelementen vorgesehen. Die vertikalen Aussparungen werden nur zum Teil verfüllt und so für den Einbau von Stahlbetonstützen genutzt. Die horizontale Aussparung im oberen Teil der Leichtbaupaneele dient als Schalung für einen Stahlbetonriegel. Der nach dem Verguß entstehende schutzfreie Mehrfeldrahmen soll die Leichtbau-Paneele lastfrei halten.
  • Mit der Offenlegungsschrift DT 2436575A1 wird eine Platten- und Gießform-Kombination zum Bau von Wänden für Gebäude beschrieben, die aus verschäumten Kunststoffmaterial mit kanalförmigen Öffnungen bzw. Durchgängen versehen ist. Die vertikalen Aussparungen in den Leichtbaupaneelen werden auf der Baustelle mit Beton vergossen, woraus ein belastungsfähiges Rahmenwerk aus Stützen und Trägern entsteht. Die vertikalen Aussparungen in den Leichtbaupaneelen sind in gleichmäßigen kleinen Abständen eingearbeitet, die alle nach der Montage auf der Baustelle mit Beton vergossen werden.
  • Aus dem EP 1146179A2 sind Hausschalungsbaupaneele bekannt, die aus zwei aufgeschäumten an der Oberfläche profilierten Plastikmaterial-Paneele bestehen, die durch verschweißte Metallgitter beidseitig von den Paneelen parallel auf Abstand zueinander gehalten werden. Diese Plastikpaneele und Bewehrungskombination wird werkseitig vorgefertigt und als geschoßhohe, handmontagefähige Elemente auf der Baustelle montiert. Die Zwischenräume zwischen den bewehrten Paneelen werden auf der Baustelle komplett mit Beton verfüllt und die aus Stahlgittergewebe bewehrten Außenflächen beidseitig verputzt.
  • Im EP 0591849A1 wird ein Verfahren zur Herstellung von Hauswänden aus geschäumten Paneelen beschrieben, die zweischalig auf der Baustelle montiert in vertikaler Ebene symetrisch aneinandergereihte Hohlräume ergeben, die nach Abschluß der Kunststoff-Paneele-Montage zur Herstellung der Wandstabilität mit Beton verfüllt werden. An den Außenflächen der montierten geschäumten Kunststoffpaneele werden nach der Montage Bewehrungsmatten miteinander verbunden, um damit den aufzubringenden Putz zu bewehren. Die Oberfläche der geschäumten Kunststoffpaneele ist vertikal profiliert.
  • So ist aus WO 99/36639 ein Verfahren bekannt, in dem Leichtdämmstoffpaneele zweischalig ausgebildet durch Abstandhalter einen festen Abstand zueinander erhalten und bei dem nach der Montage dieser Elemente auf der Baustelle zur Herstellung der Stabilität die Verfüllung des Zwischenraumes zwischen den Paneelen mit Beton erfolgt.
  • Desweiteren sind wie mit dem EP 0479816B1 Formsteine bekannt, mit denen die flexible Erstellung von Steinverbänden im Trockensatz mit unverschiebbarer Quer- und Längspositionierung ermöglicht wird. Nach Fertigstellung der geschoßhohen Wände im Trockensalz erfolgt eine Verfüllung mit plastisch hergestellten monolithischem Material, wo durch das Zusammenwirken von Füllstoff mit voll mittragenden Tragschalsteinen ein Verbundbaustoff entsteht, der durch die Verbundwirkung seine endgültige Tragefunktion erhält.
  • Der große Nachteil der bekannten Verfahren ist die Vielgliedrigkeit der erforderlichen Montageelemente und der für Leichtbauwände verhältnistmäßig hohe Anteil von notwendigem Füllmaterial auf der Baustelle. Bei den bekannten Wandbauverfahren fehlt die komplexe Anwendbarkeit des Systems, und die bauphysikalischen Erfordernisse werden für die spätere Gebäudenutzung nur unzureichend berücksichtigt.
  • In Kenntnis des Standes der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Kerndämmstoff-Bauweise der eingangs genannten Art zu entwickeln, die mit stabiler Konstruktion und guten bauphysikalischen Eigenschaften der Wandkonstruktionen das Gesamtgewicht wesentlich verringert, um damit zu niedrigen Kosten optimale Wärme- und Schalldämmung zu gewährleisten.
  • Die Aufgabe besteht weiter darin, durch das erfindungsgemäße Verfahren leichte, handmontage, geschoßhohe Elemente aus Dämmstoff, vorzugsweise Polystyrol, vorzufertigen, die auf der Baustelle montiert, den Kern der Wandscheibe bilden.
  • Dies erreicht die Kerndämmstoff-Bauweise der eingangs erwähnten Art mit vorgefertigten, stabilen Kerndämmstoffelemente, in die die Aussparungen horizontal, vertikal und auch diagonal werkseitig eingearbeitet werden, in die später nach der Montage der Kerndämmstoffelemente auf der Baustelle zur Erreichung der statischen Stabilität die Verfüllung mit plastischem Beton erfolgt.
  • Die vorgefertigten Kerndämmstoffelemente bilden den Kern der fertigen Wandbaukonstruktion und werden nach deren Montage am Einbauort durch die im Sockelelement vorbereiteten Anschluß-Bewehrung gehalten. Die einzelnen Kerndämmstoffelemente sind handmontagefähig und werden mit Nut und Feder aneinandergereiht verbunden. Durch das nachträgliche Einbringen der Bewehrung in die versetzt angeordneten vertikalen Rundaussparungen der Kerndämmstoffelemente, das Einbringen der Bewehrungskörbe in die horizontalen sowie gegebenenfalls diagonalen Aussparungen und dem Ausfüllen dieser Aussparungen vorzugsweise mit plastisch einzubringenden Beton erhält die Wand nach dem Abbinden des Betons die erforderliche Stabilität. Es entsteht damit ein in den Kerndämmstoffelementen integrierte Stützen-Riegel-Wandtragekonstruktion.
  • Die vertikalen versetzt angeordneten Rundaussparungen haben abwechselnd nach außen einen offenen Schlitz, in dem die Putzschienen vor der Montage der Kerndämmstoffelemente eingeschoben werden. Die Bewehrungsmatten für Außen- und Innenputz werden nach der Montage der Kerndämmstoffelemente und der Vormontage der Ver- und Entsorgungsleitungen in dafür in den Putzschienen vorgesehenen Schlitzen eingehängt. Nach dem Befestigen der Bewehrungsmatten erfolgt das Verputzen der Außen- und Innenwände.
  • Weitere Vorteile, Einzelheiten und erfindungswesentliche Merkmale ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispieles unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen.
  • Es zeigen im einzelnen:
  • 1 Wandlängsschnitt
  • 2 perspektivische Darstellung eines Wandabschnittes
  • 3 Sockelelement-Querschnitt
  • 4 Kopfbalkenquerschnitt
  • 5 Eckverbindung
  • 6 Trennwandanschluß
  • 7 integrierter Balken
  • Die Kerndämmstoff-Bauweise besteht aus einem Kerndämmstoffelement 1, welches vorzugsweise aus aufgeschäumten Plastikmaterial, zum Beispiel Polystyrol, hergestellt wird und das den Kern in dem jeweiligen Wandabschnitt bildet. Die Kerndämmstoffelemente 1 werden vorrangig als geschoßhohe, handmontagefähige Elemente vorgefertigt.
  • In der Vorfertigung werden Kerndämmstoffelemente 1 bevorzugt mit allen Profilierungen und Aussparungen hergestellt, die für die spätere Komplettierung der Wand auf der Baustelle erforderlich sind, wie Nut 2, Feder 3, Aussparung für Stützen 4, Nut für Putzschienen 5, Aussparung für die Kopfbalken 6, horizontale Wandprofilierung 7, Aussparung für Sockel element 8, Aussparung für Diagonalstreben 9, Aussparungen für Wandverstärkungsbalken 10, Öffnungsausschnitte für Fenster und Türen, Aussparungen für Deckenträger 18, sowie Aussparungen für Ver- und Entsorgungsleitungen 11 und zwar in der für den jeweiligen Wandabschnitt notwendigen Form.
  • Die Kerndämmstoffelemente 1 werden auf der Baustelle per Hand bei den Außenwänden beginnend montiert, indem das erste Kerndämmstoffelement mit den vertikalen Aussparungen für Stützen 4 über die im Fußbalken 8 schon vorbereiteten Fußverankerungsbewehrung 12 gesetzt wird, dabei drücken die aufgeweiteten Enden der Fußverankerungsbewehrung 12 gegen die Innenwandungen der Aussparungen für Stützen 4 und geben so dem Kerndämmstoffelement 1 zusätzlich zu der Profilierung des Sockelelements 8, wie in der 3 dargestellt, den nötigen Halt für das lotrecht stehende Kerndeämmstoffelement 1 im Montagezustand. Das zweite Kerndämmstoffelement 1 in Längsrichtung der Wand wird mit der Unterkante oberhalb der Fußverankerungsbewehrung 12 mit der Feder 3 in die Nut 2 gedrückt bis sie einrastet und anschließend wird das zweite Kerndämmstoffelement 1 geführt durch Nut 2 und Feder 3 vertikal mit den Aussparungen für Stützen 4 über die Fußverankerungsbewehrungen 12 im Bereich des zweiten Kerndämmstoffelementes abgesenkt. Die Montage der anderen Kerndämmstoffelemente erfolgt in gleicher Weise, wobei die Eckverbindungen in der 5 und die Trennwandanschlüsse mit der 6 nocheinmal gesondert im Schnitt dargestellt sind.
  • Bei den tragenden Innenwänden ist der Versatz der vertikalen Aussparungen für Stützen 4 nicht zwingend erforderlich und werden aus diesem Grund in Reihe angeordnet. Die Aussparungen für Stützen 4 mit Nut für Putzschienen 5 wechseln, das heißt, dass auf jeder Seite nur jede zweite Aussparung für Stützen 4 auch mit einer Nut für Putzschienen 5 wechselseitig versehen ist. Die Putzschienen 15 können werkseitig eingebaut, aber auch auf der Baustelle in die Nut für Putzschienen 5 eingeschoben werden.
  • Nachdem alle Kerndämmelemente 1 des jeweiligen Geschosses montiert sind und die Vormontage der Ver- und Entsorgungsleitungen im Wandbereich fertiggestellt ist, erfolgt die Einbringung der Bewehrung für Stützen 20 in die Aussparung für Stützen 4, die Verlegung der Bewehrungskörbe Kopfbalken 19 in die Aussparung für Kopfbalken 6, die Einhängung der Wandflächenbewehrung 16 in die horizontalen und schräg abgesenkten Schlitze in den Putzschienen 15, das Setzen der Bewehrungsklammern 17 zur Verankerung der Wandflächenbewehrung 16 an den Überlappungen, die Einbringung der Bewehrung für Diagonalstreben 9, die Montage der vorgefertigten Wandverstärkungsbalken 10, und daraufhin werden die Deckenträger 18 in den dafür in den Innenwandseiten vorgesehenen Aussparungen montiert.
  • Der nachfolgende Verguß aller Aussparungen wird von oben mit plastischem Beton vorgenommen, womit nach dem Aushärten des Betons die volle statische Belastbartkeit der Wände gegeben ist. Das Herstellen des Innenputzes 21 und des Außenputzes 22 auf die horizontale Wandflächenprofilierung 7 der Kerndämmstoftelemente 1 wird gemäß der bekannten Putzrichtlinien vorgenommen. Die Putzschienen 15 dienen als Abzugslehren und bestimmen gleichzeitig die Putzstärke. Sind weitere Geschosse geplant, oder werden Drempel oder Zwischengeschosse benötigt, ist in den Bewehrungskorb Kopfbalken 18 die Fußverankerungsbewehrung 12 zu montieren, um damit die Montage der Kerndämmstoftelemente fürs nächste Geschoß zu gewährleisten.
  • 1
    Kerndämmstoffelement
    2
    Nut
    3
    Feder
    4
    Aussparung für Stützen
    5
    Nut für Putzschiene
    6
    Aussparung für Kopfbalken
    7
    Horizontale Wandprofilierung
    8
    Sockelelement
    9
    Diagonalstreben
    10
    Wandverstärkungsbalken
    11
    Aussparung für Ver- und Entsorgungsleitungen
    12
    Fußverankerungsbewehrung
    13
    Stützen
    14
    Kopfbalken
    15
    Putzschiene
    16
    Wandflächenbewehrung
    17
    Bewehrungsklammern
    18
    Deckenträger
    19
    Bewehrungskorb Kopfbalken
    20
    Bewehrung Stützen
    21
    Innenputz
    22
    Außenputz
    23
    Wandoberfläche Noppenprofilierung

Claims (18)

  1. Kerndämmstoff-Bauweise ist ein Verfahren zur Herstellung von Außen- und Innenwänden, sowie Wandkonstruktionen aller Art für die verschiedensten Gebäudearten und Nutzungen wie Wohnungen, Büros, Hotels, gewerbliche Räume aus vorrangig geschoßhohen, handmontagefähigen, plattenförmigen Elementen aus Dämmaterial dadurch gekennzeichnet, daß der Wandkern vorzugsweise aus Polystyrol durch das vorgefertigte Kerndämmstoffelement (1) gebildet wird, in dem die als Schalung dienende Aussparung für Stützen (4) die Nut für Putzschiene (5), die als Schalung dienende Aussparung für Kopfbalken (6), die horizontale Wandprofilierung und die Fußprofilierung für das Sockelelement (8) werksmäßig eingearbeitet sind, so daß die Montage dieser so vorbereiteten Kerndämmstoffelemente (1) aneinandergereiht zusammengefügt mit Nut (2) und Feder (3) mit Aussparungen für Ver- und Entsorgungsleitungen (11) und Öffnungsausschnitten für Fenster und Türen auf dem vorbereiteten Sockelelement (8) lotrecht erfolgt.
  2. Kerndämmstoff-Bauweise nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kerndämmstoffelement (1) in der Art vorgefertigt und profiliert wird, daß in dem Kerndämmstoffelement (1) die Aussparungen, Ausschnitte und Profilierungen werksmäßig vorgenommen werden, die für den Ein- und Anbau zur Komplettierung der fertigen Wandkonstuktion entsprechend der individuellen Gebäudeplanung auf der Baustelle erforderlich sind.
  3. Kerndämmstoff-Bauweise nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenflächen der Kerndämmstoffelemente (1) vorzugsweise eine horizontale Profilierung erhalten, die gleichzeitig als Abstandshalter für die lotrechten Bewehrungsstäbe der Wandflächenbewehrung (16) dient und außerdem eine wesentlich bessere Aufnahme des Innenputzes (21) und des Außenputzes (22) gewährleistet.
  4. Kerndämmstoff-Bauweise nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparungen und Profilierungen am Kerndämmstoffelemet (1) so ausgebildet sind, daß bei Außenwänden immer eine Mindestdämmstärke 3, 4 gesichert wird, womit Wärmebrücken ausgeschlossen werden.
  5. Kerndämmstoff-Bauweise nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in den Kerndämmelementen (1) vorzugsweise vertikale Aussparungen mit rundem Querschnitt als Aussparungen für Stützen (4) in solchen Abständen hergestellt werden, wie es die Vorgaben des Statikers über Anzahl und Durchmesser der Stützen (13) für den jeweiligen Wandabschnitt erfordert, dazu werden die Aussparungen für Stützen (4) vorrangig jeweils abwechselnd bis 2 cm an die Innen- beziehungsweise Außenwandseite des Kerndämmstoffelementes (1) geführt, wobei die Nut für Putzschiene (5) vorzugsweise wechselseitig die Aussparungen für Stützen (4) öffnet.
  6. Kerndämmstoff-Bauweise nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das vorgefertigte Kerndämmstoffelement (1) auf ein vorbereitetes Sockelelement (8) montiert wird, wobei die am oberen Ende aufgeweitete Fußverankerungsbewehrung (12) jeweils in die Aussparungen für Stützen (4) einbinden und mit den Kanten des Sockelelementes (8) zusätzlich eine lotrechte Fixierung des Kerndämmstoffelementes (1) im Montagezustand im Fußpunkt gewährleistet.
  7. Kerndämmstoff-Bauweise nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die in den Aussparungen für Ver- und Entsorgungsleitungen (11) vorgesehenen Vorinstallationen vorgenommen werden.
  8. Kerndämmstoff-Bauweise und Anspruch 3, 5 und 7 dadurch gekennzeichnet, daß die Putzschiene (15) vor oder auch nach der Montage des Kerndämmstoffelementes (1) in die Nut für Putzschienen (5) eingeschoben wird, wobei die Befestigung der Wandflächenbewehrung (16) in der Putzschiene (15) nach der Vormontage der Ver- und Entsorgungsleitungen erfolgt, indem die horizontalen Bewehrungsstäbe Stützen der Wandflächenbewehrung in die von vorn in den Putzschienen vorgesehenen Schlitzen eingeschoben und zur Arretierung zur Wandfläche hin schräg abgesenkt werden.
  9. Kerndämmstoff-Bauweise nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in die Aussparungen für Stützen (4) Körbe, Einzelstäbe oder Bewehrungsleitern als Bewehrung Stützen (20) eingeschoben und in der Aussparung für Kopfbalken (6) Bewehrungskörbe Kopfbalken (19) eingebracht werden.
  10. Kerndämmstoff-Bauweise nach Anspruch 1, 2, dadurch gekennzeichnet, daß in das Kerndämmstoffelement (1) in Höhe der Aussparung für Kopfbalken (6) an den Innenseiten der Wände Aussparungen für Deckenträger vorhanden sind, in die die Verlegung der Deckenträger (18) bis zur Außenkante der Aussparung für Kopfbalken (6), soweit zutreffend, vorgenommen wird und anschließend erfolgt die Ausrichtung der Putzschienen (15).
  11. Kerndämmstoff-Bauweise nach Anspruch 3, 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Bewehrungsklammern (17) mit bekannten Pressluftgeräten in das Kerndämmstoffelement (1) soweit gepresst werden, daß die Stöße der Wandflächenbewehrung (16) geklammert werden und die Klammerenden der Bewehrungsklammer (16) jeweils in die gegenüberliegende Aussparung für Stützen (4) endet, wo nach der Komplettierung die Bewehrungsenden im Beton fest verankert sind.
  12. Kerndämmstoff-Bauweise nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß zur Herstellung der Stabilität der Wandscheibe der Verguß der Aussparungen für Stützen (4) und der Aussparung für Kopfbalken (6) vorzugsweise mit plastischem Beton erfolgt, womit die Enden der Deckenträger (18) gleichzeitig mit eingebunden sind.
  13. Kerndämmstoff-Bauweise nach Anspruch 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß tragende und aussteifende Wände mit schrägen Aussparungen im Kerndämmstoffelement (1) hergestellt, bewehrt und ausbetoniert die Diagonalstreben (9) ergeben, die die Aussteifung der Wandscheiben in Längsrichtung gewährleisten.
  14. Kerndämmstoff-Bauweise und Anspruch 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß Wände mit in Reihe angeordneten vertikalen Aussparungen für Stützen (4) mit unterschiedlichen Querschnitten und Abständen zueinander einschließlich Aussparung für Kopfbalken (6) hergestellt werden.
  15. Kerndämmstoff-Bauweise nach Anspruch 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß Kerndämmstoffelemente (1) für unbelastete Trennwände im Kopf- und Fußbereich mit abgewinkelten Bewehrungsmatten fixiert werden.
  16. Kerndämmstoff-Bauweise nach Anspruch 1 – 15, dadurch gekennzeichnet, daß rechtwinklig oder winklig zu den Außen- oder Innenwänden vertikale Wandanschlüsse aus Nut (2) und Feder (3) in der in 6 dargestellten Anschlußverbindung erfolgen.
  17. Kerndämmstoff-Bauweise nach Anspruch 1 – 13, dadurch gekennzeichnet, daß auf die horizontale Wandprofilierung (7) und der Wandflächenbewehrung (16) der Innenputz (21) und der Außenputz (22) mit bekannten Mitteln aufgebracht und das Abziehen zur Erreichung der Ebenflächigkeit der Oberflächen auf den Putzschienen (15) erfolgt.
  18. Kerndämmstoff-Bauweise nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandoberflächen der Kerndämmstoffelemente (1) genoppt ausgebildet werden.
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