TRANSPORTFAHRZEUG UND VERFAHREN ZUR ANLIEFERUNG EINES BINDEMITTEL/ ZUS CHLAGSGEMI SCHS
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Anlieferung und Aufbereitung eines Bindemittel/Zuschlagsgemischs an der Baustelle und ein Transportfahrzeug zur Anlieferung eines Bindemittel/Zuschlagsgemischs.
Bindemittel/Zuschlagsgemische, z.B. Beton wird bislang einbaufertig mittels Transportfahrzeugen an die Baustelle geliefert. Diese Transportfahrzeuge haben einen, oft als Mischtrommel ausgebildeten, Behälter, in dem ein Bindemittel, insbesondere Zement, und Zuschlagsstoffe wie z. B. Sand und dergleichen zusammen mit Wasser angemischt und einbaufertig an die Baustelle geliefert wird.
Dies ist in den Fällen problematisch, in welchen der Fahrweg des Transportfahrzeugs zum Einbauort aufgrund der örtlichen Bedingungen z. B. in einem Tunnel besonders lang ist und in Fällen, in denen nur kleine Chargen zur Verarbeitung benötigt werden. Im ersten Fall muss das einbaufertige Gemisch so eingestellt werden, dass es wenigstens eine Stunde verarbeitbar ist und daher nicht bereits während der Fahrt abbindet. Doch muss dann bei der Verarbeitung durch die Zugabe von Beschleunigern sicher gestellt werden, dass die Betonmischung nach dem Aufbringen sclinell abbindet. Da eine lange Verarbeitungszeit notwendig ist, muss relativ viel Beschleuniger zugesetzt werden, um diesen Anforderungen zu genügen.
Im zweiten Fall, indem nur geringe Chargen benötigt werden, wie z. B. beim Erstellen von Türmen, z. B. für Windräder, wo der Beton chargenweise an die Turmspitze transportiert und verarbeitet wird, besteht der Nachteil darin, dass das Transportfahrzeug mit einem nur teilweise gefüllten Mischbehälter losfährt, was die Anlieferpreise für den Beton drastisch verteuert.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Transportfahrzeug und ein Verfahren zur Anlieferung und Aufbereitung von Beton zu schaffen, die eine individuelle Verarbeitung mit geringen Beschleunigereinsatz unabhängig von der Dauer des Anfahrweges erlauben. Diese Aufgabe wird durch ein Transportfahrzeug gemäß Anspruch 4 und ein Verfahren gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sind Gegenstand der zugehörigen Unteransprüche.
Erfindungsgemäß weist das Transportfahrzeug neben dem Behälter, der ein geschlossener oder offener Behälter in Art einer Mischtrommel sein kann, eine Mischeinrichtung auf, in welcher das vorzugsweise trockene bzw. noch weit gehend trockene bzw. erdfeuchte Gemisch aus Bindemittel und Zuschlagstoffen mit Wasser vermischt und somit verarbeitungsfertig angemacht. Die Mischeinrichtung ist Merfür mit einem Wasseranschluss versehen bzw. mit einem Wassertank verbunden, der die einbaufertige Zubereitung des Bindemittel/Zuschlagsgemischs erlaubt. Die Mischeinrichtung kann selbstverständlich für die Zugabe von Additiven ausgebildet sein. Hierfür weist die Mischeinrichtung die erforderlichen Zugabeeinrichtungen bzw. Verbindungen mit Tank für Additiven auf. Die Mischeinrichtung kann ein an sich bekannter Mischer, z. B. ein kontinuierlicher oder chargenweise arbeitender Mischer, insbesondere ein Konusmischer sein, der das noch nicht angemachte Bindemittel/Zuschlagsgemisch aufnimmt, mit Wasser vermengt und an eine Betonpumpe oder eine Spritzanlage abgibt. Es ist selbstverständlich nach dem fertigen Anmischen in der Mischeinrichtung auch jede andere, z.B. manuelle, Verarbeitung des einbaufertigen Gemischs, nachfolgend beispielsweise Betongemischs, denkbar. Da die Betonmischung erst am Einbauort in der Mischeinrichtung angemacht wird, kann die Verarbeitungszeit des Betons drastisch reduziert werden, was es ermöglicht, den Einsatz von kostspieligen Beschleunigern stark zu reduzieren bzw. gegebenenfalls auf diese sogar zu verzichten.
Des weiteren ist es möglich, mit dem Fahrzeug an eine Baustelle, z. B. an den Turm eines Windrades zu fahren und dort chargenweise verarbeilbare Mengen an einbaufertigem Beton anzumischen und über den Tag in vielen kleineren Chargen sukzessive abzugeben, wobei also nicht wie beim Stand der Technik jede Charge einzeln angeliefert werden muss. Die Anlieferung des Betons wird damit deutlich günstiger.
Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf Trockenbeton bzw. auf die Anmischung von Fertigbeton beschränkt sondern erstreckt sich auf alle Arten von Bindemittel/Zuschlagsgemischen.
Vorzugsweise sind mit der Mischeinrichtung Dosiereinrichtungen für die Wasserzufuhr bzw. die Zufuhr der Additive verbunden.
Nach der Abgabe der gewünschten Betoncharge bzw. nach Abschluss des kontinuierlichen Anlieferungsverfahrens wird die Mischeinrichtung gereinigt und ist somit für den nächsten Einsatz bzw. die Zubereitung der nächsten Charge.
Durch die Erfindung ist es auch möglich, kleinere Chargen an verschiedenen Baustellen abzuliefern, was wiederum die Anlieferungskosten für den Beton beträchtlich verringert.
Verfahrensmäßig ist die Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass die einbaufertige Zubereitung des Bindemittel/Zuschlagsgemisches vor Ort, d. h. am Einsatzort erfolgt, wodurch das Vorhalten einer Verarbeitungszeit für den Anfahrweg entfällt und darüberhinaus eine Zubereitung nur eines Teiles des Behälterinhaltes des Transportfahrzeugs möglich ist. Eine derartige Mischeinrichtung muss dann nicht zwangsweise am Transportfahrzeug angeordnet sein, obwohl dies sehr vorteilhaft ist, sondern kann auch an der Baustelle selbst stehen.
In einer vorteilhaften Ausbildung kann auch vorgesehen sein, dass die Mischeinrichtung lösbar an dem Transportfahrzeug gehalten und für den Einsatz auf der Baustelle abstellbar ist. In diesem Fall muss die Mischeinrichtung über die notwendigen Dosiereinrichtungen und Wasseranschlüsse bzw. Anschlüsse für Additive verfügen, um eine Zubereitung des Betons in Verbindung mit dem Transportfahrzeug oder auch autark davon zu ermöglichen.
Auch wenn es vorteilhaft ist, dass die Mischeinrichtung auf ein- und demselben Fahrzeug wie der Behälter selbst angeordnet ist, so können diese Komponenten auch getrennt auf einem Gespann angeordnet sein, wobei dann beispielsweise sowohl auf dem Zugfahrzeug als auch auf dem Anhänger jeweils ein Behälter und auf dem Zugfahrzeug oder dem Anhänger eine Mischeinrichtung angeordnet sein können. Es ist selbstverständlich möglich, mehrere Behälter als auch mehrere Mischeinrichtungen auf dem Transportfahrzeug anzuordnen.
Darüber hinaus bedarf es keiner Erläuterung, dass neben der Mischeinrichtung alle notwendigen Pumpen und Dosiereinrichtungen vorzugsweise ebenfalls auf dem Transportfahrzeug angeordnet sind.
Vorzugsweise wird die Hydraulik für die Betätigung eines als Mischtrommel ausgebildeten Behälters auch zur Betätigung der Mischeinrichtung verwendet. Hierfür weist das Transportfahrzeug alle erforderlichen elektrischen Schalteinrichtungen auf.
Die Erfindung wird nachfolgend beispielsweise anhand der schematischen Zeichnung beschrieben. In dieser zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitensicht eines Transportfahrzeugs in Form eines Fahrmischers mit einer Mischtrommel als Behälter und einem abnehmbaren Konusmischer als Mischeinrichtung, Fig. 2 ein Transportfahrzeug gemäß Fig. 1 mit integriertem Förderband, und
Fig. 3 ein Transportfahrzeug gemäß Fig. 1 mit integrierter Betonpumpe.
Der Fahrmischer 10 hat ein Chassis 12, auf dem ein Behälter für ein Bindemittel/Zuschlagsgemisch in Form einer Mischtrommel 14 drehbar angetrieben gehalten ist. Der Antrieb 16 der Trommel 14 befindet sich an ihrer Vorderseite. An der Rückseite der Mischtrommel 14 ist das Zugabe- bzw. Auslassende 18 angeordnet. Unter diesem Auslassende 18 ist ein Konusmischer 20 lösbar gehalten. Der Konusmischer ist ausgebildet für die Aufbereitung eines in der Mischtrommel 14 an die Baustelle angelieferten Trockenbetongemischs mit Wasser und Additiven. Hierfür ist der Mischer 20 mit an sich bekannten Mischorganen versehen. Das Aufbereiten des in der Mischtrommel 14 befindlichen Trockengemiscb.es erfolgt an der Baustelle entweder kontinuierlich oder chargenweise. Hierfür weist das Transportfahrzeug vorzugsweise einen Wassertank 22 auf, welcher mit der Mischeinrichtung 20 verbunden ist. Das Wasser kann jedoch auch an der Baustelle vorgehalten werden. Der Fahraiischer 10 enthält weiterhin eine Hydraulikpumpe mit Motor 24 und einem Hydrauliktank 26, welche für den Antrieb 16 der Mischtrommel 14 als auch für den Antrieb des Konusmischers 20 dienen. Für die Betätigung des Konusmischers 20 ist ein Schaltkasten 28 vorgesehen, über den sich der Konusmischer 20 selbst betätigen lässt als auch die notwendigen Dosier bzw. Zufuhreinrichtungen für Wasser und Additive. Die hierfür vorzusehenden Leitungen und Pumpen sind in der Zeichnung nicht dargestellt, ebenso wie gegebenenfalls vorzusehende Tanks für Additive, die beim gebrauchsfertigen Aufbereiten der Betonmischung mitzugegeben werden.
Die in den Figuren 2 und 3 gezeigten Transportfahrzeuge sind prinzipiell in gleicher Weise wie das Transportfahrzeug aus Fig. 1 aufgebaut. Identische oder funktionsgleiche Teile sind hierbei mit identischen Bezugszeichen versehen. Selbstverständlich können die in den unterschiedlichen Figuren gezeigten Elemente in beliebiger Weise miteinander kombiniert werden.
In Fig. 2 ist ein Mischerfahrzeug 30 gezeigt, bei dem Am Ausgang des Konusmischers 20 eine Transporteinrichtung 32 in Form eines Förderbandes angeordnet ist, welches das fertig mit Wasser und gegebenenfalls Additiven angerührte Gemisch zum Einsatzbereich der Baustelle transportiert.
Die hierfür erforderlichen Steuerungen erlauben eine beliebige Ausrichtung des Förderbandes in horizontaler und vertikaler Richtung, sind jedoch in der Zeichnung nicht dargestellt.
Fig. 3 zeigt einen Mischerwagen 34 mit der Anordnung einer Förderpumpe 36 am Ausgang der Mischeinrichtung 20, welche das fertig mit Wasser und gegebenenfalls Additiven angerührte Gemisch zum Einsatzbereich der Baustelle fördert, wobei eine Förderung auch in vertikal größere Höhen möglich ist.
Sowohl die Transporteinrichtung 32 als auch die Förderpumpe 36 können beide separat oder zusammen an dem Mischerfahrzeug 10,32,34 fest oder lösbar angeordnet sein. Die lösbare Anordnung erlaubt einen festen Einsatz an der Baustelle, während das Mischerfahrzeug selbst unterwegs sein kann. In diesem Fall ist vorzugsweise auch die Mischeinrichtung 20 selbst lösbar an dem Mischerfahrzeug angeordnet. Als Mischeinrichtung 20 können selbstverständlich alle bekannten Formen von Betonmischern verwendet werden, wobei in diesem Fall die Betonpumpe 36 bzw. Transporteinrichtung 32 an der geeigneten Stelle am Transportfahrzeug 10,30,34 anzuordnen ist. Bei dem in den Figuren dargestellten Konusmischer 20 sind sie vorzugsweise unterhalb des Mischers angeordnet.
Die Transporteinrichtung 32 als auch die Förderpumpe 36 können an der Baustelle entweder am Fahrzeug belassen und genutzt werden, oder sie werden vor der Verwendung von dem Transportfahrzeug abgekoppelt und auf der Baustelle an einer geeigneten Stelle plaziert. Nach der Beendigung des Lieferauftrags werden die Elemente 20, 32,36 dann wieder auf dem Transportfahrzeug befestigt.
Ein wesentlicher Aspekt der Erfindung besteht darin, dass das vom Transportfahrzeug angelieferte Bindemittel/Zuschlaggemisch noch nicht abbindefertig ist, weshalb es beliebig lange transportiert werden kann, ohne dass die Verarbeitungsqualität des Gemischs durch zwischenzeitliches Abbinden während des Transports beeinträchtigt worden ist. Zudem ist man an de Baustelle in der Wahl der Beimengung an Abbindungsbeschleuniger freier und kann die Mischung besser auf die Verarbeitungsbedürfnisse an der Baustelle abstellen. Vorzugs-
weise ist an dem Transportfahrzeug auch ein Behälter und eine Zudosiereinrichtung für den Beschleuniger vorgesehen. Zudem ist es durch die neue Technologie möglich, den Beton an mehreren Baustellen in kleinen Chargen anzuliefern, die dann vor Ort abbindefertig angemischt werden.
Die Mischeinrichtung zum verarbeitungsfertigen Anmischen des Gemischs muss nicht an dem Transportfahrzeug angekoppelt sein, sondern kann auch an der Baustelle vorgesehen sein.