K 57 774/8
Bodenbelagelement aus Kunststeinmaterial
Gegenstand der Erfindung ist ein Bodenbelagelement vorwiegend aus Kunststeinmaterial, aufweisend folgende Merkmale:
(a) das Bodenbelagelement hat eine Grundform mit mehreren Ecken und mehreren Belagelementseiten;
(b) mindestens bei einer Teilänzahf der Belagelementseiten sind Eingriffsflä- chen zum Zusammenwirken mit Gegen-Eingriffsflächen eines benachbart platzierten Bodenbelagelements vorhanden, wobei die Eingriffsflächen einer betrachteten Belagelementseite in ihrer Gesamtheit sowohl zweirich- tungsmäßigen Horizontalverbund als auch zweirichtungsmäßigen Vertikalverbund mit dem benachbart platzierten Bodenbelagelement leisten;
(c) und bei einer betrachteten Belagelementseite nehmen die Eingriffsflächen in ihrer Gesamtheit, gesehen in Blickrichtung rechtwinklig zu der Belagelementseite, nur einen Teil der Belagelementseite ein.
Bodenbelagelemente aus Kunststeinmaterial, die sowohl zweirichtungsmäßigen Horizontalverbund als auch zweirichtungsmäßigen Vertikalverbund mit einem benachbart platzierten Bodenbelagelement leisten, sind bekannt. Bei diesen bekannten Bodenbelagelementen nehmen jedoch die Eingriffsfiächen in ihrer Gesamtheit bzw. die Eingriffsbereiche, welche die Eingriffsflächen darbieten, mindestens einen großen Teil der betrachteten Belagelementseite ein. Dies führt dazu, dass die Belagelementseiten schwer herstellbar sind und sich insgesamt ein unruhiger Belagelementseitenverlauf ergibt, der die dominierende Ausrichtung auf die Verbundfunktion kundtut. Durch die Erfindung soll in dieser Hinsicht Verbesserung geschaffen werden. Die Belagelementseiten sollen leichter herstellbar sein und der Verbundfunktion zwar eine weniger dominierende Rolle zuweisen, aber dennoch zu effektiver, guter Verbundfunktion führen.
Um ein Zusammenwirken des betrachteten Bodenbelagelements mit einem benachbart platzierten Bodenbelagelement zu ermöglichen, bietet das benachbart platzierte Bodenbelagelement Eingriffsflächen dar, die - mindestens teilweise - mit den Eingriffsflächen des betrachteten Bodenbelagelements zusammenwirken. Man könnte auch von in dem Sinne komplementären Ein- griffsflächen sprechen, dass das Zusammenwirken für Horizontalverbund und Vertikalverbund möglich ist. In den meisten Fällen wird das benachbart platzierte Bodenbelagelement ein Bodenbelagelement sein, welches mindestens hinsichtlich der Eingriffsflächen bzw. der (später noch genauer zu erläuternden Eingriffsbereiche) dem betrachteten Bodenbelagelement im Wesentlichen gleich ist. Das benachbart platzierte Bodenbelagelement kann dem betrachteten Bodenbelagelement von seiner Gesamtgestalt her gleich sein, muss es aber nicht. In diesem Zusammenhang kann man sich die folgenden zwei Fälle vor Augen halten: Das betrachtete Bodenbelagelement hat eine quadratische Grundform, und . das benachbart platzierte Bodenbelagelement ist diesem im Wesentlichen gleich und hat ebenfalls eine quadratische Grundform im Wesentlichen gleicher Größe; alternativ möge das betrachtete Bodenbelagelement eine rechteckige Grundform, doppelt so lang wie breit, haben; benachbart platziert sind zwei Bodenbelagelemente mit quadratischer Grundform, wobei die Quadratseitenlänge der Querseitenlänge des zuerst betrachteten Bodenbe- lagelements entspricht.
Eine betrachtete Belagelementseite eines betrachteten Bodenbelagelements kann, muss aber nicht genau mit einer Belagelementseite eines benachbart platzierten Bodenbelagelements zusammenkommen. Für die Verwirklichung des letztgenannten Falls möge man sich quadratische Bodenbelagelemente vor Augen halten, die mit gegenseitigem Versatz um eine halbe Quadratseitenlänge verlegt sind.
Wenn man sich das Bodenbelagelement zunächst ohne Eingriffsflächen bzw. ohne Eingriffsbereiche vorstellt, dann sind in der Regel die Belagelementseiten ebene Flächen (weiter unten auch "begradigte Belagelementseiten" genannt). Durch die Eingriffsflächen bzw. Eingriffsbereiche werden die Belagelementseiten uneben.
Es wird betont, dass trotz der Verwendung des Plurals in dem Wort "Eingriffsflächen" auch der untere Grenzfall des Vorhandenseins von nur einer einzigen Eingriffsfläche an einer Belagelementseite erfindungsgemäß mit umfasst werden soll. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Situation, dass man statt der vier Schrägflächen an einem Pyramidenstumpf (das wären vier Eingriffsflächen) Abrundungen an den Schrägkanten des Pyramidenstumpfes vorsieht. Hierdurch würde - streng betrachtet — eine einzige Eingriffsfläche gebildet, die aber nach wie vor Verbundwirkung in mehreren Richtungen leisten kann.
Um Eingriffswirkung entfalten zu können, sind Eingriffsflächen nicht parallel zu der betreffenden, begradigten Belagelementseite. Der einfachste Fall einer Eingriffsfläche für Horizontalverbund ist eine Fläche, welche vertikal und rechtwinklig zu der begradigten Belagelementseite verläuft. Analog ist der einfachste Fall einer Eingriffsfläche für Vertikalverbund eine Fläche, die horizontal und rechtwinklig zu der begradigten Belagelementseite verläuft. Bei dem erfin- dungsgemäßen Bodenbelagelement ist es zumeist so, dass die Eingriffsflächen nicht rechtwinklig zu der zugehörigen, begradigten Belagelementseite verlaufen.
Bei der eingangs verwendeten Ausdrucksweise "die Eingriffsflächen nehmen in ihrer Gesamtheit, gesehen in Blickrichtung rechtwinklig zu der zugehörigen Belagelementseite, nur einen Teil der Belagelementseite ein" soll ausdrücklich auch der untere Grenzfall mit umfasst sein, dass die Eingriffsflächen in ihrer Gesamtheit, gesehen in Blickrichtung rechtwinklig zu der Belagelementseite, praktisch überhaupt keinen Teil der betreffenden Belagelementseite einneh- men, weil sie rechtwinklig zu dieser Belagelementseite verlaufen.
Die Eingriffsflächen werden in aller Regel dadurch verwirklicht, dass an der betreffenden Belagelementseite mindestens eine Erhebung über das Niveau einer Bezugsebene hinaus und/oder mindestens eine Vertiefung unter das Niveau einer Bezugsebene hinein vorgesehen ist, wobei diese Bezugsebene parallel zu der begradigten Belagelementseite verläuft und die - rechtwinklig zu der begradigten Belagelementseite gemessene — Verbundtiefe, die sich beim be-
nachbarten Platzieren eines weiteren Bodenbelagelements ergibt, im Wesentlichen halbiert. Weiter unten wird noch deutlicher werden, dass die Erhebung
105 nicht zwangsläufig von dem Niveau der Bezugsebene aus beginnen muss und dass die Vertiefung nicht zwangsläufig von dem Niveau der Bezugsebene aus losgehen muss. Es gibt einerseits den Fall, dass die Vertiefung ringsum durch eine Wand begrenzt ist, die zu dem Niveau der Bezugsebene (oder sogar darüber hinaus) führt. Es gibt aber andererseits die Möglichkeit, dass die Vertie-
110 fung nicht ringsum durch eine Wand begrenzt ist, sondern in einer oder sogar in mehreren Richtungen, z.B. nach links und/oder nach rechts und/oder nach oben und/oder nach unten, offen ist.
Eine in enger Nachbarschaft angeordnete Gruppe von Erhebungen und Vertie- 115 fungen, die insgesamt Eingriffsflächen darbieten, wird im Zusammenhang mit der Erfindung ein Eingriffsbereich genannt. Statt der eingangs gegebenen Definition, dass (c) "bei einer betrachteten Belagelementseite die Eingriffsflächen in ihrer Gesamtheit, gesehen in Blickrichtung rechtwinklig zu der Belagelementseite, nur einen Teil der Belagelementseite einnehmen" wird hier folgende 120 alternative Definition gegeben:
(c) und bei einer betrachteten Belagelementseite nimmt der Eingriffsbereich oder die Gesamtheit der Eingriffsbereiche, gesehen in Blickrichtung rechtwinklig zu der Belagelementseite, nur einen Teil der Belagelementseite ein.
125 Es gibt Ausführungsformen der Erfindung, bei denen diese alternative Definition zu dem gleichen Prozentsatz der Belagelementseite führt. Häufiger sind aber die Ausführungsformen, bei denen diese alternative Definition zu einem höheren Prozentsatz führt als die eingangs gegebene Definition, wobei Teile der Eingriffsbereiche mitgerechnet werden, die nicht Eingriffsflächen im eigentli-
130 chen Sinne sind.
Vorzugsweise nehmen entweder die Eingriffsflächen in ihrer Gesamtheit oder der Eingriffsbereich bzw. die Eingriffsbereiche in ihrer Gesamtheit weniger als 50% der betreffenden Belagelementseite ein. Stärker bevorzugt nehmen die 135 Eingriffsflächen in ihrer Gesamtheit weniger als 30%, noch stärker bevorzugt weniger als 20% der betreffenden Belagelementseite ein. Bei der alternativen
Definition nimmt der Eingriffsbereich bzw. die Gesamtheit der Eingriffsbereiche stärker bevorzugt weniger als 40%, noch stärker bevorzugt weniger als 30%, der betreffenden Belagelementseite ein. Losgelöst von den angeführten, be-
140 vorzugten Prozentsätzen ist es bevorzugt, wenn große Teile der horizontal gemessenen Länge der betreffenden Belagelementseite frei von Eingriffsflächen bzw. frei von Eingriffsbereichen sind, besonders bevorzugt mehr als 50% der horizontalen Länge, noch stärker bevorzugt mehr als 60% der horizontalen Länge, noch stärker bevorzugt mehr als 70% der horizontalen Länge, noch
145 stärker bevorzugt mehr als 80% der horizontalen Länge.
Es ist besonders bevorzugt, wenn alle Belagelementseiten (ggf. mit Ausnahme solcher Belagelementseiten, die eine untergeordnete Länge haben) mit Eingriffsflächen bzw. Eingriffsbereichen ausgestattet sind.
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Vorzugsweise weist das erfindungsgemäße Bodenbelagelement mehrere gleich lange Belagelementseiten auf, wobei stärker bevorzugt alle Belagelementseiten gleich lang sind, und sind - jeweils in Richtung von dem Inneren des Bodenbelagelements zu der betreffenden der gleich langen Belagelementseiten hin
155 gesehen - unter den gleich langen Belagelementseiten die Eingriffsflächen im Wesentlichen gleich. Alternativ gilt diese Vorzugsausbildung auch hinsichtlich der Eingriffsbereiche. Besonders bevorzugte Geometrien für die Grundform des Bodenbelagelements mit überall gleich, langen Belagelementseiten sind Quadrat, regelmäßiges Achteck, regelmäßiges Sechseck, gleichseitiges Dreieck. Als
160 weitere bevorzugte Geometrien, bei denen allerdings nicht alle Belagelementseiten gleich lang sind, seien Rechteck, welches länger als breit ist, und Achteck mit im Wechsel längeren und kürzeren Seiten genannt. Bei Geometrien, bei denen einige Belagelementseiten ein Mehrfaches der Länge einer anderen Belagelementseite haben (z.B. Rechteck, welches doppelt so lang wie breit ist), ist
165 es vorzugsweise so, das man zunächst die Eingriffsflächen bzw. den Eingriffsbereich oder die Gesamtheit der Eingriffsbereiche an der kürzeren Seite betrachtet und dann aussagt, dass diese Ausbildung an der längeren Seite mehrfach aneinander gesetzt wiederkehrt.
170 Vorzugsweise ist das Bodenbelagelement dadurch gekennzeichnet, dass mindestens bei einem Teil der Eingriffsflächen die Tiefe, gemessen rechtwinklig zu der betreffenden Belagelementseite, im Wesentlichen der - ebenfalls rechtwinklig zu der betreffenden Belagelementseite gemessenen - Verbundtiefe entspricht, die sich beim benachbarten Platzieren eines weiteren Bodenbelage-
175 lements ergibt. Derartige Eingriffsflächen lassen sich insbesondere dadurch erzeugen, dass eine betrachtete Erhebung über das Niveau der Bezugsebene hinaus unmittelbar übergeht in eine Vertiefung unter das Niveau der Bezugsebene hinunter. Dabei ist der Grenzfall möglich, dass die Vertiefung nur an derjenigen Seite eine Wand hat, wo diese Wand eine Fortsetzung der dortigen
180 Eingriffsfläche der Erhebung ist, aber zu den anderen Seiten hin offen ist. Ein anschauliches Beispiel hierfür wird weiter unten gegeben werden.
Ferner ist das Bodenbelagelement vorzugsweise dadurch gekennzeichnet, dass mindestens bei einem Teil der Eingriffsflächen die Tiefe, gemessen rechtwinklig
185 zu der betreffenden Belagelementseite, im Wesentlichen der Hälfte der - ebenfalls rechtwinklig zu der betreffenden Belagelementseite gemessenen - Verbundtiefe entspricht, die sich beim benachbarten Platzieren eines weiteren Bodenbelagelements ergibt. Derartige Eingriffsflächen kann man erzeugen, indem die Erhebung von der Bezugsebene losgeht und die Vertiefung von der
190 Bezugsebene losgeht, wobei die von der Erhebung gelieferte Eingriffsfläche nicht direkt übergeht in die von der Vertiefungswand geliefert Eingriffsfläche.
Bei beiden in den zwei vorangehenden Absätzen beschriebenen Vorzugsaus— bildungen ist eine bevorzugte Möglichkeit, dass bei allen Eingriffsflächen die
195 genannte Abmessung erfüllt ist. Alternativ ist jedoch ebenfalls bevorzugt, dass die genannte Vorschrift über die Abmessung der Eingriffsfläche nur bei einem Teil der Eingriffsflächen erfüllt ist. Besonders bevorzugt ist die Ausführung, dass bei einer betrachteten Belagelementseite eine Teilanzahl der Eingriffsflächen eine Tiefe hat, die im Wesentlichen der Verbundtiefe entspricht, und eine rest-
200 liehe Teilanzahl der Eingriffsflächen eine Tiefe hat, die im Wesentlichen der Hälfte der Verbundtiefe entspricht.
Das Bodenbelagelement ist vorzugsweise dadurch gekennzeichnet, dass bei einer betrachteten Belagelementseite eine Bezugsebene angebbar ist, welche 205 parallel zu der begradigten Belagelementseite verläuft und die - rechtwinklig zu der Belagelementseite gemessene — Verbundtiefe, die sich beim benachbarten Platzieren eines weiteren Bodenbelagelements ergibt, im Wesentlichen halbiert; und dass diese Bezugsebene
(a) entweder im Wesentlichen mit der begradigten Belagelementseite zusam- 210 menfällt,
(b) oder im Wesentlichen einen Abstand, welcher der Hälfte der Verzahnungstiefe entspricht, von der begradigten Belagelementseite hat,
(c) oder einen Abstand, welcher größer als die Hälfte der Verzahnungstiefe ist, von der begradigten Belagelementseite hat.
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Die Fälle (b) und (c) führen dazu, dass die Eingriffsflächen gleichsam vor der begradigten Belagelementseite sitzen. In Draufsicht betrachtet können zwischen den Eingriffsbereichen Freiräume zwischen den benachbart platzierten Bodenbelagelementen bleiben.
220
Es wird betont, dass die Bezugsebene nicht unbedingt die Gleiche sein muss, wenn man einerseits Horizontalverbund und andererseits Vertikalverbund betrachtet. Bei vielen Ausführungsformen wird jedoch die Bezugsebene sowohl bei Betrachtung des Horizontalverbunds als auch bei Betrachtung des Vertikal- 225 Verbunds gleich sein.
Vorzugsweise ist das Bodenbelagelement dadurch gekennzeichnet, dass bei einer betrachteten Belagelementseite eine Bezugsebene angebbar ist, welche parallel zu der begradigten Belagelementseite verläuft und die — rechtwinklig zu
230 der begradigten Belagelementseite gemessene — Verbundtiefe, die sich beim benachbarten Platzieren eines weiteren Bodenbelagelements ergibt, im Wesentlichen halbiert; und dass zur Schaffung der Eingriffsflächen mindestens . eine Erhebung über das Niveau der Bezugsebene hinaus und/oder mindestens eine Vertiefung unter
235 das Niveau der Bezugsebene hinunter vorgesehen ist. Diese Merkmale sind weiter oben im Zusammenhang mit einer alternativen Definition hinsichtlich
Größe der Eingriffsflächen bzw. der Eingriffsbereiche bereits angesprochen worden. Alle im Zusammenhang damit gemachten Ausführungen gelten vorzugsweise auch an der jetzigen Stelle.
240
Vorzugsweise ist das Bodenbelagelemeπt dadurch gekennzeichnet, dass eine betrachtete Belagelementseite mindestens einen Eingriffsbereich zum Zusammenwirken mit einem Gegen-Eingriffsbereich eines benachbart platzierten Bodenbelagelements aufweist, wobei der Eingriffsbereich sowohl zweirich-
245 tungsmäßigen Horizontalverbund als auch zweirichtungsmäßigen Vertikalverbund mit dem benachbart platzierten Bodenbelagelement leistet; und dass der Eingriffsbereich mindestens zwei Erhebungen über das Niveau der Bezugsebene hinaus aufweist. Besonders bevorzugt sind zwei Eingriffsbereiche. Besonders bevorzugt ist, wenn ein betrachteter Eingriffsbereich genau
250 zwei Erhebungen besitzt.
Vorzugsweise sind die Erhebungen in Horizontalrichtung und in Vertikalrichtung gegeneinander versetzt.
255 Vorzugsweise geht mindestens eine der Erhebungen bis zur unteren Flachseite durch oder ist nach oben hin verlängert oder geht bis zur oberen Flachseite des Bodenbelagelements durch. Eine korrespondierende Vertiefung bei einem benachbart platzierten Bodenbelagelement wird an der "Durchgehstelle" keine Wand haben oder verlängert sein, damit auch dieser Teil der Erhebung Platz
260 findet.
Vorzugsweise ist das Bodenbelagelement dadurch gekennzeichnet, dass der Eingriffsbereich mindestens zwei Vertiefungen unter das Niveau der Bezugsebene hinunter aufweist, wobei die Vertiefungen jeweils mindestens an 265 zwei Seiten Wände haben, die zu dem Niveau der Bezugsebene führen.
Vorzugsweise ist das Bodenbelagelement dadurch gekennzeichnet, dass mindestens an einer Stelle eine Erhebung und eine Vertiefung unmittelbar ineinander übergehen, so dass sich eine Eingriffsfläche mit einer Tiefe (gemes— 270 sen senkrecht zu der begradigten Belagelementseite) ergibt, die im Wesentli-
chen der Verbundtiefe (ebenfalls gemessen rechtwinklig zu der Belagelementseite) entspricht. Alternativ hierzu kann man mindestens eine Stelle vorsehen, an der eine Erhebung oder eine Vertiefung eine Tiefe hat, die im Wesentlichen der Hälfte der Verbundtiefe entspricht. In den vorangehenden Absätzen ist über
275 Erhebungen und Vertiefungen gesprochen worden. Es wird betont, dass diese Merkmale alternativ ein Bodenbelagelement charakterisieren, welches nicht die Bedingung "bei einer betrachteten Belagelementseite nehmen die Eingriffsflächen in ihrer Gesamtheit bzw. der Eingriffsbereich oder die Gesamtheit der Eingriffsbereiche, gesehen in Blickrichtung rechtwinklig zu der Belagelement-
280 seite, nur einen Teil der Belagelementseite ein" erfüllt. Mit anderen "Worten: Die in den vorangehenden Absätzen angesprochenen Merkmale definieren ein alternativ erfindungsgemäßes Bodenbelagelement, welches von der genannten Beschränkung über die Größe der Eingriffsflächen bzw. der Eingriffsbereiche in Relation zur gesamten Belagelementseite frei ist.
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Vorzugsweise weist bei dem Bodenbelagelement mindestens eine Erhebung und/oder eine Vertiefung eine von oben nach unten verlaufende Rinne, die im Fall der Vertiefung in der Wand der Vertiefung vorgesehen ist, auf. Eine derartige Rinne ist vorzugsweise mindestens bei derjenigen Erhebung oder Vertie- 290 fung vorgesehen, die - wenn man in Vertikalrichtung von der oberen Fläche des Bodenbelagelements nach unten fortschreitet - zuerst kommt. Durch diese Rinne kann Fugenverfüllsand von oben her leichter zu den Eingriffsflächen bzw. Eingriffsbereichen gelangen.
295 Vorzugsweise sind ein linker Teil des Eingriffsbereichs und ein rechter Teil des Eingriffsbereichs im Wesentlichen durch Spiegelung an einer Achse ineinander überführbar. Vorzugsweise sind ein oberer Teil des Eingriffsbereichs und ein unterer Teil des Eingriffsbereichs im Wesentlichen durch Spiegelung an einer Achse ineinander überführbar. In beiden Fällen gilt, dass die Spiegelung nicht
300 zur gänzlichen Deckung von linkem Teil und rechtem Teil bzw. von oberem Teil und unterem Teil führen muss. Insbesondere im zweitgenannten Fall kann z.B. einer der beiden Teile in Vertikalrichtung länger sein als der andere der beiden Teile.
305 Das Bodenbelagelemeπt ist vorzugsweise dadurch gekennzeichnet, dass - in Abänderung des bisher Angesprochenen, ganz besonders des im ersten Absatz der Beschreibung Angesprochenen - an mindestens einer Belagelementseite eine Teilanzahl der Erhebungen jeweils weggeschnitten ist und/oder eine Teilanzahl der Vertiefungen jeweils mindestens in einer Richtung
310 offen ist, derart dass das Bodenbelagelement aus einem Verband platzierter Bodenbelagelemente nach oben herausnehmbar ist oder ein benachbart platziertes Bodenbelagelement aus einem Verbund platzierter Bodenbelagelemente nach oben herausnehmbar ist. Bei diesem abgeänderten Bodenbelagelement gilt also nicht mehr die Bedingung, dass es mit einem benachbart platzierten
315 ' Bodenbelagelement sowohl zweirichtungsmäßigen Horizontalverbund als auch zweirichtungsmäßigen Vertikalverbund hat.
Eine beim Bodenbelagelement ganz besonders bevorzugte Grundform wie des Rechtecks, und zwar entweder länger als breit oder quadratisch. Ganz beson— 320 ders bevorzugt sind die Erhebungen und/oder die Vertiefungen pyramiden- stumpf artig, kugelabschnittartig oder prismaartig.
Vorzugsweise ist das Bodenbelagelement dadurch gekennzeichnet, dass entweder die Bezugsebene einen so großen Abstand von der begradigten
325 Belagelementseite hat oder Materialweglassungen vorgesehen sind, so dass in einer mit benachbart platzierten Bodenbelagelementen belegten Fläche leistungsfähige Wasserdurchtrittsöffnungen vorhanden sind. Auf diese Weise kann Wasser durch den Bodenbelagelement-Belag hindurch nach unten abgeführt werden, ohne dass man für eine Oberflächenabführung insbesondere in
330 eine Kanalisation sorgen müsste. Die Materialweglassungen können insbesondere im Randbereich des Bodenbelagelements oder auch im Innenbereich des Bodenbelagelements, führend von der oberen Fläche zu der unteren Fläche, vorgesehen sein.
335 Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Bodeπbelagelement zweiter Art, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Gestalt hat, die sich bei integraler Vereinigung mehrere Bodenbelagelemente, die gemäß der bisherigen Beschreibung ausgebildet sind, ergibt.
Ein typisches, aber auch bevorzugtes Beispiel besteht in der integralen Vereini- gung mehrerer Bodenbelagelemente mit quadratischer Grundform, sei es zwei oder mehr Quadrate in gerader Reihe, sei es eine Anzahl von Quadraten in mehreren parallelen Reihen, sei es in Form einer einfach oder mehrfach abgewinkelten Reihe. Das Bodenbelagelement zweiter Art kann in seiner oberen Fläche mindestens eine Scheinfuge aufweisen, die vorzugsweise entsprechend einem durch die Vereinigung entfallenen Bodenbelagelement-Seitenpaar (ggf. begradigten Seitenpaar) verläuft.
Es wird betont, dass viele der gemachten Aussagen nicht zwingend für Horizontalverbund einerseits und Vertikalverbund andererseits in gleicher Weise gelten müssen. So können z.B. die Eingriffsflächen für Horizontalverbund einen größeren Teil der betreffenden Belagelementseite einnehmen als die Eingriffsflächen für Vertikalverbund. Besonders bevorzugt sind jedoch Ausführungsformen, bei denen die gemachten Aussagen entweder in gleicher bzw. analoger Weise sowohl für Horizontalverbund als auch für Vertikalverbund gelten oder für die Summe der für Horizontalverbund zuständigen Merkmale und der für Vertikalverbund zuständigen Merkmale gelten oder für im Wesentlichen den Mittelwert zwischen den für Horizontalverbund zuständigen Merkmalen und den für Vertikalverbund zuständigen Merkmalen gelten.
Das erfindungsgemäße Bodenbelagelement besteht vorzugsweise aus Beton. Es sind aber auch andere Kunststeinmaterialien möglich, insbesondere ziegelartige Materialien oder Materialien, die andere aushärtende Substanzen enthalten; insbesondere wird Polymerbeton erwähnt.
Das erfindungsgemäße Bodenbelagelement ist vorzugsweise für Verlegung "im Freien" bestimmt. Als bevorzugte Einsatzorte seien Höfe, Plätze, Fußgängerzonen, Einfahrten, Gehwege, Parkplätze, Industrieflächen, Gewerbeflächen, Containerplätze genannt.
Es wird betont, dass die in der vorliegenden Anmeldung offenbarten Ausbildungen eines Eingriffsbereichs bzw. von Eingriffsflächen nicht darauf beschränkt sind, bei einer Belagelementseite eines Bodenbelagelements verwirk-
licht zu werden. Diese Eingriffsbereiche bzw. Eingriffsflächen können vielmehr auch bei anderen Bauelementen verwirklicht sein, wobei hier als Beispiele le-
375 diglich Fassadeπplatten und Wandbauelemente genannt sein sollen. Es ist möglich, den Eingriffsbereich bzw. die Eingriffsflächen an einem Verbundwir- kungs— Element auszubilden, welches seinerseits an einem anderen Bauelement, z.B. Fassadeπplatte, befestigt oder mit diesem vereinigt wird. Das Ver- bundwirkungs-Element mit dem Eingriffsbereich bzw. den Eingriffsflächen
380 kann aus einem anderen Material als das andere Bauelement bestehen, insbesondere aus Polymerbeton, Metall oder Kunststoff.
Durch den vorstehenden Absatz ist eine weitere Erfindung definiert, die losgelöst von dem Substrat "Bodenbelagelement" und der Belagelementseite ist.
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Die Erfindung und bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung werden nachfolgend an Hand von zeichnerischen Darstellungen einiger Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigt:
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Fig. 1 ein Bodenbelagelement in perspektivischer Darstellung;
Fig. 2 ein Bodenbelagelement anderer Ausführungsform in perspektivischer Darstellung;
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Fig. 3 ein Bodenbelagelement anderer Ausführungsform in perspektivischer Darstellung;
Fig. 4 ein Bodenbelagelement anderer Ausführungsform in perspektivischer 400 Darstellung;
Fig. 5 einen Ausschnitt eines Bodenbelagelements in perspektivischer Darstellung;
405 Fig. 6 einen Ausschnitt eines anderen Bodenbelagelements in perspektivischer Darstellung;
Fig. 7 einen Ausschnitt eines anderen Bodenbelagelements in perspektivischer Darstellung;
410
Fig. 8 ein Bodenbelagelement anderer Ausführungsform in perspektivischer Darstellung;
Fig. 9 ein Bodenbelagelement anderer Ausführungsform in perspektivischer 415 Darstellung;
Fig. 10 ein Bodenbelagelement anderer Ausführungsform in perspektivischer Darstellung;
420 Fig. 1 1 ein Verbundwirkungs- Element in perspektivischer Darstellung;
Fig. 12 ein Verbundwirkungs-Element anderer Ausführungsform in perspektivischer Darstellung.
425 Statt von "Bodenbelagelement" wird nach folgend der Kürze halber von "Belagelement" gesprochen. Bei allen Ausführungsformen besteht das Belagelement aus Beton; andere Materialien sind möglich, wie weiter oben ausgeführt.
In Fig. 1 ist ein plattenartiges Belagelement 2 mit quadratischer Grundform 430 dargestellt. Vom Inneren des Belagelements 2 aus gesehen (siehe Pfeile i) sind alle vier Seiten 4 des Belagelements 2, einschließlich der weiter unten zu beschreibenden Eingriffsbereiche und Eingriffsflächen, untereinander mindestens im Wesentlichen gleich ausgebildet. Jede der begradigten Seiten 4 ist eine ebene, rechteckige Fläche, die sich rechtwinklig zu der oberen Fläche 6 und der 435 nicht unmittelbar sichtbaren unteren Fläche 7 des Belagelements 2 erstreckt. Wenn das Belagelement 2 auf einer horizontalen Bettung verlegt ist, ist die obere Fläche 6 horizontal und sind die begradigten Seitenflächen 4 vertikal.
Jetzt werden die Eingriffsbereiche bzw. Eingriffsflächen am Beispiel der in Fig. 1 440 auf den Betrachter zu weisenden Seite 4 genauer beschrieben. Damit sind auch die Eingriffsbereiche und Eingriffsflächen an den anderen drei Seiten 4 beschrieben.
Die Seite 4 weist, entsprechend dem Pfeil i gesehen, einen linken Eingriffsbe- 445 reich 81 und einen rechten Eingriffsbereich 8r auf. Die Eingriffsbereiche 81 und 8r sind untereinander gleich, so dass es ausreicht, nunmehr den linken Eingriffsbereich 81 zu beschreiben:
Der Eingriffsbereich 81 besteht aus einer linken— oberen Erhebung 10 I/o, einer 450 rechten -unteren Erhebung 10 r/u, einer rechten— oberen Vertiefung 12 r/o und einer linken-unteren Vertiefung 12 l/u, die in engster gegenseitiger Nachbarschaft bzw. miteinander verquickt angeordnet sind. Die zwei Erhebungen 10 haben gleiche Gestalt und sind jeweils pyramidenstuimpfartig. Die beiden Vertiefungen 12 sind ebenfalls untereinander gleich und jeweils pyramidenstum-
455 pfartig. Die Bezugebene des Eingriffsbereichs 81 fällt mit der begradigten Seitenfläche 4 zusammen. Jede der Erhebungen 10 hat - rechtwinklig zu der begradigten Seitenfläche 4 und relativ zu der Bezugsebene gemessen - eine Tiefe t, die der — gleich gemessenen - Tiefe der Vertiefungen 12 entspricht. Die sog. Verbundtiefe — gemessen im wesentlichen vom Grund einer Vertiefung 12 zur
460 freien Endebene einer Erhebung 10, beträgt 2t.
Durch die gezeichnete Ineinanderschachtelung der zwei Erhebungen 10 und der zwei Vertiefungen 12 entsteht eine erste große Eingriffsfläche 14 für Verti— kalverzahnung (zwischen der - bei Blickrichtung gemäß Pfeil i - linken oberen
465 Erhebung 10 I/o' und linken unteren- Vertiefung,- 12 l/u) sowie eine zweite große Eingriffsfläche 16 für Vertikalverbund (zwischen der — bei Blickrichtung gemäß Pfeil i — rechten oberen Vertiefung 12 r/o und rechten unteren Erhebung 10 r/u). Die erste große Eingriffsfläche 14 besteht aus einer Pyramidenschrägfläche der Erhebung 10 und einer Pyramidenschrägfläche der Vertiefung 12, wobei die
470 Pyramidenschrägflächen unmittelbar ineinander übergehen. Entsprechend besteht die zweite große Eingriffsfläche 16 aus einer Pyramidenschrägfläche der dortigen Vertiefung 12 und einer Pyramidenschrägfläche der dortigen Erhebung 10, wobei diese zwei Pyramidenschrägflächen unmittelbar ineinander übergehen. Die erste große Eingriffsfläche verläuft nach außen-aufwärts, die zweite
475 große Eingriffsfläche 16 verläuft nach außen— abwärts. Jede der großen Eingriffsflächen 14, 16 hat eine Tiefe 2t.
Ganz analog sind eine erste große Eingriffsfläche 18 für Horizontalverbund und eine zweite große Eingriffsfläche 20 für Horizontalverbund gebildet, die eben- 480 falls jeweils die Tiefe 2t haben.
Jede der Erhebungen 10 und jede der Vertiefungen 12 hat noch zwei weitere Pyramidenschrägflächen 22 mit der Tiefe t, die nicht in die Eingriffsflächen 14, 16, 18, 20 einbezogen sind.
485
Ferner sind eine horizontale, in der begradigten Seitenfläche 4 liegende Symmetrieachse 24 und eine vertikale, in der begradigten Seitenfläche 4 liegende Symmetrieachse 26 eingezeichnet. Wenn man den oberen Teil des Eingriffsbe-
reichs 81 an der horizontalen Symmetrieachse 24 spiegelt (oder um 180° um die 490 Symmetrieachse 24 dreht), fällt er mit der unteren Hälfte des Eingriffsbereichs 81 zusammen. Wenn man die - gemäß der Blickrichtung i - linke Hälfte des Eingriffsbereichs 8l an der vertikalen Symmetrieachse26 spiegelt (oder um 180° um die Symmetrieachse 26 dreht), fällt sie mit der rechten Hälfte des Eingriffsbereichs 81 zusammen.
495
Es ist leicht zu sehen, dass ein gleiches Belagelement 2 benachbart zu dem in Fig. 1 gezeichneten Belagelement 2 platziert werden kann, und zwar gleichgültig, welche der vier Seiten 4 des benachbart zu platzierenden Belagelements 2 man zur Anlage an die soeben detailliert beschriebene Seite 4 des gezeichneten
500 Belagelements 2 wählt. Jeder der insgesamt acht Eingriffsbereiche 8 kann mit jedem der beschriebenen Eingriffsbereiche 81 und 8r in Eingriff treten. Jede Erhebung 10 eines benachbart platzierten Belagelements 2 kommt in eine Vertiefung 12 des gezeichneten Belagelements 2, und jede Vertiefung 12 des benachbart platzierten Belagelements 2 nimmt eine Erhebung 10 des gezeichne—
505 ten Belagelements 2 auf. Auf diese Weise entsteht bei jedem Eingriffsbereich ein zweirichtungsmäßiger Horizontalverbund, bewerkstelligt durch die großen Eingriffsflächen 18 und 20 der Tiefe 2t und durch vier kleinen Eingriffsflächen 22 der Tiefe t, welche die begradigte Seitenfläche 4 in einer vertikalen Linie schneiden, und ein zweirichtungsmäßiger Vertikalverbund, bewerkstelligt durch
510 die großen Eingriffsflächen 14 und 16 der Tiefe 2t und vier kleinen Eingriffsflächen 22 der Tiefe t, welche die begradigte Seitenfläche 4 in einer horizontalen Linie schneiden.
Da das benachbart platzierte Belagelement 2 beim Anlegen nicht so weit dem 515 gezeichneten Belagelement 2 angenähert wird, dass Seitenfläche 4 gegen Seitenfläche 4 und Endfläche 43 der Erhebung 10 gegen Bodenfläche 44 der Vertiefung 12 und Eingriffsfläche gegen Eingriffsfläche liegt, sondern so viel Abstand zwischen den beiden Belagelementen 2 bleibt, dass Sand in die Fuge zwischen den zwei Belagelementen 2 eingebracht werden kann (in der Praxis 520 beträgt die Fugenbreite etwa 3 bis 5 mm), ist die reale Verbundtiefe etwas kleiner als das geometrisch eingezeichnete 2t. Deshalb gelten die Aussagen zu Tiefe t und Verbundtiefe 2t "im wesentlichen". In diesem Zusammenhang sei
auch erwähnt, dass in der Realität die Begrenzungsflächen der Pyramidenstümpfe der Erhebungen 10 und der Vertiefungen 12 geringfügig modifiziert 525 verlaufen, weil etwas Abstand zwischen den Eingriffsflächen des einen Belagelements 2 und den Eingriffsflächen des anderen Belagelements 2 bleiben muss. In der Praxis macht man die Vertiefungen 12 horizontal und vertikal etwas weiter offen und/oder die Erhebungen horizontal und vertikal etwas kleiner als der rein geometrischen Zeichnung der Fig. 1 entspricht.
530
Bei dem in Fig. 1 gezeichneten Belagelement 2 sind pro Belagelementseite 4 zwei Eingriffsbereiche 8 vorhanden. Es wird betont, dass andere Anzahlen von Eingriffsbereichen 8 pro Belagelementseite 4 möglich sind. Ein einziger Eingriffsbereich 8 pro Belagelementseite 4 ist möglich, in diesem Fall in der Mitte
535 der Länge der Belagelementseite 4 angeordnet. Man kann auch drei oder vier oder noch mehr Eingriffsflächen 8 pro Belagelementseite 4 vorsehen, aber vorzugsweise so, dass - jeweils mit Blickrichtung i betrachtet — die Eingriffsbereiche 8 unter den Belagelementseiten 4 gleich sind, und/oder vorzugsweise so ausgeführt, dass - in Blickrichtung i betrachtet - die Eingriffsbereiche 8
540 symmetrisch zu der Halbierungsebene der betreffenden Belagelementseite 4 auf der betreffenden Belagelementseite 4 verteilt sind.
Es ist bevorzugt, wenn die zwei Eingriffsbereiche 8 einer betrachteten Belagelementseite 4 jeweils in der Mitte der betreffenden Hälfte der betrachteten Be— 545 lagelementseite 4 angeordnet sind, insofern abweichend von der zeichnerischen Darstellung in Fig. 1. Bei der genannten, bevorzugten Anordnung kann man ein weiteres Belagelement 2 benachbart platzieren mit einem Versatz um eine halbe Belagelementseiten— Länge. Diese bevorzugte Anordnung ist bei allen gezeichneten Ausführungsformen bevorzugt.
550
Außerdem sei erwähnt, dass jeder Eingriffsbereich 8 mehr als eine Erhebung 10 und/oder mehr als eine Vertiefung 12 übereinander, und mehr als eine Erhebung 10 und/oder eine Vertiefung 12 horizontal nebeneinander aufweisen kann. Die Anzahl von zwei Erhebungen 10 und zwei Vertiefungen 12 ist jedoch be- 555 vorzugt.
Man sieht in Fig. 1, dass - wenn man die horizontale Länge einer Belagelementseite 4 betrachtet - die zwei Eingriffsbereiche 8 etwa 40% dieser horizontalen Länge einnehmen. Bei der vertikalen Höhe nehmen die Eingriffsbereiche 8 560 nahezu gänzlich die Höhe der Belagelementseite 4 ein. Wenn man — gesehen in Blickrichtung rechtwinklig auf die begradigte Seitenfläche 4 - die "Projektion" der Eingriffsflächen 14, 16, 18, 20, 22 betrachtet, dann ist dieser Prozentsatz kleiner als der genannte Prozentsatz der Eingriffsbereiche 8 an der begradigten Seitenfläche 4.
565
Das in Fig. 2 gezeichnete Belagelement 2 unterscheidet sich von dem Belagelement gemäß Fig. 1 dadurch, dass bei jedem Eingriffsbereich 8 die untere Erhebung 10 r/u nach unten bis zur unteren Fläche 7 des Belagelements 2 durch geht. Diese Erhebungen 10 r/u sind also nicht mehr pyramidenstumpfförmig,
570 sondern man könnte besser von einer prismaartigen Gestalt sprechen, wobei das Prisma oben durch die Eingriffsfläche 16 schräg abgeschnitten ist. Diese Ausbildung der unteren Erhebungen 10 r/u vereinfacht die Herstellung der Seiten 4 des Belagelements 2 sehr erheblich, weil die Herstellungsform herausziehbare Schieber nur noch für alle unteren Vertiefungen 12 l/u benötigt. Man
575 sieht ferner, dass alle unteren Vertiefungen 12 l/u ebenfalls bis zur unteren Fläche 7 des Belagelements 2 verlängert sind, allein schon um den unteren Erhebungen 10 r/u eines benachbart platzierten Belagelements 2 Platz zu bieten.
Die oberen Erhebungen 10 I/o sind nach oben verlängert, analog die oberen 580 Vertiefungen 12 r/o. Auch das erleichtert die Herstellung. Bei den oberen Erhebungen 10 I/o kann, muss aber nicht, die Verlängerung bis zur oberen Fläche 6 des Belagelements 2 gehen. Beim gezeichneten Ausführungsbeispiel enden die oberen Erhebungen 10 I/o etwas unterhalb der geometrischen oberen Fläche 6.
585 Durch die vertikale Verlängerung der Erhebungen 10 und Vertiefungen 12 gehen zwar insgesamt vier Eingriffsflächen 22 der Tiefe t für den Vertikaiverbund verloren, aber man kann die Auslegung unschwer so bewerkstelligen, dass der Vertikalverbund durch die Eingriffsflächen 14 und 16 sichergestellt ist.
Fig. 2 führt auch vor Augen, dass die horizontale Symmetrieachse 24 zwar auf halber Höhe des Eingriffsbereichs 8 liegen kann, aber nicht muss. Im gezeichneten Ausführungsbeispiel liegt die Symmetrieachse 24 etwas tiefer als bei der Hälfte der Höhe des Eingriffsbereichs 8. Infolgedessen ist die obere Erhebung 10 I/o in Vertikalrichtung etwas größer als die untere Vertiefung 12 l/u; die obe- re Vertiefung 12 r/o ist in Vertikalrichtung etwas größer als die untere Erhebung 10 r/u. Auch derartige Abweichungen sollen mit der Formulierung "ein oberer Teil des Eingriffsbereichs und ein unterer Teil des Eingriffsbereichs sind im Wesentlichen durch Spiegelung an einer Achse ineinander überführbar" noch umfasst sein.
Das in Fig. 3 gezeichnete Belagelement 2 unterscheidet sich von dem Belagelement 3 gemäß Fig. 1 dadurch, dass die Bezugsebene 30 (die ausschnittsweise und mit strichpunktierter Linie und mit teilweiser Schraffur zur Verdeutlichung eingezeichnet ist) um im Wesentlichen die halbe Verbundtiefe t gegenüber der begradigten Seitenfläche 4 nach außen, d.h. vom Inneren des Belagelements 2 weg, versetzt ist. Die Bezugsebene 30 ist parallel zu der begradigten Seitenfläche 4.
Jeder Eingriffsbereich 8 (es wird nachfolgende wiederum der Eingriffsbereich 81 in Blickrichtung i betrachtet) zeigt zwei Erhebungen 10 I/o und 10 r/u. Jede der Erhebungen 10 ist pyramidenstumpfförmig. Beim ersten Blick auf Fig. 3 könnte man sagen, dass bei dem Eingriffsbereich 81 zwei Erhebungen 10l/o und 10r/u und überhaupt keine Vertiefungen 12 vorhanden seien, wobei die Erhebungen 10l/o und 10r/u analog den Erhebungen 10I/o und 10r/u des Belagelements 2 gemäß Fig. 1 sind, aber mit im Wesentlichen doppelter (horizontal gemessener) Vorragedimension und größerem Basisquadrat. In der Denksystematik und Sprachsystematik der vorliegenden Anmeldung ist es jedoch richtiger, nur denjenigen Teil jeder Erhebung 10> der über die Bezugsebene 30 vorragt, als Erhebung 10l/o bzw. 10r/u zu bezeichnen. Die so angesehene Erhebung ist gleich groß wie bei dem Belagelement gemäß Fig. 1. Wegen der Lage der Be— zugsebene 30 im Abstand zu der begradigten Seitenfläche 4 setzen sich die Erhebungen 10l/o und 10r/u in Richtung zu dem Inneren des Belagelements 2 hin bis zu der begradigten Seitenfläche 4 fort. Bei dieser Denkweise und Bezeich-
nungsweise versteht auch, dass der Eingriffsbereich 81 zwei Vertiefungen 121/u 625 und 12r/o relativ zu der Bezugsebene 30 (!) aufweist. Jede der Vertiefungen 12 zeigt zwei Wände, jeweils gebildet von einer der begradigten Seitenfläche 4 näheren Hälfte einer Pyramidenschrägfläche, welche die Fortsetzung einer Erhebung 10l/o und 10r/u zu dem eigentlichen Belagelement 2 hin darstellt. Diese beiden Wände 32 sind in Fig. 3 durch Schraffur verdeutlicht. Zu den beiden an- 630 deren Seiten hin, d.h. im Fall der Vertiefung 12r/o in Richtung nach oben und in Richtung nach rechts bei Blickrichtung i und im Fall der Vertiefung 121/u in Richtung nach links und in Richtung nach unten bei Blickrichtung i, weisen die Vertiefungen 12 jeweils keine Wände auf; sie sind nach oben und rechts bzw. nach unten und links einfach offen. ■
635
Man sieht unschwer, dass ein weiteres Belagelement benachbart zu dem gezeichneten Belagelement 2 platziert werden kann, wobei die Erhebung 10l/o, d.h. der über die Bezugsebene 30 vorragende Teil des Pyramidenstumpfs, in die nur durch zwei Wände 32 begrenzte Vertiefung 12r/o des in Fig. 3 gezeich-
640 neten Belagelements 2 kommt und die Erhebung 10r/u des Nachbarbelagelements in die Vertiefung 121/u des in Fig. 3 gezeichneten Belagelements 2 kommt. Dann gibt es - bei jedem der zwei benachbart platzierten Belagelemente 2 und pro Eingriffsbereich 8 — zwei große Eingriffsflächen 18 und 20 für Horizontalverbund mit der Eingriffstiefe 2t und zwei große Eingriffsflächen 14
645 und 16 für Vertikal verbünd mit der Tiefe 2t, insoweit weitgehend analog Fig. 1. Abweichend von Fig. 1 sind die Teile der großen Eingriffsflächen 14, 16, 18, 20, die sich zwischen der Bezugsebene 30 und der begradigten Seitenfläche 4 befinden, jetzt größer. Außerdem sind jetzt keine kleinen Eingriffsflächen 22 mit der Tiefe t mehr vorhanden.
650
Die Tatsache, dass bei der Ausführungsform gemäß Fig. 3 die Bezugsebene 30 den Abstand t von der begradigten Seitenfläche 4 hat, führt dazu, dass die benachbart platzierten Belagelemeήte 2 jetzt zwischen ihren benachbarten begradigten Seitenflächen 4 nicht nur den üblichen Verfüllsand— Fugenabstand ha- 655 ben, sondern einen demgegenüber deutlich größeren Abstand. Der Belag aus Belagelementen gemäß Fig. 3 ist ein sog. Versickerungsbelag, bei dem Regenwasser durch die vergleichsweise breiten Fugen zwischen den Belagelementen
2 nach unten durch Bettung des Belags ablaufen kann. Man kann die Fugenbreite sogar so weit treiben, dass dort Pflanzen, insbesondere Gras, wachsen können (sog. begrünbarer Belag).
Mit unterbrochenen Linien ist ferner die Möglichkeit eingezeichnet, dass das Belagelement 2 Materialweglassungen 34 im Vergleich zu der quadratischen Grundform aufweisen kann. Es sind zwei quadratische Materialweglassungen 34 im Inneren des Belagelements 2 und eine schmal— rechteckige Material- weglassung 34 am Rand des Belagelements 2 eingezeichnet. In beiden Fällen gehen die Materialweglassungen 34, vorzugsweise mit gleich bleibendem Querschnitt, von der oberen Fläche 6 zu der unteren Fläche 7 des Belagelements 2 durch. Es versteht sich, dass bei praktisch ausgeführten Belagelemen- ten 2 die Materialweglassungen 34 vorzugsweise gleichmäßig über die gesamte Belagelementfläche 6 verteilt sind. Es wird betont, dass Materialweglassungen 34 bei sämtlichen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Belagelements 2 vorhanden sein können, auch wenn sie bei den restlichen Zeichnungen nicht eingezeichnet sind. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Material- weglassung 34 durch Wegschneiden einer Ecke der quadratischen Grundform. In diesem Fall würde man jedoch sinnvollerweise die Eingriffsbereiche 8 weiter von den Ecken der quadratischen Grundform wegrücken.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass, wenn man die Bezugsebene 30 in Abstand von der begradigten Seitenfläche 4 positioniert, dieser Abstand nicht zwangsläufig t sein muss. So ist z.B. ein kleinerer Abstand möglich, was zur Folge hat, dass die Vertiefungen 12 wieder ein Stück unter das Niveau der begradigten Seitenfläche 4 hinein in das Innere des Belagelements 2 gehen. Auch der Fall, dass der Abstand der Bezugsebene 30 von der begradigten Sei- tenfläche 4 größer als t ist, ist möglich; Beispiele hierfür zeigen Ausführungsformen, die weiter unten beschrieben werden.
Das in Fig. 4 gezeichnete Belagelement 2 unterscheidet sich von dem Belage— lement 2 gemäß Fig. 3 dadurch, dass die unteren Erhebungen 10r/u sich nach unten hin bis zur unteren Fläche 7 des Belagelements 2 erstrecken. Diese Erhebungen 10r/u sind also nicht mehr pyramidenstumpfförmig. Da zwischen den
Erhebungen 10r/u und der unteren Fläche 7 des Belagelements 2 keine "Luft" mehr ist, ist - insoweit analog der Ausführungsform von Fig. 2 - die Herstellung vereinfacht. Fig. 4 zeigt auch, dass man diese "Verlängerung" von Erhe-
695 bungen 10 nicht auch bei den oberen Erhebungen 10J/o machen muss, obwohl es möglich wäre. Das Nicht-Verlängern der oberen Erhebungen 10l/o nach oben führt dazu, dass die oberen Erhebungen 10l/o im fertig verlegten Verband aus einer Anzahl von Belagelementen 2, nachdem Fugenfüllmaterial eingebracht worden ist, weniger leicht von oben her sichtbar sind. Eine Herstel-
700 lungserleichterung wäre an dieser Stelle sowieso nicht erreichbar.
Fig. 5 zeigt einen Teil eines Belagelements 2, und zwar gleichsam einen aus einer Seitenfläche 4 herausgeschnittenen Eingriffsbereich 8. Ganz analog zu Fig. 1 erkennt man wiederum zwei Erhebungen 10r/o und 101/u und zwei Vertiefungen 705 12l/o und 12r/u, wobei jetzt - mit Blickrichtung i betrachtet - die obere Erhebung 10r/o rechts ist statt links und die untere Erhebung 101/u links ist statt rechts; für die Vertiefungen 12 gilt selbstverständlich das Umgekehrte. Die Erhebungen 10 und Vertiefungen 12 sind, in erster gröberer Betrachtung, pyramidenstumpfförmig wie bei Fig. 1 und ebenso miteinander verquickt.
710
Der Unterschied zu Fig. 1 besteht darin, dass jetzt bei den Erhebungen 10 und bei der oberen Wand bzw. der unteren Wand 32 der Vertiefungen 12 jeweils eine vertikal verlaufende Rinne 36 vohanden ist, und zwar jeweils vorzugsweise mittig zwischen dem linken und dem rechten Ende der betreffenden Erhebung 715 10 bzw. Vertiefung 12. Die Rinnen 36 haben jeweils rechteckigen Querschnitt, könnten aber auch anderen Querschnitt, z.B. V— förmigen Querschnitt, haben. Die Rinnen 36 haben bei der gezeichneten Ausführungsform eine - horizontal gemessene - Tiefe, die bis zur Bodenfläche 44 der Vertiefungen 12 geht; diese Tiefe könnte aber auch etwas größer oder etwas kleiner sein.
720
Weil Fig. 5 ein Ausschnitt aus einer Belagelementseite ist, sieht man in Fig. 5 nur andeutungsweise, dass die Rinnen 36 — wie es bevorzugt ist - nach oben bis zur oberen Fläche 6 und nach unten bis zur unteren Fläche 7 des Belagelements 2 durchgehen. In Folge der Rinnen 36 kann Fugenverfüllsand besser 725 quasi in den Zwischenraum zwischen zwei Eingriffsbereiche 8 gelangen.
Fig. 6 zeigt, insoweit analog zu Fig. 5, einen Ausschnitt eines Belagelements 2, wobei der gezeichnete Eingriffsbereich 8 ebenfalls zwei Erhebungen 10 r/o und 101/u und zwei Vertiefungen 12l/o und 12r/u, jetzt allerdings ohne Rinnen 36, 730 aufweist.
Im Unterschied zu allen bisherigen Ausführungsformen sind jedoch die vier Erhebungen/Vertiefungen 10/12 sowohl in Vertikalrichtung als auch in Horizontalrichtung gleichsam ein Stück voneinander weggezogen. Dadurch sind Ab-
735 Standsstreifen 38 jeweils zwischen einem benachbarten Paar von Erhebung 10/Vertiefung 12 entstanden. Es gibt keine großen Eingriffsflächen 14, 16, 18, 20 mehr, sondern nur noch kleine Eingriffsflächen 22. Ansonsten ist jedoch die Anlegbarkeit eines benachbart platzierten Beiagelements 2 und die Verbundwirkung so, wie im Zusammenhang mit den bisherigen Ausführungsformen 40 beschrieben. Auch hier ist Verlängerung der Erhebungen 10 und Vertiefungen 12 zur unteren Fläche 7 und/oder zur oberen Fläche 6 des Belagelements 2 möglich.
Anknüpfend an Fig. 6 lässt sich gut beschreiben, dass es möglich ist, linke und 745 rechte "Hälfte" und/oder obere und untere "Hälfte" eines betrachteten Eingriffsbereichs 8 in Horizontalrichtung oder in Vertikalrichtung "auseinander zu ziehen". Dies ist bei vielen Ausführungsformen in Horizontalrichtung in stärkerem Ausmaß möglich als in Vertikalrichtung, weil in Vertikalrichtung die Vertikalabmessung des Belagelements 2 eine Grenze setzt. Beim stärkeren "Auseinan- 750 derziehen" in Horizontalrichtung kann man entweder die beiden "Hälften" noch als einen zusammengehörigen Eingriffsbereich 8 ansehen, so dass dann eine ganze Reihe von bisher gemachten Aussagen noch gültig bleibt, z.B. Spiegelsymmetrie des Eingriffsbereichs 8 zu der vertikalen Symmetrieachse 26 und Aussage "vom Inneren des Belagelements 2 aus gesehen, siehe Blickrichtung i, 755 sind alls Eingriffsbereiche 8 gleich". Das "Auseinanderziehen" in Horizontalrichtung kann so weit gehen, dass z.B. gleichmäßig über die horizontale Länge der Belagelementseite 4 verteilt vier sich jeweils vertikal erstreckende Paare von Erhebung 10 und Vertiefung 12 vorhanden sind. Bei zwei dieser Paare ist die Erhebung 10 oben und die Vertiefung 12 unten, und bei den anderen zwei Paa-
760 ren ist es umgekehrt. Es bleibt allerdings bevorzugt, dass jede der vier Belagelementseiten 4 insgesamt, jeweils betrachtet in Blickrichtung, gleich ist, auch hinsichtlich der Eingriffsbereiche.
Auch Fig. 7 zeigt - insoweit analog zu Fig. 5 und 6 - einen Eingriffsbereich 8 765 als Ausschnitt eines Belagelements 2. Man hat wiederum zwei Erhebungen 10 I/o und 10r/u und zwei Vertiefungen 12 r/o und 121/u, die alle vier jetzt allerdings eine gerundete Gestalt haben, die man als kugelabschnittartig oder als glockenartig bezeichnen könnte. Die auf der Mantelfläche der jeweiligen Erhebung 10 bzw. Vertiefung 12 eingezeichneten Linien dienen lediglich" der Veran- 770 schaulichung der angesprochenen Gestalt und haben keine Entsprechung in dem realen Produkt. Die Erhebungen 10 und die Vertiefungen 12 haben gegenseitigen Abstand, insoweit analog zu Fig. 6. Hinsichtlich Anlegbarkeit eines benachbart platzierten Belagelements 2 und hinsichtlich Verbundwirkung gilt das bisher Gesagte analog.
775
Es wird betont, dass die bisher beschriebene Pyramidenstumpfform und und die bisher beschriebene Kugelabschnittform bzw. Glockenform von Erhebung 10 und Vertiefung 12 bevorzugte Ausführungsbeispiele waren. Viele weitere Gestaltungen sind möglich. Ganz besonders wird die Möglichkeit erwähnt, die
780 Schrägkanten der Pyramidenstumpfform abzurunden, so dass die Eingriffsflächen 22 bzw. 22 in 14, 22 in 16, 22 in 18, 22 in 20 jeweils mit Abrundung ineinander übergehen. Dennoch wird man in solchen Fällen sinnvollerweise immer noch von Eingriffsflächen 14, 16, 18, 20, 22 sprechen. Wenn die Eingriffsflächen allerdings so durchgehend gerundet sind wie beim Ausführungsbeispiel gemäß
785 Fig. 7, wird man besser davon sprechen müssen, dass die Erhebung 10 bzw. die Vertiefung 12 nur eine einzige Eingriffsfläche hat. Davon abgesehen ist es aber möglich, die Erhebungen 10 und die Vertiefungen 12 zur unteren Fläche 7 und/oder zur oberen Fläche 6 des Belagelements 2 zu verlängern, ganz analog wie bisher im Zusammenhang mit anderen Ausführungsbeispielen erläutert. 90
Das in Fig. 8 gezeichnete Belagelement 2 unterscheidet sich von dem in Fig. 1 gezeichneten Belagelement dadurch, dass jeder Eingriffsbereich 8 gleichsam
um die Distanz d vom Inneren des Belagelements 2 weg nach außen, in Rich- 795 tung des Pfeils i, gerückt worden ist, wobei gleichsam der den Eingriffsbereich 8 unmittelbar umgebende Teil der begradigten Seitenfläche 4 mit nach außen genommen worden ist und jetzt einen rechteckigen Rahmen 40 um den eigentlichen Eingriffsbereich 8 bildet. Jetzt liegt, insoweit ähnlich wie bei Fig. 3, die Bezugsebene 30 um die Distanz d beabstandet vor der begradigten Seiten- 800 fläche 4. In dem in Fig. 8 gezeichneten. Ausführungsbeispiel ist die Distanz d im Wesentlichen gleich der halben Verbundtiefe t (so dass bei den Vertiefungen 12 jeweils der Grund 44 auf gleichem Niveau wie die begradigte Seitenfläche 4 liegt). Hinsichtlich der Verbundwirkung zwischen benachbart platzierten Belagelementen 2 hat man Verhältnisse wie bei der Ausführungsform von Fig. 1. 805 Andererseits gibt es im verlegten Verband Abstände zwischen den begradigten Seitenflächen 4 benachbarter Belagelemente 2, insoweit ähnlich dem bei Fig. 3 Beschriebenen.
Es wird betont, dass man die Distanz d alternativ kleiner machen kann als die 810 halbe Verbundtiefe t oder auch größer machen kann als die halbe Verbundtiefe t. Eine Verlängerung der Erhebungen 10 und der Vertiefungen 12 zur unteren Fläche 7 und/oder zur oberen Fläche 6 des Belagelements 2 ist möglich.
Das in Fig. 9 gezeichnete Belagelement 2 ist in gewisser Weise eine Zusann— 815 menführung des Belagelements 2 von Fig. 2 und des Belagelements 2 von Fig. 8. Im Vergleich zu dem Belagelement 2 von Fig. 2 ist jeweils der Eingriffsbereich 8 ein Stück weit nach außen von dem Inneren des Belagelements 2 weg gerückt. Abweichend von der Ausführungsform von Fig. 8 sind von dem vorgerückten Rahmen 40 um den eigentlichen Eingriffsbereich 8 herum nur noch 820 vertikale "Leisten" 42 vorhanden; nach unten und nach oben enden die Erhebungen 10 und Vertiefungen 12 ohne einen begrenzenden Rahmen 40. Nach unten gehen die Erhebungen 10 r/u und Vertiefungen 12 l/u bis zur unteren Fläche 7 des Belagelements 2 durch, oben endet der Eingriffsbereich 8 ein kleines Stück unterhalb der oberen Fläche 6 des Belagelements 2. Ebenfalls ab- 825 weichend von der Ausführungsform von Fig. 8 liegt die Bezugsebene 30 etwas weiter von der begradigten Seitenfläche 4 beabstandet als es der halben Verbundtiefe t entsprechen würde, so dass bei den Vertiefungen 12 jeweils der
Grund 44 ein Stück außen-vor der begradigten Seitenfläche 4 sitzt. Wie bei der Ausführungsform von Fig. 2 sind die obere Erhebung 10 I/o und die obere Ver- tiefung 12 r/o jeweils in Vertikalrichtung etwas länger als die untere Erhebung 10 r/u bzw. die untere Vertiefung 121/u.
Das in Fig. 10 gezeichnete Belagelement 2 soll veranschaulichen, dass man in Weiterbildung der Erfindung das Belagelement an mindestens einer Belagele- mentseite entweder derart abändern kann, dass das abgeänderte Belagelement aus einem Verband platzierter Belagelemente nach oben herausnehmbar ist, oder derart abändern kann, dass ein benachbart platziertes, ungeäridertes Belagelement aus einem Verband platzierter Belagelemente nach oben herausnehmbar ist. Die Abänderung kann darin bestehen, dass man bei der betref- fenden Belagelementseite mindestens eine Teilanzahl der Erhebungen 10 weglässt oder wegschneidet. Die Abänderung kann alternativ oder zusätzlich darin bestehen, dass man mindestens eine Teilanzahl der Vertiefungen jeweils mindestens in einer Richtung offen macht.
Die in Fig. 10 gezeichnete Ausführungsform geht aus von dem Belagelement 2 von Fig. 9. An der dem Betrachter zugewandten Belagelementseite 4 ist bei beiden Eingriffsbereichen 81 und 8r jeweils die obere Erhebung 10l/o weggelassen oder weggeschnitten. Wenn jetzt an dieser Belagelementseite 4 eine Belagelementseite 4 eines ungeänderten Belagelements 2 benachbart platziert wird, kann die Erhebung 10r/u des Nachbar- Belagelements 2 die sowohl nach oben hin als auch nach unten hin offene Vertiefung 121 des in Fig. 10 gezeichneten Belagelements 2 entlang von oben her eingeführt werden. Die Erhebung 10l/o des benachbart zu platzierenden Belagelements kann sowieso von oben her bei dem in Fig. 10 gezeichneten Belagelement 2 eingeführt, werden. Wie von oben her eingesetzt, kann das benachbart platzierte Belagelement auch nach oben hin wieder herausgenommen werden.
Statt, wie in Fig. 10 gezeichnet, bei der betrachteten, dem Betrachter zugewandten Belagelementseite 4 jeweils die obere Erhebung 10l/o wegzulassen oder wegzuschneiden, kann man jeweils diese obere Erhebung 10l/o belassen und stattdessen jeweils die untere Erhebung 10r/u weglassen oder wegschnei-
den. Dann kann man das abgeänderte Belagelement2 von oben her zum benachbarten Platzieren neben einem ungeänderten Belagelement 2 einführen.
865 Wenn im Zusammenhang mit der Ausführungsform gemäß Fig. 10 von Weglassen oder Wegschneiden einer Erhebung 10 gesprochen worden ist, dann war hiermit ein Weglassen oder Wegschneiden nicht nur bis hin zum Niveau der Bezugsebene 30 gemeint, sondern so weit in Richtung zum Inneren des Belagelements 2 hin, dass eine dort hin kommende Erhebung 10 eines be-
8 0 πachbart zu platzierenden Belagelements 2 genügend Platz zum Einführen von oben vorfindet.
Da die Ausführungsform von Fig. 10 durch Abändern der Ausführungsform von Fig. 9 erzeugt worden ist, bei welcher die Vertiefung 12r/o sowieso schon oben 8 5 offen war, musste an den Vertiefungen 12 nichts abgeändert werden. Wenn man aber eine Ausführungsform abändert, bei welcher die Vertiefung 12r/o oben nicht offen ist, muss man dieses Öffnen bei der Abänderung ebenfalls vornehmen.
880 Damit man das angesprochene Herausnehmen des abgeänderten Belagelements oder des Nachbar- Belagelements des abgeänderten Belagelements in der Praxis möglichst problemlos durchführen kann, ist es bevorzugt, die Abänderung nicht nur an einer Belagelementseite 4, sondern an zwei (gegenüber liegenden oder über Eck anschließenden) Belagelementseiten 4 vorzunehmen.
885 Es ist auch möglich, die Abänderung an drei oder an allen vier Belagelementseiten 4 vorzunehmen.
In Fig. 11 ist ein Verbundwirkungs-Element 50 (man könnte es auch "Ausrichtelement" nennen) gezeichnet, welches zur Befestigung" an einem anderen
890 Bauteil bestimmt ist. Als Beispiel für ein anderes Bauteil möge man sich eine Fassadenplatte vorstellen, bei der an jeder der vier Kantenflächen jeweils zwei derartige Ausrichtelemente 50 mit gegenseitigem Abstand befestigt sind. Dann kann man eine neu anzubringende Fassadenplatte bequem an einer oder zwei bereits an einem Gebäude angebrachten Fassadenplatten ausrichten. Die ei—
895 gentliche Befestigung der Fassadenplatte ist von der Ausrichtfunktion befreit.
895 Das andere Bauteil kann insbesondere auch ein Bodenbelagelement aus . Kunststeinmaterial mit ebenen Seitenflächen sein, das durch Vereinigung mit Verbundwirkungselementen zu einem Bodenbelagelement mit Horizontal- und Vertikalverbund wird.
900 Das in Fig. 1 1 gezeichnete Verbundwirkungs-Element 50 hat eine Gestalt wie der in Fig. 8 gezeichnete Eingriffsbereich 8, wobei statt des Rahmens 40 und eines Teils aus dem Inneren des Belagelements 2 eine blockartige Basis 52 des Verbundwirkungs-Elements 50 vorhanden ist. Von der den Erhebungen 10 und Vertiefungen 12 abgewandten Rückseite des Verbundwirkungs-Elements 50
905 ragen zwei (oder auch weniger oder auch mehr) Befestigungsbolzen 54, vorzugsweise aus Metall, nach hinten. Alternativ können andere Befestigungselemente, wie Winkel, Eingießschlaufen u.a. vorgesehen sein.
Das Verbundwirkungs-Element, ohne die Befestigungsbolzen 54, kann aus ei— 910 ner Reihe von Materialien bestehen, insbesondere Metall oder Kunststoff (bewußt eher hart oder eher etwas nachgiebig); auch Beton oder Polymerbeton sind möglich. Wenn das Verbundwirkungs-Element aus Metall besteht, können die Befestigungsbolzen 54 angeschweißt sein. Bei allen Materialien des Verbundwirkungs-Elements 50 ist es alternativ möglich, die Befestigungsbolzen 915 54 in das restliche Verbundwirkungs-Element einzugießen, oder in einer Durchgangsbohrung z.B. mittels einer Mutter zu befestigen, oder anders zu befestigen. Die Befestigungsbolzen 54 müssen nicht zwangsläufig aus Metall bestehen; je nach Anwendungsfall kann Kunststoff eine Alternative sein, insbesondere einstückige Fertigung zusammen mit dem restlichen Verbundwir- 920 kungs-Element. Für die Befestigung des Verbundwirkungs-Elements an dem anderen Bauteil gibt es zahlreiche Möglichkeiten, insbesondere schraubbol- zenartige Befestigung und Eingießen .in Beton, aus dem das andere Bauteil besteht.
925 Es versteht sich, dass das Verbundwirkungs-Element 50 vorzugsweise zum Zusammenwirken mit einem gleichen Gegen-Verbundwirkungselement an einem benachbarten Bauteil bestimmt ist. Alle in der vorliegenden Anmeldung im Zusammenhang mit Bodenbelagelementen angesprochenen Merkmale, Vor-
zugsmerkmale, Maßnahmen etc. sind, wenn möglich, auch bevorzugte Merk- 930 male, Maßnahmen oder dergleichen bei dem Verbundwirkungs-Element 50. Dies gilt auch für die gezeichneten und beschriebenen Ausführungsbeispiele.
Fig. 12 zeigt eine andere Ausführungsform eines Verbundwirkungs-Elements 50. Man sieht, dass das Ausrichtelement 50 an seiner Vorderseite eine Gestalt 935 entsprechend dem Eingriffsbereich 8 bei dem Belagelement 2 von Fig. 3 hat. Auch hier ist wiederum eine quaderförmige Basis 52 hinter den zwei Erhebungen 10 vorhanden. Befestigungsbolzen 54 sind wie in Fig. 1 1 eingezeichnet. Alle im Zusammenhang mit Fig. 1 1 gemachten Ausführungen gelten entsprechend auch für die Ausführungsform von Fig. 12.
940
Es wird betont, dass dasjenige Bauteil, an welchem das Ausrichtelement 50 befestigt werden soll, nicht zwangsläufig ein Bauteil aus der Baubranche sein muss. Es kann sich z.B. um ein Bauteil aus der Möbelbranche, aus dem Maschinenbau und anderes mehr handeln. Das Bauteil ist materialmäßig nicht
945 eingeschränkt. Das erfindungsgemäße Verbundwirkungs-Element 50 muss nicht zwangsläufig spezifische Befestigungselemente wie die Befestigungsbolzen 54 besitzen. Man kann auch mit anderen Arten der Befestigung an dem anderen Bauteil arbeiten, z.B. Ankleben. Das Ausrichtelement 50 muß nicht zwangsläufig an einer Seitenfläche angebracht sein, es könnte z.B. an einer un-
950 teren Fläche einer Bodenbelagplatte angebracht sein.
Die in den letzten Absätzen beschriebene Möglichkeit, insbesondere ein Bodenbelagelement aus Kunststeinmaterial durch Eingießen oder anderweitiges Befestigen mit einem oder mehreren separat hergestellten Verbundwirkungs- 955 Elementen 50, insbesondere auch aus Kunststoff, auszurüsten, führt den Hauptgrund vor Augen, weshalb in der Anmeldung von "Bodenbelagelement vorwiegend (man könnte alternativ auch sagen "im wesentlichen") aus Kunststeinmaterial" gesprochen worden ist.
960 Anschließend werden einige ganz besonders bevorzugte Ausführungsformen von erfindungsgemäßen Bodeπbelagelementen in Form von Merkmalskombinationen aufgeführt:
A. Bodenbelagelement vorwiegend aus Kunststeinmaterial, 965 aufweisend folgende Merkmale:
(a) Das Bodenbelagelement hat eine Grundform mit mehreren Ecken und mehreren Belagelementseiten;
(b) mindestens bei einer Teilanzahl der Belagelementseiten ist jeweils mindestens ein Eingriffsbereich mit mindestens einer Eingriffsfläche
970 zum Zusammenwirken mit einer Gegen-Eingriffsfläche eines benachbart platzierten Bodenbelagelements vorhanden, wobei die Eingriffsflächen einer betrachteten Belagelementseite in ihrer Gesamtheit sowohl zweirichtungsmäßigen Horizontalverbund als auch zweirichtungsmäßigen Vertikalverbund mit dem benachbart platzierten Boden-
975 belagelement leisten;
(c) und der Eingriffsbereich weist nebeneinander eine obere Erhebung und eine obere Vertiefung sowie nebeneinander eine untere Vertiefung und eine untere Erhebung auf, derart daß ein im wesentlichen gleicher Gegen—Eingriffsbereich eines benachbart platzierten Bodenbelagele-
980 ments mit dem Eingriffsbereich zusammen wirken kann.
Die Erhebungen und die Vertiefungen können in Relation zu der von Eingriffsbereichen freien Seitenfläche des Bodenbelagelements vorgesehen sein; sie können aber auch in Relation zu einer Bezugsebene vorgesehen
985 sein, die parallel— beabstandet zu der Seitenfläche des Bodenbelagele— ments ist. Der Eingriffsbereich kann achsensymmetrisch zu einer Vertikalachse sein, die in der Seitenfläche bzw. der Bezugsebene liegt. Am Übergang zwischen Erhebung und benachbarter Vertiefung kann jeweils eine durchgehende Eingriffsfläche vorhanden sein. Die Erhebungen und die
990 Vertiefungen können pyramidenstumpfförmig sein.
B. Bodenbelagelement wie unter A. spezifiziert, wobei die untere Vertiefung, vorzugsweise die untere Erhebung und die untere Vertiefung, bis zur unteren Fläche des Bodenbelagelements durch- 995 gehen.
Bei. der oberen Vertiefung, vorzugsweise der oberen Erhebung und der oberen Vertiefung, kann man analog ein Durchgehen bis zur oberen Fläche des Bodenbelagelements vorsehen, wobei die obere Erhebung nicht zwangsläufig bis 1000 zur oberen Fläche des Bodenbelagelements durchgehen muß, sondern ein Stück unterhalb enden kann.
C. Bodenbelagelement vorwiegend aus Kunststeinmaterial, aufweisend folgende Merkmale:
1005 (a) Das Bodenbelagelement hat eine Grundform mit mehreren Ecken und mehreren Belagelementseiten;
(b) Mindestens bei einer Teilanzahl der • Belagelementseiten ist ' jeweils mindestens ein Eingriffsbereich mit mindestens einer Eingriffsfläche zum Zusammenwirken mit einer Gegen— Eingriffsfläche eines benach-
1010 bart platzierten Bodenbelagelemeπts vorhanden, wobei die Eingriffsflächen einer betrachteten Belagelementseite in ihrer Gesamtheit sowohl zweirichtungsmäßigen Horizontalverbund als auch zweirichtungsmäßigen Vertikalverbund mit dem benachbart platzierten Bodenbelagelement leisten;
1015 (c) und der Eingriffsbereich weist eine obere Erhebung relativ zu der Seitenfläche und, vertikal und horizontal gegenüber der oberen Erhebung versetzt, eine untere Erhebung relativ zu der Seitenfläche auf, derart, daß ein im wesentlicher gleicher Gegen -Eingriffsbereich eines benachbart platzierten Umlagelements mit dem Eingriffsbereich zusam-
1020 menwirken kann.
Auch hier kann Achsensymmetrie zu einer Vertikalachse bestehen, die in der Bezugsebene liegt.
1025 D. Bodenbelagelement wie unter C. spezifiziert, wobei die untere Erhebung bis zur unteren Fläche des Bodenbelagelements durchgeht und/oder die obere Erhebung bis zur oberen Fläche des Bodenbelagelements durchgeht.
1030 Bei den unter A. bis D. spezifizierten Bodenbelagelementen müssen die Eingriffsbereiche bzw. die Eingriffsflächen der Eingriffsbereiche - gesehen in Blickrichtung rechtwinklig zu der Belagelementseite - nicht zwangsläufig nur einen Teil der Belagelementseite einnehmen. Es ist allerdings bevorzugt, wenn die Eingriffsbereiche bzw. die Eingriffsflächen in ihrer Gesamtheit nur einen Teil
1035 der Belagelementseite einnehmen, wobei bevorzugte zahlenmäßige Grenzen weiter oben in der Anmeldung angegeben sind.